Die Revolution von 1848/49 - Frank Lorenz Müller - E-Book + Hörbuch

Die Revolution von 1848/49 Hörbuch

Frank Lorenz Müller

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Beschreibung

Ausgehend von einer Analyse der politischen und sozialen Krise Deutschlands im Vormärz verfolgt Franz Lorenz Müller die Hauptstränge der mannigfachen revolutionären Veränderungsprozesse zwischen März 1848 und Juli 1849. Der Fokus richtet sich dabei nicht nur auf die politische Revolution des liberalen Bürgertums, die mit einer Fundamentalpolitisierung und Kommunikationsrevolution einherging, sondern ebenso auf die Forderungen und Aktionsformen von Bauern, Arbeitern, städtischen und ländlichen Unterschichten sowie von unterprivilegierten Schichten (Frauen, Juden). In einem abschließenden Kapitel erörtert er eingehend die Revolutionswende im Herbst 1848, die Verfassungsarbeit der Paulskirche, die Reichsverfassungskampagne sowie die Niederwerfung des pfälzischen und badischen Aufstands im Sommer 1849. Der Autor legt damit einen straffen, gut lesbaren und dennoch detailreichen und differenzierten Überblick zu den deutschen Revolutionen von 1848/49 vor.

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Zeit:2 Std. 16 min

Veröffentlichungsjahr: 2012

Sprecher:Axel Thielmann

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Frank Lorenz Müller

Die Revolution von 1848/49

Geschichte kompakt

Herausgegeben von

Kai Brodersen, Martin Kintzinger, Uwe Puschner, Volker Reinhardt

Herausgeber für den Bereich 19./20. Jahrhundert:

Uwe Puschner

Beratung für den Bereich 19./20. Jahrhundert:

Walter Demel, Merith Niehuss, Hagen Schulze

Impressum

This book is for Ceel

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in und Verarbeitung durch elektronische Systeme.

4., bibliographische aktualisierte Auflage 2012

2012 by WBG (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt 1. Auflage 2002

Die Herausgabe des Werkes wurde durch die Vereinsmitglieder der WBG ermöglicht.

Einbandgestaltung: schreiberVIS, Bickenbach

Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-wissenverbindet.de

ISBN 978-3-534-24584-0

Elektronisch sind folgende Ausgaben erhältlich:

eBook (PDF): 978-3-534-72316-4

eBook (epub): 978-3-534-72317-1

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Inhaltsverzeichnis

Geschichte kompakt

I. Die Wurzeln der Revolution

1. Der lange Schatten der Französischen Revolution: Nationalismus, Liberalismus und der monarchische Staat

a) Die deutsche National- und Einheitsbewegung bis 1848

b) Liberalismus und Radikalismus im deutschen Vormärz

c) Der monarchische Staat

2. Die soziale Frage: Bevölkerungswachstum, Gewerbe und Pauperismus

a) Die Bevölkerungsentwicklung

b) Landwirtschaft, Handwerk und Industrialisierung

c) Der „Pauperismus“

3. 1845–1848: das Grollen vor dem Sturm

a) Politische Spannungen im Vorfeld der Revolution

b) Die Hunger- und Armutskrise, 1845–1848

c) Das europäische Umfeld am Vorabend der Revolution

II. Deutschland im Frühjahr 1848: die März- und Aprilrevolutionen

1. Die Revolutionen in den Staaten des Dritten Deutschlands

a) Die Märzrevolutionen

b) Der badische Aprilaufstand

2. Die Revolution in Österreich und Preußen

a) Österreich

b) Preußen

3. Die Revolution im Deutschen Bund

a) Vom Heidelberger Treffen zum Fünfzigerausschuss

b) Die Reformtätigkeit des Bundestags

4. Die „elementare“ Revolution

a) Arbeiter, Handwerker und städtische Unterschichten

b) Bauern und ländliche Unterschichten

III. Presse, Vereine, Parlamente: die Institutionalisierung der Revolutionen im Sommer und Herbst 1848

1. Die Bildung einer revolutionären Öffentlichkeit

a) Die befreite Presse

b) Versammlungen und Feste

c) Vereine, Verbände und Kongresse

d) Revolutionsöffentlichkeit und unterprivilegierte Gruppen: Juden und Frauen

2. Die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt, Mai–September 1848

a) Wahl, Zusammensetzung, Konstituierung

b) Der „kühne Griff“ nach der Exekutive

c) Probleme der Staatsgründung im Zeichen des Nationalismus

3. Die politische Entwicklung in den deutschen Einzelstaaten

a) Das Habsburgerreich

b) Preußen

c) Die Staaten des Dritten Deutschlands

IV. Revolutionswende, Reichsverfassungund Ende, September 1848 – Juli 1849

1. Die Revolutionswende im Herbst 1848

a) September 1848: die Zweite Revolution in Frankfurt und Baden

b) Revolution und Gegenrevolution in Österreich

c) Preußens „wohlüberlegte, wohlvorbereitete Restauration“

2. Reichsverfassung und Kaiserwahl

a) Die Frankfurter Grundrechte

b) Großdeutschland, Kleindeutschland, Siebzigmillionenreich

c) Verfassungsordnung und Kaiserwahl

3. Der Kampf um die Reichsverfassung

a) Die Ablehnung der Kaiserkrone und der Niedergang der Nationalversammlung

b) Die Reichsverfassungskampagne: Hannover, Württemberg, Preußen und Sachsen

c) Bayern, der rheinpfälzische Aufstand, Baden und das Ende

V. Schlussbetrachtung

Auswahlbibliographie

Personen- und Sachregister

Geschichte kompakt

In der Geschichte, wie auch sonst,dürfen Ursachen nicht postuliert werden,man muss sie suchen. (M. Bloch)

Das Interesse an Geschichte wächst in der Gesellschaft unserer Zeit. Historische Themen in Literatur, Ausstellungen und Filmen finden breiten Zuspruch. Immer mehr junge Menschen entschließen sich zu einem Studium der Geschichte, und auch für Erfahrene bietet die Begegnung mit der Geschichte stets vielfältige, neue Anreize. Die Fülle dessen, was wir über die Vergangenheit wissen, wächst allerdings ebenfalls: Neue Entdeckungen kommen hinzu, veränderte Fragestellungen führen zu neuen Interpretationen bereits bekannter Sachverhalte. Geschichte wird heute nicht mehr nur als Ereignisfolge verstanden, Herrschaft und Politik stehen nicht mehr allein im Mittelpunkt, und die Konzentration auf eine Nationalgeschichte ist zugunsten offenerer, vergleichender Perspektiven überwunden.

Interessierte, Lehrende und Lernende fragen deshalb nach verlässlicher Information, die komplexe und komplizierte Inhalte konzentriert, übersichtlich konzipiert und gut lesbar darstellt. Die Bände der Reihe „Geschichte kompakt“ bieten solche Information. Sie stellen Ereignisse und Zusammenhänge der historischen Epochen der Antike, des Mittelalters, der Neuzeit und der Globalgeschichte verständlich und auf dem Kenntnisstand der heutigen Forschung vor. Hauptthemen des universitären Studiums wie der schulischen Oberstufen und zentrale Themenfelder der Wissenschaft zur deutschen und europäischen Geschichte werden in Einzelbänden erschlossen. Beigefügte Erläuterungen, Register sowie Literatur- und Quellenangaben zum Weiterlesen ergänzen den Text. Die Lektüre eines Bandes erlaubt, sich mit dem behandelten Gegenstand umfassend vertraut zu machen. „Geschichte kompakt“ ist daher ebenso für eine erste Begegnung mit dem Thema wie für eine Prüfungsvorbereitung geeignet, als Arbeitsgrundlage für Lehrende und Studierende ebenso wie als anregende Lektüre für historisch Interessierte.

Die Autorinnen und Autoren sind in Forschung und Lehre erfahrene Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Jeder Band ist, trotz der allen gemeinsamen Absicht, ein abgeschlossenes, eigenständiges Werk. Die Reihe „Geschichte kompakt“ soll durch ihre Einzelbände insgesamt den heutigen Wissensstand zur deutschen und europäischen Geschichte repräsentieren. Sie ist in der thematischen Akzentuierung wie in der Anzahl der Bände nicht festgelegt und wird künftig um weitere Themen der aktuellen historischen Arbeit erweitert werden.

Kai Brodersen

Martin Kintzinger

Uwe Puschner

Volker Reinhardt

I. Die Wurzeln der Revolution

9. 2. 1801 Frieden von Lunéville/Napoleons Vorherrschaft in Deutschland

25. 2. 1803 Reichsdeputationshauptschluss (Abschaffung zahlreicher Reichsstände)

10. 7. 1807 Beginn der preußischen Reformen (Ernennung Steins)

8. 6. 1815 Deutsche Bundesakte begründet den Deutschen Bund

18. 10. 1817 Wartburgfest

23. 3. 1819 Ermordung August v. Kotzebues durch Karl Sand

20. 9. 1819 Karlsbader Beschlüsse verabschiedet

5. 6. 1823 Provinzialständische Verfassung in Preußen

27.–29. 7. 1830 Julirevolution in Frankreich

28. 5. 1832 Hambacher Fest

5. 7. u. 28. 7. 1832 Restriktive Maßnahmen des Deutschen Bundes gegen liberale Opposition

1. 1. 1834 Deutscher Zollverein tritt in Kraft

1. 11. 1837 Aufhebung der hannoverschen Verfassung/„Göttinger Sieben“

7. 6. 1840 Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. von Preußen Okt. 1840 Beginn der Rheinkrise

4.–6. 6. 1844 Weberaufstand in Schlesien

Aug. 1845 Beginn der Agrar- u. Gewerbekrise (1845–47)

11. 4.–26. 6. 1847 Sitzung des Vereinigten Preußischen Landtags

12. 9. 1847 Offenburger Treffen süddeutscher Demokraten

10. 10. 1847 Heppenheimer Treffen süddeutscher Liberaler

4. 11. 1847 Beginn des Schweizer Sonderbundkriegs

22.–24. 2. 1848 Revolution in Paris

Selten, bemerkte der Historiker Eric Hobsbawm, wurde eine Revolution so allgemein vorhergesagt wie die von 1848. Der französische Romancier Victor Hugo (1802–85) wollte den „dumpfen Klang der Revolution“, die ganz Europa erfassen würde, schon 1831 vernommen haben. Im Rückblick erscheinen solche Vorahnungen besonders scharfsinnig. Es ist dennoch problematisch, geschichtliche Prozesse auf ihre Rollen als Vorgeschichten zu reduzieren. In der rückwärts gewandten Beleuchtung historischer Betrachtung werfen Ereignisse Schatten in ihre Vergangenheiten. Es ist wichtig, nicht zu vergessen, dass dies ein künstlicher Vorgang ist. Vor Beginn der Märzrevolution wusste niemand, dass er im „Vormärz“ lebte. Die folgende Skizze ist daher kein Versuch, ein abgewogenes Kurzportrait Deutschlands in den Jahrzehnten vor 1848 zu entwerfen. Die Revolution war nicht der unvermeidliche Fluchtpunkt aller politischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen im Deutschen Bund. Thomas Nipperdeys Mahnung gilt auch für 1847: die Zukunft war offen. Was folgt, ist lediglich ein selektiver Blick auf diejenigen Aspekte, die in der Rückschau als mit der Revolution verknüpft erscheinen. Dabei werden drei Felder angesprochen: 1. die politische Krise, 2. die soziale Frage und 3. die Kumulation sozialer und politischer Krisenelemente am Vorabend der Revolution.

1. Der lange Schatten der Französischen Revolution: Nationalismus, Liberalismus und der monarchische Staat

Das nahtlose Gewebe aus Kontinuitäten und Kausalitäten, das historische Vorgänge mit ihren Konsequenzen verknüpft, sperrt sich gegen willkürliche Periodisierung und kalendarische Konventionen. Manche Ereignisse haben dennoch einen so intensiven Einfluss auf spätere Entwicklungen, dass sie berechtigterweise als Zäsuren betrachtet werden können. Obwohl die sich verschärfende politische Krise im Deutschen Bund vor 1848 Wurzeln in früheren Entwicklungen hatte, kommt den Auswirkungen der Französischen Revolution und der napoleonischen Kriege besondere Bedeutung zu. Ohne sie sind die Spannungen zwischen früher Nationalbewegung, Liberalismus und monarchischem Staat nicht zu begreifen.

a) Die deutsche National- und Einheitsbewegung bis 1848

Die Französische Revolution konfrontierte die Deutschen mit einer Form des Nationalismus, die damals östlich des Rheins keine Entsprechung fand. Die Ideen und Soldaten, die nach 1789 von Frankreich kommend in Deutschland eindrangen, waren von einem Nationsbegriff erfüllt, dessen Intensität, Ausschließlichkeitsanspruch und Grad der Politisierung anzeigten, dass hier ein Nationalismus moderner Qualität entstanden war. Der einigenden und motivierenden Kraft eines solchen Verständnisses der eigenen Nation hatten die Bewohner des Heiligen Römischen Reiches zunächst nichts entgegenzusetzen. Zwar gab es wohl seit dem Spätmittelalter unter Klerikern und Adligen Frühformen eines deutschen National- und Reichsbewusstseins, das während der Türkenkriege auch weitere Bevölkerungsgruppen erfasste. Diese Ansätze zielten jedoch noch nicht auf die Bildung eines Nationalstaats. Auch die Entwicklung des nationalen Denkens im 18. Jahrhundert verwies keineswegs geradlinig auf die Entstehung einer modernen deutschen Volksnation. In der anwachsende Elite der akademisch Gebildeten – bei Beamten, Lehrern, Professoren, Ärzten, Juristen, Geistlichen und Schriftstellern – erwachte ein starkes Interesse an einer eigentümlich deutschen Nationalkultur. Von der Zentralität der Sprache ausgehend und in emphatischer Abgrenzung zur französisch beeinflussten Hof- und Adelskultur trugen Männer wie der Philosoph Johann Gottfried Herder (1744–1803), der Dichter Friedrich Gottlieb Klopstock (1724–1803) oder der Historiker Justus Möser (1720–94) zur Konstruktion einer deutschen Kulturnation bei.

Freilich darf dieses intellektuelle Konstrukt einer literarisch-philosophischen Elite nicht mit einer Massenbewegung oder einem Programm zur nationalstaatlichen Einigung verwechselt werden. Der Berliner Buchhändler Friedrich Nicolai (1733–1811) schätzte, dass 1770 nur 20 000 Menschen aktiv an dieser nationalen Diskussion teilnahmen. Zudem blieb unklar, ob und wie die kulturelle Dimension mit politischen Zielen verknüpft war. Für den Philosophen Friedrich Schlegel (1772–1829) blieb die Mission der Deutschen streng kulturell: „Was Hellas schlau ersann, was Indien blühte, / German’scher Männer Lied wird’s neu entfalten“, schrieb er im Jahr 1800. Vier Jahre später sah Friedrich Schiller (1759–1805) die deutsche Nation außerhalb der Sphäre des Politischen. Für ihn war deutsche Größe eine moralisch-kulturelle Kategorie, die vom politischen Schicksal der deutschen Nation unabhängig war. Bei allem theoretischen Eifer, befand die Schriftstellerin Germaine de Staël (1766–1817), hatten die deutschen Gebildeten nur wenig Interesse an der „ganzen Wirklichkeit des Lebens“. Der unpolitische oder zumindest nichtoppositionelle Charakter dieser frühen deutschen Nationalbewegung erklärt sich aus der Verwurzelung seiner Trägerschicht in den Regierungs- und Verwaltungsapparaten der deutschen Einzelstaaten. „Teutsch“ zu fühlen und gleichzeitig ein patriotischer Württemberger zu sein, wurde nicht als Widerspruch empfunden. Die Forderung nach einer deutschen Literatur oder einem deutschen Theater ermöglichte somit, einem nationalen Bedürfnis zu entsprechen, ohne durch das Drängen auf eine nationalpolitische Vereinigung an dem partikularstaatlichen Ast zu sägen, auf dem viele Mitglieder des Bildungsbürgertums saßen. Außerdem geboten zahlreiche deutsche Einzelstaaten ihrerseits über ein beträchtliches Maß patriotischer Loyalität. Thomas Abbts (1738–66) Werk „Vom Sterben für das Vaterland“ aus dem Jahr 1761, beispielsweise, handelt vom Tod für Preußen. 1793, selbst nach der Invasion französischer Truppen, beklagte der Dichter Christoph Wieland (1733–1813), dass es sächsische, bayerische, württembergische und hamburgische Patrioten gebe, nicht aber deutsche Patrioten, die das ganze Reich als ihr Vaterland liebten.

Die Erfahrungen und Ereignisse der Jahre zwischen dem Frieden von Lunéville (1801) und der Niederwerfung Napoleons (1813/15) bewirkten hier einen tief greifenden Wandel. Während dieser Periode prasselte eine Reihe dramatischer politischer Erfahrungen und Veränderungen auf Deutschland nieder: Krieg und Niederlage, Besatzung durch französische Truppen, das Ende des Heiligen Römischen Reiches, die völlige Umgestaltung der deutschen Staatenlandschaft und politische Reformen in Preußen wie in den Rheinbundstaaten. All dies bildete den Rahmen, innerhalb dessen sich eine nationale Diskussion neuer Qualität entwickelte. Der vorherrschende Diskurs legte ein gutes Stück der geistigen Wegstrecke zurück, die laut dem Historiker Friedrich Meinecke (1862–1954) vom Weltbürgertum zum Nationalstaat führen sollte. Auffälligstes Merkmal dieser Veränderung war der schrille Franzosenhass, der jetzt vielen aus der Feder floss. Zudem waren die mitunter abstoßend gewaltberauschten Gedichte Ernst Moritz Arndts, Heinrich von Kleists (1777–1811) und Clemens Brentanos (1778–1842) gegen einen politischen Feind gerichtet. Kleists entsetzlicher Schlachtruf „Dämmt den Rhein mit ihren Leichen“ forderte nicht mehr eine kulturelle Abgrenzung, sondern ist nur im Kontext eines Todeskampfes zweier machtpolitisch agierender Nationen zu begreifen. Auf Herders Hochschätzung spezifischer Volksmerkmale aufbauend und – bei aller hasserfüllten Ablehnung – Impulse des französischen Nationalismus verarbeitend, schufen Männer wie der Publizist Joseph Görres (1776–1848), der Philosoph Johann Gottlieb Fichte (1762–1814), der Theologe Friedrich Schleiermacher (1768–1834), der Publizist Ernst Moritz Arndt und der Pädagoge Friedrich Ludwig Jahn (1778–1852) zwischen 1806 und 1813 das Programm eines politisierten romantischen deutschen Nationalismus.

Während der Rheinländer Görres eine Jahrhunderte überdauernde deutsche Volksidentität aus einem romantisierten Bild des Mittelalters herzuleiten suchte, knüpfte Fichte in seinen Berliner „Reden an die deutsche Nation“ (1807/08) an den herderschen Primat des Linguistischen an. Durch den Heldenmut der alten Germanen vor lateinischen Deformierungen bewahrt, war das deutsche „Urvolk“ mit einer kulturellen Weltmission betraut, zu deren Verwirklichung alle physischen und geistigen Kräfte der Nation aufzubieten waren. Für Schleiermacher war die Unterjochung der deutschen Nation ein Verstoß gegen eine gottgegebene Ordnung. Auch bei Arndt und Jahn spielten Gedanken wie die Unverfälschtheit und Überlegenheit der deutschen Nation und ihre quasireligiöse Weihe eine wichtige Rolle. Bei ihnen tritt außerdem die politische Brisanz des neuen deutschen Nationalismus deutlich in den Vordergrund. Schon Fichte und Schleiermacher hatten sich auf dieses Terrain vorgewagt. Fichte bezog den Staat direkt in seine Überlegungen ein, indem er ihm nationale Erziehungsaufgaben zuwies; in seiner „Staatslehre“ (1813) nannte er die deutsche Einheit ein allgemeines Konzept für die Zukunft. Im selben Jahr sehnte sich auch Schleiermacher nach einem deutschen Reich, um das gesamte deutsche Volk nach außen hin machtvoll zu vertreten. Arndt stellte hierzu detaillierte Überlegungen an. In seinem Werk „Über die künftigen ständischen Verfassungen in Teutschland“ (1814) forderte er eine von Preußen geführte deutsche Monarchie, in der Obrigkeit und Demokratie durch die gemeinsame Hingabe an das Volk miteinander versöhnt würden. Jahn betrachtete den Staat als die dauerhafte äußere Bestätigung des Volkstums.

Ernst Moritz Arndt (1769–1860) lehrte ab 1800 Geschichte an der Universität Greifswald. Zwischen 1812 und 1816 arbeitete er als Privatsekretär und Autor für den Freiherrn vom Stein. 1818 erhielt er einen Lehrstuhl in Bonn. Als ein prominentes Opfer der Demagogenverfolgung wurde Arndt 1820 entlassen und erst 20 Jahre später wiedereingestellt. 1848 gewann er ein Mandat für die Frankfurter Nationalversammlung, wo er dem rechten Zentrum angehörte. Auf seine Bonner Professur zurückgekehrt trat er 1854 in den Ruhestand. Nach anfänglicher Begeisterung für die Ideale der Französischen Revolution wandelte sich Arndt unter dem Einfluss der Ideen Herders zu ihrem unversöhnlichen Gegner. Gegen Napoleons Universalismus, den er als Vergewaltigung des Volksgeistes verstand, propagierte er die germanische „Uridee“ der Volksfreiheit. Der nimmermüde Agitator verfasste viele der aufpeitschendsten Kampfschriften und -lieder des frühen deutschen Nationalismus („Was ist des Deutschen Vaterland?“). Nach 1815 geriet Arndt zunehmend in Konflikt mit dem Restaurationssystem und wurde erst nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. 1840 rehabilitiert.

Der nationale Diskurs veränderte sich nicht nur inhaltlich: Er fand auch neue Wege der Verbreitung und erreichte neue Bevölkerungsgruppen. 1810 gründete Jahn in Berlin den „Deutschen Bund“, der auf die „Einheit unseres zersplitterten, geteilten und getrennten Volkes“ zielte und 1812 bereits über wenigstens elf Zweigvereine verfügte. Ähnliche Absichten verfolgten der ostpreußische „Tugendbund“ (1808), Jahns sportlichmilitärische „Turngesellschaft“ (1811) und die studentische „Deutsche Burschenschaft“ (1811/15). Für all diese Individuen und Gruppen galt der Krieg gegen den besiegt aus Russland zurückgekehrten Napoleon als Fanal. Der Aufruf „An mein Volk“ (17. 3. 1813), in dem König Friedrich Wilhelm III. der französischen Besatzungsmacht den Kampf ansagte, traf auf einen Taumel vaterländischer Begeisterung. So echt dieser nationale Enthusiasmus vielfach war, blieb er doch ein begrenztes Phänomen, das zwar weitere Bevölkerungskreise erfasste als je zuvor, sich aber zu keinem Zeitpunkt zu einer wirklichen Volkserhebung ausweitete. Eine statistische Untersuchung der Zusammensetzung der Freiwilligen-Einheiten, die sich neben den regulären Truppen formierten, ergibt ein widersprüchliches Bild: Nur 12% der Kämpfer gehörten zum Bildungsbürgertum, das gemessen an seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung damit jedoch sechsfach überrepräsentiert war; ähnlich disproportional stark vertreten waren die Handwerker, die 41% der Freiwilligen stellten; Bauern und Landarbeiter hingegen, ca. 75% der Bevölkerung, machten nur 18% der Kämpfer aus. Die Nationalbewegung war aus dem engen Kreis des Elitären ausgebrochen, aber vorwiegend eine städtische Erscheinung geblieben. Nichtsdestoweniger rankten sich bald wirkungsmächtige und weithin rezipierte Legenden um die Helden des Befreiungskrieges, um die „wilde, verwegene Jagd“ des Freikorpsoffiziers Ludwig Adolf von Lützow (1782–1834) und den dichtenden Märtyrer Theodor Körner (1791–1813). Eine Konkretisierung der politischen Forderungen des deutschen Nationalismus fand im Rausch des Sieges über Napoleon allerdings nicht statt. Das Deutschland-Konzept blieb vage, weiterhin sprachlich-kulturell definiert und mit einem konfusen Freiheitsbegriff verbunden.

In den Jahrzehnten nach 1815 beflügelte das gewaltige Anwachsen der interessierten und zur Teilnahme befähigten Öffentlichkeit den kulturellen Nationsbildungsprozess: mehr und mehr Menschen konnten lesen (1830: ca. 40%), die Buch- und Zeitschriftenproduktion schnellte nach oben, und die Zahl der Studenten in Deutschland stieg von 5500 im Jahr 1800 auf 15.836 dreißig Jahre später. Ein kulturell-historisches Nationalbewusstsein blühte auf: Historiker wie Heinrich Luden (1780–1847), und Friedrich von Raumer (1781–1873) warteten mit vielbändigen Darstellungen zur Geschichte Deutschlands auf. Das Interesse am deutschen Mittelalter spiegelte sich auch in der Edition mittelalterlicher Quellen („Monumenta Germaniae Historica“) und im Siegeszug des Nibelungenliedes wider. Landauf, landab wurden unter großer öffentlicher Anteilnahme Denkmäler zu Ehren der Helden deutscher Kultur errichtet: Dürer, Gutenberg, Beethoven, Luther, selbst Hermann, Sieger über die frech gewordenen Römer. 1842 vollendete König Ludwig I. von Bayern (1825–48, geb. 1786, gest. 1868), sein Pantheon deutscher Genies, die Walhalla bei Regensburg. Unter der Führung Jacob und Wilhelm Grimms (1785–1863, 1786–1859), und Karl Lachmanns (1793–1851) profilierten sich die Erforscher der deutschen Sprach-, Literatur- und Rechtsgeschichte als Germanisten und begannen, nationale Kongresse abzuhalten. Die alljährlichen Treffen des „Vereins deutscher Naturforscher und Ärzte“, Carl Maria von Webers (1786–1826) als „Nationaloper“ gepriesener „Freischütz“ (1821), die Hochkonjunktur der Historienmalerei und das neogotische Projekt der Vollendung des Kölner Doms (1842) zeigen, wie auch Naturwissenschaften, Musik, bildende Künste und Architektur in diesen kulturellen Nationsbildungsprozess einbezogen waren.

Auf der politischen Ebene war die Entwicklung des deutschen Nationalismus konfliktträchtiger. Die Realitäten in Deutschland nach dem Wiener Kongress enttäuschten die Hoffnungen der Freikorpskämpfer. Die lockere Föderation 39 souveräner Staaten, die 1815 die Rechtsnachfolge des Alten Reichs antrat, verwarfen sie als unzeitgemäßes Repressionsinstrument, als Grab der freien und geeinten deutschen Nation. Viele glühende Patrioten der Jahre 1813/14 fühlten sich von den Fürsten verraten und richteten ihren nationalen Eifer nun gegen den partikularstaatlichen Status quo. Die Nationalbewegung ging in die Opposition. Auf dem Wartburgfest, das 1817 zu Ehren des dreihundertsten Jahrestags des lutherschen Thesenanschlags begangen wurde, mischte sich viel Fürstenschelte in die religiös-radikal-nationale Rhetorik der anwesenden Burschenschafter. Die Regierungen nahmen die Ermordung des konservativen Schriftstellers August von Kotzebue (1761–1819) durch einen Studenten daher nur allzu gern zum Anlass, um scharf gegen die nationale Opposition vorzugehen. Der staatlichen „Demagogenverfolgung“, die 1819 mit den Karlsbader Beschlüssen begann, gelang es, die Nationalbewegung zu unterdrücken, bis das europäische Revolutionsjahr 1830 auch im Deutschen Bund zu einer erneuten Aufwallung der Opposition führte. Im Umfeld des Hambacher Festes (27. 5. 1832), zu dem sich mehr als 20 000 Anhänger nationalen, liberalen und demokratischen Gedankenguts in Neustadt an der Weinstraße versammelten, wurde die partikularstaatliche Obrigkeit einmal mehr mit dem Verlangen nach Deutschlands nationaler Einheit konfrontiert. Der Journalist Johann Georg Wirth (1798–1848), einer der Organisatoren des Hambacher Festes, erklärte 1832, dass „die entschiedenen Patrioten Deutschlands nach der politischen Einheit ihres Vaterlandes“ verlangten. Auch der badische Kammerabgeordnete Paul Pfizer (1801–67) und der Darmstädter Journalist Wilhelm Schulz (1797–1860) erhoben in diesen Jahren die Forderung nach einem gesamtdeutschen Nationalparlament in schriftlicher Form. Wie schon 1819 reagierte der Bundestag auch 1832 mit scharfer Repression und bestätigte einmal mehr den oppositionellen Charakter der nationalen Idee.

Die Karlsbader Beschlüsse

Die so genannten Karlsbader Beschlüsse gaben dem politischen System der Vorrevolutionszeit sein reaktionäres Gepräge. Nachdem Metternich die Burschenschaften schon seit längerer Zeit misstrauisch beobachtet hatte, nutzte er die Gelegenheit, die ihm die Ermordung August von Koetzebues bot und lud Vertreter acht deutscher Staaten zu einer Konferenz ins böhmische Karlsbad ein (6.–31. 8. 1819). Die dort gefassten Beschlüsse wurden bereits am 20. 9. 1819 zu Bundesgesetzen erhoben. Ein Universitätsgesetz sah eine Überwachung der Hochschulen, die Entlassung ideologisch verdächtiger Professoren und das Verbot der Burschenschaft vor. Das Pressegesetz führte die Vorzensur für Druckerzeugnisse unter 320 Seiten ein. Zudem wurde mit der Zentraluntersuchungskommission ein politisches „Bundeskriminalamt“ eingerichtet. Die Eingriffskompetenz des Bundes in einzelstaatliche Angelegenheiten wurde generell gestärkt. Die Karlsbader Beschlüsse lieferten die gesetzliche Grundlage für die danach einsetzende so genannte Demagogenverfolgung und galten – mehrfach erneuert und modifiziert – bis 1848.

In der Entwicklung der deutschen Nationalbewegung markierte die Rheinkrise der Jahre 1840–41 eine entscheidende Etappe: Die leidenschaftliche Reaktion auf angebliche französische Expansionsgelüste mobilisierte zum ersten Mal ein deutsches Massenpublikum für die nationale Sache. Nachdem Frankreich einen diplomatischen Rückschlag im Orient erlitten hatte, versuchten Regierung und Presse in Paris die Kränkung dadurch wettzumachen, dass laut über eine Wiedereroberung des Rheinlandes nachgedacht wurde. In der deutschen Öffentlichkeit provozierte dieses bedrohliche Säbelrasseln helle Empörung, trotzigen Franzosenhass und ein allgemeines Gefühl nationaler Solidarität. Seinen bekanntesten und unüberhörbaren Ausdruck fand dieser „Durchbruch des modernen Nationalismus“ (R. Buchner) in der überaus populären Rheinliedbewegung, der wir u. a. Nikolaus Beckers (1809–45) „Sie sollen ihn nicht haben / den freien, deutschen Rhein“, Max Schneckenburgers (1819–49) „Wacht am Rhein“ und Arndts grammatisch wie inhaltlich bedenkliches „Zum Rhein! Übern Rhein! All-Deutschland in Frankreich hinein!“ verdanken. Außenpolitisch blieb die Rheinkrise ereignislos, da Frankreich seinen Worten keine Taten folgen ließ. Für die deutsche Nationalbewegung jedoch bedeutete sie einen Quantensprung. Von den Fürsten kurzfristig unterstützt (wie zuvor schon 1813), aggressiver gegen auswärtige Feindbilder gerichtet und weite Bevölkerungsschichten elektrisierend verwandelte sich der Nationalismus durch die kollektive Erfahrung der Rheinkrise in eine „selbständige politische Kraft, gegen die auf die Dauer alle anderen Legitimationsangebote chancenlos blieben“ (H. Schulze).

Die Stimmung, die bereits durch ein so explosives Gemisch von Emotionen wie dem bangen Gefühl nationaler Verletzbarkeit und dem Verlangen nach geeinter Machtstaatlichkeit geprägt war, verschärfte sich im Verlauf der 1840er-Jahre. Hierfür war vor allem der Schleswig-Holstein-Konflikt verantwortlich. In einem „Offenen Brief“ hatte der dänische König Christian VIII. im Juli 1846 seine Absicht angekündigt, das bisher nur in Personalunion mit Dänemark verbundene Herzogtum Schleswig ganz in den dänischen Staatsverband einzugliedern. Dieses Vorhaben, das die nationalen Leidenschaften in Deutschland hochkochen ließ, widersprach nicht nur den Wünschen der deutschen Bevölkerungsmehrheit in Schleswig, sondern verletzte auch die 1460 garantierte Unteilbarkeit der Herzogtümer Schleswig und Holstein, von denen letzteres Mitglied des Deutschen Bundes war. Die komplizierten erb- und lehensrechtlichen Probleme dieser Angelegenheit wurden jedoch in den jeweiligen nationalen Öffentlichkeiten darauf reduziert, ob Schleswig deutsch oder dänisch sein sollte. Dass selbst das kleine Dänemark es wagen konnte, die machtlose, zersplitterte deutsche Nation herauszufordern, machte dieses Thema besonders schmerzhaft für die deutsche Nationalbewegung. Man fühlte sich einer Geringschätzung ausgesetzt, die keine andere große Nation je erleiden müsste. „Denken sie sich“, forderte Friedrich Daniel Bassermann (1811–55) seine Kollegen in der badischen Kammer im Februar 1845 auf, „es berathschlage eine fremde Macht … darüber, ob sie nicht eine Provinz von Frankreich und England incorporieren könne. … Ja ich sage, man kann es sich gar nicht denken. … aber eine deutsche Provinz sich zu incorporieren, darüber kann … eine dänische Versammlung schon seit Monaten berathschlagen.“

Dass der Schleswig-Holstein-Konflikt wie schon die Rheinkrise teilweise mittels Männergesang ausgefochten wurde – das zuerst 1844 angestimmte „Schleswig-Holstein meerumschlungen“ wurde schnell zum Kampflied – war kein Zufall und verweist auf einen wichtigen Entwicklungsprozess. Im Laufe des Vormärz verfestigte sich die deutsche Nationalbewegung zu einem „organisierten gesellschaftlichen Nationalismus“ (D. Düding). Zentral für diese Veränderung war das wichtigste Vehikel der wachsenden Politisierung der Gesellschaft: der Verein. Bis zu ihrem Verbot im Jahr 1819/20 hatten die Burschenschaften und Jahns Turnbewegung als institutionelles Rückgrat der Nationalbewegung fungiert. Danach füllten die Gesangsvereine das Vakuum, das durch das Verbot der Turner und Burschenschaften entstanden war. Von den Bundesmaßnahmen der Jahre 1819/20 und 1832 verschont und von Dichtern wie Arndt, Becker, Körner, August Hoffman von Fallersleben (1798–1874) und Max von Schenkendorf (1783–1817) reichlich mit kernig-nationalem Liedgut versorgt, wurden die Sänger zur mitgliedstärksten und am weitesten verbreiteten Organisation innerhalb der Nationalbewegung. 1845, 1846 und 1847 nahmen Tausende an „Deutschen Sängerfesten“ in Würzburg, Köln und Lübeck teil. Im Revolutionsjahr sangen über 100 000 deutsche Männer in mehr als 1 100 Gesangsvereinen. Nachdem die Turnverbote in Preußen, Sachsen und den südwestdeutschen Staaten Anfang der 1840er-Jahre aufgehoben worden waren, blühte auch diese nur scheinbar unpolitische Freizeitbeschäftigung wieder auf. Wie die Sänger agierten auch die Turner auf der Bühne der nationalen Öffentlichkeit, indem sie „Turnfeste“ in Mainz (1842), Reutlingen (1845), Heilbronn (1846), Frankfurt (1847) und Heidelberg (1847) organisierten. 1848 ertüchtigten 90 000 Deutsche Leib und Seele in 250 Turnvereinen.

Diese beeindruckenden Zahlen sollten die Grenzen der Nationalisierung nicht verdecken. Trotz Tausenden von Sängern, Turnern und national Gesinnten blieb die deutsche Nation „ein städtisches Geschöpf, sie war ein Werk von Protestanten, und sie war eine Männergeburt“ (D. Langewiesche). Auch 1847 war deutscher Nationalismus noch kein Anliegen, das Millionen bewegte; aber er war längst kein politisch irrelevantes Elitenphänomen mehr. Als Resultat eines jahrzehntelangen Prozesses zahlenmäßiger Expansion und institutioneller Konsolidierung stellte die deutsche National- und Einigungsbewegung am Vorabend des Revolutionsjahres eine effektive politische Kraft dar. Ihre Kernforderung, den Deutschen Bund einer radikalen politischen Reform im nationalen Sinne zu unterziehen, war ein Stachel im Fleisch des monarchischen Staates. Ihre Existenz war eine „Voraussetzung für den Ausbruch der Revolution in Deutschland“ (D. Düding).

b) Liberalismus und Radikalismus im deutschen Vormärz

Die Gedankenwelt des Nationalismus war nicht das einzige intellektuelle Arsenal, das Kritikern der politischen Verhältnisse im Deutschen Bund zur Verfügung stand. Die obrigkeitsstaatlichen Realitäten, die in Deutschland nach 1815 und besonders nach 1819 geschaffen wurden, standen im Gegensatz zu einer „der stärksten gemeineuropäischen Bewegungsmächte“ (H.-U. Wehler), nämlich dem Liberalismus und umso mehr zu seinem linken Flügel, dem Radikalismus. Eine scharfe Trennung zwischen dem nationalen und liberalen Ideologem ist in diesem Zusammenhang einigermaßen künstlich. Im Deutschland des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts waren Liberalismus und Nationalismus vielfach miteinander verknüpft: von denselben Erfahrungen motiviert, mit gemeinsamen Gegnern und Trägergruppen. Zwar stellte sich bald heraus, dass ein gleichzeitiges Streben nach nationaler Einheit und politischer Freiheit keineswegs so unproblematisch war, wie es Hoffmann von Fallerslebens „Deutschlandlied“ (1841) suggerierte, aber es ist dennoch keine Verzerrung, von einer „liberal-nationalen“ Bewegung zu sprechen. Die gesonderte Behandlung der liberalen Dimension soll lediglich aufzeigen, auf wie vielen Ebenen sich im Vorfeld der Revolution von 1848 Opposition zum Status quo formierte.

Eine so vielschichtige und facettenreiche, von westeuropäischen wie deutschen Einflüssen geformte Bewegung wie der Liberalismus lässt sich schwerlich auf ein einziges Interessensfeld reduzieren. Aber obwohl sich Liberale auch zu Fragen des Handels, der Bildung und der Religion äußerten, erwies sich ein Thema bald als zentral: Der Liberalismus war vor allem eine politische Verfassungsbewegung. Als solche zielte er auf eine Umgestaltung des Staats in ein schriftlich fixiertes System von Rechtsnormen, das zwischen Monarchen und Volksvertretern zu vereinbaren war. Die Verfassung sollte Grundrechte garantieren – vor allem Meinungs- und Pressefreiheit, Vereinigungsfreiheit, das Recht auf privates Eigentum und Gleichheit vor dem Gesetz – und das Prinzip der Gewaltenteilung festschreiben. Als Anwalt der Nation und Hüter der Verfassung oblag dem Parlament die zentrale Aufgabe, die fürstliche Exekutive misstrauisch zu kontrollieren. Zudem eröffnete das Parlament dem Volk die Möglichkeit, durch gewählte Repräsentanten gesetzgebend am staatlichen Handeln teilzunehmen, wobei eine Einschränkung des Wahlrechts dafür sorgen sollte, dass nur befähigte Volksvertreter gewählt würden. Konstitutionelle Liberale waren keine Demokraten.

Die Wurzeln des deutschen Frühliberalismus liegen in der Aufklärung des späten 18. Jahrhunderts und in den intellektuellen wie politischen Erschütterungen, die von der Französischen Revolution ausgingen. Von der zentralen Forderung nach Gewährung von Freiheitsrechten für das Individuum ausgehend politisierte sich der Liberalismus in den 1790er-Jahren, indem er die staatliche Gewalt mit dem Recht des Einzelnen auf weitestgehende Selbstbestimmung konfrontierte. Der Historiker August Ludwig Schlözer (1735–1809) forderte rechtsstaatliche Prinzipien, um die „ursprünglichen Menschen- und Gemeinde-Rechte“ der Untertanen zu sichern. Wilhelm von Humboldts (1767–1835) „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen “ (1793) entsprangen ebenfalls der liberalen Kernforderung nach einer Beschränkung der Staatsmacht. Dabei war das Verhältnis der frühen deutschen Liberalen zum Staat durchaus ambivalent. Der Liberalismus rekrutierte sich nämlich ganz überwiegend aus derselben bildungsbürgerlichen Gruppierung, die auch die frühe Nationalbewegung trug, und war als „Beamtenliberalismus“ ähnlich eng mit den Verwaltungs- und Bildungsapparaten der deutschen Staaten verwachsen. Zudem war der Staat selbst ein Instrument der Liberalisierung: der aufgeklärte Absolutismus zeigte Ansätze zur Reform des feudalen Systems und zur Etablierung von Rechtsstaatlichkeit. Die unter französischem Druck vorgenommenen preußischen und rheinbündischen Reformen führten diesen Prozess der Modernisierung fort. Von einer aufgeklärten Reformbürokratie getragen war der Staat des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts den Wünschen des liberalen Bürgertums entgegengekommen. Begünstigt durch das Fehlen eines revolutionären Umschwungs und die relative Schwäche der deutschen Bourgeoisie entwickelte sich so ein reformorientierter, staatsloyaler bürokratischer Liberalismus, dessen große Zeit zwischen 1800 und 1820 fiel. Weit davon entfernt, ein bloßes Übergangsphänomen zwischen aufgeklärtem Absolutismus und dem konstitutionellen Liberalismus des Vormärz zu sein, zielte er auf die „Herbeiführung einer modernen Staatsbürgergesellschaft … im weitläufigen Gehäuse eines sorgfältig ausgebauten Rechtsstaats“, der „Sicherheit, Vorausberechenbarkeit, Freiheit von persönlicher Willkür und Schutz durch allgemeine Gesetznormen“ garantieren sollte (H.-U. Wehler). Seine Führungsrolle im breiten Spektrum des bürgerlichen Liberalismus verlor der bürokratische Liberalismus erst, als die deutschen Regierungen, durch den Radikalismus aufgeschreckt, nach 1819 auf einen autoritär-obrigkeitsstaatlichen Kurs einschwenkten und damit den Liberalismus auf die Oppositionsbänke verbannten.

Der Sieg über Napoleon hatte kein abruptes Ende für die Reformära bedeutet, die seit 1806 in Preußen und im Rheinbund so wichtige liberale Neuerungen wie die Bauernbefreiung, städtische Selbstverwaltung, Bildungsreform, Gewerbefreiheit, Judenemanzipation und die Abschaffung ständischer Privilegien gebracht hatte. Der Geist der Reformzeit wirkte auch nach dem Wiener Kongress 1814/15 noch weiter. Sein berühmtestes Echo fand er in Artikel 13 der Bundesakte (1815), der lakonisch festlegte: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“ Innerhalb eines Jahrzehnts hatten 29 deutsche Staaten dieser Auflage entsprochen. Allerdings verwiesen Preußens und Österreichs Verweigerung der Verfassungsgebung sowie die Bandbreite der verabschiedeten Staatsgrundgesetze – sie reichten von Badens konstitutioneller Monarchie bis zum ständischen „Landesgrundsätzlichen Erbvergleich“ in Mecklenburg – auf die Grenzen des Konstitutionalisierungsprozesses. So wurden die süddeutschen Verfassungsstaaten Bayern (1818), Baden (1818), Württemberg (1819) und Hessen-Darmstadt (1820) zum Kerngebiet des deutschen Liberalismus. Bereits vor der politischen Wende von 1819/20 kam es hier über Fragen wie Schwurgerichtsbarkeit, Pressefreiheit, Militärverfassung und Vorrechte der adligen Standesherren zu Konflikten zwischen Regierungen und liberalen Kammerabgeordneten.

Zur gleichen Zeit formierte sich außerhalb des süddeutschen „Kammerliberalismus“ eine radikale Oppositionsbewegung. Unter der Führung national gesinnter Professoren wie Heinrich Luden und Lorenz Oken (1779–1851) in Jena, Karl Theodor Welcker (1790–1869) in Gießen und Friedrich Schleiermacher in Berlin hatte sich die deutsche Burschenschaft seit ihrer Planung durch Friedrich Ludwig Jahn (1811) zu einer Organisation von landesweit 1000–2000 Studenten entwickelt. Mit dem von 500 Teilnehmern besuchten Wartburgfest (18. 10. 1817) trat die Burschenschaft zum ersten Mal an die politische Öffentlichkeit. Festredner attackierten die Fürsten wegen der verschleppten Verfassungsgebung: „undeutsche“ Schriften konservativer Autoren und Symbole der partikularstaatlichen Obrigkeit (Korporalstock, Zopf) wurden öffentlich verbrannt. Unter dem unmittelbar darauf einsetzenden Druck regierungsamtlicher Sanktionen radikalisierte sich die Burschenschaft weiter. Studentische Geheimbünde wie die Jenaer „Altdeutschen“ oder die Gießener „Unbedingten“ entstanden, die einem unitarisch-demokratischen Nationalismus verpflichtet waren. Am 23. 3. 1819 ermordete der in der deutschtümelnd-quasireligiösen Ideenwelt dieser Kreise dunkel vor sich hingrübelnde Student Karl Sand (1795–1819) den als reaktionär geltenden Schriftsteller August von Kotzebue. Der österreichische Staatskanzler Metternich reagierte blitzschnell, und schon am 20. 9. 1819 traten die auf einer Konferenz in Karlsbad vereinbarten Beschlüsse in Kraft. Die damit eingeleitete „Demagogenverfolgung“ wurde in den einzelnen Staaten unterschiedlich scharf durchgeführt. Preußen, Österreich, Baden und Nassau zensierten, entließen, inhaftierten und gesinnungsschnüffelten mit besonderem Eifer. Zwar gelang es den Regierungen nicht, alle radikalen Regungen und „subversiven“ Publikationen zu unterdrücken, aber die Opposition wurde aus der legalen Öffentlichkeit verdrängt. Das politische System der so genannten Restauration wurde zu einem intoleranten, bevormundenden Überwachungsregime.

Klemens Fürst von Metternich-Winneburg (1773–1859), aus einem reichsunmittelbaren rheinischen Adelsgeschlecht, folgte seinem Vater in österreichische Dienste. Nach einer Erfolg versprechenden Einheirat in die mächtige Kaunitz-Familie begann er 1801 seine diplomatische Karriere als Gesandter in Dresden (1803: Berlin; 1806: Paris). Als Außenminister (seit 1809) dominierte der geschmeidige und taktisch hoch begabte Metternich den Wiener Kongress und wurde danach zur Zentralfigur der österreichischen Politik (seit 1821 als Staatskanzler) und im Deutschen Bund. Metternichs im aufgeklärten Absolutismus verwurzelte Prinzipienpolitik zielte auf die kompromisslose Verteidigung des außen- und innenpolitischen Status quo. In Bewegungskräften konnte er ausschließlich eine Bedrohung aller Ordnung sehen. Nach 23 Kriegsjahren hatte dieser Konservatismus durchaus einem allgemeinen Bedürfnis nach Ruhe und Stabilität entsprochen, aber im Laufe des Vormärz erwies sich Metternichs doktrinäre Beharrungspolitik als zunehmend kontraproduktiv. Als Hassfigur der liberalen Opposition floh er während der Märzrevolution ins englische Exil und spielte danach keine offizielle Rolle mehr.

Neben dem Kampf gegen den burschenschaftlichen Radikalismus bemühten sich Metternich und sein Berater Friedrich von Gentz (1764–1832), der liberalen Überzeugung entgegenzuarbeiten, dass unter den in Art. 13 der Bundesakte erwähnten „Landständen“ moderne Volksvertretungen zu verstehen waren. In dieser Frage wurde auf den Wiener Konferenzen (November 1819–Mai 1820) eine Kompromissformel gefunden, die zwischen der verfassungstreuen Position Bayerns und Württembergs und den anti-konstitutionellen Staatsstreichplänen einiger nassauischer und badischer Minister vermittelte. Art. 57 der Wiener Schlussakte (15. 5. 1820), des zweiten Bundesgrundgesetzes, schrieb das „monarchische Prinzip“ fest, das eine weite Auslegung der einzelstaatlichen Verfassungen verhinderte. Preußen und Österreich entschlossen sich, das Verfassungsgebot auch weiterhin schlichtweg zu ignorieren. Liberale Hoffnungen auf eine Fortentwicklung der Bundesverfassung zerschlugen sich. So blieben als einzige Plattform für liberale Politik die süddeutschen Kammern. In Baden traten der Staatsrechtler Karl Rotteck (1775–1840) und der Jurist Johann Adam von Itzstein (1775–1855) couragiert für radikal-liberale Positionen ein; in Heinrich von Gagern, Ludwig Uhland (1787–1862) und Ignaz Rudhart (1790–1838) hatten auch Hessen-Darmstadt, Württemberg und Bayern eindrucksvolle liberale Parlamentarier, aber im Ganzen waren die 1820er-Jahre eine Periode einer Stagnation liberaler Politik. Auf dem deutschen Verfassungsleben lag der Mehltau der Perspektivlosigkeit.

Heinrich von Gagern (1799–1880) war unter den Liberalen, die 1848/9 für ein parlamentarisch-konstitutionelles Deutschland kämpften, die herausragende Persönlichkeit. Nachdem er in Waterloo gekämpft und als Burschenschafter in Heidelberg und Göttingen studiert hatte, trat Gagern in den darmstädtischen Staatsdienst ein. 1832 wurde der liberale junge Regierungsrat Mitglied der 2. Kammer und avancierte zum Wortführer der Opposition. Obwohl er sich nach 1836 aus Protest ins Privatleben zurückgezogen hatte, blieb er politisch aktiv. 1847 kehrte er in die Kammer zurück, war an der Gründung der liberalen „Deutschen Zeitung“ beteiligt und nahm am Heppenheimer Treffen teil. Im Frühjahr 1848 war er Mitglied der Heidelberger Versammlung und des Vorparlaments und wurde darmstädtischer Ministerpräsident. Am 19. 5. 1848 wählte die deutsche Nationalversammlung Gagern zu ihrem Präsidenten. In diesem Amt erreichte er den Höhepunkt seines Einflusses. Im Juni begründete die Versammlung auf seinen Antrag eine Exekutive, an deren Spitze der österreichische Erzherzog Johann gewählt wurde. Im Dezember übernahm Gagern die Leitung des Reichsministeriums. Nach langen, fruchtlosen Streitereien um die deutsche Verfassung und die Frage des Verhältnisses zu Österreich wurde das Ministerium Gagern am 10. 5. 1849 entlassen (s. Kap. IV, 2, b u. 3, a). Am 20. 5. 1849 verließ er die Paulskirche. Nachdem er in Gotha und im Erfurter Unionsparlament Preußen unterstützt hatte, zog sich Gagern schließlich ins Privatleben zurück.

In die angestrengte Stille der Restaurationsära platzte im Sommer 1830 die französische Julirevolution. Im Deutschen Bund traten die Nachrichten zuerst aus Paris, später aus Brüssel und Warschau, eine Lawine politischer Konflikte los. Moderate und radikale Oppositionskräfte erneuerten ihre Attacken gegen das Restaurationsregime. Die vorkonstitutionellen Staaten Norddeutschlands erlebten gewaltsame Ausbrüche: In Braunschweig, Hannover, Hessen-Kassel und Sachsen sahen sich die Monarchen durch offene Rebellion gezwungen, schleunigst Verfassungen zu gewähren. In den süddeutschen Verfassungsstaaten fand die Auseinandersetzung mit der fürstlichen Autorität nicht auf den Straßen, sondern in den Parlamenten statt. Im Rahmen der so genannten Kammerkämpfe nutzten liberale Oppositionsgruppen in Bayern, Württemberg und Baden das parlamentarische Budgetrecht geschickt aus, um ihre Position gegenüber den Regierungen zu verbessern und für eine Stärkung der Bürgerrechte einzutreten. Durch Wahlsiege beflügelt gelang es den Liberalen, einige ihrer politischen Ziele zu verwirklichen. Gleichzeitig kam es vor allem in der bayerischen Pfalz – aber auch in Teilen Badens und Hessens – zu einer Wiederbelebung des Radikalismus, der nunmehr neben dem studentischen Milieu auch kleinbürgerliche und bäuerliche Kreise erfasste. Seine Anhänger konnten auf eine weitgefächerte Publizistik zurückgreifen, um ihr zunehmend demokratisches, die Volkssouveränität betonendes Programm zu verbreiten. In der Pfalz formierte sich am 29. 1. 1832 der radikale „Preß- und Vaterlandsverein“, der bald über mehr als 5000 Mitglieder in mehreren Staaten verfügte. Höhepunkt der Tätigkeit des Vereins war das Hambacher Fest (27. 5. 1832), auf dem vor mehr als 20 000 Teilnehmern offen für Volkssouveränität und Demokratie agitiert wurde. Ähnliche Veranstaltungen im kleineren Maßstab wurden in Baden, Hessen und Franken abgehalten. Im April 1833 versuchten einige radikale Desperados sich im „Frankfurter Wachensturm“ per Handstreich der Stadt und des Bundestages zu bemächtigen, um dadurch ein Signal zur allgemeinen Volkserhebung zu geben. Früh verraten, stümperhaft vorbereitet und vom Volk ignoriert scheiterte das Vorhaben.

Wie schon 1819/20 ließ auch diesmal die Reaktion des Obrigkeitsstaates nicht lange auf sich warten. Zwischen Juni 1832 und Juni 1833 verabschiedete der Bundestag unter der Führung Metternichs eine Reihe von „Maßregeln zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ruhe und Ordnung“: das Petitions- und Budgetrecht der süddeutschen Parlamente sowie ihre Rede- und Berichtsfreiheit wurden beschränkt, Zensur, Versammlungs- und Vereinsverbot wurden verschärft und eine Zentralbehörde für politische Untersuchungen eingerichtet. Die Köpfe des pfälzischen Radikalismus sahen sich einer Verfolgungswelle ausgesetzt: Der Journalist Philipp Siebenpfeiffer (1798–1845) entkam in die Schweiz; sein Kollege Johann Georg Wirth saß zwei Jahre in Haft und floh später nach Frankreich. Bundesweit begann eine erneute Periode scharfer Repressionspolitik. Im August 1836 ergingen in Preußen gegen 204 Burschenschafter wegen Hochverrats 39 Todesurteile (die vom König in Festungshaft umgewandelt wurden) und 165 langjährige Freiheitsstrafen. Unter den Eingekerkerten befand sich auch der mecklenburgische Dichter Fritz Reuter (1810–74), dessen Werk „Ut mine Festungstid“ eindringlich über diese Erfahrung berichtet. In Bayern saß der liberale Würzburger Staatsrechtler Wilhelm Behr (1775–1851) mehrere Jahre in Festungshaft und wurde bis 1848 in seiner Freizügigkeit behindert. Sylvester Jordan (1792–1861), einem führenden Liberalen, der sich gegen den reaktionären Kurs in Hessen-Kassel eingesetzt hatte, widerfuhr ein ähnliches Schicksal. In Württemberg verhärteten sich die Fronten zwischen Regierung und liberaler Kammermehrheit, ohne dass Letztere nennenswerte Erfolge verbuchen konnte. Vom reaktionären Kurs des Ministers Karl du Thil (1777–1859) frustriert schied Heinrich von Gagern 1836 aus dem darmstädtischen Landtag aus und zog sich auf sein Familiengut zurück. Im Jahr darauf wurden sieben liberale Göttinger Professoren ihres Amts enthoben, weil sie gegen den Verfassungsbruch des neuen hannoverschen Königs protestiert hatten. Jacob Grimm, Friedrich Christoph Dahlmann (1785–1860) und Georg Gottfried Gervinus (1805–71) wurden sogar des Landes verwiesen. Von einigen hannoverschen Städten angerufen prüfte der Bundestag die Aufhebung der Verfassung von 1833 und stimmte 1839 gegen eine Bundesintervention, womit der königliche Willkürakt indirekt bestätigt wurde.

Trotz all dieser reaktionären Bemühungen gelang es dem obrigkeitsstaatlichen System nach 1833 nicht mehr, den liberal-radikalen Diskurs zu unterdrücken. So konnte die (in den verschiedenen Staaten unterschiedlich scharf gehandhabte) Zensur die Entstehung einer politischen Publizistik nicht verhindern. Als zentrale Publikation des vormärzlichen Liberalismus kann das seit 1834 erscheinende Rotteck-Welckersche Staatslexikon gelten, dessen Artikel die damalige liberale Ideenwelt definierten. Seine Autorenliste versammelte die herausragenden Vertreter des südwestdeutschen Liberalismus: Sylvester Jordan, Friedrich List (1789–1846), Karl Mathy (1806–68), Karl Rotteck, Robert Mohl (1799–1875), Karl Welcker. Auch die schöngeistige Literatur politisierte sich. Den Schriftstellern Heinrich Heine (1797–1856), Ludwig Börne (1786–1837) und Karl Gutzkow (1811–78), die als „Junges Deutschland“ die Verhältnisse im Deutschen Bund kritisierten, wurde 1835 die Ehre eines Bundesverbots zuteil. In ihrer klaren Hinwendung zur nationalen Demokratie war die politische Lyrik der 1840er-Jahre deutlich radikaler als das „Junge Deutschland“. Die „Tendenzpoeten“ Georg Herwegh (1817–75), Ferdinand Freiligrath (1810–76) und August Hoffmann von Fallersleben erzielten zudem eine weit größere Breitenwirkung. Wie erfolgreich diese öffentliche Vernetzung der liberalen Gruppierungen war, illustrierte nichts deutlicher als die empörte Reaktion auf die Entlassung der „Göttinger Sieben“. Loyalitätsbekundungen, solidarische Sammlungen, Vereinsgründungen, Schiffstaufen auf den Namen „Dahlmann“ und die Herstellung von „Göttinger-Sieben“-Bleifiguren: all das zeugte von der Geschlossenheit und vom Einfallsreichtum der liberal gesinnten Öffentlichkeit.

Die Auseinandersetzung zwischen staatlicher Obrigkeit und der anwachsenden bürgerlich-liberalen Verfassungsbewegung wurde so zum dominanten Thema der deutschen Politik im Vormärz. Die Streitschriften „Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen“ (1841) des radikalen Königsberger Arztes Johann Jacoby (1805–77) und „Woher und Wohin“ (1842) des liberalen Oberpräsidenten Theodor von Schön (1773–1856) zeigten, dass auch Preußen die Verfassungsfrage nicht länger ignorieren konnte. Ähnlich kritische Töne schlugen in diesen Jahren auch die Königsberger „Hartungsche Zeitung“ sowie die von Karl Marx herausgegebene „Rheinische Zeitung“ in Köln an. Letztere wurde nach nur einem Jahr wegen der „Böswilligkeit der Tendenz“ verboten.

Karl Marx (1818–83), der einer konvertierten jüdischen Familie aus Trier entstammte, begann nach Beendigung seines Philosophiestudiums seine politische Karriere 1842 als radikaler Chefredakteur der oppositionellen „Rheinischen Zeitung“ in Köln. Nach deren Verbot im darauf folgenden Jahr ging Marx nach Frankreich, wo er eine prominente Rolle in den frühsozialistischen Exilantenkreisen spielte. Nach der Veröffentlichung des „Kommunistischen Manifests“ (1848) begab er sich von Brüssel über Paris nach Köln, wo die „Neue Rheinische Zeitung“ unter seiner Leitung zu einer Plattform für sozialistisches Gedankengut wurde. Gleichzeitig bemühte er sich um die politische Mobilisierung der Arbeiterbewegung, fand jedoch nur wenig Widerhall. 1849 musste Marx über Frankreich ins englische Exil fliehen, wo er sich noch jahrzehntelang in tiefem Elend und unversöhnlicher Opposition rastlos schreibend der Begründung des modernen Kommunismus widmen sollte.

In Bayern steuerte die Regierung unter Karl von Abel (1788–1859) mit Rückendeckung des Königs einen konsequent katholisch-antiliberalen Kurs gegen den Landtag und liberale Kreise in der Bürokratie. Zwischen 1835 und 1843 lieferte sich der badische Minister Friedrich von Blittersdorf (1792–1861) ein Duell mit der Zweiten Kammer über Fragen der Wahlbeeinflussung und Urlaubsverweigerung für beamtete Abgeordnete. Der langwierige Konflikt konnte erst nach Blittersdorfs Ablösung im November 1843 beendet werden. Ähnliche Spannungen gab es ab 1844 in Württemberg, wo der Landtag nach einer Schwächeperiode wieder selbstbewusster agierte. In Hessen-Darmstadt läutete Heinrich von Gagerns Rückkehr ins Parlament (1847) eine Politik der Konfrontation mit dem „System“ des Ministers du Thil ein. Selbst im absolutistischen Habsburgerreich gärte es. In Ungarn hatte es schon seit den 1830er-Jahren eine liberale Opposition gegeben. In den 1840ern verstärkte sie sich und fand Widerhall in Niederösterreich und Böhmen. In seiner Schrift „Österreich und dessen Zukunft“ (1841) forderte Viktor von Andrian-Werburg (1813–58) eine Reform der politischen Verhältnisse. Seine Argumente und die anderer Publizisten (Graf Auersperg, Franz Schuselka) wurden von den Ständeversammlungen der österreichischen Erblande aufgegriffen, die Forderungen des Verfassungsliberalismus mit dem Pochen auf alte ständische Rechte verknüpften. Auch das liberale Wiener Bürgertum – seit 1842 im „Juridisch-Politischen Leseverein“ organisiert – mahnte Reformen des Bildungswesens und der Zensur sowie die Öffentlichkeit der Ständeversammlungen an. Unter Wiens Studenten und Handwerkern gewann radikales Gedankengut zunehmend Anhänger.

Das Spannungsfeld zwischen liberalen Forderungen und konservativer Beharrung, das sich im Deutschen Bund zwischen 1815 und 1848 entwickelt hatte, führte zu einer „Polarisierung von monarchischem Staat und bürgerlicher Gesellschaft“ (W. Hardtwig). Damit ist nicht gesagt, dass der Ausbruch der Revolution und ihre Anfangserfolge vorprogrammiert waren. Die Tiefe der Kluft, die Staat und Gesellschaft trennte, sollte nicht überschätzt werden, und die schwächende Spaltung der „liberal-nationalen“ Bewegung in einen konstitutionell-liberalen und einen demokratisch-radikalen Flügel war bereits angelegt. Nichtsdestoweniger sahen sich die deutschen Regierungen gegen Ende des Vormärz von einer liberalen Oppositionsbewegung, die politisch erfahren, eloquent, zehntausendfach in Vereinen organisiert und in einem selbstbewussten Bürgertum verwurzelt war, in eine zunehmend prekäre Defensive gedrängt.

c) Der monarchische Staat

In den Jahren von 1815 bis 1848 hatten die deutschen Regierungen und ihr Bund keine gute Presse. Als rachsüchtiger Gegner der „Bewegungspartei“ schien der monarchische Staat lediglich negative „Beharrung“ anbieten zu können. Von einer wortgewandten Opposition ätzend kritisiert, immer wieder auf eine kleingeistig-grobe Repressionspolitik zurückgreifend und unwillig, angemessen auf neue Realitäten zu reagieren, bot die vormärzliche Regierungspartei Zeitgenossen wie Nachgeborenen ein wenig attraktives Bild. Metternichs zynische Reaktion auf die politisch nützliche Mordtat des „vortrefflichen Sand“; die Arroganz des preußischen Innenministers Gustav von Rochow (1792–1847), der sich das Urteil des „beschränkten Untertanenverstands“ verbat; die Justizschikane, die den radikalen Pfarrer Ludwig Weidig (1791–1837) in den Suizid trieb; die Realitätsverweigerung, mit der Friedrich Wilhelm IV. von Preußen (1840–61, geb. 1795) eine Verfassung noch im April 1847 als „beschriebenes Blatt“ abtat: all das steht emblematisch für die Mängel eines Herrschaftssystems, das scheinbar nur eine rükkwärts gewandte Restaurationsära und einen den Zusammenbruch vorausahnenden Vormärz kannte. Eine so schwarze Sicht des monarchischen Staates vor 1848 ist nicht unzutreffend, aber doch unvollständig und in ihrer Einseitigkeit irreführend. Um ein besseres Verständnis der politischen Spannungen im vorrevolutionären Deutschland zu gewinnen, müssen auch die Antriebskräfte und Stärken der obrigkeitsstaatlichen Partei berücksichtigt werden. 1848/9 sollten sich die Staaten und ihre konservativen militärisch-bürokratische Führungsgruppen als formidable Gegner der Revolution erweisen. Davon ist weniger überrascht, wer das politische System im Vormärz nicht auf Kleinstaaterei, geistlose Beharrung und die „Dummköpfe“ unter den deutschen „Censoren“ reduziert. Im Folgenden soll die Regierungsperspektive für zwei wichtige Politikfelder skizziert werden: die einzelstaatliche Verfassungsentwicklung und die Politik im gesamtdeutschen Rahmen.

Wie für den deutschen Nationalismus und Liberalismus war der Einfluss des revolutionären Frankreichs auch für die bürokratisch-konstitutionellen Reformen in den deutschen Staaten von entscheidender Bedeutung. Unter französischem Druck fand zwischen dem Kongress von Rastatt (1797–9) und dem Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (1806) die im Reichsdeputationshauptschluss festgelegte komplette Flurbereinigung der deutschen Staatenwelt statt. Überall waren die auf Kosten der aufgelösten kleinen deutschen Reichsstände mächtig gewachsenen Mittelstaaten mit der Aufgabe konfrontiert, neue Untertanen zu regieren. Auf dem Wiener Kongress wurde diese von Napoleon erzwungene Situation mutatis mutandis beibehalten. Die Verlierer des Reichsdeputationshauptschlusses, die auf eine wirkliche Restauration gehofft hatten, wurden enttäuscht. Diese Veränderungen katapultierten die betroffenen