Die Steuerberaterrechnung - Elmar Goldstein - E-Book

Die Steuerberaterrechnung E-Book

Elmar Goldstein

0,0
9,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Steuerberaterrechnungen sind schwierig zu lesen. Mangelnde Transparenz sorgt ausgerechnet dort für Misstrauen, wo ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen sollte. In diesem Buch erfahren Sie, wie Sie die Rechnungen Ihres Beraters richtig lesen und auch überprüfen können. Dabei geht es nicht um Formfehler, etwa bei einem falsch zitierten Absatz der Vergütungsverordnung. Bei der Überprüfung der Rechnung geht es vielmehr darum, welche der erbrachten Leistungen zu welchem angemessenen Preis abzurechnen waren und wie tatsächlich abgerechnet wurde. Damit haben Sie es in der Hand, in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die Rechnung zu beeinflussen, z.B. indem Sie Teilbereiche von Buchhaltung und Jahresabschluss selbst zu übernehmen oder die Leistungen mehrerer Steuerberater zu vergleichen. Besonders praktisch der Steuerberater-Check: Wieviel kann der Steuerberater verlangen ? Mit Link zum Online-Kostenrechner sämtlicher 4 Tabellen und RVG. Gesetzestext der Steuerberatervergütungsverordnung mit Tabellen + Gebührentabelle RVG im Anhang.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhalt

Steuerberater-Check

Die Vergütungsverordnung der Steuerberater (StBVV)

Gebührenrechner

So ist die Rechnung aufgebaut

Unternehmen in der Krise

Erfolgshonorar

Eine Jahresabschlussrechnung

Ist die Gebührenrechnung zu hoch?

Wann verjährt die Forderung des Steuerberaters?

Kann der Steuerberater Unterlagen zurückbehalten?

Gegenstandswerte

Mindest-Gegenstandswerte

Auslagen und Pauschalen

Gebührensätze

Mittelgebühr

Zeitgebühr

Gebühren im Rechtsstreit

Wie können Sie an der Steuerberaterrechnung sparen?

Soviel darf es kosten

Checkliste für die Suche nach einem günstigen Steuerberater

Gesetzestext Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt Gebührenberechnung

Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen

Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Sechster Abschnitt Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Siebenter Abschnitt Gerichtliche und andere Verfahren

Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften

Anlagen: Tabellen A bis D und RVG

StBVV Onlinerechner

Einführung

Steuerberaterrechnungen sind schwierig zu lesen. In diesem Buch erfahren Sie, wie Sie die Rechnungen Ihres Beraters richtig lesen und auch überprüfen können. Der Zweck besteht nicht darin, ihn bei einem Formfehler, etwa bei einem falsch zitierten Absatz der Vergütungsverordnung, zu erwischen. Bei der Überprüfung der Rechnung geht es vielmehr darum, welche der erbrachten Leistungen zu welchem angemessenen Preis abzurechnen waren und wie tatsächlich abgerechnet wurde.

Damit haben Sie es in der Hand, in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die Rechnung zu beeinflussen, z.B. indem Sie Teilbereiche von Buchhaltung und Jahresabschluss selbst übernehmen.

Weinheim, im März 2021

Steuerberater-Check

Kaum ein Unternehmen kommt ohne Steuerberater aus. Nur noch Spezialisten überblicken die Berge an Steuergesetze, überzogener Verwaltungsanweisungen und konkurrierender Rechtsprechung, um allen Pflichten kompetent nachzukommen und Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen abzuwickeln. Darüber hinaus erwarten Sie zurecht, dass alle realistischen Möglichkeiten zum Steuersparen von Ihrem Berater aktiv angegangen werden. Zuviel Harmonie mit dem Finanzamt bedeutet mitunter nur nach Schema F abgefertigt worden zu sein.

Bleiben Sie jedoch realistisch: Zu viele Steuertricks, Einsprüche oder gar Beschwerden über angebliches Fehlverhalten „Ihres“ Sachbearbeiters beim Finanzamt bringt Sie nur dem Herzinfarkt näher und beim Finanzamt auf die imaginäre schwarze Liste von überprüfungswürdigen Querulanten. Und einen solchen eifrigen Berater sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse meiden, sonst könnten Sie an seiner Stelle wegen vergangener Streitigkeiten vom Finanzamt geprügelt werden.

Auch bei der oft geforderten Erreichbarkeit sollten Sie die Privatsphäre des Beraters respektieren und nicht auf seine Handynummer drängen, um ihn Sonntagabends nach den möglichen Auswirkungen Ihrer neuesten Geschäftsidee zu löchern. Auch im Büro können Sie nur erwarten bald zurückgerufen zu werden, wenn er Termine außer Haus oder in Besprechungen wahrnimmt. Seine außerdem umfangreiche Weiterbildung kommt letztlich auch Ihnen zugute. Zum professionellen Service gehört hingegen, wenn Sie rechtzeitig und schriftlich über anstehende Termine informiert und Ihre Fragen persönlich beantwortet werden (Kann er komplizierte Sachverhalte verständlich erklären?).

Das Gespräch zur Mandantsbegründung ist kostenlos. Machen Sie klar, dass es nicht darum geht, vorab Ihre steuerlichen Fragen zu besprechen, sonst kann es beim Scheitern des Mandats eine böse Überraschung geben. Wünschen Sie dagegen gerade eine einmalige Erstberatung, so können Sie auf ein Gebührenlimit von 190 EURO bestehen. Seit 2007 gilt diese Kostengrenze allerdings nur noch für Verbraucher.

Bei einem Gesprächstermin mit ihm sind Sie dann ungestört und diesmal werden die anderen Anrufer auf einen späteren Zeitpunkt oder auf den Rückruf vertröstet. Für dieses Gespräch sollten Sie alle Fragen an ihn schriftlich vorbereiten. Seriöse Steuerberater erklären Ihnen ihr Vorgehen und erläutern geplante Schritte bei der Gestaltung und deren möglichen Chancen und Risiken. Kein Rechtsgebiet ist so unvorhersehbar wie das Steuerwesen. Es wird Ihnen deshalb kein Berater den Erfolg seiner Gestaltungen garantieren können, aber risikoscheu gar nicht erst zu versuchen heißt, keine Chancen wahrzunehmen.

Folgende Unterlagen können Sie von Ihrem Steuerberater erwarten:

Während des Jahres monatlich oder vierteljährlich spezielle Rundschreiben und außer der Reihe bei Bedarf wichtige Mitteilungen zu Ihrer Branche und persönlichen Verhältnissen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung Ihrer Buchhaltung mit Vergleichszahlen des Vorjahres und Vormonats.

Kopien der angefertigten Steuererklärungen und Jahresabschlüsse sowie Lohn- und Buchhaltungsunterlagen des abgelaufenen Jahres.

1. Die Vergütungsverordnung der Steuerberater (StBVV)

Seit dem 1.1.2013 gilt anstelle der Steuerberatergebührenverordnung StBGebV die Steuerberatervergütungsverordnung StBVV. Aber nicht nur der Name hat sich geändert. Die wichtigsten Änderungen (letztmalig zum 1.7.2020) sind:

Erhöhung aller Tabellen der StBVV durchgängig um 5 %, zum 1. Juli 2020 um weitere 13%.

Steuerberater können Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail, an die Mandanten versenden, wenn der Mandant zugestimmt hat.

Erhöhung der Zeitgebühr auf bis zu 150 Euro pro Stunde

Erhöhung der Kilometerpauschale für die Erstattung der Fahrtkosten auf 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer

Erhöhung der Tage- und Abwesenheitsgelder auf 25 Euro, wenn nicht mehr als 4 Stunden Abwesenheit; auf 40 Euro bei Abwesenheit 4 bis 8 Stunden; auf 70 Euro bei Abwesenheit mehr als 8 Stunden

Erhöhung des Oberwerts der Rahmengebühr auf 30 Zehntel und des Mindestgegenstandwerts auf 17.500 Euro bei Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung

Anhebung von Mindestgegenstandswerten bei verschiedenen Steuererklärungen

Erhöhung des Obersatzes auf 18 Euro bei erstmaliger Einrichtung von Lohnkonten und der Aufnahme der Stammdaten, Erhöhung des Obersatzes auf 28 Euro für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung

Im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden richten sich die Gebühren des Steuerberaters mit Wegfall der

Tabelle E

zukünftig sinngemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

1.1 Gebührenrechner

Am Ende des Buches finden Sie den Gesetzestext der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Mit den im Anhang abgedruckten Gebührentabellen A bis D und zusätzlich des RVG lassen sich zu jedem Gegenstandswert die volle Gebühr (10/10) ablesen.

Schneller und ohne Taschenrechner geht es über den Online Rechner:

http://www.webcerf.de/StbVV

Rechnungen von Steuerberatern sind schwierig zu lesen. Woran liegt das? Warum kann die Erstellung von Bilanz und Steuererklärungen nicht einfach so bezeichnet und pauschal abrechnet werden?

1.2 So ist die Rechnung aufgebaut

Diesen Umstand verdanken Sie den strengen Formvorschriften der Steuerberater-Vergütungsverordnung, genauer dem § 9 Abs.2 StBVV. Danach müssen in der Rechnung angegeben werden: