Die Tyrannei der Werte. - Carl Schmitt - E-Book

Die Tyrannei der Werte. E-Book

Carl Schmitt

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Beschreibung

Carl Schmitt war ein Mann des polemischen Traktats, der Streitschrift, des Pamphlets. Zu seiner eigentlichen literarischen Form fand er in dem, was die Franzosen einen brûlot nennen: ein entflammbarer Text, ein Boot mit hochentzündlicher Fracht, dazu bestimmt, das Schiff des Gegners in Brand zu setzen. Ein solcher brûlot ist die Schrift über die »Tyrannei der Werte«. Der Titel enthält bereits die ganze These. Werte können dem Gemeinwesen und seinem Recht keinen festen Grund bieten, sie verschärfen vielmehr dessen Probleme. Gerade wenn man von ihnen erwartet, sie sollen Gemeinsamkeit stiften, wirken sie zerstörerisch. […] Der jungen Bundesrepublik, in der man sich nach der tiefen Verunsicherung durch Nationalsozialismus und Krieg gern und viel auf Werte berief, liest Carl Schmitt auf diese Weise die Leviten. So scheinbar klar seine zentrale These daherkommt, so rasch drängen sich dem Leser freilich grundsätzliche Fragen auf. Auf welcher Ebene bewegt sich Schmitts Argumentation eigentlich? Geht es um politische Philosophie, um allgemeine Ethik oder um Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit? Schmitt selbst gibt einen Hinweis, wenn er »Überlegungen eines Juristen zur Wert-Philosophie« ankündigt. […] Sein Text wählt von vornherein eine schwierige Zwischenlage zwischen Philosophie und Jurisprudenz. Der Autor will Philosophen und Juristen etwas sagen, geht damit freilich auch das Risiko ein, beide zu enttäuschen. Aus dem Nachwort von Christoph Schönberger

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CARL SCHMITT

Die Tyrannei derWerte

Veröffentlicht unter Mitwirkung des wissenschaftlichen Beirats der Carl-Schmitt-Gesellschaft e.V.

Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

1. Auflage 1967 2. Auflage 1979

Alle Rechte vorbehalten © 2011 Duncker & Humblot GmbH Satz und Druck: Berliner Buchdruckerei Union GmbH, Berlin Printed in Germany

ISBN 978-3-428-13457-1 (Print) ISBN 978-3-428-53457-9 (E-Book) ISBN 978-3-428-83457-0 (Print & E-Book)

Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 ƀ

Internet: http://www.duncker-humblot.de

Inhalt

Editorische Notiz (von Gerd Giesler)

*

Einleitung

Die Tyrannei der Werte. Überlegungen eines Juristen zurWert-Philosophie

*

Werte als Gefahr für das Recht? Carl Schmitt und die Karlsruher Republik (Nachwort von Christoph Schönberger)

Editorische Notiz

„Die Tyrannei der Werte“ von Carl Schmitt ist 1960 zunächst als Privatdruck in einer Auflage von 200 Exemplaren veröffentlicht worden, ohne Verlagsangabe, nur mit dem Druckvermerk W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart 1960.

Die erste bearbeitete und erweiterte Auflage, die neben dem Text des Privatdrucks eine Einleitung und sieben römisch nummerierte Abschnitte enthält, ist in dem Sammelband „Säkularisation und Utopie. Ebracher Studien. Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag“, W. Kohlhammer, Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1967, S. 37–62 erschienen.

Die zweite Auflage, die den Text der ersten Auflage enthält, ist in dem Sammelband „Carl Schmitt, Eberhard Jüngel, Sepp Schelz. Die Tyrannei der Werte“, herausgegeben von Sepp Schelz, Lutherisches Verlagshaus, Hamburg 1979, S. 9–41, veröffentlicht worden.

Die hier vorliegende dritte Auflage gibt den Text der ersten Auflage wieder, aus der zweiten Auflage wurden die wenigen Korrekturen übernommen, die der Autor in sein Handexemplar eingetragen hat, das sich im Nachlass Carl Schmitt, Landesarchiv NRW, Abtlg. Rheinland, Bestand RW 65-29124 befindet. Die dort ebenfalls ein[8]getragenen kommentierenden Bemerkungen des Autors, die keine Textkorrekturen sind, wurden nicht berücksichtigt.

Bei der von Carl Schmitt erwähnten Verbreitung des Privatdrucks (S. 33) handelt es sich um den Artikel „Max Weber und Carl Schmitt“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27.6.1964 (Bilder und Zeiten) von Karl Löwith, in dem die letzten 7 Zeilen des Absatzes auf S. 39 /40 zum Kampf der Werte als Langzitat gedruckt und in die polemische Auseinandersetzung Löwiths mit Schmitt einbezogen werden.

Editorische Zusätze sind in [eckige Klammern] gestellt.

Gerd Giesler

Einleitung

Die hier veröffentlichten Überlegungen eines Juristen gehören zu einer Diskussion über „Tugend und Wert in der Staatslehre“, die im Anschluß an ein Referat von Professor Ernst Forsthoff am 23. Oktober 1959 in Ebrach stattgefunden hat. Forsthoff wies darauf hin, daß die Tugend in der Staatslehre des absoluten Fürsten noch einen Platz hatte, während das Legalitäts-System des bürgerlichen Rechtsstaates mit einem Wort und Begriff wie Tugend nichts mehr anzufangen weiß.

Als eine Art Ersatz bot sich der Wert an. Schon vor dem ersten Weltkrieg war eine wertphilosophische „Rehabilitierung der Tugend“ versucht worden (Max Scheler 1913). Nach dem ersten Weltkrieg drangen wertphilosophische Begriffe und Gedankengänge in die Staats- und Verfassungslehre der Weimarer Verfassung (1919–1933) ein und suchten die Verfassung und ihre Grundrechte in ein Wert-System umzudeuten. Die Rechtsprechung hielt sich damals noch zurück. Erst nach 1949, nach dem zweiten Weltkrieg begründeten deutsche Gerichte ihre Entscheidungen in weitem Maße mit wertphilosophischen Gesichtspunkten.

Praktisch handelt es sich dabei um eine wohlgezielte Umdeutung der Grundrechte, um deren [10] sogenannte Drittwirkung und unmittelbar privatrechtliche Geltung, und um eine folgenreiche Ausdeutung des Wortes sozial in Art. 20, 28 des Bonner Grundgesetzes vom 23. Mai 1949. Das Problem des rechtsstaatlichen Verfassungsvollzugs erhob sich in seiner ganzen Tragweite. Forsthoff hat seine Position in mehreren Vorträgen und Aufsätzen vertreten, die jetzt in dem Buch „Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen 1950–1964“1 gesammelt vorliegen. Den Kern der Sache hat er mit einem einfachen und klaren Satz endgültig getroffen: „Der Wert hat seine eigene Logik.“

I.