Die Waffensachkundeprüfung - Helmut Kalbfleisch - E-Book

Die Waffensachkundeprüfung E-Book

Helmut Kalbfleisch

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Beschreibung

Zielsicher die Prüfung nach § 7 WaffG bestehen Dieses Lehrbuch bereitet zielsicher auf Die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG vor. Die notwendigen Lerninhalte wie waffenrechtliche Begriffe, waffen- und munitionstechnische Begriffe oder der Umgang mit Schusswaffen und Munition sind verständlich und präzise dargestellt. Verständliche Darstellung Eine Vielzahl an exemplarisch abgebildeten Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen ermöglicht eine besonders anschauliche sowie vertiefte Wissensvermittlung. Hervorgehobene Merksätze, Ausführungen zur Prüfungsrelevanz sowie wichtige Beispiele fördern und erleichtern das Verstehen der Inhalte. Kompetenter Leitfaden für die Prüfungsvorbereitung Durch die langjährige Erfahrung im Umgang mit Waffen und Munition stellt der Autor einen wertvollen Praxisbezug her. Damit verfügen alle, die den Erhalt einer waffenrechtlichen Erlaubnis anstreben, über einen kompakten Leitfaden zur optimalen Vorbereitung auf die theoretische Waffensachkundeprüfung.

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Die Waffensachkundeprüfung

Rechtliche, technische und praktische Grundlagen gemäß § 7 WaffG

Helmut Kalbfleisch

Ausbildungsleiter WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, IHK-Prüfer, Lehrkraft der „Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit“, Sportschütze und Jagdscheininhaber

Helmut Kalbfleisch, geb. 1953, derzeit Ausbildungsleiter der WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main. Seit mehreren Jahren Lehrkraft der Ausbildungsberufe „Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ sowie IHK-Prüfer für Sicherheitsberufe. Vor dem Wechsel in die private Sicherheitswirtschaft Kriminalbeamter in verschiedenen Verwendungen mit zahlreichen Spezialausbildungen (z. B. Personenschutzausbildung, Kriminaltechnik, Spurensicherung). Seit ca. 50 Jahren Sportschütze (Luftgewehr, Kleinkalibergewehr, Großkaliberpistole, Flintenschießen). Seit ca. 40 Jahren Jäger. Jagdscheininhaber und aktiver sportlicher Jagdschütze, mehrfacher Hessischer Mannschaftsmeister mit Kurz- und Langwaffe, Bundesvizemeister im jagdlichen Flintenschießen. Nichtgewerblicher Wiederlader von Patronenmunition (Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz).

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-06044-9 E-ISBN 978-3-415-06046-3

© 2018 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © Helmut Kalbfleisch

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Vorwort

„Ein Staat ist immer so frei wie sein Waffengesetz“ Gustav Heinemann, ehemaliger Bundespräsident der BRD.

Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben das Glück, in einer funktionierenden Demokratie zu leben. Daher übt der Staat das Gewalt­monopol aus. Im Gegenzug akzeptiert der Bürger, keine Selbstjustiz aus­üben zu dürfen. Ein Durchbrechen des staatlichen Gewaltmonopols bleibt allerdings möglich im Rahmen der „Ausnahmerechte“ in einer Notwehr- oder Notstandssituation. Der Bürger hat zudem das Recht zum Widerstand gegen den Staat beim Versagen der staatlichen Rechtsordnung (Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz).

Privater Waffenbesitz ist ein Privileg des Bürgers in einem Rechtsstaat, jedoch nicht grenzenlos. Das derzeitige Waffengesetz ist eines der strengsten Waffengesetze demokratischer Staaten und legt für Waffenbesitz und Waffen­erwerb einen hohen Maßstab an. Geknüpft ist der Waffenbesitz an bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise die persönliche Zuverlässigkeit des Bürgers.

Richtig ist nach Ansicht des Verfassers, den Waffenbesitz an eine Waffensachkundeprüfung zu binden, um einen unsachgemäßen Umgang mit Waffen, insbesondere mit Schusswaffen, weitgehend auszuschließen. Mit der bestandenen Waffensachkundeprüfung dokumentiert der rechtstreue Bürger seinen Kenntnisstand im tatsächlichen und rechtlichen Umgang mit Waffen und Munition. Jedes waffenrechtlich korrekte Verhalten des legalen Waffenbesitzers ist ein Beitrag zum Erhalt eines liberalen Waffenrechts innerhalb einer demokratischen Rechtsordnung.

Ziel dieses Lehrbuches ist es, waffenrechtliche Begriffe, waffen- und munitionstechnische Begriffe, den Umgang mit Schusswaffen und Munition verständlich und praxisnah darzustellen. Inhaltlich orientiert sich das Werk am aktuellen Fragenkatalog zur Waffensachkunde des Bundesver­waltungsamtes, vermeidet jedoch die direkte Fragestellung im Multiple-Choice-Verfahren, um die Prüfungsbewerber thematisch umfangreicher auf die Waffensachkundeprüfung vorzubereiten. Dem Verfasser ist wichtig, dass die Lerninhalte verstanden und verinnerlicht werden – und nicht nur auswendig gelerntes Wissen für die anstehende Prüfung sind! Inhaltliche Wiederholungen im Werk sind daher bewusst zur Vertiefung des Lern­stoffes gewählt.

Aus eigener, nunmehr über 40-jähriger Erfahrung weiß der Verfasser, dass waffenrechtliche Bewertungen für den praxisorientierten Waffenbesitzer, Sportschützen, Waffensammler und Jäger oftmals unverständlich und praxisfremd sind. Deshalb soll dieses betont praxisorientierte Werk einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass waffenrechtliche Probleme für den legalen Waffenbesitzer verhindert werden.

Der fehlerfreie und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen ist für jeden legalen Waffenbesitzer und Mitarbeiter des privaten Sicherheitsgewerbes obligatorisch und stellt einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit dar.

Dank gilt meinem Sohn Andreas für die Unterstützung bei der Erstellung der Bilder, sowie meinen Jagd- und Schützenkollegen Jörg Blaschke und Hans-Georg Klös für die freundliche Bereitstellung von Waffen und Munition.

An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter angesprochen.

Frankfurt am Main, im Herbst 2017

Helmut Kalbfleisch

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Waffenkunde

2.1 Langwaffen

2.1.1 Definition

2.1.2 Büchse

2.1.3 Flinte

2.1.4 Pumpgun

2.2 Kurzwaffen

2.2.1 Definition

2.2.2 Pistole

2.2.3 Deringer

2.2.4 Terzerole

2.2.5 Freie Pistole

2.2.6 Vorderladerpistole

2.2.7 Selbstladepistole

2.2.8 Revolver

2.3 Munition

2.3.1 Definition

2.3.2 Ladungen

2.3.3 Groß- und Kleinkalibermunition

2.3.4 Zusatzbezeichnungen

2.3.5 Pufferpatronen

2.3.6 Magnum

2.3.7 Kennzeichnung

2.3.8 Kartuschenmunition mit Reizstoffen

2.3.9 Schrotmunition

2.4 Ballistik

2.4.1 Definition

2.4.2 Innenballistik

2.4.3 Geschossenergie und Geschossgeschwindigkeit

2.4.4 Dralllänge und Geschossrotation

2.4.5 Außenballistik

2.4.6 Flugbahnkurve und Steighöhe

2.4.7 Höchstreichweite

2.4.8 Schusstafel

2.4.9 Zielballistik

3 Begriffe

3.1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe

3.1.1 Waffe

3.1.2 Schusswaffe

3.1.3 Gleichgestellte Gegenstände

3.2 Waffenkundliche Begriffe

3.2.1 Kaliber

3.2.2 Gefahrenbereich

3.2.3 Waffensicherungen

3.3 Arten von Schusswaffen

3.3.1 Feuerwaffe

3.3.2 Automatische Schusswaffe

3.3.3 Repetierwaffe

3.3.4 Einzelladerwaffe

3.3.5 Schreckschusswaffe

3.3.6 Reizstoffwaffe

3.3.7 Signalwaffe

3.3.8 Druckluft- und Federdruckwaffe

3.4 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

3.4.1 Definition

3.4.2 Wesentliche Teile

3.5 Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)

3.6 Salutwaffen und Anscheinswaffen

3.6.1 Salutwaffe

3.6.2 Anscheinswaffe

3.6.3 Nachbildung einer Schusswaffe

3.6.4 Unbrauchbar gemachte Schusswaffe

3.6.5 Spielzeug-Waffe

3.7 Munition und Geschosse

3.7.1 Munition

3.7.2 Geschosse

3.7.3 Zentralfeuerpatronen

3.7.4 Randfeuerpatronen

4 Waffenrecht

4.1 Waffenrechtliche Begriffe

4.1.1 Erwerben einer Waffe

4.1.2 Erwerben einer Waffe im Erbfall

4.1.3 Überlassen einer Waffe

4.1.4 Führen einer Waffe

4.1.5 Verbringen einer Waffe oder Munition

4.1.6 Mitnahme einer Waffe

4.1.7 Schießen mit einer Waffe

4.1.8 Waffe schussbereit

4.1.9 Waffe zugriffsbereit

4.1.10 Sachkunde

4.1.11 Zuverlässigkeit

4.1.12 Persönliche Eignung

4.1.13 Waffenbesitzkarte

4.2 Verbotene Waffen

4.3 Notwehr

4.3.1 Notwehr, § 32 StGB

4.3.2 Nothilfe

4.3.3 Putativnotwehr

4.3.4 Notwehrexzess

4.4 Notstand

4.4.1 Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

4.4.2 Notstände aus dem BGB

4.5 Unterlassene Hilfeleistung

4.6 Festnahmerecht

5 Umgang mit Schusswaffen und Munition

5.1 Verhaltensregeln

5.2 Vorgaben der Erlaubnisbehörden

5.3 Transport und Mitführen von Schusswaffen sowie Munition

5.4 Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

5.4.1 Aufbewahrung von Kurzwaffen

5.4.2 Aufbewahrung von Langwaffen

5.4.3 Aufbewahrung von Munition

5.5 Kontrollrecht der Waffenbehörde

5.5.1 Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition

5.5.2 Auskunftspflicht des Waffenbesitzers

6 Handhabung der Schusswaffen

6.1 Sichere Handhabung von Schusswaffen und Munition

6.2 Schießen auf Schießstätten

6.2.1 Halbautomatische Waffen

6.2.2 Kombinierte Langwaffen

6.2.3 Schießen außerhalb von Schießstätten

6.2.4 Kinder und Jugendliche auf Schießstätten

6.2.5 Schießstandaufsicht

7 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition

7.1 Beschusspflicht

7.2 Beschusszeichen

7.3 Kennzeichnung für Munition

7.3.1 Zentralfeuerpatronen

7.3.2 Schrotpatronen

7.4 Kennzeichnung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

7.4.1 PTB im Kreis

7.4.2 F im Fünfeck

8 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition

9 Not- und Seenotsignalmittel

9.1 Signalpistole Kaliber 4

9.2 Handhabung einer Signalpistole

9.3 Erwerb und Aufbewahrung

9.4 Notsignalmunition

9.5 Seenotsignale der Unterklasse T1 und T2

Abbildungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

1 Einleitung

Die Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG) ist eine der obligatorischen Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis. Nach § 7 Abs. 2 WaffG ist das Bundesinnenministerium (BMI) ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Abnahme der Waffensachkundeprüfung in Prüfungsausschüssen in einem besonderen Prüfungsverfahren zu gestalten. Vom Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde ein umfangreicher Fragenkatalog für die Abnahme des theoretischen Teils der Waffensachkundeprüfung erarbeitet. Die Prüfungsbewerber müssen Kenntnisse über die Waffen und Munition nachweisen, die sie für ihre Zwecke benötigen. Dabei wird den Prüfungsausschüssen ein Gestaltungsspielraum hinsichtlich des Prüfungsumfangs eingeräumt, da der Prüfungsteilnehmer nur Kenntnisse über Waffen und Munition haben muss, die er bei der Waffenbehörde beantragen will bzw. über die er die tatsächliche Gewalt ausüben will.

Die Waffensachkundeprüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischenTeil. Der theoretische Teil beinhaltet Fragen aus dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes. Die Fragen werden im Multiple-Choice-Verfahren gestellt und müssen zu einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden. Beim praktischen Teil muss der Prüfungsteilnehmer den sicheren Umgang mit Waffen und Munition nachweisen und über ausreichende Fertigkeiten im Schießen verfügen. Der Fragenkatalog des BVA für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/WaffenrechtlicheErlaubnisse/FragenkatalogSachkunde/Sachkunde-node.html

Dieses Lehrbuch dient der Vorbereitung auf die theoretische Waffensachkundeprüfung und ist eine praxisorientierte Ergänzung zum Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes. Orientiert am Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes sind alle prüfungsrelevanten Themen eingearbeitet, mit Merksätzen besonders hervorgehoben oder zusätzlich mit Fotos veranschaulicht.

Inhaltlich werden alle Themenbereiche der Waffensachkundeprüfung abgedeckt. Thematische Schwerpunkte bilden:

die Waffenkunde,

Begriffe aus Waffen- und Munitionstechnik,

Waffenrecht,

Notwehr und Notstand,

Umgang mit Schusswaffen und Munition,

Handhabung der Schusswaffen,

Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition,

nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition, sowie

Not- und Seenotsignalmittel.

Jedes Kapitel beginnt mit einer kurzen Inhaltsangabe, die den Leser zur Thematik hinführt und auf prüfungsrelevante Schwerpunkte hinweist. Soweit erforderlich, werden die Inhalte durch eigene Bilder des Verfassers ergänzt. Diese sind eine Besonderheit des Buchs, denn der Verfasser hat überwiegend eigene Waffen, Munition, Ausrüstungsgegenstände oder Dokumente für die Fotos verwandt.

Der Verfasser gibt mit diesem Buch jedem Prüfungsteilnehmer eine praxisorientierte Prüfungsvorbereitung an die Hand, die in Ergänzung zum Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes eine optimale Prüfungsvorbereitung ermöglicht.

2 Waffenkunde

Prüfungsrelevanz

Die Waffensachkundeprüfung ist die praktisch und rechtlich konsequente Umsetzung des Waffenrechts. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten, in der Waffensachkundeprüfung relevanten Waffensysteme und Waffenbezeichnungen. Die Prüfungsbewerber müssen die grundlegenden Unterschiede zwischen Lang- und Kurzwaffen sowie die wichtigsten Unterscheidungskriterien zwischen Büchse und Flinte, Pistole und Revolver sowie die unterschiedlichen Munitionsarten sicher beherrschen.

2.1 Langwaffen

2.1.1 Definition

Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet (Anl. 1, A 1, UA 1, Ziff. 2.5 WaffG).

2.1.2 Büchse

Bei den Langwaffen (Gewehre) wird zwischen Büchsen und Flinten unterschieden. Beide Waffenarten können ein- oder mehrläufig sein. Man spricht von einer Büchse, wenn das Gewehr einen gezogenen Lauf besitzt. Der sogenannte gezogene Lauf verleiht dem Geschoss einen Drall. Dieser stabilisiert das Geschoss um die Längsachse, damit es sich nicht „überschlägt“ und auch noch auf Entfernungen von mehreren hundert Metern präzise ist. Je nach Beschaffenheit des gezogenen Laufs, der Dralllänge (Entfernung, bei der sich das Geschoss einmal um die eigene Achse dreht) und der Geschossgeschwindigkeit kann die Drehzahl bis zu 3500 Umdrehungen in der Sekunde betragen!

Bei den Gewehren mit gezogenen Läufen wird unterschieden zwischen:

Gewehre, die zum Antrieb keine Munition

(im waffenrechtlichen Sinn)

verwenden

, wie beispielsweise Luftdruck-, Druckluft- oder CO

2

-Gewehre.

Abbildung 1:  Jagdgewehre von oben: 1) Repetierbüchse, System Mauser 98, Kal. .308 Win., Repetiergewehr. 2) Repetierbüchse, System Mannlicher-Schönauer Mod. GK, Kal. 7 x 64. 3) Selbstladebüchse, Gasdrucklader Mod. Remington 742, Kal. .308 Win.

Abbildung 2:  Kleinkalibergewehre (alle Kaliber .22 long rifle oder .22 lfB): von oben: 1) Wettkampfbüchse, Fa. Walther für sportliches Schießen auf 50 m (Einzellader) mit sogenannter Diopter-Visierung. 2) Jagdbüchse für Kleinwild, Brünner Waffenwerke, Mod. 2 (Mehrlader) mit Zielfernrohr. 3) Selbstladebüchse, Erma EGMI, Mod. 70 mit Rotpunktvisier.

Gewehre, die Randfeuerpatronen verschießen

, wie beispielsweise sogenannte Zimmerstutzen mit 4 mm Randzündern oder sogenannte Kleinkalibergewehre im Kal. 5,6 mm lfB (Lang für Büchsen) im Zollmaß Kal. .22 long rifle (Sportgewehre z. B. beim Biathlon).

Jagd- und Sportgewehre ab Kaliber 5,6 mm mit Zentralfeuerzündung

, also Jagdbüchsen und Sportbüchsen für das Scheibenschießen, auch auf Entfernungen von mehreren hundert Metern.

2.1.3 Flinte

Die Flinte hat einen glatten Lauf im Gegensatz zu der Büchse mit einem gezogenen Lauf. Aus dem Lauf der Flinte werden auch keine Einzelgeschosse verschossen, sondern sogenannte Schrote. Die Verwendung der Flinte hat aus sich aus den Erfordernissen der Jagd auf sogenanntes Niederwild (Hase, Kaninchen, Fuchs, Dachs und Flugwild) waffentechnisch entwickelt. Waren die Flinten zunächst einläufig, entwickelten sich recht schnell doppelläufige Waffen, damit ein schneller zweiter Schuss abgegeben werden konnte, um der jagdlichen Situation gerecht zu werden. Die Schussentfernungen betragen in der Regel nicht mehr als 50 Meter. Überwiegend wird auf Entfernungen zwischen 20–40 Meter geschossen.

Mit zunehmender Entfernung nimmt auch die Streuung der Schrotgarbe stark zu und die Schrote verlieren recht schnell an Energie. Die Schrotgröße, also der Durchmesser des Schrotkorns, variiert auf Grund jagdlichen Einsatzes in der Regel zwischen 2 und 4 mm. Die 2mm-Schrote werden für die Jagd auf kleines Flugwild verwendet, die sogenannten groberen Schrote von 4 mm für Fuchs und Dachs. Für Schalenwild (Rehe, Hirsche und Wildschweine) ist nach dem deutschen Jagdgesetz der Schrotschuss verboten!

Abhängig von der Schrotgröße sind in einer Schrotpatrone bis zu 500 Einzelschrote vorhanden. Bei starken Schrotpatronen werden bis ca. 50 Gramm Schrotmasse verschossen, dabei entspricht die Bewegungsenergie einer üblichen Büchsenpatrone (ca. 3500 Joule). Bekannt sind die schießsportlichen Disziplinen des Schrotschießens, das Skeet- und Trapschießen auf Wurfscheiben. Dabei werden die Wurfscheiben (früher nannte man sie Tontauben) von unterschiedlichen Positionen und Entfernungen beschossen. Die Schrotgrößen betragen hierbei 2 bzw. 2,5 mm. Die Schrotmasse ist für den sportlichen Einsatz auf 24 Gramm begrenzt.

Sportlich werden heute überwiegend sogenannte Bockflinten verwendet. Bei diesem Gewehr sind die Schrotläufe übereinander angeordnet, also