E-Bike-Tuning – Alle Fakten und Infos - Markus Graupner - E-Book

E-Bike-Tuning – Alle Fakten und Infos E-Book

Markus Graupner

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  • Herausgeber: BookRix
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2019
Beschreibung

E-Bikes oder Pedelecs sind heute weit verbreitet und vereinen die Vorteile von Fahrrad und Kraftfahrzeug. Viele wundern sich allerdings, dass der Motor bei 25 km/h plötzlich aussetzt, und fragen sich, wie dieses Problem behoben werden kann. Ist das nicht illegal? Darf überhaupt darüber geredet werden? Sprechen manche nicht von einer Grenze von 45 km/h? Kann es auch von selbst fahren? Dieses Buch widmet sich ausführlich der Situation in Deutschland und Österreich. Es liefert Hintergrund-Informationen zu gängigen Diskont- und Marken-Modellen und hört nicht dort auf, wo andere eine Diskussion längst als "unerwünscht" beendet haben. Ein Thema sind hier auch zusätzliche und stärkere Akkus, der Anschluss von Zusatzgeräten oder die schnellere Ladung, was offiziell ebenfalls häufig nicht möglich ist.

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Markus Graupner

E-Bike-Tuning – Alle Fakten und Infos

Pedelec – E-Bike – Rechtslage – Hardware – Software

BookRix GmbH & Co. KG80331 München

Vorwort

 

 

E-Bikes oder auch Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind heute weit verbreitet. Mit frühen Modellen, die sehr teuer, schwer, nicht wirklich elegant und wenig leistungsfähig waren, haben sie nur noch wenig gemeinsam. Ebenso haben heute viele Bevölkerungsschichten ihre Vorteile erkannt, während sie vor wenigen Jahren oft nur als Gehhilfe für mobilitätseingeschränkte Personen angesehen wurden. Schließlich vereint ein E-Bike die Vorteile von Fahrrad und Kraftfahrzeug und vermeidet gleichzeitig ihre Nachteile. Egal, welche Steigung das Vorwärtskommen behindert, gleichgültig, wie es mit dem Gegenwind und der aktuellen körperlichen Verfassung aussieht – ein Elektro-Fahrrad bringt einem einfach weiter. Der körperliche Einsatz kann dabei so stark oder schwach sein, wie es einem gerade beliebt, und bei den heute gängigen Modellen endet die Motor-Unterstützung nicht bereits nach 20 Kilometern.

 

Allerdings zeigt sich für viele bald ein Problem: Eine typische, flotte Fahrgeschwindigkeit mit dem Fahrrad liegt durchaus bei 30 oder auch 40 km/h. In der Ebene wird diese selbst von weniger sportlichen Menschen durchaus erreicht. Die allgemein erlaubte Fahrgeschwindigkeit in Städten liegt oft bei 30 km/h. Damit wäre es möglich, zum Beispiel noch über eine grüne Ampel zu fahren – doch bei 25 setzt plötzlich der Motor aus.

 

Dies liegt nicht an einem technischen Problem oder an mangelnder Leistungsfähigkeit, sondern an einer gesetzlichen Beschränkung. In EU-Ländern gilt grundsätzlich eine Grenze von 25 km/h, bei der sich bei Fahrrädern der Elektromotor automatisch abschalten muss. Zwar ist es nachvollziehbar, dass irgendwo eine Grenze zwischen Fahrrad und Kleinmotorrad gezogen wird, für viele liegt diese Begrenzung jedoch 5 bis 10 km/h unter dem wünschenswerten Bereich. Kurios ist auch die allgemeine Verbreitung von 30 km/h-Zonen, während Fahrräder mit Elektromotor weiterhin nur bis 25 km/h unterstützen dürfen. Das schnellere Fahren ohne Motor, aus eigener Kraft oder bergab, verbietet einem ebenfalls niemand.

 

Viele fragen sich somit, ob diese Begrenzung beziehungsweise Abregelung entfernt oder umgangen werden kann. Tatsächlich ist es so, dass viele Elektro-Fahrräder ungefähr 30 km/h und mehr schaffen würden – wäre da nicht die künstliche Begrenzung. Fragende in Diskussionsforen erhalten oft nur den wenig freundlichen Hinweis, dass dies illegal und unerwünscht sei, und jede weitere Diskussion gelöscht würde. Ist es tatsächlich immer verboten, die Geschwindigkeit zu erhöhen? Wie funktioniert das in der Praxis überhaupt?

 

Ein weiteres Problem kann manchmal fehlende oder unzureichende Beleuchtung sein. Warum gibt es keinen USB-Anschluss zum Laden eines Smartphones, obwohl genug Strom dafür vorhanden ist? Häufig wäre auch eine größere Reichweite wünschenswert, oder das Laden der Akkus dauert mit den mitgelieferten Ladegeräten zu lang. Auch für diese Themen gibt es jedoch Abhilfe.

 

Dieses Buch fasst in den folgenden Kapiteln alle Fakten und Hintergrund-Informationen zu den verbreiteten E-Bike-Modellen zusammen.

 

 

 

Wichtiger Hinweis:

 

Dieses Buch stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz gründlicher Recherche kann keine Garantie auf völlige Fehlerfreiheit und Vollständigkeit übernommen werden. Auch haben sich einige Bestimmungen seit etwa 2008 mehrfach geändert, insbesondere in Deutschland.

 

Sämtliche Inhalte und beschriebenen Vorgangsweisen dienen der allgemeinen Information. Das gilt ebenso bezüglich erwähnter Marken, die eine Übersicht über den E-Bike-Markt geben sollen. Jede Veränderung an einem Fahrrad kann ein Erlöschen von Gewährleistung und Hersteller-Garantie zur Folge haben.

 

 

Technik und Rechtslage in Deutschland und Österreich

 

 

Situation in Deutschland, der EU und allgemein

 

Der Fachbegriff für jene Elektro-Fahrräder, von denen meist die Rede ist, ist „Pedelec“ (Pedal Electric Cycle, „Pedal-elektrisches Rad“). Der Begriff „E-Bike“ wird häufig synonym dazu verwendet, obwohl in Fachkreisen damit elektrische Fahrräder gemeint sind, die auch nur mit Motorkraft fahren können. Ein „Bike“ („Zweirad“) ist allgemein je nach Kontext entweder ein Fahrrad oder ein Motorrad. Es sind bereits Elektro-Motorräder auf dem Markt, im Gegensatz zu Elektro-Fahrrädern sind diese jedoch noch extrem selten. Häufiger sind E-Roller bzw. E-Mopeds. Vereinzelt sind allerdings „Fahrrad-Motoren“ erhältlich, die tatsächlich die Definition eines Kleinmotorrads erfüllen.

 

Technisch handelt es sich um Hybrid-Fahrzeuge, die elektrischen Strom und menschliche Kraft als Antriebsenergie nutzen. Zusätzlich können natürlich noch Schwerkraft beim Bergabfahren und Rückenwind hinzukommen. Englischsprachig ist mit „hybrid“ manchmal ein Fahrrad gemeint, das zwei verschiedene Fahrrad-Bauarten in sich vereint.

 

Hybrid-Technik im Sinne einer Aufladung des Akkus durch Bremsen, Fachbegriff „Rekuperation“, gibt ebenfalls bei manchen Modellen. Welchen Gewinn an Reichweite dies in der Praxis bringt, ist teilweise umstritten. Die gängigen Zahlen reichen von wenigen Prozent bis etwa 15 %. In jedem Fall dient der Motor dann als zusätzliche Bremse und kann zur Schonung der Bremsbeläge beitragen, die nur bei stärkerem Bremsen überhaupt anziehen sollten. Den bei solchen Systemen verwendeten Motoren wird teilweise nachgesagt, im abgeschalteten Zustand einen auffälligen Widerstand zu verursachen. Erfahrungsberichte zeigen jedoch, dass es keinen solchen im Vergleich zu „herkömmlichen“ E-Bikes gibt.

 

Bei Hybrid-Technik im Sinne eines zusätzlichen Verbrennungsmotors ist es rechtlich fraglich, ob ein solches Fahrzeug noch als Fahrrad gilt. Keinesfalls ist das der Fall, wenn dieser Motor direkt mit einer mechanischen Verbindung auf den Antrieb wirkt.

 

Nach einer EU-Richtlinie, die zumindest in Deutschland ungefähr so umgesetzt wurde, in Österreich etwas anders, fallen alle Fahrräder mit Elektromotor unter den rechtlichen Begriff „Fahrrad“, bei denen dieser eine Leistung von maximal 250 Watt hat. Es wird meist davon ausgegangen, dass damit die „Nenndauerleistung“ gemeint ist, und kurzzeitig auch deutlich höhere Leistungen zulässig sind.

 

Laut dieser Definition darf der Motor nur beim Treten in die Pedale laufen (Pedalieren), und muss sich bei Erreichen von 25 km/h Fahrgeschwindigkeit automatisch abschalteten. Diese Fahrzeuge gelten dann nicht als Kraftfahrzeuge. Häufig wird von einer Toleranz im Bereich von 20 % und somit geduldeten 30 km/h berichtet, allerdings sind hierzu keine zuverlässigen, definitiven Rechtsauskünfte erhältlich.