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Ohne Eigentum ist gesamtgesellschaftlicher Wohlstand undenkbar. Und doch sind Nutzen und Gestaltung von Eigentum bisweilen umstritten. Die Autoren stellen entscheidende Fragen: Welche Funktion hat das Eigentum für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft? Wie beeinflusst es die menschliche Entwicklung? Welchem Wandel unterliegt es durch die Digitalisierung? Wie gerecht ist ererbtes Eigentum? Was sind die Voraussetzungen für eine Eigentumsgesellschaft? Die Antworten und Überlegungen ergeben eine fundierte Bestandsaufnahme zu einem der wichtigsten gesellschaftlichen und politischen Themen unserer Zeit. Interviews mit 15 ausgewiesenen Experten machen dieses Buch zu einem unverzichtbaren Beitrag zur Debatte um die Zukunft unserer Gesellschaft.
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Seitenzahl: 385
Veröffentlichungsjahr: 2018
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© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2018
Alle Rechte vorbehalten
www.herder.de
Umschlaggestaltung: Chris Langohr Design
Bleistiftskizzen im Innenteil: Hanka Lux
E-Book-Konvertierung: post scriptum, Vogtsburg-Burkheim
ISBN Print 978-3-451-37871-3
ISBN E-Book 978-3-451-81171-5
Inhalt
Warum dieses Buch?
Danksagung
1. Die Akzeptanz und Bewertung von Eigentum in Deutschland
2. Zwischen Voraussetzung und Gefährdung Die Bedeutung von Eigentum für eine Marktwirtschaft
Interview mit Lars P. Feld
3. Vom Wandel einer InstitutionDie Geschichte des Eigentums
Interview mit Werner Plumpe
4. Glück, Freiheit und SelbstverwirklichungZur Rolle des Eigentums in der Philosophie
Interview mit Otfried Höffe
5. Soziale Strukturen und kulturelle EinbettungDer soziologische Blick auf Eigentum
Interview mit Andrea Maurer
6. Was man von den Buddenbrooks lernen kann – und was nichtDas Konzept des Eigentums in der Literatur
Interview mit Jürgen Kaube
7. Verpflichtet Eigentum?Das Eigentum im Grundgesetz
Interview mit Paul Kirchhof
8. Denken in Generationen oder im Takt der Börse?Unternehmerisches Eigentum
Interview mit Harold James
9. Wem gehört der letzte Wille?Intergeneratives Eigentum
Interview mit Clemens Fuest
10. Moralische Gefährdungen, Immobilienblasen und HaftungEigentum und Finanzkrisen
Interview mit Hans-Werner Sinn
11. Besitzen lernenEigentum in der kindlichen Entwicklung
Interview mit Gerhard Minnameier
12. Investitionen in die KöpfeEigentum und Bildung
Interview mit Ludger Wößmann
13. Von Anstupsern, Hirnströmen und KapuzineraffenEigentum aus Sicht der Neurowissenschaft
Interview mit Bernd Weber
14. Eine neue industrielle Revolution? Die Veränderung des Eigentums angesichts von Internet und Digitalisierung
Interview mit Achim Wambach
15. Der verborgene Reichtum armer LänderZur Notwendigkeit von Eigentum für die Entwicklung von Staaten
Interview mit Hans-Jürgen Wagener
16. Vom Wert des TeilensGemeingüter als Eigentum
Interview mit Carl Christian von Weizsäcker
Epilog: Zehn Thesen zum Eigentum
Personenregister
Herausgeber und Autoren
Warum dieses Buch?
Eigentum wird heute vielfach mit Verteilungsfragen verbunden. Doch dies greift viel zu kurz. Eigentum ist nicht mit Vermögen oder Reichtum gleichzusetzen. Ein Hausbauer, der in seiner fremdfinanzierten Immobilie wohnt, hat zwar Eigentum, aber deshalb noch keine positive Vermögensbilanz. Ebenso verfügt ein Unternehmer zwar über unternehmerisches Eigentum, aber wenn er sämtlichen Gewinn im Betrieb investiert, muss er unter Umständen privat seinen Lebensstandard einschränken. Nur über Eigentum zu gebieten, macht nicht automatisch wohlhabend oder gar »superreich«, um eine neue politische Wortschöpfung zu zitieren. Ferner zeichnet es gerade die Dynamik der modernen Marktwirtschaft aus, dass die Nutzung von privaten Eigentumsrechten nicht zwingend voraussetzt, Vermögensinhaber zu sein.
Ziel unseres Buches ist es, die Idee des Eigentums aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven zu betrachten. Die Autoren sind der Überzeugung, dass Privateigentum das menschliche Zusammenleben auf weit vielfältigere Weise prägt, als lediglich dem Inhaber Nutzen zu stiften: So sind wirtschaftlicher Fortschritt eines Landes und Wohlstand auf breiter Basis ohne gesicherte Eigentumsrechte nicht denkbar. Eigentum gewinnt an Bedeutung für die Altersvorsorge, wenn das Umlagesystem der Rentenversicherung an finanzielle Grenzen stößt. Vielfach ist Eigentum das Band, das die Generationen zusammenhält und für Nachhaltigkeit sorgt, sei es im kleinen Familienverbund oder in einem Familienunternehmen. Kalkulierte Risiken einzugehen und damit persönliche Freiheit zu leben, ist schwer möglich, ohne über Eigentum zu verfügen. Mit eigenen Gütern zu wirtschaften ist unerlässlich, um zur Persönlichkeit zu reifen. Es gibt noch zahlreiche weitere Funktionen von Eigentum, die in diesem Buch betrachtet werden. Das Werk soll einen Beitrag dazu leisten, das engere ökonomische und juristische Verständnis von Eigentum durch neue wissenschaftliche Blickwinkel zu erweitern.
Über den Begriff und den Inhalt von Eigentum haben Ökonomen, Juristen und Philosophen lange und ergiebig gestritten. Eigentum und Besitz sind jedenfalls zwei verschiedene Dinge und beides kann ohne das andere bestehen. Das zeitgenössische Verständnis des Eigentumsbegriffs hat sich über Jahrhunderte entwickelt. Einige wesentliche Entwicklungen sind in den Kapiteln über Geschichte, Soziologie sowie Philosophie nachgezeichnet.
Viele Disziplinen oder Perspektiven, die in diesem Werk zu Wort kommen, mögen auf den ersten Blick überraschen: Welche neurologischen Muster entstehen, wenn Menschen tauschen? Was haben Soziologie, Pädagogik oder Literaturwissenschaft zum Thema zu sagen? Welche Wirkung haben neue Technologien auf die Rolle des Eigentums? Welche Überlegungen zum Eigentum haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes geleitet? Wie gestaltet sich der Zusammenhang zwischen Eigentum und Bildung? Haben schlecht strukturierte Eigentumsrechte die Finanzkrise 2007 ausgelöst? Ist es gerecht, wenn Eigentum über Generationen weitergegeben wird? Welche Rolle spielt die Eigentumsordnung bei der Entwicklung ärmerer Staaten? Und inwieweit können Gemeinschaftsgüter Privateigentum ergänzen? Am Anfang des Buches zeigt eine aktuelle Umfrage, was Bundesbürger zum Eigentum denken.
Der Rundumblick über Geschichte, Entwicklung und unterschiedliche Ausprägungen von Eigentum soll vor allem eines zeigen: Eigentum ist für den Wohlstand einer Gesellschaft zentral und auch im 21. Jahrhundert unverzichtbar. Zugleich sieht es sich in Anbetracht technologischer und sozialer Veränderungsprozesse neuen und großen Herausforderungen gegenüber. Es geht daher darum, aufzuzeigen, warum wir Eigentum brauchen, was es bewirkt und wo es gefährdet ist.
Um der Vielschichtigkeit der Fragestellung gerecht werden zu können, setzen sich die einzelnen Kapitel aus zwei Teilen zusammen: In einer Einführung wird das Thema Eigentum aus einem spezifischen wissenschaftlichen Blickwinkel erörtert und es werden grundsätzliche Zusammenhänge sowie der Stand der Forschung dargelegt. Im Anschluss folgt ein Interview mit einem ausgewiesenen Experten auf dem jeweiligen Gebiet.
Unser Buch favorisiert die Breite der Darstellung gegenüber der Tiefe. Trotz eines wissenschaftlichen Anspruchs kann nicht jedes Kapitel sein Thema erschöpfend behandeln. Vielmehr soll das Werk eine Debatte über Wert, Funktion und Sinn von Eigentum anregen und diesem eine neue und aus unserer Sicht notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen. Wir hoffen, dass sowohl der interessierte Laie als auch der Fachmann den einen oder anderen Denkanstoß gewinnen kann.
Ein Werk mit dieser vergleichsweise komplexen Struktur zu erstellen, war eine Gemeinschaftsarbeit, die über die Leistung jedes Einzelnen hinausging. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die wir an separater Stelle aufführen, sowie beim Herder Verlag für die professionelle Begleitung der Buchproduktion und die Geduld bei der Überarbeitung des Manuskripts.
April 2018
Prof. Rainer KirchdörferProf. Dr. Dr. h. c. mult. Brun-Hagen HennerkesStefan Heidbreder Prof. Dr. Nils Goldschmidt
Danksagung
Als Autoren war es unser Anspruch, Eigentum umfassend und aus vielen Perspektiven in einer Monografie zu beschreiben. Um die bisweilen abstrakte Materie aufzulockern, entstand bei uns zudem der Wunsch, renommierte Experten zu den jeweiligen Sachgebieten zu interviewen. Für die ausführlichen Wortlaut-Interviews möchten wir den Wissenschaftlern, die uns hierfür ihre Zeit gewidmet haben, vielmals danken.
Ein Buch mit einer solch vielschichtigen Struktur zu verfassen, war neben unserer ausgefüllten Tagesarbeit nur dadurch möglich, dass wir auf die Unterstützung qualifizierter und engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen durften. Es galt, auch unbekannte Sachgebiete zu erschließen sowie den roten Faden, der das Werk verbindet, in der Hand zu behalten. Allen, die beteiligt waren, danken wir für ihren Einsatz sehr herzlich.
Dies gilt auf der Seite der Stiftung Familienunternehmen für Herrn Georg Blaha für seine Mitarbeit bei Konzeption und Inhalt des Buchs sowie für die organisatorische Betreuung von Anfang bis Ende. Ebenso bedanken wir uns bei Herrn Hartmut Kistenfeger sowie Frau Dr. Bettina Wurster.
Auf der Seite der Universität Siegen danken wir Frau Pia Becker für Recherche und Textarbeit, Herrn Dr. Julian Dörr für die Mithilfe beim Konzept und den Interviews sowie Herrn Roland Fritz und Herrn Matthias Störring für ihren Einsatz in der Projektabwicklung.
Hervorheben möchten wir auch Frau Hanka Lux, der wir für die Gestaltung der Porträts danken.
Weiterhin danken wir den folgenden Personen für ihre inhaltlichen Beiträge zu den einzelnen Kapiteln:
Matthias Störring, Universität Siegen: Kapitel 2 »Zwischen Voraussetzung und Gefährdung. Die Bedeutung von Eigentum für eine Marktwirtschaft«
Rick Wendler, Friedrich-Schiller-Universität Jena: Kapitel 3 »Vom Wandel einer Institution. Die Geschichte des Eigentums«
Dr. Moritz Hildt, Eberhard Karls Universität Tübingen: Kapitel 4 »Glück, Freiheit und Selbstverwirklichung. Zur Rolle des Eigentums in der Philosophie«
Roland Fritz, Universität Siegen: Kapitel 6 »Was man von den Buddenbrooks lernen kann – und was nicht. Das Konzept des Eigentums in der Literatur«
Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin: Kapitel 7 »Verpflichtet Eigentum? Das Eigentum im Grundgesetz«
Georg Blaha, Stiftung Familienunternehmen: Kapitel 8: »Denken in Generationen oder im Takt der Börse? Unternehmerisches Eigentum«
Matthias Störring, Universität Siegen: Kapitel 9 »Wem gehört der letzte Wille? Intergeneratives Eigentum«
Lea Immel, ifo Institut für Wirtschaftsforschung München: Kapitel 10 »Moralische Gefährdungen, Immobilienblasen und Verantwortung. Eigentum und Finanzkrisen«
Dr. Elisabeth Wendebourg und Prof. Dr. Klaus Feldmann, Wirtschaftsuniversität Wien: Kapitel 11 »Besitzen lernen. Eigentum in der kindlichen Entwicklung«
Prof. Dr. Bernd Weber, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Kapitel 13 »Von Anstupsern, Hirnströmen und Kapuzineraffen. Eigentum aus Sicht der Neurowissenschaft«
Verena Diersch, Universität zu Köln, und Dr. Julian Dörr, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Kapitel 14 »Eine neue industrielle Revolution? Die Veränderung des Eigentums angesichts von Internet und Digitalisierung«
Dr. Wolfgang H. Bretschneider, Friedrich-Schiller-Universität Jena: Kapitel 15 »Der verborgene Reichtum armer Länder. Zur Notwendigkeit von Eigentum für die Entwicklung von Staaten«
1.Die Akzeptanz und Bewertung von Eigentum in Deutschland
Der Wohlstand der Nationen hat im Eigentum sein Fundament. Ganz egal ob als persönliches Eigentum, Basis der individuellen Lebensführung oder Kapitalgut im Produktionsprozess – Eigentum erfüllt in unseren Gesellschaften eine Vielzahl wichtiger und wünschenswerter Funktionen. Eigentum ist für das friedliche Zusammenleben in einer Gemeinschaft zentral. Doch was denkt die Öffentlichkeit über Eigentum?
Die Einstellung der Deutschen zum Eigentum
Das Institut für Demoskopie Allensbach hat für dieses Buch die Akzeptanz des Eigentums in der deutschen Bevölkerung erhoben. Im April 2017 wurden im Zuge einer repräsentativen Umfrage 1407 Personen ab 16 Jahren in persönlichen Gesprächen zu ihren Einstellungen zum Thema Eigentum befragt. Die Befragung zeichnet ein facettenreiches Bild in der Bewertung von Eigentum: Grundsätzlich ist der Begriff mit positiven Konnotationen verbunden, wie Abbildung 1 zeigt. So geben 63 Prozent der Befragten an, dass Eigentum für sie Freiheit bedeute. 42 Prozent bringen zum Ausdruck, dass Eigentum dem Wohl des Einzelnen ebenso diene wie dem Gemeinwohl. 41 Prozent sind davon überzeugt, dass nur Eigentum dazu imstande ist, persönliche Sicherheit und geistige Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die motivierende Funktion des Eigentums im Wirtschaftskreislauf wird demgegenüber in der Bevölkerung weniger stark wahrgenommen. So schätzen gerade einmal 38 Prozent der Befragten, dass Menschen, wenn sie kein Eigentum erwerben dürften, auch weniger hart arbeiten würden.
Abbildung 1: Aussagen zum Eigentum
Ausdrücklich negative Bewertungen in Bezug auf Eigentum finden sich in der Bevölkerung weitaus seltener: 21 Prozent der Befragten glauben, dass Vermögen den Charakter verdirbt. 15 Prozent sind der Überzeugung, dass kapitalistisches Eigentum die Quelle von Ausbeutung und Entfremdung der Arbeiter sei. Im Vergleich zu den oben dargestellten positiven Konnotationen fällt die Zustimmung zu derart kritischen Aussagen aber deutlich geringer aus. Auch stimmen lediglich sieben Prozent der Befragten der Aussage zu, dass ein guter Charakter zwangsläufig mit wenig Eigentum einhergehe. Die Aussage »Eigentum ist Diebstahl« findet gerade einmal ein Prozent der Befragten zutreffend.
Insgesamt lässt sich den Deutschen also eine relativ hohe Eigentumsfreundlichkeit attestieren. Besonders bemerkenswert ist die starke Wahrnehmung eines Zusammenhangs zwischen der Möglichkeit, über Eigentum zu verfügen, und persönlicher Freiheit. Eigentumssicherung identifizieren große Teile der Bevölkerung als klassische Staatsaufgabe. Damit einher geht die Forderung an entsprechendes staatliches Handeln.
Interessant ist eine relativ geringe Zustimmung (42 Prozent) zum Artikel 14 des Grundgesetzes – nämlich, dass die Verfügungsbefugnis über Eigentum den Eigentümer verpflichte, dieses zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Im Jahr 1998 betrug die Zustimmung zu dieser Aussage sogar nur 34 Prozent, wie eine frühere Erhebung des Allensbach-Institutes ergab. Die Forderung »Eigentum verpflichtet« ist also ein Stück weit präsenter geworden, vermutlich auch durch Diskussionen zu sozial- und wirtschaftspolitischen Themen in der jüngeren Vergangenheit. Zugleich wird von einem identisch hohen Anteil der Deutschen eine gemeinwohlfördernde Rolle des Eigentums gesehen. Es ist fraglich, wie diese Zustimmungswerte miteinander in Beziehung stehen. Offenbar sieht etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung eine der Eigentumsordnung inhärente gemeinwohlfördernde Funktion, während die andere Hälfte zumindest leichte Zweifel daran hegt, ob Eigentum tatsächlich in der Lage ist, dem Gemeinwohl zu dienen.
Aus diesem Grund greift das vorliegende Buch immer wieder auch die Frage auf, unter welchen Bedingungen Eigentum als dem Gemeinwohl förderlich angesehen wird – und wann seine Durchsetzung auf Widerstände stößt. In Bezug auf die aktuelle Situation in Deutschland lässt sich jedenfalls feststellen, dass keine explizite Ablehnung der Institution Eigentum in der Bevölkerung aufzufinden ist. Lediglich in einem Punkt ist die Wahrnehmung des Eigentums bei den Deutschen überwiegend negativ: »Je mehr jemand hat, desto mehr will er haben« – dieser Aussage stimmt eine absolute Mehrheit von 51 Prozent der Befragten zu.
Widersprüche in der Wahrnehmung von Eigentum
Die Bewertung von Eigentum ist auch von den Lebensumständen des Einzelnen abhängig. So zeigt die Befragung, dass Menschen, die selbst über Wohneigentum verfügen, dieses besonders häufig als eine wichtige Quelle von Sicherheit bewerten – und materielles Eigentum auch ganz allgemein besonders oft als erstrebens- und schützenswert ansehen. Dies gilt nicht in gleichem Maße für Menschen, die über wenig oder kaum Eigentum verfügen. So wird Immobilienbesitz in der Gesamtbevölkerung von 55 Prozent als wichtige Quelle für ihr Sicherheitsgefühl gewertet – aber von 73 Prozent der Immobilienbesitzer (siehe Abbildung 2). Auch andere Formen von Eigentum tragen bei Immobilienbesitzern signifikant häufiger zum Sicherheitsgefühl bei als in der Gesamtbevölkerung.
Abbildung 2: Eigentum und Sicherheitsgefühl bei Immobilienbesitzern
Die Allensbach-Analyse legt den Schluss nahe, dass die Deutschen ein ambivalentes Verhältnis zum Eigentum haben. Einerseits erkennen sie grundsätzlich die Bedeutung von Eigentum und dessen individuelle Vorteile an. Andererseits ziehen daraus nicht alle zwingend den Schluss, dass Eigentum auch gesamtgesellschaftlich notwendig ist und insoweit eines besonderen Schutzes bedarf. Gerade wenn Eigentum von der eigenen Lebenswelt abgekoppelt ist oder wenn es als in den Händen anderer konzentriert wahrgenommen wird, erscheint vielen diese Institution gar suspekt.
Diese Erkenntnis offenbart, dass die materiellen Umstände, in denen ein Mensch lebt, seine Einschätzung nicht nur in Bezug auf das eigene Eigentum verändert, sondern auch in Bezug auf die Rolle von Eigentum für das Gesellschaftsleben insgesamt. Einerseits scheint den meisten Menschen bewusst zu sein, dass Eigentum für ihre eigene Freiheit unabdingbar notwendig ist – in nicht geringem Maße auch für ihr Lebensglück. Andererseits werden etwaige Konzentrationstendenzen bei der Verfügung über den gesellschaftlichen Eigentumsbestand als problematisch angesehen, vor allem, wenn man nicht selbst davon profitiert. Wenn zugleich die gesellschaftliche Wertschätzung von Eigentum zu gering ist, ergeben sich daraus potenziell Probleme bei der Aufrechterhaltung einer funktionierenden Eigentumsordnung. Für politisches Handeln lässt sich daraus eine Empfehlung ableiten: Erstens sollte möglichst vielen Menschen Zugang zu Eigentum möglich sein. Zweitens sollten politisch Handelnde auch jenen Menschen, die selbst über wenig verfügen, vermitteln, warum eine Wertschätzung für ein stabiles Eigentumsrecht notwendig und auch in ihrem Sinne ist.
Gefährdungen des Eigentums
Schließlich bilden eine funktionierende Eigentumsordnung und die Möglichkeit, Privateigentum zu erwerben und zu behalten, aus volkswirtschaftlicher Sicht zentrale Fundamente unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Eigentum ist zugleich Vorbedingung für individuelle Freiheit und für marktwirtschaftliche Systeme. Materiell und geistig frei kann ein Mensch nur sein, wenn er über seine produzierten oder getauschten Güter selbst und ohne wesentliche Einschränkungen verfügen kann und solange er nicht in der Angst leben muss, dass sein Eigentum durch politische Willkür bedroht ist. Die Sicherung und Durchsetzung des Privateigentums obliegt in der Regel dem Staat. Dies wird von der deutschen Öffentlichkeit auch so wahrgenommen: 48 Prozent der Befragten halten die Sicherung des Eigentums für eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Bereits für Walter Eucken (1891–1950), einen der Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft, lag die zentrale Frage moderner Gesellschaften genau darin. So schreibt er in den Grundsätzen der Wirtschaftspolitik: »Wie kann Privateigentum zu einem ökonomisch und sozial brauchbaren Instrument des Ordnungsaufbaus werden?«
Abbildung 3: Wahrnehmung der Gefährdungen von Eigentum
In diesem Sinne sorgen sich die Deutschen auch nicht so sehr um die Bedrohungen durch das Eigentum, sondern viel mehr um die Bedrohungen des Eigentums (Abbildung 3). Sie zeigen sich zugleich optimistisch: So sind sich 57 Prozent der Befragten darin einig, dass sie sich über die Sicherheit ihres Eigentums keine Sorgen machen müssen, nur 28 Prozent sehen ihr Eigentum als potenziell gefährdet an. Interessant ist dabei, dass es hier keinen signifikanten Unterschied in der Einschätzung zwischen Gering- und Besserverdienern gibt. Jedoch fürchten Menschen im fortgeschrittenen Alter mehr um ihr Eigentum als Jüngere.
Worin liegen nun die größten Gefährdungen des Eigentums aus Sicht der Deutschen? In einer erneuten Finanzkrise (61 Prozent) und einer möglichen Inflation (57 Prozent) sehen die meisten derzeit die größte Bedrohung. Die Eurokrise bewerten immerhin noch 52 Prozent als potenzielles Risiko für die Sicherheit des Eigentums. Andere Bedrohungen des Eigentums wie Kriminalität (55 Prozent) oder der Verlust des Arbeitsplatzes (54 Prozent) gehören ebenso zu den Ängsten der Deutschen. Themen aus dem Umfeld der aktuellen finanzpolitischen Diskussion, wie das Problem niedriger Zinsen (46 Prozent), die hohe Steuer- und Abgabenlast (44 Prozent), die mögliche Abschaffung des Bargelds (29 Prozent) oder die Staatsverschuldung (24 Prozent) werden dagegen in der Bevölkerung – anders als in der Wissenschaft – als weniger beunruhigend wahrgenommen. Auch gegenüber neuartigen Bedrohungen des Eigentums, wie mangelnder Datensicherheit (31 Prozent) oder Risiken der Digitalisierung (15 Prozent), zeigen sich die Befragten relativ unbesorgt.
Fragt man danach, was Politik generell leisten sollte, spielt die Institution Eigentum eine geringe Rolle (Abbildung 4). Lediglich für die staatliche Förderung beim Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie (53 Prozent) und für eine mögliche Senkung der Einkommensteuer (46 Prozent) gibt es eine relativ breite Zustimmung. Steuervergünstigungen für Sparer (37 Prozent), eine Stärkung des Urheberrechts (15 Prozent) oder Steuersenkungen für Unternehmen (11 Prozent) werden als vergleichsweise wenig dringlich angesehen. Für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer sprechen sich 40 Prozent der Befragten aus.
Abbildung 4: Befürwortung politischer Maßnahmen
Die stärkere finanzielle Förderung von Familien mit Kindern (65 Prozent) und eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus (58 Prozent) sollten nach Meinung der Befragten ganz oben auf der Liste politischer Maßnahmen stehen. Auch hier zeigt sich das eben beschriebene Muster: Zwar wird Eigentum individuell wertgeschätzt. Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene hingegen findet sich eine Neigung zu politischen Aktivitäten, die auf eine gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung zielen. Fraglos sind solche Maßnahmen in einer modernen Gesellschaft unverzichtbar. Gleichzeitig bedarf es immer der Unterstützung und Förderung der Eigeninitiative des Einzelnen, um wirtschaftliche Entwicklung und technologische Innovation zu fördern. Dafür erscheint nach den Erkenntnissen der ökonomischen Theorie die motivierende Funktion von Eigentum unerlässlich. Eine wirtschaftlich dynamische und fortschrittliche Gesellschaft ist somit stets auch eine, die das Eigentum schützt und möglichst jedem Menschen ermöglicht, die Früchte seiner Arbeit zu behalten.
2. Zwischen Voraussetzung und Gefährdung Die Bedeutung von Eigentum für eine Marktwirtschaft
In den meisten Staaten Afrikas scheint die wirtschaftliche Entwicklung – wenn überhaupt – nur langsam voranzukommen. Eine wesentliche Ursache hierfür sehen Experten im Mangel geeigneter Institutionen zur Sicherung von Eigentumsrechten, die in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus der Entwicklungspolitik gerückt sind. Die Ökonomen Daron Acemoğlu (*1967) und James A. Robinson (*1960) greifen dieses Thema in ihrem Bestseller Warum Nationen scheitern (2012) auf. Ihrer Meinung nach bleibt Subsahara-Afrika arm, weil seinen Bürgern noch immer die passenden Wirtschaftsinstitutionen fehlen, welche die Hauptanreize für die Wohlstandsbildung in einer Gesellschaft schaffen. Einer dieser Anreize ist das private Eigentum, welches rechtlich geschützt sein muss, damit marktwirtschaftliche Prozesse die wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben. Das Beispiel Afrika zeigt: Privates Eigentum ist, neben der freien Preisbildung, die wohl wichtigste konstituierende Voraussetzung für eine moderne Marktwirtschaft.
Bereits der griechische Philosoph Aristoteles (384–322 v. Chr.) hob die moralischen und wirtschaftlichen Vorzüge des Privateigentums gegenüber dem Gemeineigentum hervor. Er blieb jedoch nicht unwidersprochen: Mitte des 20. Jahrhunderts – mehr als zweitausend Jahre nach Aristoteles – sahen Theoretiker und Praktiker sozialistischer Planwirtschaften im Eigentum das eigentliche Übel für eine menschenwürdigere Gesellschaft. Den Lehren von Karl Marx (1818–1883) folgend, erkannten sie im privaten Eigentum an Produktionsmitteln die vermeintliche Ursache für Ausbeutung, Verschwendung und gesellschaftliche Verwerfungen. Produktionsmittel sind Ressourcen, die für die Produktion von Gütern erforderlich sind. Hierzu zählen zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Mit der Marx’schen Kritik sorgt das Eigentum für eine klare Trennlinie zwischen liberaler Marktwirtschaft und sozialistischer Zentralverwaltungswirtschaft. Viele Ökonomen sehen heute im Fehlen einer privaten Eigentumsordnung und dem daraus resultierenden Mangel an wirtschaftlichem Wettbewerb die Hauptursache für das Scheitern der sozialistischen Wirtschaftssysteme.
Unbestritten ist, dass die Ausgestaltung und Legitimation der Eigentumsverhältnisse, historisch wie gegenwärtig, wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und den Erfolg einer Volkswirtschaft nehmen. Aus politischer und juristischer Perspektive kommen dem privaten Eigentum vor allem zwei Funktionen zu: Es ermöglicht und es bewahrt die persönliche Freiheit. Nur gesicherte, frei verfügbare Ressourcen in Form von Privateigentum schützen das Individuum gegenüber staatlichen Zwängen, Paternalismus und sozioökonomischen Risiken. Aus ökonomischer Perspektive gilt es deshalb zu analysieren, welche Funktionen dem Eigentum für ein Wirtschaftssystem und vor allem für eine Marktwirtschaft zukommen. Eine Marktwirtschaft braucht Eigentum, denn ohne Eigentum gibt es keine Möglichkeit zum individuellen Tausch, zum Handel und zur gegenseitigen Besserstellung.
Damit alle Mitglieder einer Gesellschaft am Marktprozess teilnehmen und von ihm profitieren können, sollte das Eigentum hinreichend breit gestreut sein. Denn von einer zu hohen, den Wettbewerb bedrohenden Konzentration des Eigentums geht nicht zuletzt auch eine Gefährdung für die Marktwirtschaft aus. Dies zu steuern, ist ein schmaler Grat, da wiederum die Produktivität jedes Wirtschaftssystems auf gewisse Verbund- und Skaleneffekte der Produktionsmittel angewiesen ist. Letztlich braucht es politische und rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Eigentumsordnung so institutionalisieren, dass sie der Gesellschaft einen hohen Wohlstand ermöglicht und zugleich grundlegende soziale Sicherheit bietet.
Das marktwirtschaftliche Konzept des Eigentums
Das Konzept des Eigentums umfasst in einer Marktwirtschaft die unterschiedlichsten Gegenstände: von materiellen Gütern wie Grundstücken, Immobilien, Maschinen und Nahrungsmitteln bis zu immateriellen Gütern wie Leistungen – etwa ärztliche Behandlungen oder Steuerberatung – und Rechten – etwa Patente und Lizenzen. In einer Marktwirtschaft kann zu nahezu allem ein Eigentumsverhältnis bestehen. Organisiert werden Eigentumsverhältnisse generell in den gegensätzlichen Formen des privaten und kollektiven Eigentums.
Eigentum ist dazu stets von Besitz abzugrenzen – obwohl umgangssprachlich beide häufig synonym verwendet werden. Denn während der Besitz eines Gutes immer ein äußeres Machtverhältnis beschreibt, sich also auf die physische Herrschaft über ein Gut bezieht, definiert Eigentum ein konstitutionelles Rechtsverhältnis. Eigentum ist die rechtlich legitimierte, begrenzte und staatlich gesicherte Form des Besitzes und als solche unabhängig von diesem. So gilt: Nicht jeder Eigentümer eines Gutes muss notwendigerweise ebenso dessen Besitzer sein – und umgekehrt. Beispielsweise ist der Vermieter einer Wohnung weiterhin ihr Eigentümer, auch wenn ein Mieter im Rahmen des Mietvertrages als zeitweiser Besitzer mehr oder weniger frei darüber verfügen kann.
Dass sich Eigentum und Besitz eines Gutes zeitlich, räumlich und personell unterscheiden können, ist gerade in dezentral organisierten Volkswirtschaften von großer Bedeutung. Denn erst definiertes Eigentum ermöglicht arbeitsteilige Wirtschaft. Effizientes Wirtschaften beispielsweise in einer Kapitalgesellschaft wäre undenkbar, wenn das operative Management nicht autonom von den Aktionären handeln und eigenverantwortlich über die Produktionsmittel verfügen könnte. Die vertraglich gesicherte Übertragbarkeit von Handlungs- und Verfügungsrechten sowie die Möglichkeit zum freien Handel mit ihnen bilden die Grundlagen jedes komplexen Wirtschaftsprozesses.
Im ökonomischen Kontext werden mit dem Eigentumsbegriff daher stets Handlungs- und Verfügungsrechte an einem Gut zum Ausdruck gebracht. Diese im englischen Sprachgebrauch als Property Rights bekannten Rechte gewähren es dem Eigentümer, frei über die Verwendung des Gutes zu entscheiden. Im Allgemeinen unterscheidet man hier vier Rechte: Usus – das Recht zur Nutzung –, Usus Fructus – das Recht zur Sicherung von Erträgen –, Abusus – das Recht zur Veränderung – sowie Venditio – das Recht zur Veräußerung eines Gutes. Die verschiedenen Eigentumsrechte können einzeln oder als Bündel auf eine oder auf mehrere Personen übertragen werden. Je umfassender die Rechte dabei ausgestaltet sind, desto höher ist gemeinhin der Wert des Gutes. Aus dieser Perspektive ergibt sich der Wert eines Gutes nicht aufgrund seiner physischen Substanz, sondern vielmehr über die für ein Gut erworbenen Rechte. Welchen Wert hätte etwa ein Apfelbaum für einen Obstbauern, wenn er die Äpfel weder essen noch verkaufen, das Holz nicht verarbeiten und den Baum nicht veräußern dürfte? Auf diese Weise können zwei substanziell vollkommen gleiche Güter aufgrund abweichender Handlungs- und Verfügungsrechte für den Eigentümer einen unterschiedlichen Wert haben.
Zivilisierte Gesellschaften sind im Wesentlichen dadurch charakterisiert, dass die Handlungs- und Verfügungsrechte durch entsprechende Gesetze begrenzt werden; speziell dort, wo die Rechte und insbesondere Eigentumsrechte anderer verletzt werden. So sind beispielsweise in den meisten Gesellschaften die Eigentumsrechte zur Nutzung und Veräußerung von Rauschmitteln oder Schusswaffen gesetzlich stark eingeschränkt, was nicht zuletzt im Schutz der Rechte Dritter begründet liegt. Die konkrete Ausgestaltung der Eigentumsrechte wird durch die Eigentumsordnung institutionalisiert. Je nach konstitutioneller Ausrichtung der Gesellschaft organisiert die Eigentumsordnung die Handlungs- und Verfügungsrechte entweder als private oder als kollektive Eigentumsrechte. Sie hat allerdings nur dann auch effektiv Bestand, wenn die Eigentumsrechte durch die Gesetzgebung einen hinreichenden staatlichen Schutz erfahren und konsistent durchgesetzt werden. Wie das Beispiel Afrika zu Beginn des Kapitels zeigt, liegt für den Entwicklungsprozess zahlreicher Länder genau hierin ein Problem. Da das Eigentum häufig nur unzureichend geschützt ist, bestehen für die Bevölkerung keine wirtschaftlichen Anreize, sich nachhaltig am Aufbau von Wohlstand zu beteiligen.
Die Bundesrepublik Deutschland stellt hinsichtlich der wirtschaftlichen Ordnung die Gewährleistung des Privateigentums im Grundgesetz unter den Schutz des Staates. Artikel 14 – und hier insbesondere der zweite Absatz – verpflichtet den Gebrauch von Eigentum zugleich auch dem »Wohle der Allgemeinheit«. Diese verfassungsrechtliche Sozialbindung des Eigentums konterkariert die wirtschaftlichen Funktionen der privaten Eigentumsrechte nicht, ordnet ihnen jedoch einen gesamtgesellschaftlichen Zweck zu. Freilich schreibt das Grundgesetz dem Eigentümer dabei nicht vor, wie er konkret zu handeln oder über sein Eigentum zu verfügen habe. Vielmehr erwächst aus diesem Kontext die staatliche und ordnungspolitische Herausforderung, eine Eigentumsordnung so zu gestalten, dass sie das ökonomische Eigeninteresse der Wirtschaftsakteure und das Gemeinwohl der Gesellschaft möglichst in Einklang bringt. So wird in einer marktwirtschaftlichen Gesellschaft Privateigentum weniger zum Ziel als vielmehr zum Mittel für Wohlstand.
Exklusivität des Eigentums
In einer Marktwirtschaft ist die Eigentumsordnung generell so ausgestaltet, dass Eigentumsrechte exklusiv gelten. Exklusivität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Inhaber der Eigentumsrechte im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen frei über diese verfügen und damit auch andere Personen von deren Nutzung ausschließen kann. Mit anderen Worten: Die Eigentumsordnung einer Marktwirtschaft ermöglicht Privateigentum. Die Exklusivität der Handlungs- und Verfügungsrechte an privatem Eigentum wird durch den Rahmen der Eigentumsordnung gesetzlich legitimiert, während der Staat diesen Anspruch gegen mögliche Rechtsverstöße verteidigt. So kann etwa der Eigentümer eines Fischteichs anderen Personen das Schwimmen oder Angeln darin untersagen, sie also von seinen privaten Handlungs- und Verfügungsrechten ausschließen. Andererseits können diese Rechte des Privateigentümers gesetzlich begrenzt sein. Der Eigentümer des Fischteichs hat beispielsweise nicht das Recht, schädliche Chemikalien in seinem Fischteich zu entsorgen, falls er dadurch das Grundwasser verseuchen und so gegen geltende Umweltgesetze verstoßen würde.
Eigentum drückt in einem ökonomischen Kontext nicht die Beziehung zwischen einer Person und einem Gut aus, wie häufig angenommen wird. Vielmehr zeigt die nähere Betrachtung der Exklusivität von Eigentumsrechten, dass ein Eigentumsverhältnis immer eine Beziehung zwischen Personen beschreibt. Liegt der Fischteich etwa auf einer Insel, auf der nur ein einziger Einwohner lebt, ist es weder formal schlüssig noch von praktischer Relevanz, etwaige Handlungs- und Verfügungsrechte darüber zu definieren, da in diesem Falle keine Rivalität um das Gut besteht. Konkurrieren hingegen mehrere Personen um die Verwendung eines Gutes, führt eine fehlende Exklusivität der Eigentumsrechte mitunter zu schädlichen Folgen, wie zum Beispiel zur Übernutzung knapper Ressourcen: Befindet sich der Fischteich nicht, wie zuvor angenommen, in einem privaten, sondern in einem kollektiven Eigentumsverhältnis – ist er also ein öffentliches Gemeingut –, kann zunächst einmal jede Person über den Fischteich verfügen und niemand vom Angeln ausgeschlossen werden. Was aber, wenn die Fischpopulation des Teiches sich lediglich bis zu einer bestimmten Anzahl von Anglern nachhaltig regeneriert, die Nachfrage zu angeln jedoch deutlich höher läge? Dies würde letztlich dazu führen, dass die Fischpopulation abnimmt und womöglich versiegt – womit sämtliche potenzielle Angler die Möglichkeit verlieren, den Fischteich künftig als solchen zu nutzen. Das gleiche Ergebnis würde sich einstellen, wenn zwar private Eigentumsrechte bestünden, diese aber nicht ausreichend geschützt oder durchgesetzt werden könnten. Die derzeit beobachtbare Überfischung der Weltmeere zeigt drastisch die gesellschaftlichen und ökologischen Konsequenzen, wenn staatlich definierte Eigentumsrechte fehlen.
Damit sollte deutlich werden, dass die Eigentumsordnung als Institution ein wesentliches Gestaltungselement einer Gesellschaft ist. Jede Veränderung der Eigentumsrechte verändert den Wert der knappen Güter und Ressourcen innerhalb einer Volkswirtschaft und beeinflusst damit das Verhalten der Menschen und die Dynamik des gesamten Systems. Die unterschiedlichen Ausprägungen von Eigentumsrechten führen letztlich wirtschaftlich gesehen zu Fortschritt, Stagnation oder Rückschritt.
Wirtschaftliche Funktionen des Eigentums
Für eine Volkswirtschaft sind insbesondere die Handlungs- und Verfügungsrechte an den Produktionsmitteln der Gesellschaft von hoher Bedeutung. Indem die Gesellschaft Produktionsmittel einsetzt, generiert sie zum einen Bedarfsgüter für den Konsum. Darüber hinaus schafft sie weitere, neue Produktionsmittel und damit wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Fortschritt – kurz gesagt Wohlstand. Die Eigentumsordnung bettet die dafür erforderlichen Wirtschaftsprozesse in einen institutionellen Ordnungsrahmen ein, setzt Anreize und wirkt auf das Verhalten der beteiligten Akteure.
Aggregiert lassen sich die Akteure der Volkswirtschaft in Unternehmen und Haushalte einteilen. Die Funktionsfähigkeit einer Marktwirtschaft hängt nun von zwei Tatsachen ab: Zum einen muss eine Vielzahl konkurrierender Unternehmen Güter produzieren und auf den Markt bringen. Zum anderen müssen Haushalte die Güter nachfragen, konsumieren beziehungsweise ihre Arbeitsleistung zur Produktion der Güter anbieten. Da in einer marktwirtschaftlichen Ordnung die wirtschaftliche Autonomie der Akteure vorausgesetzt wird, besteht in einer idealtypischen Marktwirtschaft per Definition eine private Eigentumsordnung, die es den Akteuren ermöglicht, frei an den Wirtschaftsprozessen teilzunehmen. Das umfasst vor allem eine freie, durch private Eigentumsrechte gewährleistete Verwendung der Produktionsmittel. Außerdem muss der wirtschaftspolitische Ordnungsrahmen das Prinzip der freien Handlung und Verfügung auch hinsichtlich der Vertragsfreiheit, der Gewerbefreiheit und der Konsumfreiheit gewährleisten. Ohne diese Freiheiten kann sich ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem nicht entfalten.
Das systemische Gegenstück zur Marktwirtschaft ist die Zentralverwaltungs- oder Planwirtschaft. Die sozialistische Planwirtschaft unterscheidet sich von einer Marktwirtschaft speziell durch die Tatsache, dass sich die Handlungs- und Verfügungsrechte über die Produktionsmittel im kollektiven Eigentum der Gesellschaft und in Verwaltung des Staates befinden. In der Wirkungsweise dieser diametralen Wirtschaftssysteme ergeben sich Unterschiede, die sich historisch betrachtet nicht nur im wirtschaftlichen Wohlstand der Gesellschaft niedergeschlagen haben. Für die Analyse der ökonomischen Funktionen des Eigentums bietet sich daher der Vergleich zwischen der idealtypischen Marktwirtschaft und der sozialistischen Planwirtschaft besonders an.
Die Motivationsfunktion
Das Privateigentum an Produktionsmitteln bietet den Akteuren einer Marktwirtschaft zunächst einmal einen Leistungsanreiz. Denn das Recht zur Sicherung von Erträgen ermöglicht es den Unternehmern, durch die Verwendung der Produktionsmittel Gewinne zu erwirtschaften und damit ihr Eigentum – auch an Konsumgütern – zu vermehren. In einer sozialistischen Planwirtschaft ist dieser Leistungsanreiz hingegen nicht gegeben. Entscheidend sind also die Exklusivität sowie die staatliche Gewährleistung der Eigentumsrechte. Die rechtliche Gewährleistung, erwirtschaftete Erträge einbehalten zu können – und sei es nur zur Deckung entstandener Kosten –, ist die Voraussetzung jeder freien unternehmerischen Tätigkeit. Kein Gut würde produziert oder angeboten, wenn der Produzent nicht die Gewissheit hätte, im Anschluss die entstandenen Erträge sichern zu können. Übersteigen die Erträge die Kosten der Produktion, können ferner Gewinne erwirtschaftet und privatisiert werden.
Das erhöht die Bereitschaft aller Akteure und somit auch die der Haushalte, sich produktiv an den Wirtschaftsprozessen zu beteiligen. Kann der Staat die Sicherung der privaten Eigentumsrechte darüber hinaus auch für die Zukunft glaubhaft garantieren, besteht für die Akteure zudem ein Anreiz, in langlebiges Kapital zu investieren, sich im Sinne der Arbeitsteilung weiter zu spezialisieren und auf diese Weise ebenfalls zum Wohlstand der Gesellschaft beizutragen. Unternehmer leisten so in Form von Güterproduktion, Beschäftigung, Einkommensgenerierung und Steueraufkommen einen wichtigen Beitrag für den Wohlstand der Gesellschaft. Das sind keine neuen Erkenntnisse: Der schottische Aufklärer Adam Smith (1723–1790) verwies bereits vor rund 250 Jahren darauf, dass das Gewinnstreben der Einzelnen die Versorgung der gesamten Gesellschaft fördert.
Die Innovationsfunktion
Besonders deutlich zeigt sich das Fehlen von Leistungsanreizen in der wirtschaftlichen Innovationsdynamik einer Gesellschaft. Innovation ist aus ökonomischer und gesellschaftlicher Perspektive ein wichtiger Aspekt der aktiven Entwicklung und des Wachstums einer Volkswirtschaft. Aus Unternehmenssicht ist Innovation in erster Linie eine Investition in die Zukunft, um perspektivisch Gewinne erzielen zu können. Das kann sowohl durch die Entwicklung neuer Konsumgüter als auch durch die Verbesserung bestehender Produktionsverfahren erreicht werden. Die Grundlagen für Innovation sind seit jeher Forschung und Entwicklung.
Da der Aufwand hierfür zeitlich mitunter deutlich vor der Generierung erster Erträge und der Amortisation des Innovationsprojektes liegt, ist ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums erforderlich, zum Beispiel durch Patente und Lizenzen. Unabhängig vom jeweiligen Wirtschaftssystem sind Innovationen ohne diesen exklusiven Schutz der Eigentumsrechte weniger attraktiv. In Staaten, in denen das materielle und geistige Eigentum jederzeit von Enteignung und Diebstahl bedroht ist, sind private Forschungs- und Entwicklungsvorhaben risikoreich und bleiben in der Regel aus.
In einer sozialistischen Planwirtschaft werden die Erträge einer erfolgreichen Innovation generell sozialisiert. Gescheiterte Innovationsprojekte führen hingegen zu einem entsprechenden Reputationsverlust des Einzelnen – ein Nachteil für die wirtschaftliche Dynamik. So ist es nur wenig verwunderlich, dass sich die sozialistischen Wirtschaftssysteme, mit Ausnahmen im militärischen Bereich, historisch als nur wenig innovativ im internationalen Vergleich erwiesen haben – was ihren Volkswirtschaften letztlich zum Verhängnis wurde.
Die Disziplinierungsfunktion
Eine Exklusivität des Eigentums impliziert, dass dem Eigentümer die Erträge, aber auch die Verluste aus dem Einsatz von Produktionsmitteln direkt zugeschrieben werden. Nur wenn beides in das Eigentum des Unternehmers eingeht, also privatisiert wird, besteht ein Anreiz, möglichst effizient zu wirtschaften. Ein Unternehmer, dem durch sein wirtschaftliches Handeln der Verlust seines privaten Eigentums droht, ist darauf bedacht, die Verschwendung seiner Produktionsmittel tendenziell zu vermeiden. Das schließt gleichfalls einen Einsatz der Produktionsmittel unter unverhältnismäßig hohen Risiken mit ein. Das allgemeine Streben der Wirtschaftsakteure, ihre Verluste möglichst gering zu halten und so ihre Gewinne zu steigern, ist ökonomisch betrachtet der genuine Ursprung der privaten wie auch der gesellschaftlichen Wohlstandsmehrung.
Diese disziplinierende Wirkung des privaten Eigentums begünstigt zwar einen effizienten und nachhaltigen Einsatz der Produktionsmittel, dennoch sieht sich speziell die marktwirtschaftliche Eigentumsordnung mit dem Vorwurf konfrontiert, die Verschwendung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen und damit eine zunehmende Belastung der Umwelt zu befördern. Indem einzelne Akteure danach streben, ihr privates Eigentum zu vermehren, verursachen sie Schäden, die letztlich auf die gesamte Gesellschaft zurückfallen. Wirtschaftswissenschaftler bezeichnen dieses Problemfeld mit dem Begriff externe Effekte. Ein negativer externer Effekt ist dadurch gekennzeichnet, dass zwar sämtliche Erträge dem Verursacher zugeordnet werden können, nicht aber alle Kosten. Das heißt konkret: In der Regel ist es ohne großen Aufwand möglich, den Unternehmen die von ihnen produzierten Güter sowie die daraus erwirtschafteten Erträge exklusiv zuzuordnen – das liegt nicht zuletzt in ihrem ureigenen Interesse. Bei einer direkten Zuordnung sämtlicher in der Produktion angefallener Kosten ist die Sachlage naturgemäß anders. Eine vollständige Internalisierung der Kosten gestaltet sich schwierig: Etwa, wenn man Umweltschäden wie Luftverschmutzung messen will, die durch die Produktion entstanden sind.
Letztlich fallen sämtliche Kosten, die nicht vom Verursacher internalisiert werden, auf die Gesellschaft zurück. Im Falle der Luftverschmutzung besteht das Problem nun vor allem darin, dass die Gesellschaft die entstandenen Schäden tragen muss – ohne eine Kompensation aus den Erträgen des Produzenten. Diese unausgewogene Konstellation ist ökonomisch höchst ineffizient und bietet egoistischen Akteuren den Anreiz zu unsozialem Verhalten. Die mangelnde Fähigkeit, externe Effekte verursachungsgerecht zu internalisieren, ist allerdings nicht per se die Folge einer marktwirtschaftlichen Eigentumsordnung, sondern kann vielmehr mit dem Nicht-Vorhandensein privater Eigentumsrechte erklärt werden, wie das Fallbeispiel der Überfischung zeigt.
Die Dezentralisierungsfunktion
Das allgemeine Ziel des Wirtschaftens ist, den bestehenden Konsumbedarf der Gesellschaft mit diversen Gütern unterschiedlichster Art zu befriedigen. Für das kontinuierliche und effiziente Erreichen dieses Zieles gibt es gemeinhin keine Garantie. Die effektive Güterversorgung der Gesellschaft kann jederzeit vonseiten des Angebotes, der Produktion oder der Nachfrage fehlschlagen beziehungsweise nur unzureichend erfüllt sein. Beispielsweise können geplante Innovationen an der technischen Realisierung scheitern, produzierte Güter können Mängel aufweisen oder bei den Konsumenten schlicht auf fehlende Nachfrage stoßen und sich so zum Ladenhüter entwickeln. Der Einsatz der Produktionsmittel geschieht in einer dynamischen Volkswirtschaft daher stets mit einem gewissen Maß an unternehmerischem Risiko. Für die Akteure entsteht hierdurch die Notwendigkeit, die Risiken des Wirtschaftens zu minimieren – das liegt ohne Zweifel im allgemeinen Interesse der gesellschaftlichen Wohlstandsmehrung. Um risikoarm wirtschaften zu können, bedarf es in einer komplexen arbeitsteiligen Volkswirtschaft allerdings einer erheblichen Menge an quantitativen und qualitativen Informationen. Um richtige Entscheidungen treffen zu können, benötigen Unternehmen detaillierte Kenntnisse über relevante Produktionsverfahren, Angebotskanäle und Nachfragestrukturen.
Eine marktwirtschaftliche Eigentumsordnung begegnet diesem Informationsproblem mit Dezentralisierung: Sie befähigt die Wirtschaftsakteure durch private Eigentumsrechte an Produktionsmitteln dazu, autonom zu wirtschaften. Es ist offensichtlich, dass ein Unternehmer hinsichtlich des Einsatzes der privaten Produktionsmittel, nicht zuletzt aufgrund seiner dezentralen Nähe, einen signifikanten Informationsvorteil gegenüber einer zentralen Planungsstelle besitzt. Selbst wenn eine zentrale Planstelle technisch dazu in der Lage wäre, die vielschichtigen Informationen zu sammeln und korrekt auszuwerten, wären die dadurch entstehenden Transaktionskosten abschreckend hoch. Eine marktwirtschaftliche Ordnung ermittelt die benötigten Informationen hingegen durch sogenannte Trial-and-Error-Prozesse. Der österreichische Ökonom und Nobelpreisträger Friedrich A. von Hayek (1899–1992) umschreibt diese kontinuierlichen Wettbewerbsprozesse als »Entdeckungsverfahren«: In einer Marktwirtschaft treffen viele Unternehmen autonome Entscheidungen über den Einsatz ihrer Produktionsmittel. Die daraus resultierenden Ergebnisse sind in der Regel breit gestreut. Einige Unternehmen werden relativ erfolgreich sein, andere werden mit ihren Entscheidungen mehr oder weniger falsch liegen. Bei einer privaten Eigentumsordnung werden sich die Wirtschaftsakteure nun im Sinne der Disziplinierungsfunktion sukzessive an den Entscheidungen der erfolgreichen Unternehmen orientieren. Diesen Vorgang beschreibt Hayek als evolutorischen Anpassungsprozess.
Trifft indessen eine zentrale Planungsstelle eine Entscheidung für sämtliche Unternehmen unisono, noch dazu auf der Grundlage unvollständiger und teils fehlerhafter Informationen, ist im Falle einer einzigen falschen Entscheidung das Ergebnis für alle Akteure ausnahmslos schlecht, was wiederum mit erheblichen Ineffizienzen für die gesamte Wirtschaft verbunden ist. Das Szenario ist umso verheerender, da in einem zentral gesteuerten Wirtschaftssystem kein geeigneter Vergleichsmaßstab existiert, um schlechte Strategien oder Ineffizienzen zu identifizieren. Um den Güterbedarf der Gesellschaft auch im Zeitverlauf effektiv befriedigen zu können, ist es für die Unternehmen und Haushalte einer dynamischen Volkswirtschaft daher erforderlich, flexibel und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen zu können. In einer Marktwirtschaft wird diese Freiheit insbesondere durch die Dezentralität von Privateigentum gewährleistet.
Gefährdungen durch Eigentum
Für eine Marktwirtschaft ist es entscheidend, dass der wirtschaftspolitische Ordnungsrahmen die Voraussetzungen für eine auf Chancengleichheit beruhende Inklusion jedes Einzelnen in die Gesellschaft schafft. Daher sollte eine private Eigentumsordnung im Einklang mit den zuvor betrachteten ökonomischen Funktionen allen Akteuren die Gelegenheit bieten, an der Marktwirtschaft teilhaben zu können. Viele Experten sehen in der Konzentration von Eigentum eine Durchbrechung dieses Grundprinzips – und die Kehrseite der Exklusivität von Verfügungsrechten. Kapitalbesitzer können beispielsweise mit ein wenig Geschick ihr Eigentum durch Investitionen vermehren, während weniger Begüterte ohne nennenswertes Vermögen diese Möglichkeit nicht in gleichem Maße haben.
Für das gesellschaftliche Zusammenleben bedeutet dies, dass von den Eigentümern eine größere wirtschaftliche und politische Macht ausgehen kann als von den Nicht-Eigentümern. Selbst bei einer gelungenen Sozialbindung des Eigentums erfordern der Erwerb und die Nutzung von Produktionsmitteln sowohl finanzielles als auch reales Kapital in Form von Produktionsfaktoren. Im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Eigentumsordnung, welche sich speziell dadurch auszeichnet, dass sie den Marktakteuren das Recht zugesteht, die von ihnen erwirtschafteten Erträge exklusiv zu sichern, steht das dazu notwendige Kapital also insbesondere denjenigen zur Verfügung, die bereits Handlungs- und Verfügungsrechte an den bestehenden Produktionsmitteln der Gesellschaft besitzen. Wenn nun aber vor allem die Eigentümer bereits bestehender Produktionsmittel die Möglichkeit besitzen, wirtschaftlich zu expandieren, kann das zu einer Konzentration des privaten Eigentums einzelner Akteure und in der Folge zu einer Konzentration der wirtschaftlichen und politischen Macht führen.
Der Ökonom Walter Eucken (1891–1950) und mit ihm die Vertreter des Ordoliberalismus sehen in der Konzentration des Eigentums eine Tendenz zur »Vermachtung«. Diese gefährdet laut Eucken nicht nur die wirtschaftliche Freiheit, sondern ist ebenso dazu in der Lage, die Politik zu beeinflussen. Die Ordoliberalen zeigen dies am Beispiel von Kartellen und Monopolen auf, deren Inhaber versuchen, den Gesetzgebungsprozess zu ihren Gunsten zu lenken. Für die Funktionen des Eigentums in einer freien Marktwirtschaft leitet sich daraus die Erkenntnis ab, dass Privateigentum, welches institutionell die wirtschaftliche Freiheit der einzelnen Marktakteure gewährleisten soll, bei einer entsprechend hohen Konzentration genau zu einem gegenteiligen Ergebnis führen kann: Freiheit wird eingeschränkt. In diesem Freiheitsparadoxon, wonach unbeschränkte Freiheit die Entwicklung zur Unfreiheit bewirken kann, sehen ordoliberale Ökonomen die Ursache für die Notwendigkeit einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung.
Wettbewerb gilt als ein probates Mittel, um Konzentrationsprozesse zu verhindern. Der deutsche Ökonom, Politiker und Jurist Franz Böhm (1895–1977) spricht gar vom Wettbewerb als »genialstem Entmachtungsinstrument der Geschichte«. Zwar entspringen die wirtschaftlichen Funktionen des Eigentums – die Motivations-, Innovations-, Disziplinierungs- und Dezentralisierungsfunktion – den Anreizen einer privaten Eigentumsordnung, doch erhalten und vervielfältigt werden diese Funktionen erst vom effektiven Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsakteuren. Die stete Gefahr, dass ein Unternehmen dem anderen den Rang ablaufen kann, gibt den Akteuren kontinuierlich den Antrieb, zielgerichtet zu wirtschaften. Dabei steht die Wettbewerbsordnung in einem grundlegenden Zusammenhang gegenseitiger Abhängigkeit von der Eigentumsordnung. Zum einen ist privates Eigentum an Produktionsmitteln die Voraussetzung für die wirtschaftliche Freiheit aller Akteure und damit der Ursprung des Wettbewerbs in einer Marktwirtschaft. Zum anderen wirkt effektiver Wettbewerb der Vermachtung entgegen und sichert damit erst die marktwirtschaftlichen Funktionen des Eigentums.
Gefährdungen von Eigentum
Wettbewerb ist für eine prosperierende Marktwirtschaft, welche den Anspruch erhebt, sich am generierten Wohlstand der Gesellschaft bemessen zu lassen, unabdingbar. Durch die Vermachtungstendenz des Eigentums erhält sich der Wettbewerb jedoch nicht notwendigerweise von selbst. In einer Marktwirtschaft ist Eigentum aber nicht nur durch sich selbst gefährdet, auch zu hohe Staatsquoten können privates Eigentum gefährden. So ist in Deutschland die Staatsquote, also das Verhältnis der Gesamtausgaben eines Staates zum Bruttoinlandsprodukt, seit 1960 von 33 Prozent auf derzeit 44 Prozent gestiegen. Im Jahr 1995 erreichte sie mit 54 Prozent ihren Höchstwert, in den folgenden Jahren sank sie wieder. Um Ausgaben zu finanzieren, greift der Staat auf Eigentumstitel von Personen und Unternehmen zu. Zweifellos ist ein funktionierendes Staatswesen im Interesse aller Bürger, es stellt sich allerdings die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und ab wann durch steigende Staatsquoten eine Gefährdung der gesicherten Eigentumsrechte entsteht. Verbunden mit der Staatsquote ist somit auch die Frage nach der Abgabenlast, die für einen einzelnen Arbeitnehmer aus zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen besteht. Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern liegt Deutschland bei der Abgabenlast auf Platz zwei: Die direkte Abgabenlast eines alleinstehenden Durchschnittverdieners hierzulande beträgt 49 Prozent.
Eine weitere Gefährdung von Eigentum kann in anonymem Eigentum, etwa in Form von Aktien im Streubesitz, gesehen werden. Dies beeinträchtigt die Einheit von Eigentum und Verantwortung, welche für private Unternehmen in einer Marktwirtschaft wesentlich ist. Es ist diese Form der Anonymität, welche in der öffentlichen Wahrnehmung, den positiven Funktionen zum Trotz, die Legitimation von privatem Eigentum verzerrt. Doch eine Analyse hinsichtlich der marktwirtschaftlichen Funktionen erfordert eine differenzierte Betrachtung und sollte frei von einer Neiddebatte geführt werden: Denn auch wenn Privateigentum beneidet wird, streben die wenigsten nach Produktionsmitteln, sondern vielmehr nach Konsumgütern. Das Verlustrisiko und die Verantwortung werden gemieden. Diese sind in einer funktionierenden Marktwirtschaft allerdings ebenso Teil exklusiver Eigentumsrechte, wie es der Gewinn ist. Werden Eigentumsrechte mit einem Recht auf Eigentum verwechselt, wird dieser Zusammenhang leicht übersehen.
Es ist zweifelsfrei Aufgabe des Staates, die Eigentumsordnung zu schützen und so zu institutionalisieren, dass die beschriebenen Eigentumsfunktionen den Wohlstand der Gesellschaft mehren können. Doch eine zu gut gemeinte Regulierung kann die Funktionen auch negativ beeinflussen. Handlungs- und Verfügungsrechte tragen vor allem dann zur Dynamik der Wirtschaft und Reduktion von Transaktionskosten bei, wenn sich ihre Eigentümer in der Marktwirtschaft frei entfalten können, vorzugsweise lediglich beschränkt durch die Eigentumsrechte anderer Akteure.
Die Notwendigkeit einer funktionierenden Eigentumsordnung
In der Geschichte der Menschheit haben bereits zahlreiche Staaten mit unterschiedlichen Kulturen und ökonomischen Entwicklungsständen die privaten Eigentumsrechte zum vermeintlichen Wohle der Gesellschaft abgeschafft oder konnten sie aufgrund von unzureichenden Strukturen nicht schützen. Doch das menschliche Verhalten oder die Beziehung zum Eigentum haben sich dadurch nicht grundlegend geändert. Staatlicher Paternalismus statt Freiheit, Stagnation statt Fortschritt und Armut statt Wohlstand waren stets die Folgen eines real existierenden Sozialismus, welcher als staatliche Ordnung autonomen Privateigentümern bei der Konzentration der Produktionsmittel in ihrer Tendenz zur wirtschaftlichen wie auch politischen Vermachtung in nichts nachstand. Mit diesen desillusionierenden Ergebnissen haben sich die sozialistischen Wirtschaftstheorien und ihre Kritik an privaten Eigentumsrechten ad absurdum geführt.
Unbestritten ist, dass sich die institutionelle Wirkung von privaten Eigentumsrechten je nach Markt- und Verteilungskontext unterschiedlich entfaltet. Das Privateigentum an Produktionsmitteln besitzt in monopolistischen Märkten ökonomisch und gesellschaftlich einen anderen Charakter als in den kleinteiligen Wettbewerbsmärkten einer freien und wohlgeordneten Marktwirtschaft. Die konkrete Organisation des Eigentums erfüllt entscheidende Funktionen für den wirtschaftlichen Wohlstand und die Entwicklung einer Gesellschaft. In der wohlstandsmehrenden Wirkung dieser Funktionen erweisen sich Produktionsmittel in privatem Eigentum als unübertroffen. Doch eine Marktwirtschaft kann nur erfolgreich sein, wenn sie in den notwendigen Rahmen einer konstituierenden Eigentumsordnung eingebettet ist, die Gefährdung von Eigentum verhindert und durch eine effektive Wettbewerbsordnung auch in der zeitlichen Entwicklung Bestand hat. Dieses wirtschaftstheoretische Ideal ist im Zeitverlauf einer permanenten Gefährdung ausgesetzt. Aus dieser Perspektive ist der Schutz einer effektiven Wettbewerbsordnung für eine auf Privateigentum beruhende Marktwirtschaft entscheidend für das Zusammenleben. Nur wenn alle Akteure die Möglichkeit eines freien Zutritts zu prinzipiell offenen Märkten besitzen, also in Konkurrenz zueinander stehen, ist die Exklusivität von Privateigentum förderlich für den gesellschaftlichen Wohlstand und somit in der öffentlichen Wahrnehmung gerechtfertigt.
Damit jede Volkswirtschaft ihr übergeordnetes Ziel – den gesellschaftlichen Wohlstand zu erhalten und zu mehren – erreicht, bedarf es also einer Eigentumsordnung. Sie schützt die exklusiven Handlungs- und Verfügungsrechte der Wirtschaftsakteure rechtsstaatlich. So ist es auch für die gegenwärtige Entwicklung Afrikas – um zum einführenden Beispiel zurückzukehren – von entscheidender Bedeutung, die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, die Eigentumsrechte der Bevölkerung zu sichern. Denn jede materielle Entwicklungshilfe, jede wirtschaftspolitische Reform verläuft im Sande, wenn den Bürgern aufgrund unsicherer Eigentumsrechte der wirtschaftliche Anreiz fehlt, sich einzubringen.
Weiterführende Literatur
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Peters, H. R. (2002): Wirtschaftssystemtheorie und Allgemeine Ordnungspolitik. München.
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Szaif, J. (2005): Aristoteles – eine teleologische Konzeption von Besitz und Eigentum, in: Eckl, A. / Ludwig, B. (Hg.): Was ist Eigentum? München, S. 43–58.
Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld ist seit 2010 Direktor des Walter Eucken Instituts und Professor für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Universität Freiburg. Außerdem ist er in verschiedenen Gremien aktiv, darunter der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch bekannt als die »Wirtschaftsweisen«. Der im Jahr 1966 in Saarbrücken geborene Wissenschaftler wurde 1999 an der Universität St. Gallen promoviert und habilitierte sich dort 2002. Zu Felds Werken zählen Die direkte Demokratie: Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig (1999), Undeclared Work, Deterrence and Social Norms: The Case of Germany (2012) und Föderalismus und Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz (2017).
Interview mit Lars P. Feld
Welche Funktion erfüllt die Institution Eigentum in einer Marktwirtschaft?
Lars P. Feld:
