Eigentum verpflichtet aber nicht zu Größenwahn - Käthe vom Dach - E-Book

Eigentum verpflichtet aber nicht zu Größenwahn E-Book

Käthe vom Dach

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Beschreibung

Der Blick einer Individualisten auf das Gebaren von Vermietern. Es gibt viele Berichte über unmögliche Mieter, aber wo sind die Berichte über unmögliche Vermieter. Obwohl es mehr Mieter, als Vermieter gibt leiden diese scheinbar eher im Stillen, resignieren oft und suchen sich eine neue Wohnung. Anhand von einigen Bespielen, erlebten und miterlebten, steht hier klar der Wunsch nach einem Führerschein für Vermieter im Vordergrund.

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EPUB
MOBI

Seitenzahl: 19

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1

Kapitel 2

Kapitel 3

Kapitel 4

Kapitel 5

Kapitel 6

Kapitel 7

Kapitel 8

Kapitel 9

Kapitel 10

Kapitel 11

1

Dies ist keine rechtliche Beratung. Es werden lediglich tatsächlich geschehene Ereignisse als Beispiele herangezogen und die dazu gemachten Aussagen mit Quellen belegt.

2

Ein Führerschein für Vermieter! Sie lachen? Ja, in Niedersachsen wurde 2013 ein Führerschein für Hundehalter eingeführt. Warum also nicht einer für Vermieter? Weswegen? Einige folgende Fallbeispiele werden die Notwendigkeit einer solchen Eignungsprüfung für Vermieter, und zwar für bereits vermietende und zukünftige, klar und deutlich belegen.

Vermieter kann jeder werden, es bedarf dazu keinerlei Ausbildung, Vorkenntnisse, spezieller sozialer Kompetenzen oder Bildung und genau hier liegt das Problem begraben.

Grundbesitz und deren Vermietung suggerieren dem Eigner einen plötzlichen, enormen Machtzuwachs.

Was der auslösen kann, ist zur Genüge historisch belegt. Besonders bei Menschen, die nie das Gefühl hatten bedeutend oder mächtig zu sein, löst dieser plötzliche „Machtzuwachs“ Verhaltensweisen aus, die an vergangene Feudalsysteme erinnern.

Beginnen möchte ich mit einer kleinen Episode, die immer noch Erheiterung auslöst, wenn sie erzählt wird.

Der Vermieter hatte eine Grundstücksverwaltung mit der Betreuung seines Eigentums beauftragt. Schon seit Längerem war ihm der Garten einer Mieterin ein Dorn im Auge.

Vorab war der Hausverwalter persönlich einmal unangekündigt erschienen und hatte die Mieterin aufgefordert den Garten „landesüblich, wie es sich gehört!“ zu gestalten. O-Ton Verwalter: „Das sieht hier aus wie auf dem Balkan!“.

Da die Gestaltung des Gartens nach Geschmack des Mieters erfolgen kann, bis auf einige Einschränkungen (Näheres in Kap. 9), die hier jedoch nicht maßgeblich waren, verweigerte die Mieterin die Umgestaltung.

Einige Zeit später erhielt sie ein Schreiben mit nochmaliger Aufforderung den Garten zu räumen, bei Nichterfüllung würde die Hausverwaltung die „Räumung“ des Gartens vornehmen.

Die Mieterin ignorierte das Schreiben, da keine rechtliche Begründung für ein solches Vorgehen vorlag.

Eines Tages rückte ein Pritschenwagen mitsamt eines netten Gärtners an. Die Mieterin erhob Einspruch, worauf der Gärtner Rücksprache mit seinem Chef halten wollte. Währenddessen fuhr ein weiteres Fahrzeug mit Hänger auf den Parkplatz. Eine Mitarbeiterin der Verwaltungsgesellschaft fing sofort an „aufzuräumen“. Die Mieterin untersagte weitere Tätigkeit, was aber keine Wirkung hatte. Die Information von ihr, dass diese Aktion Hausfriedensbruch sei und somit strafbar, wurde ignoriert.