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Dieses Lehrbuch behandelt die Grundzüge der ABWL. Dabei soll ein Überblick des breiten Spektrums betriebswirtschaftlicher Entscheidungsprobleme vermittelt sowie das Interesse am Fach geweckt werden. Besonderer Wert wird deshalb auf eine übersichtliche, prägnante und dank zahlreicher Beispiele und Abbildungen anschauliche Darstellung gelegt. Das Buch ist als Grundlage für Einführungsveranstaltung konzipiert, kann aber auch als Einstiegsliteratur für Praktiker genutzt werden.
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Seitenzahl: 319
Veröffentlichungsjahr: 2015
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5., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2015
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-023270-9
E-Book-Formate:
epub: ISBN 978-3-17-023611-0
mobi: ISBN 978-3-17-023610-3
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Das vorliegende Werk gehört zu einer Buchreihe »Grundzüge der BWL«, die in mehreren Einzelbänden die wichtigsten Gebiete der Betriebswirtschaftslehre behandelt.
Jeder Band bringt in kompakter und systematischer Form eine Übersicht zu den zentralen Problemstellungen des jeweiligen Themenbereichs. Die Autoren sind Universitäts-Professoren, die aufgrund ihrer langjährigen Lehrerfahrungen eine problemorientierte und anwendungsbezogene Veranschaulichung des jeweiligen Stoffes gewährleisten. Gleichzeitig wird der Leser an die aktuellen wissenschaftlichen Fragen des Fachgebietes herangeführt.
Die Themengebiete dieser Reihe sind Management, Marketing-Management, Strategisches Management, Betriebliches Finanzmanagement, Investition mit Unternehmensbewertung, Bilanzpolitik und -analyse, Kostenrechnung, Organisation, Personalwirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik und Statistik.
Die Bücher dieser Reihe wenden sich an Studenten im Grund- und Hauptstudium der Diplomstudiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkten sowie an Studenten von Bachelor- und Master-Studiengängen. Darüber hinaus sind sie aufgrund ihrer anschaulichen Darlegung des neusten Standes der BWL auch für die Praxis empfehlenswert.
Das vorliegende Lehrbuch richtet sich an Leser, die sich dem Fachgebiet der Betriebs-wirtschaftslehre erstmals zuwenden. Adressaten sind vor allem Studienanfänger der Kernstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (Economics) und verwandter Studiengänge. Aufgrund der wachsenden Bedeutung einer fundierten betriebswirtschaftlichen Grundausbildung in anderen Fachdisziplinen kann das Buch auch Studierenden mit dem Nebenfach Wirtschaftswissenschaften und interessierten Praktikern als Einstiegsliteratur dienen.
Das Buch verfolgt das Anliegen, Interesse für das Fach zu wecken und den Zugang zu den grundlegenden Aspekten der Betriebswirtschaftslehre zu öffnen. Bewusst wurde deshalb eine Beschränkung auf die zentralen Themen vorgenommen, die in prägnanter Form und einfacher Sprache dargestellt werden. Hierzu zählen konstitutive Entscheidungen, Aspekte der Unternehmensführung, der betriebliche Leistungsprozess, Finanzierung und Investition, die interne und externe Unternehmensrechnung, die Unternehmensbesteuerung sowie das Umweltmanagement. Die Wiederholungsaufgaben am Ende der einzelnen Abschnitte sollen als Lernkontrolle dienen. Das Buch erhebt nicht den Anspruch, einen umfassenden Einblick in alle Bereiche der Betriebswirtschaftslehre zu geben, die Lektüre der anerkannten Standardwerke zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und weiterführender Literatur wird empfohlen.
In der aktuellen Auflage wurden neben der inhaltlichen Überarbeitung einige punktuelle Erweiterungen vorgenommen. Dies betrifft u.a. die Themen Corporate Governance und Logistik. Die Konzeption des Buches wurde beibehalten.
Unser Dank gilt allen, die uns bei der Erstellung dieses Buches mit Rat und Tat unterstützt haben. In besonderem Maße gilt dies für Herrn Dr. Roland Quinten. Darüber hinaus richtet sich der Dank an alle studentischen Hilfskräfte, die insbesondere bei der Korrektur eine wertvolle Unterstützung waren.
Bamberg, Bayreuth und Reutlingen, im Januar 2015
Jochen Sigloch
Thomas Egner
Stephan Wildner
Kapitel 1:
Einführung
Kapitel 2:
Konstitutive Entscheidungen
Kapitel 3:
Unternehmensführung
Kapitel 4:
Betrieblicher Leistungsprozess
Kapitel 5:
Finanzierung und Investition
Kapitel 6:
Unternehmensrechnung und -besteuerung
Kapitel 7:
Umweltmanagement
Reihenvorwort
Vorwort
Kapitel 1:
Einführung
I. Grundbegriffe der Wirtschaftswissenschaften
A. Bedürfnisse und Güter
B. Rationalprinzip und ökonomisches Prinzip
C. Wirtschaftseinheiten und Wirtschaftsform
D. Aufgabenteilung in den Wirtschaftswissenschaften
E. Wiederholungsaufgaben
II. Unternehmen im Fokus der Betriebswirtschaftslehre
A. Unternehmen als Interessenverbund
B. Unternehmensziele
1. Zieldimensionen
2. Zielsystem
3. Corporate Social Responsibility
C. Shareholder Value-Ansatz versus Stakeholder-Ansatz
D. Corporate Governance
1. Begriffe und Formen
2. Bestandteil der Corporate Governance
E. Wiederholungsaufgaben
Kapitel 2:
Konstitutive Entscheidungen
I. Überblick
II. Unternehmensrechtsformen
A. Grundlagen
1. Funktion der Rechtsformen
2. Rechtsformgrundtypen
3. Systematik der Rechtsformen des privaten Rechts
B. Merkmale wichtiger Unternehmensrechtsformen
1. Personenunternehmen
a) Einzelunternehmung
b) Personengesellschaften
2. Körperschaftlich organisierte Unternehmen
a) Kapitalgesellschaften
b) Sonstige Körperschaften
3. Rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts
4. Zusammenfassender Überblick nationaler Rechtsformen
C. Typendehnung und Typenvermischung
1. Typendehnung
2. Typenvermischungen
D. Kriterien der Rechtsformwahl
E. Verbreitung und Bedeutung von Rechtsformen
F. Wiederholungsaufgaben
III. Unternehmensverbindungen
A. Grundlagen
B. Gemeinschaftsunternehmen, Kartelle und Konsortien als Formen von Kooperationen
C. Konzerne und Fusionen als Formen von Konzentrationen
D. Motive für Unternehmenszusammenschlüsse
E. Wiederholungsaufgaben
IV. Standortwahl
A. Grundlagen
B. Standortfaktoren als Entscheidungskriterien
C. Wiederholungsaufgaben
Kapitel 3:
Unternehmensführung
I. Überblick
II. Managementaufgaben und Managementprozess
III. Instrumente zur langfristigen Unternehmensplanung
A. SWOT-Analyse
B. Gap-Analyse
C. Produktlebenszyklus
D. Portfolio-Analyse
E. ABC-Analyse
F. Wiederholungsaufgaben
IV. Entscheidungsregeln bei Unsicherheit
A. Keine Existenz von Wahrscheinlichkeiten: Ungewissheit
B. Existenz von Wahrscheinlichkeiten: Risiko
C. Wiederholungsaufgaben
V. Unternehmensorganisation
A. Funktion der Organisation im Managementprozess
B. Aufbauorganisation
1. Spezialisierung durch Stellenbildung
2. Koordination von Stellen im arbeitsteiligen Unternehmen
a) Abteilungsbildung
b) Hierarchiebildung zur Entscheidungsdurchsetzung
C. Ablauforganisation
D. Organisationsinstrumente
E. Wiederholungsaufgaben
VI. Personalführung
A. Bedeutung der menschlichen Arbeit im Managementprozess
B. Leistungsförderndes Anreizsystem
1. Grundlagen der Anreizgestaltung
a) Theoretische Grundlagen
b) Empirische Befunde
2. Monetäre Anreize
a) Absolute und relative Gehaltshöhe
b) Lohnformen
c) Nebenleistungen
d) Zusammensetzung der Gesamtvergütung
e) Lohnkosten als internationaler Wettbewerbsfaktor
3. Mitarbeiterbeteiligung
a) Motive der Mitarbeiterbeteiligung
b) Modelle der Mitarbeiterbeteiligung
4. Karriere-Anreize
5. Soziale Anreize
C. Auswirkungen des demographischen Wandels
D. Wiederholungsfragen
VII. Controlling
A. Grundlagen
B. Strategisches und operatives Controlling
C. Bereichsorientiertes Controlling
D. Instrumente des Controllings im Überblick
E. Kennzahlensysteme als Controllinginstrument am Beispiel Balanced Scorecard
F. Wiederholungsaufgaben
Kapitel 4:
Betrieblicher Leistungsprozess
I. Überblick
II. Produktionsplanung und Materialwirtschaft
A. Von der Produktentwicklung zum Service
B. Logistik und Supply Chain Management (SCM)
C. Funktion der Produktionsplanung im betrieblichen Leistungsprozess
D. Planung des Produktionsprogramms
1. Produktionsprogramm
2. Produktionsmenge
E. Materialwirtschaft
1. Materialbedarfsplanung
a) Programmgesteuerte Materialbedarfsermittlung
b) Verbrauchsorientierte Materialbedarfsermittlung
2. Auftragsgrößenplanung
F. Planung des Produktionsablaufs
1. Fertigungsverfahren
2. Fertigungstyp
G. Humanisierung der Arbeit
H. Demographische Entwicklung und Produktion
III. Marketing
A. Marktorientierte Unternehmensführung im betrieblichen Leistungsprozess
B. Segmentierung, Zielgruppenauswahl, Positionierung (STP-Ansatz)
C. Auswahl und Anwendung der Marketing-Instrumente
1. Produkt- und Programmpolitik
a) Produktpolitik
b) Programm- und Sortimentspolitik
2. Kommunikationspolitik
3. Kontrahierungspolitik und die Bedeutung des Preises
4. Distributionspolitik
D. Wiederholungsaufgaben
Kapitel 5:
Finanzierung und Investition
I. Überblick
II. Finanzierung
A. Grundlagen
1. Entstehung von Kapitalbedarf
2. Finanzplanung der Unternehmung
B. Finanzierungsformen
1. Systematisierung
2. Eigenfinanzierung
a) Externe Eigenfinanzierung: Beteiligungsfinanzierung
b) Interne Eigenfinanzierung: Einbehaltung von Gewinnen
3. Fremdfinanzierung
a) Externe Fremdfinanzierung: Kreditfinanzierung
aa) Arten der Kreditfinanzierung
bb) Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditsicherheiten
cc) Tilgungsmodalitäten
b) Interne Fremdfinanzierung: (langfristige) Rückstellungen
4. Finanzierung aus Vermögensumschichtung
5. Sonderform »Crowdfinancing«
6. Rendite – Leverage-Effekt
C. Wiederholungsaufgaben
III. Investition
A. Grundlagen
1. Terminologische Grundlagen
2. Finanzmathematische Grundlage: Zeitwert künftiger Zahlungen
B. Beurteilung von Einzelprojekten
1. Überblick
2. Vollständiger Finanzplan
3. Annahmen zur Vereinfachung des vollständigen Finanzplans
4. Vermögensmehrwertmethoden
a) Vermögensendwertmethode
b) Kapitalwertmethode
c) Annuitätenmethode
Exkurs: Berücksichtigung von Erfolgssteuern im Investitionskalkül
5. Statische Vermögenswertmethoden
6. Amortisationsrechnung
a) Dynamische Amortisationsrechnung
b) Statische Amortisationsrechnung
C. Wiederholungsaufgaben
Kapitel 6:
Unternehmensrechnung und -besteuerung
I. Überblick
II. Interne Steuerung: Kostenrechnung
A. Grundlagen
1. Merkmale und Aufgaben der Kostenrechnung
2. Rechnungskategorien
3. Grundaufbau der Kostenrechnung
4. Umfang der Kostenverrechnung auf die Kostenträger: Voll- versus Teilkosten
B. Ausgewählte Aspekte der Vollkostenrechnung: Preiskalkulation
1. Divisionskalkulation
2. Zuschlagskalkulation
C. Ausgewählte Aspekte der Teilkostenrechnung: Deckungsbeitragsrechnung
1. Arten der Teilkostenrechnung
2. Variable Kosten als kurzfristige Preisuntergrenze
3. Break Even-Analyse bei Produktneueinführungen
4. Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung und Produktelimination
D. Wiederholungsaufgaben
III. Externe Rechenschaft: Jahresabschluss
A. Notwendigkeit einer (externen) Rechnungslegung
B. Zur Rechnungslegung verpflichteter Personenkreis
C. Rechnungslegungsnormen
D. Instrumente der Rechnungslegung
E. Periodenerfolgsermittlung: Kernproblem jeder Rechnungslegung
1. Vermögensvergleich und Stromgrößenrechnung zur Erfolgsermittlung
2. Konzepte zur Periodenerfolgsermittlung
F. Gegenwärtige Konzeption der Rechnungslegung
G. Methodik der Bilanzanalyse
1. Adressaten und Funktionen der Bilanzanalyse
2. Aufbereitung des Datenmaterials
3. Analysetechniken
4. Untersuchungsbereiche
H. Wiederholungsaufgaben
Exkurs: Kapitalflussrechnung
1. Rechtsgrundlagen
2. Funktionen und Aufbau
3. Entwicklung der externen Kapitalflussrechnung
4. Modellbeispiel »Hugo Droschke«
IV. Unternehmensbesteuerung
A. Grundlagen
B. Besteuerung der Rechtsformen
1. Systeme der Unternehmensbesteuerung
2. Unternehmensbesteuerung in Deutschland
a) Personenunternehmen
b) Kapitalgesellschaften
c) Belastungsvergleich
C. Besteuerung des Umsatzprozesses
D. Übertragung von Unternehmen
E. Steuerplanung
F. Wiederholungsfragen
Kapitel 7:
Umweltmanagement
I. Überblick
II. Umweltmanagement in der Betriebswirtschaft
A. Umwelt als Produktionsfaktor
B. Umweltschutz im betrieblichen Zielsystem
C. Umweltmanagement als betriebliche Querschnittsfunktion
III. Umweltmanagement im betrieblichen Leistungsprozess
A. Beschaffung
B. Produktion
C. Absatz
D. Unternehmensrechnung
IV. Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
V. Gesellschaftspolitische Relevanz
VI. Wiederholungsfragen
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturhinweise
Anlage: Gliederungsschema nach DRS 2
Stichwortverzeichnis
Menschen in allen Ländern, Altersgruppen und sozialen Schichten zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine Vielzahl von unerfüllten Wünschen haben. Diese unerfüllten Wünsche werden in den Wirtschaftswissenschaften als Bedürfnisse bezeichnet. Bedürfnisse können unterteilt werden in Grundbedürfnisse und Wahlbedürfnisse:
• Grundbedürfnisse sind die lebensnotwendigen Bedürfnisse (»needs«). Hierzu zählt z. B. das Bedürfnis nach Nahrung, Kleidung und Wohnung. Grundbedürfnisse dienen der Erhaltung und Sicherung des Lebens und müssen auf jeden Fall befriedigt werden.
• Wahlbedürfnisse sind nicht zwingend lebensnotwendig, aber lebensbereichernd. Beispiele sind das Lesen, Spielen, Basteln, Tanzen, Musizieren und Reisen. Wahlbedürfnisse können befriedigt werden, d. h. Menschen überleben auch ohne Befriedigung der Wahlbedürfnisse. Wahlbedürfnisse können deshalb unterdrückt, abgewandelt oder aufgeschoben werden.
Die folgende Abbildung verdeutlicht die Grundeinteilung von Bedürfnissen nochmals:
Abb. 1: Bedürfnisse
Mit zunehmendem Wohlstand dürfen die Grundbedürfnisse weitgehend als erfüllt gelten und die Wahlbedürfnisse gewinnen zunehmend an Bedeutung. Selbst sehr wohlhabende Menschen haben in der Regel noch unerfüllte Bedürfnisse, wenn auch auf einem anderen Niveau (Luxus). Allgemein gilt:
These 1: Die Bedürfnisse des Menschen sind unbegrenzt!
Zur Befriedigung ihrer unbegrenzten Bedürfnisse stehen Menschen unterschiedliche Güter zur Verfügung. Güter sind alle Mittel, die geeignet sind, menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Nach der äußeren Erscheinungsform sind zwei Hauptarten von Gütern zu unterscheiden: Sachgüter und Dienstleistungen.
• Sachgüter sind materielle Güter wie z. B. Nahrungsmittel, Kleider, Möbel, Autos oder Maschinen. Sie haben Masse und Volumen und können aufbewahrt (= gelagert) werden. Bei den Sachgütern sind je nach Verwendungsweise Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter zu unterscheiden:
– Verbrauchsgüter (z. B. Nahrungsmittel, Benzin, Strom) werden bei ihrer Verwendung verbraucht. Sie können daher nur einmal eingesetzt werden.
– Gebrauchsgüter (z. B. Computer, Mobiltelefone, Werkzeug, Fahrräder, Uhren, Musikinstrumente, Sportgeräte) werden bei ihrer Verwendung nur gebraucht, nicht aber verbraucht. Sie können somit mehrfach verwendet werden, nutzen sich aber durch den Gebrauch über längere Zeit ab.
• Dienstleistungen sind nicht greifbar und nicht lagerbar, da sie von Menschen für Menschen erbracht werden. Soll der Wunsch nach Unterhaltung oder Urlaub erfüllt werden, ist man auf die Dienste anderer Menschen (z. B. der Schauspieler oder des Hotelpersonals) angewiesen. Diese Dienste zählen ebenfalls zu den Gütern, denn es handelt sich auch hierbei um Mittel zur Bedürfnisbefriedigung.
Die folgende Abbildung enthält Beispiele zu den einzelnen Güterarten:
Abb. 2: Güter
Ein großer Teil der heute nachgefragten Güter ist nicht natürlichen Ursprungs, sondern muss erst produziert werden. Bei der Produktion werden Güter in andere Güter umgewandelt. Die Produktion hat zwei Seiten: Auf der einen Seite werden Sachgüter/Dienstleistungen als Inputgüter gebraucht und verbraucht (Produktionsfaktoren), auf der anderen Seite werden neue Sachgüter/Dienstleistungen als Outputgüter erzeugt (Produktionsergebnisse).
Im Paradies oder im Schlaraffenland stünden den Menschen alle begehrten Güter ohne Einschränkungen zur Verfügung. Unbefriedigte Bedürfnisse würden in solch einem Umfeld nicht existieren – jeder Mensch hätte alles, was er sich wünscht. Diese Traumvorstellung entspricht allerdings nicht der Realität. Von entscheidender Bedeutung ist die Beobachtung, dass die Güter eben nicht im Überfluss vorhanden sind. Vielmehr gilt:
These 2: Güter sind knapp!
Eine (theoretische) Ausnahme bilden die so genannten »freien« Güter. Freie Güter sind ohne Aufwand/Kosten in jeder beliebigen Menge verfügbar. Allerdings ist strittig, ob freie Güter überhaupt existieren und – wenn ja – bei welchen Gütern es sich um freie Güter handelt. Selbst Güter, die vermeintlich frei sind (z. B. Luft, Wasser) können in bestimmten Situationen sehr knapp werden (z. B. frische Luft in Großstädten, Wasser in der Wüste).
Zwischen unbegrenzten menschlichen Bedürfnissen und knappen Gütern zur Bedürfnisbefriedigung existiert somit ein Konflikt. Um diesen Konflikt zu bewältigen, wirtschaften Menschen. Wirtschaften bedeutet planvolles Handeln, um die Knappheit zu bewältigen und die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Mit anderen Worten: Menschen setzten ihre knappen Güter (z. B. Arbeitskraft, Geld, Sachvermögen) planvoll ein, um andere knappe Güter zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu erlangen. Knappheit zwingt zum Wirtschaften.
Abb. 3: Grundkonflikt der Ökonomie
Der Grundkonflikt der Ökonomie und die Notwendigkeit zu wirtschaften lässt sich anhand eines einfachen Beispiels verdeutlichen: Ein Schiffbrüchiger – »Robinson« – hat auf seiner Insel einen bestimmten Vorrat an Werkzeugen, Kleidung, Proviant. Offensichtlich ist, dass alle diese Güter knapp sind, während die Bedürfnisse des Robinson hingegen unbegrenzt sind. Will Robinson nun seine Chance auf Rettung wahren, darf er nicht alle Vorräte auf einmal verbrauchen. Vielmehr wird er mit seinen Reserven wirtschaften, um sein Überleben auf der Insel zu sichern.
Da Güter knapp und die menschlichen Bedürfnisse demgegenüber unbegrenzt sind, sollten sich Menschen in allen Lebenssituationen rational verhalten. Das Rationalprinzip (= Vernunftprinzip) fordert deshalb in seiner allgemeinen Form, knappe Ressourcen zur bestmöglichen Zielerreichung einzusetzen.
Das ökonomische Prinzip (Wirtschaftlichkeitsprinzip) ist die Anwendung des Rationalprinzips in der Welt der Wirtschaft. Danach sind Entscheidungen immer so zu treffen, dass das Verhältnis zwischen dem Ergebnis der angestrebten Bedürfnisbefriedigung (Output) und dem Einsatz knapper Ressourcen (Input) bestmöglich ausfällt. Das allgemeine ökonomische Prinzip ist in den drei folgenden Ausgestaltungen bekannt:
• Maximalprinzip: Ein gegebener Mittelvorrat ist so einzusetzen, dass eine größtmögliche (= maximale) Zielerfüllung erreicht wird.
• Minimalprinzip: Ein gegebenes Ziel ist mit minimalem Mitteleinsatz zu erreichen.
• Optimalprinzip: Mitteleinsatz und Zielerreichung sollen in einem bestmöglichen Verhältnis stehen, d. h. das Verhältnis von Ziel und Mitteln ist zu optimieren.
Die Formen des ökonomischen Prinzips lassen sich anschaulich am Beispiel eines ökonomisch handelnden Studenten verdeutlichen (vgl. Müller-Merbach, Betriebswirtschaftslehre, 1976, S. 8 ff.). Ein Studierender, der nach bestmöglichen Noten strebt, wird seine ganze Zeit und Arbeitskraft auf das Lernen verwenden. Dieses Verhalten entspricht dem Maximumprinzip. Ist ein Studierender hingegen lediglich daran interessiert, die Klausuren gerade zu bestehen, so wird er versuchen, dieses Ziel mit minimalem Mitteleinsatz zu erreichen (Minimumprinzip). Schließlich gibt es auch Studierende, die weder ihren Arbeitseinsatz minimieren noch ihre ganze Arbeitskraft auf das Studium fokussieren, sondern darum bemüht sind, ein für sie möglichst optimales Verhältnis von Einsatz und Ergebnis zu erreichen. Diese Studierende handeln im Sinne des Optimalprinzips ökonomisch.
Allerdings ist bekannt, dass durch das Rationalprinzip menschliches Handeln nicht vollständig zu erklären ist. Vielmehr gilt sowohl für natürliche Personen als auch Unternehmen als experimentell erwiesen, dass diese aufgrund bewusster Informationsaufnahme und -verarbeitung allenfalls beschränkt rational agieren. Im Weiteren wird aber vereinfachend davon ausgegangen, dass die Akteure zumindest versuchen, möglichst rational zu handeln.
Der Prozess des »Wirtschaftens« erfolgt typischerweise in Haushalten und in Betrieben.
• Haushalte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in erster Linie Güter konsumieren und wirtschaften, um den Eigenbedarf an Gütern zu decken. Zu unterscheiden sind zum einen private Haushalte und zum anderen öffentliche Haushalte. Während private Haushalte ihren Konsum vor allem aus den individuellen Bedürfnissen der Haushaltsmitglieder ableiten, decken öffentliche Haushalte den Bedarf an Kollektivbedürfnissen (z. B. Verteidigung, innere Sicherheit, Schule, Kindergarten).
• Betriebe hingegen sind produzierende Wirtschaftseinheiten, die zur Deckung der Bedürfnisse von Dritten Inputgüter in Outputgüter transformieren und nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip arbeiten. Betriebe sind somit auf die Deckung von Fremdbedarf ausgerichtet. In Anlehnung an die entsprechende Einteilung bei Gütern werden Sachleistungsbetriebe und Dienstleistungsbetriebe unterschieden.
In der landwirtschaftlich geprägten menschlichen Frühzeit produzierten Haushalte alle Güter selbst, die sie zur Bedürfnisbefriedigung benötigten. Diese Wirtschaftsform wird als Subsistenzwirtschaft bezeichnet. Ein Beispiel für eine Subsistenzwirtschaft ist auch ein Eremit, der auf einem Berg abgeschieden wohnt und sich selbst mit Gütern zur Bedürfnisbefriedigung (z. B. Hunger, Durst, Kleidung) versorgt.
Schon früh bemerkten Menschen jedoch die Vorteile der Arbeitsteilung (Spezialisierung). Wird die Arbeit aufgeteilt, kann – bei gleichem Güterinput – aufgrund von Spezialisierungsvorteilen insgesamt ein deutlich höherer und qualitativ besserer Güteroutput hergestellt werden. Haushalte verzichteten deshalb auf ihre Selbstversorgung und es entstanden Produktionsbetriebe. In der gegenwärtigen Wirtschaftswelt existiert Arbeitsteilung auf unterschiedlichen Ebenen (vgl. Schierenbeck/Wöhle, Betriebswirtschaftslehre, 2012, S. 21 f):
• Innerbetriebliche Arbeitsteilung: Innerhalb eines Betriebs wird die insgesamt anfallende Arbeit aufgeteilt und auf die einzelnen Arbeitskräfte entsprechend ihrer Fähigkeiten und beruflichen Qualifikation aufgeteilt.
• Zwischenbetriebliche Arbeitsteilung: Produktionsbetriebe spezialisieren sich auf die Herstellung einzelner Güter. So stellt ein Automobilunternehmen keineswegs alle Komponenten eines Autos selbst her, sondern bezieht Reifen, Sitze, Elektronik etc.
• Internationale Arbeitsteilung: Einzelne Volkswirtschaften konzentrieren sich – aufgrund spezifischer Rahmenbedingungen (z. B. Lohnkosten, Bildungsstandard, Wetterbedingungen, Rohstoffvorkommen) – auf die Produktion bestimmter Güter. Oft erfolgt die Massenproduktion von günstigen Artikeln z. B. in China oder Taiwan, während High-Tech-Produkte z. B. in Europa hergestellt werden.
Da arbeitsteiliges Wirtschaften einen Austausch von Waren und Dienstleistungen notwendig macht, werden Güter somit Gegenstand von Marktprozessen (Marktwirtschaft). Auf dem Markt treffen Angebot und Nachfrage direkt aufeinander und es bildet sich ein »Preis«. Denkbar wäre, auf dem Markt Güter direkt gegeneinander zu tauschen. Eine solche Vorgehensweise wäre jedoch nicht sonderlich effizient, da eine große Vielzahl von Tauschverhältnissen festzulegen wäre. Stark vereinfacht wird das Tauschen durch die Einführung von allgemein akzeptierten Zwischentauschmitteln. Lange Zeit kam diese Rolle dem Gold zu, heute wird Geld als Tauschmittel akzeptiert (Geldwirtschaft).
Der arbeitsteilige Wirtschaftskreislauf mit den Teilnehmern Betriebe und Haushalte sowie mit Geld als Tauschmittel lässt sich somit – stark vereinfacht – wie folgt darstellen:
Abb. 4: Einfacher arbeitsteiliger Wirtschaftskreislauf
Die Haushalte bieten den Betrieben ihre Arbeitskraft (Produktionsfaktor) an. Im Gegenzug erhalten die Haushalte Einkommen, mit dem es für die Haushalte möglich ist, ihre Konsumwünsche zu finanzieren. Damit fließt das Geld den Unternehmen wieder als Einnahmen zu. In der Realität steigt die Komplexität des Modells an, wenn der Staat berücksichtigt wird, der von den Haushalten und Betrieben Steuern auf Einkommen und Umsatz erhebt sowie grenzüberschreitende Transaktionen berücksichtigt werden.
Insgesamt lässt sich unsere Wirtschaftsform somit durch die folgenden Merkmale beschreiben:
• Arbeitsteilung
• Tausch auf freien Märkten
• Allgemein anerkanntes Tauschmittel »Geld«
• Rahmensetzende und lenkende Aktivität des Staates
In modernen Wirtschaftsformen setzt der Staat nicht nur die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten, sondern nimmt mitunter mehr oder weniger aktiv in seinem Sinne auf das wirtschaftliche Geschehen Einfluss. In Deutschland versucht der Staat, gewisse Härten einer »reinen« Marktwirtschaft – z. B. große Einkommensspreizung (= Unterschied zwischen Gering- und Spitzenverdienern), ungleiche Vermögensverteilung, soziale Probleme bei Arbeitslosigkeit aufgrund von Rezessionen und die Gefahr wirtschaftlicher Konzentration – im Rahmen der »Sozialen Marktwirtschaft« abzumildern. Hierzu setzt der Staat eine Vielzahl von Instrumenten im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik ein. Im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik kontrolliert der Staat Konzentrationsprozesse und versucht durch seine Ausgabenpolitik gezielt die Wirtschaft generell, einzelne Branchen und/oder Regionen zu fördern. Zur Sozialpolitik zählen u. a. gesetzliche Umverteilungsmaßnahmen (z. B. progressiver Einkommensteuertarif, Vermögensbildungsgesetz) und soziale Sicherungssysteme (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung).
Die Wirtschaftswissenschaften beschäftigen sich mit dem zuvor schematisch dargestellten Prozess des Wirtschaftens. In Abhängigkeit vom Untersuchungsfokus werden zwei Teildisziplinen unterschieden:
• Volkswirtschaftslehre: Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit wirtschaftlichen Zusammenhängen auf übergeordneter, gesamtwirtschaftlicher Ebene. Von besonderem Interesse sind die Beziehungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern Haushalte, Betriebe, Staat und Ausland.
• Betriebswirtschaftslehre: In der Betriebswirtschaftslehre stehen die Zusammenhänge auf Ebene der einzelnen Wirtschaftsteilnehmer, d. h. Haushalt und Betrieb, im Forschungsmittelpunkt.
Volks- und Betriebswirtschaftslehre befassen sich beide mit der Wirtschaft, jedoch von unterschiedlichen Seiten. Die folgenden Ausführungen beziehen sich jeweils nur auf den Bereich der Betriebswirtschaftslehre. Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich traditionell in die Bereiche »Allgemeine Betriebswirtschaftslehre« und »Spezielle Betriebswirtschaftslehren«. Dabei befasst sich die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, die für alle Betriebe unabhängig von Rechtsform, Eigentümer, Branche etc. relevant sind. Die Speziellen Betriebswirtschaftslehren greifen hingegen Probleme auf, die nur für eine betriebliche Funktion (z. B. Produktion, Absatz) oder einen Wirtschaftszweig (z. B. Banken, Versicherungen, Handel, Industrie) von Bedeutung sind. Grundsätzlich ist es Ziel der Betriebswirtschaftslehre, durch
• Erklärungsmodelle: Ursache-Wirkungs-Beziehungen zu beobachten (z. B. Zusammenhang zwischen Einkommenshöhe und Mitarbeitermotivation) und durch
• Entscheidungsmodelle: Ansätze zur Lösung praktischer Probleme abzuleiten (z. B. geeignete Mischung von Gehaltsbestandteilen, um maximale Mitarbeitermotivation zu erreichen).
Der betriebliche Wirtschaftsprozess, der Gegenstand der Allgemeinen und Speziellen Betriebswirtschaftslehre und damit das Erkenntnisobjekt ist, lässt sich in mehrere Bereiche untergliedern. Im Mittelpunkt steht der eigentliche betriebliche Transformationsprozess mit den Bereichen Beschaffung – Produktion – Absatz. Damit der Transformationsprozess reibungslos erfolgen kann, sind weitere betriebliche Funktionen erforderlich. Hierzu zählen Rahmen setzende konstitutive Entscheidungen (z. B. Rechtsformwahl, Standortwahl), die Unternehmensführung (z. B. Organisation, Personal, Planung), die Finanzierung und Investition sowie die interne und externe Unternehmensrechnung und die Unternehmensbesteuerung. Die besondere Bedeutung der Umwelt als menschliche Lebensgrundlage wird durch das Umweltmanagement berücksichtigt.
Die folgende Abbildung gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Bereiche des betrieblichen Wirtschaftsprozesses und damit auch über die einzelnen betrieblichen Funktionen:
Abb. 5: Betrieblicher Wirtschaftsprozess
Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche des betrieblichen Wirtschaftsprozesses näher betrachtet, um Grundzüge der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zu vermitteln. Demnach gliedert sich das vorliegende Textbuch in sieben Kapitel:
• Das Erste Kapitel thematisiert die Grundlagen.
• Im Zweiten Kapitel werden konstitutive Entscheidungen mit Rahmen setzender Funktion für die unternehmerische Betätigung (Rechtsform, Unternehmensverbindungen, Standortwahl) erörtert.
• Das Dritte Kapitel befasst sich mit Aspekten der Unternehmensführung. Schwerpunkte bilden der Managementprozess, ausgewählte Instrumente zur strategischen Planung, die Organisation und die Personalwirtschaft sowie das Controlling.
• Das Vierte Kapitel behandelt den eigentlichen betrieblichen Leistungsprozess, insbesondere die Produktions- und Absatzwirtschaft (Marketing).
• Im Mittelpunkt des Fünften Kapitels steht der betriebliche Finanz- und Investitionsprozess.
• Im Sechsten Kapitel wird die interne und externe Unternehmensrechnung als Grundlage der Wirtschaftlichkeits- und Erfolgskontrolle sowie die Rechenschaftslegung für die Kapitalmärkte behandelt. An die externe Unternehmensrechnung schließt sich die Unternehmensbesteuerung an.
• Das Siebte Kapitel beschäftigt sich mit dem Umweltmanagement.
1. Erläutern Sie die Begriffe »Bedürfnisse« und »Güter«!
2. Weshalb wirtschaften Menschen?
3. Aus welchem Grundprinzip leitet sich das Wirtschaftlichkeitsprinzip ab und welche Ausprägungen der Wirtschaftlichkeit kennen Sie?
4. Was sind »Haushalte« und »Betriebe«? Erläutern Sie die beiden Begriffe und grenzen Sie sie voneinander ab.
5. Was ist »Arbeitsteilung« und weshalb wird sie in modernen Volkswirtschaften praktiziert?
6. Charakterisieren Sie eine »Marktwirtschaft«. Wodurch zeichnet sich die für Deutschland charakteristische »Soziale Marktwirtschaft« aus?
7. Grenzen Sie Volks- und Betriebswirtschaftslehre voneinander ab!
8. Erläutern Sie die Unterschiede zwischen Erklärungs- und Entscheidungsmodellen in der Betriebswirtschaftslehre.
Bislang wurden Produktionswirtschaften als »Betriebe« bezeichnet. In einem marktwirtschaftlichen System heißt ein Betrieb »Unternehmen«. Die umgangssprachliche Aufforderung »lass uns etwas unternehmen« macht bereits deutlich, dass es in einem Unternehmen um Aktivität geht und dass etwas vorangetrieben werden soll. Charakteristisch für ein Unternehmen sind neben den allgemeinen Merkmalen eines Betriebs (Gütertransformation zur Fremdbedarfsdeckung; Wirtschaftlichkeitsprinzip) die folgenden Bestimmungsfaktoren:
• Ein Unternehmen hat die Freiheit, selbst die Initiative zu ergreifen und das Produktionsprogramm eigenständig festzulegen.
• Ein Unternehmen wird tätig, um durch den Wirtschaftsprozess Gewinne zu erzielen (»Geld → Ware → mehr Geld«; vgl. Marx, Das Kapital, Kurzausgabe v. Rühle, 1949, S. 70 ff.). Allerdings übernimmt das Unternehmen aufgrund seines Initiativrechts auch das Risiko des Verlusts (Unternehmerrisiko).
• Privateigentum stellt die rechtliche Grundlage für ein Unternehmen dar.
In einer Planwirtschaft gibt es zwar Betriebe, aber keine Unternehmen. Die wesentlichen Merkmale von Betrieben in einer Markt- und Planwirtschaft fasst die folgende Abbildung zusammen:
Abb. 6: Merkmale von Betrieben in Marktwirtschaft und Planwirtschaft (in Anlehnung an Wöhe/Döring, Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 36)
Auch in einer Marktwirtschaft gibt es aber durchaus Betriebe, die keine Unternehmen im obigen Sinne darstellen. Dies trifft z. B. oft auf öffentliche Betriebe zu. Sie können zwar eine privatrechtliche Rechtsform (z. B. GmbH/AG) haben, dürfen aber in der Regel ihr Produktionsprogramm nicht frei bestimmen und/oder streben aus sozialen Aspekten nicht nach Gewinn (z. B. Kostendeckung im öffentlichen Personennahverkehr und bei Versorgungsbetrieben).
Geht man aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland davon aus, dass das Recht auf Privateigentum und das Autonomieprinzip grundsätzlich gewährleistet sind, dann kommt dem Gewinnmaximierungsprinzip als Unternehmensmerkmal eine entscheidende Bedeutung zu. In einer umfassenden Definition ist ein »Unternehmen« somit jede erwerbswirtschaftlich tätige Person oder Einheit, die mit dem Ziel der Gewinnmaximierung für die Beteiligten tätig ist. Bei einem solchen (weiten) Unternehmensbild ist z. B. jeder Arbeitnehmer, der seine Arbeitskraft und sein Wissen am Arbeitsmarkt anbietet, ein »Unternehmer« (vgl. Schneider, Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1, 1995, S. 31). Die Orientierung an der Gewinnmaximierung ist aber nicht zwingend, es lassen sich in der Realität eine Reihe anderer unternehmerischer Motivationsgründe (z. B. soziale und ökologische Ziele) beobachten, die das Gewinnstreben begrenzen bzw. dominieren.
Unternehmen sind dabei mehr oder weniger stark rechtsförmlich organisiert: Man unterscheidet Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Unabhängig vom gewählten Rechtskleid handeln Unternehmen immer nur durch Menschen und verfolgen deren Interessen. In und mit Unternehmen suchen die am Unternehmensprozess teilnehmenden Personen ihre Zielvorstellungen – vor allem Einkommenserzielung – zu verwirklichen. Eigenständige Interessen (»Unternehmensinteresse«) kann ein Unternehmen nicht haben.
Einen Überblick über die in einem arbeitsteilig organisierten Unternehmen mitwirkenden Personengruppen gibt die folgende Abbildung:
Abb. 7: Teilnehmer am Unternehmensprozess
Abb. 8: Verteilung der betrieblichen Wertschöpfung
In Bezug auf die Qualität der Einkommensansprüche bestehen somit die folgenden Unterschiede:
• Eigenkapitalgeber: Im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung sind die Chancen und Risiken des Unternehmensprozesses primär den Eigentümern zugeordnet. Das Einkommen der Eigentümer ergibt sich daher als Restgröße (Residualeinkommen). Dem Eigentümer steht nur dann eine Zahlung zu, wenn alle anderen Ansprüche bedient wurden.
• Fremdkapitalgeber: Die Zinsansprüche von Fremdkapitalgebern an eine Unternehmung sind vertraglich fest vereinbart und werden vor denen der Eigenkapitalgeber befriedigt (Kontrakteinkommen).
• Mitarbeiter: Auch Mitarbeiter beziehen aufgrund ihres Arbeitsvertrags ein vertraglich fest vereinbartes Einkommen aus dem Unternehmen (Kontrakteinkommen).
Solange es dem Unternehmen in der dynamischen, von hoher Unsicherheit geprägten Umwelt gelingt, die Einkommenswünsche aller teilnehmenden Personen in hinreichendem Maße zu erfüllen, befindet es sich im (finanziellen) Gleichgewicht. Sind die Einkommenswünsche einzelner oder mehrerer Teilnehmer nicht mehr zufrieden zu stellen, so ist das Anreiz-Beitrags-Gleichgewicht gestört und die Existenz der Unternehmung ist gefährdet.
Ein Unternehmen verfügt – wie zuvor dargestellt – nicht über Eigeninteressen, es kann daher auch keine eigenen Ziele verfolgen. Vielmehr dient eine Unternehmung den Unternehmensteilnehmern dazu, ihre jeweiligen Ziele zu verfolgen.
Betrachtet man (derivative) Unternehmensziele näher, so lassen sich Ziele durch die folgenden Dimensionen beschreiben: Zielinhalt, Zielausmaß, Zielzeitbezug, Zielbeziehung.
(1) Zielinhalt
Hinsichtlich des Zielinhalts werden oft Sachziele, Formalziele und soziale/ökologische Ziele unterschieden. Dabei stellen Sachziele und Formalziele die ökonomischen Zieldimension dar, während soziale Ziele und ökologische Ziele die nichtökonomische Zieldimension widerspiegeln:
• Sachziele beziehen sich auf konkrete Handlungen in den betrieblichen Funktionen (Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung, etc.) im Rahmen des Wirtschaftsprozesses.
– Leistungsziele erstrecken sich auf die produzierten Güter (Was soll wo in welcher Menge, Qualität, etc. produziert werden?). Zu den Sachzielen zählen z. B. das Produktionsprogramm, die Absatzmenge, die Produktionsstandorte, die Marktanteile.
– Finanzziele umfassen vor allem die Forderung nach Liquidität, d. h. der Fähigkeit, jederzeit allen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachkommen zu können. Zu den Finanzzielen zählt aber auch z. B. die Festlegung einer Zielkapitalstruktur.
• Formalziele haben abstrakte, wertmäßige Festlegungen zum Inhalt. Sie bringen zum Ausdruck, welches Ausmaß an Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung der Sachziele erreicht werden soll. Zu den Formalzielen zählen daher z. B. Gewinnstreben, Umsatzziele, Kostenstruktur-Verbesserung.
• Soziale Ziele und ökologische Ziele stellen die nicht-ökonomische Dimension der Unternehmensziele dar. Zu den sozialen Zielen zählen z. B. flexible Arbeitszeiten, sichere Arbeitsplätze, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sowie Möglichkeiten der individuellen Entfaltung. Ökologische Ziele betreffen eine verantwortungsvolle Nutzung der natürlichen Umwelt. Ziele sind deshalb z. B. eine geringe Luft-/ Wasserverschmutzung und Recycling.
Zwischen Formal- und Sachzielen existiert eine klare Rangordnung: Die Formalziele gehen den Sachzielen vor und geben die Grundrichtung für alle unternehmerischen Handlungen vor. Die Sachziele beschreiben somit den beabsichtigten Weg zum Erreichen der Formalziele.
Den Ausgangspunkt für die Formulierung von Formalzielen bildet das ökonomische Prinzip in seinen Ausprägungen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Formalziele wird das ökonomische Prinzip in der Praxis häufig durch die Vorgabe von Wirtschaftlichkeitszielen, Produktivitätszielen und Rentabilitätszielen weitergehend konkretisiert:
• Wirtschaftlichkeit kann in Anlehnung an die Ausprägungen des ökonomischen Prinzips entweder als Sparsamkeits- oder Ergiebigkeitsgrad interpretiert werden. Der Sparsamkeitsgrad misst, inwieweit es gelungen ist, ein gegebenes Ziel mit minimalem Gütereinsatz zu erreichen (Minimumprinzip). Zu diesem Zweck wird das Verhältnis »Soll-Einsatz/Ist-Einsatz« gebildet. Der Ergiebigkeitsgrad (Ist-Leistung/Soll-Leistung) ist hingegen auf das Maximumprinzip bezogen.
• Häufig wird Wirtschaftlichkeit auch als Produktivität, also dem Verhältnis von »Güter-Output/Güter-Input« definiert. Je nachdem, ob Güter-Input und Güter-Output mengenmäßig und/oder wertmäßig berücksichtigt werden, sind verschiedene Zielvorgaben denkbar.
• Schließlich kann auch die Rentabilität als Formalziel dienen. Die Kapitalrentabilität ergibt sich als Verhältnis »Periodenerfolg/eingesetztes Kapital« und gibt Aufschluss über die wirtschaftliche Nutzung des knappen Guts »Kapital«. Neben der Eigen- und Gesamtkapitalrentabilität wird oft auch noch die Umsatzrentabilität ermittelt.
Einen zusammenfassenden Überblick über die angesprochenen Erfolgsziele zur Konkretisierung des Formalziels gibt die folgende Abbildung:
Abb. 9: Formalziele
(2) Zielausmaß
Das Zielausmaß legt fest, in welchem Umfang das gesetzte Ziel realisiert werden soll:
• Extremierungsziele schreiben eine möglichst hohe/niedrige Erfüllung ihres Zielinhalts vor. Deshalb werden Extremierungsziele auch als Maximierungsziele (z. B. maximaler Gewinn) oder Minimierungsziele (z. B. Minimierung der Arbeitszeit) bezeichnet.
• Meliorisierungsziele gehen davon aus, dass gegenüber dem realisierten Stand eine Verbesserung erreicht werden soll (z. B. Erhöhung der Produktqualität).
• Satisfizierungsziele beruhen auf der Vorstellung, dass ein wünschenswertes, ideales Niveau der Zielerfüllung existiert. Daher legen sie ein Anspruchsniveau im Sinne einer Unter-/Obergrenze fest, das nicht unter-/überschritten werden darf (z. B. Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte)
In der Praxis ist eine gewisse Tendenz zur Formulierung von Satisfizierungszielen nachweisbar. So wird z. B. »ein Gewinn auf Vorjahresniveau« oder »eine Arbeitszeit von 40 h/Woche« als Ziel vorgegeben. Im Gegensatz zu Extremierungszielen sind Satisfizierungsziele realitätsnäher und können leichter auf Erreichung überprüft werden.
(3) Zielzeitbezug
Bei der Formulierung von Zielen ist auch der Zeitraum festzulegen, in welchem ein Ziel erreicht werden soll. Dabei wird oft zwischen kurzfristigen (= operativen) Zielen und langfristigen (= strategischen) Zielen unterschieden.
(4)Zielbeziehungen
Zwischen den verschiedenen Zielen bestehen unterschiedliche Zielbeziehungen. Es kommen grundsätzlich die folgenden drei Möglichkeiten in Frage:
• Zielharmonie zwischen zwei Zielen liegt immer dann vor, wenn die Erreichung des einen Ziels die Verwirklichung des anderen Ziels positiv beeinflusst. So hat z. B. die Verwirklichung des Ziels »Kostensenkung« in der Regel positive Auswirkungen auf die Realisierung des Ziels »Gewinnsteigerung«; auch die Erfüllung von Sachzielen trägt zumeist dazu bei, dass die Formalziele erreicht werden.
• Zielneutralität herrscht, wenn sich zwei Ziele unabhängig voneinander verfolgen lassen und keine Wechselwirkungen zwischen den beiden Zielen existieren. Beispielsweise beeinflusst die Erreichung des Ziels »Verringerung des Energieverbrauchs« das Ziel »Verbesserung des Kantinenessens« nicht.
• Zielkonflikte liegen immer dann vor, wenn Beiträge zur Erreichung eines Ziels die Verwirklichung des anderen Ziels negativ beeinflussen. Im Extremfall verhindert jede Verwirklichung des einen Ziels grundsätzlich die Realisierung des anderen Ziels. So werden oft Konflikte zwischen ökonomischen Zielen und sozialen/ökologischen Zielen gesehen.
In der Praxis sind Zielkonflikte am häufigsten anzutreffen. Deshalb sollten mögliche Ziele zunächst sorgfältig analysiert werden. Darauf aufbauend können Ziele mit Prioritäten versehen werden (Zielhierarchie), um eine möglicherweise erforderliche Auswahl einzelner Ziele zu erleichtern.
Die Zielbeziehung muss auch nicht durchgehend gleich sein. Es kann z. B. möglich sein, dass eine ökologische Maßnahmen (= Einsparung an Energie) einen positiven Einfluss auf den Unternehmensgewinn hat, da die Kosten für die Maßnahmen geringer als die Kosteneinsparung durch den geringeren Energieverbrauch sind. Um den Energieverbrauch weiter zu senken, steigen die notwendigen Ausgaben jedoch zunehmend an, so dass dann eine negative Gewinnwirkung resultiert.
Die Verschiedenartigkeit der Unternehmensteilnehmer führt zu einem Nebeneinander von unterschiedlichen Unternehmenszielen, die auf vielfältige Weise miteinander verbunden sein können. Die Summe aller Ziele wird auch als Zielsystem bezeichnet.
Abb. 10: Beispiel Unternehmenszielsystem von HP Deutschland
Bei der Formulierung von Zielsystemen ist insbesondere darauf zu achten, dass u. a. die folgenden Grundsätze eingehalten werden (vgl. Wöhe/Döring, Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 75 f.):
• Ordnung: Die Zielbeziehungen und die Ordnung der Ziele untereinander sollten eindeutig definiert sein.
• Realisierbarkeit: Ziele sollten realisierbar sein, da nicht erreichbare Zielvorgaben die Mitarbeiter auf Dauer frustrieren.
• Operationalisierbarkeit und Kontrollierbarkeit: Ziele sollten nach Zielinhalt, Zielausmaß und Zielzeitbezug möglichst genau und verständlich formuliert werden. So werden Unklarheiten vermieden und eine Kontrollierbarkeit erreicht.
• Widerspruchsfreiheit: Ziele sollten (soweit wie möglich) widerspruchsfrei sein, um zu möglichst klaren Vorgaben zu kommen.
Ein ideales Zielsystem, das diesen Anforderungen genügt, ist jedoch nur schwer in die Praxis umzusetzen.
Die unternehmerischen Zielsysteme wurden in den letzten Jahren erheblich durch das Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) beeinflusst. Darunter wird die gesamtgesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens verstanden, die deutlich über gesetzliche Standards hinaus geht und somit von freiwilligem Charakter ist. Im Mittelpunkt stehen die ökologische Verantwortung gegenüber der Umwelt sowie die soziale Verantwortung gegenüber Stakeholdern, insbesondere auch Mitarbeitern. Die EU-Kommission hat 2011 die Verlautbarung einer neuen Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen herausgegeben (EU-Kommission, KOM (2011) 681 endg. vom 25.10.2011) und dabei CSR als »die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft« (S. 7) definiert. Niederschlag soll die CSR vor allem auch in der Offenlegung von ökologischen und sozialen Informationen finden. Diesen Anforderungen folgen die Unternehmen bereits seit einiger Zeit auf freiwilliger Basis durch eine Sozial- und Umweltberichterstattung (siehe S. 293 ff.).
Als Begründung für das freiwillige CSR-orientierte Handeln werden zwei Ansätze diskutiert (Abb. 11).
Nach der Definition der EU bzw. der Ausführung im Strategie-Papier folgt diese dem ökonomisch motivierten Ansatz: »liegt im Interesse des Unternehmens«.
CSR ist abzugrenzen von Corporate Citizenship (CC), worunter die Spenden- und Sponsoringtätigkeiten von Unternehmen erfasst werden. Von zentraler Bedeutung für CSR ist nicht, wie die Unternehmensgewinne verwendet werden, im Mittepunkt steht die Art und Weise, wie die Gewinne erwirtschaftet werden! Der Begriff der Corporate Sustainability geht demgegenüber über die CSR hinaus und setzt ein integriertes Nachhaltigkeitskonzept voraus, das über soziale und ökologische Aspekte hinausgeht.
Abb. 11: Begründungsansichten für CSR
Unternehmen dienen unterschiedlichen Unternehmensteilnehmern zur Realisierung ihrer persönlichen (oft finanziellen) Interessen. Somit liegt die Frage nahe, wessen Ziele im Mittelpunkt des Unternehmensgeschehens stehen sollen. Denkbar ist, dass die Ziele einer Gruppe vorrangig verfolgt werden oder dass alle Interessengruppen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die Beantwortung dieser Frage hängt nicht zuletzt von der Machtverteilung im Unternehmen ab.
Traditionell werden in Deutschland bei der Festlegung von Unternehmenszielen die Interessen verschiedener Unternehmensbeteiligter (= Stakeholder) berücksichtigt. Zu den Stakeholdern gehören alle am Unternehmen interessierten Personen, z. B. Aktionäre, potentielle Investoren, Mitarbeiter, Gläubiger, Fiskus, Wirtschaftspresse etc. Der Stakeholder-Ansatz trägt somit dem Umstand Rechnung, dass die Unternehmung der Zielrealisation verschiedener Anspruchsgruppen dient. Ausfluss des Stakeholder-Ansatzes sind in Deutschland vor allem auch die über die gesetzliche Mitbestimmung in den Aufsichtsrat entsandten Arbeitnehmervertreter sowie die häufig in Aufsichtsräten anzutreffenden Bankenvertreter.
Seit Beginn der 90er Jahre wurde die Stakeholder-Philosophie jedoch in Deutschland zunehmend durch die in den USA entstandene Shareholder Value-Orientierung verdrängt. Nach dem Shareholder Value-Ansatz hat die Unternehmensleitung ihr Handeln primär an den Interessen der Unternehmenseigentümer auszurichten. Zielgröße des Shareholder Value-Ansatzes ist somit der Wert des Unternehmens aus Sicht der Eigentümer. Die Unternehmensleitung hat die Aufgabe, einen Vermögenszuwachs der Unternehmenseigentümer zu generieren.
Das Shareholder Value-Konzept trägt dem Umstand Rechnung, dass die Unternehmenseigentümer das primäre Risiko des Residualeinkommens tragen. Während die anderen Unternehmensbeteiligten regelmäßig fixe Ansprüche gegen das Unternehmen haben, steht dem Eigentümer nur dann ein Entgelt für das hingegebene Kapital zu, wenn alle anderen Ansprüche befriedigt wurden.
Kritisch wird oft angemerkt, dass mit dem Shareholder Value-Konzept eher eine kurzfristige als eine langfristige Erfolgsorientierung der Unternehmensleitung verbunden sei. Allerdings dürfte hektisches Agieren zur Erzielung kurzfristiger Erfolge nur in den seltensten Fällen den Unternehmenswert nachhaltig steigern und liegt somit nicht im Interesse der Eigentümer. Zu differenzieren ist hier in der Regel auch zwischen eigentümergeleiteten und managergeleiteten Unternehmen. Die Handlungsweise angestellter Manager kann nicht zwingend mit den Interessen der Eigentümer gleichgestellt werden, vielmehr muss von einem grundsätzlich bestehenden »Principal-Agent«-Konflikt ausgegangen werden. Das (angestellte) Management verfolgt meist eigene, häufig kurzfristigere Ziele, so dass die Eigentümer über Kontrolle (z. B. Aufsichtsrat; inputorientiert) oder Anreize (Entlohnungsformen; outputorientiert) ein zu den Eigentümerzielen konformes Verhalten erreichen wollen.
In einem marktwirtschaftlichen System mit gesetzlich geschütztem Privateigentum kann langfristig nur der Shareholder Value-Gedanke Bestand haben. Die Eigentümer stellen einer Unternehmung das Eigenkapital zur Verfügung. Ihnen steht deshalb die Unternehmerinitiative zu, sie tragen aber auch das Unternehmerrisiko. Könnten die Eigentümer des Unternehmens über die Verwendung ihres Eigentums – des Kapitals – nicht mehr frei bestimmen, dann käme dies ihrer Enteignung gleich. Aber auch wenn die (finanziellen) Ziele der risikotragenden Eigentümer bei der Festlegung der Unternehmensziele vorrangig berücksichtigt werden, so dürfen die Interessen der anderen Unternehmensbeteiligten keineswegs außer Acht gelassen werden. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gegen erhebliche Widerstände von Seiten der wichtigsten Stakeholder – hierzu zählen vor allem die Arbeitnehmer – dürfte wohl kaum erreichbar sein.
Die Entstehung der Corporate Governance geht auf die Principal-Agent-Theorie zurück, die besagt, dass die Unternehmensleitung eines fremdgeführten Unternehmens nicht zwingend die Ziele der Eigentümer verfolgt. Ursächlich ist somit die Trennung von Eigentum und Verfügungsrechten, wobei regelmäßig eine asymmetrische Informationsverteilung anzunehmen ist.
Corporate Governance ist dabei kein gesetzlich normierter Begriff, sondern umfasst die Gesamtheit aller Aspekte der Unternehmensführung und -überwachung. Dies beinhaltet die Rechte und Pflichten der Unternehmensorgane, der Gesellschafter sowie aller anderen Stakeholder. Grundsätzliches Ziel der Corporate Governance ist es dabei, »gute« Entscheidungen zu unterstützen.
Dabei werden grundsätzlich zwei Governance-Formen unterschieden:
• Die Market Governance dominiert im angelsächsischen Bereich: Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Unternehmensleitung durch die Kapitalmarktteilnehmer diszipliniert wird. Die Investoren sorgen mit ihrer Marktmacht – im Zweifel mit dem Instrument der feindlichen Übernahme – für ein shareholderorientiertes Verhalten der Unternehmensleitung und stehen so der Verfolgung von Eigeninteressen durch die Unternehmensleitung entgegen.
• Im Managed-Governance-Modell
