Einführung in die Einkommensteuer - Michael Eifler - E-Book

Einführung in die Einkommensteuer E-Book

Michael Eifler

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Beschreibung

Dieser MCC Steuer eBook Leitfaden stellt Ihnen kurz und knapp die Grundlagen des Einkommensteuerrechts dar und verdeutlicht mit Hilfe von einfachen und verständlichen Beispielen Vorgehensweisen, Bearbeitungsschritte sowie Rechenschemen. Erhalten Sie anhand dieses MCC eBooks wichtige, allgemein gültige Aussagen für das bestehende deutsche Steuerrecht, welche von längerer Gültigkeit geprägt sind. Mit diesem Leitfaden bekommen Sie einen ganzheitlichen Überblick über die wesentlichsten Faktoren der Steuerpflicht. Von der Ermittlung der Bemessungsgrundlage, bis hin zu den diversen Veranlagungsarten erhalten sowohl angehende, wie auch berufserfahrene Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte mit diesem MCC eBook eine leicht verständliche Step-by-Step Anleitung für die erfolgreiche Umsetzung der wesentlichsten Buchungsgrundlagen innerhalb des deutschen Einkommensteuergesetzes.

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Inhaltsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Vorwort
1. Einführung
1.1. Geschichtliche Entwicklung
1.2. Erhebungsformen und Rechtsgrundlagen
2. Steuerpflicht und steuerbare Einnahmen
2.1. Subjektive Steuerpflicht
2.1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 1 EStG
2.1.2. § 1 Abs. 2 EStG Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
2.1.3. § 1 Abs. 3 EStG fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
2.1.4. Beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 4 EStG
2.2. Objektive Steuerpflicht
2.2.1. Einnahmen
2.2.2. Ausgaben[13]
3. Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage
3.1. Überblick
3.2. Summe der Einkünfte § 2 Abs. 1 und 2 EStG
3.3. Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich
3.4. Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Abs. 3 EStG
3.4.1. Altersentlastungsbetrag § 24a EStG
3.4.2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EStG
3.4.3. Freibetrag für Land- und Forstwirte § 13 Abs. 3 EStG
3.5. Einkommen § 2 Abs. 4 EStG und Verlustabzug § 10d EStG
3.6. Zu versteuerndes Einkommen § 2 Abs. 5 EStG
4. Gewinnermittlung und Buchführungspflichten
4.1. Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich §§ 4, 5 EStG
4.2. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG
4.2.1. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
4.2.2. Anschaffung von Anlagevermögen
4.3. Unterschiede Betriebsvermögensvergleich zur Einnahme-Überschuss-Rechnung
5. Die Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht
5.1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG
5.2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
5.2.1. Einkünfte aus § 15 EStG gewerbliche Einkünfte
5.2.2. Begriff des Gewerbebetriebs
5.2.3. Einkünfte aus § 16 EStG Veräußerung eines Betriebes
5.2.4. Einkünfte aus § 17 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
5.3. Einkünfte nach § 18 EStG – Selbständige Arbeit
5.4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG
5.4.1. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
5.4.2. Die Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG[60]
5.4.3. Vom Arbeitslohn abziehbare Beträge
5.4.3.1. Der Versorgungsfreibetrag § 19 Abs. 2 S. 1, 3 und 4 EStG
5.4.3.2. Werbungskosten §§ 9, 9a EStG
5.4.3.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG
5.4.3.2.2 Andere berufliche Fahrten § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG
5.4.3.2.3 Aufwendungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG
5.4.3.2.4 Berufliche Auswärtstätigkeit und Verpflegungspauschalen § 9 Abs. 4a EStG
5.4.2.2.5 Arbeitsmittel § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 und 7 EStG
5.4.3.2.6 Arbeitszimmer § 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
5.4.3.3. Abgrenzung zu Kosten der privaten Lebensführung
5.5. Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
5.5.1 Kapitaleinkünfte im Privatvermögen
5.5.2 Kapitaleinkünfte in einem Betriebsvermögen
5.6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
5.6.1. Einnahmen und Ausgaben
5.6.2. Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand
5.6.2.1 Erhaltungsaufwand
5.6.2.2 Zweckbestimmung – Funktionstüchtigkeit – Hebung des Wohnstandards
5.6.2.3. Anschaffungskosten und Herstellungsaufwand
5.6.2.4. Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
5.6.3. Subsidiarität der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
5.7. Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG
5.7.1. Wiederkehrende Bezüge § 22 Nr. 1 EStG
5.7.2. Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG
5.7.3. Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG
5.7.4. Sonstige Leistungen § 22 Nr. 3 EStG
6. Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
6.1. Abschreibung nach § 7 EStG
6.2. Ausnahmetatbestände geringwertiges Wirtschaftsgut und Sammelposten § 6 Abs. 2, 2a EStG
6.3. Abschreibung von Gebäuden § 7 Abs. 4 EStG
6.4. Vergleich AfA § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 4 EStG
7. Sonderausgaben § 10 – 10c EStG
7.1. Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten (Realsplitting) § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG
7.2. Berücksichtigung von Zuwendungen im Sinne des § 10b EStG
7.3. Sonderausgabenpauschbetrag § 10c EStG
7.4. Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
7.5. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG
8. Die außergewöhnlichen Belastungen
8.1. Außergewöhnliche Belastungen der allgemeinen Art § 33 EStG
8.2. Außergewöhnliche Belastung der besonderen Art § 33a und § 33b EStG
8.2.1. Unterhaltsleistungen § 33a Abs. 1 EStG
8.2.2. Ausbildungsfreibetrag § 33a Abs. 2 EStG
8.2.3. Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag § 33b EStG
9. Die Berücksichtigung von Kindern §§ 31, 32 EStG
9.1. Die Abzugsbeträge des § 32 EStG
9.2. Die Günstigerprüfung des § 31 EStG
10. Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer § 32a Abs. 1 EStG und Bestimmung der festzusetzenden Einkommensteuer
10.1. Der Steuertarif in Deutschland
10.2. Der Progressionsvorbehalt § 32b EStG
10.3. Ermittlung der Einkommensteuernachzahlung
10.3.1. Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer § 35 EStG
10.3.2. Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG
11. Veranlagung und Veranlagungsarten
11.1. Einzelveranlagung § 25 EStG
11.2. Ehegattenveranlagung § 26 EStG
11.2.1. Zusammenveranlagung § 26b EStG
11.2.2. Einzelveranlagung § 26a EStG
12. Erhebung der Einkommensteuer § 36 EStG
13. Lohnsteuer, Lohnsteuertabellen und Steuerklassen
WEITERFÜHRENDE LITERATUR
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS

nhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Vorwort

1. Einführung

1.1. Geschichtliche Entwicklung

1.2. Erhebungsformen und Rechtsgrundlagen

2. Steuerpflicht und steuerbare Einnahmen

2.1. Subjektive Steuerpflicht

2.1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 1 EStG

2.1.2. § 1 Abs. 2 EStG Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

2.1.3. § 1 Abs. 3 EStG fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

2.1.4. Beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 4 EStG

2.2. Objektive Steuerpflicht

2.2.1. Einnahmen

2.2.2. Ausgaben[13]

3. Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage

3.1. Überblick

3.2. Summe der Einkünfte § 2 Abs. 1 und 2 EStG

3.3. Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich

3.4. Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Abs. 3 EStG

3.4.1. Altersentlastungsbetrag § 24a EStG

3.4.2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EStG

3.4.3. Freibetrag für Land- und Forstwirte § 13 Abs. 3 EStG

3.5. Einkommen § 2 Abs. 4 EStG und Verlustabzug § 10d EStG

3.6. Zu versteuerndes Einkommen § 2 Abs. 5 EStG

4. Gewinnermittlung und Buchführungspflichten

4.1. Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich §§ 4, 5 EStG

4.2. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG

4.2.1. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

4.2.2. Anschaffung von Anlagevermögen

4.3. Unterschiede Betriebsvermögensvergleich zur Einnahme-Überschuss-Rechnung

5. Die Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht

5.1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG

5.2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

5.2.1. Einkünfte aus § 15 EStG gewerbliche Einkünfte

5.2.2. Begriff des Gewerbebetriebs

5.2.3. Einkünfte aus § 16 EStG Veräußerung eines Betriebes

5.2.4. Einkünfte aus § 17 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

5.3. Einkünfte nach § 18 EStG – Selbständige Arbeit

5.4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG

5.4.1. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit

5.4.2. Die Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG[60]

5.4.3. Vom Arbeitslohn abziehbare Beträge

5.4.3.1. Der Versorgungsfreibetrag § 19 Abs. 2 S. 1, 3 und 4 EStG

5.4.3.2. Werbungskosten §§ 9, 9a EStG

5.4.3.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

5.4.3.2.2 Andere berufliche Fahrten § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG

5.4.3.2.3 Aufwendungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG

5.4.3.2.4 Berufliche Auswärtstätigkeit und Verpflegungspauschalen § 9 Abs. 4a EStG

5.4.2.2.5 Arbeitsmittel § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 und 7 EStG

5.4.3.2.6 Arbeitszimmer § 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

5.4.3.3. Abgrenzung zu Kosten der privaten Lebensführung

5.5. Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG

5.5.1 Kapitaleinkünfte im Privatvermögen

5.5.2 Kapitaleinkünfte in einem Betriebsvermögen

5.6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG

5.6.1. Einnahmen und Ausgaben

5.6.2. Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand

5.6.2.1 Erhaltungsaufwand

5.6.2.2 Zweckbestimmung – Funktionstüchtigkeit – Hebung des Wohnstandards

5.6.2.3. Anschaffungskosten und Herstellungsaufwand

5.6.2.4. Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

5.6.3. Subsidiarität der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

5.7. Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG

5.7.1. Wiederkehrende Bezüge § 22 Nr. 1 EStG

5.7.2. Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG

5.7.3. Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG

5.7.4. Sonstige Leistungen § 22 Nr. 3 EStG

6. Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

6.1. Abschreibung nach § 7 EStG

6.2. Ausnahmetatbestände geringwertiges Wirtschaftsgut und Sammelposten § 6 Abs. 2, 2a EStG

6.3. Abschreibung von Gebäuden § 7 Abs. 4 EStG

6.4. Vergleich AfA § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 4 EStG

7. Sonderausgaben § 10 – 10c EStG

7.1. Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten (Realsplitting) § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG

7.2. Berücksichtigung von Zuwendungen im Sinne des § 10b EStG

7.3. Sonderausgabenpauschbetrag § 10c EStG

7.4. Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG

7.5. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG

8. Die außergewöhnlichen Belastungen

8.1. Außergewöhnliche Belastungen der allgemeinen Art § 33 EStG

8.2. Außergewöhnliche Belastung der besonderen Art § 33a und § 33b EStG

8.2.1. Unterhaltsleistungen § 33a Abs. 1 EStG

8.2.2. Ausbildungsfreibetrag § 33a Abs. 2 EStG

8.2.3. Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag § 33b EStG

9. Die Berücksichtigung von Kindern §§ 31, 32 EStG

9.1. Die Abzugsbeträge des § 32 EStG

9.2. Die Günstigerprüfung des § 31 EStG

10. Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer § 32a Abs. 1 EStG und Bestimmung der festzusetzenden Einkommensteuer

10.1. Der Steuertarif in Deutschland

10.2. Der Progressionsvorbehalt § 32b EStG

10.3. Ermittlung der Einkommensteuernachzahlung

10.3.1. Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer § 35 EStG

10.3.2. Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG

11. Veranlagung und Veranlagungsarten

11.1. Einzelveranlagung § 25 EStG

11.2. Ehegattenveranlagung § 26 EStG

11.2.1. Zusammenveranlagung § 26b EStG

11.2.2. Einzelveranlagung § 26a EStG

12. Erhebung der Einkommensteuer § 36 EStG

13. Lohnsteuer, Lohnsteuertabellen und Steuerklassen

WEITERFÜHRENDE LITERATUR

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

LITERATURVERZEICHNIS

Orientierungsmarken

Inhaltsverzeichnis

Cover

Einführung in die Einkommensteuer

Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte

Diplom-Kaufmann, Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Eifler

3. überarbeitete Auflage 2018

Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Vorwort

1. Einführung

1.1. Geschichtliche Entwicklung

1.2. Erhebungsformen und Rechtsgrundlagen

2. Steuerpflicht und steuerbare Einnahmen

2.1. Subjektive Steuerpflicht

2.1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 1 EStG

2.1.2. § 1 Abs. 2 EStG Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

2.1.3. § 1 Abs. 3 EStG fiktive unbeschränkt Steuerpflicht

2.1.4. Beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 4 EStG

2.2. Objektive Steuerpflicht

2.2.1. Einnahmen

2.2.2. Ausgaben

3. Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage

3.1. Überblick

3.2. Summe der Einkünfte § 2 Abs. 1 und 2 EStG

3.3. Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich

3.4. Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Abs. 3 EStG

3.4.1. Altersentlastungsbetrag § 24a EStG

3.4.2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EStG

3.4.3. Freibetrag für Land- und Forstwirte § 13 Abs. 3 EStG

3.5. Einkommen § 2 Abs. 4 EStG und Verlustabzug § 10d EStG

3.6. Zu versteuerndes Einkommen § 2 Abs. 5 EStG

4. Gewinnermittlung und Buchführungspflichten

4.1. Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich §§ 4, 5 EStG

4.2. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG

4.2.1. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

4.2.2. Anschaffung von Anlagevermögen

4.3. Unterschiede Betriebsvermögensvergleich zur Einnahme-Überschuss-Rechnung

5. Die Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht

5.1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG

5.2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

5.2.1. Einkünfte aus § 15 EStG gewerbliche Einkünfte

5.2.2. Begriff des Gewerbebetriebs

5.2.3. Einkünfte aus § 16 EStG Veräußerung eines Betriebes

5.2.4. Einkünfte aus § 17 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

5.3. Einkünfte nach § 18 EStG – Selbständige Arbeit

5.4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG

5.4.1. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit

5.4.2. Die Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG

5.4.3. Vom Arbeitslohn abziehbare Beträge

5.4.3.1. Der Versorgungsfreibetrag § 19 Abs. 2 S. 1, 3 und 4 EStG

5.4.3.2. Werbungskosten §§ 9, 9a EStG

5.4.3.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

5.4.3.2.2 Andere berufliche Fahrten § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG

5.4.3.2.3 Aufwendungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG

5.4.3.2.4 Auswärtstätigkeit und Verpflegungspauschalen § 9 Abs. 4a EStG

5.4.2.2.5 Arbeitsmittel § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 und 7 EStG

5.4.3.2.6 Arbeitszimmer § 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

5.4.3.3. Abgrenzung zu Kosten der privaten Lebensführung

5.5. Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG

5.5.1 Kapitaleinkünfte im Privatvermögen

5.5.2 Kapitaleinkünfte in einem Betriebsvermögen

5.6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG

5.6.1. Einnahmen und Ausgaben

5.6.2. Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand

5.6.2.1. Erhaltungsaufwand

5.6.2.2. Zweckbestimmung – Funktionstüchtigkeit – Hebung des Wohnstandards

5.6.2.3. Anschaffungskosten und Herstellungsaufwand

5.6.2.4. Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand

5.6.3. Subsidiarität der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

5.7. Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG

5.7.1. Wiederkehrende Bezüge § 22 Nr. 1 EStG

5.7.2. Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG

5.7.3. Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG

5.7.4. Sonstige Leistungen § 22 Nr. 3 EStG

6. Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

6.1. Abschreibung nach § 7 EStG

6.2. Ausnahmetatbestände geringwertiges Wirtschaftsgut und Sammelposten § 6 Abs. 2 und 2a EStG

6.3. Abschreibung von Gebäuden § 7 Abs. 4 EStG

6.4. Vergleich AfA § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 4 EStG

7. Sonderausgaben § 10 – 10c EStG

7.1. Unterhaltszahlungen (Realsplitting) § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG

7.2. Berücksichtigung Zuwendungen im Sinne des § 10b EStG

7.3. Sonderausgabenpauschbetrag § 10c EStG

7.4. Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG

7.5. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG

8. Die außergewöhnlichen Belastungen

8.1. Außergewöhnliche Belastungen der allgemeinen Art § 33 EStG

8.2. Außergewöhnliche Belastung der besonderen Art § 33a und § 33b EStG

8.2.1. Unterhaltsleistungen § 33a Abs. 1 EStG

8.2.2. Ausbildungsfreibetrag § 33a Abs. 2 EStG

8.2.3. Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag § 33b EStG

9. Die Berücksichtigung von Kindern §§ 31, 32 EStG

9.1. Die Abzugsbeträge des § 32 EStG

9.2. Die Günstigerprüfung des § 31 EStG

10. Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer § 32a Abs. 1 EStG und Bestimmung der festzusetzenden Einkommensteuer

10.1. Der Steuertarif in Deutschland

10.2. Der Progressionsvorbehalt § 32b EStG

10.3. Ermittlung der Einkommensteuernachzahlung

10.3.1. Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer § 35 EStG

10.3.2. Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG

11. Veranlagung und Veranlagungsarten

11.1. Einzelveranlagung § 25 EStG

11.2. Ehegattenveranlagung § 26 EStG

11.2.1. Zusammenveranlagung § 26b EStG

11.2.2. Einzelveranlagung § 26a EStG

12. Erhebung der Einkommensteuer § 36 EStG

13. Lohnsteuer, Lohnsteuertabellen und Steuerklassen

WEITERFÜHRENDE LITERATUR

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs. Absatz AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEB Altersentlastungsbetrag AfA Absetzung für Abnutzung AG Arbeitgeber AK Anschaffungskosten AL Arbeitslohn AN Arbeitnehmer AO Abgabenordnung AV Anlagevermögen

BA Betriebsausgaben BAL Bruttoarbeitslohn BE Betriebseinnahmen BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMG Bemessungsgrundlage BStBl Bundessteuerblatt BV Betriebsvermögen BVV Betriebsvermögensvergleich

DBA Doppelbesteuerungsabkommen

ELStAM Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ESt Einkommensteuer EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinien EU Europäische Union EÜR Einnahme – Überschuss - Rechnung EWR Europäischer Wirtschaftsraum

FB Freibetrag

GdE Gesamtbetrag der Einkünfte GewSt Gewerbesteuer

HGB Handelsgesetzbuch HK Herstellungskosten Hrsg. Herausgeber

i. H. v. in Höhe von i. S. d. im Sinne des, im Sinne der

KapESt Kapitalertragsteuer KapG Kapitalgesellschaft KG Kommanditgesellschaft KSt Körperschaftsteuer

LSt Lohnsteuer LStDV Lohnsteuerdurchführungsverordnung LStR Lohnsteuerrichtlinien LuF Land- und Forstwirtschaft

m. w. N. mit weiteren Nachweisen

nAK nachträgliche Anschaffungskosten

PersG Personengesellschaft

R Richtlinie Rz Randziffer

SdE Summe der Einkünfte

UStG Umsatzsteuergesetz

VG Veräußerungsgewinn VP Veräußerungspreis VuV Vermietung und Verpachtung VZ Veranlagungszeitraum

WG Wirtschaftsgüter WK Werbungskosten

zvE zu versteuerndes Einkommen

Vorwort

Dieses Buch bietet eine allgemeine Orientierung im Einkommensteuerrecht und kann somit als eine Zusammenfassung der Grundlagen im Einkommensteuerrecht betrachtet werden. Fachbücher, die vom Lehrpersonal empfohlen werden, sind zwar durchaus verständlich verfasst, gehen aber oft zu schnell und zu detailliert in die Tiefe, sodass sie als Erstwerk für Berufseinsteiger oder Studienanfänger mit Detailinformationen zeitweise überfrachtet sind.

An dieser Stelle setzt dieses Buch an und stellt Kernaussagen mit Rechtstand 2015 und 2016 anschaulich und verständlich dar und verdeutlicht sie mit zahlreichen Beispielen.

Es bietet damit eine sehr gute und verständliche Grundlage, sich darauf aufbauend in einzelne Teilgebiete intensiver und umfassender einarbeiten zu können.

Als Zielgruppe für dieses Buch werden insbesondere

Studenten,

Bilanzbuchhalter in der in Aus- und Weiterbildung und

S

teuerfachangestellte in der Ausbildung angesprochen sowie

Berufsgruppen, die Grundkenntnisse im Einkommensteuerrecht benötigen (z. B. Lohnbuch- und Finanzbuchhalter, Betriebswirte, Wirtschaftsfachwirte).

Sofern Paragrafen angesprochen werden, folgt die Angabe der Darstellung und Normierung:

§ 1 Abs. 2 S. 2 EStG

§ 1 Paragraf 1

Abs. 2 Absatz 2

S. 2 Satz 2

Michael Eifler

Februar 2016

1. Einführung

1.1. Geschichtliche Entwicklung

Die Einkommensteuer an sich gibt es schon seit dem Bestehen der Menschheit. Antike Völker hatten erkannt, dass der Staat mehr monetäre Mittel zur Verfügung hat, wenn sich die Bürger an der Finanzierung der Staatsfinanzen beteiligten. So mussten die Bürger, in Abhängigkeit von ihrem sozialen Stand, Abgaben an den Staat leisten, die sowohl finanzieller (in Form von Geld) als auch naturaler Art sein konnten. Zölle wurden auf Einfuhren von Waren erhoben und es entstanden erste Berufe, die sich mit dem Erheben von Abgaben und Steuern beschäftigten, z. B. die Benefizianer im antiken Rom[1] .

Aus dem Mittelalter ist die Abgabe des Zehnt bekannt, nach dem jeder den zehnten Teil seines Einkommens an seinen Herrscher abzugeben hatte. Der Begriff Einkommensteuer entsteht dagegen erst Anfang des 19. Jahrhunderts und wurde erstmals 1811 in Preußen als Kopfsteuer erhoben, um unter anderem die benötigten finanziellen Mittel für den Kampf gegen Napoleon zur Verfügung zu haben. Dieser Zeitpunkt steht beispielhaft für Veränderungen und Reformen von Steuersystemen.

Veränderungen von politischen und wirtschaftlichen Situationen und Grundlagen verlangen regelmäßig neue Wege der Staatsfinanzierung. In der Geschichte und der Entwicklung der Systematik der Einkommensteuer ist durchaus die gesellschaftliche und politische Entwicklung eines Staates abzulesen[2] .

1891 wurde unter Finanzminister Miquel eine Einheits-Einkommensteuer eingeführt. Im Mittelpunkt steht die natürliche Person mit ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit.

In dem System von 1891 sind Ansätze unseres heutigen Steuersystems zu erkennen. So werden die Einkommensquellen heute als Einkunftsarten bezeichnet, von denen es insgesamt sieben gibt.

Abbildung 1, Kernpunkte des Einkommensteuersystems 1891

1920 wurde das Einkommensteuergesetz EStG eingeführt. Dieses enthält im Vergleich zur Einheits-Einkommensteuer folgende wichtige Entwicklungen:

Trennung von Einkommensteuer und Körperschaftssteuer,

Besteuerung des Vorjahres statt des laufenden Jahres,

Einführung eines Existenzminimums und von Kinderprivilegien,

Einführung des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens.

Seit 1969 ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftssteuer und steht damit Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zu. Der Anteil der Einkommensteuer und der Lohnsteuer 2016 am Steueraufkommen Deutschlands betrug etwa 34% von insgesamt etwa 706 Mrd. Euro Gesamtsteueraufkommen[3]. Sie zählt damit für die öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen zu den wichtigsten Einkommensquellen.

Abbildung 2, Steuerspirale 2016, www.bundesfinanzministerium.de

[1] Homburg, Stefan: Allgemeine Steuerlehre, Seite 23 ff., 7., erweiterte Auflage, Verlag Franz Vahlen München 2015. [2] Birk, Dieter/Desens, Marc/Tappe, Henning: Steuerrecht, 18., neu bearbeitete Auflage, Seite 2 ff. C. F. Müller Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg 2015. [3] Bornhofen , Steuerlehre 2 Rechtslage 2014, Seite 1, 35., überarbeitete Auflage, Springer Gabler Wiesbaden 2015.

1.2. Erhebungsformen und Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich wird die Einkommensteuer durch Veranlagung durch das Finanzamt festgesetzt. Bestimmte, im Laufe eines Jahres gezahlte Steuern, können dabei als Vorauszahlung angerechnet werden, z. B. die Lohnsteuer, die ein Arbeitnehmer jeden Monat zu entrichten und die sofort vom Arbeitgeber an die Finanzbehörden abgeführt wird.

Die Überschusseinkunftsarten nichtselbständige Arbeit und Kapitalvermögen unterliegen einem Steuerabzug (Lohnsteuer bzw. Kapitalertragsteuer) an der Quelle und sind deshalb sogenannte Quellensteuern. Sie sind keine Steuern eigener Art, sondern nur reine Erhebungsformen zur Einkommensteuer.

Die Einkommensteuer ist eine parallel dazu eine Besitzsteuer sowie eine direkte Steuer (Steuerschuldner und Steuerzahler sind identisch).

Wichtigste Rechtsgrundlagen sind

das Einkommensteuergesetz EStG,

die Einkommensteuerdurchführungsverordnung EStDV sowie

die Einkommensteuerrichtlinien EStR,

wobei die EStR nur bindend für die Finanzbehörden sind.

Darüber hinaus nehmen auch die Finanzgerichte sowie der Bundesfinanzhof Einfluss auf das Einkommensteuerrecht.

Des Weiteren ist Art. 105 Abs. 2 GG zu beachten, nach dem die Einkommensteuer der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegt, d. h., der Bundesrat muss dem EStG und seinen Änderungen zustimmen.

2. Steuerpflicht und steuerbare Einnahmen

Bevor man sich näher mit der Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer beschäftigt, sind viele Bearbeitungsschritte erforderlich. Die systematische Reihenfolge der Bearbeitung ergibt sich aus § 2 EStG.

Die zuerst zu klärenden Fragen sind,

wer in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist und

womit diese Personen jeweils steuerpflichtig sind.

Es erfolgt eine Unterteilung in die subjektive (persönliche) Steuerpflicht – wer ist steuerpflichtig - und die objektive (sachliche) Steuerpflicht – welche Einnahmen sind steuerpflichtig.

Die Prüfung, ob steuerpflichtige bzw. steuerfreie Einnahmen vorliegen, erfolgt im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte.

2.1. Subjektive Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht und damit die Frage, wer einkommensteuerpflichtig ist und damit Einkommensteuersubjekt wird, regelt § 1 EStG. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht für natürliche Personen.

Alle Personen, die weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sind, sind nicht einkommensteuerpflichtig.

2.1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 1 EStG

§ 1 Abs. 1 EStG ist der Haupttatbestand der unbeschränkten Steuerpflicht. Alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Demnach beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht mit der lebenden Geburt und endet mit dem Tod.

Als Inland zählt gemäß § 1 Abs.1 S. 2 EStG der Geltungsbereich des EStG und damit das Gebiet Deutschlands. Nur Einkünfte, die in diesem Gebiet erzielt wurden, sind inländische Einkünfte und unterliegen der Einkommensteuer. Liegt die unbeschränkte Steuerpflicht vor, gilt darüber hinaus das Welteinkommensprinzip. Nach diesem Prinzip unterliegen alle Einkünfte, auch diejenigen, die im Ausland erzielt werden, der deutschen Einkommensbesteuerung. Mögliche Doppelbesteuerungen werden über bi- oder multilaterale Abkommen vermieden [4] .

Ein Wohnsitz gemäß § 8 AO ist vorhanden, wenn der Steuerpflichtige eine Wohnung unter solchen Umständen hat, die darauf schließen lassen, dass die Räume beibehalten und genutzt werden können. Wohnungskriterien sind dabei rein objektiv auszulegen. Ein Anhaltspunkt für das Vorhandensein einer Wohnung ist z. B. die melderechtliche Adresse eines Steuerpflichtigen. Wichtig ist dennoch die tatsächliche, nicht die rechtliche Verfügungsmacht.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist gemäß § 9 AO der Ort, der nicht nur vorübergehend genutzt wird. Die Beurteilung, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt, ist vor allem davon abhängig, ob sich die Person im Inland aufhält oder nicht[5] . Eine nicht nur vorübergehende Nutzung ist ab einem Nutzungszeitraum von länger als 6 Monaten bzw. 183 Tagen gegeben. Kurzfristige Unterbrechungen sind nicht schädlich. Hält sich eine Person an mehreren Orten im Inland auf, und kommt insgesamt auf einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, ist ein gewöhnlicher Aufenthalt zu bejahen.