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Bei Feuerwehreinsätzen kommt es immer wieder zu Missverständnissen in der Kommunikation. Dadurch werden ortsbezogene Einsatzaufträge häufig nicht richtig verstanden, was insbesondere beim Innenangriff zu einer Zeitverzögerung bei der Menschenrettung oder anderen gefährlichen Situationen, auch für die Einsatzkräfte, führen kann. Das Buch zeigt die im Einsatz oft zu beobachtenden Kommunikations- und Orientierungsmängel auf und gibt Tipps und Hinweise zu möglichen kommunikativen Standards.
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Seitenzahl: 74
Veröffentlichungsjahr: 2017
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[4]Wichtiger Hinweis
Der Verfasser hat größte Mühe darauf verwendet, dass die Angaben und Anweisungen dem jeweiligen Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes entsprechen. Weil sich jedoch die technische Entwicklung sowie Normen und Vorschriften ständig im Fluss befinden, sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Daher übernehmen der Autor und der Verlag für die im Buch enthaltenen Angaben und Anweisungen keine Gewähr.
Die Abbildungen stammen – soweit nicht anders angegeben – vom Autor.
1. Auflage 2018
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Umschlagbild: Christian Elsner
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-031511-2
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-033192-1
epub: ISBN 978-3-17-033193-8
mobi: ISBN 978-3-17-033194-5
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Vorwort
1 Rechtsgrundlagen
1.1 Brandschutzgesetze
1.2 Musterbauordnung
1.3 Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 »Atemschutz«
2 Baukunde
3 Vorbeugender Brandschutz
3.1 Anlagentechnischer Brandschutz
3.2 Organisatorischer Brandschutz
3.3 Baulicher Brandschutz
4 Der Einsatz
4.1 Hilfsfristen
4.2 Orientierung und Kommunikation
4.3 Fehlerkultur
4.4 Das Führungssystem
4.4.1 Führungsorganisation
4.4.2 Führungsmittel
4.4.3 Führungsvorgang
5 Optimierung
5.1 Gebäudebeurteilung
5.1.1 Größe des Gebäudes
5.1.2 Art des Gebäudes
5.1.3 Zeitlicher Ursprung des Gebäudes
5.1.4 Benutzung des Gebäudes
5.1.5 Energieversorgung des Gebäudes
5.2 Orientierung und Kommunikation
5.3 Das ORTEN-Schema
5.4 Das Führungssystem
5.5 Weitere Anwendungsgebiete
6 Ausbildung
6.1 Stufenkonzept
6.2 Kontrollpunkte
6.3 Hilfsmittel
6.4 Praktische Einsatzübungen
6.5 Strukturierte Nachbesprechung
7 Ausblick
Danksagung
Literatur- und Quellenverzeichnis
Die Brandschutzgesetze der Länder regeln die Abwehr von Gefahren durch Brände sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen. Die Gesetze beschreiben die Zuständigkeiten der Gemeinden und Landkreise sowie des Landes. Brandschutz und Hilfeleistung obliegen im Regelfall den Gemeinden und Landkreisen als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. In den Landesgesetzen sind auch Regelungen über den Vorbeugenden Brandschutz getroffen.
Um eine effiziente Gefahrenabwehr bei Bränden zu gewährleisten, sollten der Vorbeugende und abwehrende Brandschutz eng zusammenarbeiten.
Die Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden oder Brandschutzdienststellen von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr ist für die Verantwortlichen des abwehrenden Brandschutzes nicht immer einfach. Brandschutzprüfer aus den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren sind hier gute »Verbindungsbeamte«, die Kommunikations- und Informationswege stark verkürzen und Praxisaspekte in ein Genehmigungsverfahren einbringen. Bauliche und organisatorische Veränderungen an Objekten im Einsatzgebiet betreffen letztendlich die Einsatzkräfte, die zu einem Einsatz gerufen werden. Elementar für den Einsatzerfolg ist unter anderem auch die Ortskenntnis. Problematisch ist hier sicherlich nicht das dreigeschossige Einfamilienhaus, sondern die Orientierung in und an Sonderbauten.
Im vorliegenden Werk wird die Musterbauordnung (MBO) verwendet. Sie dient als Grundlage für die Landesbauordnungen (LBO) der Länder. In der Musterbauordnung sind Gebäudeklassen definiert, in denen Gebäude nach Nutzung, Größe und Höhe unterschieden werden (Bild 2).
Eine grundsätzliche Einteilung von Gebäuden findet vor allem in der Höhe statt: Gebäude geringer Höhe bis sieben Meter, hohe Gebäude von sieben Meter bis 22 Meter sowie Hochhäuser ab 22 Meter. Den Hochhäusern kommt laut Bauordnung eine besondere Bedeutung zu. Zum Beispiel sind hier keine Aufzüge ohne eigene Fahrschächte innerhalb eines notwendigen Treppenraumes zulässig. Auch bei einigen anderen sonst verfahrensfreien Baumaßnahmen sind Hochhäuser von dieser Befreiung ausgenommen. Grundsätzlich gilt laut § 14 MBO, dass bauliche Anlagen [12]so beschaffen sein müssen, dass bei einem Brand u. a. die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein muss.
Bild 2 Gebäudeklassen (Grafik: DREHLEITER.info) [zurück]
In der FwDV 7 findet sich, im Gegensatz zu anderen geltenden Regeln für den Einsatz, im Kapitel »Aus- und Fortbildung« das Thema »Orientierung« als Ausbildungsinhalt. Konkret müssen hier abgedunkelte, mit Hindernissen versehene Räume begangen und abgesucht werden. Die Frage ist nur, ob die Orientierungsaufgabe nur bei den Atemschutzgeräteträgern beginnen und aufhören sollte? Auch die DGUV Information 205-010 »Sicherheit im Feuerwehrdienst« definiert die Ausbildungsziele ähnlich. Unter dem Kapitel C20 »Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten« wird ein [13]Unfallbeispiel genannt, welches einer Orientierungslosigkeit geschuldet ist. Häufig passiert nämlich genau das:
Orientierungslosigkeit – Panik – Kontrollverlust – Verletzung/Tod
Alleine das Wort »Orientierung« findet sich, außer in der FwDV 7 und der DGUV Information 205-010, in keiner anderen einschlägigen Vorschrift. Dabei spielt die räumliche Orientierung in vielen Einsatzgebieten eine wichtige Rolle. Von Führungskräften wird vorausgesetzt, die Einsatzstelle räumlich so zu strukturieren, dass die Orientierung vor Ort gegeben ist. Gerade im Bereich des Innenangriffs ist es notwendig, dass auch die Einsatzkräfte außerhalb des Objekts eine ungefähre Vorstellung davon haben, wo sich Atemschutztrupps entlang bewegen.
Atemschutzgeräteträger werden nach den Vorgaben der FwDV 7 aus- und fortgebildet. Wie sieht es mit Ausbildungseinheiten für Führungskräfte aus? Wissen die Einheitsführer immer wo sich ihre Trupps innerhalb eines Gebäudes befinden? Es ist an der Zeit, eine gemeinsame Sprache zu sprechen.
Hinweis:
Der Begriff »Orientierung« findet sich ausschließlich in der FwDV 7 und der DGUV Information 205-010.
