Erfolgsstrategie: Für die Erwerbsminderungsrente, den Behindertenausweis und den richtigen Pflegegrad - Elke Fischer - E-Book

Erfolgsstrategie: Für die Erwerbsminderungsrente, den Behindertenausweis und den richtigen Pflegegrad E-Book

Elke Fischer

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Beschreibung

Stand: 2024 Clevere Tipps für den erfolgreichen Antrag auf: die Erwerbsminderungsrente, den Behindertenausweis, einen Pflegegrad. Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, steuerliche Tipps und Tricks, Rentenansprüche für Pflegende, Reglungen des Elternunterhalts, Zuschüsse zur Entlastung bei stationärer Pflege ab 2024, Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit, Zuzahlungsbefreiung, vier Jahre rückwirkend beantragen. Der Ratgeber bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Erwerbsminderung, Grad der Behinderung und Pflege, sondern erläutert, wie Sie die Künstliche Intelligenz effizient für das Verfassen von Texten und das Ausführen von Berechnungen nutzen können. Nach der jüngsten erheblichen Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner, die eine potenzielle Falle darstellt, zeigt die Autorin mit der Hilfe von Künstlicher Intelligenz Wege auf, diese Risiken geschickt zu umschiffen.

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Seitenzahl: 86

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben?

Abzüge im Blick: Einsatz künstlicher Intelligenz zur Ermittlung der Nettorente

Die Wechselwirkung zwischen Rentenanpassung, Lohn-Preis-Spirale und Inflation

Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen: Eine kritische Betrachtung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Alternativen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer erwerben

Pflichtbeiträge über einen Minijob oder einen Midijob erwerben

Freiwillige Rentenzahlungen: Die Option für selbstständig Pflichtversicherte

Rechenweg Ermittlung des Rentenanspruchs am Beispiel Selbstständigkeit

Rentenanspruch aus dem Mindestbeitrag von 96,72 Euro/Monat

Rentenanspruch aus dem Höchstbetrag von 1.357,80 Euro/Monat

Medizinische Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Der Weg zur Erwerbsminderungsrente

Chancen auf Erwerbsminderungsrente prüfen: Tipps und Leitlinien

Reha vor Rente, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Erst Diagnosen sammeln, dann Antrag stellen

Grad der Behinderung (GdB) beantragen

Persönliches Budget: Eine nicht sehr bekannte Förderung

Die Pflegeversicherung einfach erklärt: Maximale Ansprüche nutzen

Wir zahlen – auch im Rentenalter und bei Erwerbsminderung

Wer einzahlt hat Ansprüche

Antrag auf Pflegegrad - Maximale Ergebnisse durch gründliche Vorbereitung

Pflegegeld: Monatliche Unterstützung für die Pflege ab Pflegegrad 2

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen Pflegesachleistungen

Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für Nachbarschaftshilfe und mehr

Verhinderungspflege: Pflegeunterstützung bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson

Angemessener Stundenlohn für die Verhinderungspflege: Was Sie wissen sollten

Kurzzeitpflege: Vorübergehende Betreuung in Pflegeeinrichtungen

Eine Kurzzeitpflege ist auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 möglich

Übergangspflege: Unterstützung nach Krankenhausaufenthalt

Tages- und Nachtpflege: Unterstützung für die häusliche Pflege

Entlastungsbudget 2024: Neue Regelungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige - verbessert Rente durch Zuschüsse der Pflegekasse

Eine Übersicht: Pflegekosten steuerlich absetzen

Der Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung: Entlastung für pflegende Angehörige

Alternative bei hohen Kosten: Außergewöhnliche Belastungen statt Pauschbetrag

Pflegekosten als absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen in Pflegeheimen oder betreutem Wohnen

Barrierefreiheit: Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten

Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Tricks um Elternunterhalt zu vermeiden

Verwirkung Elternunterhalt: Wann entfällt die Unterhaltspflicht?

Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit

Pflegeunterstützungsgeld

Ab 2024: Jährliches statt einmaliges Pflegeunterstützungsgeld für Arbeitnehmer

Die Pflegezeit

Die Familienpflegezeit

Neue Zuschüsse zur Entlastung bei stationärer Pflege ab 2024

Zuzahlungsbefreiung beantragen, ohne Belege zu sammeln

Vorwort

Immer wieder hören wir Sätze wie: „Ich kann nicht mehr. Mein Rücken, die Knie, schlaflose Nächte – ich bin am Ende.“ Diese Worte könnten mehr als nur Alltagsbeschwerden sein; sie könnten auf ernsthafte Erkrankungen hinweisen, die möglicherweise einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EMR) begründen.

Es folgt der resignierte Satz: "Ich kann nichts ändern, ich muss einfach durchhalten, es ist eben so." Auf den ersten Blick mag dies wie eine typische Midlife-Crisis erscheinen, doch könnte es sein, dass Sie ernsthaft erkrankt sind, ohne sich dessen bewusst zu sein? Besitzen Sie medizinische Diagnosen, die den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente untermauert? Oder haben Sie bereits einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, und fragen sich nun, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind?

Die Antwort ist ein klares Nein. Eine solche Annahme ist erst zulässig, nachdem alle Optionen für einen vorzeitigen Ruhestand gründlich geprüft wurden. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema mag komplex erscheinen, doch sie folgt einer logischen Struktur.

Mit diesem Ratgeber möchte ich Ihnen nicht nur die Verfahrensweisen der erfolgreichen Antragstellung erklären, sondern auch nützliche Ratschläge und persönliche Einsichten anbieten. Durch meine Tätigkeit im Sozialministerium und der intensiven Beschäftigung mit Rentenfragen konnte ich wertvolle Erfahrungen und nützliches Wissen sammeln. Zudem beziehe ich seit Ende 2016 selbst eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, gelte als schwerbehindert und habe einen Pflegegrad.

Seit der ersten Veröffentlichung im Juli 2017 hat der Ratgeber seine Relevanz weitestgehend beibehalten, obwohl einige Gesetzesänderungen berücksichtigt und eingearbeitet werden mussten. In der neuesten Ausgabe erweitere ich den Fokus und behandele ausführlich die Leistungen der Pflegeversicherung, einschließlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag sowie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die ab 2024 im Entlastungsbudget zusammengeführt werden. Darüber hinaus gehe ich auf steuerliche Aspekte ein und beleuchte Regelungen zum Elternunterhalt sowie Rentenansprüche für pflegende Angehörige.

Ich möchte Sie ermutigen, die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, voll auszuschöpfen, und Ihnen zeigen, dass der Weg zur Erwerbsminderungsrente, einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) oder einem Pflegegrad nicht so verworren ist, wie er zunächst erscheinen mag.

Es soll betont werden, dass dieser Ratgeber nicht dazu ermutigen soll, Sozialbetrug zu begehen. Vielmehr dient er dazu, Menschen mit gesundheitlichen Problemen zu helfen, ihre Chancen auf EMR, einen GdB und einen Pflegegrad zu prüfen. Sie können auch alle drei Anträge stellen, denn es ist möglich, sowohl eine Erwerbsminderungsrente als auch Pflegegeld zu beziehen und einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen. Sie können auch einen Pflegegrad haben und trotzdem arbeiten, beispielsweise als Rollstuhlfahrer im Büro. Sie können ebenso selbst einen Pflegegrad besitzen und trotzdem jemanden pflegen. Laut einer Aussage der Pflegehotline des Bundes (030 340606602) kann ein Ehepaar sich beispielsweise gegenseitig pflegen, wenn es die jeweiligen Krankheiten zulassen. So kann ein an Demenz erkrankter Ehepartner seinen im Rollstuhl sitzenden Partner pflegen und umgekehrt.

Es ist sowieso immer eine gute Idee, bei offenen Fragen direkt bei der entsprechenden Stelle, gerne auch anonym und mehrmals, nachzufragen. Es gibt die Hotline der Deutschen Rentenversicherung (0800 100048070), der Krankenkassen (030 340606601). Zudem hat jede Krankenkasse in der Regel ihre eigene Hotline, außerdem die Hotline der Arbeitsagentur (0800 4555500). Letztlich hat jedes Ministerium einen Bürgerbeauftragten, dessen Kontaktdaten im Internet zu finden sind.

In dieser zweiten Auflage wurden die Verlinkungen zu Online-Quellen und Ressourcen weggelassen, da die Online-Welt ständigen Veränderungen unterworfen ist. Wenn Sie nach den entsprechenden Stichwörtern bei Google suchen, werden Sie die Ressourcen finden. Die Online-Welt ändert sich, und mittlerweile hält die Künstliche Intelligenz (KI) Einzug - auch ins Leben eines Autors.

Ein besonderer Schwerpunkt dieser aktualisierten Auflage liegt daher auf der Nutzung der Künstlichen Intelligenz (KI). Für diese Überarbeitung habe ich die KI genutzt. Ich zeige Ihnen quasi nebenbei, wie Sie die KI clever einsetzen können. Ein einfacher Trick dabei ist, der KI eine bestimmte Rolle zu geben. Zum Beispiel habe ich ChatGPT gebeten, die Rolle eines Lektors einzunehmen. So geben wir der KI klare Anweisungen – diese nennt man Prompts –, die uns helfen, den Text besser zu machen.

Die Künstliche Intelligenz wurde eingesetzt, um die notwendigen Aktualisierungen und Berechnungen vorzunehmen. Insbesondere bei der Beurteilung, ob eine potenzielle Erwerbsminderungsrente für den Lebensunterhalt ausreichend ist, könnten die kürzlich signifikant erhöhten Hinzuverdienstgrenzen eine Rolle spielen. Die KI hilft dabei, darzulegen, wie diese angehobenen Grenzen eine böse Falle werden können. Zudem bietet sie Strategien an, um das Risiko zu minimieren, durch diese Regelungen finanziell benachteiligt zu werden.

Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben?

Bevor Sie sich ans Prüfen Ihrer Chancen auf Erwerbsminderungsrente (EWR) machen, sollten Sie auf Ihre jährliche Renteninfo schauen, ob Sie überhaupt von Ihrer Erwerbsminderungsrente leben können.

Die Deutsche Rentenversicherung versendet jährlich rund 30 Millionen Renteninformationen an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben.

Die gesetzliche Rente sowie die Erwerbsminderungsrente wird aus den Beiträgen berechnet, die Sie, Ihr Arbeitgeber und eventuell andere Stellen im Laufe Ihres Erwerbslebens einzahlen.

Ihr individueller Beitrag richtet sich nach Ihrem Verdienst. Die Renteninformation zeigt Ihnen, wie viele Beiträge Sie bereits eingezahlt haben. Auch die Beiträge Ihres Arbeitgebers und eventuell anderer Stellen sind dort aufgeführt.

Ihre beitragspflichtigen Jahresverdienste werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese sind die Grundlage für die Berechnung Ihrer späteren Rente bzw. einer eventuellen Erwerbsminderungsrente.

Wenn Sie ein Jahr lang genauso viel verdienen, wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren oder geringeren Verdienst gibt es entsprechend mehr oder weniger Rentenpunkte.

Im Jahr 2023 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten 43.142 Euro, der noch vorläufige Wert für das Jahr 2024 beträgt derzeit 45.358 Euro (Stand Anfang 2024).

Die Renteninformation zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Rente sein könnte, wenn Sie heute in Rente gehen würden. Dabei werden aber keine zukünftigen Rentenanpassungen berücksichtigt. Die Rentenanpassungen sind schwer vorherzusagen, weil sie von der zukünftigen Lohnentwicklung abhängen. Steigen die Löhne infolge von Tarifanpassungen, dann steigen die Renten ebenso. Rentner profitieren daher auf der einen Seite von allgemeinen Lohnerhöhungen in Folge der Inflation. Müssen aber gleichzeitig ebenso höhere Preise für Waren zahlen, da diese durch die Inflation teurer werden.

Um Ihnen trotzdem eine Vorstellung von der möglichen Höhe Ihrer Rente zu geben, werden in der Renteninformation zwei mögliche Varianten berechnet. Bei der ersten Variante wird davon ausgegangen, dass die Rente jedes Jahr um 1 Prozent angepasst wird. Bei der zweiten Variante wird von einer Anpassung um 2 Prozent ausgegangen.

Diese beiden Werte basieren auf Annahmen der Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Lohnentwicklung. Wenn sich diese Annahmen ändern, werden auch die Werte in der Renteninformation angepasst.

Die in der Renteninformation genannten Rentenhöhen sind aber nur grobe Schätzungen. Sie berücksichtigen nicht die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung sowie die Steuern. Außerdem wird ein Kaufkraftverlust nicht eingerechnet.

Auf der jährlichen Renteninformation finden Sie auch die Höhe der EWR, welche ihnen zusteht, wenn Sie die volle Erwerbsminderungsrente bekommen würden.

Abzüge im Blick: Einsatz künstlicher Intelligenz zur Ermittlung der Nettorente

Allerdings wird nur die Bruttorente ausgewiesen, mit welche Abzügen Sie rechnen müssen, dass fragen wir die KI.

Frage

"Welche prozentualen Abzüge erfolgen von der Bruttorente?“

Antwort Copilot der Firma Microsoft

„Die Abzüge von der Bruttorente hängen davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind und wie hoch Ihr steuerpflichtiger Anteil der Rente ist. Die wichtigsten Abzüge sind:

Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung:

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie von Ihrer Bruttorente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 2024 15,4 Prozent, wovon Sie die Hälfte (7,7 Prozent) selbst tragen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2024 3,05 Prozent, den Sie allein tragen. Bei Kinderlosen sind es 0,35 Prozentpunkte mehr. Insgesamt gehen also von Ihrer Bruttorente im Schnitt 11,15 Prozent (oder 11,5 Prozent bei Kinderlosen) für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie Ihre Beiträge selbst zahlen. Diese richten sich nach Ihrem Tarif und Ihrem Gesundheitszustand.

Steuern: