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BREXIT, COVID-19-Pandemie, Migrationsfrage: Vor dem Hintergrund tiefgreifender europäischer Krisen und Konflikte ist in jüngster Zeit die Weiterentwicklung der Europäischen Union in den Mittelpunkt der politischen Debatten gerückt. Sowohl innerhalb der EU-Länder als auch zwischen ihnen wird erbittert darum gerungen, ob die Europäische Union zu einem eigenständigen Komplex, den „Vereinigten Staaten von Europa“, umgestaltet werden soll oder ob die Mitgliedsstaaten ihre nationale Souveränität und politische Selbstbestimmung behalten sollen. Dabei ist der Prozess des Umbruchs der Europäischen Union zu einem „Europa souveräner Staaten“ bereits in vollem Gange und wird das vor uns liegende Jahrzehnt prägen. In seiner Expertise analysiert der Politikwissenschaftler Walter Schilling die derzeitigen Trends aus einer realistischen Perspektive und gibt fundierte Prognosen zur Weiterentwicklung des Europäischen Staatenverbundes. Seine Analyse bietet zahlreiche Informationen und Anhaltspunkte, um das Geschehen wirklichkeitsnah beurteilen zu können.
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Veröffentlichungsjahr: 2020
ibidem-Verlag, Stuttgart
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Europa: Umstrittene Grundlagen und Ziele
Gravierende Realitätsdefizite
Tiefgreifende Konflikte
Deutschlands prekäre Rolle
Krise der alten Union – Aufbau des neuen Europa
Bibliographie
Vor unseren Augen läuft derzeit ein Schauspiel über die Politik der Europäischen Union ab, das in der jüngeren Geschichte beispiellos ist. Dabei liegt der Kern dieses Schauspiels keineswegs allein in den tiefgreifenden Krisen der Europäischen Union begründet. Vielmehr rückt die Frage der politischen Selbstbestimmung der multi-ethnischen Staatsvölker und der Finalität des Staatenverbundes unaufhaltsam in den Mittelpunkt der Szenerie. Während hochrangige Politiker, von Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem früheren EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker bis zu führenden Politikern der Sozialdemokraten und der Grünen immer wieder betonen, dass die Integration Europas fortschreiten müsse und die „Vision“ der „Vereinigten Staaten von Europa“ keine leere Formel bleiben dürfe, machen die meisten europäischen Staats- und Regierungschefs – gestützt durch ein starkes demokratisch vermitteltes Mandat – in Wort und Tat immer wieder klar, an der nationalen Souveränität festhalten zu wollen und jede weitere Verlagerung von bedeutsamen Kompetenzen nach Brüssel zu verweigern. Der nach einem langen Ringen am 31. Januar 2020 vollzogene Austritt Großbritanniens (Brexit) aus der Europäischen Union weist darauf hin, welche Konsequenzen eine Politik haben kann, die sich nicht an den Tatbeständen orientiert.
Im Hinblick auf die gefühlsbetonte Debatte über die derzeitige Politik und die Zukunft der Europäischen Union ist besonders bemerkenswert, dass die Befürworter der „Vision“ der „Vereinigten Staaten von Europa“ nicht die geringste Chance haben, ihre Idee umzusetzen. Schon der Tatbestand, dass die Bundesrepublik Deutschland entscheidende politische Kompetenzen aus verfassungsrechtlichen Gründen (Artikel 79, Absatz 3 GG) gar nicht abgeben darf, lässt alle Bestrebungen in Richtung der „Vereinigten Staaten von Europa“ als problematisch erscheinen. Da hilft es auch nicht weiter, wenn man diesen Tatbestand verschweigt und gegenüber den Bürgern so tut, als gebe es für die Entwicklung der Europäischen Union keine Grenzen. Die deutsche Bundeskanzlerin und ihre Mitstreiter in Berlin, in Brüssel und in anderen europäischen Hauptstädten befinden sich bereits vom Ansatz ihres Denkens her in einer Sackgasse. Erst recht aber zeigt das beachtliche Durchsetzungsvermögen jener politischen Kräfte, die auf der nationalen Souveränität und auf politischer Selbstbestimmung der einzelnen multi-ethnischen Staatsvölker beharren, wie realitätsfern die an der weiteren Integration festhaltenden europäischen Politiker argumentieren und zu handeln suchen. Die Covid-19 (Corona)-Pandemie und die damit verbundenen weltweit spürbaren politischen und wirtschaftlichen Folgen haben diese Tendenz noch verstärkt. Nationale Alleingänge in wichtigen Bereichen der Politik, gegenseitige Abschottung und erbitterte Auseinandersetzungen über die Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19 (Corona)-Pandemie kennzeichnen die Politik der europäischen Länder.
Auch der in jüngster Zeit immer häufiger zu beobachtende Versuch hochrangiger Politiker der Europäischen Union, ihre Argumentationsschwächen durch höchst fragwürdige Einmischungen in die nationale Politik auszugleichen, wie dies etwa bei dem Vorgehen gegen die mit einem starken demokratischen Mandat ausgestatteten Regierungen in Polen und in Ungarn geschieht, wird nichts daran ändern, dass diese Politiker scheitern werden. Ebenso wenig wird den Vertretern der „Vision“ der „Vereinigten Staaten von Europa“ die nachhaltige Unterstützung durch manche Repräsentanten des „medialen Mainstreams“ oder durch die zahlreichen gesellschaftlichen Organisationen fühlbaren Nutzen bringen. Mit ihrem post-demokratischen Verhalten, ihrem autoritär bestimmten Vorgehen und ihren verfehlten Reaktionen auf bedeutende Herausforderungen der internationalen Politik stellen sie die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern in Frage.
In dem vorliegenden Buch gilt es nicht nur, die in vielen Bereichen verfehlte Politik führender Repräsentanten der Europäischen Union aufzuzeigen und deren Folgen zu analysieren. Es gilt vielmehr auch, Ansätze für eine realistische Konzeption des Staatenverbundes vorzustellen, die für ein neues „Europa souveräner Staaten“ richtungweisend sein könnten.
Walter Schilling
Mai 2020
Die allmähliche Herausbildung des Staatenverbundes, den wir „Europäischen Union“ nennen, wird von vielen Menschen als eine beeindruckende politische Entwicklung angesehen. Sie beruht auf der Idee von einem Europa, das seine früher so zahlreichen und brutalen kriegerischen Konflikte überwinden konnte, zu gemeinschaftlichem Handeln fähig ist und in der aktuellen historischen Epoche zu einer spezifischen Form der supranationalen Organisation gefunden hat. Ein genauerer Blick auf die Geschichte macht jedoch deutlich, dass die Abstinenz von Kriegen in Europa und die Entwicklung des neuen Staatenverbundes nach 1945 keine ausschließlich eigenständige Leistung, sondern erst dank der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Rückendeckung seitens der Vereinigten Staaten von Amerika möglich war. Ohne die herausragende Macht der USA hätte sich das europäische Projekt als neuartige Staatengemeinschaft nicht entfalten können. Gleichwohl schien der Staatenverbund ein Modell zu sein, das neue Maßstäbe setzen und die ersten Schritte zum „post-nationalen“ Regieren gehen wollte. Betrachten wir die politische Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte, so hat die Europäische Union eine Richtung einzuschlagen versucht, die auf eine immer stärkere Integration zielte und wichtige Kompetenzen, die bei den Nationalstaaten lagen, an die europäischen Institutionen nach Brüssel zu übertragen. Die Tatsache, dass der Europäische Verfassungsvertrag bei den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden im Mai und Juni 2005 nicht die notwendige Zustimmung fand, zeigte aber bereits tiefgreifende Widersprüche des Staatenverbundes auf. Auch die schließlich verkürzte Version des gescheiterten Verfassungsvertrages, der im Dezember 2007 unterzeichnete und zwei Jahre später in Kraft getretene „Vertrag von Lissabon“, konnte eine widerspruchsfreie Grundlage nicht bieten. Das Dokument ist nicht Ausdruck der Selbstbestimmung eines europäischen Volkssouveräns, sondern geht auf einen Akt der Fremdbestimmung durch die Mitgliedsstaaten zurück. So blieb die Europäische Union einstweilen kein selbsttragendes, sondern ein von den Mitgliedsstaaten getragenes Gebilde. Die Führungsinstitutionen der Europäischen Union in Brüssel verfügen nicht über das Recht, sich Kompetenzen zu nehmen. Ihnen fehlt die demokratische Legitimation und Kompetenzfülle, wie sie nationalstaatliche Verfassungen vermitteln. Dass sie trotzdem versuchen, sich die Macht über die Verfassungen der einzelnen Mitgliedsländer anzueignen, erfährt aus den Nationalstaaten zunehmend Widerspruch. Auch das Europaparlament als Teil der aktuellen Herrschaftsstruktur der Europäischen Union ist nicht in der Lage, die fehlenden Voraussetzungen post-nationalen Regierens und eines demokratischen Prozesses auf der europäischen Ebene zu liefern. Es gibt kein gemeinsames europäisches Staatsvolk. Zudem fehlen ein identitätsstiftendes gesamteuropäisches Nationalbewusstsein sowie eine hinreichende Übereinstimmung in der Interpretation der Wertvorstellungen und der kulturellen Tradition. Nicht zuletzt aber haben der immer härtere Streit über die Finalität des Staatenverbundes und die tiefgreifenden Krisen, von der Finanz- und Staatsschuldenkrise bis zur Krise um die illegale Zuwanderung vieler Menschen aus Zentralasien, dem Nahen Osten und Afrika sowie um die Überwindung der schwerwiegenden Folgen der Covid-19 (Corona)-Pandemie, und das unablässige Streben europäischer Politiker nach der Verlagerung von Kompetenzen von der nationalen auf die europäische Ebene zu wachsendem Widerstand in der Bevölkerung fast aller EU-Länder geführt. Es ist unter den derzeit obwaltenden Umständen durchaus verständlich, dass die europa-skeptischen Haltungen in den Gesellschaften der Mitgliedsstaaten zugenommen haben und offenbar weiter zunehmen. Diese bedeutsame Entwicklung lässt sich mit dem beharrlich wiederholten Hinweis europäischer Politiker auf „Europa als Friedensprojekt“ und das entsprechende Narrativ1 nicht überdecken. Zwischen den Ländern der Europäischen Union droht kein Krieg. Und wenn es um die aktuelle Haltung zum „europäischen Projekt“ geht, spielt diese Errungenschaft keine wesentliche Rolle mehr. Dennoch wird von vielen Politikern immer wieder behauptet und von manchen Vertretern des „medialen Mainstreams“ verbreitet, dass der derzeit sichtbare Trend zur Betonung nationalstaatlicher Interessen und der politischen Selbstbestimmung in Europa erneut zu Kriegen zwischen den EU-Staaten führen würde. Aber welcher Staat in der Europäischen Union sollte denn einen anderen militärisch angreifen? Wird die deutsche Bundeswehr in Polen einmarschieren? Oder wird Österreich gegen Italien vorgehen? Werden die Ungarn gegen Tschechien zu Felde ziehen? Welche nationalen Parlamente würden denn einen derartigen Waffengang beschließen und aus welchen Gründen sollten die Regierungen der europäischen Staaten dies tun? Und was Deutschland betrifft, so wären dessen Streitkräfte kaum dazu in der Lage. Teils fehlen hierzu die einsatzbereiten Waffensysteme oder es gibt nicht genügend passende Munition. Trotzdem werden solche abwegigen Vorstellungen über eine Tendenz zu kriegerischen Handlungen zwischen den EU-Staaten beständig verbreitet. Auch die von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede vor dem Europaparlament am 13. November 2018 gegen die angeblichen kriegerischen Tendenzen gerichtete Forderung nach einer „europäischen Armee, um der Welt zu zeigen, dass es zwischen den europäischen Ländern nie wieder Krieg gibt“2, weist auf eine bemerkenswerte Realitätsferne ihres Denkens hin. Für den spezifischen Charakter des Staatenverbundes und die Haltung der Bevölkerung zur Europäischen Union sind längst andere Kriterien entscheidend. Dabei bildeten die erfolgreiche wirtschaftliche Integration und die Schaffung eines für alle nutzbringenden Binnenmarktes durchaus eine von den meisten politischen Kräften in den EU-Ländern positiv bewertete Grundlage. Doch die zahlreichen Eingriffe europäischer Institutionen in das Wirtschaftsgefüge und das zunehmende Streben starker politischer Kräfte nach der Verlagerung weiterer Kompetenzen von den Nationalstaaten auf europäische Institutionen, wie zum Beispiel die EU-Kommission, ließen die Skepsis der EU-Bürger immer größer werden.
Der Beginn dieses Prozesses fiel bereits mit dem Beschluss des Maastricht-Vertrages von 1992 zusammen. Zwar spricht der Vertrag über die Europäische Union im Artikel 1 Absatz 2 von der Verwirklichung „einer immer engeren Union der Völker Europas“. Was dies im Einzelnen bedeutet, blieb bis heute umstritten.3 Der Vertrag zog jedoch gleichsam „den Schleier von den unpolitisch erscheinenden Pfaden der voranschreitenden Integration weg“, wie der renommierte deutsche Verfassungsrechtler Dieter Grimm dies formulierte.4 Schon im Laufe der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts konnte man feststellen, dass großen Teilen der Bevölkerung die Integration zu weit gegangen war. Doch setzte sich diese Entwicklung trotz aller kritischen Einwände unablässig fort. So überrascht es nicht, dass auch in Deutschland seit dem Maastrichter Vertrag diskutiert wird, ob die Übertragung bestimmter Hoheitsrechte zu einem unakzeptablen Verlust staatlicher Souveränität führt.5
Inzwischen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass „die exekutiven und judikativen Institutionen der Europäischen Union sich von den demokratischen Prozessen in den Mitgliedsländern wie in der EU selbst weitgehend abgekoppelt haben“.6 Die hierdurch bedingte Entfremdung vieler Bürger von Europa wird sich offenkundig nicht durch die Umwandlung der Europäischen Union zu einer parlamentarischen Demokratie lösen lassen. Hierzu hat der frühere Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts (2002 – 2010) Hans-Jürgen Papier kühl festgestellt: „Wenn die gewählten Vertretungen der Völker Europas, also die nationalen Parlamente, nichts mehr zu entscheiden haben, weil alle wesentlichen Kompetenzen letztlich nach Brüssel verlagert sind, dann ist die demokratische Ordnung auf staatlicher Ebene entleert“.7 Dass dennoch zahlreiche europäische Politiker die noch bei den Mitgliedsstaaten liegenden Kompetenzen weiter zu verringern trachten und selbst die charakteristischen Inhalte nationalstaatlicher Regelungen bestimmen wollen, hat inzwischen systemsprengende Kraft. Dieses Streben richtet sich im Übrigen auch gegen die Festlegungen in Artikel 4 des Vertrages über die Europäische Union. Darin ist ausdrücklich vermerkt, dass die Europäische Union die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten achtet. Diesen Tatbestand haben manche europäische Politiker wohl vergessen. Dabei überrascht es nicht, dass neben den Vertretern der EU-Kommission auch Mitglieder des Europaparlaments, wie z.B. der frühere Vorsitzende der Sozialdemokraten im Europaparlament, Udo Bullmann, die Rechte und Kompetenzen der EU-Länder weiter beschneiden will und jene Kräfte in Europa, die für die politische Selbstbestimmung eintreten, wie etwa Österreichs Kanzler Sebastian Kurz und die Repräsentanten der national-konservativen Parteien, mit ziemlich harten Vorwürfen bedenkt8. Zur nationalen Identität zählt ganz sicher das Recht auf politische Selbstbestimmung der multi-ethnischen Staatsvölker, die dieses Recht mit dem Eintritt in die Europäische Union nicht abgegeben haben. Und sie wollen dies offensichtlich auch in Zukunft nicht tun. Wir können daher beobachten, dass gegenwärtig eine gewisse Re-Nationalisierung in den EU-Ländern stattfindet und die Tendenz zu einem Umbruch in der Europa-Politik mit jeder Maßnahme zur Reglementierung aus Brüssel deutlich zunimmt. Die Herausbildung neuer Bündnisse zwischen Staaten innerhalb der EU, deren Regierungen sich mit einem gewissen Stolz von nationalen Interessen leiten lassen und die politische Selbstbestimmung ihrer Staatsvölker betonen, ist in diesem Zusammenhang ein Phänomen, das immer stärkere Beachtung finden wird. Es ist daher kein Zufall, dass manche europäische Politiker, die sich für liberal halten, aber eher dem post-demokratischen Denken anhängen, neuerdings die Idee propagieren, mit Hilfe von Mehrheitsentscheidungen die politische Selbstbestimmung und die eigenständige Ausrichtung der Nationalstaaten zu konterkarieren. Doch dürfte dieses Unterfangen kaum erfolgreich sein. Vielmehr wird ein derartiges Vorgehen eher den Streit zwischen den einzelnen EU-Staaten vertiefen und die vielfältigen Bestrebungen zum Umbruch des Staatenverbundes verstärken. Man sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass bereits das Austrittsbegehren Großbritanniens (Brexit) als ein deutliches Misstrauensvotum gegen die Europäische Union angesehen werden muss. Und die Art und Weise, wie man nach den am 26. Mai 2019 abgehaltenen Wahlen zum Europaparlament versuchte, die Besetzung der Spitzenposten der Europäischen Union zu regeln, machte nicht nur deutlich, welche Ausmaße der Streit sowohl zwischen den EU-Ländern, als auch zwischen den einzelnen politischen Parteien in Europa angenommen hat. Auch der Konflikt zwischen dem Rat der Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament spitzte sich weiter zu. Darin zeigt sich erneut, dass die Europäische Union nicht über die Voraussetzungen eines freiheitlich-demokratischen Staates verfügt. Mit der Wahl der deutschen Politikerin Ursula von der Leyen zur Präsidentin der EU-Kommission durch die Mitglieder des Europaparlaments am 16. Juli 2019 ist dieser Konflikt nicht beigelegt. Die an der überkommenen und höchst umstrittenen Konzeption des Europäischen Staatenverbundes festhaltende und seit dem 1. Dezember 2019 amtierende Präsidentin der EU-Kommission wird die in ihrer Antrittsrede genannten vollmundigen Versprechungen zur „Vertiefung der Union“ und zur „Erweiterung der Macht“ des Europaparlaments nicht halten können. Schon die außerordentlich knappe Mehrheit von neun Stimmen, mit der Ursula von der Leyen gewählt wurde, weist darauf hin, wie tief zerstritten die Europäische Union de facto ist. Der Rat der europäischen Staats- und Regierungschefs wird sich seine Kompetenzen nicht nehmen lassen. Vielmehr zeigte sich selbst bei der Prozedur zur Auswahl der neuen Präsidentin der EU-Kommission, dass nationale Interessen entscheidend bleiben. Vor diesem Hintergrund wirken die zahlreichen Lobeshymnen auf den Europäischen Staatenverbund eher abgehoben und wirklichkeitsfern.
1 Siehe hierzu die Rede der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel beim „Friedensforum“ in Paris am 11. November 2018, in: Die Welt vom 12. November 2018
2 Die Welt vom 14. November 2018
3 Hans-Jürgen Papier: Europa zwischen Nationalstaatlichkeit und Einheit, in: - Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Oktober 2016
4 Dieter Grimm: Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie, München 2016, S. 20
5 Georg Nolte: Zum Wandel des Souveränitätsbegriffs, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. April 2005
6 Dieter Grimm: Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie, München 2016
7 Hans-Jürgen Papier: Europa zwischen Nationalstaatlichkeit und Einheit, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Oktober 2016
8 Siehe: Udo Bullmann: Europa größer denken, in: Die Welt vom 20. Oktober 2018
In der Tat muss es jeden politischen Analysten erstaunen, wie ausgeprägt und dauerhaft die Realitätsverluste zahlreicher europäischer Politiker und vieler Repräsentanten der Medien im Hinblick auf die derzeitige Lage und die denkbare Weiterentwicklung der Europäischen Union sind. Sie verhalten sich ähnlich wie seinerzeit die Repräsentanten des Ancien Régime in Frankreich – unfähig zur Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse und arrogant gegenüber ihren Kritikern. Im Zusammenhang mit dem desolaten Zustand des Europäischen Staatenverbundes macht auch die Flucht in Allgemeinplätze und in längst nicht mehr relevante Narrative, wie sie etwa in der „Erklärung von Rom“1 anlässlich des 60sten Jahrestages der Europäischen Union und in vielen Reden hochrangiger Politiker in jüngster Zeit zum Ausdruck kam2, wenig Sinn. Aus realistischer Perspektive lässt sich nicht bestreiten, dass die Europäische Union in kaum einer Frage zu gemeinsamem Handeln findet und beständig an innerer Konsistenz verliert. Auch im Zuge der regelmäßigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Brüssel im Laufe der letzten fünf Jahre konnte man den Wirklichkeitsverlust vieler europäischer Politiker und zahlreicher Vertreter der Medien beobachten.
Von der fragwürdigen Vorgehensweise der Mitgliedsländer in der Staatsschuldenkrise und den fortgesetzten Rechtsbrüchen der Europäischen Zentralbank (EZB)3 bis zum bitteren Streit um die Frage der illegalen Zuwanderung großer Menschengruppen aus islamisch geprägten Ländern Zentralasiens, des Nahen Ostens und Afrikas wird vor aller Welt sichtbar, dass die Europäische Union ihrem Wesen nach keine homogene Wertegemeinschaft ist. Sie erweist sich vielmehr als ein fragiles, ideologisch überhöhtes künstliches Gebilde, das an der politischen Wirklichkeit zu zerbrechen droht und offenbar nicht einmal in der Lage ist, seine Außengrenzen zu verteidigen. Jeden Tag können wir beobachten, dass die Wirklichkeit den europäischen Entscheidungsträgern davoneilt.
Wie ausgeprägt das Realitätsdefizit führender Repräsentanten der Europäischen Union ist, kann man an dem Drängen hochrangiger europäischer Politiker und einiger Regierungschefs nach einer zügigen Verteilung der zumeist muslimischen Migranten vor allem aus dem Nahen Osten und Afrika ablesen. Diese Verteilung kommt nicht in Frage, weil die meisten EU-Staaten die Aufnahme dieser Migranten ablehnen und die Kontrolle über soziale Veränderungen behalten wollen. Hier konnte auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. September 2017 zur Verteilung von Asylbewerbern nicht weiterhelfen. Der EuGH hatte schon damals ein Fehlurteil gefällt, da ein gemeinsamer Wille aller Mitgliedsstaaten, Fragen der Verteilung auf supranationaler Ebene entscheiden zu lassen, nicht zu erkennen ist4. Das weitere Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. April 2020, nach dem Polen, Ungarn und Tschechien in der „Flüchtlingskrise“ im Jahre 2015 EU-Recht verletzt haben, weil sie die Übernahme von Asylbewerbern ablehnten, liegt auf derselben Linie. Es erscheint vielmehr abwegig, sich in Fragen des Selbstverständnisses und der nationalen Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten per Mehrheitsbeschluss hinwegzusetzen. Mit dem „Solidaritätsprinzip“ kann man hier nicht argumentieren, denn erzwungene „Solidarität“ ist keine Solidarität, sondern Zwang. Die betroffenen Staaten verhalten sich daher korrekt und entsprechend dem von ihrem Staatsvolk erhaltenen Mandat, wenn sie den Urteilsspruch des EuGH nicht beachten. Die zu beobachtende Tendenz in der EU-Kommission und vor allem bei links-orientierten Kräften in der Europäischen Union, den EuGH als Machtinstrument zu nutzen und finanzielle Sanktionen gegen die betroffenen EU-Länder zu verhängen, zeigt einmal mehr das ausgeprägte Realitätsdefizit an, das viele der auf die derzeitige Konzeption des Europäischen Staatenverbundes fixierten Politiker kennzeichnet.
Auch der im Zusammenhang mit den Versuchen zur Reduzierung des Migrantenstroms nach Europa vereinbarte äußerst fragwürdige „Deal“ mit der nicht-demokratischen Türkei und das Plädoyer mancher europäischer Politiker für eine Aufnahme dieses islamischen Landes in die Europäische Union – obwohl der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan die Meinungs- und Pressefreiheit systematisch unterdrückt, die kurdische Minderheit in der Türkei in brutaler Weise mit militärischer Gewalt bekämpft, das Streben des Staates Israel nach Sicherung seiner Existenz beständig unterläuft und mit der islamistischen Terrorgruppe Hamas eine strategische Partnerschaft eingegangen ist, weist nicht nur auf die geringe Lernbereitschaft führender Repräsentanten der Europäischen Union hin. Ihr problematisches Verhalten verstärkt auch die Sorge in zahlreichen EU-Staaten, dass die lebenswichtigen Interessen der Bürger im europäischen Kontext nicht gut aufgehoben sind. Dem Anspruch der Bürger auf demokratische Selbstbestimmung kann offenbar in der Europäischen Union unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht in einer Weise Rechnung getragen werden, die der nationalen Demokratie gleichwertig ist.5 Die Briten hatten dies als erste erkannt und mit ihrem Votum für den Austritt aus der Europäischen Union am 23. Juni 2016 und der entsprechenden formellen Erklärung des Austritts durch Premierministerin Theresa May am 29. März 2017 klar ausgedrückt. Das Ergebnis der von Theresa May ohne Not herbeigeführten Parlamentswahlen am 8. Juni 2017 konnte an dem allgemeinen Trend nichts ändern. Dieser Trend zielt aus der Sicht der britischen Regierung darauf, „to take back control“, d.h. die nationale Souveränität und Selbstbestimmung zurückzuerlangen. Die Austrittsverhandlungen Großbritanniens mit der Europäischen Union wurden seit dem 19. Juni 2017 durchgeführt und mit dem am 25. November 2018 in Brüssel unterzeichneten Austrittsvertrag zunächst abgeschlossen. Dabei war das unverantwortliche und kurzsichtige Vorgehen der EU-Vertreter bemerkenswert. Die in den Verhandlungen erkennbare und von der deutschen Bundesregierung geduldete Tendenz der EU-Kommission, die Briten für den Austritt aus dem Europäischen Staatenverbund zu bestrafen, die Premierministerin Theresa May in eine ausweglose Lage zu drängen und eine Abkehr der Briten vom Brexit in einem zweiten Referendum zu erreichen, anstatt auf einen sinnvollen, auf freundschaftlichem Umgang miteinander beruhenden, beiden Seiten dienenden Interessenausgleich hinzuarbeiten, hat in der Tat großen Schaden angerichtet6. Doch politische Klugheit und Voraussicht mit Blick auf die künftigen Beziehungen zu Großbritannien suchte man in Brüssel und in anderen Hauptstädten Europas leider vergebens. Entgegen den von amtlicher Seite in Brüssel und von Vertretern des „medialen Mainstreams“ zumeist verbreiteten Behauptungen war die Strategie der EU-Kommission von Anfang an darauf angelegt, in Großbritannien ein zweites Referendum zu erreichen, um den Austrittsversuch der Briten rückgängig zu machen. Die klare Ablehnung des Austrittsvertrages durch das Britische Parlament am 15. Januar 2019 mit 432 gegen 202 Stimmen bei 16 Enthaltungen demonstrierte, dass man in London viele Bestimmungen des Vertrages als demütigend empfand7. Aus wissenschaftlicher Sicht war dies keine Überraschung. Schon unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrages hatte der deutsche Ökonom Hans-Werner Sinn in einer Sendung des österreichischen Fernsehens darauf hingewiesen, dass „das Abkommen mit der EU für das Britische Parlament nicht zustimmungsfähig sein wird“.8 Zwei weitere Versuche, den mit der EU ausgehandelten Deal durch das Britische Parlament zu bringen, scheiterten ebenso und bestätigten die Beurteilung des renommierten Ökonomen eindrucksvoll.
Vor diesem Hintergrund Vorschläge zur Lösung der Krise der Europäischen Union zu unterbreiten, die darauf zielen, den Handlungsspielraum der Mitgliedsstaaten noch weiter einzuengen, belegt eine erschreckende Realitätsferne.9Wie abgehoben und wenig lernbereit sich führende Repräsentanten der Europäischen Union geben, hat der damalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker mit seiner Rede zur Lage der EU vor dem Europaparlament in Straßburg am 13. September 2017 gezeigt.10 Er plädierte nicht nur mit großem Nachdruck dafür, „im Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden“11 zu können, sondern verlangte auch, „dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) schrittweise zu einem Europäischen Währungsfonds ausgebaut“12 werden müsse. Seine Vorschläge zur Vertiefung der Union, der weiteren Verlagerung von Kompetenzen nach Brüssel und der Umgestaltung der Währungsunion widersprechen den genuinen Interessen der meisten EU-Staaten. Dass Jean-Claude Juncker auch ein Jahr später, anlässlich seiner letzten großen Rede vor dem Europaparlament am 12. September 2018, keine Nähe zur Realität gesucht hat, ist geradezu erschütternd13. Seine Bemerkungen zur Rolle der Europäischen Union in der Welt, zur Politik gegenüber Afrika, zur Außen- und Sicherheitspolitik und zur Lösung der Migrations-Krise repräsentieren reines Wunschdenken. Und zu den künftigen Beziehungen mit Großbritannien wie dem Drängen vieler politischer Parteien und mancher Regierungen nach nationaler Selbstbestimmung in Europa sind dem Präsidenten der EU-Kommission nur alte Vorwürfe eingefallen. In ähnlicher Weise grotesk mutet die Vorstellung des damaligen Chefs der Liberalen im Europaparlament Guy Verhofstadt an, der in einem Interview mit der deutschen Zeitung „Die Welt“ erklärte, dass „der Nationalstaat als solcher keine Zukunft hat“14. Die Wirklichkeit des internationalen Systems und der internationalen Beziehungen bestätigt uns dagegen täglich aufs Neue, dass die Bedeutung der Nationalstaaten eher zunimmt.
Ebenso realitätsfern erscheinen die Vorstellungen, die Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron mit seiner Grundsatzrede zur Zukunft Europas am 26. September 2017 in der Pariser Universität Sorbonne dargelegt hat.15 Insbesondere seine Forderung nach einem gemeinsamen Euro-Zonen-Etat und einer umfangreichen Investitions-Offensive hatte prompt in vielen anderen EU-Staaten Verärgerung ausgelöst. Im Übrigen würde sich ein weitgesteckter Euro-Zonen-Etat nicht mit der fiskal- und sozialpolitischen Vielfalt der Mitgliedsstaaten vertragen. Diese Vielfalt ist ein erhaltenswertes Charakteristikum der europäischen Länder. Das Eingehen auf die Forderung des französischen Staatspräsidenten würde vielmehr zu einer Transferunion führen und die national-konservativen Kräfte in Europa stärken. Auch die von Macron mehrfach vorgebrachten Vorschläge zur Verteidigungsunion Europas und zur „europäischen Armee“ dürften kaum großen Eindruck hinterlassen. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung der internationalen Politik gehen auch die am 27. August 2018 von Macron vor französischen Diplomaten in Paris präsentierten Vorschläge16 zur Architektur der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ins Leere. Führende Politiker eines Staatenverbundes, der nicht einmal seine eigenen Außengrenzen sichern kann, sollten besser nicht von einer „militärisch bedeutsamen Rolle“ und von „Europa als Weltmacht“ reden17.
Auch die Vorstellungen des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron zur Veränderung der Wirtschaftsstruktur Europas und der länderübergreifenden Finanzpolitik – vor allem mit der Zielrichtung, den wirtschaftlich schwächeren EU-Staaten zu helfen, deren Wirtschaftssysteme zu stabilisieren und solidarisch füreinander einzustehen, liegen weit entfernt von den tatsächlichen Möglichkeiten. Dabei bewegt sich bereits die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrer Nullzinspolitik und dem Ankauf von Staatsanleihen ordnungspolitisch und rechtlich außerhalb des erlaubten Rahmens. An diesem Tatbestand ändert auch die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nichts, dessen Richter argumentieren, dass die Anleihekäufe der EZB nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstoßen. Die EuGH-Richter haben bei ihrem Urteil vom 11. Dezember 2018 übersehen, dass sie das genuine Recht der nationalen Parlamente verletzen, den Haushaltsplan ihrer Länder zu bestimmen. Die EZB ist nicht demokratisch legitimiert, in die nationale Haushaltspolitik einzugreifen. Insofern erscheint die Einschätzung des Berliner Finanzprofessors Markus Kerber, dass wir mit dem Urteil des EuGH zum Vorgehen der EZB „den Weg für eine entgrenzte Institution bereiten“, aus politikwissenschaftlicher Sicht durchaus korrekt.18 Eine Geldpolitik, die ihre Aufgabe, den Geldwert zu sichern, exzessiv auslegt und in Abhängigkeit von ideologisch streng festgelegten Regierungen gerät, ist auch aus ökonomischer Sicht problematisch. Sie nimmt Aufgaben wahr, für die demokratisch gewählte Politiker zuständig sind. Das Verhalten der EZB gefährdet offensichtlich nicht nur die Stabilität des europäischen Finanzsystems, da sie die Motivation der Regierungen, dringend notwendige Reformen anzupacken und durchzuführen, deutlich verringert. Es vertieft auch den Streit zwischen den Regierungen der EU-Staaten und ruft neue Konflikte hervor. Schließlich hat der Vertrag über die Europäische Union die Eigenverantwortung der öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten zum Prinzip erhoben. Eine Rettung einzelner Mitgliedsstaaten war nicht vorgesehen. Doch wurde dieses Prinzip nicht mehr beachtet und de facto das Tor für eine Vergemeinschaftung von Schulden und zu einer Transferunion geöffnet. Die EZB ist folgerichtig zur Notenpresse für die stark überschuldeten Südstaaten der Europäischen Union geworden. Vertraglich vereinbarte Schuldengrenzen werden missachtet. Würde einer der 19 Euro-Staaten zahlungsunfähig, bekäme die EZB nichts mehr für dessen Staatsanleihen. Eine grundsätzliche Änderung dieser Situation ist angesichts der nach der Europawahl vom 26. Mai 2019 erfolgten Neubesetzung der Spitzenposten der Europäischen Union nicht in Sicht. Vielmehr scheint sich seit der Amtsübernahme der EZB-Präsidentschaft durch die französische Politikerin Christine Lagarde die Politisierung der Geldpolitik noch zu verfestigen.19 Die von Christine Lagarde mitgetragene Forderung einiger EU-Länder, z.B. Frankreich, Italien, Spanien, eine gemeinsame Schuldenübernahme („Corona-Bonds“) als Reaktion auf die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19 (Corona)-Pandemie zu beschließen, hat diesen Trend bereits bestätigt und zu erbitterten Konflikten geführt. Bei dem Versuch, die prekäre gesundheitliche Notlage als Instrumentarium zu nutzen, um die Architektur der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion grundlegend zu verändern, wird übersehen, dass auch die einem derartigen Vorgehen ablehnend gegenüberstehenden Staaten, wie z.B. Deutschland, Österreich und die Niederlande die schwere Rezession der Wirtschaft verarbeiten müssen und ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten begrenzt sind. Darüber hinaus ist die gemeinsame Haftung der EU-Staaten für Schulden einzelner Mitgliedsländer in den EU-Verträgen explizit ausgeschlossen. Im Übrigen wäre die Zustimmung zu einem derartigen Instrumentarium, das die demokratische Entscheidungskompetenz im Hinblick auf die haushaltspolitische Folgeverantwortung aus den Angeln hebt, kaum mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vereinbar. Zu Recht hat die insbesondere von Italien und Frankreich vorgetragene Forderung nach „Corona-Bonds“ keine Chance auf eine Verwirklichung. Gleichwohl dürfte der am 23. April 2020 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten vereinbarte Versuch, die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise durch einen „Wiederaufbaufonds“ in Höhe von mehr als eine Billion Euro über den EU-Haushalt der Jahre 2021-2027 zu regeln, zu neuen heftigen Auseinandersetzungen führen.
Schon vor dem aktuellen Konflikt um die Bewältigung der Corona-Krise hatte der Streit unter den EU-Staaten mit Blick auf die Versuche zur Errichtung einer Bankenunion deutlich an Schärfe gewonnen. Mit dem Verlangen der EU-Kommission und einiger Südstaaten der Europäischen Union, eine gemeinsame Einlagensicherung für das Kapital bei den Banken zu schaffen, bahnt sich unter der Abkürzung EDIS (European Deposit Insurance Scheme) ein massiver Umverteilungskanal an, der ökonomische, gesellschaftliche und politische Sprengkraft besitzt. Hier geht es nicht nur um den gigantischen Berg an faulen Krediten, der das Bankensystem mehrerer Länder in der Europäischen Union – vor allem Griechenland, Italien, Spanien, Portugal und Zypern – akut gefährdet, sondern auch um die problematischen Fehlanreize, wenn das Sicherungssystem falsch ausgestaltet werden sollte.20
Wer gehofft hatte, dass die deutsche Antwort auf die Ideen des französischen Staatspräsidenten Macron zur „Erneuerung“ der Europäischen Union realistischer ausfüllen würde, sah sich enttäuscht. Die Rede, die der deutsche Finanzminister Olaf Scholz am 29. August 2018 an der Sommeruniversität des „Mouvement des Entreprises de France“ (MEDEF) in Paris über seine Vorstellungen zur Zukunft Europas gehalten hat21, ist eine ziemlich kuriose Sammlung von Wunschvorstellungen, die nicht die geringste Chance haben, jemals verwirklicht zu werden. So gelingt es ihm in keiner Weise, seine als Antwort auf die Ideen Macrons gedachte Forderung, „to strengthen cooperation and power in the European Union to achieve more sovereignty“22 zu verdeutlichen. Er übersieht, dass die von Macron befürwortete Vertiefung der Europäischen Integration „a lot of trust between the member states“23 verlangt, bevor man überhaupt den Versuch wagt, einen großangelegten Ausbau der Kompetenzen der Europäischen Union den Wählern in den EU-Ländern zu vermitteln. Dabei zieht sich der deutsche Finanzminister auf die Position zurück, dass „France and Germany play a key role in the further process. This does not mean that we impose bilateral proposals across Europe.24 Ihm scheint also immerhin bewusst zu sein, wie gering die Chancen sind, weitere Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern. Auch im Bereich der Sicherheit und Verteidigung bleibt Olaf Scholz mit seinen Ausführungen sehr vage – wohl wissend, dass ein größeres Engagement auf diesem Felde in der deutschen Bevölkerung äußerst unpopulär ist.25
Ebenso wenig kann die Darstellung der Perspektiven Europas überzeugen, die der damalige deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger am 28. Januar 2019 im Rahmen eines Vortrags bei der Berliner Niederlassung der Bertelsmann-Stiftung geboten hat26. Mit der typischen Allgemeinplatz-Behauptung, dass sich die Europäer nur in der Form der „Vereinigten Staaten von Europa“ gegen die autokratischen Mächte wie Russland, China und die Türkei schützen könne, sucht er die Auffassung zu verbreiten, dass die Nationalstaaten obsolet seien und immer mehr Kompetenzen nach Brüssel verlagert werden müssten, um die „europäischen Werte von Freiheit und Demokratie“ zu verteidigen. Dabei scheut er mit Blick auf Polen, Ungarn und andere EU-Länder nicht einmal davor zurück, mit Hilfe von Mehrheitsentscheidungen die Botmäßigkeit jener Regime zu erzwingen, die auf ihrer nationalen Selbstbestimmung beharren. Abgesehen von der sachlich falschen Behauptung, dass die national-konservativen Kräfte in verschiedenen Ländern „gegen jede Form der Europäischen Union“ seien, übersieht Oettinger wohl auch, dass jeder weitere Versuch, wichtige Kompetenzen von den Nationalstaaten nach Brüssel zu verlagern, die National-Konservativen deutlich stärken werden.
Wie realitätsfern manche europaweit bekannten Befürworter einer weiteren Integration Europas argumentieren, hat der französische Intellektuelle Bernard-Henri Lévy gezeigt. Er will sogar einen „Kreuzzug für Europa“ führen, um die national-konservativen Kräfte in verschiedenen europäischen Ländern zurückzudrängen27. Mit der sachlich falschen Behauptung, die National-Konservativen – die er abwertend als Nationalisten und Populisten bezeichnet, würden „gegen jede Form“ einer Europäischen Union sein und den freien Austausch von Ideen und Waren bekämpfen28, meint Bernard-Henri Lévy für die Politik der EU-Kommission und die Repräsentanten der „Vereinigten Staaten von Europa“ Stimmung machen zu können. Er nimmt dabei einfach nicht wahr, dass die National-Konservativen längst von einst radikalen Vorstellungen Abschied genommen haben und für die Konzeption eines anderen Europa eintreten, das die nationale Selbstbestimmung nicht zerschlägt, sondern auf die Gemeinsamkeit in einem „Europa souveräner Staaten“ zielt. Trotz der unkritischen Unterstützung der abwegigen Vorstellungen des französischen Intellektuellen durch einige Vertreter des „medialen Mainstreams“ werden die Bemühungen Bernard-Henri Lévys im Sande verlaufen. Ebenso realitätsfern ist die Beschreibung der aktuellen Situation in Europa, die Bernard-Henri Lévy zusammen mit zahlreichen Intellektuellen in einem „Manifest europäischer Patrioten“ niedergelegt hat29. Der Text erscheint eher als ein Sammelsurium von Fehlperzeptionen und fragwürdigen Unterstellungen, das völlig ungeeignet ist, eine sachliche Debatte zu beflügeln und in ordentliche Bahnen zu lenken.
