Freienbibel - Marike Frick - E-Book

Freienbibel E-Book

Marike Frick

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Beschreibung

Wie mache ich mich selbstständig? Kann ich mein Honorar steigern? Was verbessert die Zusammenarbeit mit Redaktionen? Und wie recherchiere ich ohne Verlag im Rücken? Die "Freienbibel" gibt praxisnahe Antworten auf diese und andere wichtige Fragen freier Journalistinnen und Journalisten. Sowohl Anfänger als auch Profis finden Tipps von über 60 Kollegen, die etwa erzählen, wie sie sich gegen Textklau wehren oder Honorare verhandeln. Die "Freienbibel" ist das Praxis-Handbuch des Berufsverbandes Freischreiber. Weitere Informationen gibt es auf der Seite freischreiber.de/freienbibel.

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Seitenzahl: 229

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Herausgeber: Benno Stieber

Chefredaktion: Marike Frick, [email protected] Redaktion: Ruth Hoffmann, Katharina Jakob, Frank Keil,

Freienbibel - Das Handbuch für freie Journalisten

Inka Schmeling, Bertram Weiß, Jakob Vicari, Pia Volk

Lektorat: Jannis Ludwig

Copyright: © 2013 Freischreiber e. V., www.freischreiber.de

Die Rechte der Beiträge liegen bei den Autoren

published by: epubli GmbH, Berlin www.epubli.de

Umschlaggestaltung: Malte Knaack, www.malteknaack.com

Gestaltung: Maike Dunkhase, www.dunkhase.eu

eBook Konvertierung: Marte Kiessling, www.martemarte.de

Illustration (Kapiteltrenner): Birgit Schössow, http://birgit-schoessow.de

Finanziert über Krautreporter, www.krautreporter.de

ISBN 978-3-8442-8356-3

Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten.

Die Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ist ohne die schriftliche Zustimmung des Vereins Freischreiber urheberrechtswidrig und daher strafbar.

Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung oder die Verwendung in elektronischen Systemen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Buch verwendeten Soft- und Hardware-Bezeichnungen sowie Markennamen und Produktbezeichnungen der jeweiligen Firmen im Allgemeinen Warenzeichen-, Marken- oder patentrechtlichem Schutz unterliegen.

Alle Angaben und Programme in diesem Buch wurden mit größter Sorgfalt kontrolliert. Weder Autor noch Verlag können jedoch für Schäden haftbar gemacht werden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieses Buches stehen.

Vorwort

UND WIR SAHEN, DASS ES GUT WAR

Sie haben es eilig und wollen schnell weiter? Okay, lesen Sie sich nicht fest! Wir rufen Ihnen schnell in die Küche: Diese Freienbibel ist ein Ratgeber von mehr als 60 freien Journalisten für freie Journalisten, finanziert durch Freunde des freien Journalismus.

Ah, Sie haben doch ein bisschen mehr Zeit? Dann kommen wir hinein in die Küche und werden etwas ausführlicher: Denn die besten Ideen entstehen ja am Küchentisch, heißt es. An der Idee für dieses Buch etwa war ein unauffälliger, heller Holztisch in einer Hamburger Wohnung beteiligt. Darauf: Gummibärchen, Erdnüsse, Saft, Bier und Schokolade. Eine, nun ja, interessante Mischung. Aber sie brachte diesen einen Geis­tesblitz: Man müsste mal ein Buch machen, in dem alles steht, was freie Journalisten beschäftigt – und was sie wissen sollten. In dem das geballte Wissen der Mitglieder von Freischreiber weitergegeben wird. Ein Ratgeber, ein Handbuch, eine Fibel? Nein: eine Bibel!

Zwölf Apostel haben sich nicht gefunden – aber immerhin acht freie Journalisten, die die Organisation in die Hand nehmen wollten. Die fiel in stürmische Zeiten: Während wir überlegten, welche Facetten des freien Journalismus uns wichtiger erscheinen als andere, während wir Autoren beauftragten und Texte redigierten, machte erst die „Financial Times Deutschland“ dicht, dann wurde die Redaktion der „Frankfurter Rundschau“ radikal verkleinert. Der Springer-Verlag verkaufte diverse Zeitungen und Magazine, Gruner + Jahr zog seine Münchner Redaktionen nach Hamburg ab. Überall bröckelte und kriselte es. Und wir? Schrieben munter weiter, wie schön freier Journalismus sein kann.

Denn wir alle vom Redaktionsteam sind Überzeugungstäter, sowohl was das Schreiben angeht als auch das Freisein. Wir glauben daran, dass man etwas tun sollte, das einem Spaß macht. Deshalb sind wir noch immer Journalisten – und noch immer frei. Und offenbar sind wir nicht allein: Mehr als 60 Autoren geben in diesem Buch ihre Erfahrungen weiter – und wir danken ihnen dafür ganz herzlich! Ebenso den vielen, die uns Tipps gaben, Kontakte anbahnten oder dafür sorgten, dass die Texte nicht nur schön zu lesen sind, sondern auch schön anzusehen.

Bei der Arbeit an diesem Buch haben wir Lust auf mehr bekommen: auf neue Geschäftsmodelle etwa, die zeigen, dass man auch außerhalb der kriselnden Verlagsbranche sein Geld verdienen kann.

Die Freienbibel gibt es überhaupt nur, weil wir eines dieser neuen Geschäftsfelder selbst ausprobiert haben: Wir haben – alle zum ersten Mal – über Crowdfunding die Finanzierung gestemmt. Als gleich in den ersten Tagen nach dem Start der Kampagne unsere Wunsch­summe zusammenkam, waren wir ein bisschen fassungs­los. Es funktionierte nicht nur – unsere Idee schien gera­dezu einzuschlagen! Nach Ablauf der Frist war die angestrebte Summe verdoppelt, sodass die Bibel nun sogar noch mehr Seiten, Grafiken und Ideen bietet als ursprünglich geplant.

Liebe Unterstützer der Freienbibel, hier halten Sie Ihr Exemplar in den Händen. Ein Buch, das es ohne Sie nicht geben würde.

Danke.

Ihre Freienbibel-Redaktion

Die Illustrationen, die jedes Kapitel einleiten, hat die freiberufliche

Grafikerin Birgit Schössow erstellt.

Sie illustriert Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbücher für deutsche und

internationale Verlage, aber auch journalistische Magazine.

Kapitel eins: Loslegen

Hereinspaziert und herzlich willkommen im freien Journalismus! Ach so, Sie denken gerade erst darüber nach, sich selbstständig zu machen? Das Netz und den doppelten Boden wegzulassen, das feste Gehalt gegen gelegentliche Honorare einzutauschen? Sie fragen sich, ob man so ein Leben in Unsicherheit wirklich wollen kann? Ob die Steuerprüfung da nicht quasi hinter dem nächsten Gartenzaun lauert? Und ob man wirklich so richtig krankenversichert ist, genau wie in der guten alten Festanstellung?

Wir können Sie beruhigen: Auf all diese Fragen gibt es grundsolide Antworten. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten – und alles, was sich sonst noch zu wissen lohnt für den großen Schritt in die unsichere, aber wunderbare Selbstständigkeit. Also: erst lesen, dann loslegen. Herzlich willkommen im freien Journalismus!

Im Pyjama am Schreibtisch: Einstieg in den freien Journalismus

Sie wollte endlich wieder die Reporterin geben, auf Jagd nach Geschichten gehen. Doch dann das: Antragsformulare, Geldnot, Albträume. Maria Wiesner über ihre ersten Wochen als freie Journalistin – voll Aufregung, Chaos und Freude über das erste Honorar.

Von Maria Wiesner

Ist die Angst schon da? Das fragt mich ein guter Freund seit Wochen zu Beginn jedes Telefonats. Ich bin gerade dabei, mich selbstständig zu machen. Natürlich verneine ich die Frage tapfer. Angst, pah! Angst hatte ich vor drei Monaten, als meine Zukunft als großes schwarzes Loch vor mir gähnte. Mir war mitgeteilt worden, dass mein befristeter Vertrag als politische Redakteurin auslaufen würde. Daraufhin beschloss ich, als freie Journalistin weiterzuarbeiten. Nachts lag ich in Fötusstellung im Bett und fragte mich: Was, wenn dein Erspartes in zwei, drei Monaten aufgebraucht ist? Du müsstest zurück zu deinen Eltern ziehen! Für gewöhnlich ging ich an dem Punkt zu hyperventilierender Schnappatmung über.

Gespräche mit meinen Kollegen verliefen in zwei Varianten. Da gab es die zufriedenen Festangestellten, mit ihnen endete die Unterhaltung für gewöhnlich so: „Hast du eigentlich schon die Anzeige von XY gesehen? Die suchen gerade einen Pauschalisten/Pressesprecher/Redakteur auf Honorarbasis!“ Das war nett gemeint, schürte allerdings meine nächtlichen Zweifel, ob das Freien-Dasein die beste Entscheidung sein würde.

Warten auf Honorare, geplatzte Geschichten

Dann gab es die Gespräche mit den unzufriedenen Festangestellten. Die endeten für gewöhnlich mit den Sätzen: „Ich denk da ja auch schon eine Weile drüber nach. Endlich mal alles hinschmeißen und wieder raus unter Menschen, dorthin, wo die Geschichten sind.“ Die herumreisende freie Journalistin auf der Jagd nach der Geschichte – das war auch mein Lieblingsklischee. Jede Nacht, wenn die Zweifel kamen, malte ich mir meine Zukunft als eine krude Mischung zwischen Reisefantasie frei nach Ryszard Kapuscinski und rasender Reporterin à la Hildy Johnson aus dem Film „His Girl Friday“ aus.

Um wieder in der Realität zu landen, telefonierte ich alle freien Freunde und Kollegen ab. Sie erzählten mir vom wochenlangen Warten auf Honorare, von geplatzten Geschichten und von Steuerprüfungen durch das Finanzamt. Trotzdem hatte keiner den Schritt in die Selbstständigkeit je bereut (zumindest gab es niemand in dem Moment zu). Einige ließen sich sogar hinreißen, es als die beste Entscheidung ihres Lebens zu bezeichnen. Das machte Mut.

Auf die Bürokratie der ersten Wochen war ich trotzdem nicht vorbereitet.

Durch die vorherige Festanstellung hatte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld; ich konnte also einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Für diesen braucht es einen Business- und Finanzplan. Und ich hatte nicht die geringste Ahnung, wie so etwas aussieht. Vom Beratungsunternehmen für Existenzgründung wurde mir ein Orientierungsseminar nahegelegt. Gemeinsam mit angehenden Unternehmern aus der ­Event-, Design- und Wirtschaftsbranche saß ich in abgedunkelten Räumen und ließ mir erklären, wie Gründung in Deutschland vor sich geht. Ich unterzog mich einem mehrstündigen Einzelgespräch über den Inhalt meiner Selbstständigkeit mit einer sehr hilfsbereiten, wenn auch etwas esoterisch angehauchten Beraterin, die mir versicherte, dass sie ihre Teilnehmer normalerweise nach Sternzeichen und Branche aussuche. Schließlich durchforstete ich das Internet nach Vorlagen und Anregungen und schrieb den Businessplan selbstständig. Nebenher korrespondierte ich mit dem Finanzamt, der Agentur für Arbeit, meiner Krankenkasse, der Künstlersozialkasse und meinen Versicherungen. Manchmal musste ich erst auf die Antwort des einen Amtes warten, um die nächsten zwei Anträge ausfüllen zu können, und manchmal musste ich ein bisschen hellsehen. So wollte die Krankenkasse wissen, wie viel Geld ich als Selbstständige pro Monat verdiene und wie hoch dabei mein Gründungszuschuss sein wird. Auch die Künstlersozialkasse fragte nach meinem voraussichtlichen Einkommen. Ich schlug beiden eine grob geschätzte Summe vor, über die sie sich nicht beschwerten.

Von Cafés halte ich mich fern

Am schlimmsten aber war der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ des Finanzamts, in dem mir Phrasen wie „Durchschnittssatzbesteuerung“ und „Soll-/Istversteuerung der Entgelte“ entgegentraten und ich Sätze wie „Ich bin Organträger folgender Organgesellschaft“ zu ergründen suchte. Mit der Antwort auf diesen Antrag ließ sich das Finanzamt ordentlich Zeit. Dabei brauchte ich das Schreiben doch, um den Gründungszuschuss pünktlich zu beantragen! Es war eine Prüfung in Geduld. Und manchmal, wenn ich vom Beamtendeutsch überfordert meinen Kopf auf den Schreibtisch legte, dachte ich: Kapuscinski hatte sich gewiss nicht erst wochenlang durch schnöde Anträge quälen müssen, bevor er seine Recherchereisen antrat.

Doch irgendwann, nach schier endlosen vier Wochen, war der letzte Antrag abgeschickt, und ich konnte mit der Arbeit als freie Journalistin beginnen.

Als das erste Honorar bezahlt wurde, führte ich einen kleinen Freudentanz auf. Leider deckt das Schreiben noch lange nicht den Lebensunterhalt. Der Blick auf den Kontoauszug verursacht mir derzeit körperliche Schmerzen. Von der Innenstadt mit der Einkaufsmeile und den Cafés halte ich mich fern; alles Ersparte ist für die ersten Recherchereisen, Miete und Essen reserviert. Das könnte jetzt wieder ein Moment sein, um in hyperventilierende Schnappatmung zu verfallen. Doch der Horror bleibt aus. Es macht zu viel Spaß, Termine und Geschichten wieder selbst in der Hand zu haben. Außerdem gestatte ich mir die Freiheit, meine Lieblingsklischees zu zelebrieren: Teile dieses Textes habe ich frühmorgens im Pyjama geschrieben. Die rasende Reporterin Hildy Johnson hätte das bestimmt ähnlich gehalten.

Drei Dinge, die ich gern früher gewusst hätte

1.Als Erstes die Umsatzsteuernummer beantragen! Sonst sind die ersten Rechnungen zu schreiben, aber der Brief vom Finanzamt ist noch immer nicht da.

2.Geld sparen und Finanzplan machen! Man sollte wissen, wie viel man tat­sächlich monatlich für den Lebensunterhalt inklusive aller Versicherungen ausgeben wird. Mindestens drei Monate muss das Ersparte abdecken, denn die Auszahlung von Zuschüssen und Honoraren dauert oft länger, als man anfangs hofft.

3.Wie funktioniert das mit den Steuern? Zum Glück gibt es gute Tipps in der Fachliteratur (siehe Empfehlungen) und das anwenderfreundliche Buchhaltungsprogramm „MonKey Bilanz“.

Über die Autorin:

Maria Wiesner hat Romanistik, Germanistik und Journalistik studiert. Sie schrieb für Magazine und Tageszeitungen über Politik- und Gesellschaftsthemen und arbeitete ab Herbst 2011 in der politischen Redaktion der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Seit Juni 2013 ist sie als freie Journalistin in Frankfurt tätig.

Links & Literatur

Wolfgang Kiesel: Start frei Freiberuflichkeit. Kindle eBook. (Eine unerschöpfliche Schatzkiste zu Anträgen und Formularen und der beste Ratgeber zur Künstlersozialkasse)

Goetz Buchholz: Ratgeber Freie – Kunst und Medien. IG Medien, 1998. (Leider nur noch antiquarisch erhältlich, unter allen Ratgebern jedoch noch immer der praktischste, mit umfassenden Kapiteln zu Versicherungen und Steuern. Buchholz ist Autor des Buches Ratgeber Selbstständige. verdi, 2011. www.mediafon.de)

Svenja Hofert: Erfolgreich als freier Journalist. UVK, 2012. (Ein hervorragender Rat­geber zu Selbstmarketing und Netzwerken)

Ulli Schauen: Das WDR-Dschungelbuch. Selbstverlag, 2012. (Tipps und Tricks für alle, die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Fuß fassen wollen)

Die Webseite der Freischreiber bietet umfangreiche Materialien und Kontakte für den Start in die Selbstständigkeit. www.freischreiber.de

Der DJV hat auf seiner Homepage einen Menüpunkt „Freie“. Dort finden sich Übersichten zu Tarifen und Honorarsätzen sowie Musterverträge: www.djv.de/startseite/info/beruf-betrieb/freie.html

Vorlagen zum Verfassen von Business- und Finanzplänen bieten die meisten Beratungsunternehmen für Existenzgründung auf ihrer Homepage zum kostenlosen Download an. (http://www.jumpp.de oder http://www.kompassfrankfurt.de)

www.walte-deines-textes.de: Von Freischreiber-Mitglied Marion Trutter entwickeltes (kostenpflichtiges) Programm für die Alltagsbewältigung freier Journalisten: Man sieht u. a. sofort, welchen Status welcher Auftrag hat, wann die nächste Deadline ist und welche Honorare noch nicht gezahlt wurden.

Kleine Entscheidungshilfe, Teil I: Welches ist der richtige Arbeitsplatz für mich?

Wie machst du das: Was ist dein Tipp für den Start in die Selbstständigkeit?

Es antwortet: Nadine Runge, freie Journalistin aus Hamburg, war früher stellvertretende Chefredakteurin eines Reisemagazins

Ich habe mich 2006 unfreiwillig selbstständig gemacht, weil mein Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste. Weil ich ziemlich ratlos war, habe ich an einer Frauenberatung der Uni Hamburg teilgenommen. Ich kann jedem Einsteiger nur empfehlen, solche Beratungsangebote und Mentoringprogramme zu nutzen: Es ist wahnsinnig hilfreich, um die eigenen Gedanken zu sortieren und herauszufinden, was man will. Dann bin ich in einen Kiosk gegangen und habe mich mit allen Zeitschriften eingedeckt, die ich mir als Auftraggeber vorstellen konnte. Mit dem Stapel von 25, 30 Magazinen im Gepäck bin ich für ein Wochenende in ein kleines Hotel in der Holsteinischen Schweiz gefahren. Zwei Tage lang habe ich nur diese Zeitschriften durchgelesen und mir Ideen für Geschichten notiert.

Hinterher habe ich zwar nur einen Bruchteil dieser Themen wirklich realisiert – aber ich weiß: Irgendwo habe ich noch die Notizen, auf die ich immer zurückgreifen kann.

Überblick statt Schuhkarton: So klappt’s auch mit der Steuer

Schon klar: Extrem lästig, dieses ganze Steuer-Gedöns. Aber auch extrem notwendig, sich damit auszukennen. Steuerberater Rüdiger Schaar erzählt, was die Basics sind – und welche Fallen Sie vermeiden sollten.

?Herr Schaar, was ist der größte Albtraum für einen Steuerberater, der einen freien Journalisten vertritt?

Diese Kiste, in der alle Unterlagen kreuz und quer liegen und die man immer wieder bekommt. Für die Steuererklärung braucht es eine gewisse Grundordnung: Man sollte Einnahmen von Ausgaben trennen, Bewirtungsquittungen ausfüllen, notieren, für wen Geschenke sind. Rechnungsnummern sollte man fortlaufend vergeben. Letztens musste ein Journalist aus dem Ruhrgebiet knapp 100.000 Euro an Steuern nachzahlen, weil er über Jahre nicht nachweisen konnte, was mit den Rechnungsnummern passiert ist. In solchen Fällen verwerfen die Finanzämter die Buchhaltung und schätzen das zu versteuernde Einkommen.

?Was muss ich denn als freie Journalistin versteuern, und was bringt die Steuererklärung mir selbst?

Zu versteuern sind alle Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, auch Einnahmen aus den Verwertungsgesellschaften. Davon abziehen kann man in der Regel jede Ausgabe, die im Zusammenhang mit der beruf­lichen Tätigkeit stand. Stipendien aus öffentlichen Mitteln sind meistens steuerfrei, Journalistenpreise sind großteils zu versteuern – man sollte sich aber im Einzelfall erkundigen.

Die Steuererklärung wird immer als extrem schwierig dargestellt. Dabei sollte das für einen freien Journalisten machbar sein – er ist schließlich auch Unternehmer und braucht zumindest einen groben Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Nach ihrem ungefähren Gewinn gefragt, machen manche Journalisten großen Augen. Sie wissen gar nicht, ob sie Geld verdient haben oder nicht.

?Wo tauchen die meisten Probleme auf?

Die ersten Fragen kommen schon bei der Anmeldung beim Finanzamt für eine Steuernummer. Dort gibt man die Einkunftsart an, also für die journalistische ­Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Als freier Journalist sollte man wissen, wie eine Rechnung aussieht, welchen Umsatzsteuersatz man anwendet und was man in der Umsatzsteuervoranmeldung angibt. Wir haben das Portal Medienvorsorge.de geschaffen, auf dem sich Freie einen Überblick verschaffen können. Immer wieder waren wir über Internet­foren mit falschen Informationen gestolpert, etwa dass man in den ersten zwei Jahren als Freier gar keine Steuererklärung abgeben müsse.

?Was sind häufige Fehler?

Mit der Umsatzsteuer tun sich fast alle schwer, obwohl es für Journalisten eine Vereinfachungsregelung gibt: Für selbst verfasste journalistische Arbeiten gilt eigentlich grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Nur Journalisten, die lediglich Daten sammeln und ohne redaktionelle Bearbeitung weiterleiten – wie bei Börsennotizen oder Sportergebnissen –,haben ihre Leistungen nach dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu versteuern. 19 Prozent gelten auch für die Arbeit als CvD oder Textchef, für Aufträge als Moderator einer Podiumsdiskussion oder als Lektor. Ein weiterer häufiger Fehler: Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung für die Steuer ist un­erheblich, wann eine Rechnung geschrieben wurde. Es zählt allein, wann das Geld wirklich geflossen ist.

?Wie oft werden Journalisten steuerlich geprüft?

Von der Größe des Unternehmens her schätzungsweise alle 50 Jahre. Große Verlage melden aber ihre gezahlten Honorare an das Finanzamt. Hier kann es Probleme geben, wenn ein Freier zum Beispiel allein bei einer Lokalzeitung 30.000 Euro verdient, dem Finanzamt aber nur 31.000 Euro Jahreseinnahmen meldet. Da möchte das Finanzamt häufig dann doch nachgewiesen haben, ob da nicht Einnahmen verschwiegen wurden. Hier etwas zu übersehen kann kritisch werden: Das erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

?Und was passiert, wenn man die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, also erst nach dem 31. Mai des Folgejahres?

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge festsetzen und die Einkünfte schätzen. Die Abgabefrist kann aber verlängert werden, etwa wenn die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung mit Arbeitszimmer oder eine Spendenbescheinigung noch fehlen. „Keine Lust, keine Zeit“ reicht als Begründung nicht aus. Generell sollte man in Kommunikation mit dem ­Finanzamt bleiben, das sich in diesen Fällen meistens fair verhält. Am schlechtesten ist immer, nicht zu ­reagieren und Briefe nicht zu öffnen. 

Rüdiger Schaar ist Steuerberater in Düsseldorf und berät Mitglieder von Freischreiber kostenlos über die Steuer-Hotline: www.freischreiber.de/steuerberatung

Das Interview führte Katharina Ludwig, freie Journalistin aus Berlin.

Links

Das Expertenforum Medienvorsorge.de beantwortet u. a. die 20 häufigsten Steuerfragen von Journalisten: www.medienvorsorge.de

Die Broschüre „Steuertipps für Künstler“ des Bayrischen Finanzministeriums erklärt Grundbegriffe der Einkommens- und Umsatzsteuer: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/1609794/

Wie machst du das : Was empfiehlst du für den Einstieg in die Selbstständigkeit?

Es antwortet: Uwe H. Martin, freier Fotograf und Multimediajournalist aus Hamburg

Ich bin ein Geld-Chaot. Deshalb führe ich von Anfang an fünf verschiedene Sparkonten. Das wichtigste ist das Leck-mich-am-Arsch-Konto. Jeden Monat zahle ich darauf mindestens 200 Euro ein. Dadurch habe ich Geld für ein Jahr auf der hohen Kante. Und das wirkt Wunder beim Verhandeln: Ich strahle aus, dass ich Jobs nicht unbedingt nötig habe und nur dann ein Geschäft zustande kommt, wenn beide Seiten profitieren.

Daneben führe ich mein Steuerkonto. Von jeder Bruttoeinnahme zahle ich sofort 30 Prozent ein. Nach der Steuererklärung bleibt davon immer etwas übrig, das ich auf das Leck-mich-am-Arsch-Konto verschieben kann. Von den restlichen Einnahmen lege ich zehn Prozent auf ein Investitionskonto, für größere Anschaffungen wie Rechner oder Schreibtisch. Weitere zehn Prozent kommen auf mein Fortbildungskonto. Jedes Jahr besuche ich Workshops und Seminare, um neue Ideen zu bekommen. Außerdem habe ich noch Projektkonten für meine eigenen Ideen, die ich unabhängig von Redaktionen umsetze. Dort zahle ich auch zehn Prozent ein, dazu kommen manchmal Stipendien.

Von 1000 Euro Honorar bleiben mir nach all dieser Geldverteilung 490 Euro, von denen ich laufende Kosten decke – und mich selbst bezahle, wie ein Arbeitgeber. Durch das Leck-mich-am-Arsch-Konto habe ich ein gutes Polster, und ich kann mich auf das konzentrieren, wofür ich das alles mache: Geschichten erzählen.

Von Abrechnung bis Vier-Komma-acht-Pauschale: Das Einstiegs-ABC

Wenn der Kopf am Anfang raucht vor lauter Fachvokabular: Nicht verzagen, hier gibt es die verständliche Erklärung für abschreckende Wortungetüme.

Hinweis: Verweise zu anderen Punkten im ABC sind grau markiert. Unterstrichene Markierungen kennzeichnen Verweise ins Internet

AAbrechnung. Folgende Angaben muss jede Rechnung enthalten (§ 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz):

•Name und Anschrift des Journalisten und des Auftraggebers•fortlaufende Rechnungsnummer (z. B. FAZ3/2014)•Ausstellungs- und Leistungsdatum•SteuernummeroderUmsatzsteuer-Identi­fi­kationsnummer•Menge und Art der gelieferten Leistung•Entgelt netto (Honorar)•Höhe des Umsatzsteuersatzes und Höhe der Umsatzsteuer / Hinweis aufKleinunternehmer­regelung

BBerufshaftpflichtversicherung. Springt ein, wenn man anderen während der Arbeit Schaden zufügt: etwa bei Sachschäden, wenn man also bei der Recherche vor Ort die teure Kristallvase vom Tisch fegt, und bei Vermögensschäden, zum Beispiel wenn ein Artikel über einen Unternehmer diesen in die Pleite treibt, die Anschuldigungen im ­Artikel sich aber als falsch herausstellen. Auch die Verletzung eines Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder ­Urheberrechts durch Fotos oder Artikel deckt die Berufshaftpflicht ab. Achtung: in den Bedingungen nachprüfen, ob all das auch tatsächlich enthalten ist!

Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollte man abschließen, weil meist eine Krankheit dahintersteckt, wenn jemand dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Versicherte erhalten bei Berufsunfähigkeit je nach Vertrag eine monatliche Rente. Eine Unfallver­sicherung deckt hingegen nur ein geringes Risiko ab – Unfälle geben statistisch gesehen selten den Ausschlag für eine Berufsunfähigkeit.

Buchhaltungsprogramm. Bringt Ordnung ins Chaos, wenn man nicht selbst Listen über Einnahmen und Ausgaben erstellen will. Ein kostenloses Programm ist etwa EasyCash&Tax (EC&T). Es erfasst Einnahmen und Ausgaben, bietet automatisierte Dauerbuchungen für laufende Kosten (zum Beispiel die Miete), erfasst die Umsatzsteuererklärung und die Einnahmen-Überschussrechnung. EC&T bietet auch eine Schnittstelle zum Steuerprogramm ELSTER. www.easyct.de

EEinnahmen-überschussrechnung (EÜR). Einfachste Art, die Jahresfinanzen auf einen Blick parat zu haben: Man erfasst in einer Tabelle, was reinkommt und was rausgeht. Einnahmen minus Ausgaben ergeben den Gewinn. (Achtung: Nicht alle Ausgaben kann man sofort komplett abziehen, sondern muss sie über mehrere Jahre hinweg in Teilen geltend machen, im Fachjargon: „abschreiben“. Einen neuen Computer zieht man beispielsweise in Jahr eins zu einem Drittel ab, in Jahr zwei und drei folgen die anderen zwei Drittel.) Bei Betriebseinnahmen in Höhe von bis zu 17.500 Euro jährlich kann der Selbstständige die EÜR formlos der Steuererklärung beifügen. Bei ­höheren Einnahmen muss er ein offizielles Formular nutzen. www.bundesfinanzministerium.de

ELSTER. Computerprogramm, das die Steuererklärung vom heimischen Schreibtisch an das Finanzamt übermittelt. Das kostenlose Programm funktioniert allerdings nicht auf allen Betriebssystemen (etwa iOS von Apple). In dem Fall kann es über Programme wie Steuerfuchs (14,95 Euro) abgerufen werden. www.elster.de

FFinanzhilfen. Laptop, Drucker, Büro­miete: Gerade am Anfang muss manch Freier viel investieren. Starthilfe kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bieten. Informationen und Beratung gibt es zum Beispiel bei der Lawaetz-Stiftung oder der IHK. Daneben vereinfachen staatlich geförderte Kreditprogramme aus EU-Fördermitteln den Start, in einigen Bundesländern gibt es auch Darlehen. www.foerderdatenbank.de

Freiwillige Arbeitslosenversicherung. Auch freie Journalisten können Arbeitslosengeld bekommen, wenn sie mit der Selbstständigkeit scheitern. Dafür müssen sie sich freiwillig versichern. Das kostet derzeit 80,85 Euro (Westdeutschland) bzw. 68,25 Euro (Ostdeutschland). Gründer zahlen in den ersten zwei Jahren aber nur die Hälfte. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit.

GGeschäftskundenrabatte. Freie Journalisten können als Unternehmer häufig von Geschäftskundenrabatten profitieren. Die Post und Handyanbieter bieten günstigere Tarife an, auf viele Visitenkarten gibt es Prozente, Autohäuser senken ihre Preise. Nur sollte man sich im Klaren sein, dass sich angreifbar macht, wer solche Rabatte nutzt: Der Vorwurf, man könne ja nicht objektiv über ein Unternehmen berichten, von dem man profitiere, ist durchaus berechtigt.

Gründungszuschuss. Bietet Hilfe zur Selbsthilfe: Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können bei der Agentur für Arbeit einen staatlichen Gründungszuschuss beantragen. Er sichert sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Die Zahlung von 300 Euro für weitere neun Monate ist möglich. Es reicht übrigens aus, einen einzigen Tag ­arbeitslos gewesen zu sein. Nicht von Jobvermittlern ­abschrecken lassen, die meinen, es sei aussichtslos, an den Zuschuss zu kommen!

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

•mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld•Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. Berufsverband)•fachliche Qualifikation (z. B. Volo-Zeugnis)•professioneller Businessplan•gute und günstige Beratung bietet die Lawaetz-Stiftung (25 Euro pro Stunde). Auf dem Markt tummeln sich aber auch deutlich teurere Anbieter.

KKleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Journalisten mit bis zu 17.500 Euro Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr gelten als Kleinunternehmer und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Das sollte in jeder Rechnung stehen, etwa so: „Der Rechnungssteller ist gem. § 19 Abs. 1 Umsatz­steuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.“ Die Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen komplett. Kleinunternehmer sind im Gegenzug allerdings auch vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Achtung, vertrackt: Man gilt auch dann als Kleinunternehmer, wenn man die 17.500 Euro im Vorjahr nicht überschritten hat – und im laufenden Jahr noch unter 50.000 Euro liegt. Wer 2010 Einnahmen von 16.000 Euro hatte und 2011 Einnahmen von 35.000 Euro, der gilt 2010 und 2011 noch als Kleinunternehmer – 2012 aber nicht mehr.

Künstlersozialkasse (KSK). Eine prima ­Sache: Der KSK-Versicherte zahlt nur 50 Prozent der Kosten für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die KSK übernimmt den Rest. Ausführende Ver­sicherung bleibt eine der üblichen Versicherungen, etwa AOK, Barmer oder TK. Wie viel monatlich in die Künstlersozialkasse einzuzahlen ist, richtet sich danach, wie hoch man das Einkommen für das folgende Jahr schätzt. Nur bestimmte Berufsgruppen dürfen der KSK beitreten, unter anderem Journalisten. Dafür sind Belege für folgende Dinge notwendig:

•publizistische Tätigkeit (z. B. Kopie vom Presseausweis, Arbeitsproben)•erwerbsmäßig, nicht nur vorübergehend (z. B. Verträge / Rechnungen / Zahlungseingänge)•selbstständig, keineScheinselbstständigkeit•Mindesteinkommen von 3.900 Euro jährlich / 325 Euro monatlich (Ausnahme: Berufsanfänger)www.kuenstlersozialkasse.de

Krankentagegeld.Auch freie Journalisten bekommen Unterstützung, wenn sie länger als sieben Wochen krank sind. Dann gibt es das gesetzliche Krankentagegeld. Es beträgt etwa 70 Prozent des Einkommens, das man der KSK gemeldet hat, und wird von der Krankenkasse ausgezahlt. Wer schon die ersten sechs Wochen des Einkommensausfalls absichern will, muss einen Extratarif bei seiner Versicherung abschließen.

SScheinselbstständigkeit. Verboten! Scheinselbstständig sind zum Beispiel Journalisten, die nur einen einzigen Auftraggeber haben oder in einem verkappten Anstellungsverhältnis arbeiten – das heißt: wenn für sie gleiche Regeln gelten wie für Redakteure. Wem also der Auftraggeber vorschreibt, wann er wo zu arbeiten hat (zum Beispiel in der Redaktion zu festen Arbeitszeiten), der gilt als „weisungs­gebunden“ – und als scheinselbstständig, sofern er keine weiteren Auftraggeber hat. Wer wissen möchte, ob sein Fall als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird, kann ein sogenanntes „Statusfeststellungsverfahren“ bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Scheinselbstständige werden nicht in die KSK aufgenommen.

Steuererklärung. Muss sein, jedes Jahr wieder. Es gibt zwei Möglichkeiten: Am Computer das Programm ELSTER nutzen und die Daten digital übermitteln – oder einen Steuerberater beauftragen. Abzugeben ist die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres, mit Steuerberater bis zum 31. Dezember. Im besten Fall bekommt man dank Steuererklärung Geld zurück, es kann aber auch zu Nachzahlungen kommen. Deshalb: schlau sein und ein Steuerpolster ansparen!

Steuernummer. Selbstständige Journalisten müssen sich beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu bekommen. Sie muss auf jeder Rechnung erscheinen. Einen Gewerbeschein brauchen Freischaffende nicht.

UUmsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) ermöglicht umsatzsteuerfreie Geschäfte innerhalb der EU. Sie zu beantragen macht also Sinn, wenn man über die Landesgrenzen Deutschlands hinweg Geschäfte machen will. Jede Rechnung eines freien Journalisten muss entweder die Steuer­nummer oder die USt.-IdNr. beinhalten. Kleinunternehmer nutzen grundsätzlich ihre Steuernummer. Alle anderen Freien können die USt.-IdNr. kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. www.bzst.bund.de

Umsatzsteuervoranmeldung. Selbstständige, die nicht als Kleinunternehmer gelten, müssen regelmäßig die Umsatzsteuer (auch „Mehrwertsteuer“ genannt) an das Finanzamt melden und abführen (§ 18 UStG). Wie häufig das nötig ist, richtet sich nach der Abgabepflicht des Vorjahres und wird vom Finanzamt mitgeteilt. Es waren mehr als 1000 Euro? Das ­Finanzamt kann den Journalisten von der Voranmeldung befreien. Zwischen 1000,01 Euro und 7.500 Euro? Vierteljährlich. Höhere Summen? Monatlich. Auch Neugründer müssen sich in den ersten zwei Jahren monatlich melden. Dabei hilft zum Beispiel das Programm ELSTER.

VVG Wort. Dort sollten Freie unbedingt am Ende des Jahres alle Veröffentlichungen melden. Die „Verwertungsgesellschaft Wort“ verwaltet nämlich die Tantiemen von Autoren. Für den Journalisten heißt das: Es gibt noch mal ein paar Scheine, meist gegen Mitte des Jahres. Die VG Wort sichert damit Zweitverwertungsrechte an Texten in allen Medien. Jährliche Meldefrist ist der 31. Januar. Aber Achtung: Auch diese Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden! www.vgwort.de

Vorsteuerabzug.Klingt kompliziert, kann sich aber lohnen, wenn man hohe Betriebsausgaben hat: Der Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) gibt einem Unternehmer das Recht, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) mit der von ihm gezahlten Umsatzsteuer zu verrechnen. Das funktioniert so: Journalistin A verdient jährlich netto 20.000 Euro. Plus 7 Prozent Mehrwertsteuer (verringerter Satz von Publizisten) ergibt Einnahmen von 21.400 Euro brutto. A müsste jetzt 1400 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen. Aber: Sie hat sich ihr Büro neu eingerichtet und dafür 4000 Euro bezahlt. Darin enthalten waren 19 Prozent Mehrwertsteuer, 760 Euro. Die Umsatzsteuer, die A nun zahlen muss, beträgt nur noch 640 Euro – sie darf die 1400 Euro aus den eigenen Einnahmen mit den 760 Euro aus den Ausgaben für die Büroausstattung verrechnen. Alternativ kann man sich für die4,8-Prozent-Pauschaleentscheiden.

Vier-Komma-Acht-Prozent-Pauschale.