Freiland- und Freigeld-Fibel - Dr. Theophil Christen - E-Book

Freiland- und Freigeld-Fibel E-Book

Dr. Theophil Christen

0,0

Beschreibung

Die Freiland- und Freigeld-Fibel ist eine Einführungsschrift in die Freiwirtschaftslehre nach Silvio Gesell. Sie wurde von Theophil Christen verfasst und erklärt kurz und bündig das Freiland und das Freigeld. Aus dem Kapitel "Was wir wollen": Die Geldwirtschaft (Plutokratie) wollen wir in der Wurzel vernichten, und der Volksherrschaft (Demokratie) wollen wir Sinn und Möglichkeit geben. Sie soll sich nicht in Schall und Worten erschöpfen. Wir wollen zur Tat übergehen, wirksame Demokratie betreiben. – Die Grundlage des Volkslebens ist die Wirtschaft. Unsere Volkswirtschaft wollen wir also scharf ins Auge fassen. Als Kennzeichen einer demokratischen Wirtschaftsverfassung erklären wir die Herrschaft des Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag. Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag verlangt nicht mehr noch weniger als die restlose Beseitigung des arbeitslosen Einkommens. Das arbeitslose Einkommen wollen wir also angreifen und zur Strecke bringen. Das arbeitslose Einkommen besteht aus Kapitalzins, Privatgrundrente und Konjunktur- (Wucher- und Schieber-) Gewinn. Den Zins setzen wir mit Freigeld allmählich auf 0 herab. Das arbeitslose Einkommen in Form der Privatgrundrente schaffen wir mit Freiland ab. Den Wucher- und Schiebergewinn beseitigen wir durch eine vom Volk überwachte, für das Volk arbeitende staatliche Geldverwaltung. Ausgeübt durch ein Währungsamt nach den Gesetzen der Festwährung mittels des Schwundgeldes, bekämpft nur sie allein wirksam Absatzstockungen und Arbeitslosigkeit. Erstveröffentlichung: 1924, Autor: Dr. Theophil Christen 2. E-Book-Auflage 2018 Umfang: ca. 70 Buchseiten, 2 Teile, 29 Kapitel

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 82

Veröffentlichungsjahr: 2018

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Freiland-

und

Freigeld-Fibel

von

Impressum

Erstveröffentlichung: Freiland-Freigeld-Verlag Berlin 1924

und Freiland-Freigeld-Verlag Erfurt 1921

Neuauflage: F. Schwab Verlag – www.fsverlag.de, 2. Auflage 2018

Copyright 2018 © by F. Schwab Verlag

Inhalt
Impressum
Freiland-Fibel
1. Folgen der Freigeldwährung für die Bodenfrage.
2. Angebot und Nachfrage nach Land.
3. Grundrente.
4. Schöpfer der Grundrente.
5. Freiland.
6. Freiland und Lohn.
7. Bodenrecht.
8. Schäden des privaten Bodeneigentums.
9. Die Freilandordnung.
10. Zur Geschichte des Bodenrechtes.
11. Die Erreichung des Ziels.
12. Pachtverträge.
13. Bedenken.
14. Zusammenfassung.
Was wir wollen.
Freigeld-Fibel
Einleitung.
1. Urwirtschaft, Tauschhandel und Geldverkehr.
2. Geldersatz.
3. Wert und Preis.
4. Preise und Lebenshaltung.
5. Konjunkturschwankungen.
6. Die Mengenlehre des Geldes.
7. Der Goldwahnsinn.
8. Das Papiergeld.
9. Die Festwährung.
10. Die privaten Geldreserven.
11. Die Aufgabe des Geldes.
12. Die Nennwert-Schuldscheine.
13. Die allgemeinen Wirtschaftskrisen.
14. Arbeit, Ware und Geld.
15. Das Freigeld.
16. Der Zins.
17. Die Entschuldung des Staates.
18. Der Lohn.
19. Die Ersparnisse und das Erbe.
20. Der Verkehr mit dem Ausland. (Valuta.)
21. Zwischenstaatliche (internationale) Beziehungen.
22. Freiland.
23. Unsere Freunde.
24. Unsere Widersacher.
25. Kurze Zusammenfassung.
Freiwirtschaftliches Schriftenverzeichnis
Silvio Gesell: Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld
Anmerkungen

Freiland-Fibel

4. Auflage – 16. – 20. Tausend

Freiland-Freigeld-Verlag, Berlin, 1924

1. Folgen der Freigeldwährung für die Bodenfrage.

Als erste, kurzgefasste, volkstümliche Schrift hat der Freiland-Freigeld-Verlag die „Freigeld-Fibel“ herausgegeben. Warum aber die Neuordnung unseres Geldwesens allein nicht genügt, um unsere Wirtschaft vollkommen gesund zu machen, das soll in diesem ersten Abschnitt gezeigt werden. Mit Freiland endlich wird das erfüllt, was Freigeld allein nicht schaffen kann.

Wird in Deutschland als Ersatz für die durch den Krieg zerbrochene Goldwährung die Festwährung durch Freigeld eingeführt, so wird sich bald folgendes zeigen:

2. Angebot und Nachfrage nach Land.

Auf dem Warenmarkt steigen die Preise, wenn die Nachfrage von Seiten der Käufer stärker wächst als das Angebot von Seiten der Verkäufer.

Auf dem Arbeitsmarkt steigen die Löhne, wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften stärker wächst als das Angebot von Arbeitswilligen.

Auf dem Anleihemarkt steigt der Zinsfuß, wenn die Nachfrage nach Leihgeld von Seiten der Schuldner (Unternehmer) stärker wächst als das Angebot von Seiten der Gläubiger (Kapitalisten).

Auf dem Liegenschaftsmarkt steigen die Bodenpreise, Pachten und Mieten, wenn die Nachfrage nach Land und Wohnungen stärker wächst als das Angebot von Seiten der Grundeigentümer und Häuserbesitzer.

Beispiele: Je mehr eine Stadt wächst, desto mehr Menschen drängen sich im Stadtinnern zusammen, desto lebhafter wird dort die Nachfrage nach Boden, desto höher steigen die Bodenpreise.

Je günstiger ein Geschäftshaus in der Stadt gelegen ist, desto stärker ist die Nachfrage von Seiten der Geschäftsleute, desto höher ist die Ladenmiete.

Wenn ein Dorf oder Städtchen an den Eisenbahnverkehr angeschlossen wird, dann kann mancher mit Vorteil dort wohnen, der vorher bei der Abgeschlossenheit vom Verkehr, bei dem mangelhaften Absatz der Arbeitserzeugnisse darauf verzichten musste. Die Nachfrage nach Land und Wohngelegenheit wächst, die Bodenpreise und die Mieten steigen, besonders in der Nähe des Bahnhofes.

Wenn ein Getreidezoll oder ein Weinzoll eingeführt wird, d. h. wenn das Angebot von Getreide und Wein aus dem Auslande abgehalten oder vermindert wird, dann lohnt sich der Anbau von Korn und Reben besser, die Nachfrage von Korn und Rebland nimmt verhältnismäßig zu, Pacht- und Kaufpreis dieser Ländereien steigen.

Nun ist aber im Gegensatz zu Waren, Arbeitskräften und Geld das Angebot von Grund und Boden auf das einmal vorhandene Land beschränkt, kann also nicht gesteigert werden. Die Nachfrage hingegen ist einer stetigen Steigerung fähig. Die Tatsache der Grundrente bedeutet, dass die Nachfrage das natürlich begrenzte Angebot überstiegen hat. Da die Nachfrage, und damit das Auftreten der Grundrente, aber nicht durch die Arbeit der Grundeigentümer, sondern durch die der Allgemeinheit bewirkt wird, darf die Grundrente nicht privates, sondern sollte allgemeines Eigentum sein. Es sind also alle auf solche Art entstandenen Gewinne der Bodeneigentümer arbeitsloses, unverdientes, im Grunde also ungerechtes Einkommen. Der städtische Grundeigentümer erntet den Wertzuwachs seines Grundstückes. Alle Vorteile, die für die Öffentlichkeit aus dem Bau einer Straße, eines Kanals, einer Eisenbahn, einer Fabrik erwachsen, lassen sich die Grundbesitzer in erhöhten Grundrenten bezahlen.

Der Bearbeiter des Grund und Bodens ist also unter dem heutigen Bodenrecht der privaten Ausbeutung durch die Grundeigentümer schutzlos preisgegeben. Die Grundeigentümer lassen sich den Platz, den die Bürger zum Leben und Arbeiten unbedingt nötig haben, sowie alle Annehmlichkeiten verfeinerter Aufenthaltsorte in barem Gelde bezahlen, und alle Arbeitenden sind gezwungen, sich diesen Abzug von ihrem Einkommen gefallen zu lassen, trotzdem sie sich sagen müssen, dass sie selbst und ihre fleißige Arbeit die Steigerung der Bodenrente herbeigeführt haben.

Beispiel: Eine landwirtschaftliche Genossenschaft kauft ein Grundstück in abgelegener Gegend. Durch Fleiß und gute Arbeitsweise der Ansiedler kommt das Unternehmen zur Blüte. Neue Teilnehmer melden sich. Die Siedlung muss vergrößert werden. Aber nun kommt die Schwierigkeit: die umwohnenden Landeigentümer sehen, dass die Genossenschaft ihr Land haben muss und verlangen weit höhere Preise als beim ersten Ankauf. Der Fleiß der Ansiedler hat also den Grundeigentümern der Nachbarschaft die Taschen gefüllt und die Entwicklung der Siedlung selbst erdrosselt.

3. Grundrente.

Den jährlichen Zins, der aus dem Eigentum an Grund und Boden fließt, nennt man Grundrente. Sie ist am deutlichsten erkennbar im Pachtvertrag. Wenn ein Bauer ein Stück Land (ohne Gebäude) pachtet, so ist die Pachtsumme gleich der Grundrente. Pachtet er aber ein ganzes Bauerngut, so zerfällt die Pacht in zwei Teile: der eine Teil ist der Kapitalzins1 für den Wert der Gebäude und anderer Anlagen, der andere Teil ist die Grundrente. Das Gleiche gilt in der Stadt, wo ja auch (z. B. bei Brandversicherung) der Wert des Bauplatzes der Gebäulichkeiten besonders eingeschätzt wird. So muss man auch den Mietzins zerlegen in Baukapitalzins und Grundrente.

Welche Bedeutung die fein säuberliche Trennung dieser zwei Teile der Miete hat, zeigt folgendes:

Beispiel: Ein Baumeister erstellt zwei genau gleiche Gebäude2, das eine mitten im belebtesten Geschäftsviertel der Stadt, das andere in einem Außenviertel. Die Erstellung beider Häuser kostet ihn gleich viel. Das erste bringt aber eine Miete von 150.000 M., das andere nur 75.000 M. Da der Zins für das Baukapital der beiden Häuser der gleiche ist, kann der Unterschied nur in der Grundrente liegen. Die Zahlen verteilen sich etwa wie folgt:

Im Geschäftsviertel

Baugrund

1.500.000 M.

Baukapital

1.000.000 M.

6 % Grundrente

90.000 M.

6 % Kapitalzins

60.000 M.

=Miete3

150.000 M.

Im Außenviertel

Baugrund

250.000 M.

Baukapital

1.000.000 M.

6 % Grundrente

15.000 M.

6 % Kapitalzins

60.000 M.

=Miete

75.000 M.

Die Vergrößerung der Städte und alle andern Ursachen, die eine Erhöhung der Preise der Liegenschaften hervorbringen, erhöhen nur den einen Teil der Miete, nämlich die Grundrente. Der Zins für das Baukapital ist dagegen nur durch die Höhe des jeweiligen Zinsfußes bestimmt, und selbstverständlich ist der Zinsfuß für gleichgestellte Hypotheken im Innern der Stadt gleich hoch wie in der Vorstadt und auf dem Lande.

4. Schöpfer der Grundrente.

Nach dem im zweiten Abschnitt erörterten Gesetz von Angebot und Nachfrage muss die Grundrente einzelner Bodenteile umso höher sein.

Je weniger Boden zur Verfügung steht (Angebot),

je mehr Menschen darauf wohnen und arbeiten wollen (Nachfrage).

Fasst man aber die ganze Grundrente eines Landes zusammen, so ist das Angebot für alle Mal gegeben; denn den Boden kann man wohl verbessern, aber nicht nach Belieben vermehren4.

Andererseits aber können die Menschen sich vermehren, sei es durch Geburtenüberschuss, sei es durch Einwanderung.

Das Angebot bleibt also unverändert, während die Nachfrage steigt. Die Erhöhung aller Bodenpreise, Pachten und Mieten – soweit letztere auf die Grundrente entfallen und nicht etwa auf Verteuerung der Baustoffe – rührt also her von der vermehrten Nachfrage.

Wer sind also die Schöpfer der Grundrente? Es sind alle die Kräfte, die eine Übersteigerung der Nachfrage nach Grund und Boden über das Angebot bewirken. In erster Linie kommt da in Betracht die Vermehrung der Menschen. An ihr sind hinsichtlich der persönlichen Leistung vor allem die Mütter des Landes beteiligt.

Wo die Geburtenzahl die Sterbezahl überwiegt, da wächst die Grundrente. Wo die Geburtenzahl hinter der Strebezahl zurückbleibt, da sinkt die Grundrente5