Friss oder Hartz - Laurent Joachim - E-Book

Friss oder Hartz E-Book

Laurent Joachim

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Beschreibung

Seit den Hartz-Reformen vor zehn Jahren haben sich der deutsche Arbeitsmarkt, und im Zuge die deutsche Gesellschaft, im wahrsten Sinne des Wortes dramatisch verändert. Die politisch gewollte Schaffung eines Niedriglohnsektors führte zu einer schleichenden Verarmung etwa eines Viertels der Bevölkerung. Die daraus entstandene Parallelgesellschaft hat sich fest etabliert und wird weitestgehend von den politischen und moralischen Eliten des Landes als angeblich alternativlos propagiert. Abhängige Erwerbsarbeit ermöglicht den Menschen nur noch in einigen wenigen noch geschonten Branchen eine Familie zu gründen und ein Leben in Würde zu führen. Trotz Arbeit müssen Millionen Sozialleistungen beantragen. Existenzängste und Armut kosten die Betroffenen Gesundheit und schließlich Lebensjahre. Unserem Land entgeht dadurch wertvolles Humankapital. Das Gros des Steueraufkommens des Staats liefern dabei weiterhin die Lohn- und Verbrauchssteuer, die die Ärmsten überproportional belasten, während Kapitalerträge, Erbschaften und Firmengewinne geschont werden. Manche Firmen drücken sich trotzdem vor Steuer und Verantwortung oder entlassen Personal und zahlen gleichzeitig schwindelerregende Boni und Dividenden an ihre Manager und Anteilseigner. Im Laufe der Jahre haben solche Verhältnisse eine beunruhigende Veränderung der Gesellschaft herbeigeführt. Deutschland ist so reich wie noch nie, aber die die Kluft zwischen arm und reich wächst parallel dazu rasanter denn je. Das Prinzip der Wohlstandsökonomie im Dienste aller Bürger wird zunehmend abgelöst, damit die unverschämten Ansprüche von wenigen bedient werden können. Partikularinteressen werden wider besseres Gewissens und wider des Gemeinwohls durchgesetzt. Die negativen Folgen werden dann schöngeredet und auf die zukünftigen Generationen abgeladen. Sozialvertrag und Umverteilungsprinzip werden nur noch notdürftig eingelöst. Für gemeinschaftliche Einrichtungen des Staates oder der Gemeinden fehle angeblich das Geld. Gravierende soziopolitische und demographische Probleme bleiben national und global ungelöst oder verschärfen sich sogar drastisch, weil politischer Mut zur Ergreifung von zukunfts-weisenden Lösungen fehlt. Nach nüchterner Bestandsaufnahme zwingt sich eine logische Schlussfolgerung auf: Wenn Millionen HARTZEN müssen, nur damit wenige TEBARTZEN können, kann es nicht gut gehen. EIN GESCHEITES UND MATERIALREICHES BUCH (Albrecht Kieser, Work-Watch) ANSCHAULICH, INFORMATIV UND ANGENEHM LESBAR (Mag Wompel, LabourNet)

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Seitenzahl: 256

Veröffentlichungsjahr: 2015

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Inhaltsverzeichnis

TitelText des RückumschlagsEin Wort zur SondereditionBibliografische InformationAngaben zum UmschlagsbildVorwarnung des AutorsDanksagungWidmungAutor und BuchVorwortPrologTeil 1 – Es wird gehartzt und gehungertTeil 2 – Eine Arbeits(-losen)welt im WandelTeil 3 – Millionen arm trotz ArbeitTeil 4 – Mindestlohn, Lohnuntergrenze? Hartz-IV!Teil 5 – Ist, was Arbeit schafft, immer sozial?Teil 6 – Mindestlohn oder: Was bin ich und wenn ja, wie viele?Teil 7 – Geld oder Leben?Teil 8 – Sozial ist, was Freiheit und Gerechtigkeit schafftOffenbarungErinnerungNachwortEpilogImpressum

Titel

FRISS ODER HARTZ

Wie Hungerlöhne unsere Gesellschaft zerstören

Eine Recherche von

Laurent Joachim

Text des Rückumschlags

Seit den Hartz-Reformen vor zehn Jahren haben sich der deutsche Arbeitsmarkt, und im Zuge die deutsche Gesellschaft, im wahrsten Sinne des Wortes dramatisch verändert. Die politisch gewollte Schaffung eines Niedriglohnsektors führte zu einer schleichenden Verarmung etwa eines Viertels der Bevölkerung. Die daraus entstandene Parallelgesellschaft hat sich fest etabliert und wird weitestgehend von den politischen und moralischen Eliten des Landes als angeblich alternativlos propagiert. Abhängige Erwerbsarbeit ermöglicht den Menschen nur noch in einigen wenigen noch geschonten Branchen eine Familie zu gründen und ein Leben in Würde zu führen. Trotz Arbeit müssen Millionen Sozialleistungen beantragen. Existenzängste und Armut kosten die Betroffenen Gesundheit und schließlich Lebensjahre. Unserem Land entgeht dadurch wertvolles Humankapital. Das Gros des Steueraufkommens des Staats liefern dabei weiterhin die Lohn- und Verbrauchssteuer, die die Ärmsten überproportional belasten, während Kapitalerträge, Erbschaften und Firmengewinne geschont werden. Manche Firmen drücken sich trotzdem vor Steuer und Verantwortung oder entlassen Personal und zahlen gleichzeitig schwindelerregende Boni und Dividenden an ihre Manager und Anteilseigner. Im Laufe der Jahre haben solche Verhältnisse eine beunruhigende Veränderung der Gesellschaft herbeigeführt. Deutschland ist so reich wie noch nie, aber die die Kluft zwischen arm und reich wächst parallel dazu rasanter denn je. Das Prinzip der Wohlstandsökonomie im Dienste aller Bürger wird zunehmend abgelöst, damit die unverschämten Ansprüche von wenigen bedient werden können. Partikularinteressen werden wider besseres Gewissens und wider des Gemeinwohls durchgesetzt. Die negativen Folgen werden dann schöngeredet und auf die zukünftigen Generationen abgeladen. Sozialvertrag und Umverteilungsprinzip werden nur noch notdürftig eingelöst. Für gemeinschaftliche Einrichtungen des Staates oder der Gemeinden fehle angeblich das Geld. Gravierende soziopolitische und demographische Probleme bleiben national und global ungelöst oder verschärfen sich sogar drastisch, weil politischer Mut zur Ergreifung von zukunfts-weisenden Lösungen fehlt. Nach nüchterner Bestandsaufnahme zwingt sich eine logische Schlussfolgerung auf: Wenn Millionen HARTZEN müssen, nur damit wenige TEBARTZEN können, kann es nicht gut gehen.

Ein Wort zur Sonderedition

DIESE PREISREDUZIERTE E-BUCH-SONDERAUSGABE

BEINHALTET DEN GESAMTEN TEXT DER ORIGINALAUSGABE.

LEDIGLICH DIE QUELLENANGABEN UND FUSSNOTEN,

SOWIE DIE ABBILDUNGEN WURDEN ENTFERNT.

DEN INTERESSIERTEN LESERN WIRD

DIE PRINT- ODER E-BUCH-

ORIGINALAUSGABE DIESER SCHRIFT

(ISBN: 978-3-7347-2839-6)

MIT ETWA 850 FUSSNOTEN, QUELLENANGABEN

UND ERGÄNZENDEN INFORMATIONEN

EMPFOHLEN.

Bibliografische Information

Bibliografische Information

der

Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

© Laurent Joachim – 2014 / 2015

Alle Rechte vorbehalten.

Herstellung und Verlag:

BoD – Book on Demand, Norderstedt

ISBN: 9783734793851

(Sonderausgabe)

ISBN: 978-3-7347-2839-6

(Originalausgabe)

Angaben zum Umschlagsbild

Ferdinand Hodler (1853-1918) – Arbeitslos, 1891, Bleistift, Kohle, Pastell und Wasserfarben auf Papier, 61 × 47 cm (24 × 18,5 in.), Privatbesitz, Abbild eines Buches, Lizenz: Wikimedia Common, Gemeinfrei (Public Domain) in der EU und den USA wegen Ablauf der urheberrechtliche Schutzfrist von 70 Jahren. Nachbearbeitung und Veränderung: Laurent Joachim 1) Für die Originalausgabe: Hinzufügen eines Pappschilds mit Aufschrift, 2013; 2) Für die Sonderausgabe: Hinzufügen eines roten Streifens mit Aufschrift, 2015.

Vorwarnung des Autors

Die Leserin und der Leser mögen dafür Verständnis auf-bringen, dass aufgrund der Informationsfülle und der Schwierigkeit einen präzisen und sachlichen Überblick über eine sowohl umfangreiche als auch komplizierte Materie, der Text stellenweise etwas sperrig vorkommen kann, und dass einige Wiederholungen unvermeidbar waren, so dass der literarische Genuss vielleicht eingeschränkt vorkommen mag. Es wird gehofft, die gewonnenen Einblicke und Erkenntnisse überwiegen den Nachteil dieser Unzulänglichkeiten.

Danksagung

Dieses Buch wäre ohne die zahlreichen Verbesserungsvorschläge sowie die äußerst großzügige Unterstützung und Freundschaft von Peter Liebich und Dr. Daniel B. Roth nicht möglich gewesen.   

Besonders Daniels Ideen und Schlusslektorat ermöglichten diese Publikation.   

Auch Albrecht Kieser und Mag Wompel haben frühzeitig diese Recherche mit der Vorabpublikation von Auszügen auf WorkWatch.de und LabourNet.de tatkräftig unterstützt.

Seid alle herzlichst bedankt!

Widmung

Dieses Buch ist meinem Großvater Robert R. (1913-2014) gewidmet, der sich vom Tagelöhner auf den Feldern Frankreichs zum Schumacher hocharbeitete, die meiste Zeit seines Berufsleben sechseinhalb Tage die Woche, 50 Wochen im Jahr, arbeitete und erst mit fast 80 Jahren in Rente ging. Mein Großvater prägte meine Erziehung mit dem Grundsatz, dass Bildung das Wichtigste ist, weil je härter die Arbeit, die man zum Broterwerb bekommt, umso schlechter diese erfahrungsgemäß auch vergütet sei.

Autor und Buch

Mehr über den Autor unter:

www.laurentjoachim.com

Mehr über das Buch:

www.frissoderhartz.com

Vorwort

„Auf dem Gebiet der politischen Ökonomie begegnet die freie wissenschaftliche Forschung nicht nur dem selben Feinde, wie auf allen anderen Gebieten. Die eigentümliche Natur des Stoffes, den sie behandelt, ruft wider sie die heftigsten, kleinlichsten und gehässigsten Leidenschaften der menschlichen Brust, die Furien des Privatinteresses auf den Kampfplatz“, schrieb Karl Marx 1867 in seiner Einführung zur ersten Auflage des Kapitals, eine Kritik der politischen Ökonomie.

Heute, wie gestern, scheint ein Über-Drang zur Verteidigung von Privilegien und Privatinteressen die Gesellschaft zu zerspalten und steht somit einer notwendigen Erneuerung des Gemeinwohl-Gedankens im Wege.

Dabei werden sowohl zukunftsweisende Lösungen für die deutsche Gesellschaft selbst, als auch zukunftsweisende Lösungen für die deutsche Gesellschaft innerhalb der Weltgemeinschaft auf dem Altar der sofortigen Profitmitnahme geopfert.

Auf lange Sicht kann es aber nicht Aufgabe der Politik sein, dafür zu sorgen, dass ständig höhere Mauer zwischen Reichtums- und Armutszonen errichtet werden, damit die Gesellschaft der Wohlhabenden von der der Armen abgetrennt werden kann.

Im Gegensatz dazu ist es Primäraufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass die Einkommens- und Vermögensunterschiede in einer Gemeinschaft so reguliert sind, dass sie zum dynamischen Antrieb selbiger beitragen und nicht Gegenstand ihrer Zersetzung werden.

Die staatliche Garantie eines existenzsichernden Einkommens auf Sozialhilfeniveau für alle Bürger und somit die Garantie der wirtschaftlichen Unversehrtheit der Privatperson sowie unterstützungs- und ergänzungsweise die staatliche Festsetzung eines (höheren) Mindestlohnes für jedwede Erwerbsarbeit und somit die Absicherung des Gesellschafts-vertrags durch die Ermöglichung einer weitreichenden Teilhabe sowie folglich die Bestimmung von zumutbaren Spielregeln für alle Arbeitsmarktteilnehmer sind in einer demokratischen Gesellschaft letztendlich nichts anderes als ein immer geltender Regierungsauftrag – in Namen und Vertretung des Volkes.

Dieser politisch-ethische Auftrag mündet deswegen notwendigerweise in eine ständige Überprüfung und Abwägung zwischen Gemeinwohl- und Partikularinteressen, damit eine gerechte Umverteilung aller Reichtümer erreicht und damit dem im kapitalistischen System von Natur aus vorhandenen Trend entgegengewirkt werden kann, dass Reiche immer reicher und Arme immer ärmer werden.

Durch die geeigneten fiskalischen Ausgleichmechanismen müssen also eine breitestmögliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, ungeachtet der sozialen Herkunft oder Position; die friedliche und freiheitliche Koexistenz im Rechtsstaat trotz gewisser Vermögensunterschiede zwischen den Bürgern; sowie die im Deutschen Grundgesetz verankerte demokratische Gesellschaftsform mit Sozialstaatsprinzip in Einklang gebracht und sichergestellt werden.

Werden die Sozialminima jedoch zu niedrig und die Mindestsicherungsmechanismen zu lasch angesetzt beziehungsweise die sozialverträglichkeitsregulierende Gesetzgebung des Staates lebensfremd gestaltet, so wird genau das Gegenteil erreicht: Diese Regelwerke setzen die Ärmsten in ihrer Armut am Rande der Gesellschaft fest, weil die Menschen sich dann objektiv gesehen nicht mehr aus eigener Kraft aus ihrer unvorteilhaften Situation befreien und sich unter den auferlegten Lebenswidrigkeiten nur noch aufgeben können – womit der verfassungsverbriefte Gesellschafts-vertrag über den Ausgleich der Notlage des Einzelnen durch die Gemeinschaft nicht mehr, oder zumindest nicht mehr ausreichend, eingelöst wird.

Verfängt sich ein Gesellschaftsgebilde in eine solche Situation, in der alle Vermögenswerte eigendynamisch und augenscheinlich unaufhaltsam einer kleinen Minderheit unter Vernachlässigung der Realbedürfnisse der Mehrheit zufließen, so steuert das gesamte Gebilde konsequenterweise, auf kurz oder lang, seiner revolutionären – und wahrscheinlich somit gewaltsamen – Zerstörung entgegen.

Der demokratische und soziale Rechtsstaat ist darauf ausgelegt vor solchen unerwünschten Konstellationen beziehungsweise Szenarien einen möglichst hohen Schutz zu bieten.

Deswegen muss es der Politikerin oder des Politikers ständige und oberste Aufgabe sein, „gesinnungsethisch“ und „verantwortungsethisch“ (wie Max Weber es 1919 in Politik als Beruf beschrieb) zu prüfen, dass „jedes Einzelinteresse seine Rechtfertigung nur dadurch finden kann, dass es geeignet ist, auch dem Interesse des Ganzen zu dienen“ (wie Ludwig Erhard es 1957 in seinem Buch Wohlstand für Alle es formulierte).

* * *

Prolog

Empörung!

im Geiste von Stéphane Hessel

Berlin, 1917 - Paris, 2013

Teil 1 – Es wird gehartzt und gehungert

Ganze 1,59 bis 2,72 Euro Stundenlohn, brutto, versteht sich. Soviel durften die Angestellten eines brandenburgischen Pizza-Services nach getaner Arbeit von Chefs Gnaden mit nach Hause nehmen.

Natürlich sind solche Zustände nicht nur nach menschlichem Ermessen verwerflich. Sie sind selbst-verständlich auch illegal und nach dem Gesetz als sittenwidrig zu erachten, weil die fraglichen Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. So stellte es das Arbeitsgericht Eberswalde am 9. September 2013 fest, das in dieser Sache durch eine Klage des Jobcenters Uckermark angerufen wurde.

Ob der Stundenlohn für ein größeres Stück der hauseigenen Margarita gereicht hat, ist nicht überliefert, aber um sich den Genuss zum Beispiel eines Döners (Kostenpunkt um die 3,00 Euro im Berliner Raum) leisten zu können, müssten die Spitzenverdiener dieses Betriebs immerhin eine Stunde und zehn Minuten schuften, die weniger gutgestellten sogar fast zwei Stunden! Dabei ist zu hoffen, dass die Angestellten unweit von ihrem Betrieb wohnen, denn im Berliner Raum kostet eine einfache Nahverkehr-Fahrkarte 2,60 Euro: also mehr oder weniger eine Stunde Arbeit.

Unzumutbare Zustände auf dem Arbeitsmarkt

Dass die acht betroffenen Angestellten des Brandenburger Pizza-Services sich nicht selbst oder mit Hilfe einer Gewerkschaft gegen ihren Arbeitgeber zur Wehr gesetzt und die erwähnte Klage initiiert haben sondern das zuständige Jobcenter, ist ein Lehrstück der unzumutbaren Zustände, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt herrschen, und zwar nicht zuletzt aufgrund weder zeitgemäßer noch adäquater Regelwerke, die dem Missbrauch von Menschen und Staatsleistungen Tür und Tor öffnen.

Der Grund weshalb die Betroffenen sich solch unwürdige Löhne haben gefallen lassen, liegt auf der Hand: In Brandenburg gibt es, bei einer amtlichen Arbeitslosenquote von 9,4% im August 2013, für Arbeitssuchende kaum die Möglichkeit, wählerisch zu sein; eine verbindliche Lohnuntergrenze gibt es nicht und eine tarifverhandlungsfähige Pizza-Service-Gewerkschaft müsste noch erfunden werden. Hinzu kommt, dass die allermeisten Menschen in der Not doch lieber einer unterbezahlten Beschäftigung als gar keiner nachgehen, und sei es nur, um ihre soziale Anbindung bzw. Würde nicht zu verlieren.

Parallel dazu drängen die Jobcenter im Zweifelsfall fast auf jedwede Beschäftigungsaufnahme, um die eigenen Statistiken zu schonen und Geld zu sparen, denn auch wenn schließlich mit Staatsmitteln auf Hartz-IV-Niveau aufgestockt wird, können die Ämter den durch Arbeitsaufnahme abziehbaren Leistungsanteil erst einmal als Ersparnis für sich verbuchen. Abgesehen davon wird die Arbeitslosenstatistik dadurch geschont, ungeachtet dessen, ob der Arbeitnehmer von seiner Tätigkeit leben kann oder nicht; Hauptsache es wird wöchentlich über 15 Stunden gearbeitet, denn darunter wird von geringfügiger Beschäftigung (Minijob) gesprochen und in diesem Fall gilt für den Arbeitgeber ein weitgehender Entfall der Sozialversicherungspflicht.

Im Zweifelsfall zahlt der Staat

Um den Zusammenhalt der Gesellschaft verfassungskonform zu sichern, hat der Gesetzgeber in seiner Weisheit verfügt, dass Lohnwucher, das heißt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt, eine Sittenwidrigkeit darstellt und als solche zu ahnden ist (§ 138 Abs. 2 BGB). Schlimmstenfalls kann der Arbeitgeber wegen des Tatbestandes von „Wucher“ (§ 291 Abs.1 Nr. 3 StGB) sogar strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel wenn der ausgezahlte Lohn weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohns beträgt.

Solche sittenwidrige Geschäftspraktiken sind beileibe nicht kleinen Tante-Emma- und Onkel-Ali-Läden vorbehalten wie man denken könnte. Der Textil-Discounter KiK (über 2.600 Filialen in Deutschland; 1,4 Milliarden Euro Umsatz im letzten Jahr) wurde 2008 vom Arbeitsgericht Dortmund dazu verurteilt, den Verdienst einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr, der KiK gerade mal 5,20 Euro pro Stunde Lohn auszahlte, wegen Sittenwidrigkeit um 58% anzuheben.

Im Fall des oben erwähnten Pizzamanns kann man sogar sagen, dass der Tatbestand obersittenwidrig wäre, wenn die Väter des BGB den Begriff als besondere Form der Schuldschwere vorgesehen hätten, denn das Arbeitsgericht Leipzig hat 2010 geurteilt, dass der – um Welten bessere – Brutto-Stundenlohn von sechs Euro einer Fachverkäuferin im Einzelhandel „schon“ sittenwidrig ist.

Die Beschäftigung von Menschen im Niedriglohn- und Subniedriglohnsektor schädigt nämlich nicht nur die einzelnen Arbeitnehmer, wie oft angenommen, sondern auch den Staat, also die ganze Gesellschaft, in erheblichem Maße, denn durch extrem niedrige Löhne werden einerseits Aufstockungsleistungen fällig, und anderseits bleiben dem Staat Steuerzahlungen vorenthalten.  Somit werden die Sozial- und Rentenkassen der Bürger durch Ausfälle von Zahlungen seitens der Unternehmen an den Staat und Transferleistung des Staats an die Beschäftigten doppelt belastet. Noch im Mai 2014 prangerte die Berliner Zeitung die Praxis einiger Unternehmen an, ihre Lohnkosten auf den Staat abzuwälzen und gleichzeitig den Zwangsapparat der Hartz-IV-Gesetzgebung für diesen Zweck zu missbrauchen: „Sittenwidriger Lohn mit Segen vom Amt“.

Kein neuer Tatbestand. Schon im März 2010 wunderte sich die SWR-Sendung Report Mainz, „Warum ARGEn Firmen, die Dumpinglöhne bezahlen, nicht zur Kasse bitten“ und zitierte den reuelosen Kantinen-Betreiber Ulrich Michael, der Susan Bonath, einer Aushilfe, nur 2,66 Euro auszahlte, mit den Worten: „Allein von diesen 2,66 in der Stunde, davon muss sie ja gar nicht leben. Sie hat ja noch mehr Einnahmen (…) Hartz IV zum Beispiel. Und da leben ja die Leute in Deutschland mit Hartz IV ja nicht schlecht“.

Die dortige ARGE weigerte sich trotz Meldung des Falles, aktiv zu werden. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (Eigenverdienst zu dem Zeitpunkt geschätzte 200.000 bis 230.000 Euro im Jahr, also umgerechnet weit über 100 Euro pro Stunde) bezog sich zu dem Fall in einem Kommentar für Report Mainz auf eine interne Dienstanweisung und gab zu Protokoll: „Drei Euro [pro Stunde A.d.R.] wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner?“ Eine Aussage, die Professor Stefan Sell, Arbeitsmarktexperte der Fachholschule Koblenz-Remagen, so verstand:

„Die Wirkung der Dienstanweisung auf die Firmen liegt auf der Hand. Es geht förmlich um eine Einladung zum Lohnwucher, solange man knapp über den drei Euro sich bewegt, weil man dann ja nicht ins Visier einer Überprüfung zum Beispiel durch die ARGEn kommt. Man bewegt sich hier also quasi amtlich bestätigt im zulässigen Raum“.

Der Anspruch auf eine angemessene Entlohnung der Arbeit ist also heute schon gesetzlich verankert und einklagbar. Unpraktischerweise muss der Missbrauch erst einmal mit erheblichem Aufwand für den Betroffenen nachgewiesen werden, bevor die Gerichte sich der Sache annehmen. Außerdem liefert die von der Nürnberger Behörde extrem niedrig festgelegte „Toleranzgrenze“ viele Arbeitnehmer völlig schutzlos der Ausbeutung aus, während gleichzeitig von der Behörde erheblicher Druck zu jedweder Arbeitsaufnahme ausgeübt wird.

Der Gang vor Gericht, wenn er möglich ist, darf außerdem beileibe nicht als genereller Rettungsweg für Geringverdiener betrachtet werden, denn er birgt von Natur aus seine eigenen Kniffe und Tücken.

Im März 2009 stellte die Staatsanwaltschaft Wuppertal ein Ermittlungsverfahren gegen die Zeitarbeitsfirma Gens Personalmanagement GmbH ein. Die Behörde vermochte bei einem Stundenlohn von 2,71 Euro nämlich keinen Lohnwucher zu erkennen, da der anwendbare Tariflohn 7,21 Euro vorschrieb und Lohnwucher folglich erst unter 2,40 Euro die Stunde beginne.

Im April 2014 schmetterte das Landgericht Cottbus die von einem brandenburgischen Jobcenter eingereichten Klage auf Rückzahlung von Aufstockungsleistungen gegen eine Anwaltskanzlei ab, die zwei Menschen mit einem Stundenlohn von 1,54 Euro bzw. 1,65 Euro beschäftigte. Die Begründung lautete, dass solche Löhne zwar sittenwidrig aber nicht ausbeuterisch seien, da die Beschäftigten des Herrn Anwalts auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen gearbeitet hätten und der Anwalt mit dem Beschäftigungsverhältnis eine „gut gemeinte Leistung“ erbracht habe. Diese „gut gemeinte Leistung“ wurde, wie das Gericht in erster Instanz befand, also zu Recht vom Staat mit Sozialleistungen in Höhe von 4.100 Euro unterstützt. Als Reaktion auf das Urteil sagte der Regionaldirektor der Job-Center Berlin-Brandenburg „Diese Rechtsauffassung ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar“ und kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Ganz unten ist überall

Im Fall des oben genannten brandenburgischen Pizza-Services befand das Gericht, dass nicht weniger als 11.000 Euro an Aufstockungsleistungen für Geringfügig-Beschäftigte Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zurückzuzahlen sind. Kein Einzelfall. Schon Anfang 2009 zog die Arbeitsagentur Stralsund bundesweit als erste vor ein Arbeitsgericht, um mit dem Argument der Sittenwidrigkeit Lohnnachforderungen einzuklagen. Der Angeklagte, ein Pizzeria-Besitzer, wurde verurteilt, weil er fünf seiner Angestellten für 1,32 Euro pro Stunde arbeiten ließ und somit den Staat, nach Ansicht des Gerichtes, um mindestens 6.600 Euro Steuergelder prellte. Dabei hatte die Behörde ursprünglich einen fast doppelt so hohen Schaden berechnet.

Die Arbeitsagentur Stralsund wurde daraufhin in mehreren weiteren Fällen aktiv. Doch laut einem Bericht des Spiegels seien die meisten Nachforderungen nach außergerichtlicher Einigung von den Arbeitgebern zurückgezahlt worden, um negative Schlagzeilen für ihre Betriebe zu vermeiden. Diese Tatsache dürfte wiederum den Schluss zulassen, dass in diesen Betrieben das nötige Kleingeld für die jeweilige Rückzahlung vorhanden war und folglich, dass der Betrug System hatte und höchstwahrscheinlich vorrangig zur Gewinnmaximierung diente. Arbeitgeber, die aufgrund einer unmittelbaren Gefährdung ihrer eigenen wirtschaftlichen Existenz die Arbeitsagentur betrogen hätten, würden solche Rückforderungen wohl kaum aus der Portokasse schultern können.

Diese höchstrichterlichen Bemühungen dürften kaum eine größere Abschreckungswirkung entfaltet haben. Noch am 3. Oktober 2013 gab die Berliner Firma Burger Dream mehrere Stellenanzeigen auf der eBay-Kleinanzeigen-Seite auf:

„Du hast Spaß am Fahren und hast ein eigenes Auto?! Wir suchen Liefer Fahrer mit eigenem PKW. Unsere Konditionen 5,50 € die Stunde plus 0,50 € pro Auftrag, sowie bei Online Zahlungen unserer Kunden nochmals 0,50 € für dich. Trinkgeld ist selbstverständlich auch deines. Hast du Lust unser Fahrer Team zu Ergänzen? Dann meld dich bei uns! Gern Telefonisch oder auch persönlich Burger Dream Team“.

Branchenübliche Konditionen, wenn man so will: Einen Tag davor warb auch Konkurrent und Platzhirsch Call-a-Pizza, ein Franchising-Unternehmen mit einem Netto-Umsatz von 25,7 Millionen (2010), um die Gunst der Berliner Arbeitswilligen mit passendem Fortbewegungsmittel:

„Was Dich erwartet: - 5€/std + Km Geld + Trinkgeld (somit 8-10€/std auf die Hand) - tägliche bezahlung direkt nach der Arbeit

Was wir von Dir erwarten: - einen eigenen PKW - Interesse, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit...“

In solchen Beschäftigungsmodellen sind nicht nur die Arbeitskonditionen und die Entlohnungshöhe besorgniserregend, sondern auch die Tatsache, dass alle Risiken der Unternehmerschaft auf das schwächste Glied in der Kette, den Arbeitnehmer, abgewälzt werden.

Diese Geschäftsmodelle sehen nämlich vor, dass die Unternehmen sich im Prinzip zeitweise das Privatvermögen des Arbeitnehmers aneignen, ohne dass eine angemessene Vergütung für diese unfreiwillige zur Verfügungsstellung des Arbeitswerkzeuges (das heißt des Autos) stattfände. In Berlin kostet das Mieten zum Beispiel eines Ford Fiesta bei einem der günstigsten Verleihern 25 Euro pro Tag (inkl. 100 km). Betriebswirtschaftlich gesehen heißt das folglich, dass der Arbeitnehmer, der sein eigenes Auto im Dienste der Firma einsetzt, den Betrieb des Arbeitgebers mit mindestens 25 Euro am Tag bezuschusst.

Anders gesagt beginnt jeder Eigen-Auto-Pizzamann seine Schicht mit 25 Euro Minus auf dem täglichen Gehaltzettel. Eine Investition, die er erst einmal zurückverdienen muss, bevor er überhaupt den ersten Cent für sich verdient. Wenn nur der Grundtarif von fünf Euro je Stunde zur Anwendung kommt, sind es dann fünf Stunden, die anfangs umsonst abgearbeitet werden wollen.

Es kann also ausschließlich für den Pizzeria-Besitzer eine erträgliche Geschäftsgrundlage sein, da er seine Absatzmöglichkeiten ohne zusätzliche Investition erweitern kann. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer in einem arbeitsbedingten Autounfall verwickelt wird oder auch für den Fall, dass  am Wagen ein technischer Defekt  auftritt, hat wohl der Arbeitnehmer das Nachsehen: Er verliert nicht nur sein Privateigentum, sondern auch die Voraussetzung zum Broterwerb, kurz alles.

Die drastische Absenkung der Sozialminima gepaart mit der Duldung solcher Hungerlöhne ist praktisch eine Aufforderung zur Schwarzarbeit, so dass solche Geschäftsmodelle eine sehr hohe Gefahr der Steuerprellung für den Staat bedeuten, denn niemand kann von einem solchen (Neben-)Job leben. Und wenn die tägliche Gehaltauszahlung als Barzahlung auf die Hand erfolgt, kann kaum erwartet werden, dass der Arbeitnehmer seine Entlohnung steuerlich meldet, da eine steuerliche Meldung solcher Kleinstbeträge für den Arbeitnehmer den schon extrem kargen Lohn ad-absurdum führen würde. Folglich münden solche Jobs vermutlich darin, dass Sozialleistungen (wie z.B. Hartz-IV) als Grundsicherung des Lebensunterhalts angesehen und gelegentliche Bargehälter undeklariert zur Verbesserung des Lebensstandards bezogen werden.

Systemischer Fehler

Dass hinter solchen Geschäftspraktiken systematisches, knallhartes, betriebswirtschaftliches Kalkül steckt, wird daran erkennbar, dass auch mehrere Kurierdienste ähnliche Vorgehensweisen zeigen. Zum Beispiel das Logistikunternehmen Hermes (Umsatz 2012 etwa 1,9 Milliarden Euro), eine Tochter der Otto-Gruppe und einer der größten Anbieter im Logistikbereich.  

Der Dokumentarfilm „Das Hermes-Prinzip“ des ARD Magazins Exclusiv, gesendet am 03. August 2011, prangerte schon die Arbeitskonditionen beim Kurierdienst Hermes an, genauso wie das Fernseh-Magazin Monitor des  WDR, gesendet am 25. August 2011.

Es verhält sich  nämlich so: Wenn der Hermes-Fahrer an der Tür klingelt, ist er in der Regel gar nicht bei Hermes angestellt. Lediglich ein DIN-A4-großes Hermes-Schild hinter der Windschutzscheibe des privaten, nicht mehr ganz so neuen Kleinwagens weist auf die lose Geschäftsverbindung zwischen ihm und dem Unternehmen mit 1,9 Milliarden Jahresumsatz hin.

Hermes vergibt im Privatkundenbereich seine Zustellaufträge an sogenannte Satellitendepotbetreiber, die nach Einbehaltung einer Provision ihrerseits Aufträge an Subunternehmer weiterleiten. Hat der Subunternehmer nicht die nötige Kapazität für den Auftrag oder rechnet sich dieser Auftrag für ihn nicht, leitet er nach Einbehaltung einer Provision diese Aufträge an einen Sub-Subunternehmer weiter. Ist der Auftrag dort angekommen, wird er dem Kurierfahrer anvertraut. Dieser arbeitet nicht selten als Selbständiger auf Werkvertragsbasis, was nichts anderes bedeutet, als dass er nicht etwa pro Stunde für die Arbeit, sondern „pro Werk“, sprich pro ausgeliefertes Paket, bezahlt wird: etwa 60 Cents. Ist der Empfänger nicht da, fällt die Bezahlung noch magerer aus: „null“ Cent, also nichts.

Wer, wohnend in einem Altbaugebäude ab dem dritten Stock aufwärts, sich schon gefragt und womöglich geärgert hat, weshalb der Hermes-Fahrer den Namen auf dem Klingelschild leider schon wieder nicht gefunden hat, obwohl man am Auslieferungstag nachweislich die ganze Zeit zu Hause war, und warum er deshalb das heißersehnte Paket (mit allen anderen „namenlosen“ Paketen im Kiez) unpraktischer Weise ganz weit weg beim Gemüseladen am Ende der Straße abgegeben hat, dürfte an dieser Stelle einen Erklärungs- und Entschuldigungsansatz erhalten.

„Nach einem Zehn-Stunden-Tag hat der Fahrer etwa 60 Euro verdient. Fast die Hälfte davon geht für Sprit und Auto drauf“, fasst die ARD die Ergebnisse der Recherchen bei Hermes zusammen. Sein Lohnzettel ist ein einziges Armutszeugnis.

Während das Unternehmen nach der Ausstrahlung der ARD-Dokumentation beteuerte, es seien lediglich Einzelfälle gewesen, konnten die Recherchen von Monitor nachweisen, dass es sich um eine bewusst umgesetzte, flächendeckende Geschäftsstrategie zur Lohnkostenminimierung bzw. Gewinnmaximierung handelt, da die Preiskalkulation von Hermes bei der Erstauftragsaufgabe es dem Subunternehmer nicht ermöglicht, seinen Fahrern eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen.

Beim Konkurrenten GLS ist die Situation laut einer Langzeit-Recherche von Günther Wallraff für den Fernsehsender RTL und die Tageszeitung DieZeit genauso, wenn nicht noch schlimmer. „Arbeitstage nicht unter 12 Stunden, ohne Pausen, unbezahlte Überstunden, körperliche Schwerstarbeit, ständiger Stress – und das alles zu Dumpinglöhnen von umgerechnet nur drei bis fünf Euro pro Stunde“ sei „Menschenschinderei mit System“ kommentierte die Süddeutsche Zeitung die Recherche.

Ähnlich schlechte, (halb-)kriminelle, Zustände herrschen wohl auch bei den meisten Arzneimittel-Auslieferern. Dies legt eine verdeckte Recherche von Anna Thelen, im Rahmen des 2014 von Günter Wallraff herausgegebenen Buches, „Die Lastenträger“ am Beispiel der Firma Bertram Transport-Service in Düsseldorf. Die Recherche offenbart ein menschenverachtendes Dumpingsystem in der ganzen Branche: Unbezahlte Arbeit ist die Regel (zum Beispiel beim Beladen des Transporters), Sicherheitsmangel am Auto werden nicht behoben, das Arbeitsentgelt wird zumindest teilweise bar auf die Hand ausgezahlt (wohl an den Fiskus vorbei), den Fahrern werden den Lohn gekürzt, wenn sie ein Packet vergessen haben und die Apotheke einen Kurierdienst zur Abholung bestellt.

Welche Auswirkungen solche Zustände auf die Fahrer haben, erfährt man von den unzähligen Einträgen in Internet-Foren zu dieser Thematik. Exemplarisch dafür können folgende Einträge von 2011 auf der Internetseite ReclaBox.com genannt werden.

Erster Fall:

„Ich, Frank K., habe ca. am 15.11.2010 bei der Firma MaWo [im Auftrag von Hermes, A.d.R.] Transporte als Kleinbote angefangen. Anfangs wurde mir ein Festgehalt von 1.800 € zugesagt, welches auch von der ARGE das erste halbe Jahr gefördert werden sollte. (…) Trotz der erschwerten Wetterbedingungen (Eis und Schnee) haben wir diese Aufgabe erfüllt. Wir haben jeden Tag von ca. 8 Uhr morgens bis ca. 22 Uhr abends ausgeliefert. Zusätzlich sonntags und auch an Feiertagen in anderen Depots wie Hückelhoven und Wuppertal ausgeholfen. Als ca. am 15.12.2010 die erste Abrechnung kam, war ich sehr erstaunt und konnte es nicht glauben, dass nur ca. 45 Euro ausgezahlt wurden. Als ich Herrn W. daraufhin zur Rede stellte, sagte er mir, dass ja vom Lohn sowohl das Tankgeld als auch Strafen für zu spät ausgelieferte Sendungen usw. abgezogen wären. (…) Mir wurden 100 Euro in bar in die Hand gedrückt, damit wir die nächsten Tage etwas zu essen hatten. Am 23.12. wurden mir von Herrn W. nochmal 200 Euro in bar übergeben. (…) Die März Abrechnung wurde von der Fa. S. gemindert, auf meine Anfrage wieso wurde uns mitgeteilt, dass wir den Lieferwagen in Mietkauf übernehmen müssten und ab nächsten oder übernächstem Monat den vollen Mietkaufpreis, der inkl. der Versicherung und KFZ Steuer ca. 750 € betrage, uns dieser Betrag abgezogen werden würde. Davon war bis zu diesem Zeitpunkt nie ein Wort gesprochen worden (…). Im Nachhinein ist für uns ein bitterer Nachgeschmack geblieben – wir verstehen viel besser, warum so viele einen schlechten Eindruck von Hermes haben, wir überlegen, wieso wir diese ganze Phrase so lange mitgemacht haben – 14-16 Std. Tage, sieben Tage Arbeit pro Woche, um sich ausbeuten zu lassen“.

Zweiter Fall:

„Ich finde es unmöglich, wie DHL Express in Berlin-Zehlendorf mit seinen Fahrern umgeht. Es wird ein einziger Fahrer vier Wochenenden hintereinander nach Frankreich geschickt, um dort Schuhe für Zalando abzuliefern. Die Chefin bezahlt nicht einmal das Hotelzimmer, denn der Fahrer kann ja im Transporter schlafen. Was ich mir im Sommer bei 30° oder im Winter bei Minusgraden sehr "angenehm" vorstelle. Es ist auf Dauer natürlich sehr teuer, wenn man sich in Frankreich selber ein Hotelzimmer nehmen muss, wenn man von DHL gerade mal ein Gehalt von 900,-- € bekommt. Der Fahrer soll die Mautstellen umfahren, obwohl die Chefin die Mautgebühr bezahlt bekommt. Zudem dürfen die Fahrer in der Woche dann auch noch alle zwei Tage nach Holland fahren, und an einem freien Tag werden sie dann abends auch noch raus geholt, um nach Leipzig zu fahren, erst nachts wieder zu Hause zu sein und dann wieder in der Frühe nach Holland zu fahren. (…) Die Chefin kassiert schön das Geld von Zalando und lässt die Fahrer dafür bluten. (…) Das ist Ausbeutung und eine Unverschämtheit“. Berichtet Frau Monika E. empört über die Lebensbedingungen eines Freundes“.

Aber: „Nicht nur die Fahrer müssten ihren überdimensionierten Einsatz für den Paketdienst mit privaten Problemen psychischer und körperlicher Art bezahlen. Ihre Vorgesetzten seien manchmal noch schlimmer dran, weil sie als Subunternehmer und Scheinselbständige persönlich haften und teilweise noch durch Strafenkataloge von GLS gezielt in die Insolvenz getrieben würden, sobald sie nicht mehr die gewünschten Gewinne brächten. Auf den Schuldenbergen blieben sie mit ihren Familien dann ewig sitzen, während der milliardenschwere europaweit agierende Konzern, dessen Geschäft auf dem für Privatkunden freien Versand basiert, auf ihrem Rücken Gewinne einfahre. Das unternehmerische Risiko werde von GLS auf die Subunternehmer ausgelagert“ beschrieb die  Süddeutsche Zeitung im gleichen Artikel das Geschäftssystem von GLS.

DerSpiegel zitierte in einem Artikel von Mai 2012 den Ver.di-Experten Wolfgang Abel zur Situation in der Branche mit den zusammenfassenden Worten: „Von 50.000 Beschäftigten arbeiten 35.000 zu Sklavenbedingungen, wie im Mittelalter“.

Zwei Jahre Später, im Juli 2014, veröffentlicht das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Ergebnisse einer flächendeckenden Kontrolle, wonach 85% der 131 kontrollierten Paket- und Kurierdiensten gegen den Arbeitsschutz verstießen; bei 60% der 415 kontrollierten Fahrer seien Verstöße u.a. gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. „Der Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) nannte das Ergebnis der Kontrollen ‚erschreckend und alarmierend‘ “ berichtet die Welt. Es wäre tatsächlich Zeit sich zu erschrecken und zu alarmieren, denn diese Zustände sind ja nicht neu – der Schuh drückt seit mittlerweile einer ganzen Dekade.

Dabei ist es sehr fraglich, ob wir keine Pizza mehr nach Haus liefern lassen würde, wenn vielleicht zwei bis fünf Euro hinzukämen, damit der Zulieferer zu einem anständigen Lohn kommt. Ebenso ist es sehr fraglich, ob wir kein iPhone mehr, zum Preis von 610 Euro, bei Amazon bestellen würde, wenn zwei bis fünf Euro für eine „faire Zulieferung“ und weitere zwei bis fünf Euro für eine „faire Logistik“ hinzu kämen.

Was kapitalistische Wirtschaft treibt ist das Streben nach Vorteilnahme gegenüber den anderen Markteilnehmern und Mitbewerbern. Wenn der Gesetzgeber, als Verkörperung der Gemeinschaft nicht korrektiv eingreift und dafür Sorge trägt, dass ein gesellschaftlich annehmbarer Rahmen definiert und von allen Marktteilnehmern respektiert wird, breitet sich diese Konkurrenzsituation unkontrolliert und letztendlich zersetzend in die Gesellschaft aus.

Deshalb ist die Definition und Implementierung von ausgewogenen arbeitsmarkttechnischen Regelungen unerlässlich, um die verfassungsmäßige Gesellschaftsform des demokratischen Staates zu lenken und zu wahren.

* * *

Teil 2 – Eine Arbeits(-losen)welt im Wandel

Die Arbeitslosenquotebetrug 1998, als Gerhard Schröder (SPD) Kanzler wurde, 11,10%. Als Gerhard Schröder 2002 in einer zweiten Amtszeit bestätigte wurde, lag die Arbeitslosenquote bei 9,80%. Im Jahr 2005, als Angela Merkel (CDU) zum Kanzlerin gewählt wurde, erreichte die Arbeitslosenquote ihren bisherigen Höchststand von 11,70%, verringerte sich aber bis zum Ende der Legislaturperiode (2009) auf 8,10%. Im September 2013  wird sie mit 6,6% angegeben. Was steckt hinter dieser Statistik?

Deutschland zählt laut dem Zensus von 2011 rund 80,2 Millionen Einwohner. Seit 2005 hat sich die Erwerbstätigenzahl Jahr für Jahr erhöht und erreichte 2012 ihren Höchststand mit 41,6 Millionen Menschen. Ein Anstieg um 7% im Vergleich zum Krisenjahr 2005 mit nur 38,9 Millionen Erwerbstätigen. Mitte 2012 arbeiteten 23,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (68,9% aller Erwerbstätigen) im Westen und 5,4 Millionen (72% aller Erwerbstätigen) im Osten der Republik.

Insgesamt kann man rechnerisch von einer allgemeinen Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt sprechen. Gleichwohl fällt die Statistik der Unterbeschäftigung (es sind die Menschen, die zwar Arbeit haben, aber erstens unfreiwillig weniger als die normale Arbeitsdauer arbeiten, und zweitens eine weitere Beschäftigung suchen) mit 7,6% im Westen und 13% im Osten weniger erfolgreich aus.

Gleichzeitig haben tiefgründige Veränderungen die soziale Bedeutung von Arbeit geprägt. So sehr, dass die „Fordernde Betreuung“ der Hilfebedürftigen durch die Jobcenter schon oft in die Kritik geriet. Manchmal wird der Eindruck erweckt, die Arbeitslosen müssten sich nur anstrengen, um eine Arbeitsstelle zu bekommen, denn, so Bundeskanzler Gerhard Schröder 2001: „Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft!“.

Überlegungsgrundlage ist demnach, dass Arbeitslosigkeit deswegen entstehe, weil die Menschen faul seien. Dem widerspricht aber die Statistik: Im August 2013 lag die offizielle Arbeitslosenquote bei 2,9 Millionen, doch dem gegenüber standen in den Jobcenters nur 444.543 freie Stellen.

Es ist also gar nicht so leicht eine Arbeit zu finden und nach Jahren des Irrwegs wurde 2010 festgestellt, was schon längst hätte klar sein können: Bewerbungstrainings für Hartz-IV-Empfänger zwecks Aufnahme einer regulären Beschäftigung sind völlig sinnlos, weil damit die Ursachen des Problems nicht angegangen oder gar behoben werden, nämlich dass es für alle Bewerber kaum genug Arbeitsplätze gibt – ganz geschweige denn, solche von denen man leben kann.

In einem Dossier von 2013 beschreibt die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren, wie folgt:

„Nach internationaler Abgrenzung waren im Jahr 2012 lediglich 2,32 Millionen Personen erwerbslos – das ist der niedrigste Stand der Erwerbslosigkeit seit 1991. Die jahresdurchschnittliche Erwerbslosenquote fiel auf 5,3 Prozent.“

„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ging der Beschäftigungsaufbau seit der Wiedervereinigung (…) mit einem erheblichen strukturellen Wandel der Arbeitswelt einher. So ist (…) die Zahl sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse – Teilzeitbeschäftigungen mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden, befristete Beschäftigungen, Zeitarbeit und geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs) – von 1991 bis 2011 um 3,67 Millionen gestiegen (plus 86,3 Prozent), während gleichzeitig die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse um 3,16 Millionen sank (minus 11,8 Prozent).“

„Zwischen 1991 und 2011 vervierfachte sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten (plus 310,0 Prozent) und verdoppelte sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten (plus 96,7 Prozent). Im Bereich der befristeten Beschäftigung erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten im selben Zeitraum um 57,4 Prozent. Zeitarbeit wird im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes erst seit 2006 erfasst – aber auch hier erhöhte sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer in den wenigen Jahren bis 2011 um 37,9 Prozent. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA), die die Arbeitnehmerüberlassung über die Meldungen der Verleihbetriebe statistisch erfasst, hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer zwischen 1994 und 2011 von 121.400 auf 909.545 erhöht – das entspricht einem Plus von knapp 650 Prozent“.

„Atypisch Beschäftigte verdienen (…) deutlich weniger als Normalarbeitnehmer. Im Jahr 2010 waren es – gemessen am Median – 10,36 Euro brutto je Stunde. Das sind 39,4 Prozent weniger als bei Normalarbeitnehmern, die 17,09 Euro verdienten.“

Weniger Arbeitslose, mehr Aufstocker

Eine Vorwarnung muss an der Stelle ausgesprochen werden: Die „richtige“ Anzahl der Arbeitslosen im Land ist trotz umfangreicher Statistiken und regelmäßiger Berichte  der offiziellen Stellen für den Laien weiterhin ein gut gehütetes Verwaltungsgeheimnis,  denn nicht jeder „Kunde“ (so heißen die Hilfsbedürftigen im offiziellen Jargon) der Bundesagentur für Arbeit wird als Arbeitsloser geführt.

Nach einer Definition des Wörterbuchs der deutschen Sprache (Bertelsmann Verlag, 2005) ist „Arbeitslos“ eine „Person ohne Arbeitsplatz, die beim Arbeitsamt gemeldet ist“. Das ist der Arbeitslose im „Volksmund“.

Im Sinne des Gesetzes wird aber nur der „beschäftigungslose Arbeitslose“ als „arbeitsloser Arbeitsloser“, im Volksmund kurz „Arbeitsloser“, anerkannt. Kleiner Unterschied – großer Effekt auf die Statistik.

Laut Statistiken der Arbeitsagentur waren im August 2013 bundesweit 2,9 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet (6,8%). Von den im März dieses Jahres 4,48 Millionen erfassten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden nur 43% als „arbeitslose erwerbstätige Leistungsberechtigte“ von der Arbeitsagentur geführt. Die übrigen 57% (die Mehrheit, wohlgemerkt) fristen ein Dasein in „ungeförderter Erwerbstätigkeit“ (14%), in „arbeitspolitischen Maßnahmen“ (10%), oder in „ungeförderten Ausbildungsmaßnahmen bzw. Studium“ (7%). Weiterhin widmen sich 7% Aufgaben der Erziehung, des Haushalts und der Pflege, 6% sind arbeitsunfähig, 5% im Vorruhestand und die Situation von 8% ist unbekannt bzw. wird nicht weiter erläutert.

Bemerkenswert ist dabei, dass ganze Gruppen von der Statistik nicht mehr erfasst werden. Besonders ältere Arbeitnehmer sind für eine statistische Optimierung prädestiniert. Ein Artikel des Politmagazins Cicero beschrieb schon im Februar 2012, wie „die Alten aus der Statistik verdrängt werden“: „Über 58-jährige Arbeitslose, die seit mindestens einem Jahr keine Jobangebote vom Arbeitsamt erhalten haben, rutschen aus der Arbeitslosenstatistik heraus. (...) Im Januar 2012 waren offiziell etwas mehr als 571.000 Menschen zwischen 55 und 65 Jahren arbeitslos gemeldet, darunter ca. 273.000 Arbeitslosengeld-I-Bezieher sowie 298.000 Hartz-IV-Bezieher. Tatsächlich waren in diesem Monat aber weitere 107.000 Personen über 58 Jahren ohne Job.“