Garvert Ein altes Freistuhlgut im Münsterland - Ulrich Garvert - E-Book

Garvert Ein altes Freistuhlgut im Münsterland E-Book

Ulrich Garvert

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Beschreibung

Im Buch wird die Geschichte der Familie und des Hofes Garvert aus Borken - Hoxfeld behandelt.

Das E-Book Garvert Ein altes Freistuhlgut im Münsterland wird angeboten von Books on Demand und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:
Familiengeschichte, Garvert, Münsterland

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Seitenzahl: 120

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Geschichte der Familie und des Hofes Garvert in Hoxfeld

Das Erbe Garvert

Marknutzung

Ankäufe aus der Mark

Markenteilung

Eine kurze Ortsbeschreibung

Garvert ein Freistuhlgut

Freischöffen

Das Gemensche Freigericht

Rechtliche Lage der Freischöffen

Rechtliche Lage der Freibankgüter

Dienste und Abgaben

Lasten des Freibauerngutes Garvert

Holzfuhrdienst

Fastelabendshuhn

Herbst- und Maibede

Sonstige Lasten nach Gemen

Ablösung der Dienste und Lasten

Sonstige Abgaben (an die Kirche, Gemeinde und andere Empfänger)

Leibzucht und Brautschatz

Brautschatz

Eheberedungen

Aussteuer

Der Erbhof Garvert, Hoxfeld bei Borken i/Westfalen

Ein altes Freistuhlgut

Einrichtungen und Neuheiten auf dem Erbhof Garvert

Kornbrennerei

Das „dunkle“ Kapitel ….

…..mit „gutem „Ausgang

Weitere „Nackenschläge“

Es geht weiter „bergauf“ – das Entsorgungsunternehmen

Traditionen auf dem Hof Garvert

Jagd und Reiten

Hausmusik; Plattdeutsch

Technische Neuerungen

Radio

Telefon

Das erste Automobil

Zentralheizung; WC; Nummerierte Zimmer mit Klingel

Der erste Trecker

Der erste Fernseher

Der Mähdrescher

Die Geschlechterfolge auf dem Erbe Garvert in Hoxfeld

Abschließende Bemerkungen zur Generationenfolge

Danksagung

Der Autor

Tabellarische Darstellung der Erbfolge auf dem Hof

Alte Dokumente aus originaler Sütterlinschrift transformiert in Druckschrift

30.September 1780 Taufschein des Willibrod (Wibbold) Garvert

Freistellung der Anna Maria Christina Vornholt aus der Eigenhörigkeit des elterlichen Hofes

Special Vollmacht (30.01.1827) Loskauf von Abgaben

Erbvertrag vom 12.06.1871 zwischen Johann Heinrich Garvert, Elisabeth geb. Schulze Beiring und ihrem Sohn Heinrich Garvert Quittung – Tekniepe – Josefine Garvert

Faksimile von Originaldokumenten ab Seite

1694 – unleserliches Dokument

30.September 1780 Taufschein des Willibrod (Wibbold) Garvert

Freistellung der Anna Maria Christina Vornholt aus der Eigenhörigkeit des elterlichen Hofes

Special Vollmacht (30.01.1827) Loskauf von Abgaben

Erbvertrag vom 12.06.1871 zwischen Johann Heinrich Garvert,

Elisabeth geb. Schulze Beiring und ihrem Sohn Heinrich Garvert Quittung – Tekniepe – Josefine Garvert

GARVERT EIN ALTES FREISTUHLGUT IM MÜNSTERLAND

NACHWEISLICH SEIT 1278 ANSÄSSIG IN HOXFELD

BEI BORKEN IN WESTFALEN

BEARBEITET UND AUFGEZEICHNET VON DR. ULRICH GARVERT 2022

DIESE AUFZEICHNUNGEN SIND ALLEN GARVERTS UND DEREN NACHKOMMEN GEWIDMET

Einleitung

Die Geschichte meiner Familie und die des Hofes Garvert in Hoxfeld bei Borken i. Westf., auf dem ich aufgewachsen bin, hat mich schon von frühester Jugend an interessiert, zumal sich in einem Wandtresor, zu dem ich Zugang hatte, eine alte, aus den 1930er Jahren erstellte Vorlage befand. Darin habe ich oft geschmökert. Als ich dann 1984 aus beruflichen Gründen mit meiner Familie nach Bayern gezogen bin, habe ich die meisten dieser Dokumente fotokopiert und zunächst abgelegt. Geplant war, eine Aufarbeitung kurzfristig zu beginnen, aber erst mit Eintritt in den Ruhestand habe ich die Zeit dafür gefunden.

Die wesentlichen Dokumente, auf die ich hier zurückgreifen konnte, (siehe Seite →) stammen aus den 1930er Jahren, als in Deutschland in der damaligen Nazidiktatur – Das Dritte Reich – unter dem (Ver-) Führer Hitler viele Deutsche gezwungen wurden einen s.g. 1Ariernachweis zu erbringen, um nachzuweisen, dass sie „reinen Blutes“ und nichtjüdischer Abstammung waren. Zu diesem Zweck hat mein Großvater Heinrich Garvert (02.04.1884 – 03.02.1939), der „Dicke Garvert“ einen ehemaligen Lehrer vermutlich namens 2Franz Schneiders aus Weseke beauftragt, die Generationen auf dem Hof Garvert in Hoxfeld zu ermitteln. Er erforschte dabei die Aufzeichnungen in den Taufbüchern der Probstei Pfarre St. Remigius in Borken. Dabei hat er festgestellt, dass die Generationen lückenlos zurück bis zum Jahr 1624 zu verfolgen waren. Als es noch keine Standesämter gab, in denen die Geburtstage, Trauungen und Todestage aufgezeichnet wurden, wurden diese Daten hauptsächlich in den „Kirchenbüchern“ registriert. Daher ist anzunehmen, dass die hier vermerkten Geburtstage ca. bis Mitte des 19. Jahrhunderts eher die Taufdaten sind. Da aber in den vergangenen Jahrhunderten die Kindersterblichkeit sehr hoch war, kann man davon ausgehen, dass die Taufe in der Regel unmittelbar nach der Geburt gespendet wurde. So ist bei Wikipedia zu finden: Noch im Jahre 1870 starben in Deutschland fast 250 von 1000 Kindern3.

Weitere für diese Aufzeichnungen verwendete Dokumente stammen aus den Archiven der Fürsten Salm Salm in Schloss Anholt, dem Stift Vreden und dem Schloss.

4Herr Schneiders war in den 1930er Jahren Lehrer in Weseke, jetzt einem Ortsteil der Kreisstadt Borken. Er hat auch in der Nachkriegszeit noch genealogische Forschung betrieben. Wie oben aber schon erwähnt, kann seine Autorenschaft nicht eindeutig belegt werden. Leider ist nicht bekannt, wo seine Bestände nach seinem Tod vor ca. 30 Jahren verblieben sind.

Die Originale habe ich in eine heute eher übliche Sprache angepasst, ohne die Aussagen zu verändern.

5Ferdinand Schmitt, ebenfalls aus Weseke, hat wesentlich zur Feststellung der Generationenfolge durch das Studium der Kirchenbücher in Borken beigetragen.

Alle hier zitierten Originalfassungen werden auf dem Hof in Hoxfeld aufbewahrt, ebenso wie die Originaldokumente alter Verträge oder Protokolle. Alles ist inzwischen digitalisiert und liegt ebenfalls in Hoxfeld und beim Verfasser vor.

In den Aufzeichnungen kommen häufig folgende Bezeichnungen vor:

Zeller und Kolon oder Colon: Kolonat, Colonat:

Bezeichnung für Ackerbewirtschafter, Bauer, Landwirt Hof, Gut

Die in den 1930er Jahren erstellten 4 Dokumente, die hier als Grundlage dienen sind:

1-Das Erbe Garvert

2-Der Erbhof Garvert

3-Garvert-ein Freistuhl-Gut

4-Die Geschlechterfolge auf dem Erbe Garvert

1https://genwiki.genealogy.net/Ariernachweis

2 Dass Herr Schneider der Autor der ursprünglichen Dokumente aus den 1930er Jahren ist kann heute nicht mehr mit Sicherheit bestimmt werden, da es dazu keine schriftlichen Belege gibt. In den Dokumenten ist sein Name an keiner Stelle genannt.

3https://de.wikipedia.org/wiki/Kindersterblichkeit#cite_note-%C3%84BGrafik1-8

4 Information aus einer eMail vom 07.01.2022 aus dem Heimatverein Weseke, Herr J. Becker

5 Ferdinand Schmitt wird in den Aufzeichnungen der Generationenfolge genannt.

GESCHICHTE DER FAMILIE UND DES HOFES GARVERT IN HOXFELD

Bearbeitet und aufgezeichnet von Dr. Ulrich Garvert 2022 u.a. aus Vorlagen den 1930er Jahren

Das Erbe Garvert

Lage liegt in der Bauernschaft Hoxfeld etwa vier Kilometer (dreiviertel Stunde zu Fuß) westlich von der Stadt Borken, zu der die Bauernschaft in kirchlicher Beziehung gehört und grenzt an die Bauernschaft Gemenwirthe. Der Hof Garvert liegt am nord - östlichen Rand der Bauernschaft Hoxfeld und grenzt heute an den Nachbarhof Jünck, der aber schon zur Bauernschaft Gemenwirthe gehört. Die weiteren Nachbarn sind Südholt (Gemenwirthe), Tüshaus und Nordmann (Borkenwirthe) Ulik, Bietenbeck und Düppmann (Hoxfeld). Der Abstand dieser Höfe zum Hof Garvert beträgt Luftlinie zwischen 250m (Jünck) und 900 m (Nordmann u. Tüshaus)

Siedlungsart Bas Erbe Garvert stellt nach seiner Lage und in seiner wirtschaftlichen Geschlossenheit eine typische westfälische Einzelhof Siedlung dar. Das Alter des heutigen Hofraumes wird durch die Inschrift über der Eingangstür bezeichnet:

Gott der alles fein durchschaut Sey dies Haus jetz anuertraut Das Von neüen aufgebaut im jahre MDCCLXXXXII (1792)

Alter Die Einzelhoflage ist auch heute noch die vorherrschende Siedlungsform in weiten Teilen im Westmünsterlandes. Die Felder grenzen in der Regel unmittelbar an den Hofraum an.

Die Einzelhoflage scheint ihren Ursprung schon in der germanischen Zeit zu haben. Der Römische Geschichtsschreiber 6Tacitus (ca. 80 bis 120 n. Chr.) schreibt im Kapitel 16 seines Werkes „DE ORIGINE ET SITU GERMANORUM LIBER“ zum Thema Haus- und Wohnungsbau: „, Dass die Völker Germaniens nicht in Städten wohnen, ist bekannt genug, ja dass sie nicht einmal aneinander gebaute Wohnungen dulden. Sie siedeln sich abgesondert und nach verschiedenen Richtungen an, wie eine Quelle, eine Flur, eine Waldtrift ihnen gefällt“.

Oder auf Latein: Nullas Germanorum populis urbes habitari satis notum est, ne pati quidem inter se iunctas sedes. Colunt discreti ac diversi, ut fons, ut campus, ut nemus placuit.

Hieraus hat sich offenbar die Siedlungstradition der bis heute erhaltenen Einzelhoflage der alten Bauernhöfe im Münsterland erhalten. So finden sich die o.g. Höfe ebenfalls in dieser Siedlungsform.

Sicherheitsgründe - vor allem gegen Raubtiere - zwangen die Urbewohner des Landes, sich nicht ganz allein in einer weiten Einsamkeit anzusiedeln, sondern sich mit einem oder mehreren Sippengenossen - Verwandten oder Freunden — zu einer Gruppensiedlung zusammen zu schließen. Dabei wurde aber in der Regel ein altes Recht beachtet, nach welchem die Häuser so weit auseinander stehen mussten, wie eine Feldhenne in einem Fluge fliegen kann. Das trifft bei den Höfen Garvert und Jünck zu, die entsprechend nah beieinander liegen.

6 In seinem Buch Germania (De origine et situ Germanorum liber) – Geographie und Kultur der Germanen - hat Tacitus seinen Landsleuten das Gegenbild zu einer korrupten und dekadenten Gesellschaft vor Augen gehalten

7Marknutzung

Außer den zum Erbe Garvert gehörigen Grundstücken hatte der jeweilige Besitzer des Gutes das Recht, die Hoxfelder oder Pröpstinger Mark mitzubenutzen.

Diese der gemeinsamen Benutzung der Hoxfelder Hofbesitzer als Markgenossen freistehende Hoxfelder Mark war der Überrest des alten Volkslandes das zwischen und um die einzelnen Siedlungen unbebaut gebliebene, herrenlose Grenzland, das selbst wieder von den Einzelhöfen und deren Ackerfluren durchsetzt und rings umsäumt war. Nachdem das unbebaute Land, die Mark, ursprünglich herrenlos gewesen war, und ihre Benutzung zu Holzgewinn, Weide, Torfstich und Plaggenmath jedem uneingeschränkt freigestanden hatte, wurde infolge der zunehmenden Besiedlung und Bevölkerung in der Zeit vom 9. bis 12. Jahrhundert eine Regelung der Marknutzung behufs besserer Ausbeutung notwendig. So entstand zunächst eine Scheidung der Markengründe zwischen den einliegenden Bauernschaften und dann der Zusammenschluss derjenigen Höfe, welche auf die Benutzung einer bestimmten Mark angewiesen waren, zur korporativen Markgenossenschaft. Diese Entwicklung darf mit dem Ende des 12. Jahrhunderts als abgeschlossen angesehen werde.

Ihrer Entstehung von unten herauf entsprechend, erfreute sich die Markgenossenschaft einer durchaus selbständigen, ursprünglich von jeder Landeshoheit unabhängigen Verfassung und Verwaltung. Die in der Mark berechtigten Genossen wählen sich selbst ihre Organe, den Marken- oder Hofrichter dessen Stellvertreter und Gehilfen. In der Regel wurden die meistberechtigten Markgenossen zu Markenrichtern erwählt; das war unter den Hoxfelder Markgenossen der Herr von Pröpsting; durch ständige Wiederwahl wurde dieses Amt mit der Zeit erblich und so finden wir dann die jeweiligen Herren von Pröpsting in den letzten 4 Jahrhunderten (seit etwa 1400) als erbliche Markenrichter der Hoxfelder Mark, welche nach ihnen auch die Pröpstinger Mark genannt wurde.

7https://www.mittelalter-lexikon.de/wiki/Mark_%28Gemeine_Mark,_Allmende%29

Ankäufe aus der Mark

Die gemeinschaftliche Mark bildete einen wertvollen Besitz der Bauernschaft, auf den sie in Zeiten der Not zurückgreifen konnte. War durch kriegerische Ereignisse die Bauernschaft in Schulden geraten, so verkauft sie die einzelnen Teile aus der Mark an die berechtigten Höfe und benutzt den Erlös zur Tilgung der Schulden. So war es während des 8Siebenjährigen Krieges (1756 bis 1763), als die Bewohner unserer Gegend unter Franzosen und Hannoveranern schwer zu leiden hatte und hohe Kriegssteuern zahlen mussten,

"Weil es jetzt betrübte Zeit ist und die Bauernschaft Hoxfeld viel gelt aufbringen muss, so haben sie einen Kamp verkaufet an Garvert für eine Summe Geldes frei auß den grund, waß der gemeindt dar an hat zu sagen, an gelegen langes Garvert grundt, mit den einen ende auf Lammers garten, mit den andern ende auf Baumans brück,

Hoxfeld, den 10, Mert 1762

9Jan Äeling, Vorsteher Jan Hinderk Fincke, Anton Dierking, J.W. Lepping, W. Amann, Nienhauß, (2 unkenntliche Namen) …Hindrik. Benning.

Eine größere Teilung der Mark fand im Juni 1809 statt. Auf Antrag der Kirchspiels - Reinpfur der Bauernschaft Hoxfeld, soweit diese in der Pröpstinger Mark berechtigt war, wurde am 5. Dezember 1808 eine "etwahige Partial-Theilung“ in dieser Mark beschlossen, und zwar derart, „dass jedes volle Bauern - Erbe sechs und respective vier, dann jeder Kotten zwey Scheffel Gesey Markengrund gegen übernahme der Brief- , Siegel- und Stempelgebühr sowie auch der Vermessungskosten in seinem angeblichen Plaggenmatt ohnentgeldlich nach vorhergehender Aussuchung angraben und respective eigenthümlich erhalten solle“. Durch Urkunde des "Freyherrlich von Morrien´schen Harkengericht der Haus Pröbstinger Mark vom 21. Juni 1309 wurden infolgedessen am 13. März 1809 dem „Erbe Garvert sechs Scheffel Gesey Einsaath Markengrund für seinen Antheil in seinem angeblichen 10Plaggenmatt, nämlich im Norden an Baumanns Bröksken längs einem Fußweg, und im Westen sowie im Süden und Osten an einem Weg zugewiesen und durch Feldmesser Diekenbrock ausgemessen, wobei „für Wall und Graben acht Fuß zugegeben“ wurden.

Außerdem aber erwarb der Zeller Garvert bei dieser Teilung von den dabei dem Hause Pröbsting zugefallenen markenrichterlichen Anteil „drey Scheffel Einsaat Markengrund, per Scheffel Gesey zu 9 Rtlr., mithin für 27 Rtlr,“ käuflich, die ihm ebenfalls vom Feldmesser Diepenbrook zugemessen wurden! Diese drei Scheffelgesäe grenzten im Süden an Lanvermanns neuen Kamp, im Osten am Weg nach Oeding und Nordosten an der Wirther Mark. Eine weitere gleichartige Teilung wurde am 4. Februar 1811 beschlossen und am 13. Juni desselben Jahres durchgeführt. Dabei wurden „dem Zeller Garvert nach der Bonitirung- und Abschatsungs - Art fünf und ein drittel Scheffel Einsaat Markengrund an Garverts neuen Grund, sodass der Grund ferner durch Lammers, Böckers und Hermsmans Grund an der Wirther Mark eingeschlossen ost", gegen Abfindung der Brief-, Stempel- und Vermessung Gebühren, im Übrigen aber unentgeltlich zugewiesen und vom Feldmesser Schütte zugemessen!

Auch bei dieser Teilung erwarb Garvert am 12. Oktober 1811 von dem Ost Hause Pröbsting zugefallenen Anteil „fünf Scheffel-, ein Spint und etliche Schritte Einsaat Markengrund, gelegen in der Hoxfelder Gemeinheit längs Garvert´s Einwohner, Finke genannt, bis an Niehoffs Baum und an die Landstraße" für 40 Rtlr. clevisch.

8https://de.wikipedia.org/wiki/Siebenj%C3%A4hriger_Krieg

9 Die Hofnamen Ähling, Fincke, Lepping, Aamann,Nienhaus und Benning bestehen bis heute

10https://de.wikipedia.org/wiki/Plaggenesch

Markenteilung

Durch diese „Partial "-Teilungen, bei denen sich die Hofbesitzer natürlich die besten und gelegensten Grundstücke sicherten, veränderte sich der Bestand und Wert der gemeinen Mark immer mehr! Zu Anfang der 40er Jahre des 19. Jahrhunderts enthielt die Hoxfelder Mark nur noch "einen mit Heidekraut und Gras bewachsenen Sand- und Lehmboden von 384 Morgen 161 Ruthen 25 Fuß, ringsum von den kultivierten Grundstücken der in der Gemeinde Hoxfeld wohnenden Interessenten begrenzt“. Der Wert wurde auf 3 343 Rtlr. (? nicht klar zu erkennen) geschätzt.

Auf Antrag einiger Interessenten wurde am 10. Januar 1840 seitens der Königlichen - preußischen - Generalkommission die Aufteilung dieses Markenrestes verfügt und am 8. August 1842 zu Ende geführt! Hierbei erhielt das Erbe Garvert zunächst zur Abfindung für sein „privates Plaggenmathgrundstück im Wert von 23 Rtlr. 21 Sgr. 3 ch und sodann von dem noch verbleibenden Überreste 6/56 Teile im Werte von 47 Rtlr. 18 Sgr. 6 ch überwiesen; insgesamt also 71 Rtlr. 19 Sgr. 9 ch. Es waren dies folgende Grundstücke:

Nummer

Flächeninhalt

Taxwert

Bezeichnung der Grundstücke

der Karte

der Parzelle

M

R

F

Rtlr

Sgr,

ch.

Eine Parzelle im Felde an Bennings und Ehlings Grund vom Wege Nr. 1 durchschnitten

I

5

10

107

75

37

2

1

Eine Parzelle im Bülten an Böckers Grund und 3 Wegen

II

25

4

77

50

22

4

?

Eine Parzelle im Anschluss an Gervert´s und Lammer´s Grund

II

37

30

1

?

Eine Parzelle im Anschluss an Garvert´s und Harmsmann´s Grund

II

26

141

75

3

28

?

Eine Parzelle im Anschluss an Gerverts und Lammers Grund

II

39

1

44

25

7

14

?