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Im Buch wird die Geschichte der Familie und des Hofes Garvert aus Borken - Hoxfeld behandelt.
Das E-Book Garvert Ein altes Freistuhlgut im Münsterland wird angeboten von Books on Demand und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:
Familiengeschichte, Garvert, Münsterland
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Seitenzahl: 120
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Einleitung
Geschichte der Familie und des Hofes Garvert in Hoxfeld
Das Erbe Garvert
Marknutzung
Ankäufe aus der Mark
Markenteilung
Eine kurze Ortsbeschreibung
Garvert ein Freistuhlgut
Freischöffen
Das Gemensche Freigericht
Rechtliche Lage der Freischöffen
Rechtliche Lage der Freibankgüter
Dienste und Abgaben
Lasten des Freibauerngutes Garvert
Holzfuhrdienst
Fastelabendshuhn
Herbst- und Maibede
Sonstige Lasten nach Gemen
Ablösung der Dienste und Lasten
Sonstige Abgaben (an die Kirche, Gemeinde und andere Empfänger)
Leibzucht und Brautschatz
Brautschatz
Eheberedungen
Aussteuer
Der Erbhof Garvert, Hoxfeld bei Borken i/Westfalen
Ein altes Freistuhlgut
Einrichtungen und Neuheiten auf dem Erbhof Garvert
Kornbrennerei
Das „dunkle“ Kapitel ….
…..mit „gutem „Ausgang
Weitere „Nackenschläge“
Es geht weiter „bergauf“ – das Entsorgungsunternehmen
Traditionen auf dem Hof Garvert
Jagd und Reiten
Hausmusik; Plattdeutsch
Technische Neuerungen
Radio
Telefon
Das erste Automobil
Zentralheizung; WC; Nummerierte Zimmer mit Klingel
Der erste Trecker
Der erste Fernseher
Der Mähdrescher
Die Geschlechterfolge auf dem Erbe Garvert in Hoxfeld
Abschließende Bemerkungen zur Generationenfolge
Danksagung
Der Autor
Tabellarische Darstellung der Erbfolge auf dem Hof
Alte Dokumente aus originaler Sütterlinschrift transformiert in Druckschrift
30.September 1780 Taufschein des Willibrod (Wibbold) Garvert
Freistellung der Anna Maria Christina Vornholt aus der Eigenhörigkeit des elterlichen Hofes
Special Vollmacht (30.01.1827) Loskauf von Abgaben
Erbvertrag vom 12.06.1871 zwischen Johann Heinrich Garvert, Elisabeth geb. Schulze Beiring und ihrem Sohn Heinrich Garvert Quittung – Tekniepe – Josefine Garvert
Faksimile von Originaldokumenten ab Seite
1694 – unleserliches Dokument
30.September 1780 Taufschein des Willibrod (Wibbold) Garvert
Freistellung der Anna Maria Christina Vornholt aus der Eigenhörigkeit des elterlichen Hofes
Special Vollmacht (30.01.1827) Loskauf von Abgaben
Erbvertrag vom 12.06.1871 zwischen Johann Heinrich Garvert,
Elisabeth geb. Schulze Beiring und ihrem Sohn Heinrich Garvert Quittung – Tekniepe – Josefine Garvert
NACHWEISLICH SEIT 1278 ANSÄSSIG IN HOXFELD
BEI BORKEN IN WESTFALEN
BEARBEITET UND AUFGEZEICHNET VON DR. ULRICH GARVERT 2022
DIESE AUFZEICHNUNGEN SIND ALLEN GARVERTS UND DEREN NACHKOMMEN GEWIDMET
Die Geschichte meiner Familie und die des Hofes Garvert in Hoxfeld bei Borken i. Westf., auf dem ich aufgewachsen bin, hat mich schon von frühester Jugend an interessiert, zumal sich in einem Wandtresor, zu dem ich Zugang hatte, eine alte, aus den 1930er Jahren erstellte Vorlage befand. Darin habe ich oft geschmökert. Als ich dann 1984 aus beruflichen Gründen mit meiner Familie nach Bayern gezogen bin, habe ich die meisten dieser Dokumente fotokopiert und zunächst abgelegt. Geplant war, eine Aufarbeitung kurzfristig zu beginnen, aber erst mit Eintritt in den Ruhestand habe ich die Zeit dafür gefunden.
Die wesentlichen Dokumente, auf die ich hier zurückgreifen konnte, (siehe Seite →) stammen aus den 1930er Jahren, als in Deutschland in der damaligen Nazidiktatur – Das Dritte Reich – unter dem (Ver-) Führer Hitler viele Deutsche gezwungen wurden einen s.g. 1Ariernachweis zu erbringen, um nachzuweisen, dass sie „reinen Blutes“ und nichtjüdischer Abstammung waren. Zu diesem Zweck hat mein Großvater Heinrich Garvert (02.04.1884 – 03.02.1939), der „Dicke Garvert“ einen ehemaligen Lehrer vermutlich namens 2Franz Schneiders aus Weseke beauftragt, die Generationen auf dem Hof Garvert in Hoxfeld zu ermitteln. Er erforschte dabei die Aufzeichnungen in den Taufbüchern der Probstei Pfarre St. Remigius in Borken. Dabei hat er festgestellt, dass die Generationen lückenlos zurück bis zum Jahr 1624 zu verfolgen waren. Als es noch keine Standesämter gab, in denen die Geburtstage, Trauungen und Todestage aufgezeichnet wurden, wurden diese Daten hauptsächlich in den „Kirchenbüchern“ registriert. Daher ist anzunehmen, dass die hier vermerkten Geburtstage ca. bis Mitte des 19. Jahrhunderts eher die Taufdaten sind. Da aber in den vergangenen Jahrhunderten die Kindersterblichkeit sehr hoch war, kann man davon ausgehen, dass die Taufe in der Regel unmittelbar nach der Geburt gespendet wurde. So ist bei Wikipedia zu finden: Noch im Jahre 1870 starben in Deutschland fast 250 von 1000 Kindern3.
Weitere für diese Aufzeichnungen verwendete Dokumente stammen aus den Archiven der Fürsten Salm Salm in Schloss Anholt, dem Stift Vreden und dem Schloss.
4Herr Schneiders war in den 1930er Jahren Lehrer in Weseke, jetzt einem Ortsteil der Kreisstadt Borken. Er hat auch in der Nachkriegszeit noch genealogische Forschung betrieben. Wie oben aber schon erwähnt, kann seine Autorenschaft nicht eindeutig belegt werden. Leider ist nicht bekannt, wo seine Bestände nach seinem Tod vor ca. 30 Jahren verblieben sind.
Die Originale habe ich in eine heute eher übliche Sprache angepasst, ohne die Aussagen zu verändern.
5Ferdinand Schmitt, ebenfalls aus Weseke, hat wesentlich zur Feststellung der Generationenfolge durch das Studium der Kirchenbücher in Borken beigetragen.
Alle hier zitierten Originalfassungen werden auf dem Hof in Hoxfeld aufbewahrt, ebenso wie die Originaldokumente alter Verträge oder Protokolle. Alles ist inzwischen digitalisiert und liegt ebenfalls in Hoxfeld und beim Verfasser vor.
In den Aufzeichnungen kommen häufig folgende Bezeichnungen vor:
Zeller und Kolon oder Colon: Kolonat, Colonat:
Bezeichnung für Ackerbewirtschafter, Bauer, Landwirt Hof, Gut
Die in den 1930er Jahren erstellten 4 Dokumente, die hier als Grundlage dienen sind:
1-Das Erbe Garvert
2-Der Erbhof Garvert
3-Garvert-ein Freistuhl-Gut
4-Die Geschlechterfolge auf dem Erbe Garvert
1https://genwiki.genealogy.net/Ariernachweis
2 Dass Herr Schneider der Autor der ursprünglichen Dokumente aus den 1930er Jahren ist kann heute nicht mehr mit Sicherheit bestimmt werden, da es dazu keine schriftlichen Belege gibt. In den Dokumenten ist sein Name an keiner Stelle genannt.
3https://de.wikipedia.org/wiki/Kindersterblichkeit#cite_note-%C3%84BGrafik1-8
4 Information aus einer eMail vom 07.01.2022 aus dem Heimatverein Weseke, Herr J. Becker
5 Ferdinand Schmitt wird in den Aufzeichnungen der Generationenfolge genannt.
Bearbeitet und aufgezeichnet von Dr. Ulrich Garvert 2022 u.a. aus Vorlagen den 1930er Jahren
Lage liegt in der Bauernschaft Hoxfeld etwa vier Kilometer (dreiviertel Stunde zu Fuß) westlich von der Stadt Borken, zu der die Bauernschaft in kirchlicher Beziehung gehört und grenzt an die Bauernschaft Gemenwirthe. Der Hof Garvert liegt am nord - östlichen Rand der Bauernschaft Hoxfeld und grenzt heute an den Nachbarhof Jünck, der aber schon zur Bauernschaft Gemenwirthe gehört. Die weiteren Nachbarn sind Südholt (Gemenwirthe), Tüshaus und Nordmann (Borkenwirthe) Ulik, Bietenbeck und Düppmann (Hoxfeld). Der Abstand dieser Höfe zum Hof Garvert beträgt Luftlinie zwischen 250m (Jünck) und 900 m (Nordmann u. Tüshaus)
Siedlungsart Bas Erbe Garvert stellt nach seiner Lage und in seiner wirtschaftlichen Geschlossenheit eine typische westfälische Einzelhof Siedlung dar. Das Alter des heutigen Hofraumes wird durch die Inschrift über der Eingangstür bezeichnet:
Gott der alles fein durchschaut Sey dies Haus jetz anuertraut Das Von neüen aufgebaut im jahre MDCCLXXXXII (1792)
Alter Die Einzelhoflage ist auch heute noch die vorherrschende Siedlungsform in weiten Teilen im Westmünsterlandes. Die Felder grenzen in der Regel unmittelbar an den Hofraum an.
Die Einzelhoflage scheint ihren Ursprung schon in der germanischen Zeit zu haben. Der Römische Geschichtsschreiber 6Tacitus (ca. 80 bis 120 n. Chr.) schreibt im Kapitel 16 seines Werkes „DE ORIGINE ET SITU GERMANORUM LIBER“ zum Thema Haus- und Wohnungsbau: „, Dass die Völker Germaniens nicht in Städten wohnen, ist bekannt genug, ja dass sie nicht einmal aneinander gebaute Wohnungen dulden. Sie siedeln sich abgesondert und nach verschiedenen Richtungen an, wie eine Quelle, eine Flur, eine Waldtrift ihnen gefällt“.
Oder auf Latein: Nullas Germanorum populis urbes habitari satis notum est, ne pati quidem inter se iunctas sedes. Colunt discreti ac diversi, ut fons, ut campus, ut nemus placuit.
Hieraus hat sich offenbar die Siedlungstradition der bis heute erhaltenen Einzelhoflage der alten Bauernhöfe im Münsterland erhalten. So finden sich die o.g. Höfe ebenfalls in dieser Siedlungsform.
Sicherheitsgründe - vor allem gegen Raubtiere - zwangen die Urbewohner des Landes, sich nicht ganz allein in einer weiten Einsamkeit anzusiedeln, sondern sich mit einem oder mehreren Sippengenossen - Verwandten oder Freunden — zu einer Gruppensiedlung zusammen zu schließen. Dabei wurde aber in der Regel ein altes Recht beachtet, nach welchem die Häuser so weit auseinander stehen mussten, wie eine Feldhenne in einem Fluge fliegen kann. Das trifft bei den Höfen Garvert und Jünck zu, die entsprechend nah beieinander liegen.
6 In seinem Buch Germania (De origine et situ Germanorum liber) – Geographie und Kultur der Germanen - hat Tacitus seinen Landsleuten das Gegenbild zu einer korrupten und dekadenten Gesellschaft vor Augen gehalten
Außer den zum Erbe Garvert gehörigen Grundstücken hatte der jeweilige Besitzer des Gutes das Recht, die Hoxfelder oder Pröpstinger Mark mitzubenutzen.
Diese der gemeinsamen Benutzung der Hoxfelder Hofbesitzer als Markgenossen freistehende Hoxfelder Mark war der Überrest des alten Volkslandes das zwischen und um die einzelnen Siedlungen unbebaut gebliebene, herrenlose Grenzland, das selbst wieder von den Einzelhöfen und deren Ackerfluren durchsetzt und rings umsäumt war. Nachdem das unbebaute Land, die Mark, ursprünglich herrenlos gewesen war, und ihre Benutzung zu Holzgewinn, Weide, Torfstich und Plaggenmath jedem uneingeschränkt freigestanden hatte, wurde infolge der zunehmenden Besiedlung und Bevölkerung in der Zeit vom 9. bis 12. Jahrhundert eine Regelung der Marknutzung behufs besserer Ausbeutung notwendig. So entstand zunächst eine Scheidung der Markengründe zwischen den einliegenden Bauernschaften und dann der Zusammenschluss derjenigen Höfe, welche auf die Benutzung einer bestimmten Mark angewiesen waren, zur korporativen Markgenossenschaft. Diese Entwicklung darf mit dem Ende des 12. Jahrhunderts als abgeschlossen angesehen werde.
Ihrer Entstehung von unten herauf entsprechend, erfreute sich die Markgenossenschaft einer durchaus selbständigen, ursprünglich von jeder Landeshoheit unabhängigen Verfassung und Verwaltung. Die in der Mark berechtigten Genossen wählen sich selbst ihre Organe, den Marken- oder Hofrichter dessen Stellvertreter und Gehilfen. In der Regel wurden die meistberechtigten Markgenossen zu Markenrichtern erwählt; das war unter den Hoxfelder Markgenossen der Herr von Pröpsting; durch ständige Wiederwahl wurde dieses Amt mit der Zeit erblich und so finden wir dann die jeweiligen Herren von Pröpsting in den letzten 4 Jahrhunderten (seit etwa 1400) als erbliche Markenrichter der Hoxfelder Mark, welche nach ihnen auch die Pröpstinger Mark genannt wurde.
7https://www.mittelalter-lexikon.de/wiki/Mark_%28Gemeine_Mark,_Allmende%29
Die gemeinschaftliche Mark bildete einen wertvollen Besitz der Bauernschaft, auf den sie in Zeiten der Not zurückgreifen konnte. War durch kriegerische Ereignisse die Bauernschaft in Schulden geraten, so verkauft sie die einzelnen Teile aus der Mark an die berechtigten Höfe und benutzt den Erlös zur Tilgung der Schulden. So war es während des 8Siebenjährigen Krieges (1756 bis 1763), als die Bewohner unserer Gegend unter Franzosen und Hannoveranern schwer zu leiden hatte und hohe Kriegssteuern zahlen mussten,
"Weil es jetzt betrübte Zeit ist und die Bauernschaft Hoxfeld viel gelt aufbringen muss, so haben sie einen Kamp verkaufet an Garvert für eine Summe Geldes frei auß den grund, waß der gemeindt dar an hat zu sagen, an gelegen langes Garvert grundt, mit den einen ende auf Lammers garten, mit den andern ende auf Baumans brück,
Hoxfeld, den 10, Mert 1762
9Jan Äeling, Vorsteher Jan Hinderk Fincke, Anton Dierking, J.W. Lepping, W. Amann, Nienhauß, (2 unkenntliche Namen) …Hindrik. Benning.
Eine größere Teilung der Mark fand im Juni 1809 statt. Auf Antrag der Kirchspiels - Reinpfur der Bauernschaft Hoxfeld, soweit diese in der Pröpstinger Mark berechtigt war, wurde am 5. Dezember 1808 eine "etwahige Partial-Theilung“ in dieser Mark beschlossen, und zwar derart, „dass jedes volle Bauern - Erbe sechs und respective vier, dann jeder Kotten zwey Scheffel Gesey Markengrund gegen übernahme der Brief- , Siegel- und Stempelgebühr sowie auch der Vermessungskosten in seinem angeblichen Plaggenmatt ohnentgeldlich nach vorhergehender Aussuchung angraben und respective eigenthümlich erhalten solle“. Durch Urkunde des "Freyherrlich von Morrien´schen Harkengericht der Haus Pröbstinger Mark vom 21. Juni 1309 wurden infolgedessen am 13. März 1809 dem „Erbe Garvert sechs Scheffel Gesey Einsaath Markengrund für seinen Antheil in seinem angeblichen 10Plaggenmatt, nämlich im Norden an Baumanns Bröksken längs einem Fußweg, und im Westen sowie im Süden und Osten an einem Weg zugewiesen und durch Feldmesser Diekenbrock ausgemessen, wobei „für Wall und Graben acht Fuß zugegeben“ wurden.
Außerdem aber erwarb der Zeller Garvert bei dieser Teilung von den dabei dem Hause Pröbsting zugefallenen markenrichterlichen Anteil „drey Scheffel Einsaat Markengrund, per Scheffel Gesey zu 9 Rtlr., mithin für 27 Rtlr,“ käuflich, die ihm ebenfalls vom Feldmesser Diepenbrook zugemessen wurden! Diese drei Scheffelgesäe grenzten im Süden an Lanvermanns neuen Kamp, im Osten am Weg nach Oeding und Nordosten an der Wirther Mark. Eine weitere gleichartige Teilung wurde am 4. Februar 1811 beschlossen und am 13. Juni desselben Jahres durchgeführt. Dabei wurden „dem Zeller Garvert nach der Bonitirung- und Abschatsungs - Art fünf und ein drittel Scheffel Einsaat Markengrund an Garverts neuen Grund, sodass der Grund ferner durch Lammers, Böckers und Hermsmans Grund an der Wirther Mark eingeschlossen ost", gegen Abfindung der Brief-, Stempel- und Vermessung Gebühren, im Übrigen aber unentgeltlich zugewiesen und vom Feldmesser Schütte zugemessen!
Auch bei dieser Teilung erwarb Garvert am 12. Oktober 1811 von dem Ost Hause Pröbsting zugefallenen Anteil „fünf Scheffel-, ein Spint und etliche Schritte Einsaat Markengrund, gelegen in der Hoxfelder Gemeinheit längs Garvert´s Einwohner, Finke genannt, bis an Niehoffs Baum und an die Landstraße" für 40 Rtlr. clevisch.
8https://de.wikipedia.org/wiki/Siebenj%C3%A4hriger_Krieg
9 Die Hofnamen Ähling, Fincke, Lepping, Aamann,Nienhaus und Benning bestehen bis heute
10https://de.wikipedia.org/wiki/Plaggenesch
Durch diese „Partial "-Teilungen, bei denen sich die Hofbesitzer natürlich die besten und gelegensten Grundstücke sicherten, veränderte sich der Bestand und Wert der gemeinen Mark immer mehr! Zu Anfang der 40er Jahre des 19. Jahrhunderts enthielt die Hoxfelder Mark nur noch "einen mit Heidekraut und Gras bewachsenen Sand- und Lehmboden von 384 Morgen 161 Ruthen 25 Fuß, ringsum von den kultivierten Grundstücken der in der Gemeinde Hoxfeld wohnenden Interessenten begrenzt“. Der Wert wurde auf 3 343 Rtlr. (? nicht klar zu erkennen) geschätzt.
Auf Antrag einiger Interessenten wurde am 10. Januar 1840 seitens der Königlichen - preußischen - Generalkommission die Aufteilung dieses Markenrestes verfügt und am 8. August 1842 zu Ende geführt! Hierbei erhielt das Erbe Garvert zunächst zur Abfindung für sein „privates Plaggenmathgrundstück im Wert von 23 Rtlr. 21 Sgr. 3 ch und sodann von dem noch verbleibenden Überreste 6/56 Teile im Werte von 47 Rtlr. 18 Sgr. 6 ch überwiesen; insgesamt also 71 Rtlr. 19 Sgr. 9 ch. Es waren dies folgende Grundstücke:
Nummer
Flächeninhalt
Taxwert
Bezeichnung der Grundstücke
der Karte
der Parzelle
M
R
F
Rtlr
Sgr,
ch.
Eine Parzelle im Felde an Bennings und Ehlings Grund vom Wege Nr. 1 durchschnitten
I
5
10
107
75
37
2
1
Eine Parzelle im Bülten an Böckers Grund und 3 Wegen
II
25
4
77
50
22
4
?
Eine Parzelle im Anschluss an Gervert´s und Lammer´s Grund
II
37
30
1
?
Eine Parzelle im Anschluss an Garvert´s und Harmsmann´s Grund
II
26
141
75
3
28
?
Eine Parzelle im Anschluss an Gerverts und Lammers Grund
II
39
1
44
25
7
14
?