Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften, eBook - Ulrich Eisenhardt - E-Book

Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften, eBook E-Book

Ulrich Eisenhardt

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Beschreibung

Die Neuauflage: Auf die umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird in zahlreichen, extra hervorgehobenen Hinweisen eingegangen und Synopsen zum BGB/HGB (alt und neu) helfen bei der Orientierung. Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur sind auf dem neuesten Stand. Die Konzeption: Dieses Lehrbuch stellt klar und einprägsam die examensrelevanten Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts dar, behandelt neben der BGB-Gesellschaft und dem Verein eingehend das Recht der Personengesellschaften OHG und KG und gibt einen ersten Überblick zu den Kapitalgesellschaften AG und GmbH. Ein besonderes Augenmerk gilt neuen Entwicklungen und der Lösung aktueller Fragen, auch im Hinblick auf internationale und europäische Zusammenhänge. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis und über 50 Fälle mit Lösungsskizzen machen den Prüfungsstoff anschaulich, erleichtern so das Verständnis für komplexe gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge und schulen die Klausuranwendung des Erlernten. Literatur und Rechtsprechungsnachweise sind in Fußnoten dargestellt, wodurch der Lesefluss erleichtert wird.

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Gesellschaftsrecht I Recht der Personengesellschaften

Mit Grundzügen des GmbH- und des Aktienrechts

von

Dr. Dr. h.c. Ulrich Eisenhardt

em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen

und

Dr. Ulrich Wackerbarth

o. Professor an der Fernuniversität Hagen

17., völlig neu bearbeitete Auflage

www.cfmueller.de

Herausgeber

Schwerpunkte

Eine systematische Darstellung der wichtigsten Rechtsgebiete anhand von Fällen Begründet von Professor Dr. Harry Westermann †

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-5871-0

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2022 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

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Der Verlag schützt seine e-Books vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

Vorwort

Dieses Lehrbuch behandelt den Stoff des Pflichtfaches Gesellschaftsrecht. Dazu gehören auch aktuelle Probleme und neuere Entwicklungen im Gesellschaftsrecht. Über 50 Fälle mit Lösungen und zahlreiche Praxisbeispiele bereiten auf Klausuren und Prüfungen vor.

Schwerpunkt der 17. Auflage sind die anstehenden Veränderungen durch das Gesetz zur Modernisierung die des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Die Vorschriften des MoPeG treten zwar erst am 1.1.2024 in Kraft, bestätigen aber schon jetzt in vielfältiger Weise Rechtsprechung und Auffassungen in der Literatur zum geltenden Recht. Sie tragen daher zum Verständnis des geltenden Rechts bei und haben auch systematische Bedeutung, was etwa die Abgrenzung der Personengesellschaften von den juristischen Personen betrifft. Der „Rechtslage nach dem MoPeG“ werden jeweils eigene besonders hervorgehobene Abschnitte gewidmet. Vor den Darstellungen zur BGB-Gesellschaft und zur OHG finden sich synoptische Übersichten, um das Auffinden der wesentlichen Vorschriften nach dem Inkrafttreten der Reform zu erleichtern. Die Darstellung des beschlossenen BGB-Gesellschaftsregisters bleibt künftigen Auflagen vorbehalten.

Neben dem Gesetzgeber ist auch die Rechtsprechung nicht untätig geblieben und hat das Gesellschaftsrecht vielfältig weiterentwickelt, wodurch zahlreiche Veränderungen und Ergänzungen notwendig wurden. Die dadurch bedingte Erweiterung des Textumfangs soll in der nächsten Auflage wieder zurückgefahren werden, um dem Charakter der Schwerpunkte-Reihe Rechnung zu tragen. Inhaltlich stammt die Überarbeitung der 17. Auflage von Ulrich Wackerbarth, sie geht aber auf gemeinsame Gespräche zwischen beiden Autoren zurück und wird von Ulrich Eisenhardt mitgetragen.

Hagen, im März 2022Ulrich EisenhardtUlrich Wackerbarth

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Inhaltsverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

  I.Lehr- und Lernbücher (Auswahl)

  II.Kommentare und Handbücher (Auswahl)

 Teil IGrundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts

  § 1Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

   I.Der Begriff Gesellschaftsrecht2, 3

   II.Das Gesellschaftsrecht und seine Stellung im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten4 – 8

   III.Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsordnung9 – 11

   IV.Europäisches Gesellschaftsrecht12 – 14

   V.Internationales Gesellschaftsrecht15 – 18

  § 2Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich

   I.Arten von Gesellschaften20

   II.Personengesellschaften, Körperschaften, juristische Personen21 – 39

    1.Personengesellschaften und Körperschaften21 – 26

    2.Die juristische Person27 – 33

     a)Begriff und Arten27 – 29

     b)Handlung durch Organe30

     c)Theorien der Juristischen Person31, 32

     d)Trennungsprinzip und Haftungsprivileg33

    3.Unterschiede zwischen juristischer Person und Personengesellschaft34 – 37

     a)Historische Ausgangslage34

     b)Verbleibende Unterschiede in den Ausgangspunkten bzw. Grundsätzen35

     c)Nicht überbrückbare Unterschiede36, 37

    4.Juristische Personen und Personengesellschaften als Grundrechtsträger38, 39

   III.Der Begriff Kapitalgesellschaft40

   IV.Europäische Gesellschaftsformen41 – 43

  § 3Gesellschaftsvertrag und Privatautonomie

 Teil IIDie BGB-Gesellschaft

  § 4Begriff und Bedeutung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Gesellschaftsvertrag

   Vorbemerkung56

   I.Begriff und Bedeutung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts57 – 67

    1.Der Begriff57, 58

    2.Die Rechtsquellen59

    3.Die Bedeutung60 – 67

     a)Überblick60

     b)Freie Berufe61, 62

     c)Andere Vorhaben63 – 67

   II.Der gemeinsame Zweck68 – 70

   III.Der Gesellschaftsvertrag71 – 79

    1.Überblick71

    2.Die Rechtsnatur des Gesellschaftsvertrages72 – 75

    3.Die Form76

    4.Die Auslegung von Gesellschaftsverträgen77 – 79

  § 5Die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)

   I.Überblick82, 83

   II.Das Gesellschaftsvermögen84 – 88

    1.Bisher: Gesamthandsvermögen84 – 86

    2.Künftig: Gesellschaftsvermögen87, 88

   III.Die Organisation der Gesellschaft89 – 102

    1.Die Geschäftsführung der Gesellschaft89 – 95

     a)Die Begriffe Geschäftsführung und Vertretung89, 90

     b)Die Geschäftsführungsbefugnis im Einzelnen91 – 94

     c)Der Aufwendungserstattungsanspruch95

    2.Die Beschlussfassung96 – 101

     a)Gesellschafterbeschlüsse96

     b)Mehrheitsklauseln97

     c)Stimmverbote und Stimmbindungsvereinbarungen98, 99

     d)Mängel des Beschlusses100, 101

    3.Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Gesellschafter102

   IV.Rechte und Pflichten der Gesellschafter103 – 114

    1.Überblick103, 104

    2.Die Beitragspflicht105 – 108

     a)Überblick105

     b)Die Folgen der Verletzung von Beitragspflichten106

     c)Keine Nachschusspflicht107, 108

    3.Die Treuepflichten109 – 112

    4.Der Anspruch auf Auszahlung des Gewinns und die Beteiligung am Verlust113, 114

   V.Das Geltendmachen von Forderungen, die der Gesellschaft gegen einzelne Gesellschafter zustehen115 – 117

  § 6Die Rechtsbeziehungen der BGB-Gesellschaft zu Dritten

   I.Die Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts121 – 128

    1.Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts121 – 124

    2.Die Grundbuchfähigkeit125

    3.Die Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft126

    4.Die BGB-Gesellschaft als Mitglied eines anderen Verbandes127, 128

   II.Die Vertretung129 – 134

    1.Die Vertreter der Gesellschaft129 – 133

    2.Der Grundsatz der Selbstorganschaft134

   III.Die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft135 – 161

    1.Die akzessorische Haftung der Gesellschafter für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten135 – 137

    2.Die Anwendung des § 31 BGB138, 139

    3.Ansprüche gegen Mitglieder einer Scheingesellschaft140, 141

    4.Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen142 – 144

     a)Überblick142

     b)Ungerechtfertigte Bereicherung143

     c)Unerlaubte Handlung144

    5.Sozialverbindlichkeiten145

    6.Ansprüche des Gesellschafter-Gläubigers146

    7.Haftung des Treugebers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?147 – 149

    8.Haftungsbeschränkungen150 – 152

    9.Der Ausgleich unter den Gesellschaftern153, 154

    10.Zur analogen Anwendung des § 28 HGB155 – 161

     a)Überblick155, 156

     b)Anwaltsgesellschaften157 – 161

  § 7Gesellschafterwechsel

   I.Überblick165

   II.Das Eintreten neuer Gesellschafter166 – 171

    1.Der Eintritt eines neuen (hinzutretenden) Gesellschafters167

    2.Die Haftung des hinzutretenden Gesellschafters168, 169

    3.Die Vererbung der Gesellschafterstellung170, 171

   III.Das Ausscheiden von Gesellschaftern172 – 187

    1.Die Gründe für das Ausscheiden172 – 176

     a)Die Kündigung des ausscheidenden Gesellschafters173, 174

     b)Das Ausscheiden durch Abschluss eines Ausscheidensvertrags175

     c)Die Hinauskündigung eines Gesellschafters176

    2.Die Folgen des Ausscheidens und die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters177 – 179

     a)Überblick177

     b)Die Nachhaftung178, 179

    3.Die Ansprüche des ausscheidenden Gesellschafters180 – 187

     a)Überblick180

     b)Der Anspruch auf Schuldbefreiung gem. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB181

     c)Der Anspruch auf Erstellung einer Abschichtungsbilanz182

     d)Die Berechnung des Abfindungsanspruchs des § 738 BGB183 – 187

  § 8Die Beendigung der Gesellschaft

   I.Überblick189

   II.Die Auflösung190, 191

   III.Die Abwicklung der Gesellschaft192 – 197

    1.Allgemeines192 – 194

    2.Die Auseinandersetzung195

    3.Die Fortsetzung der noch nicht voll beendeten Gesellschaft196, 197

  § 9Die BGB-Gesellschaft als reine Innengesellschaft

   I.Allgemeines199 – 205

    1.Begriff der Innengesellschaft199

    2.Der Gesellschaftsvertrag200, 201

    3.Gesellschaftsvermögen, Rechtsfähigkeit?202

    4.Geschäftsführung203

    5.Auflösung204, 205

   II.Die nichteheliche Lebensgemeinschaft206 – 208

   III.Zur Abgrenzung: Gemeinschaften im Rechtssinne209 – 213

 Teil IIIDie juristischen Personen des BGB: Eingetragener Verein und rechtsfähige Stiftung

  § 10Grundbegriffe des Vereinsrechts

   I.Überblick216

   II.Der Begriff des bürgerlich-rechtlichen Vereins217 – 219

   III.Der Idealverein220 – 222

    1.Idealverein und wirtschaftlicher Verein220

    2.Das Nebenzweckprivileg221, 222

   IV.Der wirtschaftliche Verein223 – 225

  § 11Gründung und Verfassung des Vereins

   I.Die Gründung des Vereins227 – 233

    1.Der Gründungsvertrag228, 229

    2.Die Eintragung in das Vereinsregister230 – 233

   II.Die Verfassung des rechtsfähigen Vereins234 – 240

    1.Begriff und Inhalt der Verfassung des Vereins234 – 236

    2.Die Rechtsnatur der Satzung237, 238

    3.Der Inhalt der Satzung239, 240

     a)Überblick239

     b)Inhaltskontrolle240

   III.Die Organe des Vereins241 – 250

    1.Überblick241

    2.Die Mitgliederversammlung242 – 244

     a)Funktion und Aufgaben242

     b)Beschlussfassung243

     c)Fehlerhafte Beschlüsse244

    3.Der Vorstand245 – 250

     a)Aufgabenbereich245, 246

     b)Die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein247, 248

     c)Die Haftung des Vereins für zum Schadenersatz verpflichtende Handlungen seiner Organe249, 250

  § 12Die Mitgliedschaft

   I.Der Begriff der Mitgliedschaft252

   II.Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft253 – 256

    1.Die Rechte253 – 255

    2.Die Pflichten256

   III.Der Erwerb der Mitgliedschaft257 – 261

    1.Überblick257

    2.Besteht ein Anspruch auf Aufnahme in einen Verein?258 – 261

   IV.Der Verlust der Mitgliedschaft262

   V.Vereinsstrafen und Ausschluss von Mitgliedern263 – 265

   VI.Keine Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins266 – 269

  § 13Auflösung und Beendigung des Vereins

  § 14Der nicht eingetragene Verein

   I.Begriff und Bedeutung des nicht eingetragenen Vereins277 – 279

   II.Das auf den nicht eingetragenen Verein anwendbare Recht280, 281

   III.Die Haftung der Mitglieder282 – 285

   IV.Die passive und aktive Parteifähigkeit im Zivilprozess286, 287

  § 15Die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts

   I.Die Bedeutung289 – 291

   II.Begriff und Rechtsquellen292

   III.Die Entstehung der rechtsfähigen Stiftung293, 294

   IV.Die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung295 – 297

   V.Die Beendigung der Stiftung298, 299

 Teil IVDie offene Handelsgesellschaft (OHG)

  § 16Begriff, Rechtsnatur und Bedeutung der offenen Handelsgesellschaft

   Vorbemerkung

   I.Der Begriff der OHG301 – 305

   II.Die Rechtsnatur der OHG306 – 311

    1.Die OHG als Handelsgesellschaft306

    2.Die Gesellschafter einer OHG307, 308

    3.Die gesetzliche Regelung309

    4.Die Rechtsnatur der OHG als Personenhandelsgesellschaft310, 311

   III.Die Bedeutung der OHG als typische Personenhandelsgesellschaft312, 313

   IV.Die Rechtsform der EWIV314 – 316

  § 17Errichtung und Entstehung einer OHG

   I.Abschluss und Inhalt des Gesellschaftsvertrages320 – 326

    1.Einleitung321, 322

    2.Die Auslegung des Gesellschaftsvertrages323

    3.Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages324 – 326

   II.Die Rechtsnatur des OHG-Gesellschaftsvertrages327

   III.Die Entstehung einer OHG328 – 330

   IV.Der Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)331 – 336

    1.Die Anwendung von § 28 HGB auf OHG und KG331 – 333

    2.Zur analogen Anwendung von § 28 HGB334 – 336

   V.Der Vorvertrag zu einem Gesellschaftsvertrag337

   VI.Die Scheingesellschaft338 – 343

  § 18Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)

   I.Die Rechtsgrundlagen des Innenverhältnisses bei der OHG346, 347

   II.Überblick über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter348 – 353

    1.Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Gesellschafter348 – 351

    2.Die Sozialansprüche352

    3.Die Sozialverpflichtungen353

   III.Die Beitragspflicht der Gesellschafter354, 355

   IV.Die Verteilung von Gewinn und Verlust356 – 362

    1.Die gesetzlichen Grundlagen356, 357

    2.Vertragliche Regeln358

    3.Bilanzierung und Führung der Kapitalkonten359 – 362

   V.Die Treuepflichten der Gesellschafter363 – 369

    1.Überblick363, 364

    2.Insbesondere: Zustimmungspflichten zu Änderungen des Gesellschaftsvertrags365, 366

    3.Das Wettbewerbsverbot367 – 369

   VI.Geschäftsführung und Beschlussfassung370 – 374

    1.Die Geschäftsführung370, 371

    2.Gesellschafterbeschlüsse372 – 374

   VII.Informations- und Kontrollrechte375

   VIII.Der Aufwendungsersatz376 – 379

   IX.Das Gesellschaftsvermögen380 – 383

  § 19Die Beziehungen der Gesellschafter zu Dritten (Außenbeziehungen)

   I.Die Vertretung385 – 391

    1.Die gesetzliche Regelung385 – 388

    2.Das Verbot der Drittorganschaft389 – 391

   II.Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft392 – 411

    1.Überblick392 – 395

    2.Der Inhalt der Haftungsverbindlichkeit gem. § 128 HGB396 – 402

    3.Das Verhältnis von Gesellschaftsverbindlichkeit zur Gesellschafterhaftung403, 404

    4.Die Einwendungen der Gesellschafter405

    5.Die Haftung der eintretenden Gesellschafter406, 407

    6.Die Haftung der ausscheidenden Gesellschafter408 – 411

  § 20Die Beendigung der Gesellschaft

   I.Allgemeine Grundsätze413, 414

   II.Die Auflösungsgründe415, 416

   III.Die Auflösungsklage417, 418

   IV.Auseinandersetzung und Vollbeendigung419 – 421

    1.Die Auseinandersetzung419

    2.Vollbeendigung und Haftung der Gesellschafter420, 421

  § 21Der Wechsel von Gesellschaftern

   I.Das Ausscheiden von Gesellschaftern424 – 429

    1.Überblick424

    2.Die Kündigung durch einen Gesellschafter425

    3.Die Ausschließung eines Gesellschafters426 – 428

    4.Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters429

   II.Der Eintritt von Gesellschaftern in die bestehende OHG430 – 434

    1.Überblick430

    2.Der Eintritt eines neuen Gesellschafters431

    3.Die sog. Übertragung des Gesellschaftsanteils432 – 434

   III.Die Fortsetzung der OHG mit den Erben der Gesellschafter435 – 447

    1.Überblick435 – 437

    2.Die Nachlasszugehörigkeit des Gesellschaftsanteils438, 439

    3.Die Eintrittsklausel440, 441

    4.Die Nachfolgeklausel442, 443

    5.Die qualifizierte Nachfolgeklausel444 – 446

    6.Der Umfang des Übergangs von Gesellschafterrechten und Gesellschafterpflichten447

   IV.Die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters448 – 452

    1.Gesetzliche Regelung und Abfindungsklauseln448

    2.Abfindungsklauseln und Inhaltskontrolle449 – 452

  § 22Die fehlerhafte Gesellschaft

   I.Die Fragestellung454 – 457

   II.Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen von einer fehlerhaften Gesellschaft gesprochen werden kann458 – 468

    1.Rechtsgeschäft459 – 463

     a)Der Abschluss eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrages459, 460

     b)Der fehlerhafte Beitritt461

     c)Die fehlerhafte Vereinbarung über das Ausscheiden eines Gesellschafters462

     d)Die fehlerhaft vereinbarte Gesellschafternachfolge463

    2.In Betracht kommende Fehler464, 465

     a)Anfechtbarkeit und gesetzliche Unwirksamkeitsgründe464

     b)Vertretung ohne Vertretungsmacht?465

    3.Das Invollzugsetzen der Gesellschaft466 – 468

   III.Die auf die in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft anzuwendenden Rechtssätze469 – 472

    1.Allgemeine Grundsätze469

    2.Das Innenverhältnis470, 471

    3.Das Außenverhältnis472

   IV.Beschränkungen bei der Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft473 – 476

    1.Der Schutz von nicht oder nicht voll geschäftsfähigen Personen473

    2.Verstöße gegen die guten Sitten (§ 138 BGB)474

    3.Die Fehlerhaftigkeit des Gesellschaftsvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)475, 476

 Teil VDie Partnerschaftsgesellschaft

  § 23Grundzüge des Partnerschaftsgesellschaftsrechts

   I.Begriff und Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft480 – 483

   II.Die Errichtung der Partnerschaftsgesellschaft484 – 487

    1.Der Partnerschaftsvertrag484

    2.Die Eintragung in das Partnerschaftsregister485, 486

    3.Der Name487

   III.Die Beziehung der Partner untereinander (Innenverhältnis)488 – 490

   IV.Die Außenbeziehungen der PartG und die Regelung der Haftung491 – 501

    1.Die Vertretung der PartG491 – 493

    2.Die Haftung der PartG494

    3.Die Haftung der Partner für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft495 – 499

     a)Die generelle Regelung495 – 497

     b)Die gesetzliche Haftungskonzentration nach § 8 Abs. 2 PartGG498, 499

    4.Die Partnerschaftgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)500, 501

   V.Die Fortsetzung der Partnerschaft mit den Erben der Partner502, 503

   VI.Umwandlung504 – 507

 Teil VIDie Kommanditgesellschaft (KG)

  § 24Begriff und Bedeutung der Kommanditgesellschaft als Modifikation der OHG

   I.Der Begriff der Kommanditgesellschaft508 – 510

   II.Die Bedeutung der Kommanditgesellschaft511

   III.Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft512 – 522

    1.Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre)512 – 515

    2.Die Kommanditisten516, 517

    3.Atypisch ausgestaltete Kommanditgesellschaften. Die Bildung eines Beirates518, 519

    4.Kommanditisten und Treuhandkonstruktionen520 – 522

  § 25Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenrecht der KG)

   I.Überblick, insbesondere Geschäftsführung der KG und Beschlussfassung525

   II.Die Beteiligung an Gewinn und Verlust526, 527

   III.Die Kontrollrechte528 – 533

   IV.Das Widerspruchsrecht534

   V.Treuepflicht und Wettbewerb535 – 537

  § 26Die Außenbeziehungen bei der KG (Außenrecht der KG)

   I.Die Vertretung540, 541

   II.Die Gesellschafterhaftung542 – 546

    1.Die generelle Regelung542

    2.Die Haftung des Kommanditisten vor der Eintragung in das Handelsregister543

    3.Die Haftung des Kommanditisten nach der Eintragung in das Handelsregister (§ 171 HGB)544

    4.Das Wiederaufleben der Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB545, 546

   III.Der Erstattungsanspruch547 – 550

  § 27Der Wechsel von Gesellschaftern und die Beendigung der Kommanditgesellschaft

   I.Der Wechsel von Gesellschaftern552 – 563

    1.Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern bei der KG552

    2.Die Haftung der eintretenden Gesellschafter553, 554

    3.Die Haftung der ausscheidenden Gesellschafter555 – 560

     a)Die Nachhaftung555

     b)Wiederaufleben der Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB?556 – 560

    4.Die Ausschließung von Gesellschaftern561, 562

    5.Die Fortsetzung der KG mit den Erben der Gesellschafter563

   II.Die Beendigung der Kommanditgesellschaft564 – 566

 Teil VIIDie stille Gesellschaft

  § 28Begriff und Bedeutung der stillen Gesellschaft

   I.Begriff und Rechtsnatur der stillen Gesellschaft569, 570

   II.Die Gesellschafter einer stillen Gesellschaft571 – 575

   III.Die Bedeutung der stillen Gesellschaft576

   IV.Rechte und Pflichten der Gesellschafter577 – 579

   V.Die Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen580, 581

   VI.Die Unterbeteiligungsgesellschaft582 – 586

    1.Das Bedürfnis, sog. Unterbeteiligungsgesellschaften zu gründen582

    2.Die Rechtsform der Unterbeteiligungsgesellschaft583 – 586

   VII.Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem UBGG587 – 589

 Teil VIIIDie Aktiengesellschaft (AG)

  § 29Die Bedeutung der Aktiengesellschaft

   I.Die Aktiengesellschaft als die geeignete Gesellschaftsform für große Unternehmen590

   II.Die wirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft591, 592

    1.Kapitalmarkt591

    2.Corporate Governance592

   III.Der Aufsichtsrat als Ansatzpunkt für politische Vorhaben593 – 597

    1.Allgemein593

    2.Die Unternehmensmitbestimmung594 – 596

     a)Die Historie594

     b)Die Paritätische Mitbestimmung595, 596

    3.Die Frauenquote im Aufsichtsrat597

  § 30Begriff und Rechtsnatur der Aktiengesellschaft, verwandte Rechtsformen

   I.Begriff der Aktiengesellschaft598

   II.Die Rechtsnatur der Aktiengesellschaft599 – 601

   III.Mit der AG verwandte Rechtsformen602, 603

    1.Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)602

    2.Die Europäische Aktiengesellschaft – Societas Europaea603

  § 31Gründung und Entstehung der Aktiengesellschaft

   I.Die einfache Gründung im Überblick605, 606

   II.Die Vor-Aktiengesellschaft607 – 609

   III.Die Satzung610, 611

   IV.Die Bestellung von Organen612

   V.Gründungsbericht und Gründungsprüfung613

   VI.Die Einlage614

   VII.Die Anmeldung zum Handelsregister und die Eintragung615 – 617

  § 32Das Grundkapital

   I.Der Begriff Grundkapital619 – 621

   II.Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung622 – 627

    1.Kapitalaufbringung622 – 624

     a)Bareinlage oder Sacheinlage622

     b)Tatsächliche Leistung623

     c)Verdeckte Sacheinlage624

    2.Einlagepflicht625

    3.Kapitalerhaltung626

    4.Erwerb eigener Aktien627

   III.Die Kapitalerhöhung628 – 636

    1.Überblick628

    2.Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen629 – 631

    3.Das Bezugsrecht der Aktionäre und sein Ausschluss632 – 636

     a)Das Bezugsrecht632

     b)Die Problematik der Zulässigkeit des Bezugsrechtsausschlusses633 – 636

   IV.Die Kapitalherabsetzung637 – 639

  § 33Die Aktien. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

   I.Aktie, Grundkapital und Mitgliedschaft641 – 643

    1.Anteil am Grundkapital, Nennbetrags- und Stückaktie641

    2.Nennwert, Vermögen und Börsenkurs der Aktie642

    3.Die durch die Aktie vermittelten Mitgliedschaftsrechte643

   II.Die Aktie als Wertpapier644 – 647

    1.Überblick644, 645

    2.Inhaberaktien646

    3.Namensaktien647

   III.Stammaktien und Vorzugsaktien648 – 650

  § 34Die Organe der Aktiengesellschaft

   I.Das Verhältnis der Organe zueinander652 – 655

   II.Der Vorstand656 – 662

    1.Die Aufgaben656

    2.Die Bestellung der Vorstandsmitglieder und ihre Vergütung657, 658

    3.Die Entscheidungsfindung659

    4.Die Haftung der Vorstandsmitglieder660 – 662

   III.Der Aufsichtsrat663 – 669

    1.Die Aufgaben des Aufsichtsrates663 – 665

     a)Überblick663

     b)Die Überwachung der Geschäftsführung664

     c)Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht665

    2.Die Besetzung des Aufsichtsrates666, 667

    3.Aufsichtsratspräsidium und Aufsichtsratsausschüsse668

    4.Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder669

   IV.Die Hauptversammlung670 – 679

    1.Aufgaben der Hauptversammlung670 – 672

    2.Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung673, 674

    3.Hauptversammlungsbeschlüsse und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung675, 676

     a)Beschlüsse der Hauptversammlung675

     b)Das Stimmrecht des Aktionärs und seine Ausübung676

    4.Das Auskunftsrecht des Aktionärs677 – 679

  § 35Rechte und Pflichten der Aktionäre

   I.Die Rechte aus der Mitgliedschaft681 – 685

    1.Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft681, 682

    2.Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Aktionäre683

    3.Vermögensrechte und Mitverwaltungsrechte684, 685

   II.Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen686 – 692

    1.Überblick686

    2.Die Nichtigkeitsgründe687

    3.Das Anfechtungsrecht (Anfechtungsklage)688, 689

    4.Der Missbrauch des Anfechtungsrechts690 – 692

   III.Die Pflichten aus der Mitgliedschaft, insbesondere die Treuepflichten693, 694

    1.Die Einlagepflicht693

    2.Die Treuepflichten der Aktionäre694

   IV.Der Minderheitenschutz695 – 698

  § 36Jahresabschluss und Gewinnverwendung

   I.Jahresabschluss und Geschäftsbericht699 – 704

    1.Überblick699

    2.Der Jahresabschluss700

    3.Der Anhang701

    4.Der Lagebericht702

    5.Die Publizitätspflicht703

    6.Die Entsprechenserklärung704

   II.Die Gewinnverwendung705

 Teil IXDie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  § 37Der Begriff der GmbH und ihre Bedeutung für das Wirtschaftsleben

   I.Begriff und Rechtsnatur der GmbH706, 707

   II.Die Reform des GmbH-Gesetzes 2008708, 709

   III.Die Bedeutung der GmbH für das Wirtschaftsleben in der Bundesrepublik Deutschland710 – 712

    1.Überblick710

    2.Die Vorzüge der GmbH711, 712

  § 38Errichtung und Entstehung der GmbH

   I.Der Gesellschaftsvertrag715 – 720

    1.Überblick715, 716

    2.Die Firma der GmbH717

    3.Stammkapital und Stammeinlage718

    4.Weitere Regelungen in der Satzung719

    5.Vereinfachung durch Musterprotokoll?720

   II.Die Entstehung der GmbH und die Haftung der an der Gründung Beteiligten721 – 748

    1.Überblick über den Entstehungsvorgang721 – 723

    2.Die Vorgründungsgesellschaft724 – 727

    3.Die Vorgesellschaft728 – 738

     a)Überblick728

     b)Die Rechtsnatur der Vorgesellschaft729, 730

     c)Haftung der Gesellschafter?731 – 738

      aa)Die Handelndenhaftung gem. § 11 Abs. 2 GmbHG732, 733

      bb)Gesellschafterhaftung neben der Handelndenhaftung?734 – 738

    4.Die Eintragung in das Handelsregister739 – 741

    5.Die Haftung der Gesellschafter nach der Eintragung in das Handelsregister (Unterbilanzhaftung)742 – 744

    6.Die gescheiterte Vor-GmbH745 – 747

    7.Die Gründerhaftung748

   III.Die Gründung einer GmbH unter Ankauf eines GmbH-Mantels749 – 753

    1.Die Problematik des Mantelkaufs749

    2.Rechtliche Zulässigkeit und Behandlung als wirtschaftliche Neugründung750

    3.Abgrenzung zur bloßen Umstrukturierung751

    4.Einzelheiten der rechtlichen Behandlung752, 753

  § 39Das Stammkapital, seine Aufbringung, Erhaltung und Änderung

   I.Das Stammkapital der GmbH und seine Aufbringung756 – 761

    1.Stammkapital und Mindestkapital756

    2.Die Aufbringung durch Einzahlung des Nennbetrags757

    3.Die Behandlung von Sacheinlagen758

    4.Verdeckte Sacheinlage759 – 761

   II.Die Kapitalerhaltung762 – 767

    1.Verbot der Rückzahlung des Stammkapitals762, 763

    2.Rechtsfolgen bei Verstoß764 – 767

   III.Kapitalerhöhung und -herabsetzung768

   IV.Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH769 – 775

    1.Überblick769

    2.Das auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft anwendbare Recht770

    3.Die gesetzliche Ansparpflicht als Ersatz für das fehlende Mindestkapitalerfordernis771 – 775

  § 40Die Organe der GmbH

   I.Unterschiede zur Aktiengesellschaft777

   II.Geschäftsführer778 – 788

    1.Stellung und Aufgaben der Geschäftsführer778 – 780

    2.Bestellung, Anstellung und Abberufung781 – 784

    3.Die Haftung785 – 787

    4.Die Entlastung788

   III.Die Gesamtheit der Gesellschafter789 – 796

    1.Die Kompetenzen789 – 791

    2.Entscheidungen durch Beschlussfassung792 – 794

    3.Das Weisungsrecht der Gesellschafter795, 796

   IV.Der Aufsichtsrat797 – 805

    1.Überblick über die Regelung im GmbH-Gesetz797 – 800

    2.Der Aufsichtsrat in der mitbestimmten GmbH801 – 805

  § 41Die Mitgliedschaft

   I.Der Begriff der Mitgliedschaft807

   II.Rechte und Pflichten der Gesellschafter808 – 826

    1.Überblick808

    2.Die Rechte809 – 817

     a)Vermögensrechte809

     b)Informationsrechte810 – 812

     c)Das Stimmrecht813 – 815

      aa)Grundsatz813

      bb)Stimmrechtsausschluss814

      cc)Abspaltungsverbot und Stimmbindung815

     d)Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung816, 817

    3.Die Pflichten818 – 824

     a)Hauptpflichten818, 819

      aa)Die Pflicht, die Stammeinlage zu erbringen818

      bb)Vertragliche Nachschusspflicht819

     b)Nebenleistungspflichten820

     c)Die Treuepflicht821 – 824

    4.Die Gesellschafterklage825

    5.Minderheitenschutz826

   III.Der Erwerb der Mitgliedschaft827 – 836

    1.Überblick827, 828

    2.Die Veräußerung829

    3.Der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen830, 831

    4.Die Vererbung832

    5.Der Erwerb eigener Anteile833 – 836

   IV.Der Verlust der Mitgliedschaft837 – 844

    1.Überblick837

    2.Der Austritt eines Gesellschafters838

    3.Die Ausschließung eines Gesellschafters839, 840

    4.Die Abfindungsproblematik841, 842

    5.Die Einziehung von Geschäftsanteilen843, 844

  § 42Besonderheiten bei der Einmann-GmbH

   I.Begriff und Gründung der Einmann-GmbH846 – 848

   II.Die Verfassung der Einmann-GmbH849, 850

   III.Die mögliche Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers851, 852

  § 43Die Haftung der Gesellschafter einer GmbH

   I.Die gesetzlichen Regeln854 – 861

    1.Keine Haftung der Gesellschafter nach der Eintragung854 – 856

    2.Ausnahmen857, 858

    3.Gesellschafterdarlehen im Insolvenzverfahren859 – 861

   II.Die Durchgriffshaftung bei der GmbH862 – 871

    1.Überblick862

    2.Die Entwicklung der Rechtsprechung863, 864

    3.Die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs865 – 869

    4.Unterkapitalisierung als Unterfall der Existenzvernichtungshaftung?870, 871

  § 44Rechnungslegung und Bilanz

  § 45Auflösung und Beendigung der GmbH

  § 46Die GmbH & Co. KG

   I.Überblick876

   II.Die Struktur der GmbH & Co. KG877

   III.Das auf die GmbH & Co. KG anzuwendende Recht und die Haftung der Gesellschafter878 – 880

   IV.Das Informationsrecht der Gesellschafter881

   V.Kapitalaufbringung und Kapitalsicherung882

   VI.Das Wettbewerbsverbot883

   VII.Die Firma der GmbH & Co. KG884

   VIII.Die Geschäftsführerhaftung885 – 887

   IX.Probleme der Einheits-GmbH & Co. KG888 – 890

   X.Insolvenz und Auflösung der Gesellschaft891, 892

 Sachverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die zivilistische Praxis

ADHGB

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

AEU-Vertrag

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft; Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AktG

Aktiengesetz

Anm.

Anmerkung

ArbeitsgerichtsG

Arbeitsgerichtsgesetz

Art.

Artikel

BAG

Bundesarbeitsgericht

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB

Der Betriebsberater

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BGHLM

Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, hrsg. von Lindenmaier-Möhring

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BiRiLiG

Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache (Wahlperiode/Drucksachennummer)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

DB

Der Betrieb

Diss.

Dissertation

DNotZ

Deutsche Notar-Zeitschrift

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

EGV

Vertrag zur Gliederung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.3.1957

EStG

Einkommensteuergesetz

ErbStG

Erbschaftsteuergesetz

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuInsVO

Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren

EWIF

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

FS Bitz

Finanzierung, Investition und Entscheidung. Einzelwirtschaftliche Analysen zur Bank- und Finanzwirtschaft: Festschrift für Michael Bitz zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Andreas Oehler, Udo Terstege 2008

FS Hadding

Festschrift für Walter Hadding zum 70. Geburtstag am 8. Mai 2004, hrsg. v. V. F. Häuser u.a., 2004

FS Hefermehl

Festschrift für Wolfgang Hefermehl zum 70. Geburtstag am 18. September 1976, hrsg. v. Robert Fischer, Ernst Geßler u.a. 1976

FS Kellermann

Festschrift für Alfred Kellermann zum 70. Geburtstag am 29. November 1990, hrsg. v. Reinhard Goerdeler u.a. 1990

FS Knur

Festschrift für Alexander Knur, hrsg. v. Werner Flume und Richard Hamm, 1972

FS Pfeiffer

Strafrecht, Unternehmensrecht, Anwaltsrecht. Festschrift für Gerd Pfeiffer zum Abschied aus dem Amt als Präsident des Bundesgerichtshofes. Hrsg. v. Otto Friedrich Freiherr vom Gamm, Peter Raisch und Klaus Tiedemann, 1988

FS Reinhardt

Festschrift für Rudolf Reinhardt zum 70. Geburtstag, 7. Juni 1972, hrsg. v. Klemens Pleyer u.a., 1972

FS Schilling

Festschrift für Wolfgang Schilling zum 65. Geburtstag am 5. Juni 1973, hrsg. v. Robert Fischer und Wolfgang Hefermehl, 1973

GBO

Grundbuchordnung

GebrMG

Gebrauchsmustergesetz vom 28.8.1986

GenG

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau

GS

Gedächtnisschrift

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)

HGB

Handelsgesetzbuch

HGR II

D. Merten/H.-J. Papier, Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Bd. II: Grundrechte in Deutschland: Allgemeine Lehren I, 2006

h.M.

Herrschende Meinung

Hs.

Halbsatz

i.E.

im Ergebnis

i.S.d.

im Sinne des

i.V.m.

in Verbindung mit

InsO

Insolvenzordnung vom 5.10.1994

JR

Juristische Rundschau

JuS

Juristische Schulung

JW

Juristische Wochenschrift

JZ

Juristenzeitung

KG

Kommanditgesellschaft, Kammergericht

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KStG 1977

Körperschaftsteuergesetz 1977

KündigungsschutzG

Kündigungsschutzgesetz

LG

Landgericht

LLP

Limited Liability Partnership

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

MBG

Mitbestimmungsgesetz

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

Nachw.

Nachweise

NaStraG

Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung

n.F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Jahr, Seite)

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OLGE

Entscheidungssammlung der Oberlandesgerichte

OLGZ

Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen

PartGG

Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe vom 27.7.1984

PartG mbB

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

PatAO

Patenanwaltsordnung

PatG

Patentgesetz vom 16.12.1980

RAG

Reichsarbeitsgericht

RG

Reichsgericht

RGZ

amtliche Entscheidungssammlung des RG in Zivilsachen

SCE

Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europea)

SE

Societas Europaea

SprAuG

Sprecherausschussgesetz vom 20.12.1988

StBerG

Steuerberatungsgesetz

StGB

Strafgesetzbuch

StiftG NW

Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

SUP

Societas Unius Personae

UBGG

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

UMAG

Gesetz für Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts

UmwG

Umwandlungsgesetz

UmwStG

Umwandlungssteuergesetz

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VStG

Vermögensteuergesetz

Vorbem.

Vorbemerkung

WEG

Wohnungseigentumsgesetz

WM

Wertpapier-Mitteilungen

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz vom 9.9.1998

WPo

Wirtschaftsprüferordnung

WpÜG

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vom 20.12.2001

ZfA

Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

zit.

zitiert

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

Literaturverzeichnis

I.Lehr- und Lernbücher (Auswahl)

Buck-Heeb, Petra, Kapitalmarktrecht, 12. Aufl., Heidelberg 2022

Canaris, Claus-Wilhelm, Handelsrecht, 24. Aufl., München 2006

Edenfeld, Stefan, Betriebsverfassungsrecht. Mitbestimmung in Betrieb, Unternehmen und Behörde, 4. Aufl., Heidelberg 2014

Flume, Werner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts I/1, Die Personengesellschaft, Berlin 1977

Flume, Werner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts I/2, Die juristische Person, Berlin 1983

Grunewald, Barbara, Gesellschaftsrecht,11. Aufl., Tübingen 2020

Hadding, Walther/Hennrichs, Joachim, Die HGB-Klausur, 3. Aufl., München 2003

Hueck, Alfred, Das Recht der OHG, 4. Aufl. 1971

Kindler, Peter, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 7. Aufl., München 2014

Koch, Jens, Gesellschaftsrecht, 12. Aufl., München 2021

Kraft, Alfons/Kreutz, Peter, Gesellschaftsrecht, 12. Aufl., 2007

Kübler, Friedrich/Assmann, Heinz-Dieter, Gesellschaftsrecht, 6. Aufl., Heidelberg 2006

Kuhlmann, Jens/Ahnis, Erik, Konzern- und Umwandlungsrecht, 4. Aufl., Heidelberg 2016

Mock, Sebastian, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2019

Saenger, Ingo, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., München 2020

Schmidt, Karsten, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Köln 2002

Schmidt, Karsten, Handelsrecht, 6. Aufl., Köln 2014

Timm, Wolfram/Schöne, Torsten, Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht Bd. II, 9. Aufl., München 2019

Wiedemann, Herbert, Gesellschaftsrecht, Bd. 1, Grundlagen, München 1980

Wiedemann, Herbert, Gesellschaftsrecht, Bd. 2, Recht der Personengesellschaften, München 2004

Wiedemann, Herbert/Frey, Kaspar, Gesellschaftsrecht – Prüfe dein Wissen, 9. Aufl., München 2016

Windbichler, Christine, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl., München 2017

II.Kommentare und Handbücher (Auswahl)

Altmeppen, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Kommentar), 10. Aufl., München 2021

Bartl/Bartl/Kleine/Koch/Schlarb/Schmitt, GmbH-Recht (Heidelberger Kommentar), 8. Aufl., Heidelberg 2019, zit. HK-GmbHG

Baumbach/Hueck, siehe Noack/Servatius/Haas Beuthien, Volker, Genossenschaftsgesetz (Kommentar), 15. Aufl., München 2010

Bürgers/Körber (Hrsg.), Aktiengesetz (Heidelberger Kommentar), 3. Aufl., Heidelberg 2014

Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 3. Aufl., München seit 2014

Glanegger/Kirnberger u.a., Handelsgesetzbuch, Handelsrecht-Bilanzrecht-Steuerrecht (Heidelberger Kommentar), 7. Aufl., Heidelberg 2007

Hachenburg, Max, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommentar, 8. Aufl. seit 1992

Henn/Frodermann/Jannot, Handbuch des Aktienrechts, 8. Aufl., Heidelberg 2009

Henssler, Martin, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, 2. Aufl., München 2008

Hopt, Handelsgesetzbuch (Kommentar), 41. Aufl., München 2022

Hopt, Klaus/Wiedemann, Herbert, Aktiengesetz. Großkommentar, 4. Aufl., Berlin seit 2004

Hüffer, Uwe/Koch, Jens, Aktiengesetz (Kommentar), 15. Aufl., München 2021

Koller/Roth/Morck, Handelsgesetzbuch (Kommentar), 7. Aufl., München 2011

Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl., Köln seit 2009

Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz (Kommentar), 20. Aufl., Köln 2020

Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 4. Aufl. München seit 2014, 5. Aufl. seit 2019

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 8. Aufl., München seit 2018

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 4. Aufl., München seit 2016

Noack/Servatius/Haas, GmbHG (Kommentar), 23. Aufl. 2022.

Rowedder et. al., Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kommentar), 6. Aufl., München 2017

Scholz, Franz (Hrsg.), Kommentar zum GmbH-Gesetz, 12. Aufl., Köln seit 2018

Staub, Herrmann u.a., Großkommentar zum Handelsgesetzbuch, 5. Aufl., Berlin seit 2008

Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, Großkommentar zum GmbHG, 2. Aufl. seit 2013

Wicke, GmbHG (Kommentar), 4. Aufl. 2020

Wlotzke, Otfried/Wissmann, Hellmuth/Koberski, Wolfgang/Kleinsorge, Georg, Mitbestimmungsrecht (Kommentar), 4. Aufl., München 2011

Teil IGrundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts

§ 1Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

1

Fall 1:

Eine Gesellschaft, die in den Niederlanden nach dem Recht dieses Staates gegründet worden und nach niederländischem Recht rechts- und parteifähig ist, verlegt ihren Hauptsitz nach Deutschland. Ein deutsches Gericht spricht dieser Gesellschaft unter Berufung auf deutsches Recht die Rechts- und Parteifähigkeit ab. Zu Recht? Rn. 18

Literatur:

Ballerstedt, Was ist Unternehmensrecht?, FS Duden, S. 15 ff.; Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2011; von Halen, Das internationale Gesellschaftsrecht nach dem Überseering-Urteil des EuGH, WM 2003, 571 ff.; ders., Europäisches Gesellschaftsrecht und deutsche Unternehmensverfassung – Aktionsplan und Interdependenzen, ZIP 2005, 461 ff.; Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 6. Aufl. 2007, § 15; Hofmeister, Grundlagen und Entwicklungen des Internationalen Gesellschaftsrechts, WM 2007, 868 ff.; Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht – Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, 96 ff.; Jung, Individualschutz durch Wirtschaftsgrundrechte im Gesellschaftsrecht, JZ 2001, 1004 ff.; Röhricht, Insolvenzrechtliche Aspekte im Gesellschaftsrecht, ZIP 2005, 505 ff.; W.-H. Roth, Internationalprivatrechtliche Aspekte der Personengesellschaften, ZGR 2014, 168 ff.; Schneeloch, Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel mittelständischer Unternehmen, 2. Aufl. 2006; Weller, Internationales Unternehmensrecht 2010, ZGR 2010, 679 ff.; W. Schön, Das System der gesellschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit nach VALE, ZGR 2013, 333 ff.

I.Der Begriff Gesellschaftsrecht

2

In der Bundesrepublik Deutschland wird ein großer Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten von Personenvereinigungen unternommen, die als Gesellschaften bezeichnet werden. Das Wort Gesellschaft wird allgemein, aber auch in der Rechtssprache unterschiedlich verwandt. Hier wird Gesellschaft als Oberbegriff für alle privatrechtlichen Personenvereinigungen verstanden. Die wichtigsten davon werden in § 2 vorgestellt.

Wichtige Industrieprodukte, wie z.B. Flugzeuge, Computer, Automobile und Kraftwerke, können nur von Organisationen erzeugt werden, die durch viele Gesellschafter getragen werden und Tausende von Mitarbeitern beschäftigen. Aber auch für weniger schwierige Aufgaben erweist sich die Bildung von arbeitsteiligen Organisationen als sinnvoll und notwendig, weil auf diese Weise persönliche und finanzielle Ressourcen vieler Personen für die Verfolgung gemeinsamer Zwecke dienstbar gemacht werden können. Das wirtschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird deshalb entscheidend von privaten Organisationen, den Gesellschaften, geprägt. Mit den Regelungen über diese privaten Organisationen befasst sich das Gesellschaftsrecht.

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Das Gesellschaftsrecht ist ein wichtiges Teilgebiet des Privatrechts. Es enthält u.a. Regelungen über die

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zulässigen Organisationsformen von Gesellschaften,

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Gründung und Beendigung der Gesellschaften,

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innere Struktur, insbesondere über die Willensbildung und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, sowie

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privatrechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu außenstehenden Dritten, insbesondere die Haftung und die Vertretungsmacht der Gesellschafter.

Beispiele:

Die Frage, wie eine Gesellschaft gegründet werden und welchen inneren Aufbau sie haben kann, ist im Gesellschaftsrecht geregelt. Ebenso bestimmt das Gesellschaftsrecht, wer für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet und wer für die Gesellschaft rechtsverbindlich handeln kann.

Das Gesellschaftsrecht ist Schuldrecht und in weitem Umfang auch Verbandsrecht[1]. Im Unterschied zu den verbreiteten Austauschverträgen des Schuldrechts (wie etwa Kauf, Miete, Werkvertrag) zeichnet es sich dadurch aus, dass die beteiligten Personen nicht nur je ihre eigenen Zwecke verfolgen, sondern einen gemeinsamen Zweck, wie z.B. die Gewinnerzielung. Insofern darf man § 705 BGB als Grundnorm des Gesellschaftsrechts verstehen.

Das Gesellschaftsrecht bildet einen Kernbereich des Unternehmensrechts, des Teils der Privatrechtsordnung also, der durch einzelwirtschaftliche, sozialpolitische und gesamtwirtschaftliche Aspekte geprägt wird[2].

II.Das Gesellschaftsrecht und seine Stellung im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

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Gesellschaftsrechtliche Vorschriften finden sich u.a. im BGB, im HGB und in einer Reihe von Spezialgesetzen, wie z.B. dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem PartGG, dem Genossenschaftsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz und dem Umwandlungsgesetz.

Die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts, wie z.B. diejenigen über die Geschäftsfähigkeit, die Willenserklärungen und die Auslegung, gelten auch für das Gesellschaftsrecht.

Beispiel:

Die Kündigung eines Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft und richtet sich nach §§ 132, 131 Abs. 3 Nr. 3 HGB i.V.m. dem Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft abgeschlossen haben. Ob eine Erklärung, mit der ein Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft die Gesellschaft im Wege der Kündigung auflösen möchte, zugegangen und damit wirksam geworden ist, richtet sich nach §§ 130 ff. BGB.

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Enge Verbindungen bestehen heute insbesondere zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht. Steuerrechtliche Aspekte beeinflussen sehr häufig die Wahl der Gesellschaftsform. Das Steuerrecht ist gegenüber den einzelnen Gesellschaftsformen nicht neutral. Deshalb spielen steuerrechtliche Überlegungen bei der Rechtsformwahl und einem etwaigen Rechtsformwechsel eine bedeutende Rolle[3].

Wichtige Vorschriften über die innere Organisation von Gesellschaften finden sich im Mitbestimmungsgesetz und im DrittelBG, zwei Gesetzen, die dem Arbeitsrecht zugeordnet sind.

Eng verbunden ist dem Gesellschaftsrecht das Kapitalmarktrecht, das dem Anlegerschutz und der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte dient. Da die Aktiengesellschaft diejenige Gesellschaftsform ist, die dafür geschaffen ist, am Markt Kapital zu sammeln, enthält das Aktienrecht bereits einen Teil der kapitalmarktrechtlichen Regelungen. Um Betrug bei der Einwerbung von Kapital zu verhindern, hat der Gesetzgeber als bedeutende kapitalmarktrechtliche Regelung die Börsenprospekthaftung geschaffen, geregelt im Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Wichtige Gesetze mit kapitalmarktrechtlichen Regelungstatbeständen sind darüber hinaus das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) von 1994 und das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) von 2001. Beide Gesetze enthalten Regelungen betreffend die Pflichten von Organmitgliedern im Interesse des Anlegerschutzes. Seit einiger Zeit finden sich wesentliche Vorschriften wie etwa das Insiderrecht in der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) wieder. Für die Durchsetzung von Anlegeransprüchen bedeutsam ist noch das (KapMUG).

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Gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Bedürfnissen dient das Bilanzrecht, das im Wesentlichen im 3. Buch des HGB verankert ist. Darin hat das bisher umfangreichste Vorhaben der Europäischen Union zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechts seinen Niederschlag gefunden, mit dem es gelungen ist, das gesamte Bilanzrecht für die Kapitalgesellschaften in ihren unterschiedlichen Ausprägungen und die Genossenschaft unter Einbeziehung der wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Personenhandelsgesellschaften an das Recht innerhalb der Europäischen Union anzugleichen.

Dem Gesellschaftsrecht ebenfalls eng verbunden ist das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Darunter ist in erster Linie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu verstehen, das die Bekämpfung von Beschränkungen des Wettbewerbs durch Wettbewerber zum Gegenstand hat, geregelt im deutschen GWB sowie im EU-Recht, insb. den Artt. 101 f. AEUV sowie der Fusionskontrollverordnung (FKVO). Es geht u.a. um die wettbewerbsrechtliche Kontrolle von Zusammenschlüssen, die der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Marktes dienen soll.

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Enge Bezüge gibt es auch zwischen Gesellschaftsrecht und dem in der Insolvenzordnung (InsO) geregelten Insolvenzrecht. Eine der Aufgaben des Insolvenzrechts besteht darin, die Marktteilnahme von Gesellschaften zu unterbinden, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können und deshalb eine Gefahr für den Rechtsverkehr darstellen[4]. Darüber hinaus stellt das Insolvenzrecht ein rechtliches Instrumentarium gegen Handlungen zur Verfügung, welche die Vermögensmasse eines Schuldners, die zur Befriedigung der Gläubiger in einem geordneten Verteilungsverfahren zur Verfügung stehen soll, im Vorfeld der Insolvenzeröffnung schmälern, in erster Linie das sog. Recht der Insolvenzanfechtung der § 129 ff. InsO. In diesem Zusammenhang weisen die Kapitalschutzvorschriften des Gesellschaftsrechts einen erheblichen Bezug zum Insolvenzrecht auf[5].

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Allenfalls gesellschaftsrechtliche Bezüge hat das am 1.1.1987 in Kraft getretene und zum 1.4.1998 geänderte Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), mit dem den nicht börsennotierten mittelständischen Unternehmen der indirekte Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet und damit ihre Außenfinanzierungsmöglichkeit verbessert werden soll. Das UBGG schafft den zur Verwirklichung dieser Ziele notwendigen Organisationsrahmen. Danach sind Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in den Rechtsformen der AG, GmbH, KGaA und der KG zulässig (§ 2 UBGG). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Rn. 587 verwiesen.

III.Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsordnung

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Das Gesellschaftsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Gesellschaftsrecht gewährt zusammen mit der Berufs- und Gewerbefreiheit jeder Person das Recht, sich mit anderen Personen zur Verfolgung wirtschaftlicher Ziele zu Organisationen zusammenzuschließen sowie andere Personen zu beschäftigen. Diese Freiheitsrechte sind ein entscheidendes Strukturmerkmal der Wirtschaftsordnung. In der Bundesrepublik Deutschland können also grundsätzlich alle Personen frei entscheiden, ob sie sich zusammenschließen wollen und mit welchen Mitteln sie das zu welchem Zweck und in welcher Rechtsform tun wollen.

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Als systemgebundenes Recht ist das Gesellschaftsrecht zwischen unterschiedlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen nicht frei austauschbar. Dort, wo – wie z.B. ehemals in den Staaten des sog. Ostblocks – das private Eigentum an den Produktionsmitteln im Sinne von Verfügungs- und Nutzungsfreiheit sowie die Vertragsfreiheit und darauf basierend die private Wirtschaftsinitiative nicht zu den Essentialien der Rechts- und Wirtschaftsordnung gehören, ist das Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar.

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Die Grundentscheidungen für die Rechts- und damit auch die Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland sind in der Verfassung, dem Grundgesetz, niedergelegt. Das Grundgesetz ordnet das Staatswesen Bundesrepublik Deutschland als Republik, Demokratie, sozialen Rechtsstaat und Bundesstaat. Es enthält auch eine Reihe von Normen, die das Wirtschaftsleben entscheidend prägen. Als Beispiele seien die Garantie des Privateigentums (Art. 14 Abs. 1 GG), die Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) genannt. In der Frage, ob und inwieweit das Grundgesetz wirtschaftspolitische Festlegungen getroffen hat, herrscht weitgehende Übereinstimmung. Das Grundgesetz lässt die Frage nach der Wirtschaftsordnung bewusst offen, um der freien Auseinandersetzung und Gestaltung Raum zu lassen. Der vom Grundgesetz geschaffene Gestaltungsraum wird u.a. durch das Gesellschaftsrecht ausgefüllt, das damit ein wichtiges Strukturprinzip der Rechts- und Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Man darf aber nicht vergessen, dass nicht nur Gesellschaften als Akteure am Wirtschaftsleben teilhaben, es gibt darüber hinaus z.B. auch Einzelunternehmer sowie Stiftungen, die beide zwar Rechtsträger, aber eben keine Gesellschaften (verstanden als Verband aus mehreren Personen) sind.

IV.Europäisches Gesellschaftsrecht

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Die Entwicklung eines europäischen Gesellschaftsrechts verläuft zeitlich weitgehend parallel zur EU-Rechtsangleichung allgemein. Sie beruht auf der Idee, ein weitgehend harmonisiertes europaweit geltendes Privatrecht zu schaffen. Das Gesellschaftsrecht ist wie kaum ein anderer Bereich des Privatrechts durch europäisches Primär- und Sekundärrecht beeinflusst.

Das europäische Gesellschaftsrecht kann man in drei Bereiche aufteilen:

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Die Harmonisierung und Koordinierung der nationalen Gesellschaftsrechte. Art. 50 Abs. 2g AEU-Vertrag enthält das primäre Gemeinschaftsrecht, u.a. den ausdrücklichen Auftrag, der die Angleichung und Koordinierung der nationalen Gesellschaftsrechte zum Ziel hat.

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Die Schaffung supranationaler Gesellschaftsformen.

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Die Sicherung der Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften.

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Im Bereich der Harmonisierung und Koordinierung der nationalen Rechte sind die teils bereits erlassenen, teils erst vorgeschlagenen europäischen Rechtsakte auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, zumeist Richtlinien, zahlreich und betreffen viele Bereiche. Sie reichen von der Gründung der Gesellschaft bis zu ihrer Liquidation. Bei den vom europäischen Gesellschaftsrecht erfassten Gesellschaftstypen stand zunächst die Aktiengesellschaft im Vordergrund. Viele Richtlinien und Richtlinienvorschläge betreffen aber auch andere Gesellschaftsformen, wie z.B. die GmbH[6]. Inzwischen hat das Europäische Gesellschaftsrecht die deutsche Unternehmensverfassung in vielfacher Hinsicht geprägt[7].

Was die supranationalen Gesellschaftsformen angeht, so besteht seit 1989 die Möglichkeit, dass Unternehmen aus jedenfalls zwei Mitgliedstaaten der EU sich zu einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) zusammenschließen. Dabei handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, auf die in Deutschland überwiegend das Recht der OHG anzuwenden ist (vgl. dazu Rn. 41 f. und 314 f.).

V.Internationales Gesellschaftsrecht

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Das Internationale Gesellschaftsrecht ist dasjenige Recht, das bestimmt, nach welchem Recht eine Personenvereinigung zu behandeln ist, wenn auf Grund eines Sachverhalts auch ein anderes als das nationale Recht Anwendung finden könnte (Gesellschaftsstatut). Das Internationale Gesellschaftsrecht ist Teil des Internationalen Privatrechts, das nationales Recht ist und die sog. Kollisionsnormen enthält.

Das Gesellschaftsstatut bestimmt also, welches Recht anzuwenden ist. Gem. der Lehre vom gesellschaftsrechtlichen Einheitsstatut kann das Gesellschaftsstatut immer nur einer Rechtsordnung unterstehen. Alles, was als gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist, wird vom Gesellschaftsstatut erfasst. Das Gesellschaftsstatut bestimmt sowohl das Innen- als auch das Außenrecht der Gesellschaft[8].

Die Festlegung des Gesellschaftsstatuts ist in erster Linie eine Frage, die nach dem jeweiligen Internationalen Privatrecht zu beantworten ist, welches nationales Recht darstellt. Für den Bereich der Europäischen Union wird das nationale Recht jedoch durch Europarecht überlagert, das nicht zuletzt durch die Rspr. des EuGH geprägt wird. Für das Gesellschaftsstatut gibt es im Wesentlichen zwei Anknüpfungsmethoden, die Sitztheorie und die Gründungstheorie. Nach der Sitztheorie ist diejenige Rechtsordnung anzuwenden, die an dem tatsächlichen Verwaltungssitz des Unternehmens gilt. Nach der Gründungstheorie gilt die Rechtsordnung, nach deren Bestimmungen der Gesellschaftsvertrag geschlossen worden ist.

Beispiel:

Verlegt eine belgische Gesellschaft, die in Brüssel gegründet worden ist, ihren Hauptsitz und den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit nach Berlin, so wäre nach der Sitztheorie auf diese Gesellschaft nun deutsches Recht anwendbar. Anders wäre es nach der Gründungstheorie; es fände weiterhin belgisches Recht Anwendung.

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Innerhalb der EU führt die Anwendung der Sitztheorie zu Schwierigkeiten, da die Gesellschaften nach Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag Niederlassungsfreiheit und nach Art. 56 und Art. 62 AEU-Vertrag Dienstleistungsfreiheit genießen. Der EuGH[9] hat in einem Fall, in dem es um die Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen Gesellschaft durch ein deutsches Gericht ging, entschieden, es verstoße gegen die Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag, wenn einer Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, gegründet worden ist und von der nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates angenommen wird, dass sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz dorthin verlegt hat, in diesem Mitgliedstaat die Rechtsfähigkeit und die Parteifähigkeit abgesprochen wird. Das bedeutet: Macht eine Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaates gegründet worden ist, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, in einem anderen Mitgliedstaat von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch, so ist dieser andere Mitgliedstaat nach den Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag verpflichtet, die Rechtsfähigkeit und damit auch die Parteifähigkeit zu respektieren, die diese Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaates besitzt[10].

Mit einer Entscheidung zum grenzüberschreitenden Formwechsel hat der EuGH[11] die Vorgaben der Art. 49, 54 AEU-Vertrag für die Anerkennung, Sitzverlegung und Umwandlung von Gesellschaften innerhalb der EU konkretisiert. Nach diesem Urteil haben die Mitgliedstaaten der ausländischen Gesellschaft den Wechsel in eine nationale Rechtsform unter denselben Bedingungen zu gestatten wie einer inländischen Gesellschaft.[12]

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Für die sachliche Anwendung der sog. Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts ist entscheidend, dass die ausgeübte Tätigkeit zum Wirtschaftsleben i.S. des Art. 2 EGV (im Wesentlichen ersetzt durch Art. 3 AEU-Vertrag) zählt. Ein Idealverein, der nicht gewinnorientiert als Wettbewerber zu kommerziellen Unternehmen am Markt auftritt, kann die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag nicht für sich in Anspruch nehmen[13].

Was die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts für Gesellschaften angeht, die nicht nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, sondern nach dem eines Drittstaates gegründet worden sind, so hält der BGH[14] an der Sitztheorie fest, weil sich diese Gesellschaften nicht auf die Niederlassungsfreiheit nach Europarecht berufen können[15].

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Lösung zu Fall 1:

Die Entscheidung des deutschen Gerichts könnte gegen europäisches Recht verstoßen. Die Gesellschaft hat von ihrem Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht. Die Gerichte der Mitgliedstaaten sind deshalb gem. Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag verpflichtet, die Rechts- und Parteifähigkeit so zu respektieren, wie sie nach dem Recht des Gründungsstaates gewährt wird. Einer Gesellschaft, die in den Niederlanden nach dem Recht dieses Staates gegründet worden und nach niederländischem Recht rechts- und parteifähig ist, darf deshalb für den Fall, dass der Hauptsitz der Gesellschaft nach Deutschland verlegt worden ist, von einem deutschen Gericht unter Berufung auf deutsches Recht nicht die Rechts- und Parteifähigkeit nicht abgesprochen werden.

§ 2Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich

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Fall 2:

Die A-Aktiengesellschaft (A-AG) möchte mit dem Unternehmen U einen Vertrag über die Lieferung von Halbfertigprodukten zum Zwecke der Weiterverarbeitung abschließen. Kann die A-AG Vertragspartnerin sein und wie kann sie ggf. wirksam einen Vertrag mit U abschließen? Rn. 43

Literatur:

V. Beuthien, Zur Grundlagengewissheit des deutschen Gesellschaftsrechts, NJW 2005, 855 ff.; derselbe,, Zur Funktion und Verantwortung juristischer Personen im Privatrecht, JZ 2011, 124 ff.; Gurlit, Grundrechtsbindung von Unternehmen, NZG 2012, 249; Kempen, Grundrechtsverpflichtete, in: HGR II § 54; Lehmann, Der Begriff der Rechtsfähigkeit, AcP 207 (2007), 225 ff.; Mertens, Die Grundrechtsfähigkeit der juristischen Person und das Gesellschaftsrecht, JuS 1989, 857 ff.; Müller/Gugenberger, EWIV – Die neue europäische Gesellschaftsform, NJW 1989, 1449 ff.; Omlor, Die Societas Unius Personae – eine supranationale Erweiterung der deutschen GmbH-Familie; Ries, Societas Unius Personae, NZG 2014, 569 f.; K. Schmidt, Neuregelung des Rechts der Personengesellschaften? – Vorüberlegungen für eine konsistente Reform, ZHR 177 (2013), 712 ff.; Tettinger, Juristische Personen des Privatrechts als Grundrechtsträger, in: HGR II, § 51; Weimar, Einmann-Personengesellschaft – ein neuer Typ des Gesellschaftsrechts?, ZIP 1997, 1769 ff.

I.Arten von Gesellschaften

II.Personengesellschaften, Körperschaften, juristische Personen

1.Personengesellschaften und Körperschaften

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Fast alle der oben genannten Vereinigungsarten lassen sich auf zwei Grundtypen zurückführen, die beide im BGB geregelt sind:

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die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB)

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