Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften - Ulrich Eisenhardt - E-Book

Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften E-Book

Ulrich Eisenhardt

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Beschreibung

Dieses Lehrbuch stellt klar und einprägsam die examensrelevanten Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts dar, behandelt neben der BGB-Gesellschaft und dem Verein eingehend das Recht der Personengesellschaften OHG und KG und gibt einen ersten Überblick zu den Kapitalgesellschaften AG und GmbH. Ein besonderes Augenmerk gilt neuen Entwicklungen und der Lösung aktueller Fragen, auch im Hinblick auf internationale und europäische Zusammenhänge. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis und über 50 Fälle mit Lösungsskizzen machen den Prüfungsstoff anschaulich, erleichtern so das Verständnis für komplexe gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge und schulen die Klausuranwendung des Erlernten. Literatur und Rechtsprechungsnachweise sind in Fußnoten dargestellt, wodurch der Lesefluss erleichtert wird.

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Gesellschaftsrecht IRecht der Personengesellschaften

Mit Grundzügen des GmbH- und des Aktienrechts

 

von

Dr. Dr. h.c. Ulrich Eisenhardt

em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen

 

und

Dr. Ulrich Wackerbarth

o. Professor an der Fernuniversität Hagen

 

 

16., völlig neu bearbeitete Auflage

 

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-4239-9

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 89 2183 7923Telefax: +49 89 2183 7620

 

www.cfmueller.de

 

© 2015 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Dieses Lehrbuch behandelt den Stoff des Pflichtfaches Gesellschaftsrecht. Dazu gehören auch aktuelle Probleme und neuere Entwicklungen, die den Studierenden freilich nur in den Grundlinien vermittelt werden. Wir haben uns sehr bemüht, das Buch nicht zu überfrachten und anhand von Praxisbeispielen möglichst anschaulich zu gestalten. Über 50 Fälle mit Lösungen bereiten auf Klausuren und Prüfungen vor.

Auch in der 16. Auflage wurden etliche Veränderungen und Ergänzungen notwendig, um das Lehrbuch auf den aktuellen Stand zu bringen und den Ausbildungsanforderungen und Lernbedürfnissen anzupassen. Dabei ist der Text moderat erweitert worden. Das Recht der Personengesellschaften bildet den Schwerpunkt dieses Bandes I, hier wurde der Abschnitt zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts wesentlich überarbeitet und erweitert, u. a. um die aktuelle Diskussion um Zulässigkeit und Reichweite von Mehrheitsbeschlüssen abzubilden. Ferner sind neue Abschnitte zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Gestaltung von Kommanditgesellschaftsverträgen eingefügt. Die Darstellung des Aktien- und des GmbH-Rechts ist auf die Grundzüge beschränkt. Hier waren einige Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance nachzuzeichnen, z. B. über die Frauenquote im Aufsichtsrat. Ferner wurde der Abschnitt zur Kapitalaufbringung in beiden Rechtsformen verstärkt und die Darstellung der Durchgriffshaftung gestrafft. An den passenden Stellen wird auf die Vertiefung im Band Wackerbarth/Eisenhardt, Gesellschaftsrecht II, Recht der Kapitalgesellschaften, verwiesen. Inhaltlich stammt die Überarbeitung des Rechts der Personengesellschaften von Ulrich Eisenhardt, Ulrich Wackerbarth verantwortet die Aktualisierung des Rechts der Kapitalgesellschaften und der GmbH & Co KG.

Hagen, im September 2015

Ulrich EisenhardtUlrich Wackerbarth

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

Teil IGrundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts

 § 1Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

  I.Der Begriff Gesellschaftsrecht

  II.Das Gesellschaftsrecht und seine Stellung im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

  III.Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsordnung

  IV.Europäisches Gesellschaftsrecht

  V.Internationales Gesellschaftsrecht

 § 2Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich

  I.Arten von Gesellschaften

  II.Personengesellschaften und juristische Personen

   1.Überblick

   2.Die juristische Person

   3.Unterschiede zwischen juristischer Person und Personengesellschaft

   4.Juristischer Personen und Personengesellschaften als Grundrechtsträger

  III.Der Begriff Kapitalgesellschaft

  IV.Europäische Gesellschaftsformen

 § 3Gesellschaftsvertrag und Privatautonomie

Teil IIDie BGB-Gesellschaft

 § 4Begriff und Bedeutung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Gesellschaftsvertrag

  I.Begriff und Bedeutung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

   1.Der Begriff

   2.Die Rechtsquellen

   3.Die Bedeutung

    a)Überblick

    b)Freie Berufe

    c)Andere Vorhaben

  II.Der gemeinsame Zweck

  III.Der Gesellschaftsvertrag

   1.Überblick

   2.Die Rechtsnatur des Gesellschaftsvertrages

   3.Die Form

   4.Die Auslegung von Gesellschaftsverträgen

 § 5Die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)

  I.Überblick

  II.Das Gesellschaftsvermögen als Gesamthandsvermögen

  III.Rechte und Pflichten der Gesellschafter

   1.Überblick

   2.Die Beitragspflicht

    a) Überblick

    b) Die Folgen der Verletzung von Beitragspflichten

    c) Keine Nachschusspflicht

   3.Geschäftsführung und Beschlussfassung

    a) Die Begriffe Geschäftsführung und Vertretung

    b) Die Geschäftsführung im Einzelnen

    c)Gesellschafterbeschlüsse

   4.Der Aufwendungserstattungsanspruch

   5.Die Treuepflichten

   6.Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Gesellschafter

   7.Die Verteilung von Gewinn und Verlust

  IV.Das Geltendmachen von Forderungen, die der Gesellschaft gegen einzelne Gesellschafter zustehen

 § 6Die Rechtsbeziehungen der BGB-Gesellschaft zu Dritten

  I.Die Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

   1.Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

   2.Die Grundbuchfähigkeit

   3.Die Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft

   4.Die BGB-Gesellschaft als Mitglied eines anderen Verbandes

   5.Die fehlerhafte BGB-Gesellschaft

  II.Die Vertretung

   1.Die Vertreter der Gesellschaft

   2.Der Grundsatz der Selbstorganschaft

  III.Die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

   1.Die akzessorische Haftung der Gesellschafter für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten

   2.Die Anwendung des § 31 BGB

   3.Ansprüche gegen Mitglieder einer Scheingesellschaft

   4.Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen

    a)Überblick

    b)Ungerechtfertigte Bereicherung

    c)Unerlaubte Handlung

   5.Sozialverbindlichkeiten

   6.Ansprüche des Gesellschafter-Gläubigers

   7.Haftung des Treugebers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?

   8.Haftungsbeschränkungen

   9.Der Ausgleich unter den Gesellschaftern

   10.Zur analogen Anwendung des § 28 HGB

    a)Überblick

    b)Anwaltsgesellschaften

 § 7Gesellschafterwechsel

  I.Überblick

  II.Das Eintreten neuer Gesellschafter

   1.Der Eintritt eines neuen (hinzutretenden) Gesellschafters

   2.Die Haftung des hinzutretenden Gesellschafters

   3.Die Vererbung der Gesellschafterstellung

  III.Das Ausscheiden von Gesellschaftern

   1.Die Gründe für das Ausscheiden

    a)Die Kündigung des ausscheidenden Gesellschafters

    b)Das Ausscheiden durch Abschluss eines Ausscheidensvertrag

    c)Die Hinauskündigung eines Gesellschafters

   2.Die Folgen des Ausscheidens und die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters

    a)Überblick

    b)Die Nachhaftung

   3.Die Ansprüche des ausscheidenden Gesellschafters

    a)Überblick

    b)Der Anspruch auf Schuldbefreiung gem. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB

    c)Der Anspruch auf Erstellung einer Abschichtungsbilanz

    d)Abfindungsanspruch oder Haftung für einen Fehlbetrag (§§ 738, 739 BGB)

 § 8Die Beendigung der Gesellschaft

  I.Überblick

  II.Die Auflösung

  III.Die Auseinandersetzung

   1.Überblick

   2.Das Verfahren der Auseinandersetzung

   3.Die Fortsetzung der noch nicht voll beendeten Gesellschaft

 § 9Die BGB-Gesellschaft als reine Innengesellschaft

  I.Überblick

  II.Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

  III.Zur Abgrenzung: Gemeinschaften im Rechtssinne

Teil IIIDie juristischen Personen des BGB: Eingetragener Verein und rechtsfähige Stiftung

 § 10Grundbegriffe des Vereinsrechts

  I.Überblick

  II.Der Begriff des bürgerlich-rechtlichen Vereins

  III.Der Idealverein

   1.Idealverein und wirtschaftlicher Verein

   2.Das Nebenzweckprivileg

  IV.Der wirtschaftliche Verein

 § 11Gründung und Verfassung des Vereins

  I.Die Gründung des Vereins

   1.Der Gründungsvertrag

   2.Die Erlangung der Rechtsfähigkeit

  II.Die Verfassung des rechtsfähigen Vereins

   1.Begriff und Inhalt der Verfassung des Vereins

   2.Die Rechtsnatur der Satzung

   3.Der Inhalt der Satzung

    a)Überblick

    b)Inhaltskontrolle

  III.Die Organe des Vereins

   1.Überblick

   2.Die Mitgliederversammlung

    a)Funktion und Aufgaben

    b)Fehlerhafte Beschlüsse

   3.Der Vorstand

    a)Aufgabenbereich

    b)Die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein

    c)Die Haftung des Vereins für zum Schadenersatz verpflichtende Handlungen seiner Organe

 § 12Die Mitgliedschaft

  I.Der Begriff der Mitgliedschaft

  II.Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft

   1.Die Rechte

   2.Die Pflichten

  III.Der Erwerb der Mitgliedschaft

   1.Überblick

   2.Besteht ein Anspruch auf Aufnahme in einen Verein?

  IV.Der Verlust der Mitgliedschaft

  V.Vereinsstrafen und Ausschluss von Mitgliedern

  VI.Keine Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins

 § 13Auflösung und Beendigung des Vereins

 § 14Der nicht rechtsfähige Verein

  I.Begriff und Bedeutung des nicht rechtsfähigen Vereins

  II.Das auf den nicht rechtsfähigen Verein anwendbare Recht

  III.Die Haftung der Mitglieder

  IV.Die passive und aktive Parteifähigkeit im Zivilprozess

 § 15Die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts

  I.Die Bedeutung

  II.Begriff und Rechtsquellen

  III.Die Entstehung der rechtsfähigen Stiftung

  IV.Die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung

  V.Die Beendigung der Stiftung

Teil IVDie offene Handelsgesellschaft (OHG)

 § 16Begriff, Rechtsnatur und Bedeutung der offenen Handelsgesellschaft

  I.Der Begriff der OHG

  II.Die Rechtsnatur der OHG

   1.Die OHG als Handelsgesellschaft

   2.Die Gesellschafter einer OHG

   3.Die gesetzliche Regelung

   4.Die Rechtsnatur der OHG als Personenhandelsgesellschaft

  III.Die Bedeutung der OHG als typische Personenhandelsgesellschaft

  IV.Die Rechtsform der EWIV

 § 17Errichtung und Entstehung einer OHG

  I.Abschluss und Inhalt des Gesellschaftsvertrages

   1.Einleitung

   2.Die Auslegung des Gesellschaftsvertrages

   3.Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages

  II.Die Rechtsnatur des OHG-Gesellschaftsvertrages

  III.Die Entstehung einer OHG

  IV.Der Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)

   1.Die Anwendung von § 28 HGB auf OHG und KG

   2.Zur analogen Anwendung von § 28 HGB

  V.Der Vorvertrag zu einem Gesellschaftsvertrag

  VI.Die Scheingesellschaft

 § 18Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)

  I.Die Rechtsgrundlagen des Innenverhältnisses bei der OHG

  II.Überblick über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter

   1.Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Gesellschafter

   2.Die Sozialansprüche

   3.Die Sozialverpflichtungen

  III.Die Beitragspflicht der Gesellschafter

  IV.Die Verteilung von Gewinn und Verlust

   1.Die gesetzlichen Grundlagen

   2.Bilanzierung

  V.Die Treuepflichten der Gesellschafter

   1.Überblick

   2.Das Wettbewerbsverbot

  VI.Geschäftsführung und Beschlussfassung

   1.Die Geschäftsführung

   2.Gesellschafterbeschlüsse

  VII.Informations- und Kontrollrechte

  VIII.Der Aufwendungsersatz

  IX.Das Gesellschaftsvermögen

 § 19Die Beziehungen der Gesellschafter zu Dritten (Außenbeziehungen)

  I.Die Vertretung

   1.Die gesetzliche Regelung

   2.Das Verbot der Drittorganschaft

  II.Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

   1.Überblick

   2.Der Inhalt der Haftungsverbindlichkeit gem. § 128 HGB

   3.Das Verhältnis von Gesellschaftsverbindlichkeit zur Gesellschafterhaftung

   4.Die Einwendungen der Gesellschafter

   5.Die Haftung der eintretenden Gesellschafter

   6.Die Haftung der ausscheidenden Gesellschafter

 § 20Die Beendigung der Gesellschaft

  I.Allgemeine Grundsätze

  II.Die Auflösungsgründe

  III.Die Auflösungsklage

  IV.Auseinandersetzung und Vollbeendigung

   1.Die Auseinandersetzung

   2.Vollbeendigung und Haftung der Gesellschafter

 § 21Der Wechsel von Gesellschaftern

  I.Das Ausscheiden von Gesellschaftern

   1.Überblick

   2.Die Kündigung durch einen Gesellschafter

   3.Die Ausschließung eines Gesellschafters

   4.Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters

  II.Der Eintritt von Gesellschaftern in die bestehende OHG

   1.Überblick

   2.Der Eintritt eines neuen Gesellschafters

   3.Die sog. Übertragung des Gesellschaftsanteils

  III.Die Fortsetzung der OHG mit den Erben der Gesellschafter

   1.Überblick

   2.Die Nachlasszugehörigkeit des Gesellschaftsanteils

   3.Die Eintrittsklausel

   4.Die Nachfolgeklausel

   5.Die qualifizierte Nachfolgeklausel

   6.Der Umfang des Übergangs von Gesellschafterrechten und Gesellschafterpflichten

  IV.Die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters

   1.Gesetzliche Regelung und Abfindungsklauseln

   2.Abfindungsklauseln und Inhaltskontrolle

 § 22Die fehlerhafte Gesellschaft

  I.Die Fragestellung

  II.Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen von einer fehlerhaften Gesellschaft gesprochen werden kann

   1.Ursachen für das Entstehen einer fehlerhaften Gesellschaft

    a)Der Abschluss eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrages

    b)Der fehlerhafte Beitritt

    c)Die fehlerhafte Vereinbarung über das Ausscheiden eines Gesellschafters

    d)Die fehlerhaft vereinbarte Gesellschafternachfolge

    e)Vertretung ohne Vertretungsmacht und fehlerhafte Gesellschaft

   2.Das Invollzugsetzen der Gesellschaft

  III.Die auf die in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft anzuwendenden Rechtssätze

   1.Allgemeine Grundsätze

   2.Das Innenverhältnis

   3.Das Außenverhältnis

  IV.Beschränkungen bei der Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft

   1.Der Schutz von nicht oder nicht voll geschäftsfähigen Personen

   2.Verstöße gegen die guten Sitten (§ 138 BGB)

   3.Die Fehlerhaftigkeit des Gesellschaftsvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

Teil VDie Partnerschaftsgesellschaft

 § 23Grundzüge des Partnerschaftsgesellschaftsrechts

  I.Begriff und Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft

  II.Die Errichtung der Partnerschaftsgesellschaft

   1.Der Partnerschaftsvertrag

   2.Die Eintragung in das Partnerschaftsregister

   3.Der Name

  III.Die Beziehung der Partner untereinander (Innenverhältnis)

  IV.Die Beziehung der Partner zu Dritten (Außenbeziehungen)

   1.Die Vertretung

   2.Die Haftung der Partner für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft

    a)Die generelle Regelung

    b)Die gesetzliche Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 2 PartGG

   3.Die Partnerschaftgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

  V.Die Fortsetzung der Partnerschaft mit den Erben der Partner

  VI.Umwandlung

Teil VIDie Kommanditgesellschaft (KG)

 § 24Begriff und Bedeutung der Kommanditgesellschaft als Modifikation der OHG

  I.Der Begriff der Kommanditgesellschaft

  II.Die Bedeutung der Kommanditgesellschaft

  III.Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft

   1.Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre)

   2.Die Kommanditisten

   3.Atypisch ausgestaltete Kommanditgesellschaften. Die Bildung eines Beirates

   4.Kommanditisten und Treuhandkonstruktionen

 § 25Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenrecht der KG)

  I.Überblick

  II.Die Beteiligung an Gewinn und Verlust

  III.Die Kontrollrechte

  IV.Das Widerspruchsrecht

  V.Treuepflicht und Wettbewerb

 § 26Die Außenbeziehungen bei der KG (Außenrecht der KG)

  I.Die Vertretung

  II.Die Gesellschafterhaftung

   1.Die generelle Regelung

   2.Die Haftung des Kommanditisten vor der Eintragung in das Handelsregister

   3.Die Haftung des Kommanditisten nach der Eintragung in das Handelsregister (§ 171 HGB)

   4.Das Wiederaufleben der Haftung gem. § 172 Abs. 4 u. 5 HGB

  III.Der Erstattungsanspruch

 § 27Der Wechsel von Gesellschaftern und die Beendigung der Kommanditgesellschaft

  I.Der Wechsel von Gesellschaftern

   1.Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern bei der KG

   2.Die Haftung der eintretenden Gesellschafter

   3.Die Haftung der ausscheidenden Gesellschafter

    a)Die Nachhaftung

    b)Wiederaufleben der Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB?

   4.Die Ausschließung von Gesellschaftern

   5.Die Fortsetzung der KG mit den Erben der Gesellschafter

  II.Die Beendigung der Kommanditgesellschaft

Teil VIIDie stille Gesellschaft

 § 28Begriff und Bedeutung der stillen Gesellschaft

  I.Begriff und Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

  II.Die Gesellschafter einer stillen Gesellschaft

  III.Die Bedeutung der stillen Gesellschaft

  IV.Rechte und Pflichten der Gesellschafter

  V.Die Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen

  VI.Die Unterbeteiligungsgesellschaft

   1.Das Bedürfnis, sog. Unterbeteiligungsgesellschaften zu gründen

   2.Die Rechtsform der Unterbeteiligungsgesellschaft

  VII.Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem UBGG

Teil VIIIDie Aktiengesellschaft (AG)

 § 29Die Bedeutung der Aktiengesellschaft

  I.Die Aktiengesellschaft als die geeignete Gesellschaftsform für große Unternehmen

  II.Die wirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft

   1.Kapitalmarkt

   2.Corporate Governance

  III.Der Aufsichtsrat als Ansatzpunkt für politische Vorhaben

   1.Allgemein

   2.Die Unternehmenmitbestimmung

    a)Die Historie

    b)Die Paritätische Mitbestimmung

   3.Die Frauenquote im Aufsichtsrat

 § 30Begriff und Rechtsnatur der Aktiengesellschaft, verwandte Rechtsformen

  I.Begriff der Aktiengesellschaft

  II.Die Rechtsnatur der Aktiengesellschaft

  III.Mit der AG verwandte Rechtsformen

   1.Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

   2.Die Europäische Aktiengesellschaft – Societas Europaea

 § 31Gründung und Entstehung der Aktiengesellschaft

  I.Die einfache Gründung im Überblick

  II.Die Vor-Aktiengesellschaft

  III.Die Satzung

  IV.Die Bestellung von Organen

  V.Gründungsbericht und Gründungsprüfung

  VI.Die Einlage

  VII.Die Anmeldung zum Handelsregister und die Eintragung

 § 32Das Grundkapital

  I.Der Begriff Grundkapital

  II.Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

   1.Kapitalaufbringung

    a)Bareinlage oder Sacheinlage

    b)Tatsächliche Leistung

    c)Verdeckte Sacheinlage

   2.Einlagepflicht

   3.Kapitalerhaltung

   4.Erwerb eigener Aktien

  III.Die Kapitalerhöhung

   1.Überblick

   2.Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen

   3.Das Bezugsrecht der Aktionäre und sein Ausschluss

    a)Das Bezugsrecht

    b)Die Problematik der Zulässigkeit des Bezugsrechtsausschlusses

  IV.Die Kapitalherabsetzung

 § 33Die Aktien. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

  I.Aktie, Grundkapital und Mitgliedschaft

   1.Anteil am Grundkapital, Nennbetrags- und Stückaktie

   2.Nennwert, Vermögen und Börsenkurs der Aktie

   3.Die durch die Aktie vermittelten Mitgliedschaftsrechte

  II.Die Aktie als Wertpapier

   1.Überblick

   2.Inhaberaktien

   3.Namensaktien

  III.Stammaktien und Vorzugsaktien

 § 34Die Organe der Aktiengesellschaft

  I.Das Verhältnis der Organe zueinander

  II.Der Vorstand

   1.Die Aufgaben

   2.Die Bestellung der Vorstandsmitglieder

   3.Die Entscheidungsfindung

   4.Die Haftung der Vorstandsmitglieder

  III.Der Aufsichtsrat

   1.Die Aufgaben des Aufsichtsrates

    a)Überblick

    b)Die Überwachung der Geschäftsführung

    c)Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht

   2.Die Besetzung des Aufsichtsrates

   3.Aufsichtsratspräsidium und Aufsichtsratsausschüsse

   4.Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder

  IV.Die Hauptversammlung

   1.Aufgaben der Hauptversammlung

   2.Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

   3.Hauptversammlungsbeschlüsse und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung

    a)Beschlüsse der Hauptversammlung

    b)Das Stimmrecht des Aktionärs und seine Ausübung

   4.Das Auskunftsrecht des Aktionärs

 § 35Rechte und Pflichten der Aktionäre

  I.Die Rechte aus der Mitgliedschaft

   1.Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

   2.Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Aktionäre

   3.Vermögensrechte und Mitverwaltungsrechte

  II.Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen

   1.Überblick

   2.Die Nichtigkeitsgründe

   3.Das Anfechtungsrecht (Anfechtungsklage)

   4.Der Missbrauch des Anfechtungsrechts

  III.Die Pflichten aus der Mitgliedschaft, insbesondere die Treuepflichten

   1.Die Einlagepflicht

   2.Die Treuepflichten der Aktionäre

  IV.Der Minderheitenschutz

 § 36Jahresabschluss und Gewinnverwendung

  I.Jahresabschluss und Geschäftsbericht

   1.Überblick

   2.Der Jahresabschluss

   3.Der Anhang

   4.Der Lagebericht

   5.Die Publizitätspflicht

   6.Die Entsprechenserklärung

  II.Die Gewinnverwendung

Teil IXDie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 § 37Der Begriff der GmbH und ihre Bedeutung für das Wirtschaftsleben

  I.Begriff und Rechtsnatur der GmbH

  II.Die Reform des GmbH-Gesetzes 2008

  III.Die Bedeutung der GmbH für das Wirtschaftsleben in der Bundesrepublik Deutschland

   1.Überblick

   2.Die Vorzüge der GmbH

 § 38Errichtung und Entstehung der GmbH

  I.Der Gesellschaftsvertrag

   1.Überblick

   2.Die Firma der GmbH

   3.Stammkapital und Stammeinlage

   4.Weitere Regelungen in der Satzung

   5.Vereinfachung durch Musterprotokoll?

  II.Die Entstehung der GmbH und die Haftung der an der Gründung Beteiligten

   1.Überblick über den Entstehungsvorgang

   2.Die Vorgründungsgesellschaft

   3.Die Vorgesellschaft

    a)Überblick

    b)Die Rechtsnatur der Vorgesellschaft

    c)Haftung der Gesellschafter?

     aa)Die Handelndenhaftung gem. § 11 Abs. 2 GmbHG

     bb)Gesellschafterhaftung neben der Handelndenhaftung?

   4.Die Eintragung in das Handelsregister

   5.Die Haftung der Gesellschafter nach der Eintragung in das Handelsregister (Unterbilanzhaftung)

   6.Die gescheiterte Vor-GmbH

   7.Die Gründerhaftung

  III.Die Gründung einer GmbH unter Ankauf eines GmbH-Mantels

   1.Die Problematik des Mantelkaufs

   2.Rechtliche Zulässigkeit und Behandlung als wirtschaftliche Neugründung

   3.Abgrenzung zur bloßen Umstrukturierung

   4.Einzelheiten der rechtlichen Behandlung

 § 39Das Stammkapital, seine Aufbringung, Erhaltung und Änderung

  I.Das Stammkapital der GmbH und seine Aufbringung

   1.Stammkapital und Mindestkapital

   2.Die Aufbringung durch Einzahlung des Nennbetrags

   3.Die Behandlung von Sacheinlagen

   4.Verdeckte Sacheinlage

  II.Die Kapitalerhaltung

   1.Verbot der Rückzahlung des Stammkapitals

   2.Rechtsfolgen bei Verstoß

  III.Kapitalerhöhung und -herabsetzung

  IV.Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH

   1.Überblick

   2.Das auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft anwendbare Recht

   3.Die gesetzliche Ansparpflicht als Ersatz für das fehlende Mindestkapitalerfordernis

 § 40Die Organe der GmbH

  I.Unterschiede zur Aktiengesellschaft

  II.Geschäftsführer

   1.Stellung und Aufgaben der Geschäftsführer

   2.Bestellung, Anstellung und Abberufung

   3.Die Haftung

   4.Die Entlastung

  III.Die Gesamtheit der Gesellschafter

   1.Die Kompetenzen

   2.Entscheidungen durch Beschlussfassung

   3.Das Weisungsrecht der Gesellschafter

  IV.Der Aufsichtsrat

   1.Überblick über die Regelung im GmbH-Gesetz

   2.Der Aufsichtsrat in der mitbestimmten GmbH

 § 41Die Mitgliedschaft

  I.Der Begriff der Mitgliedschaft

  II.Rechte und Pflichten der Gesellschafter

   1.Überblick

   2.Die Rechte

    a)Vermögensrechte

    b)Informationsrechte

    c)Das Stimmrecht

     aa)Grundsatz

     bb)Stimmrechtsausschluss

     cc)Abspaltungsverbot und Stimmbindung

    d)Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung

   3.Die Pflichten

    a)Hauptpflichten

     aa)Die Pflicht, die Stammeinlage zu erbringen

     bb)Vertragliche Nachschusspflicht

    b)Nebenleistungspflichten

    c)Die Treuepflicht

   4.Die Gesellschafterklage

   5.Minderheitenschutz

  III.Der Erwerb der Mitgliedschaft

   1.Überblick

   2.Die Veräußerung

   3.Der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen

   4.Die Vererbung

   5.Der Erwerb eigener Anteile

  IV.Der Verlust der Mitgliedschaft

   1.Überblick

   2.Der Austritt eines Gesellschafters

   3.Die Ausschließung eines Gesellschafters

   4.Die Abfindungsproblematik

   5.Die Einziehung von Geschäftsanteilen

 § 42Besonderheiten bei der Einmann-GmbH

  I.Begriff und Gründung der Einmann-GmbH

  II.Die Verfassung der Einmann-GmbH

  III.Die mögliche Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers

 § 43Die Haftung der Gesellschafter einer GmbH

  I.Die gesetzlichen Regeln

   1.Keine Haftung der Gesellschafter nach der Eintragung

   2.Ausnahmen

   3.Gesellschafterdarlehen im Insolvenzverfahren

  II.Die Durchgriffshaftung bei der GmbH

   1.Überblick

   2.Die Entwicklung der Rechtsprechung

   3.Die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

   4.Unterkapitalisierung als Unterfall der Existenzvernichtungshaftung?

 § 44Rechnungslegung und Bilanz

 § 45Auflösung und Beendigung der GmbH

 § 46Die GmbH & Co. KG

  I.Überblick

  II.Die Struktur der GmbH & Co. KG

  III.Das auf die GmbH & Co. KG anzuwendende Recht und die Haftung der Gesellschafter

  IV.Das Informationsrecht der Gesellschafter

  V.Kapitalaufbringung und Kapitalsicherung

  VI.Das Wettbewerbsverbot

  VII.Die Firma der GmbH & Co. KG

  VIII.Die Geschäftsführerhaftung

  IX.Probleme der Einheits-GmbH & Co. KG

  X.Insolvenz und Auflösung der Gesellschaft

 Sachverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a. A.

anderer Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die zivilistische Praxis

ADHGB

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

AEU-Vertrag

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a. F.

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft; Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AktG

Aktiengesetz

Anm.

Anmerkung

ArbeitsgerichtsG

Arbeitsgerichtsgesetz

Art.

Artikel

BAG

Bundesarbeitsgericht

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB

Der Betriebsberater

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BGHLM

Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, hrsg. von Lindenmaier-Möhring

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BiRiLiG

Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache (Wahlperiode/Drucksachennummer)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

DB

Der Betrieb

Diss.

Dissertation

DNotZ

Deutsche Notar-Zeitschrift

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

EGV

Vertrag zur Gliederung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.3.1957

EStG

Einkommensteuergesetz

ErbStG

Erbschaftsteuergesetz

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuInsVO

Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren

EWIF

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

FS Bitz

Finanzierung, Investition und Entscheidung. Einzelwirtschaftliche Analysen zur Bank- und Finanzwirtschaft: Festschrift für Michael Bitz zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Andreas Oehler, Udo Terstege 2008

FS Hadding

Festschrift für Walter Hadding zum 70. Geburtstag am 8. Mai 2004, hrsg. v. V. F. Häuser u. a., 2004

FS Hefermehl

Festschrift für Wolfgang Hefermehl zum 70. Geburtstag am 18. September 1976, hrsg. v. Robert Fischer, Ernst Geßler u. a. 1976

FS Kellermann

Festschrift für Alfred Kellermann zum 70. Geburtstag am 29. November 1990, hrsg. v. Reinhard Goerdeler u. a. 1990

FS Knur

Festschrift für Alexander Knur, hrsg. v. Werner Flume und Richard Hamm, 1972

FS Pfeiffer

Strafrecht, Unternehmensrecht, Anwaltsrecht. Festschrift für Gerd Pfeiffer zum Abschied aus dem Amt als Präsident des Bundesgerichtshofes. Hrsg. v. Otto Friedrich Freiherr vom Gamm, Peter Raisch und Klaus Tiedemann, 1988

FS Reinhardt

Festschrift für Rudolf Reinhardt zum 70. Geburtstag, 7. Juni 1972, hrsg. v. Klemens Pleyer u. a., 1972

FS Schilling

Festschrift für Wolfgang Schilling zum 65. Geburtstag am 5. Juni 1973, hrsg. v. Robert Fischer und Wolfgang Hefermehl, 1973

GBO

Grundbuchordnung

GebrMG

Gebrauchsmustergesetz vom 28.8.1986

GenG

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau

GS

Gedächtnisschrift

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)

HGB

Handelsgesetzbuch

HGR II

D. Merten/H.-J. Papier, Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Bd. II: Grundrechte in Deutschland: Allgemeine Lehren I, 2006

h.M.

Herrschende Meinung

Hs.

Halbsatz

i.E.

im Ergebnis

i. S. d.

im Sinne des

i. V. m.

in Verbindung mit

InsO

Insolvenzordnung vom 5.10.1994

JR

Juristische Rundschau

JuS

Juristische Schulung

JW

Juristische Wochenschrift

JZ

Juristenzeitung

KG

Kommanditgesellschaft, Kammergericht

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KStG 1977

Körperschaftsteuergesetz 1977

KündigungsschutzG

Kündigungsschutzgesetz

LG

Landgericht

LLP

Limited Liability Partnership

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

MBG

Mitbestimmungsgesetz

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

Nachw.

Nachweise

NaStraG

Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung

n. F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Jahr, Seite)

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OLGE

Entscheidungssammlung der Oberlandesgerichte

OLGZ

Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen

PartGG

Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe vom 27.7.1984

PartG mbB

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

PatAO

Patenanwaltsordnung

PatG

Patentgesetz vom 16.12.1980

RAG

Reichsarbeitsgericht

RG

Reichsgericht

RGZ

amtliche Entscheidungssammlung des RG in Zivilsachen

SCE

Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europea)

SE

Societas Europaea

SprAuG

Sprecherausschussgesetz vom 20.12.1988

StBerG

Steuerberatungsgesetz

StGB

Strafgesetzbuch

StiftG NW

Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

SUP

Societas Unius Personae

UBGG

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

UMAG

Gesetz für Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts

UmwG

Umwandlungsgesetz

UmwStG

Umwandlungssteuergesetz

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VStG

Vermögensteuergesetz

Vorbem.

Vorbemerkung

WEG

Wohnungseigentumsgesetz

WM

Wertpapier-Mitteilungen

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz vom 9.9.1998

WPo

Wirtschaftsprüferordnung

WpÜG

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vom 20.12.2001

ZfA

Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

zit.

zitiert

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

Literaturverzeichnis

I.Lehr- und Lernbücher (Auswahl)

 

Buck-Heeb, Petra, Kapitalmarktrecht, 7. Aufl., Heidelberg 2014

 

Canaris, Claus-Wilhelm, Handelrecht, 24. Aufl., München 2006

 

Edenfeld, Stefan, Betriebsverfassungsrecht. Mitbestimmung in Betrieb, Unternehmen und Behörde, 4. Aufl., Heidelberg 2014

 

Flume, Werner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts I/1, Die Personengesellschaft, Berlin 1977

 

Flume, Werner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts I/2, Die juristische Person, Berlin 1983

 

Grunewald, Barbara, Gesellschaftsrecht, 9. Aufl., Tübingen 2014

 

Hadding, Walther/Hennrichs, Joachim, Die HGB-Klausur, 3. Aufl., München 2003

 

Hueck, Alfred, Das Recht der OHG, 4. Aufl. 1971

 

Hüffer, Uwe, Gesellschaftsrecht, 8. Aufl., München 2011

 

Kindler, Peter, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 7. Aufl., München 2014

 

Kraft, Alfons/Kreutz, Peter, Gesellschaftsrecht, 12. Aufl., 2007

 

Kübler, Friedrich/Assmann, Heinz-Dieter, Gesellschaftsrecht, 6. Aufl., Heidelberg 2006

 

Kuhlmann, Jens/Ahnis, Erik, Konzern- und Umwandlungsrecht, 3. Aufl., Heidelberg 2010

 

Mock, Sebastian, Gesellschaftsrecht, 2015

 

Saenger, Ingo, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., München 2015

 

Schmidt, Karsten, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Köln 2002

 

Schmidt, Karsten, Handelsrecht, 6. Aufl., Köln 2014

 

Timm, Wolfram/Schöne, Torsten, Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht Bd. II, 7. Aufl., München 2010

 

Wiedemann, Herbert, Gesellschaftsrecht, Bd. 1, Grundlagen, München 1980

 

Wiedemann, Herbert, Gesellschaftsrecht, Bd. 2, Recht der Personengesellschaften, München 2004

 

Wiedemann, Herbert/Frey, Kaspar, Gesellschaftsrecht – Prüfe dein Wissen, 8. Aufl., München 2012

 

Windbichler, Christine, Gesellschaftsrecht, 23. Aufl., München 2013

II.Kommentare und Handbücher (Auswahl)

 

Bartl/Bartl/Fichtelmann/Koch/Schlarb, GmbH-Recht (Heidelberger Kommentar), 7. Aufl., Heidelberg 2013

 

Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch (Kommentar), 36. Aufl., München 2014

 

Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz (Kommentar), 20. Aufl., München 2013

 

Beuthien, Volker, Genossenschaftsgesetz (Kommentar), 15. Aufl., München 2010

 

Bürgers/Körber (Hrsg.), Aktiengesetz (Heidelberger Kommentar), 3. Aufl., Heidelberg 2014

 

Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 3. Aufl., München seit 2014

 

Glanegger/Kirnberger u. a., Handelsgesetzbuch, Handelsrecht-Bilanzrecht-Steuerrecht (Heidelberger Kommentar), 7. Aufl., Heidelberg 2007

 

Hachenburg, Max, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommentar, 8. Aufl. seit 1992

 

Henn/Frodermann/Jannot, Handbuch des Aktienrechts, 8. Aufl., Heidelberg 2009

 

Henssler, Martin, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, 2. Aufl., München 2008

 

Hopt, Klaus/Wiedemann, Herbert, Aktiengesetz. Großkommentar, 4. Aufl., Berlin seit 2004

 

Hüffer, Uwe/Koch, Jens, Aktiengesetz (Kommentar), 11. Aufl., München 2014

 

Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl., Köln seit 2009

 

Koller/Roth/Morck, Handelsgesetzbuch (Kommentar), 7. Aufl., München 2011

 

Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz (Kommentar), 18. Aufl., Köln 2012

 

Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl., München seit 2006, 4. Aufl. seit 2014

 

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 6. Aufl., München seit 2012

 

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 3. Aufl., München seit 2011

 

Roth/Altmeppen, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Kommentar), 7. Aufl., München 2012

 

Rowedder et. al., Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kommentar), 5. Aufl., München 2011

 

Scholz, Franz (Hrsg.), Kommentar zum GmbH-Gesetz, 11. Aufl., Köln seit 2012

 

Staub, Herrmann u. a., Großkommentar zum Handelsgesetzbuch, 5. Aufl., Berlin seit 2008

 

Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, Großkommentar zum GmbHG, 2. Aufl. seit 2013

 

Wicke, GmbHG (Kommentar), 2. Aufl. 2011

 

Wlotzke, Otfried/Wissmann, Hellmuth/Koberski, Wolfgang/Kleinsorge, Georg, Mitbestimmungsrecht (Kommentar), 4. Aufl., München 2011

Teil IGrundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

§ 1Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

§ 2Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich

§ 3Gesellschaftsvertrag und Privatautonomie

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts › § 1 Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

§ 1Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

Inhaltsverzeichnis

I.Der Begriff Gesellschaftsrecht

II.Das Gesellschaftsrecht und seine Stellung im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

III.Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsordnung

IV.Europäisches Gesellschaftsrecht

V.Internationales Gesellschaftsrecht

1

Fall 1:

Eine Gesellschaft, die in den Niederlanden nach dem Recht dieses Staates gegründet worden und nach niederländischem Recht rechts- und parteifähig ist, verlegt ihren Hauptsitz nach Deutschland. Ein deutsches Gericht spricht dieser Gesellschaft unter Berufung auf deutsches Recht die Rechts- und Parteifähigkeit ab. Zu Recht? Rn. 18

Literatur:

Ballerstedt, Was ist Unternehmensrecht?, FS Duden, S. 15 ff.; Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2011; von Halen, Das internationale Gesellschaftsrecht nach dem Überseering-Urteil des EuGH, WM 2003, 571 ff.; ders., Europäisches Gesellschaftsrecht und deutsche Unternehmensverfassung – Aktionsplan und Interdependenzen, ZIP 2005, 461 ff.; Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 6. Aufl. 2007, § 15; Hofmeister, Grundlagen und Entwicklungen des Internationalen Gesellschaftsrechts, WM 2007, 868 ff.; Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht – Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, 96 ff.; Jung, Individualschutz durch Wirtschaftsgrundrechte im Gesellschaftsrecht, JZ 2001, 1004 ff.; Röhricht, Insolvenzrechtliche Aspekte im Gesellschaftsrecht, ZIP 2005, 505 ff.; W.-H. Roth, Internationalprivatrechtliche Aspekte der Personengesellschaften, ZGR 2014, 168 ff.; Schneeloch, Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel mittelständischer Unternehmen, 2. Aufl. 2006; Weller, Internationales Unternehmensrecht 2010, ZGR 2010, 679 ff.; W. Schön, Das System der gesellschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit nach VALE, ZGR 2013, 333 ff.

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts › § 1 Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland › I. Der Begriff Gesellschaftsrecht

I.Der Begriff Gesellschaftsrecht

2

In der Bundesrepublik Deutschland wird ein großer Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten von Personenvereinigungen unternommen, die als Gesellschaften bezeichnet werden. Das Wort Gesellschaft wird allgemein, aber auch in der Rechtssprache unterschiedlich verwandt. Hier wird Gesellschaft als Oberbegriff für alle privatrechtlichen Personenvereinigungen verstanden. Die wichtigsten davon werden in § 2 vorgestellt.

Viele wichtige Industrieprodukte, wie z. B. Flugzeuge, Computer, Automobile und Kraftwerke, können nur von Organisationen erzeugt werden, die Tausende von Mitarbeitern beschäftigen. Aber auch für weniger schwierige Aufgaben erweist sich die Bildung von privaten Organisationen als sinnvoll und notwendig, weil auf diese Weise persönliche und finanzielle Ressourcen vieler Personen für die Verfolgung gemeinsamer Zwecke dienstbar gemacht werden können. Das wirtschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird deshalb entscheidend von privaten Organisationen, den Gesellschaften, geprägt. Mit den Regelungen über diese privaten Organisationen befasst sich das Gesellschaftsrecht.

3

Das Gesellschaftsrecht ist ein wichtiges Teilgebiet des Privatrechts. Es enthält u. a. Regelungen über die

zulässigen Organisationsformen von Gesellschaften,

Gründung und Beendigung der Gesellschaften,

innere Struktur, insbesondere über die Willensbildung und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, sowie

privatrechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu außenstehenden Dritten, insbesondere die Haftung und die Vertretungsmacht der Gesellschafter.

Beispiele:

Die Frage, wie eine Gesellschaft gegründet werden und welchen inneren Aufbau sie haben kann, ist im Gesellschaftsrecht geregelt. Ebenso bestimmt das Gesellschaftsrecht, wer für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet und wer für die Gesellschaft rechtsverbindlich handeln kann.

Das Gesellschaftsrecht ist Schuldrecht und in weitem Umfang auch Verbandsrecht[1]. Im Unterschied zu den verbreiteten Austauschverträgen des Schuldrechts (wie etwa Kauf, Miete, Werkvertrag) zeichnet es sich dadurch aus, dass die beteiligten Personen nicht nur je ihre eigenen Zwecke verfolgen, sondern einen gemeinsamen Zweck, wie z. B. die Gewinnerzielung.

Das Gesellschaftsrecht bildet einen Kernbereich des Unternehmensrechts, des Teils der Privatrechtsordnung also, der durch einzelwirtschaftliche, sozialpolitische und gesamtwirtschaftliche Aspekte geprägt wird[2].

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts › § 1 Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland › II. Das Gesellschaftsrecht und seine Stellung im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

II.Das Gesellschaftsrecht und seine Stellung im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

4

Gesellschaftsrechtliche Vorschriften finden sich u. a. im BGB, im HGB und in einer Reihe von Spezialgesetzen, wie z. B. dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, dem Genossenschaftsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz und dem Umwandlungsgesetz.

Die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts, wie z. B. diejenigen über die Geschäftsfähigkeit, die Willenserklärungen und die Auslegung, gelten auch für das Gesellschaftsrecht.

Beispiel:

Die Kündigung eines Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft und richtet sich nach §§ 132, 131 Abs. 3 Nr. 3 HGB i. V. m. dem Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft abgeschlossen haben. Ob eine Erklärung, mit der ein Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft die Gesellschaft im Wege der Kündigung auflösen möchte, zugegangen und damit wirksam geworden ist, richtet sich nach §§ 130 ff. BGB.

5

Enge Verbindungen bestehen heute insbesondere zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht. Steuerrechtliche Aspekte beeinflussen sehr häufig die Wahl der Gesellschaftsform. Das Steuerrecht ist gegenüber den einzelnen Gesellschaftsformen nicht neutral. Deshalb spielen steuerrechtliche Überlegungen bei der Rechtsformwahl und einem etwaigen Rechtsformwechsel eine bedeutende Rolle[3].

Wichtige Vorschriften über die innere Organisation von Gesellschaften finden sich im Mitbestimmungsgesetz und im Betriebsverfassungsgesetz, einem Teil des Rechts, der dem Arbeitsrecht zugeordnet ist.

Eng verbunden ist dem Gesellschaftsrecht das Kapitalmarktrecht, das dem Anlegerschutz und der Funktionsfähigkeit der Kapitelmärkte dient. Da die Aktiengesellschaft diejenige Gesellschaftsform ist, die dafür geschaffen ist, am Markt Kapital zu sammeln, enthält das Aktienrecht einen Teil der kapitalmarktrechtlichen Regelungen. Wichtige Gesetze mit kapitalmarktrechtlichen Regelungstatbeständen sind darüber hinaus das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) von 1994 und das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) von 2001. Beide Gesetze enthalten Regelungen betreffend die Pflichten von Organmitgliedern im Interesse des Anlegerschutzes.

6

Gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Bedürfnissen dient das Bilanzrecht, das im Wesentlichen im 3. Buch des HGB verankert ist. Darin hat das bisher umfangreichste Vorhaben der Europäischen Union zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechts seinen Niederschlag gefunden, mit dem es gelungen ist, das gesamte Bilanzrecht für die Kapitalgesellschaften in ihren unterschiedlichen Ausprägungen und die Genossenschaft unter Einbeziehung der wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Personenhandelsgesellschaften an das Recht innerhalb der Europäischen Union anzugleichen.

Dem Gesellschaftsrecht ebenfalls eng verbunden ist das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Darunter ist in erster Linie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu verstehen, das die Bekämpfung von Beschränkungen des Wettbewerbs durch Wettbewerber zum Gegenstand hat. Es geht u. a. um die Fusionskontrolle, also um die wettbewerbsrechtliche Kontrolle von Zusammenschlüssen, die der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Marktes dienen soll.

7

Enge Bezüge gibt es auch zwischen Gesellschaftsrecht und dem in der Insolvenzordnung geregelten Insolvenzrecht. Eine der Aufgaben des Insolvenzrechts besteht darin, die Marktteilnahme von Gesellschaften zu unterbinden, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können und deshalb eine Gefahr für den Rechtsverkehr darstellen[4]. Darüber hinaus stellt das Insolvenzrecht eine rechtliches Instrumentarium gegen Handlungen zur Verfügung, welche die Vermögensmasse eines Schuldners, die zur Befriedigung der Gläubiger in einem geordneten Verteilungsverfahren zur Verfügung stehen soll, im Vorfeld der Insolvenzeröffnung schmälern. In diesem Zusammenhang weisen die Kapitalschutzvorschriften des Gesellschaftsrechts einen erheblichen Bezug zum Insolvenzrecht auf[5].

8

Allenfalls gesellschaftsrechtliche Bezüge hat das am 1.1.1987 in Kraft getretene und zum 1.4.1998 geänderte Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), mit dem den nicht börsennotierten mittelständischen Unternehmen der indirekte Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet und damit ihre Außenfinanzierungsmöglichkeit verbessert werden soll. Das UBGG schafft den zur Verwirklichung dieser Ziele notwendigen Organisationsrahmen. Danach sind Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in den Rechtsformen der AG, GmbH, KGaA und der KG zulässig (§ 2 UBGG). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Rn. 559 verwiesen.

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts › § 1 Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland › III. Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsordnung

III.Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsordnung

9

Das Gesellschaftsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Gesellschaftsrecht gewährt zusammen mit der Berufs- und Gewerbefreiheit jeder Person das Recht, sich mit anderen Personen zur Verfolgung wirtschaftlicher Ziele zu Organisationen zusammenzuschließen sowie andere Personen in abhängiger Arbeit zu beschäftigen. Dieses Recht ist ein entscheidendes Strukturmerkmal der Wirtschaftsordnung. In der Bundesrepublik Deutschland können also grundsätzlich alle Personen frei entscheiden, ob sie sich zusammenschließen wollen und mit welchen Mitteln sie das zu welchem Zweck und in welcher Rechtsform tun wollen.

10

Als systemgebundenes Recht ist das Gesellschaftsrecht zwischen unterschiedlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen nicht frei austauschbar. Dort, wo – wie z. B. ehemals in den Staaten des sog. Ostblocks – das private Eigentum an den Produktionsmitteln im Sinne von Verfügungs- und Nutzungsfreiheit sowie die Vertragsfreiheit und darauf basierend die private Wirtschaftsinitiative nicht zu den Essentialien der Rechts- und Wirtschaftsordnung gehören, ist das Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar.

11

Die Grundentscheidungen für die Rechts- und damit auch die Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland sind in der Verfassung, dem Grundgesetz, niedergelegt. Das Grundgesetz ordnet das Staatswesen Bundesrepublik Deutschland als Republik, Demokratie, sozialen Rechtsstaat und Bundesstaat. Es enthält auch eine Reihe von Normen, die das Wirtschaftsleben entscheidend prägen. Als Beispiele seien die Garantie des Privateigentums (Art. 14 Abs. 1 GG), die Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) genannt. In der Frage, ob und inwieweit das Grundgesetz wirtschaftspolitische Festlegungen getroffen hat, herrscht weitgehende Übereinstimmung. Das Grundgesetz lässt die Frage nach der Wirtschaftsordnung bewusst offen, um der freien Auseinandersetzung und Gestaltung Raum zu lassen. Der vom Grundgesetz geschaffene Gestaltungsraum wird u. a. durch das Gesellschaftsrecht ausgefüllt, das damit ein wichtiges Strukturprinzip der Rechts- und Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts › § 1 Das Gesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland › V. Internationales Gesellschaftsrecht

V.Internationales Gesellschaftsrecht

15

Das Internationale Gesellschaftsrecht ist dasjenige Recht, das bestimmt, nach welchem Recht eine Personenvereinigung zu behandeln ist, wenn auf Grund eines Sachverhalts auch ein anderes als das nationale Recht Anwendung finden könnte (Gesellschaftsstatut). Das Internationale Gesellschaftsrecht ist Teil des Internationalen Privatrechts, das nationales Recht ist und die sog. Kollisionsnormen enthält.

Das Gesellschaftsstatut bestimmt also, welches Recht anzuwenden ist. Gem. der Lehre vom gesellschaftsrechtlichen Einheitsstatut kann das Gesellschaftsstatut immer nur einer Rechtsordnung unterstehen. Alles, was als gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist, wird vom Gesellschaftsstatut erfasst. Das Gesellschaftsstatut bestimmt sowohl das Innen- als auch das Außenrecht der Gesellschaft[8].

Die Festlegung des Gesellschaftsstatuts ist in erster Linie eine Frage, die nach dem jeweiligen Internationalen Privatrecht zu beantworten ist, welches nationales Recht darstellt. Für den Bereich der Europäischen Union wird das nationale Recht jedoch durch Europarecht überlagert, das nicht zuletzt durch die Rspr. des EuGH geprägt wird. Für das Gesellschaftsstatut gibt es im Wesentlichen zwei Anknüpfungsmethoden, die Sitztheorie und die Gründungstheorie. Nach der Sitztheorie ist diejenige Rechtsordnung anzuwenden, die an dem tatsächlichen Verwaltungssitz des Unternehmens gilt. Nach der Gründungstheorie gilt die Rechtsordnung, nach deren Bestimmungen der Gesellschaftsvertrag geschlossen worden ist.

Beispiel:

Verlegt eine belgische Gesellschaft, die in Brüssel gegründet worden ist, ihren Hauptsitz und den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit nach Berlin, so wäre nach der Sitztheorie auf diese Gesellschaft nun deutsches Recht anwendbar. Anders wäre es nach der Gründungstheorie; es fände weiterhin belgisches Recht Anwendung.

16

Innerhalb der EU führt die Anwendung der Sitztheorie zu Schwierigkeiten, da die Gesellschaften nach Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag Niederlassungsfreiheit und nach Art. 56 und Art. 62 AEU-Vertrag Dienstleistungsfreiheit genießen. Der EuGH[9] hat in einem Fall, in dem es um die Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen Gesellschaft durch ein deutsches Gericht ging, entschieden, es verstoße gegen die Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag, wenn einer Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, gegründet worden ist und von der nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates angenommen wird, dass sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz dorthin verlegt hat, in diesem Mitgliedstaat die Rechtsfähigkeit und die Parteifähigkeit abgesprochen wird. Das bedeutet: Macht eine Gesellschaft, die nach dem Recht des Mitgliedstaates gegründet worden ist, in dessen Hoheitsgebiet sie ihren satzungsmäßigen Sitz hat, in einem anderen Mitgliedstaat von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch, so ist dieser andere Mitgliedstaat nach den Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag verpflichtet, die Rechtsfähigkeit und damit auch die Parteifähigkeit zu respektieren, die diese Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaates besitzt[10].

Mit einer Entscheidung zum grenzüberschreitenden Formwechsel hat der EuGH[11] die Vorgaben der Art. 49, 54 AEU-Vertrag für die Anerkennung, Sitzverlegung und Umwandlung von Gesellschaften innerhalb der EU konkretisiert. Nach diesem Urteil haben die Mitgliedstaaten der ausländischen Gesellschaft den Wechsel in eine nationale Rechtsform unter denselben Bedingungen zu gestatten wie einer inländischen Gesellschaft.[12]

17

Für die sachliche Anwendung der sog.Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts ist entscheidend, dass die ausgeübte Tätigkeit zum Wirtschaftsleben i. S. des Art. 2 EGV (im Wesentlichen ersetzt durch Art. 3 AEU-Vertrag) zählt. Ein Idealverein, der nicht gewinnorientiert als Wettbewerber zu kommerziellen Unternehmen am Markt auftritt, kann die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag nicht für sich in Anspruch nehmen[13].

Was die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts für Gesellschaften angeht, die nicht nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, sondern nach dem eines Drittstaates gegründet worden sind, so hält der BGH[14] an der Sitztheorie fest, weil sich diese Gesellschaften nicht auf die Niederlassungsfreiheit nach Europarecht berufen können[15].

18

Lösung zu Fall 1:

Die Entscheidung des deutschen Gerichts könnte gegen europäisches Recht verstoßen. Die Gesellschaft hat von ihrem Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht. Die Gerichte der Mitgliedstaaten sind deshalb gem. Art. 49 und Art. 54 AEU-Vertrag verpflichtet, die Rechts- und Parteifähigkeit so zu respektieren, wie sie nach dem Recht des Gründungsstaates gewährt wird. Einer Gesellschaft, die in den Niederlanden nach dem Recht dieses Staates gegründet worden und nach niederländischem Recht rechts- und parteifähig ist, darf deshalb für den Fall, dass der Hauptsitz der Gesellschaft nach Deutschland verlegt worden ist, von einem deutschen Gericht unter Berufung auf deutsches Recht nicht die Rechts- und Parteifähigkeit nicht abgesprochen werden.

Anmerkungen

[1]

Dazu und zum Verbandsbegriff K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 7 I.

[2]

Ballerstedt, FS Duden, S. 15, 28.

[3]

S. zu alldem Schneeloch, insb. S. 95  ff.

[4]

Röhricht, ZIP 2005, 505, 506.

[5]

Röhricht, ZIP 2005, 505 ff.

[6]

Zu Einzelheiten Hopt, ZIP 1998, 96, 103.

[7]

S. dazu Hopt, ZIP 2005, 461 ff.

[8]

Hofmeister, WM 2007, 868 mit Nachw.

[9]

Urt. vom 5.11.2002, ZIP 2002, 2372.

[10]

Dazu v. Halen, WM 2003, 571 ff.

[11]

EuGH, ZIP2012, 1394.

[12]

W. Schön, ZGR 2013, 333.

[13]

OLG Zweibrücken MDR 2006, 219 f.

[14]

WM 2002, 1929.

[15]

Zu den Einzelheiten s. Hofmeister, WM 2007, 868, 872.

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts › § 2 Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich

§ 2Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich

Inhaltsverzeichnis

I.Arten von Gesellschaften

II.Personengesellschaften und juristische Personen

III.Der Begriff Kapitalgesellschaft

IV.Europäische Gesellschaftsformen

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Fall 2:

Die A-Aktiengesellschaft (A-AG) möchte mit dem Unternehmen U einen Vertrag über die Lieferung von Halbfertigprodukten zum Zwecke der Weiterverarbeitung abschließen. Kann die A-AG Vertragspartnerin sein und wie kann sie ggf. wirksam einen Vertrag mit U abschließen? Rn. 37

Literatur:

V. Beuthien, Zur Grundlagengewissheit des deutschen Gesellschaftsrechts, NJW 2005, 855 ff.; derselbe, Zur Funktion und Verantwortung juristischer Personen im Privatrecht, JZ 2011, 124 ff.; Gurlit, Grundrechtsbindung von Unternehmen, NZG 2012, 249; Kempen, Grundrechtsverpflichtete, in: HGR II § 54; Lehmann, Der Begriff der Rechtsfähigkeit, AcP 207 (2007), 225 ff.; Mertens, Die Grundrechtsfähigkeit der juristischen Person und das Gesellschaftsrecht, JuS 1989, 857 ff.; Müller/Gugenberger, EWIV – Die neue europäische Gesellschaftsform, NJW 1989, 1449 ff.; Omlor, Die Societas Unius Personae – eine supranationale Erweiterung der deutschen GmbH-Familie; Ries, Societas Unius Personae, NZG 2014, 569 f.; K. Schmidt, Neuregelung des Rechts der Personengesellschaften? – Vorüberlegungen für eine konsistente Reform, ZHR 177 (2013), 712 ff.; Tettinger, Juristische Personen des Privatrechts als Grundrechtsträger, in: HGR II, § 51; Weimar, Einmann-Personengesellschaft – ein neuer Typ des Gesellschaftsrechts?, ZIP 1997, 1769 ff.

Teil I Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechts › § 2 Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich › II. Personengesellschaften und juristische Personen

II.Personengesellschaften und juristische Personen

1.Überblick

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Fast alle der oben genannten Vereinigungsarten lassen sich auf zwei Grundtypen zurückführen, die beide im BGB geregelt sind:

die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB)

und den eingetragenen Verein (§§ 21 ff. und 55 ff. BGB).

Die auf dem Grundtyp der BGB-Gesellschaft beruhenden Gesellschaften sind Personengesellschaften; diejenigen Vereinigungen, die auf den eingetragenen Verein zurückzuführen sind, sind juristische Personen. Die Personengesellschaften sind: die BGB-Gesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die stille Gesellschaft. Der Zusammenschluss beruht auf dem persönlichen Vertrauen, das sich die einzelnen Gesellschafter entgegenbringen. Deshalb ist der Fortbestand einer Personengesellschaft grundsätzlich von der unveränderten Zusammensetzung des Personenkreises abhängig, der sich zu der Gesellschaft zusammengeschlossen hat.

Das bedeutet u. a.:

im Zweifel endet die Gesellschaft mit dem Tode eines Gesellschafters (§ 727 BGB);

grundsätzlich muss sich keiner der Gesellschafter gegen seinen Willen einen anderen Gesellschafter aufzwingen lassen.

Beispiel:

Der Anteil an einer OHG, einer typischen Personengesellschaft, kann ohne die Zustimmung aller Gesellschafter nicht auf eine andere Person, die bisher nicht Gesellschafter war, übertragen werden. Dieser Grundsatz dient lediglich dem Schutz der Gesellschafter. Er kann deshalb durch eine davon abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag abgeändert werden.

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Die gesetzlichen Regelungen über Personengesellschaften sind im BGB, im HGB und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) enthalten. Die Vorschriften über die BGB-Gesellschaft finden auch auf die OHG, die KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die stille Gesellschaft Anwendung, soweit das HGB und das PartGG im Verhältnis zum BGB nicht Sonderregelungen enthalten (s. § 105 Abs. 3 und § 161 Abs. 2 HGB). Das heute angewandte Recht der Personengesellschaften ist zu wesentlichen Teilen das Resultat einer systematischen Neuordnung des Gesellschaftsrechts, die auf einer von Wissenschaft und Rechtsprechung dominierten Rechtsfortbildung beruht.[1] Das gilt insbesondere für das im BGB (§§ 705 ff.) geregelte Recht der BGB-Gesellschaft, in dem viele Bestimmungen Ausdruck überholter Vorstellungen sind.

Der rechtsfähige Verein ist eine juristische Person und als solche vom Wechsel der Mitglieder unabhängig. Sein Zweck soll die Einzelpersönlichkeit der Mitglieder überdauern. Der Verein besteht deshalb auch weiter, wenn ein oder mehrere Mitglieder ausscheiden. Auch ein vollständiger Mitgliederwechsel ist grundsätzlich zulässig.

Zu den Vereinigungsarten, die auf den eingetragenen Verein zurückzuführen und deshalb ebenfalls juristische Personen sind, gehören u. a. die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, obwohl beide als Gesellschaften bezeichnet werden.

Die juristische Person, wie z. B. eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, kann auch dann noch bestehen, wenn nur ein Mitglied vorhanden ist. Das bedeutet z. B., dass eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH weiterbesteht, wenn sich die Anteile auf Grund des Ausscheidens der anderen Gesellschafter in einer Person vereinigen. Eine GmbH und eine AG können sogar als Einmann-Gesellschaft gegründet werden (vgl. dazu Rn. 815 ff.). Daran zeigt sich, dass das Gesellschaftsrecht nicht nur das Zusammenwirken mehrerer Gesellschafter regelt, sondern darüber hinaus bestimmte Organisationsformen zur Verfügung stellt, deren sich auch Einzelpersonen bedienen können.

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Fraglich ist, ob es eine Einmann-Personengesellschaft (Einpersonengesellschaft) geben kann. Während die Gründung einer Personengesellschaft mit nur einer Person nach geltendem Recht nicht möglich ist, wird die Einmann-Personengesellschaft als Fortsetzungs- oder Liquidationsgesellschaft zur Diskussion gestellt und von manchen bejaht (vgl. dazu § 140 Abs. 1 S. 2 HGB). Weimar[2] verweist in diesem Zusammenhang auf die EWIV-Regelung des europäischen Gesellschaftsrechts, nach der eine EWIV mit nur einem Gesellschafter grundsätzlich bestehen kann. Gegen die Möglichkeit einer Einpersonengesellschaft sprechen allerdings die Gesetzesmaterialien zu § 140 Abs. 1 S. 2 HGB.[3]

2.Die juristische Person

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Juristische Personen sind soziale Organisationen, denen die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit zuerkennt, damit sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können. Die juristischen Personen sind also selbst rechtsfähig. Ihre Rechte und Pflichten sind ihre eigenen und nicht diejenigen der ihr angehörenden natürlichen Personen.

Beispiel:

Eigentümer des Grundstücks, auf dem die „Europäische Erdöl-Aktiengesellschaft“ eine Raffinerie betreibt, ist die Aktiengesellschaft als juristische Person, wenn sie das Eigentum an dem Grundstück erworben hat, und nicht die Aktionäre oder der Vorstand der Aktiengesellschaft.

Die Schaffung der Rechtsfigur „juristische Person“ war notwendig, um einen selbstständigen juristischen Zuordnungspunkt für Rechte und Pflichten zu schaffen, die nicht einer natürlichen Person zugeordnet sind. Mit der juristischen Person werden Organisationsformen ermöglicht, die für den Rechtsverkehr in einer modernen Industriegesellschaft unerlässlich sind.

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Man unterscheidet zwischen den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Bund, Ländern, Gemeinden, Kreisen, und den juristischen Personen des Privatrechts. Zu Letzteren gehören u. a.: eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und der wirtschaftliche Verein.

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Die Rechtsfähigkeit erwerben juristische Personen erst mit der Eintragung in ein staatliches Register (Vereinsregister, Handelsregister, Genossenschaftsregister) oder durch staatliche Verleihung, wie z. B. der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Allein der Erwerb der Rechtsfähigkeit setzt die juristische Person allerdings noch nicht in den Stand, im Rechtsverkehr zu handeln, wie z. B. einen Kaufvertrag abschließen zu können. Eine juristische Person kann im Rechtsverkehr nur mit Hilfe von natürlichen Personen handeln, die die Organe der juristischen Person bilden. Organe, die diesen Zweck erfüllen, sind z. B. der Vorstand eines eingetragenen Sportvereins und der Vorstand einer Aktiengesellschaft.

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Die Organe können außerdem der Willensbildung innerhalb der juristischen Person dienen. Einen solchen Zweck hat z. B. die Mitgliederversammlung eines Sportvereins oder die Mitgliederversammlung (auch Hauptversammlung genannt) einer Aktiengesellschaft.

Beispiel:

Organe der Aktiengesellschaft sind: der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung (Mitgliederversammlung).

Es gibt auch Organe, die eine Kontrollfunktion wahrnehmen.

Beispiel:

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft kontrolliert den Vorstand.

Das Verhalten der Organe einer juristischen Person wird nur der juristischen Person, nicht den handelnden Organwaltern zugerechnet. Die juristische Person handelt also selbst, wenn ihre Organe für sie handeln. Man kann sagen: Die juristische Person handelt durch ihre Organe.

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Die unmittelbaren privatrechtlichen Folgen des Handelns, im Wesentlichen der Erwerb von Rechten und Pflichten, treffen deshalb nur die juristische Person selbst. Den Gläubigern einer juristischen Person haftet nur deren Vermögen. Grundsätzlich haften die Mitglieder der juristischen Person nicht mit ihrem Privatvermögen. Während die juristischen Personen die Rechtsfähigkeit auf Grund eines konstitutiven Staatsaktes, der Eintragung in ein Register, erwerben, erlangen Personengesellschaften, wie die Personenhandelsgesellschaften, die Partnerschaftsgesellschaften und die Außengesellschaften bürgerlichen Rechts die Rechtsfähigkeit ohne staatliche Mitwirkung. Dies wird allerdings durch die Haftungsregeln kompensiert[4]. Während die Mitglieder einer juristischen Person das Haftungsprivileg genießen, also für Verbindlichkeiten der juristischen Person nicht mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen, haften die Gesellschafter der Personengesellschaften grundsätzlich für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen.

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Grundsätzlich können auch juristische Personen, wie z. B. eine Aktiengesellschaft, Träger des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein. Allerdings ist diese Rechtsträgerschaft inhaltlich begrenzt. Die Begründung dafür ergibt sich aus dem Entstehungsgrund, nämlich der Ableitung des Persönlichkeitsschutzes aus Art. 1 und 2 GG zur Ausfüllung einer Lücke. Nach Ansicht des BGH[5] ist eine Ausdehnung der Schutzwirkung des Persönlichkeitsrechts über natürliche Personen hinaus auf juristische Personen nur insoweit gerechtfertigt, als sie aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und ihren Funktionen dieses Rechtsschutzes bedürfen. Dies ist der Fall, wenn juristische Personen in ihrem „sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden“[6].

3.Unterschiede zwischen juristischer Person und Personengesellschaft

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