Gewissensbisse - Rainer Erlinger - E-Book

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Rainer Erlinger

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Beschreibung

Sind Wettschulden immer Ehrenschulden? Ist es in Ordnung, Fristen bis aufs Letzte auszureizen? Ist es unpatriotisch, bei einer WM-Wette gegen Deutschland zu setzen? Darf man Kinder von Freunden im Auto auf schlechtere Kindersitze setzen als die eigenen? Seit zehn Jahren gibt Dr. Dr. Rainer Erlinger jede Woche in seiner Kolumne »Die Gewissensfrage« Rat für die alltäglichen Moralprobleme: immer fundiert, immer konkret, immer verständlich. Hier ist eine Auswahl der wichtigsten Fragen und Ratschläge versammelt – zum Selberlesen oder zum Verschenken.

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Rainer Erlinger

Gewissensbisse

111 Antworten auf moralische Fragen des Alltags

Sachbuch

Fischer e-books

1.Familie und Kinder

»Meine erwachsene Nichte und Patentochter hat mir mehrere selbstgemalte Bilder geschenkt, die meinem Geschmack nicht entsprechen, weswegen ich sie nicht aufgehängt habe. Sie wird mich demnächst besuchen kommen. Einerseits möchte ich sie nicht verletzen, andererseits soll meine Wohnung meinen Geschmack wiedergeben. Die Bilder nur für ein Wochenende aufzuhängen wäre für mich eine unanständige Lösung. Was raten Sie mir?« Barbara L., Potsdam

In einer seiner Geschichten beschreibt der israelische Satiriker Ephraim Kishon, wie er und seine Frau von einem Onkel ein großes, hässliches Ölgemälde geschenkt bekommen, das sie erst wieder ruhig schlafen lässt, als sie es mit der Vorderseite zur Wand auf den Balkon stellen. Dies geht nur so lange gut, bis der Onkel überraschend zu Besuch kommt und sie es gerade noch schaffen, das Bild aufzuhängen. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, veranstalten sie daraufhin nächtliche Alarmübungen und schaffen es so, den Ölschinken in Rekordzeit an die Wand zu drapieren.

Was schließen wir daraus? Dass die besten Geschichten nicht das Leben, sondern Ephraim Kishon schreibt? Dass Sie doch auch die »unanständige Lösung« wählen sollten? Wahrscheinlich keines von beiden, sondern dass das Schenken von Wandschmuck und anderem Zierrat generell Probleme in sich birgt.

Die wenigsten vermeintlich großzügigen Schenker machen sich klar, was für ein kühnes Unterfangen dies darstellt: einem anderen etwas zu schenken, das nur dann Freude bereitet, wenn es dem Geschmack des Empfängers entspricht. Wer das trotzdem unternimmt und dann aber auch noch erwartet, dass der Beschenkte das Präsent auf alle Fälle zur Schau stellt, schenkt in Wirklichkeit nichts, er nimmt sich vielmehr etwas. Er maßt sich Gestaltungshoheit über eine fremde Wohnung an und okkupiert gewissermaßen das entsprechende Wandstück. Das ist nicht Schenken, sondern das Gegenteil: Raub. Wandraub. In den meisten Fällen bezweifle ich sogar die gute Absicht; es scheint mir schlicht selbstbezogen oder gedankenlos. Im Ergebnis stellt dieser ästhetische Eingriff jedoch einen aggressiven Akt dar. Dem müssen Sie sich nicht beugen.

Was ich Ihnen rate? Die Bilder keinesfalls aufzuhängen. Wenn Ihre Nichte Takt besitzt, wird sie nicht nachhaken. Wenn sie es dennoch tut, muss sie mit der Wahrheit leben.

***

Ephraim Kishon: Arche Noah, Touristenklasse, Bastei Lübbe Verlag, Bergisch Gladbach 2003 (Onkel Morris und das Kolossalgemälde).

»Weil unsere Gemeinde eine Anliegerstraße zur Durchgangsstraße erklären will, hat mein Schwager seine Kinder dazu angehalten, Flugblätter an Passanten zu verteilen. Einige aus der Familie fanden das gut: Man könne Kinder nicht früh genug dazu bringen, sich politisch zu engagieren! Ich vertrat hingegen vehement die Ansicht, man dürfe Kinder nicht instrumentalisieren, indem man sie für politische Ziele einspannt, die sie noch gar nicht verstehen und beurteilen können, ganz egal wie redlich diese Ziele auch sein mögen. Was meinen Sie?« Pilar W., Hannover

Bei Ihrer Frage musste ich an die Mini-Playback-Show denken. Bei dieser TV-Sendung traten Kinder, als Schlagerinterpreten verkleidet, zu Playbackmusik auf. Die Sendung war in den Neunzigern ein Quotenhit und heftig umstritten, hauptsächlich wegen der Sexualisierung der Kinder, die so freizügig wie die Originale kostümiert wurden. Daneben gab es aber auch einen weiteren Kritikpunkt: Obwohl es den Kindern sichtlich Spaß machte, sich zu verkleiden und aufzutreten, würden sie im Endeffekt instrumentalisiert; die Programmmacher benutzten sie als Mittel zur Quote, und die Eltern wollten sie auf der Mattscheibe sehen.

Und hier sehe ich die Parallele: Natürlich bereitet es Kindern Freude, Flugblätter zu verteilen oder gar mit Transparenten durch die Straßen zu ziehen. Wenn sie aber nicht wissen, wofür genau sie demonstrieren, oder die Bedeutung nicht verstehen, macht man sie zum »Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen«, wie Kant formuliert. Wahrscheinlich würde die Behauptung genügen, dann könne man ihnen einen Spielkameraden kaufen, um Mädchen und Jungen freiwillig und mit voller Überzeugung für die Legalisierung des Kinderhandels vor dem Justizministerium aufmarschieren zu lassen.

Nun liegt es hier tatsächlich auch im Interesse der Kinder, die Straße nicht zu öffnen; zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass es die Moralentwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert, wenn sie früh an demokratischen Prozessen teilnehmen. Man muss also abwägen oder eine Abgrenzung finden. Die würde ich dort ansiedeln, wo die beteiligten Kinder das Thema so weit verstehen, dass sie eine eigene, autonome Entscheidung treffen können, ob sie sich engagieren wollen oder nicht; teilnehmen eben und nicht nur mitlaufen. Solange sie das noch nicht können, dienen sie in erster Linie als lebende Transparente.

***

Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten mit der berühmten »Zweckformel« des kategorischen Imperativs: (Akademieausgabe, S. 429) »Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.«

 

Zur Moralentwicklung von Kindern und Jugendlichen:

 

Detlev Horster (Hrsg.): Moralentwicklung von Kindern und Jugendlichen, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, unter anderem mit einem grundlegenden Beitrag von Gertrud Nunner-Winkler.

 

Burdewick, Ingrid: Jugend-Politik-Anerkennung. Eine qualitative empirische Studie zur politischen Partizipation 11- bis 18-Jähriger, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2003.

 

Georg Lind: Moral ist lehrbar, Oldenbourg Verlag, München 2003.

 

Leo Montada: Moralische Entwicklung und moralische Sozialisation, in: Oerter/Montada: Entwicklungspsychologie, Psychologie Verlags Union, Weinheim, 4. Auflage 1998.

»Meine Eltern (91 und 84) leben in einem Heim. Meine Mutter hat sich mit der Situation abgefunden, mein Vater ist oft unglücklich. Restaurantbesuche – nur in den besten! – sind für ihn wichtig, um herauszukommen, werden jedoch zunehmend peinlicher. Oft landet, was auf der Gabel ist, auf Teller, Kleidung, Stuhl oder Boden. Schlecht Kaubares wird ausgespuckt, dazu kommen Essgeräusche und laute Bemerkungen über Speisen und Bedienung. Ist das Verhalten meiner Eltern den Restaurantbetreibern und den anderen Gästen noch zuzumuten (von uns ganz zu schweigen)?« Martin J., Mainz

Im Märchenbuch der Brüder Grimm findet sich die Erzählung vom alten Großvater, der zittrig den Löffel kaum halten konnte, Suppe auf das Tischtuch schüttete, »und es floß ihm auch etwas wieder aus dem Mund«. Aus Ekel verbannten ihn Sohn und Schwiegertochter vom Tisch, und als er seine Essschüssel zerbrach, kauften sie ihm eine billige aus Holz. Eines Tages trug der vierjährige Enkel ein paar Bretter zusammen, um »ein Tröglein« zu machen, »daraus sollen Vater und Mutter essen, wenn ich groß bin«.

Da holten Mann und Frau »alsofort den alten Großvater an den Tisch und ließen ihn von nun an immer mitessen, sagten auch nichts, wenn er ein wenig verschüttete«. Fast enthält diese Geschichte schon die Antwort, dabei ist sie doch nichts anderes als eine literarisch verpackte, in die Zukunft gerichtete goldene Regel. Der Enkel zwang die Eltern in die Position des Großvaters.

Dennoch wird dadurch das Problem nur zum Teil erfasst. Einen wichtigen Aspekt zeigt Simone de Beauvoir in ihrem Essay »Das Alter« auf: »Die Traurigkeit alter Menschen wird nicht durch ein Ereignis oder durch besondere Umstände ausgelöst: Sie verschwimmt mit der Langeweile, die sie verzehrt, mit dem bitteren und demütigenden Gefühl ihrer Nutzlosigkeit, ihrer Einsamkeit inmitten einer Welt, die nur Gleichgültigkeit für sie übrig hat.«

Die besonderen Restaurantbesuche stellen demnach nicht einen Spleen Ihres Vaters dar, sondern haben als Erlebnis einen hohen Stellenwert in seinem Leben. Dennoch kann das nicht außer Acht lassen, worauf schon der römische Philosophenkaiser Marc Aurel hinwies: »Denn wie viele werden im Alter nicht kindisch! Und bei wem ein solcher Zustand eingetreten ist, dem fehlt es zwar nicht an der Fähigkeit zu atmen, sich zu nähren, sich etwas vorzustellen und etwas zu begehren«, aber am »Vermögen, sich frei zu bestimmen …«

Dies scheint mir den Kern zu treffen: freie Selbstbestimmung. Gebrechlichkeiten oder Schwächen des Alters sind nicht peinlich, sondern der normale Verlauf des Lebens. Dessen braucht man sich nicht zu schämen, und es ist zu akzeptieren. Eine Grenze wird erst dann erreicht, wenn Ihre Eltern sich selbst bloßstellen durch ein Verhalten, das sie im Sinne Marc Aurels nicht mehr bemerken und mit dem sie – das ist entscheidend –, so sie es bemerkten, nicht würden auftreten wollen.

Ihre Aufgabe als Sohn ist, zu Ihren Eltern zu stehen und ihnen zu helfen, vielleicht auch das Problem mit dem Wirt zu erörtern; das beinhaltet aber auch, Ihre Eltern vor einer Bloßstellung zu bewahren, falls – und nur dann – sie das selbst nicht mehr vermögen.

***

Jakob und Wilhelm Grimm: Kinder und Hausmärchen, Berlin 1812, Nr. 78; online abrufbar unter www.grimms.de oder unter http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=969&kapitel=80&cHash=b2042df08benkel#gb_found).

 

Simone de Beauvoir: Das Alter, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1977, S. 601.

 

Marc Aurel: Selbstbetrachtungen, nach der Übersetzung von F. C. Schneider, Deutsche Bibliothek Berlin, online abrufbar unter http://www.zeno.org/Philosophie/M/Mark+Aurel/Meditationen/Drittes+Buch.

»Zur Geburt unseres dritten Sohnes bekamen wir einen Gutschein eines Spielwarenladens über 40 Euro. Durch unsere beiden älteren Söhne ist der Bedarf an Babyspielzeug allerdings gedeckt – während unser Ältester immer wieder neues braucht. Dürfen wir unserem ahnungslosen Säugling das Geschenk vorenthalten und stattdessen etwas kaufen, was ihm später gebraucht vererbt werden wird?« Peter S., Landshut

Was hat das Baby davon, wenn Sie es nicht machen? Statt auf den Haufen des vorhandenen Spielzeugs noch ein neu gekauftes obenauf zu legen, wird der Gutschein quasi eingetauscht, und es bleibt in der Familie. Der Säugling wird das vermutlich nie erfahren; zudem erküren Kinder ohnehin oft die eigenartigsten und schäbigsten Geschenke zum Lieblingsspielzeug. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl. Warum?

Roanne K. Rowling, eine Meisterin auf der Klaviatur unbewusster Wünsche, Aversionen und kindlicher Empfindungen, schildert gleich auf den ersten Seiten des ersten Harry-Potter-Bandes, wie dieser die abgelegte Kleidung seines Cousins Dudley tragen muss. Damit illustriert sie plastisch und nachfühlbar die Geringschätzung und Demütigungen, die er im Hause seiner Verwandten erfährt. Es geht um Fragen wie Wert der Person und Individualität, die gerade auch zwischen Geschwistern eine große Rolle spielen.

Dazu muss man nicht in die Diskussion einsteigen, was ein Säugling nun tatsächlich registriert, ob er es spürt, wenn die Eltern ihm etwas Besonderes, nur für ihn Erworbenes geben. Ich bin der Meinung, dass man es ihm unabhängig davon schuldet.

Auch in einer Ethik, wie ich sie vertrete, die sich am Verhältnis zwischen den Menschen orientiert, kann es nicht nur darum gehen, was die Beteiligten tatsächlich bemerken. Sonst wäre eine dreiste Lüge moralisch unbedenklich, wenn sie nur geschickt genug vorgebracht wird. Es geht um den Respekt, den man dem anderen zollt. Damit meine ich nicht, dass Kinder zu kleinen Prinzen herangezogen werden sollen, für die das Beste und Neueste gerade gut genug ist. Das ist etwas anderes als Respekt, der sich mehr in einer Haltung als in Verwöhnen ausdrückt. Und diese Haltung ist hier betroffen.

Sie machen vermutlich nichts falsch im engeren, strengen Sinne, wenn Sie die Spielzeugrochade durchführen, aber ich halte sie – vielleicht drückt man es so am besten aus – für moralisch unsensibel.

***

Roanne K. Rowling: Harry Potter and the Philosopher's Stone, Bloomsbury, London 2000, S. 27.

 

Zu einer psychologischen Typologie der Geschwisterfolge:

 

Karl König: Brüder und Schwestern – Geburtenfolge als Schicksal, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008.

»In meiner Videothek versuchen Jugendliche oft, Filme und Spiele auszuleihen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind. Meist verhindern das aber unsere strengen Ausweiskontrollen. Nun bringen Minderjährige immer öfter ihre Eltern mit, die dann die nicht jugendfreien Objekte ausleihen. Natürlich spreche ich die Eltern auf den Jugendschutz an und verweigere in eindeutigen Fällen den Verleih. Allerdings muss ich mir sagen lassen, ich greife unzulässig in ihre Erziehungsmethoden ein. Soll es mir egal sein, was Eltern ihren Kindern ausleihen?« Astrid R., Bremerhaven

Gleich auf Anhieb fiele mir eine ganze Reihe sogar täglich verbreiteter Medienprodukte ein, die man aus Gründen des Allgemeinwohls, auch wenn sie keine Altersfreigabe aufweisen, weder an Jugendliche noch an Erwachsene herausgeben sollte. Andererseits findet fast jede Blüte medialen Schaffens ihre Liebhaber, und ich will keine Klagen am Hals haben, deshalb konzentrieren wir uns hier auf die offiziell beschränkten Elaborate. Und da meine ich: Ja, Sie können die Ausleihe ruhigen Gewissens verweigern. Meines Erachtens sogar besseren Gewissens, als sie herauszugeben.

Dies mag verwundern, sieht doch unser Grundgesetz in der Erziehung nicht nur das »natürliche Recht der Eltern«, sondern auch »die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht«. Darüber wacht die »staatliche Gemeinschaft« – hier, indem sie Ihnen verbietet, nicht freigegebene Filme an Jugendliche abzugeben. Sie überlässt es aber in weiten Grenzen den Eltern, was diese ihre Kinder zu Hause sehen lassen.

Damit könnte man meinen, Sie seien außen vor. Dies scheint mir aber am wirklich zentralen Punkt vorbeizugehen: Ihrer Verantwortung für Ihr eigenes Handeln. Wenn Sie infolge des Gesprächs und mit Ihrer Kenntnis des Inhalts der Meinung sind, der Jugendschutz komme hier zu kurz, sollten Sie den Film oder das Spiel nicht ausleihen. Das hat nichts mit einer Bevormundung der Eltern oder Einmischung in deren Erziehung zu tun, Sie verantworten lediglich Ihren Beitrag. Sie greifen nicht in die Rechte der Eltern ein, fallen ihnen nicht in den Arm, ja, Sie belehren sie nicht einmal. Sie sagen schlicht und einfach: Ich mache da nicht mit. Das aber kann Ihnen niemand verwehren, denn umgekehrt kann Ihnen auch niemand Ihre persönliche Mitverantwortung abnehmen.

***

Grundgesetz

Artikel 6

 

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

Die Freigabe von Filmen für Kinder und Jugendliche und die Abgabe an sie ist in den §§ 12 und 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.

»Eine Verwandte meines Mannes hat viel Zeit und bietet uns daher oft Hilfe an (Umzug, Babysitten o. Ä.); aber weniger aus Hilfsbereitschaft denn aus Langeweile, also zu ihrem eigenen Entertainment. Wir mögen diese Verwandte eigentlich nicht und wollen nicht viel mit ihr zu tun haben. Dennoch gibt es manchmal Situationen, in denen wir es ohne ihre Hilfe schwer hätten, wir sind nämlich erst umgezogen und haben noch keine Bekannten an unserem neuen Wohnort. Dürfen wir ihre Hilfe ohne schlechtes Gewissen in Anspruch nehmen?« Magda T., Oldenburg

Wo steckt das Problem? Dank der Hilfe der Verwandten ist doch allen geholfen: Sie sind froh, weil Sie die schwierige Situation überbrücken konnten, und ebenso die Verwandte, die ihrer Langeweile entkam. Die Summe des Glücks wurde vergrößert. Nach der Nützlichkeitsethik, dem Utilitarismus, der auf die Mehrung des Glücks abstellt, können Sie die Hilfe also ohne schlechtes Gewissen annehmen; ja umgekehrt, sie abzulehnen wäre unmoralisch.

Dennoch trägt diese Lösung einen schalen Beigeschmack: den des kalten Ausnutzens. Daraus resultieren vermutlich auch Ihre Gewissenszweifel. Der Ursprung des Problems besteht darin, dass Sie – bildlich gesprochen – die Bitte um Hilfe wie auch das Dankeschön widerwillig zwischen zusammengebissenen Zähnen hervorpressen. Übertragen in die Terminologie der Moralphilosophie, achten Sie die Dame nicht als Person, als eigenen Zweck, sondern wollen sie lediglich als Mittel zur Überwindung Ihrer eigenen Notsituation heranziehen. Damit aber verstoßen Sie gegen die Forderung Kants in der sogenannten Zweckformel seines kategorischen Imperativs: so zu handeln, dass man »jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel« gebrauche.

Vor allem aber hat die Aktion etwas Verlogenes. Denn hinter dem Hilfeangebot steckt vermutlich mehr als reine Langeweile, nämlich die Suche nach Kontakt. Wären alle genauso zufrieden, wenn Sie sagen: »Du weißt, wir mögen dich eigentlich nicht, aber jetzt geht es leider nicht anders. Komm bitte, solange die Kinder krank sind, aber auch nur so lange.« Ich bezweifle, dass sie antworten würde: »Ja, ich weiß, ich kann euch auch nicht ausstehen, aber hängenlassen will ich euch trotzdem nicht. Und verglichen mit dem Nachmittagsfernsehen seid ihr halbwegs erträglich.« Aber dann wären wenigstens die Fronten klar.

***

Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam Verlag, Stuttgart 1984, S. 79 (Akademieausgabe S. 429).

 

Eine wirklich gute Einführung in den kategorischen Imperativ bietet:

 

Ralf Ludwig: Kant für Anfänger. Der kategorische Imperativ, dtv, München 1995.

 

Ebenso das Kapitel »Kant« in: Herlinde Pauer-Studer: Einführung in die Ethik, Facultas Verlag, Wien 2003.

 

Eine Sammlung von wichtigen Texten zum Utilitarismus bietet:

 

Otfried Höffe (Hrsg.): Einführung in die utilitaristische Ethik, Francke Verlag, Tübingen 1992.

»Ich habe eine kleine Tochter, die Luftballons liebt. Mit ihr kam ich neulich am Stand einer Partei vorbei, die ich, obwohl sie demokratisch ist, klar ablehne. Dort wurden bunte Luftballons mit Parteiaufdruck an Kinder verschenkt. Ich hatte Glück, weil wir auf der anderen Straßenseite liefen, trotzdem meine Frage: Was tun, wenn meinem Kind ein schöner bunter Luftballon geschenkt wird, auf dem in fetten Lettern eine falsche Partei wirbt? Den Ballon verschämt annehmen, ihn ›aus Versehen‹ platzen lassen oder ablehnen – und das Kind schreien lassen?« Martin B., Köln

Warum hat man noch nicht gelernt, Seifenblasen zu bedrucken? Als nahezu perfekte Form von Werbung. Schillernd, leicht, kindheitserinnerungsreich. Nichts als Luft und Seifenwasser, dennoch darin aller Zauber dieser Welt. Ein wenig vom Glanz färbt auf den Aufdruck ab, und bevor der Verstand den Mechanismus durchschaut hat, ist alles wieder verschwunden. Ohne Krach, ohne Müll, ohne Reste. Insgesamt bedenklich, aber Ihr Problem hätte sich im Handumdrehen ohne Ihr Zutun von allein gelöst. In einem Tröpfchen Seifenwasser und dem Staunen Ihres Kindes, dem lautlos platzende Seifenblasen vertrauter und weniger enttäuschend sind als zerknallende Luftballons.

Bis es so weit ist, müssen wir das Problem durch Nachdenken angehen. Und da hilft, wie so oft, ein Gedankenexperiment: Was würden Sie tun, wenn eine widerliche rechtslastige Organisation kinderherzverzückende Luftballons mit ihren Emblemen und Sprüchen wie »Ausländer raus!« verteilte? Ein Prinzip, das der braune Sumpf mit gratis verteilter Musik und Freizeitveranstaltungen übrigens tatsächlich verfolgt. Sie würden hoffentlich nicht dem Drängen aus dem Kinderwagen nachgeben, sondern laut Pfui rufen.

Und ebenso sehe ich es hier, auch wenn es sich um eine demokratische Partei handelt. Solange Ihre Kinder nicht in der Lage sind, eigene politische Meinungen zu formulieren, sind Sie berufen, sie darin zu vertreten, und sollten sie nicht für eine aus Ihrer Sicht falsche politische Botschaft werben lassen. Nebenbei kann das die Kinder auch lehren, zwischen Verpackung und Inhalt zu unterscheiden; und sie dazu hinführen, sich, sobald sie dazu in der Lage sind, langsam, aber stetig zunehmend ihre eigene politische Meinung zu bilden. Im Anschluss an Ihre Überzeugung oder dagegen. Das mag mitunter mühsam sein, gehört aber zu den elterlichen Pflichten.

***

Micha Brumlik: Advokatorische Ethik – Zur Legitimation pädagogischer Eingriffe, 2. Auflage, Philo-Verlag, Berlin 2004.

»Meine Partnerin und ich wünschen uns ein Kind. Wir leben seit über vier Jahren in einer glücklichen Beziehung und in einem gesunden familiären Umfeld. Wir zweifeln nicht daran, dass wir fürsorgliche und liebevolle Eltern sein werden und auch den finanziellen Rahmen bieten können. Allerdings ist es uns als lesbischem Paar ja nun nicht möglich, gemeinsam ein Kind zu bekommen. Obwohl wir keiner bestimmten Glaubensrichtung anhängen, fragen wir uns doch, ob wir gegen natürliche Bestimmungen verstoßen, wenn wir eine Samenspende in Anspruch nehmen. Was meinen Sie?« Carola R., Düsseldorf

Sie fragen nach »natürlichen Bestimmungen« – offensichtlich gibt es die, ließe sich platt antworten, sonst könnten Sie ja auf natürlichem Weg Kinder bekommen. Wie steht es dann aber mit heterosexuellen Paaren, bei denen der Mann unfruchtbar ist? Auch für solche Paare scheint es eine »natürliche Bestimmung« zu geben, kinderlos zu bleiben. Dennoch wird die künstliche Befruchtung durch Fremdsamenspende in diesen Fällen von rechtlicher wie auch von ethischer Seite ganz überwiegend akzeptiert. Außerhalb fester heterosexueller Beziehungen jedoch sprechen sich nicht nur Richtlinien der Ärztekammern dagegen aus. Auch manche Moralphilosophen wollen eine Fremdsamenspende nur akzeptieren, wenn sie zur Überwindung einer auf Krankheit beruhenden Unfruchtbarkeit dient, nicht aber in anderen Konstellationen.

Wenn hier eine unterschiedliche Bewertung erfolgt, muss sie sich mit sachlichen Unterschieden begründen lassen, sonst kann sie die Diskriminierung anderer Lebensformen nicht rechtfertigen und setzt sich dem Vorwurf aus, auf Vorurteilen zu beruhen; zumal andernorts, etwa in Dänemark, Holland oder den USA, liberalere Regelungen gelten. Als zentrales Leitbild und Hauptargument in der Diskussion dient den Gegnern einer Öffnung hier die heterosexuelle Paarbeziehung, vor allem die Ehe, mit der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie; die gelte es zu schützen und zu privilegieren. Andere, wie etwa die Göttinger Medizinethikerin Claudia Wiesemann, betonen dagegen, dass auch viele Kinder heterosexueller Paare heute nicht mehr in klassischen Eltern-Kind-Situationen, sondern in verschieden zusammengesetzten Patchworkfamilien leben. Die gesellschaftliche Aufgabe bestehe darin, langfristige, verantwortliche Beziehungen zu Kindern zu ermöglichen und zu fördern. Dies gelte »für heterosexuelle ebenso wie für homosexuelle Partnerschaften«.

Da ich keinen der Beteiligten in seiner Würde verletzt sehe, richtet sich die Entscheidung für mich in erster Linie nach dem Kindeswohl; dieses darf, wie der Düsseldorfer Moralphilosoph Dieter Birnbacher formuliert, keinesfalls »einem fanatischen Kinderwunsch« untergeordnet werden. In dieser Hinsicht haben jedoch Untersuchungen in etlichen Ländern keine negativen Auswirkungen gleichgeschlechtlicher Elternschaften feststellen können. Selbst die befürchtete soziale Stigmatisierung ließ sich nicht nachweisen und dürfte mit zunehmender Toleranz ohnehin geringer werden. Wenn es darum geht, »Ehe und Familie« im traditionellen Sinne zu schützen, sollte dies aktiv geschehen; mit einer Beschränkung alternativer Lebensformen ist keinem Kind oder keinem Ehepaar geholfen.

Man könnte, um Ihre Formulierung aufzugreifen, sogar provokant fragen, auf welche Art der »Natürlichkeit« es für ein Kind mehr ankommt: dass es ohne technische Eingriffe gezeugt wurde oder dass es in einer Situation aufwächst, welche ihm eine gedeihliche Entwicklung ermöglicht? Letzteres zu gewährleisten ist Ihre wichtigste Aufgabe. Dazu gehört auch, dem Kind die Möglichkeit zu geben, die Identität des Samenspenders und damit seine genetische Abstammung zu erfahren; eine Information, die für die Identitätsbildung und psychische Entwicklung große Bedeutung haben kann. Ihnen muss klar sein, dass wegen der besonderen Konstellation höhere Anforderungen auf Sie zukommen. Wenn Sie damit jedoch verantwortungsvoll umgehen, steht Ihrem Wunsch aus ethischer Sicht meines Erachtens wenig entgegen.

***

Claudia Wiesemann: Von der Verantwortung, ein Kind zu bekommen, C. H. Beck Verlag, München 2006.

 

Dieter Birnbacher: Gefährdet die moderne Reproduktionsmedizin die menschliche Würde? In: Anton Leist (Hrsg.): Um Leben und Tod – Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord, Suhrkamp Taschenbuch, Frankfurt am Main 1990.

 

Marina Rupp (Hrsg.): Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Aus der Reihe Rechtstatsachenforschung, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz, Bundesanzeiger Verlag, 2009.

 

Nanette Gartrell und Henny Bos: US National Longitudinal Lesbian Family Study: Psychological Adjustment of 17-Year-Old Adolescents, Pediatrics 126 (2010), S. 28–36. Online abrufbar unter: http://www.pediatrics.org/cgi/content/full/126/1/28 (letzter Zugriff am 18. 10. 2010).

»Mein Sohn wurde mit meinem Auto geblitzt, er war zu schnell. Als Führerscheinneuling müsste er mit drei Punkten in Flensburg und einer Nachschulung rechnen, die ihn 600 Euro kosten würde. Er bittet mich nun, mich als Fahrer auszugeben. Damit würde ich nicht nur ihn, sondern auch das Familienvermögen schonen, weil ich nur 100 Euro zahlen müsste. Soll ich Elternliebe oder Strenge zeigen?« Frank J., Berlin

Lassen wir einmal das Rechtliche beiseite, also auch die Frage, ob es Folgen für Sie haben könnte, wenn herauskäme, dass Sie gegenüber einer Behörde falsche Angaben machen und durch Täuschung verhindern, dass Ihr Sohn belangt wird.

Jenseits davon stehen sich aus moralischer Sicht zwei Prinzipien gegenüber: Familie und Strafe. Strafe jedoch nur im weitesten Sinn, weil die Nachschulung vor allem belehren und nicht bestrafen soll. Und selbst wenn man die Kosten als höhere Strafe für Fahranfänger ansähe, stünde auch hier der Zweck der Prävention im Vordergrund: also den Delinquenten von weiteren Verstößen ab- und zu regelgerechtem Fahren anzuhalten.

Andererseits muss man die Realität sehen, und da wirkt es trotz allem komisch, wenn Sie Ihren Sohn und das Familienvermögen nur aus Prinzip belasten. Sie sprechen von Elternliebe, und tatsächlich hat meines Erachtens der Zusammenhalt innerhalb einer Familie – trotz aller fragwürdigen Aspekte dieses Gruppenegoismus – einen eigenen Wert. Ebenso wie das Gefühl Ihres Sohnes, bei Schwierigkeiten nicht alleingelassen zu werden.

Nur ist Ihr Sohn nicht völlig zufällig in den Mechanismus dieser Regelung geraten. Es gibt sie ja gerade, weil Fahranfänger häufig ihr Können überschätzen und deshalb vermehrt in Unfälle mit schweren Folgen verwickelt sind. Und Ihr Sohn hat sich – zum Glück nur bei der Geschwindigkeit – ziemlich durchschnittlich verhalten, also die statistischen Befürchtungen des Gesetzgebers erfüllt.

Deshalb käme meines Erachtens eine Mitwirkung an dieser geldsparenden Punkterochade nur in Frage, wenn Sie sich sicher sind, selbst bei Ihrem Sohn die Ziele dieser Nachschulung erreichen zu können: »eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten«, wie es im Gesetz dazu heißt. Ohne Ihren Qualitäten als Vater zu nahe treten zu wollen: Das ist keine leichte Aufgabe. Erst recht nicht, wenn man kurz zuvor dabei geholfen hat zu beweisen, dass es immer noch ein Hintertürchen gibt.

***

Zum Familienzusammenhalt aus anthropologischer Sicht:

 

Christian Vogel: Vom Töten zum Mord, Hanser Verlag, München 1989, S. 52ff.

»Mein Sohn besucht einen evangelischen Kindergarten. Dort sind auch muslimische Kinder, die kein Schweinefleisch essen dürfen, was bisher individuell geregelt wurde. Nun hat die Kindergartenleitung beschlossen, dass es der Einfachheit halber generell kein Schweinefleisch mehr geben wird. Ich habe nichts dagegen, dass manche Kinder aus religiösen Gründen auf Schweinefleisch verzichten, aber warum soll dies auch für meinen Sohn gelten? Darf ich gegen diese Regelung protestieren?« Karl R., Berlin

Moment, dachte ich beim Lesen der Frage: ein evangelischer Kindergarten? Weil ich kurz darauf Wolfgang Huber, den ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden traf, fragte ich ihn und erhielt eine überraschende Auskunft: Dieser Fall sei doch fast wörtlich in der Bibel geregelt. Beim Apostel Paulus gehe es an zwei Stellen um die Frage, ob man Opferfleisch essen darf oder sich an das Verbot von unreinen Tieren – als solche gelten Schweine in Judentum und Islam – halten soll. Paulus lehnte entsprechende Verbote ab, meinte aber, für Christen sei aus Nächstenliebe die Rücksicht das Wichtigste: »Darum, so die Speise meinen Bruder ärgert, wollt ich nimmermehr Fleisch essen, auf dass ich meinen Bruder nicht ärgere« (I Korinther 8,13). Sowie: »So aber dein Bruder um deiner Speise willen betrübt wird, so wandelst du schon nicht nach der Liebe« (Römer 14,15).

So weit dazu. Daneben sehe ich aber noch einen zweiten Aspekt, den ich einmal so formulieren möchte: Vielleicht sollte der Kindergarten auch noch Kinder aufnehmen, die buddhistisch, hinduistisch oder im Jainismus erzogen werden. Dann wären vermutlich einige darunter, die aus religiösen Gründen vegetarisch leben, und konsequenterweise würde zu Mittag vegetarisch gekocht. Das wiederum schiene mir das Sinnvollste. Man muss sich klarmachen, dass es um fünf von 21 wöchentlichen Mahlzeiten geht, also um weniger als ein Viertel. Man kann ohnehin streiten, ob man nicht aus ethischen Gründen auf den Verzehr von Tieren verzichten sollte – ich finde, es spricht viel dafür. Auf jeden Fall aber sollte man es reduzieren. Gerade in einem Kindergarten: Zum einen ist es gesünder, zum anderen werden die derzeit vertilgten Fleischmengen ganz überwiegend mittels industrieller Tierhaltung hergestellt – mit massiven Folgen für die Tiere, die Umwelt und das Klima. Speziell das Klima geht vor allem zu Lasten der Kinder. Die geschmackliche Fleischkonditionierung zu durchbrechen und zu zeigen, dass man auch ohne Fleisch gutes Essen zubereiten kann, halte ich deshalb für eine wichtige erzieherische Aufgabe.

Bei fünf von 21 Mahlzeiten im Kindergarten bleibt – so man es unbedingt will – immer noch Raum genug für verantwortungsvollen Fleischgenuss im Sinne eines Sonntagsbratens. Der kann dann auch vom Schwein sein, muss es aber nicht.

***

Jonathan Safran Foer: Tiere essen, Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2010.

Sandra Forster (Hrsg.): Das vegane Kochbuch, Blumenbar Verlag, München 2009.

 

Julian Nida-Rümelin: Tierethik I. In: Julian Nida-Rümelin (Hrsg.): Angewandte Ethik. Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Ein Handbuch, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 2. Auflage 2005.

 

Zum Standpunkt der evangelischen Kirche:

 

Zur Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Ein Diskussionsbeitrag des Wissenschaftlichen Beirats des Beauftragen für Umweltfragen des Rates der EKD, EKD-Text 41, 1991. Im Internet abrufbar unter:

http://www.ekd.de/EKD-Texte/44656.html.

 

Auszug daraus:

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