Gläubigerpräklusion im Insolvenzrecht - Matthias Kraehn - E-Book

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Matthias Kraehn

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 15, Universität Hamburg (Seminar für Zivilprozess- und allgemeines Prozessrecht), Veranstaltung: Aktuelle Probleme des Insolvenzrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: § 87 InsO* bestimmt: «Die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren geltend machen.» Der Regelungsgehalt dieser Vorschrift, die dem § 12 KO entspricht, war für das alte Recht umstritten1. Der Streit betraf u.a. die Frage, ob es einem Gläubiger erlaubt sein solle, seinen Anspruch gegen den Schuldner unter Verzicht auf die Teilnahme am Konkursverfahren durch Klage gegen diesen außerhalb der Gesamtvollstreckung geltend zu machen oder nicht2. Hierauf gibt die neue Insolvenzordnung vom 4. 10.1994 klare Antwort im letzteren Sinne3. «Die Logik des Insolvenzverfahrens liegt in der Kollektivierung der Haftungsverwirklichung4.» Jeder Gläubiger, der einen begründeten, persönlichen Vermögensanspruch gegen den Schuldner vor Eröffnung des Verfahrens erlangt hat, ist Insolvenzgläubiger (vgl. §§ 38, 39, 49 ff. i.V.m. 52)5. Ein Verzicht der Teilnahme ändert an dieser Eigenschaft nichts6. Ist mithin jeder Insolvenzgläubiger auf das Gesamtvollstreckungsverfahren zur Haftungsrealisierung als speziellem Rechtsweg7 nach insolvenzrechtsspezifischen Grundsätzen verwiesen8 und ist ihm namentlich nicht anheim gegeben, die Wirkungen der Gesamtvollstreckung abzustreifen durch Nichtteilnahme9, so darf das Masseverfahren nicht auf Ausschluß, sondern muß auf weitestmögliche Beteiligung daran zielen10. * Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche der Insolvenzordung.

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Veröffentlichungsjahr: 2003

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Inhaltsverzeichnis
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- Seite 3 -LITERATURVERZEICHNIS

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- Seite 4 -Döbenreiner,StephanDie Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung. Bielefeld 1997 — Zitiert:Döbenreiner,RestschuldbefreiungEckardt, DiederichDie Feststellung und Befriedigung des Insolvenzgläubigerrechts. In:Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V. Köln(Hrsg.) Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, Herne / Berlin 1997; Seite 579 ff. — Zitiert:Eckardtin: Kölner Schrift mit Angabe der RandnummerEickmann, Dieter /Handbuch für das Konkursgericht.Mohn, Johann5. Auflage, Berlin 1976Forsblad, KirstenRestschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz im künftigen deutschen Insolvenzrecht. Frankfurt am Main 1997Gerhardt, WalterInsolvenzverfahren für Verbraucher aus der Sicht der Wissenschaft. FLF 1989, 99 ff.Hahn, C. (Hrsg.)Die gesammten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen. Vierter Band. Materialien zur Konkursordnung. Berlin 1881Häsemeyer, LudwigInsolvenzrecht.

2. Auflage, Köln / Berlin / Bonn / München 1998 Die Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. KTS 1982, 507 ff. Schuldbefreiung und Vollstreckungsschutz. In:Diederichsen, Uwe, Gerhardt, Walter, Rimmelsbacher, Jürgen(Hrsg.), Berlin / New York 1995, Festschrift fürWolfram Henckel