Grundzüge im internationalen Steuerrecht - Sebastian Korts - E-Book

Grundzüge im internationalen Steuerrecht E-Book

Sebastian Korts

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Beschreibung

Der optimale Einstieg ins internationale Steuerrecht Der Stellenwert des internationalen Steuerrechts nimmt in der Anwaltspraxis und bei Steuerberatern zu. Das Werk bietet einen zielgerichteten Einstieg in das komplexe Thema. Insbesondere die anwaltliche Sicht findet dabei Berücksichtigung. Umfassender Überblick Alle wichtigen Aspekte des internationalen Steuerrechts werden angesprochen, unter anderem: • Nationales Außensteuerrecht • Doppelbesteuerungsabkommen • Einfluss des Europarechts • Missbrauchsdiskussion ("BEPS") • Internationales Erbschaftsteuerrecht • Mitarbeiterentsendung Auf aktuellem Stand Mit der Einbeziehung des Themas "Internationales Erbschaftsteuerrecht" geht das Werk weit über den üblichen Rahmen hinaus. Für den Start in die Praxis Das Werk eignet sich für • Rechtsanwälte, • Steuerberater und • Wirtschaftsprüfer, die einen Einstieg in das Rechtsgebiet suchen. Es wird bei der Ausbildung der "Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht" eingesetzt.

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Grundzüge im Internationalen Steuerrecht

Sebastian Korts

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA, M. I. Tax, Köln

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-05551-3 E-ISBN 978-3-415-05335-9

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © RBV blue-design – Fotolia | E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Inhalt

I. Einführung

§ 1 Grundlagen des Internationalen Steuerrechts

II. Nationales Außensteuerrecht

§ 2 Grundlagen der Ertragsteuern

I. Anknüpfungspunkte für die Steuerpflicht

1. Umfang der Steuerpflicht natürlicher Personen

2. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

3. Umfang der Steuerpflicht einer Körperschaft

4. Sitz/Geschäftsleitung

II. Unterschiede bei unbeschränkter und beschränkter Einkommensteuerpflicht

§ 3 Der beschränkt Steuerpflichtige

I. Die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

II. Die Bedeutung der Betriebsstätte

§ 4 Das Außensteuergesetz – AStG

I. Berichtigung von Einkünften gemäß § 1 AStG

1. § 1 AStG in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung

a) § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG

b) § 1 Abs. 4 AStG

c) Weitere Änderungen des § 1 Abs. 4 AStG ab dem 31.12.2014

d) § 1 Abs. 5 AStG

2. Einkunftsabgrenzung

a) Einleitung

b) Einkünftekorrektur nach § 1 AStG

c) Schritte einer Funktionsanalyse

d) Methoden zur Verrechnungspreisbestimmung

3. Funktionsverlagerung

a) Einleitung

b) Veräußerung vs. Nutzungsüberlassung

c) Konsequenzen für Funktionsverlagerungen: Entschädigungsanspruch

d) Regelungen des Betriebsstättenerlasses zur Gewinnrealisierung

e) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

4. Dokumentationspflichten und Sanktionen

a) Dokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO

b) Konsequenzen von Verrechnungspreisberichtigungen

c) Inhalt der Dokumentationspflicht von Entgelten

d) Einsatz von Verrechnungspreisrichtlinien

e) EU-Masterfile-Konzept: Vorgaben und Ziele

f) Unverwertbarkeit der Dokumentation

g) Sanktionen bei nicht- oder unzureichender Befolgung

h) Erkenntnisse über „Fehler“ in der Vergangenheit im Rahmen der Erstellung der Dokumentation

i) Anforderung von weiteren Unterlagen in der Betriebsprüfung

j) Anwendung der Regelungen zum sog. Verzögerungsgeld

II. Erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht

1. Gesetzliche Grundlage: § 2 AStG

2. Tatbestandsvoraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht

3. Rechtsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht

III. Behandlung ausländischer Zwischengesellschaften (§§ 7–14 AStG)

1. Einleitung und Überblick

2. Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung

a) Steuerpflicht inländischer Gesellschafter

b) Einkünfte von Zwischengesellschaften

c) Gegenbeweis gemäß § 8 Abs. 2 AStG

d) Niedrige Besteuerung

3. Wirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung, §§ 9–14 AStG

a) Freigrenze bei gemischten Einkünften

b) Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags

c) Zeitpunkt der Anrechnung der abzugsfähigen Steuern

4. Anwendbarkeit des DBA auf den Hinzurechnungsbetrag

5. Ausschüttung von Gewinnanteilen

III. Doppelbesteuerungsabkommen

§ 5 Grundsätzliche Einordnung eines DBA

I. Einleitung

II. Rechtsnatur von DBA

III. Auslegung von DBA

IV. Besondere Klauseln

1. Switch-over-Klauseln

2. Rückfallklauseln

3. Quellenklauseln

§ 6 Das OECD-Musterabkommen

I. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

II. Begriffsdefinitionen des OECD-MA

III. Die Einkunftsarten des OECD-MA 2008

1. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

2. Unternehmensgewinne

a) Art. 7 OECD-MA 2008

b) Art. 7 OECD-MA 2010

3. Dividendeneinkünfte

4. Zinseinkünfte

5. Lizenzeinkünfte

6. Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

7. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

8. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

9. Weitere Einkunftsarten des OECD-MA 2008

10. Verhältnis der Einkunftsarten zueinander („Betriebsstättenvorbehalt“)

IV. Methoden zur Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung

1. Freistellungsmethode

2. Anrechnungsmethode

3. Konkurrenzverhältnis der DBA-Artikel zueinander

4. Treaty Shopping/Directive Shopping

§ 7 OECD-Abkommen zum Auskunftsaustausch

I. Informationsaustausch nach dem OECD-MA

1. Grundprobleme des internationalen Auskunftsverkehrs

2. Informationsaustausch in Steuersachen gemäß Art. 26 OECD-MA

II. Informationsaustausch nach dem TIEA-M

III. Internationale Vollstreckungshilfe (Art. 27 OECD-MA)

IV. Internationale Maßnahmen zum Auskunftsaustausch

1. Musterabkommen nach FATCA

2. OECD-Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information

3. Base Erosion and Profit Shifting – BEPS

4. EU-Amtshilferichtlinie 2011 und EU-Amtshilfegesetz 2013

5. Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz

IV. Einfluss des Europarechts

§ 8 EU-Richtlinien im Internationalen Steuerrecht

I. Direkte Steuern

1. Mutter-Tochter-Richtlinie 90/435/EWG

2. Fusionsrichtlinie 2009/133/EG199 (ersetzte die alte Fusionsrichtlinie 90/434/EWG)

3. Zins- und Lizenzrichtlinie 2003/49/EG

4. Zinsrichtlinie 2003/48/EG

II. Indirekte Steuern

1. Mehrwertsteuersystemrichtlinie

2. Rechnungs-Richtlinie

3. Verbrauchsteuerrichtlinie

V. Missbrauchsdiskussion

§ 9 Einleitung und Überblick

§ 10 Missbrauchsverhinderung

I. § 50d Abs. 3 EStG

1. Aktueller Gesetzesstand

2. Persönliche Entlastungsberechtigung

3. Sachliche Entlastungsberechtigung

4. Sonderfälle des Satzes 5

5. Höhe der Entlastung

6. De minimis-Regelungen

7. Exkurs: Konkurrenz zu anderen Missbrauchsnormen

II. § 20 AStG

§ 11 Verhinderung der Keinmalbesteuerung

I. § 50d Abs. 9 EStG

II. § 50d Abs. 8 EStG

III. § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG und § 26 Abs. 6 Satz 1 KStG

§ 12 Sicherstellung von Besteuerungssubstrat

I. § 15 Abs. 1a, § 17 Abs. 5 EStG

II. § 13 Abs. 2, § 21 Abs. 2 UmwStG

III. § 48d EStG

IV. § 50d Abs. 10 EStG

V. § 50d Abs. 11 EStG

VI. § 50i EStG319

1. Hintergrund und Entwicklung der Norm

2. Anwendungsbereich der Norm

a) Sachlicher Anwendungsbereich

b) Zeitlicher Anwendungsbereich

c) Missbrauchsvermeidung

3. Auffassung der Finanzverwaltung

VI. Internationales Erbschaftsteuerrecht

§ 13 Begriffliche Grundlagen

§ 14 Anknüpfungspunkte für die Steuerpflicht und Umfang der Besteuerung

I. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

II. Erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

III. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

IV. Wegzugsbesteuerung

V. Zwischengeschaltete Gesellschaften

VI. Ausländische Stiftungen

§ 15 Bewertung

§ 16 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

I. Anrechnung nach § 21 ErbStG

1. Einleitung

2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Unbeschränkte Steuerpflicht

b) Kein DBA mit Freistellungsmethode

c) Vergleichbarkeit der ausländischen Erbschaftsteuer („Entsprechensklausel“)

d) Vermögensgleichheit

e) „auf den Erwerber entfallende (…) ausländische Steuer“

3. Auslandsvermögen

4. Anrechnung

5. Anrechnungshöchstbetrag und „per-country-limitation“

II. OECD-Muster-DBA zur Erbschaftsteuer

III. Deutsche DBA im Bereich der Erbschaftsteuer

VII. Mitarbeiterentsendung

§ 17 Arbeitsrechtliche Grundlagen der Mitarbeiterentsendung

§ 18 Lohnsteuer/Einkommensteuer

I. Steuerpflicht des entsandten Arbeitnehmers in Deutschland?

II. Ändert sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Entsendung ins Ausland?

1. DBA-Sachverhalte

a) Art. 15 Abs. 1 OECD-MA

b) Ausnahme-Regelung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA

c) Vermeidung der Doppelbesteuerung

d) Abkommensrechtliche Rückfallklausel

e) Nationale Rückfallklauseln

2. Nicht-DBA-Sachverhalte

a) Anrechnung nach dem EStG

b) Freistellung nach dem Auslandstätigkeitserlass

III. Typische steuerliche Risiken der Mitarbeiterentsendung

§ 19 Sozialversicherungsrecht

§ 20 EU-Entsenderichtlinie

Anlagen

Anlage 1Übersicht über die wesentlichen nationalen Verwaltungsanweisungen zur Einkunftsabgrenzung

Anlage 2Überblick über die wesentlichen Regelungen der deutschen Erbschaftsteuer-DBA

Anlage 3OECD-Musterabkommen 2008 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA 2008)Abkommen zwischen (Staat A) und (Staat B) auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

I. Einführung

§ 1 Grundlagen des Internationalen Steuerrechts

Der Begriff des „Internationalen Steuerrechts“ bezeichnet in diesem Buch das deutsche innerstaatliche Steuerrecht für grenzüberschreitende Sachverhalte. Jeder Staat hat sein eigenes Internationales Steuerrecht.

Die Rechtsquellen des deutschen Internationalen Steuerrechts speisen sich zum einen aus dem rein innerstaatlichen Recht (z. B. § 34c EStG, § 20 KStG, AStG), zum anderen aus völkerrechtlichen Verträgen wie den Doppelbesteuerungsabkommen und zum Dritten aus multinationalen Normquellen wie zum Beispiel dem Europarecht.

Ein völkerrechtlicher Vertrag ist eine Bindung zwischen Völkerrechtssubjekten. Es kann sich dabei um einen bilateralen Vertrag oder um einen multilateralen Vertrag handeln. Als Beispiele für bilaterale Verträge mit steuerrechtlichen Inhalten können angeführt werden:

Doppelbesteuerungsabkommen,

NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951,

das Zusatzabkommen hierzu vom 03.08.1959.

Weitere Beispiele für multilaterale Abkommen mit steuerrechtlichem Inhalt sind:

Wiener Übereinkommen vom 18.04.1961 über die diplomatischen Beziehungen (WÜD),

Wiener Übereinkommen vom 24.04.1963 über konsularische Beziehungen (WÜK),

die auf der Grundlage des Art. 220 EG-Vertrag ergangene sogenannte Schiedsverfahrenskonvention.

Völkerrechtliche Verträge müssen für ihre Anwendbarkeit in nationales Recht transformiert werden. Diese Verträge haben dann in Deutschland den Rang von Bundesgesetzen. Die Frage, ob ein Staat sich – gegenüber dem Bürger – an von ihm geschlossene völkerrechtliche Verträge halten muss, wird bisher mit „Nein“ beantwortet. Verstößt ein Staat gegen solche völkerrechtlichen Verträge, indem er nationale Gesetze macht, die einen anderen Inhalt haben, als die Inhalte der völkerrechtliche Verträge, spricht man vom sogenannten Treaty-overriding.

Daneben gibt es supranationale Normen des Europarechts. Hierbei handelt es sich um Rechtsetzungsakte zwischenstaatlicher Organisationen. Diese bedürfen keiner Transformation in nationales Recht. Es wird dabei unterschieden zwischen Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht (Art. 288 Abs. 2 AEUV), sie bedürfen keiner Umsetzung. Richtlinien sind gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich und von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

II. Nationales Außensteuerrecht

§2 Grundlagen der Ertragsteuern

I. Anknüpfungspunkte für die Steuerpflicht

1. Umfang der Steuerpflicht natürlicher Personen

Für die Frage der Steuerpflicht ist zu unterscheiden, ob eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland1 oder nicht im Inland hat. Liegt der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt einer natürlichen Person im Inland, so ist diese unbeschränkt steuerpflichtig, §1 Abs.1 Satz1 EStG. Sie unterliegt der inländischen Besteuerung mit sämtlichen inländischen und ausländischen Einkünften (Welteinkommensprinzip). Als Besonderheit ist zu vermerken, dass Deutsche mit Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen und gegebenenfalls deren Angehörige, auch wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben, unbeschränkt steuerpflichtig sind, d.h. sie unterliegen mit sämtlichen in- und ausländischen Einkünften der deutschen Besteuerung, §1 Abs.2 EStG (erweitert unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Auslandsbeamte).

Hat die natürliche Person weder ihren Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist bei der Frage der Steuerpflicht dieser Person nach der Art ihrer Einkünfte zu unterscheiden: Hat die Person inländische Einkünfte im Sinne des §49 EStG, so ist sie beschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass sie mit ihren inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig ist. Sie ist beschränkt steuerpflichtig, §1 Abs.4 EStG.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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