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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Energie- und Telekommunikationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der grundlegenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 wurde das bis dato bestehende System des verhandelten zugunsten eines zumindest teilweise regulierten Netzzugangs abgeschafft . Auf der Basis der europäischen Binnenmarktrichtlinien für die Elektrizitäts- und die Gaswirtschaft wurde mit der Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ein mit umfangreichen ex ante-Regulierungskompetenzen ausgestatteter „Regulierer“ geschaffen. Nach § 1 EnWG ist das „Zielpentagon“ des Gesetzes gerichtet auf Sicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit . Dieser Zielkanon soll unter anderem durch eine behördliche Zugangs- und Entgeltregulierung, sowie eine klare Missbrauchsaufsicht gewährleistet werden . Die Regulierung soll zudem effektiv und transparent erfolgen . Im Rahmen der Novellierung des EnWG übernahm der Gesetzgeber zu diesem Zweck für die Handlungsform der Bundesnetzagentur bei der Entgeltregulierung die in Art. 23 Abs. 2 EltRL und Art. 25 Abs. 2 GasRL angeführten Instrumente „Genehmigung“ und „Festlegung“. Insbesondere die Festlegung war dem deutschen Verwaltungsrecht bis dato nicht bekannt , weswegen sich die Frage nach der konkreten Einordnung dieser Handlungsform in die Systematik des deutschen Rechts im Rahmen der vorliegenden Arbeit stellt. In der Begründung des Entwurfs zum Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, das der EnWG-Novelle zugrunde liegt, hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Vielzahl der Netzbetreiber in Deutschland das Instrument der Festlegung am ehesten geeignet ist, um „bundesweit einheitliche Vorgaben und Wettbewerbsbedingungen auch durch behördliche Entscheidungen zu gewährleisten“. Das vorliegende Werk untersucht vor dem Hintergrund der Gesetzessystematik und den Anforderungen an eine effiziente Regulierung die Handlungsform der Festlegung, verortet sie in der Systematik des deutschen Verwaltungsrechts und zeigt Problemfelder, insbesondere im Hinblick auf eine einheitliche Regulierungspraxis.
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Veröffentlichungsjahr: 2007
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Die Handlungsform der Festlegung nach dem EnWGI
Literaturverzeichnis
Kommentare
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Dreier, Horst (Hrsg.),Grundgesetz - Kommentar, Band 3 (Art. 83 bis 146 GG), 1. Auflage, Tübinger, 2000 (zitiert: Dreier/Bearbeiter, GG)
Friauf, Karl Heinrich/Höfling, Wolfram (Hrsg.),Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Band 2 (Art. 20 bis 146 GG), 1. Auflage, Berlin, Grundwerk 2000, Stand 2006 (zitiert: Friauf/Höfling/Bearbeiter, GG)
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Magoldt, Hermann von (Begr.)/Klein, Friedrich (Fortg.)/Stark, Christian (Hrsg.),Kommentar zum Grundgesetz, Band 3 (Art. 83 bis 146 GG), 5. Auflage, München, 2005 (zitiert: v. Mangoldt/Klein/Starck/ Bearbeiter, GG)
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