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Über 700.000 Abonnenten auf Instagram und Facebook: das erfolgreiche Social-Media-Phänomen "Jurafakten" Es ist schon bemerkenswert, was so alles in den Gesetzbüchern dieser Welt steht – oder was auch eben nicht – und welche Urteile mitunter schon gesprochen wurden. Wussten Sie etwa, dass man seit Einführung des Euro D-Mark-Scheine fälschen darf? Bier in Russland erst seit 2011 als alkoholisches Getränk gilt? Das Töten einer Wespe in Deutschland mit 65.000 € Strafe geahndet werden kann? Solche Kuriositäten und vieles mehr, von verblüffenden Rechtslücken bis zu juristischen Superlativen, steht kenntnisreich erläutert in diesem so unterhaltsamen wie erhellenden Buch, mit dem man sich zum Weltrechtsexperten der besonderen Art weiterbilden kann.
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Jurafakten
Dallan Sam ist deutscher Unternehmer, Buchautor, Experte im Aufbau und Betreiben großer Social Media Brands und Gründer von »Jurafakten«. Mit mehr als 15 Millionen deutschsprachiger Abonnenten auf Instagram und Facebook zählt seine Firma Dasa Media zu den größten deutschen Medienunternehmen.
Dr. iur. Patrick Burow, geboren 1965 in Hamburg, promovierte in seiner Geburtsstadt und ist seit 1996 Richter in Sachsen-Anhalt. Unter seinem Pseudonym Falk van Helsing veröffentlichte er bereits 14 Humorbücher beim Eichborn- und Lappan-Verlag mit einer Gesamtauflage von rund 130.000 Exemplaren. Bei Ullstein erschien von ihm unter anderem "Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen".
Hunderttausende folgen den Kanälen »Jurafakten« auf Facebook und Instagram. Dort werden regelmäßig Neuigkeiten und Kuriositäten, aber auch Ärgernisse und Irrtümer aus dem Reich der Justiz gepostet. Wussten Sie, dass Bier in Russland erst seit 2011 als alkoholisches Getränk zählt? Dass die Flucht aus dem Gefängnis in Deutschland straffrei ist? Dass Sie DM-Scheine seit Einführung des Euro bedenkenlos fälschen dürfen? Dieses Buch versammelt all diese Jurafakten, geprüft und kommentiert von Richter Dr. Patrick Burow.
Dallan Sam und Patrick Burow
Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz
Ullstein
Besuchen Sie uns im Internet:www.ullstein.de
Die zitierten englischen Gesetzestexte wurden von Patrick Burow übersetzt. Der Großteil der Einträge ist mit den entsprechenden Quellenhinweisen (Gesetzestexte, Medienberichte o. Ä.) versehen. Bei den restlichen Einträgen basieren die Informationen auf Patrick Burows Erkenntnissen aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Richter.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Originalausgabe im Ullstein Taschenbuch1. Auflage Mai 2022© Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin 2019© Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin 2012Umschlaggestaltung: zero-media.net, München Titelabbildung: © Jurafakten 2019 (Logo); © FinePic®, MünchenAutorenfoto (Patrick Burow): ©Jennifer BeckerE-Book powered by pepyrusISBN 978-3-8437-2740-2
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Die Autoren / Das Buch
Titelseite
Impressum
Einleitung
1 Sklavenhandel, Skiunfallflucht und falsche Wetterberichte
Ungewöhnliches aus Strafgesetzbüchern
2 Knastis brauchen kein Verhüterli
Absurdes aus Gericht und Gefängnis
3 Erlaubte Morde, nicht strafbarer
Samenraub und andere Gesetzeslücken
4 Rettungsfahrt für Wellensittich
Irrsinniges aus dem Verkehrsrecht
5 LEGO sind Klemmbausteine mit Noppenstruktur
Kuriose juristische Definitionen
6 Die höchste Klagforderung, die längste Freiheitsstrafe und die teuerste Scheidung
Juristische Rekorde
7 Auch Tote kann man heiraten
Skurriles von der Ehe bis zum Fremdgehen
8 Kein Sex auf dem Spielplatz
Verrückte Sexgesetze
9 Bauverbot für Sandburgen, Tanzverbote und illegale Überraschungseier
Seltsame Verbote
10 Vorsicht: Bier kann Alkohol enthalten
Die verrücktesten Klagen der Welt
11 Gurken dürfen nicht krumm sein
Absonderliches EU-Recht
12 Nachsitzen, Hausarrest und Schneeballschlachten
Absurdes aus Schule und Elternhaus
13 Mord ist kein Arbeitsunfall
Amüsantes aus dem Arbeits- und Sozialrecht
14 Stirbt ein Beamter während einer Dienstreise, so ist diese beendet
Sonderbares aus dem Beamten- und Öffentlichen Recht
15 Das Küssen von Krokodilen ist verboten
Lustige Tiergesetze
16 Die Eis-Schleck-Verordnung
Verrückte Corona-Zeiten
17 Die Drei-Partys-pro-Jahr-Regel und andere Rechtsirrtümer
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Social Media
Vorablesen.de
Cover
Titelseite
Inhalt
Einleitung
100 000 Follower in den ersten zehn Stunden, fast eine Million in nur einem Jahr – Jurafakten hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einer der größten Jura-Seiten Deutschlands in den sozialen Medien entwickelt. Sie widmet sich skurrilen Gesetzen, kuriosen Urteilen und Rechtslücken aus dem Alltag.
Der Umgang mit Gesetzen gilt zu Unrecht als trocken. Wer so etwas sagt, liest die falschen Gesetze. Denn im täglichen Gesetzeswahnsinn gibt es jede Menge Witz und Humor zu entdecken. Wussten Sie etwa, dass
das Überraschungsei in den USA verboten ist?
Mecklenburg-Vorpommern zwar keine Berge, aber ein Landesseilbahngesetz hat?
Sklavenhandel in Deutschland weiterhin verboten ist?
Dieses fröhliche Buch gibt die kuriosesten und seltsamsten Normen der Welt wieder. Darüber hinaus bietet die Rechtsprechung einen reichen Fundus erstaunlicher und kurioser Entscheidungen. Hinter dem ernsten Gesicht mit der schwarzen Robe stecken manchmal unerkannte Komiker:
Die Rettung eines Wellensittichs rechtfertigt kein Rasen.
Fischhändler müssen vor Gräten warnen.
Mord ist kein Arbeitsunfall.
Mancher fühlt sich durch das Strafgesetzbuch in seiner Lebensgestaltung erheblich eingeschränkt. Doch zu Unrecht – wir alle dürfen viel mehr, als wir glauben. Wer die Gesetzeslücken kennt, hat es leichter im Leben:
Ihren Ehemann dürfen Sie umbringen, wenn er ein Ekelpaket ist.
Die Deutsche Mark können Sie nach Einführung des Euro getrost fälschen.
Die Flucht aus dem Gefängnis ist in Deutschland nicht strafbar.
Höher, schneller, weiter – Rekorde sind beliebt. Nicht nur Sport und Technik haben interessante Superlative zu bieten, sondern auch das Recht:
1200 Tötungsdelikte bleiben in Deutschland jährlich unentdeckt.
Der längste Strafprozess in Deutschland dauerte fünfzehn Jahre.
Die längste Freiheitsstrafe betrug 141 078 Jahre.
Das sind nur ein paar Jurafakten, die Sie auf den folgenden Seiten erfahren.
Die meisten Leser werden in ihrem Leben maximal ein paar Verkehrsstraftaten, zwei Ladendiebstähle und einen Schwiegermuttermord begehen. Wie langweilig! Dabei lassen sich den Strafgesetzbüchern der Welt Anregungen für wirklich originelle Straftaten entnehmen. Versuchen Sie es doch mal mit der Störung von Gottesdiensten, dem Töten von Pandabären oder dem Auslösen einer Atomexplosion.
Das Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels von 1895 ist weiterhin in Kraft, obwohl die Zeiten des Sklavenhandels längst passé sind. Der Wortlaut von § 2:
Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienenden Beförderung von Sklaven vorsätzlich mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Auf das Verursachen einer nuklearen Explosion steht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 328 Abs. 2 Nr. 3 StGB. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Cannabis ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers damit genauso gefährlich wie eine Atombombe.
Die Ski-Unfallflucht ist nach Art. 24 VI Nr. 4 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes als Ordnungswidrigkeit verfolgbar.
Erschreckend viele Wege führen in China zum Schafott. Nicht weniger als 55 (!) Straftatbestände sehen die Todesstrafe vor – von Gewalttaten wie Mord, Raub und Vergewaltigung über exotische Delikte wie Tötung von Pandabären und Plünderung archäologischer Stätten bis zu gewaltfreien Vergehen wie Diebstahl von Benzin, Steuerflucht und Veruntreuung. Andere todeswürdige Taten sind u. a. Kreditkartenbetrug, der Verkauf schädlicher Lebensmittel, die Herstellung pornografischen Materials und schwerer Gemüsediebstahl.1
Ein Gesetz schreibt vor, dass jeder, der einen falschen Wetterbericht herausgibt und behauptet, er sei vom Wetteramt, bis zu neunzig Tage inhaftiert werden kann. Bloß schlecht in seinem Meteorologie-Job zu sein gilt jedoch nicht als Fälschung.2
Das könnte als Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Der neue § 323c Abs. 2 StGB stellt die Behinderung von hilfeleistenden Personen unter Strafe. Wer Einsatzkräfte durch Gaffen behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Eine weitere Straftat begeht, wer mit dem Handy Aufnahmen der Verletzten macht.
Ein Kissen kann als Schutzwaffe i. S. d. § 17a Versammlungsgesetz betrachtet werden. Wenn man sich auf einer Demo ein Kissen unter die Kleidung steckt, damit man nicht von der Polizei die Knochen gebrochen bekommt, gilt das also als passive Bewaffnung.
Die Belohnung und Billigung von Straftaten steht gemäß § 140 StGB unter Strafe.
Die Störung der Religionsausübung steht gemäß § 167 StGB unter Strafe. Ein bekanntes Beispiel ist die damalige Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während eines Weihnachtsgottesdienstes im Kölner Dom 2013 nur mit einem Lendenschurz bekleidet auf den Altar gesprungen ist, während die Worte »I am God« auf ihren Oberkörper geschrieben waren. Sie wurde wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages genießen parlamentarische Immunität, die sie vor Strafverfolgung schützt (Art. 46 Abs. 2 GG). Sie schützt aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe, sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Die Immunität kann daher auch vom Bundestag aufgehoben werden.
Der 29-jährige Mark Meechan wurde zum YouTube-Star, weil sein Hund die Pfote hebt, sobald man »Sieg Heil« sagt. In dem Zweieinhalb-Minuten-Clip ließ er den Mops neunmal die rechte Pfote zum Hitlergruß heben. Der Hundebesitzer beteuerte, dass es sich um einen Spaß gehandelt habe. Sein Video erzielte mehr als eine Million Aufrufe. Der Richter fand das Video nicht spaßig, sondern grob beleidigend und verurteilte Meechan zu einer Geldstrafe von 800 Pfund Sterling.3
Larry Nassar ist ein US-amerikanischer Arzt und Serien-Sexualstraftäter. Nassar arbeitete jahrzehntelang als Arzt des US-amerikanischen Turnverbands USA Gymnastics, viermal gehörte er zum Olympiateam der USA. In dieser Zeit missbrauchte er über 250 Mädchen und Frauen, darunter einige Olympiasiegerinnen. Im Januar 2018 wurde er von Richterin Rosemarie Aquilina wegen des massenhaften sexuellen Missbrauchs von Frauen und Mädchen zu 175 Jahren Haft verurteilt.4
Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht. Grund für die Beschränkung auf Männer ist laut den Gesetzgebungsmaterialien, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien.5
Das ungewollte Haareschneiden ist eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wie viele glauben. Der Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB gilt hier genauso wie im »richtigen Leben«. Juristisch unterscheidet sich eine Beleidigung in einem Internetforum, auf Twitter oder Facebook nicht von einer Beleidigung im wirklichen Leben.
Auf die Verunglimpfung des Bundespräsidenten steht gemäß § 90 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Hier eine kurze Auflistung gängiger Polizistenbeleidigungen und der dafür verhängten Strafen:
Beleidigung
Sachverhalt
Strafe
»Clown«
Fahrausweiskontrolle in U-Bahn
15 Tagessätze
»Leck mich am Arsch«
Rechtspopulist beleidigt Polizisten
20 Tagessätze
»A.C.A.B.«
25 Tagessätze
Stinkefinger
in Kamera einer Messstelle
30 Tagessätze
»Blöde Fickfotze«
Frau zur Polizistin
30 Tagessätze
»Wegelagerer«
zu Polizisten bei Verkehrskontrolle
30 Tagessätze
»lächerlich, fett, ranzig«
über Polizistinnen
30 Tagessätze
»Dumpfbacke«
bei Verkehrskontrolle
30 Tagessätze
»Sie können mich mal«
zu Politesse bei Parkverstoß
30 Tagessätze
»Wichser«
zu Polizist bei Verkehrskontrolle
40 Tagessätze
Anspucken
Spuckattacke auf Polizisten
40 Tagessätze
»Bullenschweine«
Fußballfan beleidigt mehrere Polizisten
120 Tagessätze
»Fick dich«
Mann bei Auflösung eines Trinkgelages
1 Monat
»Pumuckl«
Vorbestrafter Fußballfan zu Polizistin
2 Monate auf Bewährung
»Dreckspack« und »Abschaum«
Vorbestrafter beleidigt auf Facebook
3 Monate
»Scheiß Cops«
Rückfall in Bewährungszeit
5 Monate
»Wichser«
zu Polizist bei Kontrolle
5 Monate
»Idioten«
Vorbestrafter Rockerchef anlässlich Parkverstoß
6 Monate
(Tagessatz ist das Nettoeinkommen des Täters, welches er durchschnittlich an einem Tag hat. Dreißig Tagessätze entsprechen also einem Monatsgehalt.)