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Der Erbfall ist oft ein Auslöser für schwere Familienkonflikte. Dies muss jedoch nicht so sein, denn der Erbprozess kann auch im Guten gestaltet werden. Dieser Ratgeber gibt Hilfestellungen und Anregungen, Konfliktquellen für spätere Erbstreitigkeiten rechtzeitig zu erkennen und durch eine bewusste Erbgestaltung zu verhindern. Der gute Erbfall ist möglich! Im Erbprozess sind die Motive und Wünsche des Erblassers, aber auch die Anliegen und Bedürfnisse der zukünftigen Erben entscheidend. Vererben bedeutet Verantwortung. Die inhaltliche Festlegung des Testaments muss über juristische und steuerliche Aspekte hinausgehen. Das vorliegende Buch beleuchtet relevante psychologische Faktoren, die für eine umsichtige Erbgestaltung berücksichtigt werden müssen, wenn der Erbfall konfliktfrei gestaltet werden soll. Hierzu gehören typische Motive beim Vererben, wie Gerechtigkeit oder Macht. Thematisiert werden auch eigene Ängste und wie man den subjektiven Wert von Erbobjekten mit einbeziehen kann. Aufgaben und Checklisten helfen dabei, die beschriebenen Inhalte umzusetzen, Hinweise zur Gesprächsgestaltung erleichtern es, dieses Tabuthema bei den betroffenen Angehörigen anzusprechen. Der Ratgeber vermittelt so Strategien, um die Regelung des eigenen Nachlasses optimistisch in die Hand zu nehmen.
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Veröffentlichungsjahr: 2012
Konfliktfrei vererben
Konfliktfrei vererben
Ein Ratgeber für eine verantwortungs- bewusste Erbgestaltung
von
Kai J. Jonas und Hubertus A. Jonas
mit einem Geleitwort von Anselm Bilgri
Dr. Kai J. Jonas, geb. 1972. Studium der Psychologie. 2002 Promotion. Seit 2008 Assistenzprofessor in der Abteilung Sozialpsychologie der Universität Amsterdam. Forschungsschwerpunkte: Automatische Verhaltenskomponenten, Verhalten in außergewöhnlichen und extremen Situationen.
Dipl.-Betriebswirt Hubertus A. Jonas, geb. 1940. Studium der Betriebswirtschaft und Marketing. Zusatzausbildungen als Trainer und Coach. Seit 1982 selbstständiger Unternehmensberater.
© 2013 Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG
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Umschlagabbildung: Jörg Förschner, Vilsbiburg
Satz: ARThür Grafik-Design & Kunst, Weimar
Format: EPUB
EPUB-ISBN 978-3-8444-2399-0
eBook-Herstellung und Auslieferung: Brockhaus Commission, Kornwestheimwww.brocom.de
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Inhalt
Geleitwort
Vorwort der Autoren
1 Einleitung
2 Das Erbe: Ein klassischer Konflikt
2.1 Was hält mich eigentlich davon ab, mein Testament zu machen?
2.2 Welche Gründe gibt es, mein Erbe zu regeln?
3 Wann ist eine Erbregelung notwendig?
4 Wer sind meine Erben?
5 Vererben als Prozess
5.1 Der „richtige“ Zeitpunkt
5.2 Den eigenen Lebensabend mit in die Planung einbeziehen
5.3 Ein Testament ist kein Endpunkt
6 Der Wert von Erbobjekten: Materielle vs. psychologische Gesichtspunkte
6.1 Können materielle und persönliche Wertgegenstände gegeneinander ausgetauscht werden?
6.2 Die Psychologie des Wertes
6.3 Wer soll was bekommen? Wer will was?
6.4 Weitere Einflüsse auf die Erbschaftsaufteilung
7 Über das Erbe sprechen
7.1 Mit wem kann ich über meinen Erbprozess sprechen?
7.2 Mit den Erben über das Erbe sprechen
7.3 Mit dem Erblasser über das Erbe sprechen
8 Die fünf großen Motive beim Vererben
8.1 Gerechtigkeit
8.1.1 Die „Gerechtigkeitsgleichung“
8.1.2 Warum der Typ „Buchhalter“ scheitern muss – und das Vertrauen gewinnt!
8.1.3 „Nachrechnen“ – warum hinterher alles bedeutsamer erscheint
8.2 Angst
8.3 Versorgen
8.4 Macht
8.5 Erziehen
8.5.1 Verspäteter Taschengeldentzug
8.5.2 Vererben als Bestrafung
8.5.3 Unethische Absichten beim Vererben: Enterben und Benachteiligungen
8.5.4 „Unerzogene“ Erben
9 Konflikte über das Erbe
9.1 Welche Arten von Konflikten können beim Vererben entstehen?
9.2 Gründe für Erbkonflikte
9.2.1 Erniedrigung
9.2.2 Rache
9.3 Konflikte alleine oder mit Hilfe von außerhalb lösen?
9.4 Umgang mit zeitlich unterschiedlichen Konflikttypen
9.4.1 Der Erbkonflikt zu Lebzeiten des Erblassers
9.4.2 Der Konflikt unter den Erben im Trauerfall
9.5 Abschließende Bemerkungen
10 Fazit: Vererben erzeugt Klarheit
Anhang
Literatur
Begriffserklärungen
Geleitwort
Als eines der Hauptmotive für den geringen Erfolg der Werbung für den freiwilligen Organspendeausweis wird die Angst der Menschen konstatiert, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Dieses Motiv gilt sicher auch für den gesamten Problemkreis des Vererbens. Der Tod (wie übrigens auch die Geburt) findet seit der exorbitanten Entwicklung der Medizin nicht mehr im unmittelbaren Umfeld der Familie statt, sondern ist ausgelagert in Krankenhäuser oder eigens dafür eingerichteten Sterbehospizen. Wir erleben das Sterben nicht mehr; der Tod, zu früheren Zeiten ein normaler Begleiter des Lebens, ist heute zu einer verschämten Chimäre geworden, man spricht nicht darüber und man versucht nicht daran zu denken. Im Gegenteil: Wir wünschen uns ein langes Leben, möglichst in körperlicher und geistiger Gesundheit. Die erste Frage bei Begrüßungen lautet: „Wie geht’s?“ und der Wunsch beim Verabschieden heißt: „Gesundheit ist das wichtigste!“ Sollte man doch einmal an den eigenen Tod denken, dann wird die Hoffnung geäußert, es möge schnell und schmerzlos, möglichst während des Schlafs geschehen. Noch für den Menschen vergangener, zugegebenermaßen religiöser geprägten Zeiten wäre dies eine Horrorvision gewesen. Man versuchte sich ein Leben lang auf den Tod vorzubereiten; ein plötzliches Sterben – ohne Vorbereitung, ohne die „Tröstungen der Kirche“, hätte bedeutet, das ewige Leben aufs Spiel zu setzen. In den alten Gebetbüchern gab es lange Zeit noch eine „Übung vom guten Tod“ ; die ars moriendi, die Kunst zu sterben, war schon bei den Philosophen der Antike eines der Hauptthemen ihrer Ethik von einem erfüllenden und gelingenden Leben, der „vita beata“ der Römer, bzw. der „Eudämonie“ der Griechen. „Sein zum Tode“, nennt Heidegger das Leben.
Religion und später die Philosophie haben auch die Funktion, dem Menschen angesichts der unvermeidbaren Sterblichkeit Trost und Kraft zu spenden, das Leben ethisch verantwortlich zu gestalten.
Am ehesten unserer modernen Lebensauffassung ähnlich, scheint sich der altgriechische Philosoph Epikur mit dem Problem des Todes und Sterbens befasst zu haben. In einem Brief an einen Freund schreibt er schon im 4. Jh. vor Christus, dass der Weise weder das Leben zurückweist, noch das Nichtleben fürchtet. Angesichts des Lebensendes muss der Mensch ein gutes Leben führen. Gut bedeutet hier: sinnvoll, in sich ruhend, ausgeglichen – ein erfülltes Leben. Der Tod und die gedankliche Beschäftigung mit ihm helfen dem Menschen dabei, sich schon in diesem Leben um die wahre Glückseligkeit zu bemühen. „Wenn du Abschied nimmst von diesem Leben, musst du ein sinnvoll gelebtes Leben zurücklassen können, das Bestand hat vor dem, was immer danach kommen mag.“ Daraus ließe sich eine Art eines ethischen Imperativs formulieren: Handle stets so, dass dein Tun und Lassen unter dem Aspekt der Ewigkeit (sub specie aeternitatis) Bestand hat.
Sicher hatten die Menschen früherer Zeiten nicht weniger Angst vor dem Tod als wir heutigen. Aber sie verdrängten diese Angst nicht, sondern beschäftigten sich ein Leben lang damit. Unser Verdrängungsmechanismus führt uns auch dazu, die Regelung des Nachlasses auf die lange Bank zu schieben, denn diese konfrontiert uns mit der Frage, was nach unserem Tod mit der materiellen oder ideellen Hinterlassenschaft geschehen soll.
Religionen geht es nicht nur um eine Hilfe zu einem ethischen und damit gelingenden Leben im Hier und Heute, sondern um die Letztverantwortung für das eigene Leben. Bei den Religionen des Altertums konnten viele Dinge und Begebnisse des Alltags dem Wirken der Götter und Geister zugeschrieben werden, die selbst wiederum dem Schicksal unterworfen waren. Das Christentum hat im Gegensatz dazu den Begriff der Gnade und des Segens kultiviert, d. h. die grundsätzliche Zuwendung Gottes zu seiner Schöpfung und damit zum Menschen, der religiös als Zielpunkt dieser Schöpfung gedeutet wird. Angesichts dieser herausragenden Stellung und der damit verbundenen Gottebenbildlichkeit bekommt er nun aber auch persönliche Verantwortung für die Gestaltung seines Lebens angesichts der menschlichen Entscheidungsfreiheit. Er muss dieses Leben moralisch gestalten, um die ewige Vollendung des Himmels, der ja nichts anderes als die Chiffre für die unmittelbare Gottespräsenz ist, zu erlangen. Diese seligmachende Gottesschau (visio beatifica) wird in der Theologie der Frühzeit sogar als Vergöttlichung beschrieben. Es geht um nicht mehr oder weniger als um das Weiterleben nach dem Tod. Der moderne Mensch hat mit der fraglosen Annahme eines Jenseits Schwierigkeiten, da dessen Existenz nicht nachzuprüfen ist. Aber gerade in der Unmöglichkeit, diese Frage definitiv zu klären, erhebt sich nur umso lauter der unstillbare Wunsch eines Weiterlebens. Die Regelung des eigenen Nachlasses ist nun eine Möglichkeit, für eine sehr diesseitig erfahrbare Form nach dem eigenen Tod noch weiter zu existieren. Nicht nur in der bloßen Erinnerung der Hinterbliebenen, auch in der positiv gestimmten Erinnerung, zu der eine wohlgeordnete Regelung des eigenen Nachlasses führt, vielleicht sogar in der Gründung einer Stiftung, eröffnet sich diese Möglichkeit.
Jeder Mensch vererbt etwas und sei es nur die Aufgabe, das Begräbnis zu organisieren. Deshalb ist es ein Zeichen der Verantwortung, sich schon zu Lebzeiten darum zu kümmern. Je größer der Umfang der Erbmasse ist, umso größer ist auch die Verantwortung. Dies rührt schon vom Grundsatz der sozialen Bindung des Eigentumsrechtes her. Im Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der auch das Erbrecht garantiert, heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Dieser Auftrag, dem Gemeinwohl zu dienen, wird sicher im Besonderen dadurch erfüllt, indem man den Rechtsfrieden durch ein wohlüberlegtes Testament zu wahren versucht. Viele Menschen schieben die Regelung ihres Nachlasses auch deshalb hinaus, weil sie ihre Erben ganz besonders und detailliert auswählen wollen. Bei unvorhergesehenem Eintreten des Erbfalls tritt dann aber die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die man gerade vermeiden wollte. Und die führt dann oft zu nachträglicher Enttäuschung, weil vorher durch Andeutungen Hoffnung verbreitet wurde. Der vorliegende „psychologische“ Erbschaftsratgeber legt ausdrücklich Wert auf transparente Kommunikation.
Kommunikation, von lat. communicare, ist nicht nur Mitteilung, sondern bezeichnet auch die Absicht, das Mitgeteilte zu verwirklichen. Eine Mitteilung ist eine Form der Zuwendung. Diese ist wiederum der neutralste, aber nicht der schwächste Ausdruck für das, was wir Liebe nennen. Die Liebe ist ein Konglomerat aus Gefühl und Wollen.
Unsere abendländische Kultur ist geprägt vom Geist des Christentums, dessen Kernbotschaft neben der Menschenfreundlichkeit Gottes die Ethik der Liebe beinhaltet. Jesus fasst sein Liebesgebot in der Bergpredigt in der sogenannten goldenen Regel zusammen, die uns in allen Religionen, philosophischen Traditionen und Kulturen begegnet. Wir kennen sie meist als gereimten Aphorismus: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“. Dies ist die negative Fassung, die positive lautet: „Wie du wünscht, dass mit dir umgegangen wird, so sollst du auch mit den anderen umgehen.“ Das Projekt Weltethos, das sich auf die Suche nach einer gemeinsamen ethischen Grundlage für die globalisierte Wirtschaft gemacht hat, ist bei der Goldenen Regel fündig geworden. Auf sie kann man sich rund um den Globus berufen, sie ist allgemein anerkannt. Diesem ethischen Grundsatz sollte sich jeder potenzielle Erblasser früh genug stellen: Was würde ich mir für mich wünschen, wenn ich potenzieller Erbe wäre? Wenn ich diese Frage aufrichtig vor mir selbst beantworten kann, bin ich auf dem richtigen Weg hin zu einer transparenten, vom Willen zu Frieden und Einigkeit bei meinen Erben geprägten Form der Verantwortung für meinen Nachlass. Natürlich kann nur immer das aus der Sicht des Erblassers Bestmögliche getan werden. Wenn trotzdem die Erben im Erbfall nicht den Frieden wahren wollen, liegt dies nicht mehr in der Verantwortung desjenigen, der das Seine getan hatte.
München, im März 2012
Anselm Bilgri
Vorwort der Autoren
Wenn Vater und Sohn zusammen ein Buch über das Thema Erben und Vererben schreiben, dann bedeutet das vieles zugleich. Ohne Zweifel, das Thema steht zwischen ihnen und sie sind selbst davon betroffen. Gleichzeitig bringt der generationale Unterschied aber auch produktive Ergebnisse in der Sichtweise auf das Thema. „Wie siehst du das?“ ist eine der wichtigsten Fragen, die wir uns immer wieder gegenseitig, auf der Basis von Geschriebenem, am Telefon oder bei einem Glas Wein gestellt haben.
Ein weiterer entscheidender Moment für diesen Ratgeber war die Zusammenführung von Erfahrung; Lebenserfahrung, aber auch professionelle Erfahrung aus Forschung und Beratung. Hubertus A. Jonas hat als Unternehmer und Unternehmensberater in vielen beruflichen Stationen mit dem Thema Erbe Kontakt. Unternehmensnachfolge ist eine Kernfrage, die im eigenen Unternehmen, in der Erfahrung bei befreundeten Unternehmerfamilien, aber auch bei Klienten in der Beratung eine zentrale Stellung einnimmt. Gleichermaßen zeigen seine Erfahrungen aus dem Consulting von Banken, Sparkassen, Rechtsanwälten und Steuerberatern, dass in diesen Bereichen sowohl die adäquate Beratungskompetenz als auch die Beratungsprodukte vielfach fehlen. Hier identifiziert er auch das größte Problem: Wer mit seinem eigenen Vererben nicht im Reinen ist, kann auch andere nicht dabei beraten. Dr. Kai J. Jonas ist Sozialpsychologe an der Universität von Amsterdam. Er forscht und berät unter anderem auch zum Thema Erbschaften und Tod. In diesem Bereich analysiert er den Umgang von Erben mit Erbschaften, deren Risikoverhalten im Kontext von Geldanlagen und Trauerprozesse und ist zudem Mitentwickler von Trainings zur Überbringung von Todesnachrichten (Przyrembel, Jonas & Knaevelsrud, 2011) und berät in Fragen der Erbschaftsgestaltung. Aus diesen recht unterschiedlichen Perspektiven und dem Austausch von Erfahrungen entstand die Motivation, das gemeinsame Wissen darzulegen und in eine einfach zugängliche Ratgeberform zu bringen.
Bevor Sie mit dem Lesen beginnen, sind noch einige Bemerkungen notwendig. Wir verwenden in dem Buch eine Reihe von Beispielen von Erbfällen. Diese Beispiele sind einerseits fiktiv, andererseits auch voll aus dem Leben gegriffen. Sie beruhen auf Erfahrungen und Beispielen, die wir kombiniert und – quasi prototypisch – aus der Beratungspraxis zusammengestellt haben. In diesem Sinne sind sie also keine Gedankenspiele, sondern beruhen auf Fällen und Problemen echter Menschen und Familien. Wenn wir Beispiele nennen, dann stirbt in diesem Ratgeber immer der Mann zuerst, dann die Frau. Dies ist nicht immer so, entspricht aber der unterschiedlichen gemittelten Lebenserwartung der Geschlechter und es erleichtert Ihnen das Verständnis. Gleiches gilt für die Verwendung des Artikels. Zur besseren Lesbarkeit wurde bei allgemeinen Personenbezeichnungen einheitlich das männliche Geschlecht verwendet. Mit „dem Erblasser“ und „dem Erben“ sind also sowohl Männer als auch Frauen gemeint.
Unser Dank gilt Dr. Jörg Förschner für die Durchsicht und Anmerkungen zum Manuskript. Wir möchten insbesondere Ellen Jonas danken. Sie hat genauso großen Anteil an diesem Buch wie wir selbst. Zudem hat sie die Gestaltung der Beispiele übernommen.
Auch wenn das Thema kein Leichtes ist, hoffen wir, dass Sie die Lektüre des Buches als genauso gewinnbringend erfahren, wie wir das Verfassen desselben.
Amsterdam und Vilsbiburg, im März 2012
Kai J. Jonas
Hubertus A. Jonas
