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Rechtsberatung und -vertretung sind eine Funktionsbedingung des Menschenrechtsschutzes und des Rechtsstaates. Doch wie werden sie völkerrechtlich abgesichert? Das Werk untersucht den Schutz von Rechtsdienstleistungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zeigt praktische und theoretische Defizite auf. Als Lösungsvorschlag wird aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zusätzlich zum anerkannten Schutz der Interessen Einzelner eine Verpflichtung der Staaten zum Schutz von Rechtsdienstleistungen hergeleitet. Über den Untersuchungsgegenstand hinaus erhält die Diskussion um den „Verfassungscharakter“ der Konvention damit eine neue Dimension: Staatenverpflichtungen zum Schutz öffentlicher Interessen.
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Veröffentlichungsjahr: 2025