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Diese Literaturarbeit betrachtet die Rolle der Sozialen Arbeit in der Prävention und Früherkennung bei leichten Körperstrafen in der Kindererziehung im häuslichen Kontext in der Schweiz. Um das Kindeswohl sicherzustellen benötigt es fachliches Wissen über Anzeichen und Symptome, die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung geben. Auch sind spezifische Kenntnisse über Risiken notwendig, welche die Wahrscheinlichkeit von leichten Körperstrafen, ausgehend von Eltern gegenüber ihren Kindern, erhöhen können. Die rechtlichen Bestimmungen im Kindesschutz in der Schweiz und die systemische Präventionstheorie dienen dieser Arbeit als Grundlage. Es wer-den gesellschaftliche und individuelle Einflussfaktoren analysiert und deren Anzeichen in der Früherkennung differenziert betrachtet. Die Soziale Arbeit ist bereits in vielen Bereichen präventiv tätig. Sie kann dank ihrer beratenden, begleitenden und vernetzenden Funktion Menschen direkt erreichen und über alternative Erziehungsmethoden sowie über kindliche Bedürfnisse informieren. Diese Arbeit gibt Empfehlungen unter anderem im rechtlichen Bereich und über Kinderbetreuungsplätze ab. Interventionsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit werden ferner in der Öffentlichkeitsarbeit erkannt.
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Seitenzahl: 120
Veröffentlichungsjahr: 2017
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Abbildungen und Tabellen
Vorwort und Dank
Einleitung
1.1. Ausgangslage
1.2. Fragestellung
1.3. Zielsetzung, Adressatinnen und Adressaten
1.4. Abgrenzung der Arbeit
1.5. Aufbau der Arbeit
Leichte Körperstrafen in der Kindererziehung
2.1. Erziehung im familiären Kontext
2.2. Züchtigung und Strafe
2.3. Gelegentlicher Klaps – regelmässiges Schlagen
2.4. Kindeswohl und dessen Gefährdung
2.5. Ausmass von leichten Körperstrafen
2.6. Folgen von leichten Körperstrafen
2.7. Das Wichtigste in Kürze
Rechtliche Grundlagen
3.1. Einordnung leichter Körperstrafen im Strafrecht
3.1.1. Einfache und wiederholte Tätlichkeiten
3.1.2. Durchsetzung und Sanktionen
3.2. Einordnung leichter Körperstrafen im Zivilrecht
3.2.1. Leichte Körperstrafen im Rahmen der elterlichen Sorge
3.2.2. Erziehungsrecht als Rechtfertigungsgrund für leichte Körperstrafen?
3.2.3. Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
3.3. Schutzpflicht des Staates
3.3.1. UN-Kinderrechtskonvention
3.3.2. Das Gebäude der Kinderrechte
3.4. Das Wichtigste in Kürze
Risiko- und Schutzfaktoren bei leichten Körperstrafen in der Prävention
4.1. Risikofaktoren
4.1.1. Kindliche Risikofaktoren
4.1.2. Elterliche- und familiäre Risikofaktoren
4.1.3. Risikofaktoren im sozialen Umfeld
4.1.4. Kulturelle und gesellschaftliche Risikofaktoren
4.2. Schutzfaktoren
4.2.1. Resilienz
4.2.2. Interne und externe Schutzfaktoren
4.3. Das Wichtigste in Kürze
Grundlagen der systemischen Prävention
5.1. Prävention
5.1.1. Prävention, Früherkennung / Frühbehandlung und Behandlung
5.1.2. Universelle, selektive und indizierte Prävention
5.2. Systemische Präventionstheorie
5.2.1. Bio-, psycho-, soziale Systeme
5.2.2. Probleme als soziale Konstruktionen
5.2.3. Systemreferenz
5.2.4. Methodik und Zielgruppen
5.3. Das Wichtigste in Kürze
Früherkennung und Anzeichen
6.1. Früherkennung von leichten Körperstrafen
6.2. Anzeichen von leichten Körperstrafen
6.2.1. Professionelles Handeln
6.2.2. Arbeit mit Eltern und Kindern
6.3. Das Wichtigste in Kürze
Prävention und Früherkennung in der Sozialen Arbeit
7.1. Aktuelle Situation der Prävention und Früherkennung in der Schweiz
7.1.1. Angebote für Familien
7.1.2. Recht auf Schutz vor Körperstrafen
7.1.3. Betreuungsplätze im Frühbereich
7.1.4. Empfehlungen
7.2. Aufgabenfelder und Akteure und Akteurinnen der Sozialen Arbeit
7.3. Beratung, Betreuung, Begleitung, Gemeinwesenarbeit und Politik
7.4. Das Wichtigste in Kürze
Erkenntnisse und Schlussfolgerungen
8.1. Beantwortung der Detailfragestellungen
8.1.1. Detailfrage 1
8.1.2. Detailfrage 2
8.1.3. Detailfrage 3
8.1.4. Detailfrage 4
8.2. Beantwortung der Hauptfragestellung
Persönliches Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildung 1: Kindeswohl (Fassbind, ohne Datum, S. 29).
Abbildung 2: Prozentualer Anteil der Eltern, die ihre jüngsten Kinder manchmal bis sehr häufig körperlich bestrafen nach Alterskategorien der bestraften Kinder 2004 (modifiziert, in Anlehnung an Schöbi & Perrez, 2004, S. 17).
Abbildung 3: Verortung der Tätlichkeiten im StGB (eigene Darstellung)
Abbildung 4: Verortung der elterlichen Sorge im ZGB (eigene Darstellung).
Abbildung 5: Gebäude der Kinderrechte der Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (Maywald, 2010).
Abbildung 6: Modell der Begrifflichkeiten (modifiziert, in Anlehnung an Hafen, 2013, S. 111).
Abbildung 7: Problem- / Ursachen- Kette am Beispiel einer Ohrfeige (eigene Darstellung).
Abbildung 8: Ampelmodell (in Anlehnung an Schone, ohne Datum, zit. in Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2013, S. 42).
Abbildung 9: Der Arbeitsprozess als zyklischer Prozess (in Anlehnung an Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2013, S. 47).
Tabelle 1: Kindliche Risikofaktoren (in Anlehnung an Deegener & Körner, 2011, S. 208-209).
Tabelle 2: Elterliche- und familiäre Risikofaktoren (in Anlehnung an Deegener & Körner, 2011, S. 208-209).
Tabelle 3: Risikofaktoren im Sozialen Umfeld (in Anlehnung an Deegener & Körner, 2011, S. 208-209).
Tabelle 4: Interne und externe Schutzfaktoren (in Anlehnung an Wustmann, 2005, S. 165).
Tabelle 5: Mangelnde Befriedigung der Bedürfnisse eines Kindes (in Anlehnung an Ziegenhain et al., 2013; zit. in Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2013, S. 33).
Tabelle 6: Anzeichen von Stabilität und Instabilität beim Säugling (in Anlehnung an Ziegenhain et al., 2013; zit. in Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2013, S. 35).
Aus der Perspektive einer Mutter, Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin, interessiere ich mich dafür, wie bestimmte Faktoren die kindliche Entwicklung zeitlebens beeinflussen können.
Ein zentrales Moment meiner Überlegungen war, welche Berechtigung leichte Körperstrafen als Erziehungsmittel in der heutigen modernen Erziehung zugestanden werden kann. Die Frage, ob eine Verankerung im Gesetz oder Sensibilisierungskampagnen präventive Wirkungen hervorrufen, kann meines Erachtens nur vor dem Hintergrund einer systematischen Betrachtung präventiver Interventionsmöglichkeiten beantwortet werden.
An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Personen, die mich bei der Erstellung dieser Bachelor-Arbeit unterstützt haben:
Ein besonderer Dank geht an meinen Mann Frédéric und an meine Tochter Jean Diana, welche mir während dieser intensiven Zeit stets den Rücken freihielten, mich unterstützten und motivierten.
Ich bedanke mich bei Martin Hafen und Andreas Pfister, die mich in Fachpoolgesprächen kompetent in den Bereichen Prävention und Früherkennung berieten, bei Frau Margot Vogel Campanello, für die professionellen Feedbacks im Bereich leichte Körperstrafen in der Kindererziehung und bei Peter Mösch Payot, für die hilfreichen Rückmeldungen bezüglich der rechtlichen Grundlagen.
Ein tiefempfundenes Dankeschön geht ausserdem an meine Kommilitoninnen und Freundinnen Gina Küpfer, Joëlle Nicolier und Tamara Zurfluh für das Gegenlesen dieser Arbeit und für die konstruktiven Rückmeldungen.
Die vorliegende Bachelor-Arbeit befasst sich mit dem Thema leichte Körperstrafen in der Kindererziehung, im häuslichen Kontext in der Schweiz. In diesem Kapitel wird einleitend ein Überblick über die gesamte Arbeit geschaffen. Zunächst wird die Ausganglage und die daraus resultierenden Fragestellungen präsentiert. Daraufhin wird die Zielsetzung beschrieben und Adressatinnen und Adressaten benannt. Im Anschluss an die Themeneingrenzung findet ein Überblick über den Aufbau dieser Arbeit statt.
Das Thema leichte Körperstrafen in der Kindererziehung ist überaus aktuell, zumal es keine explizite Bestimmung im schweizerischen Gesetz gibt, welche diese im häuslichen Kontext verbietet (Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2016). Die Vorstellungen darüber, in welchem Ausmass leichte Körperstrafen gegenüber Kinder als zulässig anerkannt oder zumindest toleriert werden sollte, unterzogen sich zunehmend einem gesellschaftlichen Wandel (Remo H. Largo, 2004, S. 333-339). Viele Autoren und Autorinnen1 betonen, dass ein Recht auf Körperstrafen nicht mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist.
Sowohl auf kommunaler, kantonaler wie auf Bundesebene wurde viel darüber diskutiert, mit welchen Mitteln sich Kindeswohlgefährdungen am besten präventiv vermeiden lassen. Zuletzt wurde am 18. Juni 2015 von Nationalrätin Chantal Galladè, SR 15.3639, die „Abschaffung des Züchtigungsrechtes“ in einer Motion verlangt. Der Bundesrat erachtete im August 2015 aber eine explizite Bestimmung als nicht notwendig, weil er befand, dass die aktuelle Rechtslage ausreiche. Daher beantragte er die Ablehnung dieser Motion (Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 2015). Andere Vorstösse in ähnlicher Weise blieben auch in den Jahren zuvor erfolglos2.
Eine Studie der Universität Fribourg konnte zwar bezüglich des Ausmasses zwischen 1990 und 2004 eine leichte Abnahme von leichten Körperstrafen feststellen, jedoch zeigten die Eltern weniger Zweifel und Reue gegenüber Körperstrafen (Dominik Schöbi & Meinrad Perrez, 2004, S. 41).
Die Kinderrechte gehören zu den Menschenrechten, die für Professionelle der Sozialen Arbeit als Fundament für ihr Handeln dienen. Prävention und Früherkennung können als Handlungsoptionen hinzugezogen werden, um die Rechte zu erfüllen (AvenirSocial, 2010). Für Silvia Staub-Bernasconi (2007a) ist die gesetzliche Legalisierung von Gewalt an Kindern ein soziales Problem für die Soziale Arbeit (S. 9). Die Soziale Arbeit ist eine Disziplin, die sich auf Gerechtigkeit und Chancengleichheit bezieht (Berufskodex (BK), 7.3, 10.3). Aus ethischer Perspektive kann sie darum ihrer Früherkennungsfunktion gar nicht ausweichen. Zu ihrem Selbstverständnis gehört es, Belastungen abzubauen und Risiken zu mildern (BK. 7.1). Um Kinder langfristig vor körperlichen Bestrafungen zu schützen, ist Prävention als Hauptstrategie sehr wichtig (Susanne Kurz, 2015, S. 23). Eine geeignete Vorsorge vermeidet teure und langwierige Nachsorge und verfolgt auch gemäss Martin Hafen (2014a) das Ziel, zukünftige Probleme zu verhindern, ehe sie auftreten (S. 22). Die Prävention ist somit ein geeigneter Ansatz, da sie zu verhindern versucht, dass Kinderrechte verletzt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Praxis der Sozialen Arbeit folgende Frage:
Welchen Beitrag kann die Soziale Arbeit in den Bereichen Prävention und Früherkennung, bei leichten Körperstrafen in den ersten Lebensjahren in der Kindererziehung im familiären Kontext in der Schweiz, leisten?
Daraus ableitend stellen sich vier Detailfragen:
Wie werden leichte Körperstrafen definiert?
Welche Folgen haben leichte Körperstrafen und inwiefern wird das Kindeswohl durch leichte Körperstrafen verletzt?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bezüglich leichter Körperstrafen in der Kindererziehung in der Schweiz gegeben?
Was sind Einflussfaktoren und Anzeichen für leichte Körperstrafen in der Kindererziehung in den ersten Lebensjahren im familiären Kontext im Hinblick auf präventive Massnahmen?
Diese Arbeit soll einen Beitrag zur Sensibilisierung leisten und dabei helfen, gesellschaftliche Normen und Werte zu reflektieren. Es soll herausgefunden werden, was Professionelle der Sozialen Arbeit bezüglich Prävention und Früherkennung bereits leisten und welche Handlungsoptionen in Bezug auf leichte Körperstrafen bestehen.
Die Bachelor-Arbeit richtet sich an Professionelle der Sozialen Arbeit, welche in den Bereichen Prävention und Früherkennung tätig sind. Weiter richtet sie sich an Fachleute in sozialen Institutionen, wie etwa in Familienberatungsstellen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie an Mitarbeitende der Sozialen Arbeit in der Schule. Selbstverständlich werden auch Studierende, Eltern und andere interessierte Personen eingeladen, aus den Erkenntnissen dieser Arbeit zu profitieren.
Diese Fachliteraturarbeit, welche sich auf deutschsprachige Literatur abstützt, betrachtet hauptsächlich die Sachverhalte in der Schweiz. Sie befasst sich bewusst mit leichten respektive milden3 Körperstrafen bei Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren, welche von ihren Eltern ausgeübt werden. Der Grund für die Auswahl dieser Altersspanne liegt darin, dass viele Ereignisse von Kindeswohlgefährdung bereits im Säuglingsalter stattfinden (Simone Carolin Botzenhart, 2013, S. 2). Da Kleinkinder und Säuglinge noch wenige Kontakte zum ausserfamiliären Umfeld haben und sich meistens selbst noch nicht äussern können, erscheint Prävention und Früherkennung als besonders relevant (ebd.). Viele Autoren und Autorinnen erwähnen leichte Körperstrafen oftmals nur am Rande, obwohl gerade diese den Weg in schwerere Ausmasse ebnen können (Judith Wyttenbach, 2003a, S. 769).
Formen wie sexuelle Gewalt, Tötungsdelikte, schwere Kindesmisshandlungen, soziale Vernachlässigung, Körperstrafen im Schulsystem und in Pflegefamilien werden im Rahmen dieser Arbeit ausgeschlossen. Diese Bereiche sind durch Faktoren bedingt, die nicht im direkten Zusammenhang mit leichten Körperstrafen in der Kindererziehung im häuslichen Kontext stehen. Sie müssten darum eigenständig bearbeitet werden.
Es wird erwähnt, wie das Kindeswohl mit gesetzlichen und behördlichen Kindesschutzmassnahmen gewährleistet wird. Es wird jedoch nicht vertieft darauf eingegangen, weil leichte Körperstrafen an Kindern zufolge Wyttenbach (2003a) nur selten zu behördlichen Massnahmen führen (S. 769). Die Begriffe Kindeswohl und dessen Gefährdung werden im Blickwinkel auf die präventiven Massnahmen und Instrumente der Prävention und Früherkennung definiert. Die Themen Frühbehandlung und Behandlung von Kindeswohlgefährdung werden am Rande thematisiert, da sonst der Rahmen dieser Arbeit gesprengt werden würde. Leichte Körperstrafen können emotionale und psychische Folgen für kleine Kinder haben und auch gemeinsam mit emotionalen Bestrafungen auftreten (Franz Moggi, 2005; zit. in Moonki Hong, 2016, S. 115). Aufgrund dessen werden diese Formen nicht ausgeklammert. Psychische respektive emotionale Bestrafungen in der Kindererziehung (Hausarrest, Liebesentzug) gehören jedoch nicht zum primären Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Ich befasse mich in der vorliegenden Arbeit interessehalber mit der systemischen Präventionstheorie von Martin Hafen und grenze mich von anderen Modellen, wie etwa das von Gerald Caplan entwickelte Modell ab. Die unterschiedlichen Präventionsarten, welche im Zusammenhang des Zeitpunkts einer Intervention unterteilt werden, nämlich in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention (Caplan, 1964; zit. in Franz Ziegler, 2005, S. 15) werden nicht betrachtet.
Da sich diese Bachelor-Arbeit auf leichte Körperstrafen an kleinen Kindern zwischen 0 bis 5 Jahren bezieht, werden neben Sozialarbeitende, Sozialpädagogen- und Pädagoginnen, Soziokulturelle Animateure- und Animateurinnen auch andere Berufsgruppen, wie Kleinkinderzieher-/innen, Hebammen, Entbindungshelfer, Heilpädagogen und Heilpädagoginnen, Pflegekräfte und Ärzte-/innen, Väter- und Mütterberater-/innen sowie andere Berufsgruppen, die mit Familien mit kleinen Kindern in Berührung kommen, angesprochen. Organisationen, wie beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Sozialdienste, Kinderheime, Beratungsstellen, Arztpraxen oder Spitäler zählen zu den Orten, welche in dieser Arbeit eine wichtige Rolle spielen, weil sie Schnittstellen für Professionelle der Sozialen Arbeit bilden. Bewusst wird darum auf die Nennung spezifischer Organisationen verzichtet. Dadurch soll deutlich werden, dass Soziale Arbeit als Profession sich sowohl mit institutionellen Fragen auseinandersetzt, sich aber auch mit anderen Berufsfeldern vernetzt und Informationen austauscht (vgl. Kap. 7.2).
Die Arbeit ist in neun Hauptkapitel gegliedert, die jeweils abschliessend kurz zusammengefasst werden. Im Kapitel 2 werden Begrifflichkeiten geklärt, um eine einheitliche Verständnisgrundlage zu schaffen und um die Schwelle von leichten zu schweren Körperstrafen in der Kindererziehung zu definieren. Anschliessend wird das Ausmass von leichten Körperstrafen an Kindern in der Schweiz erläutert, woraufhin Folgen dieser dargelegt werden. Die abgeleiteten Folgen dienen als Grundlage, worauf die Notwendigkeit präventiver Massnahmen aufgebaut wird. Kapitel 2 dient dazu, die erste und zweite Detailfrage zu beantworten. Im 3. Kapitel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz bezüglich leichter Körperstrafen differenziert betrachtet. Kapitel 3 dient dazu, die zweite Detailfrage zu beantworten.Kapitel 4 geht auf Einflussfaktoren ein, welche bezüglich der Entstehung und Prävention von leichten Körperstrafen in der Kindererziehung wichtig sind. Kapitel 4 dient dazu, den ersten Teil der vierten Detailfrage (Einflussfaktoren) zu beantworten.
Kapitel 5 widmet sich der systemischen Präventionstheorie nach Hafen. Nachdem relevante Begriffe, welche dieser Arbeit zugrunde liegen, erklärt werden, setze ich mich bezüglich des Themas leichte Körperstrafen in der Kindererziehung vertiefter mit der systemischen Präventionstheorie auseinander. Diese Vertiefung dient dazu, die in Kapitel 7 untersuchten Interventionsbemühungen der Sozialen Arbeit mithilfe der systemischen Präventionstheorie zu erklären. Im Kapitel 6 gilt es zu klären, wie Anzeichen von leichten Körperstrafen, vom ausserfamiliären Umfeld früh erkannt werden können. Kapitel 6 beantwortet den zweiten Teil der vierten Detailfrage (Anzeichen).
Im Kapitel 7 wird die Prävention und Früherkennung in der Sozialen Arbeit betrachtet. Zunächst liegt der Fokus auf der aktuellen Situation bezüglich Prävention und Früherkennung bei leichten Körperstrafen in der Kindererziehung in der Schweiz. Beispiele von vorhandenen Programmen und Projekten, welche sich direkt an Familien wenden, werden präsentiert. Anschliessend werden Empfehlungen aus dem aktuellen Forschungsstand hergeleitet. Aufgabenfelder der Professionellen in der Sozialen Arbeit werden anschliessend benannt und erläutert. Massnahmen von Prävention und Früherkennung in der Sozialen Arbeit werden daraufhin betrachtet. Im Kapitel 8 werden die Fragestellungen beantwortet und Erkenntnisse, Schlussfolgerungen und ausgewählte Handlungsmöglichkeiten für die Praxis der Sozialen Arbeit hergeleitet. Ein persönliches Fazit und ein Ausblick bilden im Kapitel 9 den Abschluss dieser Bachelor-Arbeit.
1 Wie Jörg Maywald, Dominik Schöbi, Meinrad Perrez, Stiftung Kinderschutz Schweiz, Günther Deegener, Wilhelm Körner und andere.
2 Postulat 07.3725 „Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung“ eingereicht am 05. Oktober 2007 von Jacqueline Fehr; Parlamentarische Initiative 06.419 „Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt“, eingereicht am 24. März 2006 von Ruth-Gaby Vermot-Mangold.
3 Autoren und Autorinnen verwenden die Begriffe „leichte“ und „milde“ Körperstrafen synonym, aufgrund dessen unterscheide ich in dieser Arbeit nicht eindeutig zwischen den hier diskutierten Begriffen.