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Feldherr, Aristokrat, Wohltäter: Eine fesselnde Geschichte voller Intrigen und Genüsse Sein Ruf als Gourmet ist bis heute sprichwörtlich, sein Rang als Politiker hingegen völlig vergessen: Lucullus gehört zu den letzten Verteidigern einer freien römischen Republik. Peter Scholz zeichnet ein lebendiges Bild des hochkultivierten Aristokraten und vorbildlichen Heerführers. Zugleich gelingt ihm eine fesselnde Neubetrachtung der letzten Phase der Republik und ihrer prachtvollen Lebenswelt, die zeigt: Das Ende der Freiheit war nicht unausweichlich! Lucius Licinius Lucullus (118–56 v. Chr.) war ein gefeierter Feldherr, ein geschätzter Wohltäter und ein hochgebildeter Aristokrat. In der letzten Phase der römischen Republik zählte er zu den fähigsten Angehörigen der politischen Führungsschicht. Vor dem Hintergrund einer untergehenden politischen Ordnung schildert Peter Scholz, wie Lucullus das Kriegshandwerk erlernte, sich zum Imperator des griechischen Ostens aufschwang und umjubelte Siege für Rom errang. Zugleich pflegte er den Austausch mit Philosophen und Literaten und zeigte sich für jede Art von »lukullischen« Genüssen aufgeschlossen. Mit aller Kraft stemmte sich Lucullus gegen die rücksichtslose Ausbeutung der Provinzialbevölkerung durch die Finanzelite und gegen die Ausbootung im römischen Senat. Sein Freiheitswille ließ ihn zu einem der Protagonisten des Widerstands gegen die autokratischen Bestrebungen eines Pompeius und Caesar werden. Der Autor entlarvt die Erzählung von der vermeintlichen Wandlung des erfolgreichen Feldherrn zum Schlemmer als publizistische Propaganda seiner Gegner, die bis heute unser Bild von Lucullus und der Senatsaristokratie prägt.
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Seitenzahl: 601
Veröffentlichungsjahr: 2024
Peter Scholz
Lucullus
Herrschen und Genießen in der späten römischen Republik
Klett-Cotta
Meinem Vater zum 90. Geburtstag
Dieses E-Book basiert auf der aktuellen Auflage der Printausgabe.
Klett-Cotta
www.klett-cotta.de
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Cover: Rothfos & Gabler, Hamburg
unter Verwendung mehrerer Abbildungen von © Christie’s Images / Bridgeman Images; Luisa Ricciarini / Bridgeman Images und © Quagga Media / Alamy Stock Foto
Gesetzt von Dörlemann Satz, Lemförde
Gedruckt und gebunden von GGP Media GmbH, Pößneck
ISBN 978-3-608-98778-2
E-Book ISBN 978-3-608-12258-9
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Vorwort
1
Die Republik: Eine kurze Geschichte von Aufstieg und Spaltung
Ciceros Tod und das Ende der Republik
»Vergessene« Aristokraten
Senat, Magistrate und Volk
Soziale und wirtschaftliche Schieflagen
Die Gracchen im Kampf gegen den Senat
Die Zeit der Geburt des Lucullus
Die späte Karriere des Marius
Kampf um den Siegerkranz
2
Die Diffamierung der Aristokratie
Die Jugend der Lucullus-Brüder
Gewalt und Kultur im Bundesgenossenkrieg
Sullas Marsch auf Rom
Im Feldzug gegen Mithridates
Wohltäter der Griechen
Die »freundliche« Einnahme Athens
Lucullus zur See
Ein falscher Frieden
Karriere in Rom
3
Der entrissene Sieg im Osten
Die Befreiung von Kyzikos
Mithridates: ein gerissener Feind
Wohltaten und Ehrungen in Asia
Tigranes: ein »König der Könige«
Der Marsch nach Artaxata
Widerstand und Meuterei
Der Feldherr muss gehen
Abgelöst vom »Mann der Stunde«
Ciceros rhetorischer Drahtseilakt
4
Zurück in Rom: Politik, Triumph und erlesene Genüsse
Ökonomie des Luxus
Angeklagt von Gaius Memmius
Die Prachtvilla auf dem Pincio
Gebratene Drosseln und Aristoteles
Die Kraterrandvilla bei Misenum
Sehnsuchtsort: die Villa auf Nesis
Fische, Aprikosen, Pfirsiche und Kirschen
Der ersehnte Triumph
Öffentliches Leiden: der Hercules tunicatus
Die letzten Jahre
Der Tod des Lucullus
Vom Siegesmonument zum Symbol des politischen Widerstands
5
Wie Lucullus überlebte – eine Nachgeschichte
Cicero und die Erinnerung an einen Musteraristokraten
Die Erfindung der Dekadenz
»Schwelgerei und Habgier«
Das nachantike Lucullus-Bild
Vom
vir summus
zum Schlemmer
Anhang
Einige Bemerkungen zur antiken Überlieferung
Die nachantike Rezeption der Gestalt des Lucullus
Forschungsgeschichte
Zeittafel zum Leben des Lucullus
Könige
Anmerkungen
Vorwort
1 Die Republik: Eine kurze Geschichte von Aufstieg und Spaltung
2 Die Diffamierung der Aristokratie
3 Der entrissene Sieg im Osten
4 Zurück in Rom: Politik, Triumph und erlesene Genüsse
5 Wie Lucullus überlebte – eine Nachgeschichte
Vom
vir summus
zum Schlemmer
Anhang
Danksagung
Literatur
Allgemeine Hilfsmittel, Quellensammlungen und Standardwerke
Antike Autoren – Texte und Übersetzungen
Fragmentsammlungen
Inschriftensammlungen
Forschungsliteratur
Bildnachweis
Abbildungen
Karten
Register: Geographie
Register: Personen
Register: Gottheiten und Heroen
Traditionen, Überzeugungen und Werte, Regeln und Gesetze sind für jegliches menschliche Zusammenleben unverzichtbar. Doch die Verbindlichkeit solcher sozialen, ideellen und institutionellen Ordnungs- und Orientierungsrahmen, die Geltung dieser normativen Grundlagen kann in Frage gestellt, allmählich aufgeweicht und schließlich völlig bestritten werden. Innerhalb kurzer Zeit können Werteordnungen verfallen und langbewahrte Traditionen von politischen oder sozialen Umwälzungen oder technologischen Neuerungen erfasst, nivelliert und verworfen werden – die römische Republik bietet hierzu ein Lehrstück, in ihrer Krise lassen sich auch die Verhältnisse der Moderne spiegeln.
Keine andere Epoche der Geschichte war so sehr geprägt vom Ethos und Wertekodex einer so erfolgsgewohnten und so stark professionalisierten Führungsschicht wie derjenigen der römischen Senatsaristokratie. Über große Zeiträume hinweg gelang es ihr, militärische und politische Krisen zu bewältigen, die Republik zu führen, eine weiträumige Herrschaft zu etablieren und den gesellschaftlichen Frieden zu bewahren.
Bekanntermaßen brachte das letzte Jahrhundert der Republik außerordentlich machtbewusste Gegner wie Verteidiger der traditionellen politischen Ordnung hervor. Marius(1), Sulla(1), Cicero(1), Pompeius(1), Caesar(1) und zuletzt Augustus waren die den Gang der Politik bestimmenden Protagonisten dieser Zeit, die von der antiken Historiographie oder modernen Publizistik entweder zu Verlierern oder zu Siegern in der Geschichte erklärt wurden. Doch greift eine bloß auf die großen Akteure konzentrierte Erzählung vom Ende der Republik zu kurz. Sie verdeutlicht nur die Schwäche eines vom Ende her gedachten Geschichtsbilds, das den historischen Erfolg absolut setzt und die Schärfe der vorangegangenen Debatten und Auseinandersetzungen ausblendet. Daher erscheint es notwendig, die Geschichte der Republik aus einer neuen Perspektive zu erzählen – aus der Sicht eines Aristokraten, der in einer Zeit gewaltiger Umbrüche und Veränderungen für den Fortbestand der Senatsherrschaft kämpfte und die große Tradition der bewährten republikanischen Ordnung fortführen wollte. Um einen Eindruck vom ausgeprägten Führungsanspruch und kultivierten Lebensstil der Senatsaristokratie in den letzten Jahrzehnten der Republik zu gewinnen, bietet es sich an, einen herausragenden Feldherrn und ebenso führenden Politiker wie Lucullus zu wählen und am Beispiel seiner Biographie die Lebens- und Gedankenwelt der Mitglieder der Senatsaristokratie nachzuzeichnen.
Eigentlich hätte der Lebensweg des Lucius Licinius Lucullus zu einer großen Heldenerzählung getaugt: wie er bereits im Krieg gegen die italischen Bündner aufgrund seiner ausgeprägten militärischen Begabung und enormen geistigen Talente und Interessen Sullas(2) Aufmerksamkeit auf sich zog, wie er sich zum Freund und engsten Vertrauten des Feldherrn entwickelte, an dessen Seite er in Griechenland(1) die Truppen des Mithridates(1) bekämpfte, in dessen Auftrag die schwierige Aufgabe des Aufbaus einer schlagkräftigen römischen Flotte löste und sich im griechischen Osten nicht nur als militärischer Stratege, sondern auch als gewiefter Organisator und diplomatischer Vermittler bewährte, wie er nach Sullas Tod zum Konsul aufstieg, als Proconsul mit wenigen Legionen dem expansionsfreudigen Herrscher von Pontos wagemutig entgegentrat, die Provinz Asia(1) neu ordnete, Mithridates und auch dessen machtpolitisch nicht weniger ehrgeizigen Schwiegersohn Tigranes(1) mehrfach in der Schlacht besiegte und sogar bis tief ins Kernland des armenischen Königreiches vordrang. Sein Lebensweg, bis dahin mit solch glänzenden logistischen, militärischen und politischen Leistungen angefüllt, fand jedoch mit der schrittweise vollzogenen Degradierung des Kommandos ein unwürdiges Ende. Als Lucullus aufgrund von Intrigen von seinem Oberbefehl entbunden wurde, war ihm damit die Möglichkeit genommen, den Feldzug und die Neuordnung der Provinz Asia in gewünschter Weise abzuschließen und seines großen Gegenspielers Mithridates habhaft zu werden. Der gleichfalls militärisch und strategisch hochbegabte Pompeius(2), der ihn ablöste, hatte ihn um Ruhm und Ehren gebracht und erntete die Früchte der Erfolge des Vorgängers. Wesentlicher Grund für die Ablösung dürfte gewesen sein – soweit sich dies noch nachweisen lässt –, dass Lucullus den finanziellen Interessen seiner Gegner aus der Ritter- und Senatorenschaft allzu sehr im Wege gestanden hatte: den Interessen der vermögenden und einflussreichen ritterlichen Finanziers ebenso wie den machtpolitischen Ambitionen des militärischen »Selfmademan« Pompeius, der im Verbund mit ihm ergebenen Volkstribunen das politische Geschehen in Rom kontrollierte.
Nach seiner Rückkehr aus dem Osten (66 v. Chr.) wurde der Licinier zwar zu einer der wichtigsten Personen des senatorischen Widerstands gegen die Interessen des Crassus(1), Pompeius(3) und Caesar(2), dennoch stand er politisch weitgehend im Abseits.[1] Zunächst musste er die Anklagen des Pompeius(4)-Anhängers Gaius Memmius(1) – ein übliches Instrument der politischen Auseinandersetzungen der Zeit – überstehen und drei Jahre lang außerhalb des Pomeriums(1) ausharren, um sein proconsularisches Imperium und seinen Anspruch auf einen Triumph nicht zu verlieren. Danach ist sein Auftreten im Senat zwar nur bei wenigen Gelegenheiten bezeugt, jedoch nahm er an den Sitzungen in der Curia offenbar regel-mäßig teil und zählte in einigen wichtigen Debatten auf jeden Fall zu den Wortführern dieses Gremiums – so etwa im Zusammenhang mit dem Bona Dea(1)-Skandal (Ende 62/Anfang 61 v. Chr.), dann als Gegner des Pompeius bei der Ablehnung mehrerer von dessen Anträgen im Senat (60 v. Chr.), schließlich als Unterstützer des Bibulus(1) und vehementer Gegner der Triumvirn (59 v. Chr.), bevor er wegen der gewalttätigen Umtriebe des Clodius(1) (58 v. Chr.) gezwungen wurde, sich vom politischen Geschehen in der Stadt fernzuhalten.
Wie kaum ein anderer verkörperte Lucullus – geradezu mustergültig – den Habitus, das Ethos und den verfeinerten Lebensstil der Senatsaristokratie der späten Republik. Sein Freiheits- und Unabhängigkeitswille – freilich nur in Bezug auf die Herrschaft der Senatsaristokratie – ließen ihn zu einem der Protagonisten des Widerstands gegen die autokratischen Bestrebungen machthungriger Heerführer werden. Sein unnachgiebiger Kampf um die politische Ordnung und Kultur einer vom Senat geführten Republik war der Grund dafür, dass Cicero(2) in seinen Schriften mehrfach an ihn und seine Mitstreiter erinnerte – als Märtyrer, die bereit gewesen waren, die bewährte politische Ordnung bis zum Tod zu verteidigen und darin aus aristokratischer Sicht ihre besondere Vortrefflichkeit (virtus) unter Beweis zu stellen.
Im heutigen Bewusstsein jedoch ist Lucullus, wenn überhaupt, nur noch als Schlemmer und Genussmensch präsent. Sein Lebensweg – vom erfolgreichen Feldherrn zum resignierten, zurückgezogen lebenden Gourmet – wurde von der Antike bis in die Moderne immer wieder herangezogen, um den vermeintlich offensichtlichen persönlichen Verfall des Mannes zu belegen, in dem sich das längst überfällige Ende der römischen Republik spiegelte. Weil Lucullus so stark verzerrt und verkürzt in die historische Erinnerung eingegangen ist, hat die Beschäftigung mit seiner Biographie einen besonderen Reiz. Exemplarisch zeigt sie den beharrlichen Willen seiner Person und weiterer führender Vertreter der republikanischen Aristokratie, die lange Tradition der Senatsherrschaft fortzuführen. Die Darstellung der politischen Machtkämpfe in dieser Krisenzeit bringt eine Neubewertung mit sich, die zeigt, warum die Aristokraten so vehement die traditionelle Form der Republik gegen ihre ebenso skrupellos agierenden Gegner verteidigten und sich energisch dem – aus der Rückschau – scheinbar zwangsläufigen Ende der Republik in einer Diktatur entgegenstemmten.
Allerdings verblasste bereits im Urteil der Zeitgenossen der erbitterte Widerstand von Republikanern wie Lucullus gegen die autokratischen Bestrebungen des Pompeius(5) und Caesars(3) rasch und verkehrte sich in das Gegenteil. Auf die Gewalt und den Terror der innenpolitischen Auseinandersetzungen und die Alleinherrschaft Caesars folgten die publizistischen Deutungskämpfe: Sallust(1) und andere Historiker deuteten in ihren Werken den Untergang der alten Republik als historische Notwendigkeit und machten dafür pauschalisierend das politische und moralische Versagen der Führungselite verantwortlich. So wurden aus den besiegten Senatoren gescheiterte, dekadent gewordene und uneinsichtige Verteidiger einer überholten Ordnung. Für die von der popularen Propaganda in die Welt gesetzte Vorstellung von einer genusssüchtigen, moralisch und politisch verkommenen Senatorenschaft waren der luxuriöse Lebensstil, die vermeintliche Bauwut und sonstigen exquisiten Ansprüche und Genüsse eines Lucullus die anschaulichsten Belege für die Richtigkeit ihrer Deutung. Dieses Zerrbild von Lucullus, von seinen politischen Weggefährten und vom Untergang der freien Republik wird von Historikern bis heute fortgeschrieben. Die historische Größe dieser republikanischen Politiker mit ihrer tiefen Bindung an die Tradition der Senatsaristokratie verschwand weitgehend hinter den so außerordentlich suggestiven Bildern des dekadenten Gourmets in luxuriöser Umgebung (Lucullus) oder des starrsinnigen Utopisten (der jüngere Cato(1)).
Dieser kanonisch gewordenen Darstellung und Interpretation zufolge waren das Ende der jahrhundertealten Senatsherrschaft und der Weg in eine autokratische Herrschaft unausweichlich. Der politische Widerstand, der sich gegen Pompeius(6) und Caesar(4) formiert hatte, genährt vom aristokratischen Unabhängigkeitsstreben und Selbstbestimmungswillen, wurde als bedeutungslos deklariert und vergessen. Dieses liebgewonnene, propagandistische Zerrbild soll hier korrigiert und vor allem aufgezeigt werden, dass es auch durchaus andere politische Optionen und einen ernstzunehmenden Widerstand gab. Von einem der führenden Gegner der Alleinherrschaft handelt dieses Buch: von Lucius Licinius Lucullus.
1
Am 7. Dezember des Jahres 43 v. Chr. segelte ein kleines Schiff, von Norden kommend, in die Bucht von Gaeta(1) ein und steuerte die Stadt Formiae(1) (Formia) an, die in der späten römischen Republik zu einem beliebten Rückzugsort vermögender Römer geworden war. Vom kleinen Apollo-Tempel(1), der die Seefahrer vom nahegelegenen Hügel grüßte, erhob sich eine Gruppe von Raben und umkreiste den einfahrenden Segler, der auf dem letzten Stück zur Küste gerudert werden musste. Als das Ufer erreicht war, entstieg ein mit einer frischen weißen Toga bekleideter älterer Mann dem Schiff – mit wirrem Haar, unrasiert und sichtlich von Sorgen gezeichnet. Seine Sklaven mussten ihn stützen und hoben ihn rasch in eine Sänfte, um ihn einige Hundert Meter weit den sanft, aber stetig ansteigenden Hügel hinauf zu tragen. Die dort befindliche Villa bot von ihrer großen Terrasse einen prächtigen, weiten Blick auf die Bucht und das Meer. Vom quadratischen Plateau der Anlage aus, die, leicht nach Norden versetzt, oberhalb der kleinen Stadt lag, erstreckte sich in mehreren Terrassen ein sorgsam gepflegter Park- und Gartenbereich den Hang hinunter. Dieser war mit üppig blühenden Blumen und exotischen Bäumen angelegt. Darin führte ein dichtbewachsener, schattiger Laubengang hinab zur Küstenstraße, wo sich ein zweiter, kleinerer Zugang zum Anwesen befand, das mit einer niedrigen Mauer von den benachbarten Grundstücken und Gärten abgegrenzt war. Der ältere Mann, der Besitzer der Villa war und hier Station auf seiner Flucht machte, war Marcus Tullius Cicero(3), der berühmte Redner und leidenschaftliche Wortführer im Senat. Nachdem er und sein Bruder in ihrer Villa in Tusculum(1) bei Rom erfahren hatten, dass sie für geächtet erklärt worden waren und straflos von jeder Person getötet werden konnten, planten sie, Italien(1) auf dem Seeweg zu verlassen und nach Makedonien(1) zu Brutus(1) zu reisen, auch wenn es zu dieser Jahreszeit große Gefahren mit sich brachte. Die Brüder trennten sich, da Quintus(1) sich noch nicht für die Abreise vorbereitet sah. Marcus begab sich umgehend in seine abgelegene, direkt am Meer gelegene Villa in Astura(1) und segelte von dort aus weiter. Nach nur wenigen Seemeilen beschloss er jedoch, umzukehren und auf dem Landweg nach Rom zurückzureisen. Als er ungefähr 20 km in Richtung Rom bewältigt hatte, änderte er nochmals seine Pläne und kehrte wieder nach Astura zurück. Von dort segelte er – erneut am Capo Circeo(1) und Gaeta(2) vorbei – nach Formiae(2).
Weniger die Anstrengungen der Reise(1) als vielmehr das Schwanken zwischen Flucht und Verbleib hatten Cicero(4) ausgezehrt, die Müdigkeit übermannte ihn, so dass er kurz einschlief. Die Sklaven standen treu zu ihrem Herrn, der sie stets gut und respektvoll behandelt hatte. Da sie ahnten, dass ein Verbleib in Italien(2) seinen sicheren und schnellen Tod bedeutet hätte, weckten sie ihn und drängten zum Aufbruch. Zwar sträubte sich Cicero, doch war er zu kraftlos, um sich ihnen zu widersetzen. So gelang es, ihn wieder in die Sänfte zu heben und mit ihm langsam durch das abfallende Gartengelände hinabzusteigen. Währenddessen hatte bereits eine Gruppe berittener Soldaten von der Küstenstraße auf dem nördlichen Zugangsweg das Haupttor der Villa erreicht und sich schnell und gewaltsam Einlass verschafft. Die Münder der Bediensteten waren stumm geblieben, jedoch offenbarte Philologus(1), ein junger, gebildeter Freigelassener, der noch von Cicero selbst in sämtliche damaligen Wissensgebiete eingeführt worden war, dem zornigen Militärtribun, der sich schon um sein Kopfgeld gebracht sah, dass der Gesuchte über den schmalen Gartenweg den Hafen erreichen wollte. Da er den abschüssigen Weg durch den Garten nicht zu Pferd benutzen konnte, kehrte der Militärtribun um und ritt über die Zugangsstraße zur Küste. Der Centurio Herennius(1) und einige Soldaten hingegen, die ihn begleiteten, eilten im Laufschritt den Gartenweg(2) hinunter. Als Cicero die Heranstürzenden bemerkte, ließ er die Sänfte absetzen und »blickte«, wie Plutarch(1) in dessen Biographie schildert, »indem er seiner Gewohnheit gemäß die linke Hand ans Kinn legte, starr auf seine Mörder, […] so dass die meisten sich verhüllten, als Herennius(2) ihn abschlachtete. Er wurde erschlagen, als er den Hals aus der Sänfte vorstreckte, im 64. Lebensjahr. Dann schlugen sie ihm entsprechend dem Befehl des Antonius(1) den Kopf und die Hände ab.«[1]
Der Tod dieses und anderer führender Protagonisten des senatorischen Widerstands gegen die autokratischen Bestrebungen mächtiger Einzelner markierte das Ende der traditionell von der Senatsaristokratie geführten und gelenkten Republik, oder, anders gesagt, den dunklen Schlussakkord eines furiosen Finales, das mit dem im Jahr 61 v. Chr. geschlossenen Triumvirat, einer privaten Übereinkunft zwischen drei Senatoren, eingeleitet worden war: dem Bündnis zwischen dem erfolgreichen Feldherrn Pompeius(7), dem über alle Maßen reichen Crassus(2) und dem mit vielerlei Begabungen ausgestatteten Caesar(5). Später verwandelte sich der Dreimännerbund in einen tödlichen Zweikampf zwischen Pompeius und Caesar, der mit dessen Alleinherrschaft endete.
Von den Wortführern des Senats, der zuletzt notgedrungen ein Zweckbündnis mit Pompeius(8) geschlossen hatte, überlebte allein Cicero(5) die Herrschaft Caesars(6), wenn auch nur noch für kurze Zeit. Sein Schicksal wurde auf einer kleinen Flussinsel in der Nähe von Bononia(1) (Bologna) entschieden. Dort trafen sich Ende Oktober 43 v. Chr. die drei führenden Caesar-Anhänger – Octavian, der junge Großneffe und Adoptivsohn Caesars, Marcus Antonius(2), der engste Vertraute des Dictators, und Marcus Aemilius Lepidus(1), der militärische Stellvertreter Caesars –, um die Bedingungen für ein neuerliches Dreierbündnis auszuhandeln. Auch diese Übereinkunft, das sogenannte zweite Triumvirat, war im Kern ein privater Pakt zwischen drei Männern, mittels dessen sie die eigene Machtstellung sicherten und die Herrschaft über die res publica unter sich aufteilten – nun freilich mit offiziellen Amtsgewalten und Ermächtigungen ausgestattet. In langwierigen und zähen Verhandlungen besprachen die drei Männer, wie die von ihnen mobilisierten Truppen durch Geldzahlungen und Landzuweisungen zufriedengestellt werden konnten, stimmten sich über die Kriegsführung gegen die Caesarmörder ab, rangen um die Aufteilung der Provinzen[2] und waren lange darüber uneins, welche Personen auf die Liste der Geächteten, die straflos getötet werden konnten, gesetzt werden sollten.
Auf diese Proskriptionslisten wurde trotz anfänglichen Widerstands durch Octavian(1) letztlich auch Cicero(6) gesetzt: Er fiel dem persönlichen Hass des Marcus Antonius(3) zum Opfer, der sich mit seiner Forderung nach Ächtung des ihm missliebigen Redners gegenüber Octavian durchzusetzen vermochte. Zusammen mit Cicero wurden etwa 300 weitere Senatoren und 2000 Ritter umgebracht. Damit waren die letzten prominenten Vertreter der Generation der zwischen 110 und 100 v. Chr. geborenen großen römischen Politiker ausgelöscht, die in ihrer Jugendzeit noch eine funktionierende Senatsherrschaft erlebt hatten.
Marius(2), Sulla(3), Cicero(7), Pompeius(9), Cato(2) oder Caesar(7) gelten im allgemeinen Geschichtsbewusstsein als bedeutend, weil sie in der geschichtlichen Überlieferung als Hauptdarsteller auf der Bühne des historischen Geschehens auftreten. Gemessen an diesem Maßstab zählte Lucullus sicherlich zu den Männern der »zweiten Reihe«, die zwar Ansehen und Geltung unter den Zeitgenossen besaßen, jedoch nach ihrem Tod aus verschiedenen Gründen schnell aus dem öffentlichen Gedächtnis verbannt wurden und an deren Leistungen man sich später nur sehr bedingt und ungern erinnerte. Der naheliegende Grund für dieses weitgehende Vergessen: Die Autokraten siegten über die Aristokraten – die Kaiser sorgten sich nicht um die Erinnerung an die Verteidiger aristokratischer Freiheit und Gleichheit. Caesar, Augustus(1) und die nachfolgenden Kaiser waren weder an den vielfältigen Formen der Selbstdarstellung einzelner vornehmer Familien noch an der Bewahrung der Erinnerung an die große Tradition der Senatsherrschaft interessiert; sie monopolisierten vielmehr die Erinnerungskultur und vereinnahmten die Deutung der Geschichte der Republik, um die neue Herrschaftsform des Prinzipats zu etablieren und zu stützen.
Abb. 1: Rekonstruktion der Darstellung der summi viri im Forum(1) des Augustus(2) (2 v. Chr.): In Nischen stehende Marmorstatuen zeigten ausgewählte Politiker und Militärs aus republikanischer Zeit, die sich um die res publica in herausragender Weise verdient gemacht hatten. Auf den Basen waren ihre bedeutsamsten Leistungen festgehalten.
So hatte Augustus(3) für die Besucher des von ihm im Zentrum Roms neu erbauten Forums(1) zwar noch einmal all die berühmten Politiker und Feldherren der Republik versammelt. Diese Standbilder waren aber nur noch bronzene Chiffren für vergangene Siege in steinernen Nischen. In nivellierender Gleichförmigkeit und ermüdender Reihung sollten ihre Bilder als kollektive Masse republikanischen Heldentums die Betrachter beeindrucken, die Tradition und Größe der römischen Herrschaft bezeugen und monumental zur Anschauung bringen, dass sie lediglich die lange, aber krisenhaft gewordene Vorgeschichte zu einer nicht weniger ruhmreichen Zukunft in der Gestalt des jungen Augustus bildeten. Demgemäß wurden die prominenten Vertreter der bis dahin herrschenden Senatsaristokratie in der Kaiserzeit umgedeutet: Cicero(8) wurde zum geschwätzigen Selbstdarsteller stilisiert, der jüngere Cato(3) zum sittenstrengen, starrköpfigen philosophischen Sonderling erklärt. Entsprechend verblasste auch rasch der militärische und politische Ruhm von Lucullus. Was von dem Konsul, dem erfolgreichem Politiker und Militär übrigblieb, war der Genussmensch und Schlemmer[3] – eine zur Karikatur geratene Vorstellung von der historischen Gestalt, die auf verschiedene Diffamierungskampagnen seiner politischen Gegner zurückging, die ihn bereits zu Lebzeiten begleiteten. Gehasst wurde er von Pompeius(10) und Caesar(8), weil er sich zusammen mit einigen gleichgesinnten Senatoren immer wieder energisch gegen die politischen Machenschaften und ihre autokratischen Ambitionen stemmte, ferner von den im Schatten der Politiker agierenden Finanziers, weil er sich der rücksichtslosen Ausbeutung der Provinzen energisch entgegenstellte. Im Verbund mit den Volkstribunen und der Finanzelite hetzten Pompeius und Caesar im Volk gegen Lucullus, Cicero oder den jüngeren Cato, die als Männer von gestern diffamiert wurden. In der innenpolitischen und publizistischen Auseinandersetzung warfen die genannten, sich volksfreundlich inszenierenden, tatsächlich höchst selbstsüchtig agierenden Politiker und Literaten Lucullus und anderen Aristokraten vor, was sie selbst antrieb – persönliche Macht- und Profitgier sowie ein übersteigertes Bedürfnis nach Luxus. Es war vor allem der Geschichtsschreiber Sallust(2), der in seinen rhetorisch brillant geschriebenen, in den Jahren nach der Ermordung Caesars (44 v. Chr.) entstandenen Werken eine schlüssige, ungemein suggestive Erklärung für den vermeintlich unabänderlichen Untergang der Republik fand und darin die Entmachtung der Senatsaristokratie historiographisch legitimierte. Seither war deren Dekadenz und Verweichlichung in aller Munde, in der Gestalt des Lucullus sprichwörtlich bis heute. Dessen Lebensgang – vom erfolgreichen Militär, dem Sieger über den pontischen König Mithridates(2) und den armenischen König Tigranes(2), zum resignierten, zurückgezogen lebenden Gourmet und Genussmenschen – wurde zum anschaulichsten Beleg für den Verfall und für die These vom längst überfälligen Ende der Republik und ihrer uneinsichtigen Verteidiger.
Es verwundert daher nicht, dass Lucullus und die ihm nahestehenden Senatoren bis heute keine angemessene und abgewogene kollektive Würdigung erfahren haben, welche die fragwürdige historiographische Grundlage der historischen Erinnerung an ihr politisches und militärisches Wirken kritisch durchleuchtet hätte.[4] Weder die Leistungen der nach Alter und Autorität führenden Männer im Senat (principes senatus) noch diejenigen anderer bedeutender Mitglieder der spätrepublikanischen Senatsaristokratie haben größere Spuren in der historiographischen Überlieferung und in der allgemeinen Erinnerung der Antike hinterlassen. Diese Aristokraten in ihrem besonderen Gepräge und Auftreten wie auch ihr Wirken wurden gerne unterschlagen, weil die nachfolgenden Generationen ein ureigenes Interesse daran hatten, die traditionelle personelle Fundierung der römischen Republik zu verdrängen und in Vergessenheit geraten zu lassen.
Um die Gründe für die teils gewollte, teils ungewollte, in jedem Fall stark ausgeprägte Amnesie zu erfassen, genügt es nicht, bloß die besser dokumentierten Lebensläufe in ihrer chronologischen Abfolge zu überprüfen und neu zu erörtern. Vielmehr muss die Überlieferungssituation selbst thematisiert und die Rekonstruktion der Biographien und der politischen Ereignisse mit einer Diskussion um Formen, Medien, Träger und Adressaten römischer Erinnerungskultur (memoria) verbunden werden.[5] Dabei führt die kritische Musterung der Quellengrundlage zu einer Neubewertung des Lucullus und anderer sogenannten Optimaten wie überhaupt der republikanischen Senatsaristokratie.
Bei dieser Wiedererinnerung an zumindest einige »vergessene Aristokraten der Republik« steht vornehmlich der Zeitraum zwischen 102 und 60 v. Chr. im Blickpunkt der Darstellung. Stellvertretend für andere vermeintliche »Verlierer« lässt sich die Biographie des älteren Quintus Lutatius Catulus(1) anführen, der zu den 87 v. Chr. von den Anhängern des Marius(3) ermordeten Aristokraten zählte, doch auch und vor allem der Lebensgang des Lucius Licinius Lucullus, der sich – zusammen mit dem jüngeren Lutatius Catulus(1), mit Cicero(9) und mit dem jüngeren Cato(4) – den politischen Ambitionen des Pompeius(11) und Caesars(9) und der sie unterstützenden Kräfte widersetzte. Die Reihe solcher Opponenten ließe sich leicht um weitere prominente Vertreter der Aristokratie ergänzen, etwa um Quintus Caecilius Metellus Numidicus(1), Rutilius Rufus(1) oder Quintus Mucius Scaevola(1). Diese Männer werden üblicherweise mit dem in vielerlei Hinsicht problematischen Begriff der Optimaten (optimates) bezeichnet.[6] Der Begriff, der in der lateinischen Sprache dem griechischen aristoi (»die Besten, Vortrefflichsten«) entspricht, ist erstmals bei Cicero belegt. Nach allgemeinem Verständnis bezeichnet er in deutlicher Abgrenzung zur Volksmenge, zum populus oder zur plebs, eine exklusive, herausragende Gruppe, welche die politische Führungsschicht am sinnfälligsten repräsentiert. Der Begriff ist vor allem eine Selbstbezeichnung, mit der sich ein Teil der Senatsaristokratie selbst belobigte und deutlich auf den absoluten Führungsanspruch hinwies: Nicht das Volk (populus), sondern die »guten, anständigen Männer« (boni), die Mitglieder der Senatsaristokratie, sind es, die Wertmaßstäbe setzen und pflegen und politische Entscheidungen treffen. Dabei wird der eigene politische Standpunkt, der Widerstand gegen demokratische und autokratische Tendenzen, als der in dieser Notlage einzig angemessene und richtige angesehen. Demzufolge sollten die Optimaten keinesfalls als eine geschlossene Gruppe aufgefasst werden; sie besaßen keine programmatische Grundlage, beriefen sich auf kein gemeinsames Manifest, sondern fühlten sich wesentlich durch die folgenden zentralen, von der Tradition empfangenen Grundüberzeugungen miteinander verbunden: dass die Exklusivität der Senatsaristokratie und die untereinander bestehende Gleichheit, die sich in dem grundsätzlichen Verhaltensmodus der »Freundschaft« (amicitia) widerspiegelt, bewahrt bleiben und die Vergabe von Ruhm und Ehre, von Ämtern und Kommanden nicht bloß nach Herkunft, sondern auch und vor allem nach Verdienst und stets mit möglichst großer Zustimmung der Standesgenossen und unter Beachtung der traditionellen Verfahrensregeln erfolgen sollte.[7]
Was für Cicero(10) und seine politischen Wegbegleiter den unverzichtbaren Kern der Republik ausmachte, legte der Redner vielfach in seinen Briefen und theoretischen Abhandlungen zur Politik dar. Dabei hob er vor allem die große Bedeutung des Zusammenspiels des römischen Senats, der Magistrate und des Volkes hervor, das sich in einer langen politischen Tradition herausgebildet hatte.[8] Seiner Auffassung nach war das über viele Generationen hinweg bewährte Zusammenwirken der drei Grundelemente der politischen Ordnung der römischen Republik erst durch die Herrschaft Caesars(10) nachhaltig beschädigt und mit dem Zweiten Triumvirat endgültig zerstört worden.
Der Senat stellte zweifellos das zentrale politische Gremium der Republik dar und behielt diesen Status auch noch in der Kaiserzeit – wenn auch in eingeschränktem Maß. In den Vordergrund getreten war der Senat nach dem Ende der etruskischen Hegemonie, als auch in Rom das Königtum beseitigt und Tarquinius(1) Superbus, so erzählte man es sich, 509 v. Chr. von Lucius Iunius Brutus(1) vertrieben worden war. Seitdem herrschte eine Gruppe bevorrechteter Familienoberhäupter (patricii), die bereits zuvor als »Versammlung der Alten« den Königen als beratendes Gremium gedient hatte. Rein formal betrachtet, hatte der Senat – in seiner etablierten Form – nur geringe Befugnisse. Nach der Vertreibung der Könige war er zwar das politische Zentrum geworden, rechtlich jedoch war er nicht mehr als der beigeordnete Rat für die wenigen Beamtenstellen, den Magistraten, welche die Exekutive bildeten. Der Senat vermochte auch nicht von sich aus zusammenzutreten, sondern musste eigens durch einen hochrangigen Magistrat – entweder durch einen Konsul, Prätor oder (in späterer Zeit) Volkstribunen – einberufen werden. Unter Vorsitz der beiden Konsuln leitete der nach Alter und Rang älteste und angesehenste Senator die Aussprache in diesem aristokratischen Gremium ein. Lebensalter, bekleidete Ämter, Erfahrung und Autorität (auctoritas) entschieden über die Rangfolge, die festlegte, in welcher Abfolge die Senatoren von ihrem Rederecht Gebrauch machen konnten.[9]
Demgegenüber hatten die wenigen, jeweils auf ein Jahr gewählten Magistrate zwar prinzipiell unumschränkte Handlungs- und Initiativbefugnis, waren aber in doppelter Hinsicht fest an den Senat gebunden. Denn sowohl die ihnen in ihren Befugnissen gleichgestellten Amtskollegen als auch die Volkstribune – als gewählte Vertreter der Interessen der Volksmenge – konnten ein Veto einlegen und so die magistratische Entscheidung unterbinden. Aber schon durch den bloßen Umstand, dass sich der Senat aus den aktiven und ehemaligen Magistraten zusammensetzte, fühlten sich die Magistrate in der Regel an die grundsätzlichen Normen und die Stimmungslage bei der Mehrheit der Senatorenschaft gebunden; reihte sich doch jeder Magistrat nach Ablauf seines Amtsjahres wieder in das Gremium ein. Darüber hinaus verhinderte das Prinzip der Kollegialität – die doppelte oder mehrfache Besetzung der Ämter – für lange Zeit eigenmächtige Unternehmungen und Maßnahmen seitens einzelner Magistrate. Ebenso wurde durch das Verbot der Anhäufung und fortlaufenden Bekleidung von Ämtern die Konzentration magistratischer Amtsgewalt in der Hand eines Einzelnen verhindert. Dadurch war es weder möglich, gleichzeitig mehrere Ämter zu bekleiden, noch kontinuierlich ein Amt nach dem anderen innezuhaben. Immer wieder mussten die gewesenen Magistrate zur Wahrung der aristokratischen Gleichheit in die Reihen des Senats zurücktreten. Auch wenn das soziale Prestige verschiedener Amtsträger dasjenige der Masse ihrer senatorischen Kollegen bei weitem übertraf, sanken sie mit dem Ende ihrer Amtszeit, da sie keinerlei öffentlichen Befugnisse mehr besaßen, wieder auf den Status von amtslosen Bürgern, also Privatleuten (privati), herab. So ausgeprägt war der Widerwille gegen jede Form von Bevormundung durch einen einzelnen Standesgenossen in diesem exklusiven Gremium, dass jede Form monarchischer Herrschaft, autokratischer Ambition und Repräsentation verdammt wurde. Begriff und Herrschaftspraxis eines »Königs« (rex) wurden mit dem Auftreten eines griechischen Tyrannen (tyrannos) gleichgesetzt.
Das Volk schließlich, der populus als Gesamtheit, die stadtrömische plebs im Besonderen, war an der politischen Willensbildung insofern beteiligt, als es an den Abstimmungen in den Volksversammlungen teilnahm. In der späten Republik gab es drei Formen solcher Zusammenkünfte der Bürgerschaft, darunter waren zwei Versammlungen, die Tributkomitien und die Zenturiatskomitien, mit recht komplizierten Wahlprozeduren. Die ältere Form waren die Zenturiatskomitien, sie hatten ursprünglich die in Hundertschaften gegliederten Heeresversammlungen gebildet, in denen sich das Volk noch im Sinne des Gefolgschaftsprinzips nach Centurien aufstellte, die von den vornehmen Familien mit langer Tradition (gentes) angeführt wurden. Diese Versammlungsart wurde jährlich einberufen, um die höheren Ämter, die Prätoren und die Konsuln mit absoluter Befehlsgewalt (imperium), sowie alle fünf Jahre die Zensoren zu wählen. Demgegenüber wurden in den Tributkomitien die kurulischen Ädile, die Quästoren, Militärtribune, niedere Ämter wie die Münzmeister und alle außerordentlichen Magistrate gewählt. In den Tributkomitien versammelten sich die Bürger nach dem räumlichen Prinzip, geordnet nach den lokalen Bezirken (tribus), die später zu abstrakten Stimmeinheiten wurden, ohne dass sie noch einen Bezug zum tatsächlichen Wohn- und Herkunftsort der Bürger hatten.
Während an den beiden zuerst genannten Versammlungsarten Patrizier wie Plebeier gleichermaßen als wählende römische Bürger teilnahmen, waren die »Versammlungen der Plebs«, des Volkes (concilia plebis), ausschließlich Plebeiern vorbehalten.[10] Sie konnten spontan von den Volkstribunen und plebeischen Ädilen einberufen werden und waren nicht an die Empfehlungen des Senats gebunden, so dass in ihnen Beschlüsse eigenständig gefasst werden konnten. Von diesen Plebeierversammlungen waren die Tributkomitien, sofern sie einen Beschluss über einen Antrag fassen sollten, faktisch kaum zu unterscheiden. Anders jedoch als in den Comitien, die zum Zweck der Wahl von Magistraten stattfanden, wurden in den beschließenden Comitien – in der Regel auf der Grundlage eines empfehlenden Senatsbeschlusses – Gesetze oder Anträge zu aktuellen politischen Fragen, etwa der Abschluss von Bündnissen oder Kriegserklärungen, rechtskräftig verabschiedet.[11] Den Comitien gingen stets »Zusammenkünfte« (contiones) auf dem Forum(2) voraus, in denen die Volkstribune oder andere Amtsträger wie die Konsuln oder Prätoren vor der jeweils mobilisierten Bürgerschaft für oder gegen einen Senatsbeschluss oder ein bestimmtes Vorhaben sprachen. Diese Reden waren spektakuläre performative Auftritte, in denen es für die Redner galt, das Volk zu bändigen und in ihrem Sinne zu lenken.[12] Gleichwohl war die Menge der versammelten Bürger ganz und gar abhängig von den Vorschlägen der Magistrate, welche die Comitien und contiones einberiefen und leiteten. In deren Hand lag es, den Willen des Volkes zu formulieren und ihn als Antrag einzubringen (eine sogenannte rogatio), nur sie konnten die Initiative ergreifen und die politische Willensbildung maßgeblich beeinflussen; kein amtsloser römischer Bürger konnte wie in den griechischen Volksversammlungen von sich aus das Wort ergreifen und einen beliebigen Antrag stellen. Die Menge der Bürger war zur Passivität verurteilt – die Konsuln, Prätoren oder auch Volkstribunen waren die uneingeschränkten Herren des Verfahrens: Sie formulierten die Anträge, präsentierten die Kandidaten, riefen weitere Redner auf und stellten die Vorlagen zur Abstimmung. Sie verkörperten ganz und gar den Willen des Volkes, sie waren die Steuermänner der res publica.
Die Versammlung der Bürgerschaft war die letztlich abstimmende und damit entscheidende Instanz, doch blieb ihre Rolle grundsätzlich darauf beschränkt, die führende Schicht an die Öffentlichkeit zurückzubinden. Politische Maßnahmen mussten vor dem mobilisierten Volk begründet und von ihm mitgetragen und verabschiedet werden. Vor der plebs mussten die Bewerber um die Ämter auftreten, bei ihr eingeführt und bekannt sein, um gewählt zu werden. Darauf war die politische Freiheit der römischen Bürger (libertas) beschränkt: dem populus Romanus anzugehören, innerhalb dessen die Senatsaristokratie eine sozial herausgehobene Schicht darstellte, deren Prominenz und Führungsrolle öffentlich anerkannt und damit legitim war.
Die Idee der politischen Freiheit war in Rom nie mit dem griechischen Modell der politischen Gleichheit sämtlicher Bürger und der daraus resultierenden politischen Herrschaft der Volksmenge verknüpft. Dadurch, dass zwischen dem Volk und der Führungsschicht vielfältige Bindungen und Verpflichtungen bestanden, war die Senatsaristokratie eine für das Volk allzeit sichtbare, ansprechbare, erreichbare Führungsschicht, die der Masse der Bürger Rechtsbeistand, sozialen Schutz sowie materielle Vergünstigungen gewährte und im Gegenzug dafür politische Unterstützung bei Abstimmungen, Prozessen und Wahlen seitens der Menge erhielt. Die gesamte römische Gesellschaft war von einem engen Netz von Klientelbeziehungen durchzogen, auf allen Ebenen gab es Herren (patroni) und Gefolgsleute (clientes). Je größer die Menge der Klienten auf jeder Ebene der Gesellschaft war, die man für sich mobilisieren konnte, umso größer waren das Ansehen und das Potential zur politischen Einflussnahme.[13] Die Autorität eines Senators beruhte wesentlich darauf, in welchem Maße er in der Lage war, die ihm verbundenen Personenkreise zu mobilisieren und so das akkumulierte soziale Kapital einzubringen.
Auch die Rekrutierung von Soldaten verdankte sich vor allem den über ganz Italien(3) geknüpften, weitgespannten Klientelbeziehungen der Senatoren. Als große Herren (patroni) konnten sie die ihnen verpflichteten Vertrauensmänner in den italischen Gemeinden und Dörfern, die lokale Honoratiorenschicht, auffordern, die benötigten Aufgebote aus der örtlichen Bauernschaft aufzubringen. Diese Bauern standen ihrerseits wiederum in einem engen Klientelverhältnis zu ihren lokalen Herren.
Bis zum Ende der Republik blieb das römische Heer im Wesentlichen ein Milizheer, in dem die Bauern und Handwerker in ihrer Rolle als Bürger und Soldaten ihre Rüstung und Waffen selbst stellten und ihren Heeresdienst ableisteten. Der Waffendienst, die Teilnahme an Feldzügen, war ein gewichtiger Bestandteil des Bürger-Seins; er war eine Verpflichtung und zugleich eine Praxis, welche die Bürger als Notgemeinschaft vereinte und in der sich die große Bedeutung der Masse der freien Bauern manifestierte. Solange die Feldzüge auf die Sommermonate beschränkt blieben, waren die Belastungen durch den Heeresdienst erträglich; zum Problem wurde dieser, sobald die Kriege langwierig wurden und zu Feldzügen sogar in Übersee führten. Dann konnten Aussaat und Ernte nur noch eingeschränkt durchgeführt werden, so dass die Bauern darauf angewiesen waren, einen entsprechend weitaus höheren Sold zu erhalten und sowohl Anteile aus der beweglichen Kriegsbeute als auch ein Stück neues Ackerland zugesprochen zu bekommen.
Im Zusammenwirken von Senat, Magistraten und versammeltem Volk sah der griechische Historiker Polybios(1) den hauptsächlichen Grund für die großen Erfolge auf dem Schlachtfeld und für die lange innere Stabilität der res publica. Entsprechend stellte er in seinen Historien, die in 40 Büchern die Geschichte Roms vom Ersten Punischen Krieg bis zur Zerstörung Karthagos (146 v. Chr.) in seiner eigenen Zeit schildern, die Vorzüge der römischen Ordnung heraus, in der sich seiner Auffassung nach eine gemischte Verfassung ausgebildet hatte, die er als die beste, weil seiner Auffassung nach erfolgreichste aller Verfassungsformen anpries und seinem gebildeten griechischen Zuhörer- und Leserkreis als Vorbild vor Augen stellte.[14] Freilich überschätzte er in seiner Darstellung die Rolle des demokratischen Elements. Anders als in den theoretischen Konzeptionen griechischer Gelehrter von der idealen Mischverfassung kam dem Volk in der republikanischen Wirklichkeit nur bedingt eine größere Rolle zu. Aufgerufen von seinen Herren, versammelte es sich, trat zu Abstimmungsprozeduren zusammen, bildete das Publikum für die politische Bühne, auf der sich die Senatoren zeigten und debattierten, und verhielt sich dabei für gewöhnlich äußerst folgsam. Das große Thema war weniger der von den griechischen Autoren gern postulierte Gegensatz zwischen Demos und Oligarchie, zwischen der Herrschaft der »Vielen« und der »Wenigen«, als vielmehr zunächst der langwierige Kampf führender Familien aus dem Umland Roms um Aufnahme in den exklusiven Kreis der stadtrömischen Elite und der harte, seitdem herrschende unbarmherzige Konkurrenzkampf innerhalb der neu formierten Senatsaristokratie um Ämter und Ehren.
In den sogenannten Ständekämpfen zwischen Patriziern, den bereits in der Königszeit führenden Adelsgeschlechtern, und den Vertretern der führenden Familien plebeischer Herkunft, die von etwa 500 bis 300 v. Chr. andauerten, hatten sich die Nicht-Patrizier mit der Etablierung von Volkstribunen institutionelle Vertreter ihrer Interessen erkämpft. Diese waren wie nahezu alle römischen Magistrate Jahresbeamte und sollten die Plebeier vor dem Zugriff durch patrizische Magistrate schützen, indem sie interzedierten, also im Sinne des lateinischen Wortes »dazwischen-traten« und ihr Veto einlegten. Die Volkstribune waren ihrerseits durch die Menge der von ihnen versammelten Plebeier geschützt, da diese die Volkstribune in einem kollektiven Eid für sakrosankt, für unantastbar erklärten. Zudem wurde ab dem Jahr 287 v. Chr. durch die lex Hortensia die Macht der plebeischen Volkstribune erheblich aufgewertet: Die Beschlüsse der von den Volkstribunen einberufenen und geleiteten Zusammenkünfte des Volkes (concilia plebis) hatten von nun an für die gesamte römische Bürgerschaft verbindliche Geltung. Offenkundig vermochte man darin zu dieser Zeit noch keinen Ausgangspunkt für eine Gefährdung der Geschlossenheit der Führungsschicht zu sehen.
Neben der Einrichtung des Volkstribunats eröffnete das langwierige Ringen um Zugeständnisse den Plebeiern grundsätzlich den Zugang zum höchsten Amt der Republik, dem Konsulat: Seit 367 v. Chr. gab es erstmals jährlich drei oberste Beamte, zwei Konsuln sowie einen praetor maximus, von denen einer ein Plebeier sein durfte, aber nicht musste. In der weiteren historischen Entwicklung wurde aus diesem Dreigestirn eine Doppelspitze, da der Prätor die militärische Führung faktisch abtrat und nunmehr nahezu ausschließlich richterliche Funktionen ausübte, auch wenn er noch formal die oberste zivile und militärische Befehlsgewalt, ein imperium, behielt. Schritt für Schritt wurden die führenden Plebeier den Patriziern gleichgestellt: Sie erhielten Zugang zu den Priesterkollegien, durften Ämter bis zum Konsulat bekleiden, und schließlich wurde auch den plebeischen Magistraten das Recht zugestanden, die Vorzeichen zu deuten (ius auspicii). Dieser Schritt war insofern äußerst bedeutsam, als dadurch die religiöse Grundlage der höchsten militärisch-politischen Amtsgewalt nicht länger Privileg der Patrizier blieb.
Nicht minder bedeutsam war der Umstand, dass plebeische Magistrate als gewesene Amtsinhaber nun auch in den Senat als »Beigeschriebene« (conscripti) aufgenommen wurden, so dass der Senat bis 80 v. Chr. statt zuvor nur 100 nun etwa 300 ehemalige Magistrate umfasste.[15] Dies bedeutete für jede vornehme Familie, dass, sofern ein junger Mann die Quästur erreichte, damit zugleich die Aufnahme in das exklusive Gremium des Senats gelungen war. Dadurch wurde der ständisch-geschlossene Charakter des Senats aufgeweicht; es bildete sich eine neue, gleichermaßen aus Mitgliedern patrizischer wie plebeischer Geschlechtern stammende Verdienstaristokratie heraus. Aus ihr ragten wiederum die Familien heraus, die sogenannte Nobilität, welche die anderen an Ruhm und Ansehen übertrafen. Ihr wurden all diejenigen Familien zugerechnet, die einen Konsul unter ihren zeitlich näheren Ahnen vorweisen konnten. Ein »vornehmer Mann« (nobilis) zu sein war kein fester Titel und begründete rechtlich keinen Anspruch auf Ämter, jedoch bezeichnete der Begriff eine soziale Vorrangstellung, die allseits anerkannt war, weil es zumindest einem Mitglied der jeweiligen Familie gelungen war, bis zum höchsten Amt der Republik vorzudringen und seitdem dem Kreis der angesehensten Senatoren anzugehören. Mit dem Wirken als Konsul und Senator hatte sich ein solcher Mann herausragend um die Bürgerschaft verdient gemacht, so dass ihm und seiner Familie seitens der Öffentlichkeit eine besondere Hochachtung entgegengebracht wurde. Die Senatsaristokratie entwickelte sich zu einer Meritokratie, zu einer Verdienst-Aristokratie, die sich zwar langsam, aber doch fortlaufend immer wieder in Teilen erneuerte – zunächst nur durch die Integration neuer Männer aus den umliegenden Gemeinden und stadtrömischen Familien; seit der Mitte des 4. Jh.s weisen die Konsullisten aber auch Männer latinischer, sabinischer, kampanischer und etruskischer Herkunft auf.[16]
Während die Magistrate jährlich wechselten, für gewöhnlich in den Bahnen der traditionellen Normen und Prinzipien der politischen Praxis agierten und nicht darüber hinausgehen wollten und konnten, stellte der Senat eine institutionelle Konstante dar, die das politische Beratungs- und Entscheidungszentrum der res publica bildete. Nie gab es einen Regierungswechsel, ein kontinuierlicher Mitgliederaustausch erfolgte nur durch den Tod der Senatoren. Magistrat war man für ein Jahr, Senator blieb man auf Lebenszeit.
Mit dem Konsulat hatte ein Senator sein Karriereziel erreicht. Sofern er kein weiteres Konsulat oder das Amt eines Zensors anstrebte, musste er sich bis zum Lebensende – oft einer langen Periode von 15 bis 20 Jahren – keiner Wahl mehr durch das Volk stellen. Dies verschaffte den ehemaligen Konsuln, den sogenannten Konsularen im Senat, langfristigen Einfluss und großen Entscheidungsspielraum, ohne dass sie tagespolitischen Zwängen ausgesetzt waren.
Die Beschlüsse des Senats waren zwar rein rechtlich gesehen nicht bindend, besaßen aufgrund der Geschlossenheit und des einmütigen Zusammenstehens der Senatoren aber eine hohe moralische Geltung. So war es etwa unter den Senatoren unstrittig, dass das Ansehen (auctoritas) der ehemaligen Konsuln (viri consulares) ein höheres Gewicht haben musste als das der Prätoren und dasjenige der Ädilen mehr als das der Quästoren, die in der streng gegliederten Hierarchie des Senats den untersten Rang einnahmen. Ebenso wurde vom Volk nie in Frage gestellt, dass der Senat die Leitlinien der Politik bestimmte.
Die auctoritas der Senatsherrschaft beruhte nicht auf einem geschriebenen Gesetz, sondern auf einer langen, gewachsenen Tradition, die den Konsens zwischen Volk und seinen patroni und zwischen den Senatoren bzw. den nobiles untereinander voraussetzte. In der frühen und mittleren Republik gab es eine nie propagierte, immer nur als selbstverständlich vorausgesetzte grundsätzliche Übereinstimmung in Zielen, Prinzipien und Wertvorstellungen, welche die römische Senatsaristokratie auszeichnete, besonders machte und ihre Vorrangstellung als römische Bürger legitimierte: Die Einheit des Senats basierte auf einem ideellen Band, auf einem von den Vorfahren empfangenen Grundkonsens, dem mos maiorum, darüber hinaus beruhte sie auf der persönlichen nachgewiesenen Leistungsfähigkeit (virtus) des Einzelnen, darauf, dass jemand bereit war, in verschiedenen Ämtern, in einer gewohnheitsmäßig festgelegten Abfolge von honores, seine Führungskraft, Wehrhaftigkeit und Krisenfestigkeit zugunsten der res publica unter Beweis zu stellen.
Das geschilderte politische Gefüge, der Dreiklang aus Senat, Magistraten und Volk, hatte sich lange Zeit als außerordentlich erfolgreich, widerstandsfähig und belastbar gezeigt, war aber, wie die Geschichte der beiden letzten Jahrhunderte der Republik belegt, nicht jeder Form von herausfordernder Veränderung gewachsen; denn der minimale Grundkonsens, vor allem darüber, wo die Grenzen des persönlichen Handelns liegen mussten, also das Bewusstsein, sich an die moralische Tradition der Ahnen und an den Senat als Organ der aristokratischen Kollegen gebunden, ja sich ihnen gegenüber verpflichtet zu fühlen, ging im Laufe der späten Republik verloren. Hierin bestand das grundsätzliche Dilemma der römischen Politik seit der Entwicklung vom Stadtstaat zur Großmacht: Die innere Stabilität hatte zu einem beispiellos stetigen, nicht geplanten machtpolitischen Aufstieg und zum allmählichen Ausgreifen Roms in den westlichen wie auch östlichen Mittelmeerraum geführt. Die enorme Ausdehnung der römischen Herrschaft brachte es mit sich, dass man nicht nur den Erwartungen der griechischen Städte nach militärischem Schutz gerecht werden musste, sondern sich aus dieser Rolle große Investitions- und Profitmöglichkeiten vielfältiger Art ergaben. Sklaven und die verschiedensten Importe strömten in bis dahin nie gekannter Vielfalt und Umfang nach Rom und Italien ein und führten zu massiven Veränderungen, die sich auf den Lebensstil ebenso auswirkten wie auf die politischen Verhältnisse.[17] Unter den gewandelten Rahmenbedingungen wurden die politischen Fliehkräfte weitaus stärker: Der bloße Verweis auf die Ahnen und die Macht des Senats genügte nun nicht mehr, um einzelne mächtige Senatoren mit großen persönlichen Ambitionen davon abzuhalten, ihre Ansprüche zurückzunehmen, das aristokratische Gleichheitsprinzip, traditionelle Verfahren, Entscheidungsweisen wie überhaupt die bis dahin gültigen Normen und Grundlagen der res publica in Frage zu stellen. Dass die Senatsaristokratie an Geschlossenheit verlor, dazu trug auch und gerade die Professionalisierung der Erlernung des rhetorischen und juristischen Handwerks bei, was wiederum zu einer stärkeren Differenzierung der Laufbahnen führte. Mit der kontinuierlichen Ausweitung des Herrschaftsraumes separierte sich häufig die zivile von der militärischen Expertise.[18] Zu dieser generellen Entwicklung, die man in dem Ausdruck »Desintegration der Führungsschicht« zusammengefasst hat, trug im 2. Jh. v. Chr. eine Vielzahl von Faktoren bei – eines der Krisensymptome waren die Gracchischen Reformen ab 133 v. Chr.
Karte 1
Der militärische und politische Aufstieg Roms zur führenden Macht im Mittelmeerraum führte zu einem tiefgreifenden Wandel der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, der vor allem die Kleinbauern traf. Bis zum Zweiten Punischen Krieg (218–201 v. Chr.) war die römische Agrarwirtschaft maßgeblich davon geprägt gewesen, dass in Italien(4) neben der grundbesitzenden Aristokratie, die über sehr große Territorien verfügte, eine große Zahl freier Bauern mit kleinen Ackerlosen existierte.[19] Der Mehrheit dieser Kleinbauern stand nicht viel mehr als 2 ha Land zur Verfügung (etwa 2,5 Fußballfelder). Mit dieser geringen Ackerfläche war es ihnen zwar mit Mühe möglich, eine vier- bis sechsköpfige Familie zu ernähren, aber nur geringe Überschüsse erwirtschaften. Die meisten dieser Kleinbauern produzierten nur für den eigenen Bedarf. Traditionell zimmerten die Bauern nach Möglichkeit selbst Bett, Haus und Dach, fertigten Kleidung eigenhändig an, bezahlten durch den Verkauf von Vieh oder Naturalien sonstige für ihren Lebensunterhalt notwendige Gerätschaften und waren in Notzeiten auf zusätzliche Getreidelieferungen angewiesen. Die Lage der meisten Kleinbauern war fortwährend prekär, immer wieder drohte durch Missernte oder Dürre der wirtschaftliche Ruin, erst recht wenn ein Bauer länger als ein Jahr Kriegsdienst jenseits von Italien leistete. Daher waren viele gezwungen, zusätzliche Arbeiten zu übernehmen und sich etwa als Tagelöhner auf den Landgütern der Aristokraten zu verdingen oder zusätzliches Land zu bewirtschaften, das ihnen ihre Gemeinden als sogenanntes »Staatsland« (ager publicus) zur Verfügung stellten.
Die Schwierigkeiten der Kleinbauern verschärften sich im Laufe des 3. und 2. Jh. v. Chr., als sich die landwirtschaftlichen Großbetriebe von Rittern und Senatoren ausbreiteten. Diese römischen villae (Landgüter) betrieben überwiegend Viehzucht – mit großen Herden von Schafen und Rindern, die zwischen den Sommerweiden in den Höhenlagen und Winterweiden in den Tälern wechselten. Dabei eignete sich die Führungsschicht weite Teile des Staatslandes eigenmächtig an. Die durch Überschüsse und Kriegsgewinne schnell angewachsenen Vermögen wurden in weiteren Grund und Boden innerhalb Italiens und in Sklaven reinvestiert. Ritter und Senatoren besaßen in verschiedenen Landstrichen Italiens mehrere Villen mit jeweils mehr als 500 Joch (iugera: 126 ha),[20] vor allem in Latium(1) und Kampanien(1).[21]
Bewirtschaftet wurden diese Landgüter von günstig erworbenen Sklaven, die seit 200 v. Chr. in großer Zahl nach Italien(5) überführt wurden.[22] Die Grundbesitzer griffen gerne auf Sklaven zurück, weil diese ganzjährig als Arbeitskräfte zur Verfügung standen; im Gegensatz zu den Kleinbauern mussten jene keine eigenen Felder bestellen und konnten nicht zum Kriegsdienst herangezogen werden. Im 1. Jh. v. Chr. arbeiteten schätzungsweise drei Millionen Sklaven in Italien. Dieses Aufkommen zog es nach sich, dass die landwirtschaftlichen Großbetriebe ihre Erzeugnisse weitaus preisgünstiger anbieten konnten als kleinere Gutshöfe. Die geschilderte Investitionspraxis und Wirtschaftsweise stellten den Kern des wirtschaftlichen Dilemmas dar. Der Zugriff auf flexibel einsetzbare Arbeitskräfte und die stark angewachsene Größe der Landgüter ermöglichten einen rationaleren Wirtschaftsstil als zuvor. Die Ritter und Senatoren zogen sich zunehmend aus dem Getreideanbau zurück und spezialisierten sich auf den Anbau verschiedener arbeitsintensiver, aber renditeträchtiger Produkte wie Wein, Obst oder Oliven, aber auch auf die Viehzucht.
Zusätzlich wurde die Lage der italischen Kleinbauern dadurch erschwert, dass seit dem 2. Jh. v. Chr. immer größere Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse – wie Getreide aus Sizilien – nach Rom importiert wurden und die Preise dafür sanken. Je weniger sich aufgrund dessen der Getreideanbau für die Kleinbauern rechnete, in desto größere Schwierigkeiten und Existenznöte gerieten sie.
Diese Entwicklungen trugen zur weiteren Verarmung der Kleinbauern bei, da diese nur noch in Ausnahmefällen zu Saisonarbeiten herangezogen wurden, so dass die Möglichkeiten zu Nebenverdiensten zunehmend geringer wurden. Eine immer größere Menge an Kleinbauern verarmte und bildete schließlich durch Abwanderung in die Hauptstadt den Grundstock des dort lebenden landlosen Proletariats.[23]
Die militärische Expansion und die daraus erwachsenen sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen hatten aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie republikanische Magistrate und Senatoren ihre alltäglichen politischen Geschäfte ausübten und mit der Bürgerschaft umgingen. Nur auf zwei konkrete Folgewirkungen sei hingewiesen: Seit 167 v. Chr. mussten die römischen Bürger keine Steuern mehr zahlen. Zudem rückten Versorgung und Unterhaltung der armen und arbeitslosen Bürger in Rom immer stärker in den Blickpunkt der magistratischen Tätigkeiten. Allen voran die Ädile bemühten sich darum, einander zu übertreffen und dem Volk immer prächtigere Spiele und großzügige Lebensmittelspenden zu bieten. Im 1. Jh. v. Chr. war es schließlich üblich geworden, dass Senatoren unentgeltliche Lebensmittelspenden als populäre Maßnahmen bei der Ämterwahl einsetzten.
Doch auch die Angehörigen der Führungsschicht, die Ritter und Senatoren, gingen aus den römischen Kriegserfolgen nicht unbeschadet hervor, sie wurden Opfer ihres Erfolgs: Obgleich die Großgrundbesitzer immer schon in historischer, ökonomischer und ideeller Hinsicht fest in der agrarisch geprägten Kultur verwurzelt und mit dem Landleben vertraut waren, ließ sie der ununterbrochene Expansionserfolg nach dem Zweiten Punischen Krieg sich immer stärker von diesen Wurzeln entfernen. Zum maßgeblichen Faktor für den politischen Erfolg und Rang eines Senators wurde dessen individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Zugehörigkeit zu einer vornehmen Familie oder die persönliche Tatkraft und Bewährung in der Schlacht, im Senat oder vor Gericht konnten einen sicheren Aufstieg auf der Leiter der Ämterhierarchie zumindest nicht mehr garantieren. Den Mitteln und Wegen, zu einem gewaltigen Vermögen zu gelangen, waren kaum Grenzen gesetzt. Die annähernde wirtschaftliche Gleichheit der Senatsaristokratie hatte schon bald keinen Bestand mehr, die immens angewachsenen Investitions- und Gewinnmöglichkeiten ließen traditionelle Hierarchien und Rangfolgen zerbrechen. Von den militärischen Erfolgen profitierten vor allem die Feldherren und deren Familien, die im 2. Jh. v. Chr. im griechischen Osten agierten.[24] Durch die erbeuteten Schätze, durch den Verkauf von Sklaven und die Zahlung von Lösegeldern für Gefangene kamen Kriegshelden wie Gnaeus Manlius Vulso(1), der ältere Scipio(1) oder Lucius Aemilius Paullus(1) zu großen Vermögen.[25] Darüber hinaus gab es für solche römische Feldherren weitere Möglichkeiten, im hellenistischen Osten in einem bis dahin ungekannten Ausmaß Reichtümer zu sammeln, etwa durch Geschenke und Bestechungsgelder, die ihnen Gesandte der griechischen Städte zukommen ließen, um beispielsweise die Einquartierung römischer Soldaten in ihren Heimatstädten zu verhindern.[26] Zur weiteren Geldvermehrung trug die Beteiligung an zahlreichen Finanzgeschäften bei, an denen Senatoren zwar an und für sich persönlich nicht beteiligt sein durften;[27] faktisch waren jedoch die meisten mittels Strohmännern sehr häufig in derartige wirtschaftliche Aktivitäten involviert, insbesondere was die Verpachtung staatlicher Einkünfte anging.
Diese Pachtgeschäfte hatten die sogenannten publicani, Staats- oder Steuerpächter, zu einer eigenen Profession gemacht.[28] Sie traten in verschiedenen Gruppen bzw. Gesellschaften auf und übernahmen wirtschaftliche und finanzielle Großaufträge in den Provinzen. Sie waren römische Bürger, die allgemein gesprochen mit dem publicum, dem Gemeinwesen, ein Rechtsgeschäft eingingen, indem sie für einen festen Pauschalbetrag, der sich aus den von den Zensoren durchgeführten öffentlichen Versteigerungen ergab, das Recht erwarben, in privater Regie für die Dauer eines lustrum, also über fünf Jahre hinweg, in einer Provinz verschiedene Steuern oder Zölle einzutreiben. Die privat organisierte Eintreibung von Steuern wurde vor allem auf drei Gebieten praktiziert: erstens bei größeren logistischen und organisatorischen Unternehmungen wie etwa Heereslieferungen, bei der Errichtung von Neubauten oder der Instandhaltung öffentlicher Bauten; zweitens traten sie als Pächter von Staatsgütern auf, übernahmen beispielsweise Fischereien, Bauplätze, Bergwerke, Salinen, Staatsland und suchten daraus einen möglichst hohen wirtschaftlichen Ertrag abzuschöpfen; schließlich traten sie als Pächter staatlicher Einkünfte auf und trieben auf diese Weise als Privatmänner sämtliche Steuern und Abgaben im römischen Herrschaftsgebiet ein – angefangen bei den Hafenzöllen (portoria) über die den unterworfenen Völkern auferlegten Tributzahlungen (tributa) bis hin zu Naturalabgaben und später zu Steuern für die Nutzung von sämtlichen Formen von Staatsland, Acker-, Weideland und Waldstücken (vectigalia).
Die römische Expansion brachte es mit sich, dass viele Aufträge wegen des gewaltigen Finanzrahmens nicht mehr von einzelnen publicani übernommen werden konnten, so dass sich häufig mehrere vermögende Männer zusammenschlossen und ihr Kapital in einer Publikanengesellschaft zusammenführten. Anteilscheine (partes) dieser Publikanengesellschaften (societates publicanorum) konnten dann auf dem römischen Finanzmarkt von jedermann erworben werden.
Mit der Zeit bildete sich eine Gruppe reicher Ritter heraus, die sich auf vielen Geschäftsfeldern zu betätigen versuchten, aber keinerlei Ambitionen hatten, die Lasten einer politischen Karriere auf sich zu nehmen.[29] Dies markierte den Unterschied zur Gruppe der Senatoren; denn diese waren bereit, keine Kosten und Mühen zu scheuen, um eine politische Laufbahn einzuschlagen und die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten zu ihrer Profession zu machen. So bildeten die Ritter und publicani zwar eine wirtschaftliche und soziale Elite, aber keine politische. Zudem waren sie kein abgeschlossener Stand und auch nur geringfügig korporativ organisiert; vielmehr bildeten sie die lokale Führungsschicht in den italischen Städten, die über großen Landbesitz und Vermögen verfügte und nicht oder noch nicht im Senat vertreten war: Da den meisten von ihnen aus verschiedenen Gründen eine senatorische Laufbahn zeitlebens verwehrt blieb, suchten sie sich andere Betätigungsfelder, auf denen sie sich auszeichnen konnten: Ohne Spezialisten zu sein, bildeten sie persönliche Schwerpunkte aus, nahmen ebenso administrative wie militärische Aufgaben wahr und traten als Bankiers, Offiziere oder Unternehmer auf.
Die Privatisierung staatlicher Aufgaben, der Rückgriff auf privatwirtschaftliche Vereinigungen bei der Bewältigung öffentlicher Aufgaben und damit der soziale Aufstieg der publicani und Ritter hatte hauptsächlich zwei Ursachen: Einerseits waren mit dem ins Riesige geweiteten Herrschaftsraum die damit verbundenen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben derart stark angewachsen, dass die Senatsaristokratie diese allein nicht einmal ansatzweise hätte bewältigen können. Andererseits ließen die führenden Senatoren keinerlei Bestrebungen erkennen, eine kontinuierlich und selbständig agierende Administration einzurichten; dieses hätte den Senat seiner Autonomie und seiner führenden politischen Stellung beraubt – die Senatoren aus dem Kreis der Nobilität wuchsen nach wie vor im traditionellen Habitus auf und fühlten sich viel zu stark den Prinzipien des souveränen Herr-Seins verpflichtet, als dass sie dazu bereit gewesen wären, einen solchen Machtverzicht durch professionelles Dienen in einer sie einengenden Administration zu leisten. Mit der Etablierung einer umfassenden Wirtschafts- und Steuerverwaltung wären die Senatoren Gefahr gelaufen, das Heft zumindest zum Teil aus der Hand zu geben, und hätten danach – aus ihrer Sicht – nur noch in gleichsam »amputierter« Form Politik betreiben können: Die Senatsaristokratie duldete kein Organ neben und über sich, so dass sie den Rittern, die bis dahin kaum Einfluss auf das politische Geschehen genommen hatten, bereitwillig die wirtschaftlichen Betätigungsfelder überließ. Der Verzicht auf wirtschaftliche und unternehmerische Aktivitäten hatte den Vorteil, dass der Senat bis zum Ende der Republik die Politik in seinem Sinne zu bestimmen vermochte. Freilich hatte dies seinen Preis darin, dass die vielfältigen wirtschaftlichen Folgen der römischen Expansion in den Osten weitgehend ignoriert und auch die damit verbundenen sozialen Folgen für die römische Innenpolitik nicht erkannt wurden. Zudem verfestigte diese Grundhaltung nur die fortgesetzte Geringschätzung wirtschaftlicher und finanzieller Fachkenntnisse und Erfahrungen, obgleich gerade solche eigentlich für die Verwaltung des riesenhaft angewachsenen Herrschaftsbereichs erforderlich, ja sogar unabdingbar gewesen wären. In dieser zentralen Frage blieben die römischen Senatoren stark rückwärtsgewandt.
Die Probleme, die mit den militärischen Erfolgen und mit dem Aufstieg Roms zur ersten Macht im Mittelmeerraum verbunden waren, zeigten sich seit Beginn des 2. Jh. v. Chr. immer stärker. Im Zuge der Reformvorhaben der Brüder Tiberius(1) und Gaius Gracchus(1) traten sie schließlich offen zutage. Neuartig und wegweisend für die weiteren innenpolitischen Auseinandersetzungen in Rom war daran, dass sich ein Volkstribun erstmals offen gegen den Willen der Senatsaristokratie stellte. Darin unterschied sich Tiberius Sempronius Gracchus(2) (162–133 v. Chr.) von seinen Vorgängern Laelius(1) und Mucius Scaevola(1), die noch um Zustimmung bei der Mehrheit des Senats geworben hatten. Seit den Gracchen waren einzelne Volkstribune immer wieder bereit, ihre politischen Befugnisse auszureizen, die ihnen zwar nominell als Repräsentanten der plebs zu Gebote standen, aber lange Zeit ungenutzt geblieben waren. Erstmals machten sie von ihrem Recht Gebrauch, eigenmächtig das Volk zu mobilisieren und kalkuliert gegen den mehrheitlichen Willen der Senatorenschaft einzusetzen, um die eigenen politischen Interessen und vor allem diejenigen ihrer mächtigen finanziellen Unterstützer durchzusetzen.
Die Ursache für die mit den Gracchen zutage getretene innenpolitische Krise lag in der permanenten Ausweitung des militärischen Operationsbereichs, dem das bis dahin so erfolgreiche System des römischen Milizheeres auf Dauer nicht gewachsen war. Von jeher waren alle Angehörigen der fünf ersten Vermögensklassen zum Dienst verpflichtet, darunter auch diejenigen, die ein Vermögen aufwiesen, das sie in die Lage versetzte, sich Pferde zu halten und in der Reiterei zu dienen. Es war möglich, dass man als wehrfähiger Mann zwischen dem 17. und dem 46. Lebensjahr bis zu sechzehnmal und in Krisenzeiten sogar bis zu zwanzigmal zum Heeresdienst eingezogen wurde. Zeitweise befanden sich bis zu zehn Prozent der Gesamtbevölkerung, jährlich zwischen sechs und 13 Legionen auf Feldzügen. Bis zum Zweiten Punischen Krieg waren die militärischen Unternehmungen auf die Sommermonate beschränkt geblieben. Dies veränderte sich allerdings grundlegend durch die Kriege, die Rom gegen Karthago(1), gegen die makedonischen(1) Könige Philipp(1) V. und Perseus(1), gegen den Seleukidenherrscher Antiochos III.(1) und in Spanien(1) führte. Der nun immer häufiger gewordene, sogar mehrjährige Kriegseinsatz in Übersee – in Spanien(1) befanden sich teilweise dauerhaft drei bis vier Legionen, wohl vier bis fünf Legionen waren für die Operationen in Norditalien gegen die Kelten und Ligurer(1) erforderlich – machte den Rückgriff auf immer jüngere Rekruten unabdingbar.[30] Erschwerend kam hinzu, dass den Soldaten oftmals sowohl ein kurzfristiger Anreiz als auch eine langfristige Perspektive fehlte. Häufig standen ihnen weder ein stattlicher Beuteanteil noch eine Bauernstelle in Italien(6) in Aussicht.
Auch die seit der Mitte des 2. Jh. v. Chr. einsetzenden politischen Kämpfe und Maßnahmen erbrachten keine befriedigenden Lösungen für das strukturelle Problem der fortgesetzten übermäßigen Beanspruchung des kleinbäuerlichen Milizsystems, das überproportional stark und schnell angewachsen war. Um zumindest einen Mangel zu beseitigen und der Masse der Soldaten zu einer bäuerlichen Existenz zu verhelfen, wurde bereits im Jahr 140 v. Chr. von Gaius Laelius(2), einem engen Vertrauten des Scipio Aemilianus(1), ein Gesetz eingebracht. Dieses sah vor, dass das Land, das jenseits der erlaubten Höchstgrenze von 500 Joch von den reichen Herren, Rittern und Senatoren gleichermaßen, okkupiert worden war, vom Staat eingezogen und an Kleinbauern verteilt werden sollte. Doch aufgrund des vehementen Widerstands der Großgrundbesitzer sah sich Laelius gezwungen, seinen Antrag wieder zurückzuziehen. Nur wenig später, im Jahre 133 v. Chr., nahm sich der Volkstribun Tiberius Sempronius Gracchus(3) erneut dem Thema einer Agrarreform an. Der Zeitpunkt war insofern günstig, als in diesem Jahr Publius Mucius Scaevola(2), einer der angesehensten Rechtsgelehrten seiner Zeit und einer der Mitinitiatoren der Gesetzesvorschläge von 140 v. Chr., das Konsulat bekleidete.
Tiberius stammte aus einer alten, ruhmreichen Plebeier-Familie.[31] Unter dem Kommando seines Schwagers Scipio(2) hatte er sich im Dritten Punischen Krieg bei der Einnahme von Karthago(2) durch besonderen Mut ausgezeichnet und seinem hohen Rang gemäß die Tochter des Patriziers Appius Claudius Pulcher(1) geheiratet. Dass er an der Umsetzung seiner Reformpläne unter Missachtung des fehlenden Konsenses bei seinen Standesgenossen strikt festhielt, erklärt sich aus der Karrieresackgasse, in die er damals unverschuldet geraten war.[32] Er nutzte seine Wahl zum Volkstribunen, um für sein Agrarprogramm zu werben. Ausgestattet mit einem großen Redetalent und von griechischen Grammatikern unterrichtet, hielt er kompromisslos an seinem Vorhaben fest und wiegelte das Volk auf.[33] Zum folgenreichen Konflikt mit dem Senat kam es, als Tiberius in einer von ihm eigens einberufenen Volksversammlung (concilium plebis) den Volkstribunen Marcus Octavius(1), der ihm an und für sich nahestand, jedoch einen alternativen Vorschlag des Senats unterstützte, kurzerhand absetzen und seine eigenen Gesetzesvorschläge verabschieden ließ. Dass ein Magistrat mit Hilfe einer von ihm mobilisierten Volksmenge und gegen den Willen der Mehrheit des Senats seine Interessen durchsetzte, stellte einen bis dahin beispiellosen Tabubruch dar.
Kurz darauf brach Tiberius(4) nochmals demonstrativ mit den ungeschriebenen Regeln und Prinzipien der auf Gleichheit und Beachtung des traditionellen Konsenses bedachten Senatorenschaft, indem er sich vom Volk den für die Umsetzung seiner Reform benötigten Zugriff auf das 133 v. Chr. Rom zugefallene Vermögen der pergamenischen Könige bewilligen ließ und eine erneute Kandidatur ankündigte. Die Beschlüsse des Volkes riefen heftige Tumulte hervor, in die der amtierende Konsul Mucius Scaevola(3) nicht eingriff, jedoch war die Geduld der konservativen Kräfte im Senat aufgebraucht. Der hochangesehene Pontifex Maximus Publius Cornelius Scipio Nasica(1) Serapio scharte eine große Zahl von Senatoren im Fides-Tempel(1) auf dem Kapitol(1) um sich, wo der Senat an diesem Tag seine Sitzung abhielt. Ohne ein offizielles Mandat zu besitzen, aber gestützt auf die breite Zustimmung innerhalb der Führungsschicht, ging er gewaltsam gegen Gracchus(5) vor, der seinerseits bereits eine große Menge von Unterstützern auf dem Kapitol hatte versammeln lassen. Die Senatoren stürmten aus dem Tempel und schlugen mit Knüppeln auf das Volk (plebs) ein.[34] Im Handgemenge wurden der Volkstribun und zahlreiche seiner Anhänger erschlagen, und ein vom Senat kurz darauf eingerichteter Sondergerichtshof verhängte harte Strafen gegen die Unterstützer des Gracchus.
Der Einsatz, das überaus riskante und kompromisslose Vorgehen, stand letztlich in keinem Verhältnis zum Ertrag. Das Resultat der Bemühungen des (6)Gracchus blieb dürftig.[35] Weitaus folgenreicher und verhängnisvoller für die res publica waren die revolutionären Mittel, die Tiberius Gracchus zur Durchsetzung seiner politischen Pläne angewandt hatte: Dass er mit der Volksversammlung und nicht mit dem Senat zusammengearbeitet, das Veto eines seiner neun Kollegen im Volkstribunat ignoriert, den Senat im Fall des pergamenischen Erbes hintergangen hatte, mit seiner beabsichtigten Wiederwahl zum Volkstribunen das Annuitätsprinzip verletzt hätte – all dies hatte die politischen und rechtlichen Verfahren der Republik grundlegend in Frage gestellt und die aristokratische Standesmoral aufs Ärgste verletzt. Der langfristige politische Schaden, den Tiberius Gracchus der res publica zugefügt hatte, ist kaum zu überschätzen: Spätestens mit dieser ungeheuerlichen Tat wurde der Senat gespalten. Gracchus hatte bewiesen, welch gefährliches Machtmittel das Volkstribunat in der Hand eines ehrgeizigen Mannes sein konnte, welche Kompetenzüberschreitungen möglich waren, sofern man bereit war, sich über die ungeschriebenen Verhaltensgesetze der Senatsaristokratie hinwegzusetzen.
