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Wie kann man Menschenrechte in der Pflege achten und anwenden? Ein Plädoyer für Wahrung und Verteidigung der Menschenrechte in der Pflege und durch die Pflegenden. Wie kann man Menschenrechte in der Pflege achten und anwenden? - Das Fachbuch zur menschenrechtsbasierten Pflege analysiert, welche Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten sowie -verpflichtungen in Menschenrechten und Menschenwürde für die nationale und internationale pflegerische Versorgungspraxis liegen. Exemplarisch stellen die Autorinnen dies an den Themen Arbeitsmigration, Fachkräftemangel, Personalbesetzung, Ökonomisierung und Privatisierung dar. Sie beschreiben, wie förderlich oder hinderlich bestimmte Arbeitsbedingungen sind, um Menschenrechte und -würde achten zu können. All das unter Bedingungen von Pflegeausbildung und -praxis und im Kontext von Digitalisierung und Migration sowie von Diskriminierung und moralischer Desensibilisierung. Im direkten Umgang von Mensch zu Mensch plädieren die Herausgeberinnen und Autorinnen dafür, Menschenrechte in der Pflege zu achten und anzuwenden. Sie zeigen dies exemplarisch an Themen der Autonomie, Beziehungsgestaltung und Humanität und an Beispielen der Pflege alter Menschen, der Palliative Care und in der Sorge um den Erhalt sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Das Fachbuch wendet sich an Pflegefachpersonen, Pflegestudierende, -lehrende und Pflegeleitende. Aus dem Inhalt I. Globalisierung, Arbeitsmigration und Flucht II. Strukturelle Einbindung von Pflege in globalisierten und ökonomisierten Gesundheitswesen III. Menschenwürde, Menschenbilder und Interaktionen in der Pflege.
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Seitenzahl: 592
Veröffentlichungsjahr: 2020
Olivia Dibelius
Gudrun Piechotta-Henze
(Hrsg.)
Menschenrechtsbasierte Pflege
Plädoyer für die Achtung und Anwendung von Menschenrechten in der Pflege
unter Mitarbeit von
Monika Bobbert
Martin Büscher
Maria do Mar Castro Varela
Judith Dick
Michaela Evans
Monika Habermann
Katharina Heimerl
Karin Kersting
Thomas Klie
Andreas Kruse
Aleksandra Lewicki
Ralf Lottmann
Christine Ludwig
Claudia Mahler
Arne Manzeschke
Sandra Mehmecke
Inga Meyer-Kühling
Uta Oelke
Julia Petersen
Elisabeth Reitinger
Anne Wihstutz
Claudia Winter
Menschenrechtsbasierte Pflege
Olivia Dibelius, Gudrun Piechotta-Henze (Hrsg.)
Wissenschaftlicher Beirat Programmbereich Pflege
Jürgen Osterbrink, Salzburg; Doris Schaeffer, Bielefeld; Christine Sowinski, Köln; Franz Wagner, Berlin; Angelika Zegelin, Dortmund
Prof.in Dr.in Olivia Dibelius (Hrsg.)
Evangelische Hochschule Berlin
Teltower Damm 118–122
14167 Berlin
Prof.in Dr.in Gudrun Piechotta-Henze (Hrsg.)
Alice Salomon Hochschule
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin
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Hogrefe AG
Lektorat Pflege
z. Hd.: Jürgen Georg
Länggass-Strasse 76
3012 Bern
Schweiz
Tel. + 41 31 300 45 00
www.hogrefe.ch
Lektorat: Jürgen Georg, Linnéa Hölterhoff
Bearbeitung: Martina Kasper
Herstellung: Daniel Berger
Umschlagabbildung: Niklas Emmoth, by iStock/Getty Images Plus
Umschlag: Claude Borer, Riehen
Satz: Claudia Wild, Konstanz
Format: EPUB
1. Auflage 2020
© 2020 Hogrefe Verlag, Bern
(E-Book-ISBN_PDF 978-3-456-95913-9)
(E-Book-ISBN_EPUB 978-3-456-75913-5)
ISBN 978-3-456-85913-2
http://doi.org/10.1024/85913-000
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Geleitwort
Vorwort
Teil I: Globalisierung, Arbeitsmigration und Flucht
1 Globaler Markt, lokale KonsequenzenMonika Habermann
1.1 Ungedeckter Bedarf an Pflegefachkräften
1.2 Begrifflichkeiten und Daten
1.3 Rekrutierung von Pflegekräften – menschenrechtliche Aspekte
1.3.1 Globale Gerechtigkeit
1.3.2 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Vermittlungsagenturen
1.3.3 Das Individuum – Pflegekräfte, Patient*innen und Pflegebedürftige
1.3.4 Empirische Befunde zu internationalen Fachkräften
1.4 Handlungsempfehlungen und Schlussfolgerungen
2 Care Work in DeutschlandOlivia Dibelius und Gudrun Piechotta-Henze
2.1 Care Worker*innen als die bessere Alternative
2.2 Historische Sicht und aktueller Kontext
2.2.1 Postkolonialismus und Globalisierung
2.2.2 Hintergründe und Situationen in Deutschland
2.3 Menschenrechtsbasierte Perspektiven
3 Menschenrechte von jungen geflüchteten Kindern in UnterkünftenAnne Wihstutz
3.1 Rechte asylbegehrender Kinder
3.2 Care als Versorgungssystem
3.3 Care als Haltung und Handlung
3.4 Care Verhältnisse von jungen begleiteten geflüchteten Kindern
3.5 Care in Massenunterkünften für Geflüchtete
3.6 Elternrechte und Elternpflichten
3.7 Spielen und Rückzug
3.8 Gesellschaftliche Teilhabe
3.9 Schutz
3.10 Adultismus
3.11 Versorgender schützender Staat
3.12 Perspektiven und Neuorientierungen
Teil II: Strukturelle Einbindung von Pflege im globalisierten und ökonomisierten Gesundheitswesen
4 Mahnung und Umdenken: Menschenrechte von ÄlterenClaudia Mahler
4.1 Von der Unsichtbarkeit älterer Menschen
4.1.1 Entwicklungen im Menschenrechtsschutzsystem
4.1.2 Ein menschenrechtlicher Ansatz
4.2 Konkrete Empfehlungen durch die UN-Vertragsausschüsse
4.3 Die Lage in Deutschland
4.3.1 Diskriminierungsfreiheit, Autonomie, Inklusion und Zugang zum Recht
4.3.2 Menschenrechte Älterer
4.3.3 Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
4.3.4 Recht auf Freiheit von Gewalt
4.4 Die Menschenrechte der Pflegenden
4.5 Perspektive: Menschenrechte als Messlatte für gute Pflege
5 Menschenrechte, Pflege und die PflegeversicherungThomas Klie
5.1 Professionelle Pflege und Menschenrechte
5.2 Bedeutungszuwachs von Menschenrechten in der Pflege
5.3 Menschenrechtsverletzungen und Pflege
5.4 Problemorientierte Bilanz und Handlungsfelder
5.4.1 Professionalisierung der Pflege und Menschenrechte
5.4.2 Assessment und Rechtswahrnehmung
5.4.3 Technik und Verrechtlichung
5.4.4 Menschenrechte und Qualitätssicherung
5.4.5 Pflegeversicherung und Menschenrechte
5.4.6 Menschenrechte in geteilter Verantwortung
5.5 Schlussbemerkung
6 Mobilisierung von Recht in der PflegeJudith Dick
6.1 Menschenrechte in der Diffusionsspirale mit Bumerang
6.2 Soziale Menschenrechte gerichtlich durchsetzen
6.3 Rechtschutzpotentiale trotz Pflegebedürftigkeit
6.4 Whistleblowing als Kontrolle angesichts des Pflegenotstands
6.5 Machtfragen von Medizin und Pflege
6.6 Menschenrechtsschutz vor Gewalt in der häuslichen Pflege
6.7 Beratung und gegenseitige Kontrolle
6.8 Fazit
7 Wettbewerb als LeitmotivMartin Büscher
7.1 Ökonomisierung. Eine Bestandsaufnahme im Gesundheitswesen
7.2 Ökonomisierung: Vorgaben neo-liberaler Wirtschafts- und Sozialpolitik
7.3 Die Wiedereinbettung von Managementkonzepten
7.4 Ordoliberale Gesundheitspolitik als Vorgabe des Gesundheitswesens
7.5 Ein ordnungspolitischer Rat für das Gesundheitswesen
8 Zwischen Klasse, Profession und Betrieb – Interessenorganisation in der AltenpflegeMichaela Evans und Christine Ludwig
8.1 Zukunft der Altenpflege als Humanisierungsprojekt
8.2 Chancen für bedarfsorientierte Versorgung und bessere Arbeit
8.3 Aushandlungsprozesse jenseits der Professionsgrenze
8.4 Ausdifferenzierung der Interessenorganisation und -vermittlung in der (Alten-)Pflege
8.5 Ausblick: Stolpersteine und Herausforderungen
9 Personalmangel in der Pflege: Herausforderungen und LösungsmöglichkeitenUwe Bettig
9.1 Fachkräftemangel in der Pflege
9.2 Ansatzpunkte zur Lösung
9.2.1 Die Rolle der Unternehmen
9.2.2 Die Rolle der Politik
9.2.3 Die Rolle der Hochschulen
9.3 Realer Mangel und mögliche Perspektiven
10 Personelle Besetzung im Pflegebereich von KrankenhäusernInga Meyer-Kühling und Sandra Mehmecke
10.1 Strukturelle Rahmenbedingungen und subjektive Belastungsfaktoren
10.2 Menschenrechtsbasierte Versorgung in diesem Kontext
10.3 Personalbedarf in der Pflege
10.4 Personalbindung und Personalgewinnung
10.5 Fazit
11 Generalistische Pflege auf AugenhöheClaudia Winter
11.1 Generalistisch denken und handeln
11.2 Die generalistische Pflegeausbildung: Hürden und Chancen
11.3 Emotionale Herausforderungen während der praktischen Pflegeausbildung
11.3.1 Entstehungskontext und Untersuchungsanlage
11.3.2 Empirische Ergebnisse
11.4 Der Feindseligkeit Pflegender ausgesetzt sein
11.4.1 Verständnis von Feindseligkeit in der Pflege
11.4.2 Häufige Muster von Feindseligkeit gegenüber Auszubildenden
11.5 Entwurf eines persönlichkeitsstärkenden Praxisbegleitungskonzepts
11.5.1 Bildungs-, Pflege- und Lernverständnis
11.5.2 Methodische Implikationen zur Gestaltung von Begleitungsthemen
11.6 Die Generalistik – eine Herausforderung
12 Digitalisierung und Roboterisierung in der PflegeArne Manzeschke und Julia Petersen
12.1 Das Menschengerechte in der Digitalisierung bedenken
12.2 Technikeinsatz in der Pflege
12.3 Ethisch-anthropologische Überlegungen
12.4 Exkurs über Menschenrechte und Menschenwürde
12.5 Menschliche Würde und Technikeinsatz in der Pflege
12.6 Robotik in der Pflege – ethische und anthropologische Aspekte
12.7 Beziehungen als Ausgangs- und Zielpunkt der Pflege
12.8 Implikationen
Teil III: Menschenwürde, Menschenbilder und Interaktionen in der Pflege
13 Würde des Alters – Ausdruck der Humanität einer GesellschaftAndreas Kruse
13.1 Vielschichtigkeit von Alternsprozessen
13.2 Perspektiven jenseits der eigenen Person
13.3 Vermeidung einseitiger Belastungsdiskurse
13.4 Integration von Potenzial- und Verletzlichkeitsperspektive
13.5 Zugang zum Erleben der Person mit Demenz
13.6 Allgemeine Menschenwürde und spezifische Würde des Menschen
13.7 Würde im Kontext von Grundbefähigungen und Verwirklichungschancen
13.8 Mitverantwortung (Sorge) für andere Menschen
14 Pflege im Alter: Fürsorge-Herausforderungen des AutonomieprinzipsMonika Bobbert
14.1 Autonomie als Phänomen und Anspruch
14.1.1 Selbstständigkeit und das Autonomieprinzip in Gerontologie und Altenhilfe
14.1.2 Autonomie und Theorien des Alterns
14.1.3 Handlungsautonomie als Fähigkeit und Aufgabe
14.1.4 Zum Begriff der Autonomie
14.1.5 Autonomie: Deskription, Evaluation und Präskription
14.2 Drei Typen von Autonomiekonzepten im ethischen Diskurs
14.2.1 Libertäre Autonomie
14.2.2 Hierarchische Autonomiekonzepte
14.2.3 Autonomie als moralische Selbstverpflichtung
14.3 Informierte Zustimmung: zwischen libertären und hierarchischen Autonomiekonzepten
14.4 Autonomiekonzepte im Diskurs: Ergebnisse
14.4.1 Wissen um unterschiedliche Autonomieprinzipien
14.4.2 Autonomiekonzepte: Voraussetzungen und etwaiger Förderbedarf
14.4.3 Autonomie von Menschen im Alter
14.4.4 Teilreziprozität bei Fürsorge für das Autonomieprinzip
14.4.5 Autonomieprinzip und Verletzbarkeit des Menschen
15 Gewalt in der PflegeUta Oelke
15.1 Die Menschen stärken und die Sachen klären
15.2 Grundzüge szenischer Bildungsarbeit
15.2.1 Menschrechtsbasiertes Bildungsverständnis
15.2.2 Lernverständnis und Haltungsarbeit
15.3 Kernannahmen zum Thema „Gewalt in der Pflege“
15.4 Das Seminar „Gewalt in der Pflege“
15.4.1 Alltägliche Gewalt
15.4.2 Nachhaltig erinnerte Gewaltszenen
15.5 Das Schweigen brechen
16 Gleichbehandlung in der Pflege?Aleksandra Lewicki
16.1 Demografischer Wandel und Vielfalt – synergetische Entwicklungen?
16.2 Reformbemühungen von Caritas und Diakonie
16.3 Die qualitative Erhebung
16.3.1 Fachkräfte in der Pflege
16.3.2 Pflegeempfänger*innen
16.4 Schlussfolgerungen und Reformvorschläge
17 Pflegefachlicher Anspruch und moralische DesensibilisierungKarin Kersting
17.1 Widerspruch in den Anforderungen an Pflegende
17.2 Versprochene Patient*innenorientierung und die Versorgungsrealität
17.3 Dialektik von Sollen und Sein in der Pflege
17.4 „Bürgerliche Kälte“ und Reaktionsmuster auf Kälte
17.5 Der Stellenwert von Reflexion
18 Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – menschenrechtsorientierte Pflege im Alter?María do Mar Castro Varela und Ralf Lottmann
18.1 LSBTIQ+ im Alter: Wenig Forschung, bedenkliche Tendenzen
18.2 Methodisches Vorgehen zur Studie mit LSBTIQ+ Senior*innen
18.3 Wiederholtes Coming Out: Verletzlichkeit und Handlungsmacht im Fokus
18.4 Schlussfolgerungen
19 Bis zum Lebensende und darüber hinaus: Palliative CareElisabeth Reitinger und Katharina Heimerl
19.1 Wie und was zu tun ist
19.2 Wurzeln und Entwicklungsstränge
19.3 Sich an Betroffenen und ihren Bedürfnissen orientieren
19.4 Achtsame und würdigende Beziehungen
19.5 Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Sorgekultur
19.6 Palliative Care als Menschenrecht
Anhang
Herausgeberinnen- und Autoren*innenverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Die Vorstellung einer Würde des Menschen ist in theologischen, philosophischen und verfassungsrechtlichen Traditionen überliefert. Sie kommt allen Menschen in gleichem Maße zu und kann nicht verloren gehen oder aberkannt werden. Gleichwohl wird Menschenwürde durch eigene oder durch Handlungen anderer Menschen sowie durch strukturelle Rahmenbedingungen verletzt. Durch Gewalt, aber auch durch Eingriffe in Freiheitsrechte können Menschen derart geschädigt werden, dass „… die nicht bloß dem Ehrliebenden (der auf Achtung anderer Anspruch macht, was ein jeder bloß tun muss) schmerzhafter sind als der Verlust der Güter und des Lebens, sondern auch dem Zuschauer Schamröte abjagen, zu einer Gattung zu gehören, mit der man so verfahren darf.“ (Kant, 1797, zit. nach Ludwig, 2017, S. 111). Was Immanuel Kant in der Zeit der beginnenden Aufklärung zu staatlicher Willkür und unmenschlichen Strafen bemerkte, wurde zum Wegbereiter für die Menschenrechte. Würde ließ sich nicht länger nur als eine Eigenschaft von Menschen auffassen, die sie deshalb besitzen, weil sie Menschen sind. Vielmehr ging es nun auch darum, dass diese Würde das Anrecht verlieh, in einer bestimmten Art und Weise geachtet und behandelt zu werden.
Kants Zitat bekam für mich Anfang der 90-er Jahre des 20. Jahrhunderts eine neue Bedeutung. Pflege kam als Studiengang in unterschiedlichen Formaten an die Hochschulen. Mit der Akademisierung erlebte auch die Ethik in der Pflege einen Aufschwung und wurde zu einem wichtigen, aber nicht unumstrittenen Thema. Pflegende hatten es zu allen Zeiten mit vulnerablen Menschen zu tun, sei es bei Versorgung von Kranken, in der Betreuung von Alten oder in der Begleitung von Sterbenden. Das Berufsethos der Pflege vermittelte eine sensibilisierte Haltung zu asymmetrischen Pflegebeziehungen und übte diese durch Sozialisationsprozesse im Berufsalltag ein. Mit der Akademisierung und der Pflegeethik sollte sich dieser Zugang verändern. Nun galt es, das eigene pflegerische Handeln kritisch in den Blick zu nehmen, es an Maßstäben ethischer Überlegungen und Traditionen zu reflektieren und rechenschaftsfähig insbesondere in Konfliktsituationen zu sein. Ein internalisiertes Pflegeethos konnte dabei zwar eine für den Berufsstand angemessene Handlung hervorbringen, reichte aber für die zunehmend komplexer werdenden Herausforderungen des Gesundheitswesens nicht mehr aus.
Mein Weg führte mich zu dieser Zeit als Ethikprofessorin in einen der neu entstandenen Studiengänge der Pflege, namentlich in die Pflegewissenschaft. In Seminaren und bei Vorlesungen arbeitete ich nun mit Studierenden zusammen, die über hohe Pflegeexpertise und lange Berufspraxis verfügten. Es waren die besten Fachkräfte der Pflege, die die Möglichkeiten eines einschlägigen Studiums mit großem Engagement wahrnahmen. Nur der Zugang in der Pflegeethik gestaltete sich schwierig. Denn schließlich: Was konnte besser sein als eine gefestigte pflegerische Haltung? Über Moral und Ethik wurde nicht diskutiert, denn eine für die Pflege am Menschen angemessene Gesinnung war vorhanden. Oder sie war es halt nicht. Was gab es darüber hinaus zu sagen?
Ein intensiver Austausch über ethische Fragen gelang über das Kant-Zitat. Es brach die Sprachlosigkeit auf. Über Situationen, die Schamröte ins Gesicht treiben, konnten die Studierenden der Pflegewissenschaft reichlich berichten. Obwohl die Geschehnisse z. T. viele Jahre zurück lagen, wurden die Geschichten unter Kopfschütteln, Betroffenheit und Tränen erzählt. Vor dem Hintergrund von Menschenwürde und Menschenrechten war ein intuitives Verständnis von Moral in den geschilder|14|ten Erlebnissen erkennbar, aber auch die Schwierigkeit, Entscheidungen ethisch begründet treffen, Situationen als unangemessen zurückweisen oder sich einer Anordnung verweigern zu können. In einer Geschichte ging es um das Zimmer einer Krebspatientin im fortgeschrittenen Stadium, die vor Schmerzen schrie und die nicht ausreichend therapiert werden konnte. Pflegende mieden in stiller Übereinkunft diesen Raum, wenn es ihnen nur irgendwie möglich war. Eine andere Episode handelte von einer stark übergewichtigen Patientin, die über viele Tage zum allgemeinen Spott auf einer Station wurde. Durch Blicke und Gesten machten sich Pflegende in ihrer Gegenwart lustig. Die Patientin wurde dann in ein anderes Krankenhaus verlegt, weil sich die erhofften Genesungsfortschritte nicht einstellen wollten. An Patient*innen mit apallischem Syndrom wurden in einer Pflegeeinrichtung mit großem Forschungsinteresse, aber ohne eingeholte Einwilligung neue Pflegematerialien „ausprobiert“ und die Ergebnisse für eigene Studien verwertet. In der ambulanten Pflege entstanden am Monatsende Versorgungssituationen, in denen Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung kein Frühstück gereicht werden konnte, weil aus Geldnot nichts Essbares mehr verfügbar war. Pflegende standen dann vor der Frage, ob sie Nahrungsmittel aus eigenen Vorräten mitbringen oder ob sie eine Behörde mit der Konsequenz informieren sollten, dass daraus weitreichende Veränderungen für das Leben der Betroffenen anstehen könnten. Ausländische Hilfskräfte für die häusliche Betreuung von Patient*innen mit dementiellen Erkrankungen wurden auf Parkplätzen hinter Supermärkten angeworben; sie lebten und arbeiteten dann wochenlang ohne Privatsphäre auf der Ausziehcoach im Wohnzimmer einer mit der Pflege überforderten Familie.
Die Berichte über Verletzungen von Menschenwürde und Menschenrechten sind zahlreich, denn menschenrechtsbasierte Pflege stellt eine dauerhafte Herausforderung in der Pflege dar. Meine Aufgabe in der Pflegeethik war und ist es noch heute, Pflegende mit einer Sprache und mit Denkansätzen vertraut zu machen, die aus der emotionalen Betroffenheit heraushelfen und sie sprach- und handlungsfähig werden lassen. Denn darum geht es: ethische Probleme in schwierigen Situationen wahrzunehmen, sie zu benennen und mit anderen Beteiligten über eine Lösung ins Gespräch zu kommen. Wichtig dabei sind ein reflektierter Standpunkt, der gegebenenfalls auch gegen Widerstände vertreten werden kann, sowie der Mut, beherzt zu handeln. Pflege ist wie kaum eine andere Profession untrennbar mit der Frage verbunden, wie berufsbezogene Situationen menschenwürdig und menschengerecht gestaltet werden können.
Aus der Würde jedes einzelnen Menschen ergeben sich normative Konsequenzen im Blick auf Selbstverpflichtungen und Tugendpflichten gegenüber anderen. Menschen können ihre eigene Würde aufs Spiel setzen durch die Art und Weise, wie sie mit sich selbst oder mit anderen umgehen. Entfremdung von der Arbeit kann beispielsweise dazu führen, dass die Würde in Gefahr gerät. Zur Wahrung der Würde gehört ein „Schutzraum“ für das eigene Leben, in dem eigene Bedürfnisse und Vorstellungen von einem guten Leben umgesetzt werden können. Menschen, die zu Arbeitsmaschinen in der Pflege degradiert werden und sich im ständigen Einsatz befinden, verlieren das Gefühl für das eigene Subjekt sein. In der Gefahr stehen nicht nur Hilfskräfte in ungeschützten Arbeitsverhältnissen, sondern auch Pflegende in Zeiten des Pflegenotstands. Würde entsteht ferner als Tugendpflicht in der Begegnung. Menschen schulden sich gegenseitig Wohlwollen und sollten Formen der Missachtung sowie der üblen Nachrede und Verhöhnung unterlassen, wenn sie die Würde anderer Menschen wahren wollen. Gegen gelegentliche Späße ist nichts einzuwenden. Doch wird über einen Menschen im Zustand von Krankheit als Ganzes gespottet, etwa über sein äußeres Erscheinungsbild, entsteht Ohnmacht und damit Würdeverlust. Die betroffene Person |15|kann sich nicht dagegen wehren. Die auferlegten Tugendpflichten gegenüber anderen Menschen werden somit in grober Weise verletzt, dadurch verlieren diejenige ihre Würde, die so handeln. Dies ruft die bei Kant erwähnte Schamröte hervor.
Aus der Menschenwürde erwachsen auch Rechtspflichten. Sie sind im Ethos der Menschenrechte verankert, einer äußeren Gesetzgebung unterworfen und werden jedem Menschen als natürliches Recht anerkannt. Im politisch-institutionellen Raum eines demokratischen Verfassungsstaates umgesetzt bilden sie ein System koexistierender Freiheiten. Zu Zeiten Kants ging es zunächst darum, Abwehrrechte gegenüber einem übermächtigen Staat zu erwirken. Heute noch kann es für Pflegende in dieser Hinsicht zu konflikthaften Situationen kommen, wenn beispielsweise behandlungsbedürftige Asylbewerber*innen aus Einrichtungen geholt werden, weil sie zur Abschiebung vorgesehen sind. Zentraler für die Pflege sind jedoch Menschenrechte und ihre Umsetzung in Form von sozialen Teilhabe- und Anspruchsrechten. Eine Schmerzpatientin hat durch ihr Menschsein Anrecht auf eine angemessene palliative Behandlung. Schwierigkeiten bei der Wirksamkeit einer Therapie können und dürfen keinen Grund liefern, Menschen aus der sozialen Gemeinschaft auszuschließen. Auch sind Patient*innen mit apallischem Syndrom keine Versuchsobjekte. Es bedarf ihrer Zustimmung, entweder durch den/die gesetzlich dafür vorgesehene/n Vertreter*in oder je nach Beeinträchtigung durch Kommunikation mit dem/der Betroffenen selbst. Hier steht mehr als der Verlust von Autonomie auf dem Spiel. Ausländische Hilfskräfte in häuslichen Pflegesituationen schließlich brauchen einen geregelten Rechtsrahmen für ihre Tätigkeit, sodass sie nicht nur Teilhaberechte in Anspruch nehmen können, sondern auch die Möglichkeit zur Entwicklung und Entfaltung ihrer Potentiale haben. Familien, die eine ganztägige Form der Betreuung von Angehörigen benötigen, sollten legale und bezahlbare Angebote zur Verfügung stehen. Ein ausgebautes Netz an teilstationären Angeboten mindert die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen. Nicht zuletzt dürfen unzureichende strukturelle Rahmenbedingungen wie fehlende materielle Lebensgrundlagen im Alter nicht dazu führen, dass Pflegende durch persönliches Engagement Ersatzleistungen erbringen. Dies kann nur im Notfall und dann kurzfristig eine Lösung sein.
Menschenrechtsbasierte Pflege wirft weitere Fragen auf. Wie steht es beispielsweise mit dem Recht auf internationale Solidarität? Bereits heute werden Pflegefachkräfte aus dem europäischen Ausland sowie aus Schwellenländern für den Dienst in deutschen Krankenhäusern verpflichtet, in denen es an ausgebildetem Personal fehlt. Die Versorgungsstruktur in den Herkunftsländern der Pflegenden sinkt damit weiter ab. Soziale Rechte zu verwirklichen bedeutet auch, Chancen und Mittel für ein menschenwürdiges Leben in Krankheit, Alter und Sterben für alle Menschen weltweit zu ermöglichen. Hierzu wird es in der Pflegeethik einen umfassenden Diskurs geben müssen.
Der vorliegende Band „Menschenrechtsbasierte Pflege. Plädoyer für die Achtung und Anwendung von Menschenrechten in der Pflege“ thematisiert Menschenwürde und Menschenrechte in vielfältigen Aspekten und ist damit für den Berufsalltag der Pflege von hoher Relevanz. Ich wünsche ihm viele interessierte Leser*innen.
Marion Großklaus -Seidel
Kant, I. (1797). Von den Tugendpflichten gegen andere Menschen aus der ihnen gebührenden Achtung. § 39. In B.Ludwig (Hrsg.) (2017). Philosophische Bibliothek. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre: Metaphysik der Sitten. Zweiter Teil. Hamburg: Felix Meiner Verlag.
In Zeiten der Globalisierung, Ökonomisierung und des demographischen Wandels gerät Pflege als gesellschaftlich und individuell unverzichtbare, gleichwohl stetig abnehmende Versorgungsressource – endlich nun auch – in den Fokus von Politik und Gesellschaft. Die Situation für die Pflegenden und zu pflegenden Menschen verschärft sich zunehmend. Die Folgen zeigen sich immer häufiger sowohl in offenen als auch in vielfältig verdeckten menschenrechtswidrigen und menschenunwürdigen Arbeits- und Versorgungsbedingungen und Begegnungen.
Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze und Konzertierten Aktion Pflege gibt es aber auch berechtigte Hoffnungen, dass gesetzliche Veränderungen die Situation des Pflegepersonals und der zu pflegenden Menschen nachhaltig verbessern. Zudem gibt es Reformen im Bildungsbereich wie das neue Pflegeberufegesetz, die zur Professionalisierung der Pflege beitragen.
In der Pflege haben Menschenrechte eine lange Tradition, wie dies sich z. B. in der Pflegeethik widerspiegelt. Prinzipien der Achtung der Würde, Fürsprache, Wertschätzung, Solidarität, Gerechtigkeit und Stärkung der Autonomie gehen von der Vulnerabilität (Verletzlichkeit) des Menschen bei Unterstützungsbedarf und in Situationen der Pflege aus. Von Pflegenden wird grundsätzlich ein menschenrechtsbasiertes Handeln gefordert, das sich auch in Konfliktsituationen und Spannungsfeldern zeigen soll. Als richtungsweisend ist in diesem Zusammenhang auf das Fürsprache-Modell von Fry (Fry, 1995, S. 41) zu verweisen. Dort ist die Rolle der Pflegenden durch das Prinzip der Fürsprache im Sinne der menschenrechtsbasierten Aufgaben der Pflegenden verankert: Die Patient*innenrechte zu schützen und die Werte und die Entscheidungen der Patient*innen zu respektieren.
Die genannten Prinzipien sind Bestandteil des Berufskodex des International Council of Nurses (ICN, 2012). Damit gehören sie auch zur deutschen Berufsordnung für die Gesundheits- und Pflegeberufe und sind daher bindend für die Umsetzung in der Praxis.
Für das vorliegende Buch haben wir Autor*innen angefragt, die ausgewiesene Expert*innen in diesem Themenfeld sind. Ihre durchaus kontroversen Sichtweisen dürften sowohl eine fachspezifische als auch breite gesellschaftspolitische Diskussion anregen. So führt Claudia Mahler in ihrem Beitrag aus, dass das Recht auf Pflege im menschenrechtlichen Rahmen nicht explizit geregelt ist – im Gegensatz zu Rechten auf Gesundheit, Wasser und Sanitärversorgung. Das Fehlen einer Regelung bezüglich des Rechtes auf Pflege (Langzeitpflege) und Palliativpflege erzeugt aus ihrer Sicht große Unklarheiten. Sie legt dar, dass in der Pflege Menschenrechte überwiegend im Kontext von Menschenrechtsverletzungen genannt werden und der präventive Ansatz von Menschenrechten nicht erkannt und ausgeschöpft wird. Thomas Klie weist im Gegensatz dazu darauf hin, dass die Pflege sich anders als die Soziale Arbeit nicht (explizit) als Menschenrechtsprofession sieht, obwohl durch den Berufskodex des ICN Menschenrechte eine zentrale ethische Bedeutung für die Handlungsprämissen und Zielsetzungen professioneller Pflege haben. Er sieht auch keine Notwendigkeit einer besonderen Kodifizierung für pflegebedürftige und ältere Menschen, da bereits andere Rechte, wie z. B. die UN-Behindertenrechtskonvention, greifen. Judith Dick geht der Frage nach, ob die Mobilisierung von Menschenrechten in der stationären Pflege überhaupt funktionieren kann, da es sich überwiegend um eine vulnerable Gruppe von Menschen handelt und es kein Zufall ist, dass in diesem Bereich wenige Wi|18|dersprüche eingelegt werden und es kaum zu Verfahren kommt.
Der Diskurs ist somit eröffnet, welche menschenrechtlichen Grundlagen bereits bestehen und welche für die Zukunft dringend noch erforderlich sind. Weiterhin besteht die Frage, wie diese Menschenrechte niedrigschwellig einklagbar sind.
Das Buch legt Menschenrechte und Menschenwürde als Gestaltungs- und Handlungsoptionen auf der Makro-, Meso-, und Mikroebene zugrunde, um die aktuellen Problemstellungen und Herausforderungen zu identifizieren und zu analysieren. Dabei belässt es das Buch aber nicht, vielmehr folgen Lösungsmöglichkeiten, die Chancen deutlich machen und Perspektiven konstruktiver Neuorientierungen und Handlungen aufzeigen. Auf menschenrechtsbasierte Begrifflichkeiten und Interdisziplinarität wurde besonders geachtet. Das Buch gliedert sich in drei Buchteile:
Teil I: Globalisierung, Arbeitsmigration und Flucht
Teil II: Strukturelle Einbindung von Pflege im globalisierten und ökonomisierten Gesundheitswesen in Deutschland
Teil III: Menschenwürde, Menschenbilder und Interaktionen in der Pflege
Monika Habermann analysiert die internationalen Rekrutierungspraxen von Pflegefachkräften vor dem Hintergrund des weltweit wachsenden Bedarfs von Pflegeleistungen und der sinkenden Zahl von Fachkräften und untersucht die Folgen der vermehrten Rekrutierung von Pflegekräften aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Sie bietet Empfehlungen im Sinne des Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel an. Olivia Dibelius und Gudrun Piechotta-Henze fokussieren die Pflege in der Häuslichkeit. Um ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu gewährleisten, das wünscht sich die Mehrheit der älteren Menschen, werden immer mehr Care Worker*innen aus dem Ausland in den Privathaushalten beschäftigt. Deren Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse sind meistens prekär. Die Autorinnen hinterfragen diese Arbeitssituation im Kontext von Postkolonialismus und Gender.
Basierend auf einer empirischen Untersuchung untersucht Anne Wihstutz die Lebensverhältnisse von sehr jungen, noch nicht eingeschulten begleiteten Kindern in Unterkünften für Menschen mit Fluchterfahrung aus einer Perspektive, die insbesondere ihr Recht auf Entwicklung, auf Versorgung, auf Partizipation und Schutz vor Gewalt in den Mittelpunkt rückt und als Care Recht verhandelt werden.
Die menschenrechtlichen Grundlagen und Konsequenzen werden in den drei Beiträgen der Rechtswissenschaftler*innen von Claudia Mahler, Thomas Klie und Judith Dick (wie bereits oben beschrieben) mit unterschiedlichen Akzenten und Schlussfolgerungen beschrieben und diskutiert. Martin Büscher identifiziert die Ursachen und Begleiterscheinungen der Ökonomisierung im Gesundheitswesen und fordert ein multi-rationales Denken und die Neuwahrnehmung des Primats der Politik. Die Autorinnen Michaela Evans und Christine Ludwig stellen fest, dass der steigende Versorgungsbedarf in der Altenpflege in Einklang mit hoher Versorgungsqualität und hoher Arbeitsqualität zu bringen ist. Die Zukunft der Altenpflege ist ein „Humanisierungsprojekt“, das den Anspruch verfolgt, menschenwürdige Pflege mit menschenwürdiger Arbeit zu verknüpfen. Dazu braucht es gute Arbeitsbedingungen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und eine arbeitspolitische Bodenhaftung. Uwe Bettig beschreibt den Personalmangel in der Pflege und zeigt mögliche Wege daraus auf. Trotz Wachstumspoten|19|zial im Bereich der Pflege liegt ein flächendeckender Mangel an Fachkräften vor. Die Perspektiven liegen im Bereich der Unternehmen, der Politik, und der Akademisierung. Inga Meyer-Kühling und Sandra Mehmecke geht es um die angemessene personelle Besetzung im Pflegebereich von Krankenhäusern. Sie beschreiben die Auswirkungen der steigenden Arbeitsdichte und niedrigen Personalkapazität auf die pflegerische Versorgung und diskutieren Möglichkeiten der Personalgewinnung. Claudia Winter postuliert, dass die generalistische Pflegeausbildung für viele Pflegende eine berufliche und persönliche Herausforderung sein wird, da sich ein gemeinsames Berufsverständnis entwickeln muss. Deshalb bedarf es einer persönlichkeitsstärkenden Begleitung bereits während der Ausbildung. Arne Manzeschke und Julia Peterson betrachten die Digitalisierung und Roboterisierung in der Pflege kritisch. Forschung und Entwicklung entsprechender technischer Systeme sind um die Bedarfe der Leistungsempfänger*innen herum zu konzentrieren. Die Digitalisierung kann als Prozessoptimierung ggf. an diesen Rahmenbedingungen ansetzen, wenn die Akteur*innen konsequent miteinbezogen werden, was im Zuge des Personalmangels schwierig ist.
Andreas Kruse nimmt eine Differenzierung des Würdebegriffs im Kontext von Grundbefähigung und Verwirklichungschancen vor und legt den Befähigungsansatz von Martha Nussbaum zugrunde. Aus Menschenwürde ergeben sich dann Menschenrechte. Der Fokus liegt dabei auf Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Für Monika Bobbert ist Autonomie mehr als Unabhängigkeit von der Hilfe anderer. Sie unterstreicht, dass bei hochbetagten Menschen die nahestehenden, professionellen Helfer*innen sowie die Gesellschaft „fürsorglich“ die allgemeine Autonomiefähigkeit absichern müssen. Uta Oelke beschreibt Gewalt in der Pflege basierend auf Beiträgen der szenischen Bildungsarbeit. Die Autorin diskutiert Möglichkeiten der Prävention und des reflexiv-konstruktiven Umgangs damit. Im Kontext einer soziologischen Studie untersucht Aleksandra Lewicki Prinzipien der Gleichbehandlung von Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass eine Abwertung bestimmter Lebensentwürfe und damit eine Diskriminierung in diesen Einrichtungen stattfinden. Rechtliche und institutionelle Reformvorschlage werden beschrieben und diskutiert. Karin Kersting beschreibt das Phänomen der moralischen Desensibilisierung. Die Ursachen dazu sieht sie in den widersprüchlichen Anforderungen an Pflegende und Lehrende, eine „Dialektik von Sollen und Sein in der Pflege“. Sie zeigt Perspektiven auf wie „Räume der Reflexion“, „Kritik bewahren“, „Selbstschutz“ und „an Anspruch festhalten“. Maria do Mar Castro Varela und Ralf Lottmann illustrieren, warum pflegebedürftige LSBTIQ+ im Vergleich zu heterosexuellen bzw. cis-Pflegebedürftigen seltener eine gute Versorgung erhalten. Es werden die grundsätzliche Heteronormativität in der Pflege problematisiert und Handlungsempfehlungen für eine menschenrechtsbasierte Pflege formuliert. Elisabeth Reitinger und Katharina Heimerl beschreiben die Voraussetzungen für achtsame und würdigende Beziehungen in der palliativen Betreuung und Pflege. Anschließend wird die Frage diskutiert, ob und wie Palliative Care als Menschenrecht ernst genommen wird.
Um Geschlechtergerechtigkeit und Gendersensibilität zu gewährleisten, ist das Asterisk, das Gender* in den Artikeln verwendet worden.
Dieses Buch konnte nur durch das Engagement und die Expertise der hier genannten Autoren*innen der unterschiedlichsten Disziplinen und Handlungsfelder gelingen. Dafür danken wir allen nachdrücklich. Weiterhin danken wir dem Verlagsteam und dem Pro|20|grammleiter Pflege des Hogrefe Verlags Jürgen Georg und der Lektorin Martina Kasper für die Unterstützung und professionelle Lektorierung des Buches.
Möge das vorliegende Buch „Menschenrechtsbasierte Pflege. Plädoyer für die Achtung und Anwendung von Menschenrechten in der Pflege“ mit seinen komplexen Sichtweisen zum Nachdenken anregen, für konstruktive Diskussionen sorgen und nachhaltig zu Menschenwürde in der Pflege beitragen.
Olivia Dibelius & Gudrun Piechotta-Henze
Fry, S. T. (1995). Ethik in der Pflegepraxis. Anleitung für ethische Entscheidungsfindungen. Eschborn: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) e. V.
International Council of Nurses. (2012). The ICN-Code of Ethics for Nurses. Zugriff am 14.09.2019 unter https://www.icn.ch/sites/default/files/inline-files/2012_ICN_Codeofethicsfornurses_eng.pdf
Monika Habermann
Zusammenfassung
Die Versorgungssituation in der Pflege ist in vielen Ländern durch einen Mangel an Fachkräften bei gleichzeitig steigendem Bedarf bestimmt. Beantwortet wird diese defizitäre Situation nun auch in Deutschland durch eine vermehrte Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Der Beitrag untersucht die Folgen auf der Grundlage der Menschenrechte aus drei Perspektiven: (1) länderbezogene Ungleichheiten und Verantwortlichkeiten, (2) die Rechte und Pflichten von Gesundheits- und Pflegeorganisationen sowie (3) ethische Fragestellungen, die Individuen, d. h. Pflegefachkräfte und Patient*innen/Pflegebedürftige betreffen.
Schlüsselbegriffe: Wanderung, Pflegefachkräfte aus dem Ausland, Pflegequalität, Pflegekräftemangel, Patient*innenrechte
Abstract
In many countries, the situation concerning the provision of nursing care is governed by a lack of skilled staff accompanied by growing demand. Germany is also now responding to the deficiencies created by this situation by increasingly recruiting skilled staff from abroad. This contribution investigates the consequences from a human rights point of view from three perspectives: (1) country-related disparities and responsibilities, (2) the rights and obligations of health and nursing care organisations and (3) ethical issues affecting individuals, i. e. nursing care staff and patients/those in need of care.
Key words: nurse migration, foreigned trained nurses, nursing quality, nursing shortage, patient rights
Der demographische Wandel in Europa und weltweit ist mit einem zunehmenden Fachkräftemangel verbunden. Dieser macht sich auch bei den Pflegefachkräften bemerkbar. Dem wachsenden Bedarf von Pflegeleistungen steht eine sinkende Zahl von Fachkräften gegenüber. Die Vorausberechnungen für ein absehbares Defizit an Pflegefachkräften in Deutschland gehen auf der Grundlage unterschiedlicher Szenarien von bis zu 214.000 im Jahr 2025 (Afentakis & Maier, 2010) oder bis 500.000 fehlenden Fachkräften (Rothgang, Müller & Unger, 2012) im Jahr 2030 aus. Weltweit, so berichtet die Weltgesundheitsorganisation, werden 2030 bis zu 9 Millionen zusätzliche Fachkräfte im Pflege- und Hebammenwesen benötigt, um die mit den Mitgliedern der Vereinten Nationen konsentierten Ziele einer nachhaltigen Entwicklung im Gesundheitsbereich umzusetzen. Insbesondere Afrika und Südostasien sind schon jetzt von einem eklatanten Mangel betroffen (Weltgesundheitsorganisation, 2018a).
Zahlreiche Faktoren haben zu dem seit Jahrzehnten wachsenden Missverhältnis von Bedarf und Angebot an Fachkräften in der Pflege beigetragen. So wurden in vielen Ländern ungenügend junge Menschen für die Ausbildung eingeworben oder es stehen nicht ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung. Vielfach verbleiben junge, examinierte Fachkräfte nicht im Beruf aufgrund der unzureichenden Arbeitsbedingungen (Bagnasco et al., 2017). Das Pflegewesen ist weiter einer soziokulturellen Rahmung unterworfen, die den Beruf nach wie vor weltweit als Frauenberuf ausweist. So sind in Deutschland 82 – 85 Prozent (Kranken- und Gesundheitspflege/Altenpflege) der Pflegenden weiblich (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2018). Weltweit sind 70 Prozent aller im Gesundheits- und Sozialbereich Tätigen Frauen, gegenüber 41 Prozent in allen Beschäftigungssektoren (Weltgesundheitsorganisation, 2018a). Auch in der theoretischen Konzeption ist der Pflegeberuf vielfach einem weiblich konnotierten Sorge-Beruf („Caring“) zugeordnet und damit einem therapeutischen, heilenden „Curing“ der medizinischen, ärztlichen Tätigkeit gegenübergestellt. Historisch fiel dem Pflegeberuf damit die Aufgabe zu, neben der Assistenz bei der Durchführung diagnostischer und therapeutischer Interventionen die Härten der Institution und die potentielle Degradierung der Patient*innen zum bloßen Untersuchungs- und Behandlungsobjekt auszugleichen (Habermann, 2003). Pflegende sollen dem individuellen Erleben, der Verarbeitung von krankheitsbedingten Bedrohungen und Verlusten und dem Wohlgefühl der Patient*innen Rechnung tragen. Diese Bestimmung führte aber nicht zu einer partnerschaftlichen Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Die Position der Pflegenden ist bis heute machtvollen, ärztlichen und ökonomischen Interessen untergeordnet. Weiblich konnotierte „Sorge“-Berufe sind in vielen Ländern zudem durch vergleichsweise geringe Verdienstchancen gekennzeichnet (International Centre on Nurse Migration, 2018). Ein weiterer Aspekt, der insbesondere auch in den letzten Jahrzehnten in Deutschland zu beobachten war, sind Versäumnisse in Politik und Gesellschaft, die demographische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme von Multimorbidität mit einem stärkeren Fokus auf den Pflegesektor zu beantworten. Statt dem Aufbau von Pflegekapazitäten fand im Zuge der Ökonomisierung des Gesundheitswesens in erheblichem Maße ein Stellenabbau statt (Simon, 2012). Auch in der Altenpflege bildet die Personalbemessung den wachsenden Pflegebedarf der hochaltrigen, oftmals von demenziellen Erkrankungen betroffenen Klientel nicht ab. Wenn Pflege aufgrund des Personalmangels aber nicht mehr nach professionellen Standards umgesetzt werden kann, beeinträchtigt dies die Pflegekräfte in ihrem professionellen Selbstverständnis und kann einen frühen Berufsaus|25|stieg befördern, wie mehrfach unter Einbezug mehrerer Länder nachgewiesen wurde (Ball et al., 2018; Zander, Blumel & Busse, 2013). Die genannten Faktoren werden zu einer weiteren Verschärfung des schon bestehenden Fachkräftemangels beitragen, zumal die Ausbildung zur Pflegefachkraft mit anderen, attraktiven Angeboten für junge Menschen konkurriert.
Vor diesem Hintergrund werden nun auch in Deutschland wieder vermehrt Fachkräfte aus dem Ausland eingeworben. Weltweit geschieht das seit Jahrzehnten in vielen Ländern. Die Wanderungsbewegungen der Fachkräfte vollziehen sich dabei von Ländern mit geringerem oder mittlerem Einkommen (Weltbank: low- and middle-income countries) zu den wohlhabenderen Ländern (high-income countries). Regional, national und auf individueller Ebene sind mit diesen Wanderungsbewegungen Chancen aber auch erhebliche Risiken verbunden. Der globale Markt hat lokale Konsequenzen. In diesem Beitrag werden Chancen und Risiken der internationalen Rekrutierung von Pflegefachkräften aus menschenrechtlicher Perspektive vorgestellt. Nach einer Abklärung von Begrifflichkeiten und Datenlage in einem ersten Abschnitt werden rechtliche Aspekte in einem zweiten Abschnitt zusammengefasst und in einem weiteren Abschnitt auf der Grundlage von Studienergebnissen verdeutlicht. Abschließend werden Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage ethischer Kriterien bei der Rekrutierung und beim Einsatz internationaler Pflegefachkräfte vorgestellt. Im Zentrum steht dabei der unter der Leitung der Weltgesundheitsorganisation (2010) entwickelte und von zahlreichen Ländern in nationale Selbstverpflichtung überführte „Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel“.
Die „Migration“ von Pflegefachkräften in diesem Beitrag kennzeichnet das Überschreiten von Landesgrenzen und die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in ein anderes Land. Oft geht dieser grenzüberschreitenden Migration eine Binnenmigration voraus. Pflegefachkräfte verlassen rurale Gebiete und suchen Arbeitsmöglichkeiten in den Städten. Dieser Aspekt ist allerdings nicht Gegenstand dieses Beitrages. In der wissenschaftlichen und professionsbezogenen Literatur und in entsprechenden Datenbanken (z. B. CINAHL; Medline/PubMed) sind unterschiedliche Begrifflichkeiten für migrierte Pflegefachkräfte zu finden: „International/Foreign Educated Nurses“ (IEN/FEN) werden zugewanderte Pflegefachkräfte v. a. in den Vereinigten Staaten und Kanada genannt, „Overseas Nurses“ im Vereinigten Königreich. „International Registered Nurses“ und „Internationally Qualified Nurses“ (IRN, IQN) sind Bezeichnungen vor allem in Australien und Neuseeland, zwei weiteren langjährigen Anwerbeländer von Pflegefachkräften. „Nurse migration“ hingegen ist ein Sammelbegriff, unter dem die meisten Studien und Reviews unabhängig von ihrem länder- bzw. regionalspezifischen Fokus zu finden sind.
Es fehlt in vielen Ländern an aussagefähigen Daten hinsichtlich aktueller Wanderungsbewegungen von Pflegefachkräften. Sie können vorwiegend in den Ländern lückenlos zur Verfügung gestellt werden, in denen die Zulassung der Pflegefachkräfte durch Pflegekammern erfolgt. Nicht nur die Zuwanderung von Fachkräften, sondern auch der Pflegesektor, in dem die Arbeitsaufnahme erfolgt und die Dauer der Arbeitstätigkeit im Land sind dann darstellbar. Die Entwicklung im Land kann über Zeitreihen hin beobachtet und basierend auf aktuellen Daten gesteuert werden. So veröffentlichte die „Nursing and Midwifery Council“ des Vereinigten Königreiches Anfang 2019 Zahlen, die einen erneuten Anstieg von Zulas|26|sungen aus dem Ausland dokumentieren. Ende Juni 2018, so wird berichtet, waren 69.425 Pflegefachkräfte und Hebammen aus Nicht-EU Ländern registriert. Gegenüber den Vorjahreszahlen erfolgte damit ein Zuwachs von 2000 Registrierungen. Die Wirksamkeit neuer qualitätsfördernder Regularien auf die Zahl der Antragstellungen werde laufend geprüft, so die Vereinigung. Unerwünschte Entwicklungen könnten gegebenenfalls zeitnah korrigiert werden (Nursing and Midwifery Council, 2018).
In Deutschland sind für die Zulassung von Pflegefachkräften aus dem Ausland die Bundesländer zuständig. Eine vereinfachte Prüfung erfolgt für Fachkräfte aus der Europäischen Union auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG und der damit verbundenen Harmonisierung in Ländern der Europäischen Union. In allen anderen Fällen muss eine aufwändige Einzelfallprüfung der Gleichwertigkeit erfolgen. Wenn bei Fachkräften ausbildungsbedingte Defizite festgestellt werden, können Qualifizierungsmaßnahmen umgesetzt werden, um eine Anerkennung dennoch zu ermöglichen. In allen Fällen ist der Nachweis einer ausreichenden Sprachkompetenz erforderlich. Slotala (2016) zeigte in einer Analyse der Anerkennungsstatistik von 2014, dass die Anerkennungsquote in den Bundesländern außerordentlich unterschiedlich ist und ein einheitliches, qualitätsgerechtes Verfahren in Deutschland somit offensichtlich nicht gewährleistet ist. Die Gründe hierfür sind unklar. Möglicherweise ist die Anerkennungsquote abhängig von den aktuell gemeldeten Dringlichkeiten der Pflegeanbieter und dem Anliegen der kommunalen und länderbezogenen Verantwortlichen, die Versorgung sicherzustellen. Möglicherweise sind es auch unterschiedliche Einschätzungen der Bedeutung professioneller Kompetenzen für die Patientensicherheit und dem Patientenwohl, die Differenzen in der Anerkennungsquote bewirken.
Auch international unterliegt die Migration von Pflegefachkräften und ihre Aufnahme in Gastländern politischen und/oder makro-ökonomischen Einflüssen. Globale oder regionale ökonomische Krisen können die Bereitschaft zur Migration erhöhen. Der Wandel von Immigrations- und Gesundheitspolitiken, wie z. B. die Fokussierung der Obama-Administration auf die verstärkte Ausbildung einheimischer Fachkräfte in den Vereinigten Staaten, kann die Einwerbung von Pflegekräften verringern. Trotz der generellen Erhöhung der globalen Anzahl migrierender Pflegefachkräfte, sind daher über die Jahre auch Schwankungen festzustellen. Die Organisation für Kooperation und Zusammenarbeit (OECD) veröffentlicht regelmäßig Daten der kooperierenden Länder zum Anteil von Pflegekräften aus dem Ausland und zu deren jährlichen Zuwachs. Wenngleich aufgrund unzureichender nationaler Datenbestände auf methodische Einschränkungen verwiesen wird, sind länderbezogene Trends deutlich: Der prozentuale Anteil internationaler Fachkräfte (FEN) stieg z. B. in Kanada von 5,81 im Jahr 2002 auf 7,91 im Jahr 2016. Für die USA, einem Land mit hohen Rekrutierungsquoten sind keine Daten ausgewiesen. Deutschland ist 2016 erstmals mit einem Anteil von 7,01 FEN ausgewiesen; Polen, ein langjähriges Entsendeland mit 0,05 Anteilen, United Kingdom mit 15,24 und die Schweiz mit 25,82. Weltweit betrachtet, sind als Entsendeländer asiatische Länder wie Indien, Philippinen, Vietnam und neuerdings auch China zu nennen. Auch aus einigen afrikanischen Ländern, insbesondere Zimbabwe, Nigeria, Ghana, Sambia und Südafrika sind hohe Zahlen abgewanderter Fachkräfte bekannt. In einigen Ländern, z. B. den Philippinen und Indien wurden eigens Ausbildungskapazitäten aufgebaut, um eine internationale Nachfrage zu beantworten.
Pflegefachkräfte haben eine entscheidende Rolle in der Gesundheitsvorsorge und -förderung und der kommunalen, primären Versorgung. Sie setzen Präventionsprogramme um und sind damit vielfach in die Sicherung und Förderung der Bevölkerungsgesundheit einge|27|bunden (Weltgesundheitsorganisation, 2018a). Pflegekräftemangel führt in der klinischen Versorgung zu höheren Komplikations- und Mortalitätsraten (Aiken et al., 2012; Ball et al., 2018) und belastet das Arbeits- und Vertrauensverhältnis zwischen Fachkräften und Pflegebedürftigen (Aiken et al., 2018). In Ländern mit geringem Einkommen wurde eine Zunahme von Gewalt in Versorgungssituationen bei Fachkräftemangel beobachtet (Gostin & Gostin, 2008). Bedeutsame Gesundheitsindikatoren wie beispielsweise die Mütter-, Säuglings- und Kindersterblichkeit sind in diesen Ländern auch aufgrund des Fachkräftemangels erhöht. Die Rekrutierung von Pflegefachkräften stellt aus der Versorgungsperspektive dieser Länder daher eine schwer zu beantwortende Herausforderung dar. Entsprechende Risiken aber auch erkennbare Chancen werden in den Begriffen „brain drain“ und „brain gain“ festgehalten. Letzteres kommt dann zum Tragen, wenn emigrierte Fachkräfte zurückkehren und ihre internationale Erfahrung in die Verbesserung der heimischen Versorgung einbringen. Auch für die individuelle Sicht der Fachkräfte, die eine Arbeitstätigkeit im Ausland aufnehmen, beinhaltet die Einwerbung Chancen und Risiken. Nicht zuletzt sind alle potenziellen Patient*innen und pflegebedürftige Personen, Gesundheits- und Pflegeorganisationen sowie inländische Pflegefachkräfte in den einwerbenden wie auch von Ausreise betroffenen Ländern in eine Analyse einzubeziehen. Viele der Aspekte, die hier bedeutsam sind, haben auch das Potenzial, Menschenrechte zu gefährden, wie sie in der Deklaration der Menschenrechte 1948 und ihren kontinuierlichen Erweiterungen festgehalten wurden.
Menschenrechtliche Aspekte der Rekrutierung und Integration von Pflegefachkräften werden im Folgenden aus den unterschiedlichen Perspektiven von Stakeholdern und mit Blick auf drei Ebenen vorgestellt: (1) Globale Gerechtigkeit und die Abwehr von sozialer Ungleichheit und Diskriminierung durch staatliche Akteur*innen und internationale Organisationen. (2) Rekrutierung und Integration von eingeworbenen Fachkräften, die insbesondere von den Arbeitgeber*innen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und von international tätigen Agenturen verantwortet werden. (3) Die Perspektive auf individuelle Rechte und Belange von Pflegekräften, Patient*innen und Pflegebedürftigen.
Die sogenannten „Push“-Faktoren der Migrationsbewegungen bilden ungleiche Lebensbedingungen und soziale und politische Krisen ab: Armut, schlechte Bezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen, Gefahren durch Krankheiten mit hoher Prävalenz (z. B. die HIV-Krise im südlichen Afrika) und fehlende Ressourcen wie Medikamente oder andere Hilfsmittel bestimmen vielfach die Arbeitstätigkeit von Pflegefachkräften in Ländern mit geringem Einkommen. Auch Gewalterfahrungen tragen zu den „Push“-Faktoren bei. Aus vielen Ländern wird auch ein niedriger sozialer Status von Pflegefachkräften berichtet, der oft von einer generellen Geringschätzung von Frauen begleitet wird (Garner, Conroy & Bader, 2015).
Länder mit geringem durchschnittlichem Einkommen der Bevölkerung können nur wenige Fachkräfte einstellen und bieten nur eine geringe Entlohnung. Indien und Zimbabwe |28|beispielsweise, Länder aus denen Fachkräfte in erheblichem Maße rekrutiert werden, verfügten im Jahr 2014 über 13 bzw. 12 Pflegefachkräfte für 10.000 Menschen. Anders stellen sich die Daten im gleichen Jahr für einige der Einwerbeländer dar, die damit erhebliche Gesundheitspotentiale durch die verfügbaren Fachkräfte realisieren können: So verfügten Niederlande beispielsweise über 105, Dänemark über 170, Kanada über 98 und Deutschland über 134 Pflegefachkräfte für 10.000 Personen (Weltgesundheitsorganisation, 2019).
Aufgrund des geringen Einkommens sind es oft auch die Fürsorge für die Familie und Bildungschancen für Kinder, die Pflegefachkräfte dazu bewegen, zumindest zeitweilig eine besser bezahlte Arbeit im Ausland zu suchen. Neben den sozialen geben zunehmend auch physische Umweltbedingungen wie Umweltverschmutzung und klimatische Änderungen Anlass, eine Migration zu erwägen. Umgekehrt beschreiben die sogenannten ‚Pull‘-Faktoren die Anziehung, die wohlhabende Länder für Fachkräfte haben. Erstrebenswert sind für die Pflegefachkräfte – neben der sozialen Absicherung und der Erwartung -die schon genannten negativen Faktoren im heimischen Umfeld hinter sich zu lassen – auch die Chancen einer beruflichen Weiterentwicklung und die Realisierung von professioneller Pflege in förderlichen Rahmenbedingungen (Kingma, 2007). Lang bestehende, ökonomische Verwerfungen zwischen reichen und armen Ländern, historisch gewachsene Abhängigkeiten wie die Ausbeutung von Ressourcen durch die ehemaligen Kolonialmächte und damit verbundene, soziale Ungleichheiten (Solano & Rafferty, 2007) manifestieren sich somit auch in einem globalen, „freien“ Markt wanderungswilliger Arbeitskräfte. Den Wettbewerb verlieren aus den genannten Gründen Länder mit geringem Einkommen. Diese Ordnung der Dinge beeinträchtigt das „Recht auf Gesundheit“ der Universal Declaration of Human Rights (United Nations 1948a Human Rights (Artikel 25 - 1) autorisierte deutsche Übersetzung): „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände“. Das Recht auf Gesundheit fokussiert zwar auf Individuen, nimmt aber den Staat in die Pflicht, entsprechende Rahmenbedingungen zu etablieren und Einschränkungen seiner Bürger anzugehen. Das Recht auf Gesundheit beinhaltet weitere Aspekte universaler Menschenrechte, wie beispielweise das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Partizipation und Nicht-Diskriminierung. Dies entspricht einem umfassenden Gesundheitsbegriff, der auch soziale, kulturelle und psychische Aspekte neben dem körperlichen Wohlergehen einschließt (McHale & Gallagher, 2003). Die kontinuierliche Rekrutierung von Pflegefachkräften entlang eines Wohlstandsgefälles verletzt die Chancengleichheit auf eine gute Gesundheit in den Entsendeländern. Wenngleich durch Überweisungen aus den Gastländern die Ökonomie des Entsendelandes oft in erheblichem Maße unterstützt wird und die Begünstigung von Angehörigen der im Ausland tätigen Pflegefachkräfte zur Stabilisierung der Ökonomie beiträgt, müsse die Rekrutierung aus ärmeren Ländern als eine Subventionierung wohlhabender Länder betrachtet werden, so Gostin et al. (2008). Eine Perspektive, die auch im europäischen Rahmen zutrifft, da die wirtschaftlich weniger starken, osteuropäischen Länder noch immer Ziel der Einwerbungen von Fachkräften für mittel-, west- und nordeuropäischen Länder sind. Die Weltgesundheitsorganisation wie auch andere internationale Organisationen sahen sich daher aufgefordert, die gravierenden Folgen der weltweiten Rekrutierung aufzuzeigen und auf die Etablierung und Umsetzung internationaler Vereinbarun|29|gen und Regularien hinzuwirken (Buchan & Calman, 2005; Weltgesundheitsorganisation, 2004).
Eine wichtige Rolle haben mit Blick auf die Wahrung der Rechte ihrer Klientel internationale Vermittlungsagenturen, die Pflegefachkräfte aus dem Ausland rekrutieren. Gostin et al. (2008) berichten von 267 in den Vereinigten Staaten lokalisierten Rekrutierungsagenturen, die in 74 Ländern, darunter auch in zahlreichen Ländern mit geringem Einkommen, Pflegefachkräfte angeworben haben. Zum Zeitpunkt ihrer Berichterstattung wurden 15.000 – 25.000 Dollar für die Übermittlung einer Fachkraft verlangt, ein Wert der heute, zehn Jahre später, beträchtlich höher liegen dürfte. Zahlreiche Vermittlungsagenturen sind nun auch in Deutschland aktiv. Sie bieten den Einrichtungen an, den Prozess der Einwerbung, der Sprachschulung, der Anerkennung oder gegebenenfalls auch einer Nachqualifizierung zu übernehmen. Oft ist auch eine Betreuung der Integration vor Ort in das Dienstleistungsangebot integriert. Etliche der Agenturen haben schulische Einrichtungen in Entsendeländern aufgebaut, in denen kostengünstig eine Vorbereitung auf den Einsatz in Deutschland erfolgen kann. Einige, meist größere klinische Einrichtungen rekrutieren auch eigenständig Fachkräfte im Ausland.
In beiden Fällen beruhen Werbemaßnahmen und Vermittlungstätigkeiten nicht immer auf Aussagen, die sich in der Realität als zutreffend erweisen. Fachkräfte im Ausland haben vielfach eine vulnerable Position durch fehlende Informationen und Ressourcen. So berichten Gostin et al. (2008) von unethischen Verträgen in den USA, die z. B. zu hohen Kompensationsleistungen bei Vertragskündigung verpflichteten. Auch das Einbehalten von Reisedokumenten und ähnliche Maßnahmen, die Freiheit und Rechtsstellung der Betroffenen einschränkten, wurden beobachtet. Nicht tariflich oder vertraglich abgesicherte Überstundenregelungen zu Ungunsten internationaler Pflegefachkräfte, Rückbehalt der Verträge, nicht konsentierte Vertragsänderungen – die Liste der Verfehlungen von Vermittlungsagenturen und direkt einwerbenden Einrichtungen ist lang (Gostin & Gostin, 2008). Sie hat zu der Etablierung eines „Code of Conducts“ (Alliances for ethical recruitment practices, 2017) für Vermittlungsagenturen und Arbeitgeber*innen durch ein Bündnis von non-profit Organisationen in den USA geführt. Auch interessierte Zuwander*innen oder schon im Lande arbeitende Fachkräfte können anhand des „Code of Conduct“ Informationen über angemessene Verhaltensformen der Agenturen und Arbeitgeber*innen finden. Rekrutierungswillige Einrichtungen und Agenturen sind auf dieser Grundlage auch angehalten, die Interessen der Senderländer zu berücksichtigen. Diese nationale Entwicklung bildet somit den schon erwähnten internationalen „Code of Practice“ unter Führung der Weltgesundheitsorganisation ab und operationalisiert diesen mit Blick auf Arbeitgeber*innen und Agenturen. Möglicherweise, das bleibt abzuwarten, kann diese Entwicklung auch Impulse für transparente Regeln im deutschen Kontext für den sich etablierenden Rekrutierungsmarkt vermitteln.
Die Profession Pflege hat soziale Verantwortung. Pflegekräfte sind aufgerufen, die öffentliche Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen in ihrem Land zu unterstützen und dort, wo eine Missachtung erkennbar ist, diese zu benennen und anzugehen (Tyer-Viola et al., 2009). Oft wurde ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft zumindest partiell mit öffentlichen Mitteln unterstützt. Weiter nutzen sie als Bürgerin*innen ihres Landes |30|die Infrastruktur und Angebote die, wenngleich sie oft als unzureichend erlebt werden, die Entwicklung zur Pflegefachkraft erst ermöglicht haben. Somit sind sie ihrem Land gegenüber auch verpflichtet. Pflegefachkräfte haben aber als Individuum auch das ungeteilte Recht, sich über Grenzen zu bewegen und zurückzukehren. „Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.“ (United Nations, 1948a (Human Rights, Artikel 13)). Sie haben auch das Recht ihre Selbstentfaltung zu suchen und in sicherer Umgebung zu leben. Auf der Grundlage der Menschenrechtsdeklaration ergeben sich weitere Ergänzungen der Rechte für Arbeitsmigrant*innen, die 2003 in Kraft getreten sind (Gostin & Gostin, 2008). Hier wird das Recht auf eine angemessene Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber oder der Vermittlungsagentur formuliert und das Recht, eine nichtdiskriminierende Behandlung zu erfahren sowie angemessene Arbeits- und Wohnbedingungen, sofern letzteres im Kontrakt mit vermittelt wird.
Auch die Patient*innen in der klinischen Versorgung und die pflegebedürftigen Personen in der stationären und ambulanten Versorgung haben Rechte, die sich im Kontakt mit Fachkräften aus dem Ausland als eingeschränkt erweisen können. Häufig stellt sich die Kommunikation als unzureichend dar, eine sprachbefähigte Interaktion mit Pflegefachkräften ist nicht ausreichend gewährleistet. Sprachschulungen und –tests werden in Anerkennungsfahren unterschiedlich bewertet und abgefragt. Die Einweisung in Pflegekulturen, dem medizinisch-pflegerischen Sprachgebrauch und den Arbeitsabläufen sind ebenso oft unzureichend zum Nachteil beider Interaktionspartner*innen, den Pflegefachkräften und den Patient*innen. So haben Neff et al. (2013) festgestellt, dass Patient*innen von Pflegeteams mit zahlreichen aus dem Ausland rekrutierten Pflegefachkräften im Krankenhaus signifikant größere Risiken haben. Die Produktivität einer gemischten Pflegegruppe, in der eine größere Vielfalt an sprachlichen Kompetenzen den Pflegebedürftigen und Patienten zugutekommen kann, erweist sich bei wachsender Pluralität als Risiko.
Alle Menschen haben Anspruch auf eine Behandlung, die sie nicht diskriminiert. Dieses Recht wird in gleich mehreren Artikeln der Menschenrechtserklärung angesprochen (United Nations, 1948b (Human Rights, Artikel 2 & 7). Dieses Recht, so zeigen empirische Studien zu internationalen Fachkräften in Gesundheitsorganisationen, scheint vielfach nicht gewährleistet zu sein. Die Arbeit in einem globalen Marktgeschehen im Kontext sozialer und ökonomischer Ungleichheit ist gekennzeichnet von einem Machtgefälle, das sich im Alltag in Diskriminierungserfahrungen niederschlägt.
Diskriminierungserfahrungen von internationalen Pflegefachkräften sind vielfältig. Schon die erste deutschsprachige Forschung in der Schweiz hat auf der Grundlage von Interviews mit Pflegefachkräften Momente der Diskriminierung aus dem Mikrokosmos zweier Teams festgehalten: Das Können und die Wertschätzung der zugewanderten Pflegefachkräfte in der klinischen Versorgung richtete sich an einem Nord-Süd-Gefälle aus. Weniger Wertschätzung erfuhren nordafrikanische oder südeuropäische Pflegefachkräfte. Als gut und angemessen arbeitende Kolleg*innen wurden Nord- und Mitteleuropäer*innen akzeptiert. Die soziale Integration der Zugewanderten fiel schwer, da Pausengespräche oft im heimischen Schwyzer Deutsch geführt wurden, die Zugereisten dem aber nicht folgen konnten (Madler Mucciolo, 1993). Von diskriminierenden, rassistisch motivierten Erfahrungen in ihrer Pflegearbeit berichten auch Menschen of |31|Color aus Südafrika und Asien, die in den Emiraten oder Saudi-Arabien gearbeitet hatten. Von der Bezahlung bis zur Arbeits- und Unterkunftszuteilung wurden Unterschiede erlebt, die man als rassistisch begründet wahrnahm1.
Diskriminierung in der Pflegearbeit und in der kollegialen Zusammenarbeit wurden mittlerweile in zahlreichen Studien bestätigt, Formen und Ausprägungen weiter differenziert (Moyce, Lash & de Leon Siantz, 2016). Auf der Grundlage eines Reviews, in das 17 qualitative Studien eingeschlossen wurden, haben beispielsweise Viken et al. (2018) die Wahrnehmung, ein „Outsider“ zu sein, als ein zentrales Thema identifiziert. Internationale Fachkräfte fühlten sich ausgegrenzt und nicht geschätzt. Das Gefühl anders zu sein und nicht dazu zu gehören, verminderte die professionelle Performanz, machte unsicher und fehleranfällig. Einheimische Pflegefachkräfte, so die Sicht der Respondent*innen der Studien, hegten Ressentiments gegen zugewanderte Kräfte und behandelten diese schlecht zum Beispiel durch Einschüchterung und fehlenden Respekt. Zugewanderte Kräfte bekamen schwierige Patient*innen zugewiesen und erlebten offenen oder verdeckten Rassismus. Dies betraf auch Patient*innen, die sich nicht von ihnen behandeln lassen wollten. Auch die Erwartung, einen professionellen Zugewinn durch die Arbeitstätigkeit im Ausland zu erzielen, hat sich vielfach nicht erfüllt. Oftmals wurde im Gegenteil von einem „Downgrading“ berichtet. Die Mechanismen eines institutionalisierten Rassismus, z. B. in Form unklarer Kriterien der Kompetenzbemessung, unklarer Kriterien für die Gewährung von Fortbildungen und Höherstufungen wie auch unreglementierte, individuelle Feindseligkeiten hinderten die Fachkräfte an der weiteren Entfaltung ihrer professionellen Kompetenzen. Diese Formen von Diskriminierung wurden als Ergebnis zahlreicher Studien vorgestellt, zuletzt auch in einer in Deutschland durchgeführten Bestandsaufnahme zur betrieblichen Integration von Pflegefachkräften aus dem Ausland (Pütz, Kontos, Larsen, Rand & Ruokonen-Engler, 2019).
Der „Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel“ wurde von den 193 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation 2010 verabschiedet. „Im Bewusstsein des weltweiten Mangels an Gesundheitsfachkräften und in Anerkenntnis der Tatsache, dass ein angemessener und verfügbarer Personalbestand im Gesundheitswesen grundlegend für ein integratives und leistungsstarkes Gesundheitswesen und die Erbringung von Gesundheitleistungen ist“ (Weltgesundheitsorganisation, 2010, Präambel), wird in dem Dokument der Aufbau von eigenen nationalen Ressourcen nahegelegt und es wird auf die Notwendigkeit einer Datensicherung hingewiesen, um nationale und internationale Entwicklungen zu monitoren und angemessen zu steuern. Weiter müsse die Rekrutierung von Fachkräften auf gültigen nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen beruhen und sollte Situationen befördern, die zu einem wechselseitigen Gewinn beitragen, z. B. durch die Förderung einer zirkulären Migration. Auch der Austausch und die Unterstützung durch Lehrpersonal in bilateralen Abkommen und die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Lehrplänen, wie sie auf der Grundlage einiger Ländervereinbarungen schon realisiert wurden (z. B. Jamaica-USA), könnten hier hilfreich wirken. Einige Ausführungen sind den Rekrutierungspraktiken und den erforderlichen Arbeitsverträgen und der Arbeitsgestaltung gewidmet, die im schon angeführten „Code of Conduct“ weiter operationalisiert wurden.
|32|Auch Deutschland hat den Code im Sinne einer Selbstverpflichtung unterschrieben. Die Umsetzung hierzulande ist allerdings von unterschiedlichen, politischen Einschätzungen und erheblichen Verzögerungen bestimmt, wie Anfragen und ein Antrag im Bundestag dokumentieren.2 Auch die Realisierung einer gezielten Einwerbung von Fachkräften beispielweise durch Projekte einzelner Ministerien in Kooperation mit der Agentur für Arbeit (z. B. Triple Win) kommt ohne explizite Bezugnahme auf den Code of Practice aus (Merda et al., 2012). Anlässlich des dritten Berichtes der WHO zur Umsetzung des Verwaltungskodex, haben nur 69 Länder, darunter auch Deutschland, Informationen beigetragen (Weltgesundheitsorganisation, 2018b). Es hat den Anschein, dass auch bald zehn Jahre nach Verabschiedung des „Code of Practice“ noch keine entscheidenden Änderungen feststellbar sind (Aluttis, Bishaw & Frank, 2014). Das mag an der Widersprüchlichkeit eines globalen Marktes liegen, in dem menschenrechtliche Dimensionen eines Geschäftsfeldes nur begrenzt regelbar sind. Auch das Recht des Individuums auf Mobilität auch über Grenzen hinweg und das Recht auf Selbstentfaltung und maximaler Gesundheit sind grundlegende Zusicherungen der Menschenrechtsdeklaration und können nicht eingeschränkt werden. In 2019 soll der „Code of Practice“ einer Revision unterzogen werden. Eine stärkere als nur freiwillige Selbstverpflichtung, eine Umsetzung von z. B. Kompensationszahlungen in erheblicher Höhe oder die Forderung nach einem Nachweis zirkulärer Migrationsförderung – die internationale Gemeinschaft und professionellen Organisationen der Pflege wie auch nationalen oder übernationalen (z. B. der Europäische Union) Politikgestalter*innen sind aufgefordert, mit mehr Kreativität und internationaler Solidarität diese Überarbeitung zu leisten. Diese käme dann allen zugute: der Aufwertung der Pflege weltweit und der Milderung prekärer Versorgungslagen in low-, medium und high-income Ländern.
Persönliche Mitteilungen südafrikanischer und indischer Pflegefachkräfte mit mehrjährigen Erfahrungen in arabischen Ländern
Siehe dazu die Anfragen/Antworten/Antrag im Bundestag/Drucksachen 17/9208 und 17/9314 und 17/13555
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Olivia Dibelius und Gudrun Piechotta-Henze
Zusammenfassung
In der Gesellschaft zeigen sich verschiedenste Auswirkungen des demographischen Wandels, wozu auch der Anstieg älterer Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf zählt. Um ein Leben zu Hause zu gewährleisten, werden immer mehr Care Worker*innen aus dem Ausland in den Privathaushalten beschäftigt. Deren Arbeits- und Lebenssituation ist oftmals prekär, zumindest von unsicheren Beschäftigungsverhältnissen geprägt. Eine tätigkeitsbezogene Qualifizierung wird für ein Live-in-Arrangement nicht vorausgesetzt.
Die rechtlich ungesicherten Arbeitsverhältnisse auf diesem „grauen Arbeitsmarkt“ sind im Kontext historisch gewachsener postkolonialer und globalisierter Entwicklungen sowie in weiblich konnotierten Verantwortungs- und Aufgabenbereichen zu sehen. Für eine grundlegende Analyse und eine Dekonstruktion ist eine menschenrechtsbezogene Perspektive notwendig.
Schlüsselbegriffe: Care work, Live-in-Arrangements, häusliche Pflege, Postkolonialismus, Qualifizierung
Abstract
