Mit Recht gegen rechts - Peter Maxwill - E-Book

Mit Recht gegen rechts E-Book

Peter Maxwill

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Beschreibung

Erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte begann 2016 zum zweiten Mal ein Verbotsverfahren gegen dieselbe Partei: Der Bundesrat hatte beim Verfassungsgericht beantragt, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) als verfassungswidrige Organisation zu verbieten. Erst 13 Jahre zuvor war der erste NPD-Prozess geplatzt, weil die Partei von V-Männern der Inlandsgeheimdienste unterwandert gewesen war. Dies galt auch schon für die in den 1950er Jahren aktive Sozialistische Reichspartei (SRP), deren Auflösung die Verfassungsrichter 1952 dennoch angeordnet hatten. Anhand dieser beiden Parteien untersucht Peter Maxwill die Entwicklung des Parteienverbots und des organisierten Rechtsextremismus in der Bundesrepublik nach 1945. Die Studie zeigt, dass es weniger Gerichte und Gesetze waren, die den Verlauf von Verbotsverfahren geprägt haben – sondern vor allem die Debatten unter Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern.

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Seitenzahl: 350

Veröffentlichungsjahr: 2016

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ibidem-Verlag, Stuttgart

 

 

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

Das Ende des deutschen Sonderwegs?

Die Alternative für Deutschland (AfD)

Populismus als Krisenkatalysator und Radikalisierungsbremse

Neue Organisationsmuster im rechten Spektrum

Göttinger Junge Forschung

1 Einführung

2 Monarchisten, Völkische, Neonazis: Rechte Parteien nach 1945

2.1 Parteipolitisch organisierter Rechtsextremismus in der Bundesrepublik

2.2 Sozialistische Reichspartei (1949-1952)

2.2.1 Genese, Aufstieg und Fall der SRP

2.2.2 Programmatik und politische Ziele

2.2.3 Mitglieder und Parteistruktur

2.3 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (1964-2003)

2.3.1 Phasenmodell der NPD-Geschichte

2.3.2 Programmatik und politische Ziele seit 1990

2.3.3 Mitglieder und Parteistruktur nach 2000

3 Die Verbotsverfahren gegen SRP und NPD

3.1 Das Parteiverbot in der Bundesrepublik Deutschland

3.1.1 Rechtliche und historische Grundlagen für Parteiverbote

3.1.2 Die Rolle von Verfassungsschutz, Parlamenten und Verfassungsgericht

3.1.3 Verbotsverfahren seit 1949

3.2 Das SRP-Verbotsverfahren (1950-1952)

3.2.1 Der Weg zum Verbotsantrag der Bundesregierung

3.2.2 Staatliche Repressionen und Gegenpropaganda– die Zwischenzeit

3.2.3 Kurzer Prozess. Die Verhandlung in Karlsruhe

3.3 Das NPD-Verbotsverfahren (2000-2003)

3.3.1 Der Weg zu den Verbotsanträgen gegen die NPD

3.3.2 Die „V-Mann-Affäre“

3.3.3 Das Scheitern des Verfahrens

4 Die gesellschaftlichen Diskurse während der Verbotsverfahren

4.1 Politische Debatten

4.2 Mediale Berichterstattung

4.3 Kontroversen in der Wissenschaft

5 Fazit

Quellen und Literatur

Archive

Archiv der Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg (FZH)

Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge, Berlin (DIP)

Staatsarchiv Hamburg (StA HH)

Zeitungsarchive

Zeitungen, Magazine und journalistische Internetseiten

Wissenschaftliche und behördliche Periodika

Gedruckte Quellen

Behördliche Dokumentationen und Gesetzestexte

Online-Quellen

Monographien

Aufsätze

Lexika und Handbücher

GJF Göttinger Junge Forschung

Impressum

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

ANS/NA Arbeitsfront Nationaler Sozialisten/

Nationale Aktivisten

APO Außerparlamentarische Opposition

Art. Artikel

Az. Aktenzeichen

Bd. Band

BDP Bund Deutscher Patrioten

BfV Bundesamt für Verfassungsschutz

BHE Block der Heimatlosen und Entrechteten

BP Bayernpartei

BRD Bundesrepublik Deutschland

BpB Bundeszentrale für politische Bildung

BVerfGE Entscheidungen des

Bundesverfassungsgerichts

BVerfGG Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

(Bundesverfassungsgerichtsgesetz)

BWahlG Bundeswahlgesetz

CDU Christlich-Demokratische Union

Deutschlands

CSU Christlich-Soziale Union in Bayern

DA Deutsche Allianz

DAF Deutsche Arbeitsfront

DAP Deutsche Aufbau-Partei

DAV Deutsche Aufbau-Vereinigung

DAV Deutscher Arbeitnehmer-Verband

DB Deutscher Block

DDR Deutsche Demokratische Republik

DFP Deutsche Freiheitspartei

DG Deutsche Gemeinschaft

DKEG Deutsches Kulturwerk Europäischen Geistes

DKP Deutsche Konservative Partei

DKP-DReP Deutsche Konservative Partei –

Deutsche Rechtspartei

DL Deutsche Liste

DNVP Deutsch-Nationale Volkspartei

DP Deutsche Partei

DReP Deutsche Rechtspartei

DRP Deutsche Reichspartei

DS Deutsche Stimme

DSP Deutsche Sozialistische Partei

DU Deutsche Union

DVU Deutsche Volksunion

EG Europäische Gemeinschaft

ESB Europäische Soziale Bewegung

EuGH Europäischer Gerichtshof

EVG Europäische Verteidigungsgemeinschaft

FAP Freiheitliche Arbeiter-Partei

FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung

FdGO Freiheitliche demokratische Grundordnung

FDP Freiheitlich Demokratische Partei

Deutschlands

FSU Freie Soziale Union

GB/BHE Gesamtdeutscher Block/

Bund der Heimatlosen und Entrechteten

Gesch. Z. Geschäftszeichen

GDP Gesamtdeutsche Partei

GG Grundgesetz

GuD Gemeinschaft unabhängiger Deutscher

HIAG Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit

der ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS

HICOG High Commissioner of Germany

HJ Hitler-Jugend

JN Junge Nationaldemokraten

KPD Kommunistische Partei Deutschlands

NAP Nationale Arbeiter Partei

NAPO Nationale Außerparlamentarische Opposition

NATO North Atlantic Treaty Organization

NDP Nationaldemokratische Partei

NF Nationalistische Front

NL Nationale Liste

NLP Niedersächsische Landespartei

NO Nationale Opposition

NPD Nationaldemokratische Partei

Deutschlands

NRW Nordrhein-Westfalen

NU Niederdeutsche Union

NSB Nationale Sammlungsbewegung

NSDAP Nationalsozialistische Deutsche

Arbeiterpartei

NSKG Nationalsozialistische Kampfgruppe Großdeutschland

NSU Nationalsozialistischer Untergrund

NVP Nationale Volkspartei

OD Ordnungsdienst der NPD

o. V. ohne Verfasserangabe

ParteiG Parteiengesetz

PdA Partei der Arbeit

PDS Partei des Demokratischen Sozialismus

PRO Public Record Office

REP Die Republikaner

RPF Revolutionäre Plattform – Aufbruch 2000

SA Sturmabteilung der NSDAP

SED Sozialistische Einheitspartei Deutschlands

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SRP Sozialistische Reichspartei

SS Schutzstaffel der NSDAP

StGB Strafgesetzbuch

SVP Soziale Volkspartei

SZ Süddeutsche Zeitung

SzT Sammlung zur Tat

taz Die Tageszeitung

THS Thüringer Heimatschutz

VDS Verband Deutscher Soldaten

VFF Volksbund für Frieden und Freiheit

VRBHV Vereins zur Rehabilitierung der wegen

Bestreitens des Holocaust Verfolgten

VSBD Volkssozialistische Bewegung Deutschlands

VU Vaterländische Union

WAV Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung

WSG Wehrsportgruppe Hoffmann

 

 

Vorwort

Robert Lorenz / Matthias Micus

Europaweit befindet sich die Rechte im Aufwind. Überraschend, gar spektakulär ist eine derartige Aussage schon lange nicht mehr. So oder so ähnlich betiteln Politikredaktionen Berichte über Zustand, Entwicklung und Wandel von Parteiensystemen schließlich bereits seit gut anderthalb Dekaden, zumeist im Vorfeld oder Nachklang von Wahlen. In der Zeit um den Jahrtausendwechsel feierten in etlichen europäischen Ländern rechte, wahlweise als rechtsradikal oder rechtsextrem, zumeist aber rechtspopulistisch charakter­i­sierte Parteien spektakuläre Erfolge: 1999 war das Jahr des „Alpenpopulismus“ – in der Schweiz konnte die Schweizerische Volkspartei (SVP) unter Christoph Blocher bei den Nationalratswahlen ihre Sitzanzahl im Nationalrat von 29 auf 44 und ihren Stimmenanteil als nunmehr stimmenstärkste Partei von 14,9 auf 22,6 Prozent erhöhen; in Österreich avancierte die FPÖ bei der Nationalratswahl noch vor der christdemokratischen ÖVP zur zweitstärksten Partei; in Dänemark stieg die Dansk Folkeparti (DF) 2001 nach deutlichen Zugewinnen an der Wahlurne zur Mehrheitsbeschafferin der bürgerlichen Regierung auf – insbesondere die rigide dänische Migrationspolitik zeugt seither von ihrem Einfluss; in Frankreich schaffte es der Kandidat des Front National (FN) im darauffolgenden Jahr in die Stichwahl um das Präsidentenamt – diese fand am 5. Mai 2002 statt, einen Tag später wurde Pim Fortuyn ermordet, der in den Monaten davor spektakulär die politische Bühne betreten und die niederländische Politik nachhaltig umgekrempelt hatte; und in Italien regierte Silvio Berlusconi gar als Ministerpräsident – und dies zwischen 2001 und 2011 mit wenigen Unterbrechungen – und nach einem kurzlebigen Präludium 1994/95 – ein rundes Jahrzehnt lang.

Diese Erfolge konnten die Rechtspopulisten in der Zwischenzeit konsolidieren und ihren Aufstieg bis in die Gegenwart fortsetzen. In der Schweiz ist die SVP weiterhin unangefochten die stärkste politische Kraft; ihr Stimmenanteil beträgt mittlerweile freilich statt gut zwanzig rund dreißig, genauer: 29,4 Prozent. In den Niederlanden halten sich die PVV und ihr Vorsitzender Geert Wilders – die politischen Erben Fortuyns – aktuell in sämtlichen Umfragen für die Parlamentswahlen im nächsten Jahr mehr als nur gut: Mit weitem Abstand liegen sie auf dem ersten Platz. In Frankreich gilt die FN-Galionsfigur Marine Le Pen als aussichtsreiche Kandidatin nicht mehr nur für das Erreichen der Stichwahl, sondern darüber hinaus für die Nachfolge des gegenwärtigen Präsidenten Francois Hollande. In Dänemark hat die DF im bürgerlichen Mitte-Rechts-Lager zuletzt bei der Parlamentswahl die rechtsliberale Venstre übertrumpft. Und in Österreich schließlich wurde der Kandidat der FPÖ, Norbert Hofer, nur hauchdünn mit knapp fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen von einem Allparteien-Kandidaten geschlagen. Besonders bemerkenswert: Dessen Wähler verband vor allem die Ablehnung Hofers, d.h. der Protest gegen den FPÖ-Kandidaten. Mit anderen Worten: Nicht der rechtspopulistische Kandidat, sondern der von Grünen, Sozial- und Christdemokraten unterstützte Kandidat wurde aus Protestmotiven gewählt, aus Motiven also, die man gemeinhin den Wählern der Rechtspopulisten unterstellt, womit die geringe Stabilität der rechtspopulistischen Wählerschaft und ihre anstrengungslose Wiedergewinnbarkeit betont werden soll. So tief wurzelt der Rechtspopulismus mittlerweile in der österreichischen politischen Kultur. Allein in Italien – und darüber hinaus in Spanien und Griechenland – machen derzeit eher Links- als Rechtspopulisten Furore.

Das Ende des deutschen Sonderwegs?

So sattsam bekannt, wie der Aufstieg der Rechten im europäischen Ausland ist, so neuartig mutet er gegenwärtig in Deutschland an. Jahrzehntelang galt unter Politikwissenschaftlern als ausgemacht, dass politische Kräfte rechts der Unionsparteien zwischen Flensburg und Berchtesgaden einen schweren Stand haben, ja beinahe zwangsläufig binnen Kurzem zum Scheitern verurteilt sind. Und tatsächlich hatten die deutschen Rechten in der Vergangenheit allenfalls punktuell und temporär Erfolg; ihre Siegeserlebnisse beschränkten sich zudem auf Wahlen der lokalen und regionalen Ebene, sprich: Wahlen in Kommunen und Bundesländern. Die Gründe dafür sind schnell benannt: Zum einen vertraten die christdemokratischen Parteien CDU und CSU in Deutschland im Unterschied zu verschiedenen Schwesterparteien im Ausland nicht nur die Interessen der kirchengebundenen Bevölkerungssegmente, sondern verklammerten christliche, wirtschaftsliberale und kulturkonservative Anliegen, weshalb sie bis weit in den rechten Rand hinein ausgriffen. Von dem langjährigen CSU-Parteichef und bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß wird das bezeichnende Bonmot überliefert, rechts neben CDU/CSU stehe „nur noch die Wand“. Nach 1990 band darüber hinaus die heutige Linkspartei über Jahre und zunächst sehr erfolgreich das politische Protestpotenzial der Unzufriedenen in den neuen Bundesländern. Und schließlich boten die deutsche Staatsstruktur und Institutionenordnung sowie die innenpolitischen Verhältnisse weniger Angriffsflächen und einige Protestventile, wodurch obendrein verhindert wurde, dass sich Unzufriedenheit in breitenwirksame Aktion umsetzte.

So ist die Konkordanz zwischen den politischen Lagern einerseits und den politischen Eliten sowie den betriebswirtschaftlichen Entscheidungsträgern in Deutschland nicht annähernd so ausgeprägt wie etwa in Österreich oder der Schweiz. Der deutsche Föderalismus absorbiert Protest an der Bundespolitik und lenkt ihn auf untergeordnete Zwischenwahlen um. Die Kritik am Wohlfahrtsstaat, die am Anfang mancher aus Steuerprotestmotiven hervorgegangenen Rechtsparteien im Ausland stand, wurde früher zuverlässig durch die FDP aufgesogen. Das Thema Migration wiederum wurde durch den Asylkompromiss von 1993 befriedet – dies zumindest bis zur aktuellen Flüchtlingsdiskussion.

Vor allem aber – und dies ist der wichtigste, nachhaltigste und am unmittelbarsten ersichtliche Grund – ist bzw. war jede Art von Rechtspopulismus in Deutschland durch den Nationalsozialismus und die darauf aufbauende Erinnerungskultur historisch in höchstem Maße vorbelastet. Deshalb provozierte jede Rechtsgründung in der Öffentlichkeit die reflexhafte Gleichsetzung mit dem Nazismus – ein Bannfluch, der nicht nur bei den Medien von Anfang an Berührungsängste erzeugte, sondern auch jegliche seriösen Personen aus dem bürgerlichen Spektrum Distanz zu derartigen Parteibildungen wahren ließ.

Die Ursachen der politischen Erfolglosigkeit von Gruppen rechts der Unionsparteien scheinen heute gleichwohl nicht mehr in der früheren, lange schlüssig auflistbaren Weise zu bestehen. Zum einen haben die Christdemokraten und die Linkspartei zunehmend Schwierigkeiten, das rechte Spektrum bzw. die (ostdeutschen) Protestmilieus zu binden. Für die CDU hat sich zur Charakterisierung der Kursbestimmung von Angela Merkel seit dem Beginn ihrer Kanzlerschaft im Jahr 2005 die Zuschreibung der „Sozialdemokratisierung“ etabliert. Damit ist die Abkehr von den wirtschaftsliberalen Leipziger Beschlüssen (2003) sowie der Wandel der gesellschaftspolitischen Positionen hin zu Geschlechterquoten, Kita-Ausbau, einem modernisierten Familienbild etc. gemeint – mit der Folge, dass die Merkel-CDU in der rechten Hälfte des Parteiensystems einen Teil ihres angestammten Platzes geräumt hat, in dem sich nun eine Parteineugründung ansiedeln kann.

Hinzu kommt, dass Ausländerfeindlichkeit in der modernen Gestalt der Islamophobie den Hautgout des alt-rechten Rassismus abgelegt hat, der – wie auch Peter Maxwill im vorliegenden Buch pointiert herausarbeitet – ganz wesentlich die Kontinuitätslinie zum Nationalsozialismus begründete und als Denkmuster die unbelehrbaren Ewiggestrigen markierte. Kritik am (radikalen) Islam und seinen kulturellen Überzeugungsgehalten dagegen lässt sich verbinden mit progressiv-liberalen Postulaten von Meinungsfreiheit, Geschlechtergleichheit und der Trennung von Staat und Kirche, mit Toleranz, Aufklärung und Demokratie. Dass es im Zuge der Flüchtlingskrise aktuell zu einer „Radikalisierung der Mitte“ zu kommen scheint, träg sein Übriges dazu bei, rechte Positionen in Deutschland wieder gesellschaftsfähig zu machen, die Gleichsetzung von Rechtspopulismus und Rechts­extremismus in der öffentlichen Debatte abzulehnen und die Grenzen des Sagbaren (nach rechts) zu verschieben.

Die Alternative für Deutschland (AfD)

Von den daraus resultierenden mental-kulturellen Verschiebungen profitiert im Gegenwarts-Deutschland zuvörderst die „Alternative für Deutschland“. 2013 gegründet, hat sie in der kurzen Zeit ihres Bestehens schon so manches Argument geliefert für politologische Nachrufe auf eine nach raschem Aufstieg kurz erblühende Partei, deren Stern dann infolge von organisatorischen Problemen, Führungsversagen und verbalen Fehltritten ebenso plötzlich und rapide gesunken ist. Die AfD hat bereits die Abspaltung eines Parteiflügels hinter sich, ihre Spitzenleute sehen sich beständig Scharmützeln aus der zweiten Parteireihe ausgesetzt, Parteitage verlaufen teils chaotisch, und nicht nur einmal sorgten Parteirepräsentanten durch rassistische oder antisemitische Äußerungen für Aufsehen – die mindestens ungeschickten Aussagen ihres stell­vertretenden Bundessprechers Alexander Gauland über den Fußballstar Jérôme Boateng im direkten Vorfeld der Europameisterschaft erzeugten ein ebenso lautes wie verheerendes Presseecho. Dergleichen Aspekte ließen sich problemlos wie Glieder zur Argumentationskette einer Niedergangs­er­zäh­lung zusammenbinden. Das Erstaunliche ist nun, dass trotz allem der Aufstieg der AfD seit der Bundestagswahl weitergeht, ja in den letzten zweieinhalb Jahren erst so richtig Fahrt aufgenommen hat, und sämtliche bisherigen Fehltritte nicht in tiefere Einbrüche gemündet sind, sondern allenfalls vorübergehende Dellen in demoskopischen Erhebungen ver­ursacht haben.

Gegründet gegen die Euro-Politik letztlich aller seinerzeit im Bundestag vertretenen Parteien – CDU/CSU, SPD, FDP, Linkspartei, Grüne –, richtete die AfD ihre Aufmerksamkeit anfangs auf Kritik an der Griechenlandrettung und Rettungsschirmen. Den Gründungskern und später einen wichtigen Flügel der Partei stellten Ökonomen dar, darunter viele Wirtschaftsprofessoren, die damals ihren Glauben verloren hatten an die zwischen 2009 und 2013 mitregierende FDP, der vorgeworfen wurde, die in sie gesetzten wirtschafts­poli­tischen Erwartungen enttäuscht zu haben und mit ihren Steuersenkungsversprechen sowie als Garantin einer wirtschaftsliberalen Ordnungspolitik gescheitert zu sein. Zwar sind Europathemen generell ein günstiger Nährboden für populistische Pauschalkritik – nicht zuletzt weil die europäischen poli­tischen Eliten durch die besonders große räumliche Trennung von den Bevölkerungen und die besonders hohe Komplexität und Undurchsichtigkeit europäischer Institutionen und Verfahren in besonderem Maße prädestiniert für Vorwürfe sind, sie seien abgehoben und selbstsüchtig, die Probleme normaler Bürger seien ihnen fremd. Dennoch durchlief die AfD in den letzten zwei Jahren einen grundlegenden thematischen Wandel – weg von Europathemen und hin zu Kultur-, Migrations- und (islamischen) Religionsthemen, insgesamt: Identitätsfragen. Der aktuelle Identitätsdiskurs wird in der AfD dabei stark mit der Flüchtlingsfrage verknüpft. Im Vordergrund stehen – wie Forschungen des Göttinger Instituts für Demokratieforschung gezeigt haben1 – der Verlust an öffentlicher Sicherheit und Ordnung (vor dem Hintergrund unterstellter hoher migrantischer Kriminalitätsraten), die Auflösung vertrauter und traditioneller gesellschaftlicher Ordnung (angesichts der libertären Familien-, Geschlechter- und Gleichstellungspolitik, deren Aus­druck auch die „Willkommenskultur“ sei) sowie der Verlust gemeinschaftlicher Kultur und Identität (vermeintlich bedroht durch Überfremdung und Islamisierung).

Im Zuge dessen hat sich die einstige „Professorenpartei“ auch sozialstrukturell transformiert und ähnelt in ihrem Profil mittlerweile anderen Parteien des europäischen Rechts­populismus, zu denen vertiefte Beziehungen aufzubauen ihre Vorderleute auch eifrig bemüht sind. Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2016 wurde die AfD überproportional gewählt von Geringgebildeten, Männern und vormaligen Nichtwählern. Besonders gut schnitt die AfD in den Gruppen der Arbeiter und Arbeitslosen ab, in denen sie in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sogar auf Anhieb zur stärksten Kraft avancierte.

Populismus als Krisenkatalysator und Radikalisierungsbremse

Insofern sich Populisten als die einzig legitimen Vertreter eines von ihnen als homogen und zudem moralisch rein gedachten „wahren“ Volkes sehen, gehört zum Populismus ein mindestens ambivalentes Verhältnis zu Wahlen. Ambivalent deshalb, weil die Resultate von Wahlen einerseits Entscheidungen des vielbeschworenen Volkes darstellen, diese in der Vergangenheit andererseits aber die von den Populisten stereotyp kritisierten kriminellen, volksverräterischen und also illegitimen bestehenden Eliten hervorgebracht haben. Insofern stellt der Populismus für die Demokratie eine Bedrohung dar. Jedenfalls für die Demokratie, wie wir sie kennen, jene Demokratie, die uns in den vergangenen sieben Jahrzehnten Freiheit, Wohlstand, innenpolitische Stabilität und nicht zuletzt Frieden gebracht hat.

Bezeichnend für die Gefahren, die sich mit Populisten verbinden, ist eine Diagnose, die sich in der Soziologie einer gewissen Beliebtheit erfreut. Populisten, so sagen namhafte Gesellschaftsforscher, betreiben eine „umgekehrte Psychoanalyse“. Umgekehrte Psychoanalyse heißt, Populisten bringen einerseits tatsächlich bestehende Probleme zur Sprache – sie reagieren also auf gegebene Mängel: die Unzurechenbarkeit politischer Entscheidungen; den Rückzug der Politik in die berühmt-berüchtigten Hinterzimmer; das Verschwimmen der Parteiendifferenzen (inklusive mangelhafter Repräsentation von Teilen des gesellschaftlichen Meinungsspektrums in den Parlamenten); die Unterschätzung der Bedeutung von Gefühlen, Stimmungen und emotionaler Ansprache durch einen Politikstil, der Sachlichkeit großschreibt, dabei aber die Notwendigkeit verkennt, Begeisterung zu erzeugen, mit­zu­reißen, neben dem nüchternen Verstand auch den Bauch und die Leidenschaften anzusprechen, bisweilen auch einmal ein großes Theater zu inszenieren.

Populismus ist insofern ein Seismograf; er verweist auf schwelende, aber vernachlässigte Probleme und zwingt zur Beschäftigung damit. Und indem Populismus den Protest in das politische System einspeist, kann er zudem unter Umständen dessen Abdriften in den noch gefährlicheren, ja potenziell lebensgefährdenden Extremismus, wie er zuletzt beispielsweise von dem NSU praktiziert worden ist, verhindern. Auch die Organisationsform Partei übt nicht selten einen moderierenden Effekt aus und besitzt insofern schon per se einen demokratischen Nutzen. Indem nämlich Parteien sich an Wahlen beteiligen und Vertreter in die Parlamente etc. entsenden, lernen ihre Vertreter, sich der demokratischen Verfahren zu bedienen, wodurch sie diese nicht nur kennen-, sondern regelmäßig auch schätzen lernen – etwa weil sie selbst von den Beteiligungs-, Rede- und Minderheitenrechten profitieren.

Neue Organisationsmuster im rechten Spektrum

Interessant ist in Verbindung mit dem Wandel freilich, dass die AfD im Zeitverlauf immer stärker mit der Pegida-Be­we­gung verschmilzt. Auch hierzu liegen Analysen des Instituts für Demokratieforschung vor, grundiert durch zwei Umfragen, deren erste Ende 2014 und deren zweite ein Jahr danach durchgeführt worden sind.2 Während bei der ersten Erhebung 32 Prozent der Befragten angaben, AfD gewählt zu haben, lag die Wahlabsicht bei der zweiten Befragung bei rund 80 Prozent.

Ganz grundsätzlich lassen sich gegenwärtig verschiedene neue Spielarten des organisierten, bewegungsförmigen Rechts­extremismus – weg von Parteien und hin zu alternativen Netzwerkstrukturen – ausmachen. Ein Beispiel dafür ist die Mahnwachenbewegung, ein anderes sind die Bürger­wehren. Spätestens seit der Berichterstattung über die Freitaler „Bürgerwehr FTL/360“ dürfte klar sein, dass Rechtsextremisten Bürgerwehren als neues Instrument zur Durch­setzung ihrer politischen Ziele entdeckt haben. Zwar wird die Bildung von Bürgerwehren in der neonazistischen Szene schon länger als eine mögliche Strategie zur Errichtung „national befreiter Zonen“ diskutiert; zu einem landesweiten Phänomen wurden sie aber erst im Zuge der Flüchtlingskrise. Die zunehmende Zahl an Bürgerwehren lässt sich als ein Indiz sowohl für die „Verbürgerlichung“ des bewegungsförmigen Rechtsextremismus als auch für eine Radikalisierung der bürgerlichen Mitte lesen. Auch die sozialen Netzwerke sind als neuer Raum für Rekrutierung, Propaganda und die subkulturelle Homogenisierung der Extremisten sehr verschiedener Fasson und politischer Couleur teilweise an die Stelle konventioneller Organisationsstrukturen und Öffentlichkeitsauftritte getreten.

Diese Entwicklung hat auch Peter Maxwill im Blick, wenn er diagnostiziert, dass „sich mit der Entwicklung der bundesrepublikanischen Demokratie auch das Gefahrenpotenzial von rechts grundlegend gewandelt“ habe (S .225), und fordert, „in Zukunft auch den Rechtsextremismus fernab parteipolitischer Organisationsformen stärker in den Fokus zu nehmen“ (S. 224). Doch selbst wenn richtig ist, dass „faschistische Tendenzen für die pluralistisch-demokratische Gesellschaft ein erhebliches Bedrohungspotenzial auf(weisen), und zwar weniger in parteipolitischer Form denn als zwar weitverbreitetes, aber nicht mehr zentral organisiertes gesellschaftliches Phänomen“ (S. 226); und wenngleich gefährlicher bzw. demokratiegefährdender als rechte Parteien womöglich die allgemeine Tendenz zu „negativer Mobilisierung“ ist – der Trend also, dass sich das gesellschaftspolitische Engagement statt auf positive Ziele, konstruktive Hoffnungen und Utopien nunmehr als Aggression, Wut, Hass gegen konstruierte Feinde, gegen Gruppen anderer Kulturen und Ethnien sowie Einzelne richtet, die aus dem Integrationsrahmen fallen3 –: Trotzdem oder gerade deswegen besteht Bedarf an einer gründlichen, fundierten und analytischen Betrachtung der zwei Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: das erste gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952, das zweite gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 2003. Und sei es deswegen, um zu zeigen, dass Parteiverbote kein Allheilmittel bei der Bekämpfung von (rechtem) Extremismus darstellen.

Eine solche Analyse liegt hier mit der luziden Studie von Peter Maxwill vor.

Göttinger Junge Forschung

„Göttinger Junge Forschung“, unter diesem Titel firmiert eine Publikationsreihe des Institutes für Demokratieforschung, das am 1. März 2010 an der Georg-August-Universität Göttingen gegründet worden ist. Göttinger Junge Forschung verfolgt drei Anliegen: Erstens ist sie ein Versuch, jungen Nachwuchswissenschaftlern ein Forum zu geben, auf dem diese sich meinungsfreudig und ausdrucksstark der wissenschaftlichen wie auch außeruniversitären Öffentlichkeit präsentieren können. Damit soll erreicht werden, dass sie sich in einem vergleichsweise frühen Sta­dium ihrer Laufbahn der Kritik der Forschungsgemeinde stellen und dabei im Mut zu pointierten Formulierungen und Thesen bestärkt werden.

Zweitens liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Sprache. Die Klagen über die mangelnde Fähigkeit der Sozialwissenschaften, sich verständlich und originell auszudrücken, sind Legion. So sei der alleinige Fokus auf Forschungsstandards „problematisch“ im Hinblick auf eine „potentiell einhergehende Geringschätzung der Lehr- und der Öffentlichkeitsfunktion der Politikwissenschaft“, durch die „Forschungserkenntnisse der Politikwissenschaft zu einem Arkanwissen werden, das von den Experten in den Nachbarfächern und den Adressaten der Politikberatung, aber kaum mehr vom Publikum der Staatsbürgergesellschaft wahrgenommen wird, geschweige denn verstanden werden kann“.4 Viel zu häufig schotte sich die Wissenschaft durch „die Kunst des unverständlichen Schreibens“5 vom Laienpublikum ab.

Mitnichten soll an dieser Stelle behauptet werden, dass die Texte der Reihe den Anspruch auf verständliche und zugleich genussreiche Sprache mit Leichtigkeit erfüllen. Vielmehr soll es an dieser Stelle um das Bewusstsein für Sprache gehen, den Willen, die Forschungsergebnisse auch mit einer angemessenen literarischen Ausdrucksweise zu würdigen und ihre Reichweite – und damit Nützlichkeit – soweit zu erhöhen, wie dies ohne Abstriche für den wissenschaftlichen Gehalt möglich erscheint. Anstatt darunter zu leiden, kann sich die Erkenntniskraft sogar erhöhen, wenn sich die Autoren über die Niederschrift eingehende Gedanken machen, dabei womöglich den einen oder anderen Aspekt noch einmal gründlich reflektieren, die Argumentation glätten, auf abschreckende Wortungetüme, unnötig komplizierte Satzkonstruktionen und langweilige Passagen aufmerksam werden6 – insgesamt auf einen Wissenschaftsjargon verzichten, wo dies zur Klarheit nicht erforderlich ist. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, einen wissenschaftlichen Text weder zu simplifizieren noch zu verkomplizieren, selbst unter der Berücksichtigung, dass die schwere Verständlichkeit von Wissenschaft aufgrund unvermeidlicher Fachbegriffe vermutlich unausbleiblich ist.7

Dies sollte jedoch nicht die Bereitschaft mindern, den Erkenntnistransfer via Sprache zumindest zu versuchen. In der allgemeinverständlichen Expertise sah der österreichische Universalgelehrte Otto Neurath sogar eine unentbehrliche Voraussetzung für die Demokratie, für die Kontrolle von Experten und Politik. Neurath nannte das die „Kooperation zwischen dem Mann von der Straße und dem wissenschaftlichen Experten“8, aus der sich die Fähigkeit des demokratisch mündigen Bürgers ergebe, sich ein eigenes, wohlinformiertes Urteil über die Geschehnisse der Politik zu bilden. Dass in diesem Bereich ein Defizit der Politikwissenschaft besteht, lässt sich, wie gezeigt, immer häufiger und dringlicher vernehmen. Ein Konsens der Kritiker besteht in dem Plädoyer für eine verstärkte Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in eine interessierte Öffentlichkeit. Hierzu müsse man „Laien dafür interessieren und faszinieren können, was die Wissenschaftler umtreibt und welche Ergebnisse diese Umtriebigkeit hervorbringt“, weshalb „komplexe wissenschaftliche Verfahren und Sachverhalte für Fachfremde und Laien anschaulich und verständlich“ dargestellt werden sollten.9

Der Sprache einen ähnlichen Stellenwert für die Qualität einer Studie einzuräumen wie den Forschungsresultaten, mag sich auf den ersten Blick übertrieben anhören. Und wie die amerikanische Historikerin Barbara Tuchman zu berichten weiß, ist dies zumeist „mühselig, langsam, oft schmerzlich und manchmal eine Qual“, denn es „bedeutet ändern, überarbeiten, erweitern, kürzen, umschreiben“.10 Doch eröffnet dieser Schritt die Chance, über die engen Grenzen des Campus hinaus Aufmerksamkeit für die Arbeit zu erregen und zudem auch die Qualität und Überzeugungskraft der Argumentation zu verbessern. Kurzum: Abwechslungsreiche und farbige Formulierungen, sorgsam gestreute Metaphern und Anekdoten oder raffiniert herbeigeführte Spannungsbögen müssen nicht gleich die Ernsthaftigkeit und den Erkenntniswert einer wissenschaftlichen Studie schmälern, sondern können sich für die Leserschaft wie auch für die Wissenschaft als Gewinn erweisen.

In den Bänden der Göttingen Jungen Forschung versuchen die Autoren deshalb sowohl nachzuweisen, dass sie die Standards und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen, als auch eine anregende Lektüre zu bieten. Wie gesagt, mag dies nicht auf Anhieb gelingen. Doch Schreiben, davon sind wir überzeugt, lernt man nur durch die Praxis des Schreibens, somit durch frühzeitiges Publizieren. Insofern strebt die Reihe keineswegs perfektionistisch, sondern perspektivisch die Förderung von Schreib- und Vermittlungstalenten noch während der wissenschaftlichen Ausbildungsphase an.

Freilich soll bei alldem keinesfalls der inhaltliche Gehalt der Studien vernachlässigt werden. Es soll hier nicht ausschließlich um die zuletzt von immer mehr Verlagen praktizierte Maxime gehen, demnach Examensarbeiten nahezu unterschiedslos zu schade sind, um in der sprichwörtlichen Schublade des Gutachters zu verstauben. Die Studien der Reihe sollen vielmehr, drittens, bislang unterbelichtete Themen aufgreifen oder bei hinlänglich bekannten Untersuchungsobjekten neue Akzente setzen, sodass sie nicht nur für die Publikationsliste des Autors, sondern auch für die Forschung eine Bereicherung darstellen. Das thematische Spektrum ist dabei weit gesteckt: von Verschiebungen in der Gesellschaftstektonik über Anatomien von Parteien oder Bewegungen bis hin zu politischen Biografien.

Eine Gemeinsamkeit findet sich dann allerdings doch: Die Studien sollen Momenten nachspüren, in denen politisches Füh­rungsvermögen urplötzlich ungeahnte Gestaltungsmacht entfalten kann, in denen politische Akteure Gelegenheiten wittern, die sie vermittels Instinkt und Weitsicht, Chuzpe, Entschlusskraft und Verhandlungsgeschick zu nutzen verstehen, kurz: in denen der Machtwille und die politische Tatkraft einzelner Akteure den Geschichtsfluss umzuleiten und neue Realitäten zu schaffen vermögen. Anhand von Fallbeispielen sollen Möglichkeiten und Grenzen, biografische Hintergründe und Erfolgsindikatoren politischer Führung untersucht werden. Kulturelle Phänomene, wie bspw. die Formierung, Gestalt und Wirkung gesellschaftlicher Generationen, werden daher ebenso Thema sein, wie klassische Organisationsstudien aus dem Bereich der Parteien- und Verbändeforschung.

Was die Methodik anbelangt, so ist die Reihe offen für vielerlei Ansätze. Um das für komplexe Probleme charakteristische Zusammenspiel multipler Faktoren (Person, Institution und Umfeld) zu analysieren und die internen Prozesse eines Systems zu verstehen, darüber hinaus der Unberechenbarkeit menschlichen, zumal politischen Handelns und der Macht des Zufalls gerecht zu werden,11 erlaubt sie ihren Autoren forschungspragmatische Offenheit. Jedenfalls: Am Ende soll die Göttinger Junge Forschung mit Gewinn und – im Idealfall – auch mit Freude gelesen werden.

 

 

 

1Vgl. Hensel, Alexander u.a.: Die AfD vor den Landtagswahlen 2016. Programme, Profile und Potenziale, Frankfurt a.M. 2016.

2Vgl. Finkbeiner, Florian u.a.: Pegida: Aktuelle Forschungsergebnisse, URL: http://www.demokratie-goettingen.de/blog/pegida-2016-studie [eingesehen am 23.06.2016].

3 Vgl. Geiges, Lars/Marg, Stine/Walter, Franz: Pegida. Die schmutzige Seite der Zivilgesellschaft?, Bielefeld 2015, S. 192 f.

4 Bleek, Wilhelm: Geschichte der Politikwissenschaft in Deutschland, München 2001, S. 453 f.

5 Zetzsche, Indre (Hrsg.): Wissenschaftskommunikation. Streif­züge durch ein ‚neues Feld‘, Bonn 2004, S. 115.

6 Zur stimulierenden Wirkung der „detaillierte[n] Schilderung eines indi­vi­du­ellen Falles“: Aydelotte, William O.: Qunatifizierung in der Ge­schichts­wis­senschaft, in: Wehler, Hans-Ulrich (Hrsg.): Geschichte und Sozio­logie, Königstein im Taunus 1984, S. 259-282, hier S. 275.

7 Vgl. auch den Appell von Mittelstrass, Jürgen: Trough a glass darkly: on the enigmatic nature of science, in: Kriterion, Jg. 23 (2010), S. 1-4.

8 Zitiert nach Sandner, Günther: Demokratisierung des Wissens. Otto Neuraths politisches Projekt, in: Österreichische Zeitschrift für Politik­wis­senschaft, Jg. 38 (2009) H. 2, S. 231-248, hier S. 242.

9 Kürten, Ludwig: Verständigung will gelernt sein, in: Zetzsche (Hrsg.) 2004, S. 83-86, hier S. 84.

10 Tuchman, Barbara: In Geschichte denken, Frankfurt am Main 1984, S. 27.

11 Zur Kritik an der unterstellten Rationalität von Verhalten bzw. der unbe­rücksichtigten Irrationalität vgl. Abromeit, Heidrun: Gesellschaften ohne Alternativen. Zur Zukunftsfähigkeit kapitalistischer Demokratien, Working Paper des Instituts für Politikwissenschaft der Technischen Uni­versität Darmstadt, Nr. 11/2007, S. 5 f.; Bellers, Jürgen: Methoden der So­zial­wissen­schaften: Kritik und Alternativen, Siegen 2005, S. 164; Lepsius, M. Rainer: Zum Verhältnis von Geschichtswissenschaft und Soziologie, in: Baumgartner, Hans Michael/Rüsen, Jörn (Hrsg.): Semi­nar: Geschichte und Theorie. Um­risse einer Historik, Frankfurt am Main 1976, S. 118-138, hier S. 127.

1 Einführung

Lange war dieser Schritt vorbereitet und angekündigt worden, trotzdem sorgte er Ende 2013 für erhebliches Aufsehen in Deutschland: Am 28. November drang an die Öffentlichkeit, dass der Bundesrat seinen im Jahr zuvor beschlossenen Verbotsantrag1 gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) beim Bundesverfassungsgericht einreichen würde2 – und schon am 4. Dezember erreichte der 270 Seiten starke Schriftsatz aus der Feder des Staatsrechtlers Christoph Möllers den Zweiten Senat in Karlsruhe.3 Prompt wurden Erinnerungen an das erste Verfahren gegen dieselbe Partei geweckt, das 2003 ohne Urteil eingestellt worden war. Die Tradition von Verbotsersuchen gegen politische Parteien reicht aber noch weiter zurück: Erst drei solcher Verfahren gab es bis 2016 überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik, zwei davon führten zu Verbotsurteilen, und lediglich eine der davon betroffenen Parteien4war rechtsextrem ausgerichtet: die 1952 zwangsaufgelöste Sozialistische Reichspartei (SRP).5 Letztere und die NPD sowie die beiden dazugehörigen Verbotsverfahren bilden den Gegenstand der vorliegenden Arbeit.

Untersucht man die Geschichte dieser beiden Verbotsverfahren, so fallen schon auf den ersten Blick trotz mancher Ähnlichkeit frappierende Unterschiede auf: Obwohl die rechtlichen Grundlagen – vorrangig Regelungen in Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz – sich zwischen 1951 und 2003 nur unwesentlich verändert haben,6 endete der SRP-Prozess schon nach zehn Verhandlungstagen mit dem Verbot der Partei, während sich das im Sinne des Verbotsantrages ergebnislose NPD-Verfahren über zwei Jahre hinzog. Der maßgebliche Grund für die Einstellung dieses Verfahrens war 2003 die Durchsetzung der Partei mit Informanten von Verfassungsschutzbehörden – allerdings war dies auch bei der SRP der Fall, deren Verbot davon in keiner Weise betroffen war.7Die Ausgangsfrage dieser Arbeit lautet daher: Inwiefern und aus welchen Gründen verliefen diese zwei Verfahren so unterschiedlich? Welche Rolle spielten außerdem die Motive der Akteure und die öffentlichen Debatten für das Vorgehen der Politik mit Recht gegen rechts?

Diese Studie soll nicht nur Parallelen und Unterschiede der ersten beiden Verbotsverfahren gegen rechtsextreme Parteien in der Bundesrepublik aufzeigen, sondern dabei auch einen Schwerpunkt auf die zeitgenössischen Diskurse setzen. Denn in der Zeitgeschichtsforschung werden etwa Medien längst nicht mehr bloß „als virtueller Spiegel von etwas ‚Realem’ aufgefasst, sondern als integraler Teil sozialer Wirklichkeiten“8, weshalb anzunehmen ist, dass neben den jeweiligen historischen Kontexten auch öffentliche Debatten beide Parteiverbotsverfahren und deren Wahrnehmung maßgeblich beeinflusst haben. Aus diesem Grund sollen die Diskurse9darüber in der medialen, politischen und wissenschaftlichen Öffentlichkeit10gegenübergestellt werden.

Daraus leitet sich die zentrale Frage dieser Arbeit ab: Inwiefern sind die Verbotsverfahren gegen die SRP und die NPD unter Berücksichtigung der vielfältigen Faktoren und historischen Kontexte vergleichbar, und welche Rolle spielten dabei Debatten in Politik, Wissenschaft und Medien? In diesem Rahmen soll auch eine kritisch-fundierte Annäherung an den Fragekomplex ermöglicht werden, inwiefern sich der parteipolitisch organisierte „nationale Sozialismus“ bzw. „Nationalsozialismus“11 in der Bundesrepublik diachron entwickelt und gewandelt hat, und ob daher die rechtliche Praxis des Parteiverbots den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden könnte. Dabei ist keine unangemessene Einmischung in juristische Fragen das Ziel – sondern ein angesichts der wachsenden Bedeutung der Geschichtswissenschaft für die Rechtsgeschichte interdisziplinärer Versuch der retrospektiven Beurteilung der in dieser Arbeit behandelten historischen Prozesse.12

Der Stand der Forschung ist ambivalent. Komparatistische Untersuchungen der Art, wie sie diese Arbeit anstrebt, fehlen gänzlich, ebenso gibt es nur bruchstückhafte Arbeiten über die öffentlichen Diskurse während Parteiverbotsverfahren in Deutschland. Die beiden behandelten Parteien sind zwar Gegenstand diverser Studien, im Einzelfall divergieren quantitative Fülle und qualitative Analysetiefe jedoch erheblich. Ein Grund dafür ist, dass die Menge des verfügbaren Quellenmaterials bezogen auf die SRP nach wie vor überschaubar ist, obwohl derzeit viele Archiv-Sperrfristen auslaufen. Vor allem veröffentlichte Quellen zur SRP existieren kaum, abgesehen von programmatischen Schriften und Zeitungen.13 Für diese Arbeit werden daher insbesondere bislang unberücksichtigte Bestände der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg sowie des Staatsarchivs Hamburg hinzugezogen. Die Bedeutung dieses Materials gründet darin, dass die SRP in der britischen Besatzungszone zwischen Bonn und Flensburg besonders stark verwurzelt war, einzig in Hamburg dies jedoch nie bei Wahlen unter Beweis stellen konnte. Hamburg ist überdies als Metropole ein aufschlussreiches Bundesland für die Untersuchung dieser im agrarischen Raum einflussreichen Partei.

Die Anzahl wissenschaftlicher Untersuchungen über die SRP entspricht der Quellenlage: Vor allem die detailreiche Doppelstudie von Otto Büsch und Peter Furth (1957) prägt die SRP-Forschung bis heute. Zwar krankt die Publikation in der Tat an „penetrante[r] Idealisierung der demokratischen Gegenwehr“14 und dem Anspruch der Autoren, die SRP „vor das Tribunal der Wissenschaft“15 zu ziehen, weshalb es wie eine apodiktische „Auftragsarbeit der Bundesregierung“16 wirkt. Doch ähnlich wie die darauf aufbauende Arbeit Horst Schmollingers (1983)17 hat das Werk fundamentale Bedeutung für die SRP-Forschung, da die Autoren auf die vom Verfassungsgericht genutzten Unterlagen zurückgreifen konnten. Als wichtige Ergänzungen erweisen sich ein Kapitel über die SRP in Norbert Freis Monographie über Vergangenheitspolitik,18 SRP-Regionalstudien von Heiko Buschke19 und Günter Trittel20 sowie neben der vor allem für die Sozialstruktur dieser Partei erkenntnisreichen Arbeit Oliver Gnads21 insbesondere die umfassende und analytisch luzide SRP-Studie Henning Hansens22. Zu berücksichtigen sind auch die älteren Arbeiten von Manfred Jenke,23 Hans-Helmuth Knütter24 und Kurt Tauber,25 die jedoch zum Teil inhaltlich und methodisch überholt sind.

Ganz anders stellen sich die Quellenlage und Forschungssituation bezogen auf die NPD und das erste Verbotsverfahren gegen sie dar. Während seit der Verbotsdebatte im Jahr 2000 eine schier unüberschaubare Flut an NPD-Literatur existiert, ist die Quellenlage aufgrund des noch niedrigen Historisierungsgrades prekär – abgesehen von Archivalien aus der Zeit vor 2000, darunter vor allem der Nachlass des Parteigründers Adolf von Thadden.26 Zwar finden sich Parteiprogramme und statuarische Quellen zur NPD in Handbüchern und Sammlungen wie den Zusammenstellungen Ossip Flechtheims27 sowie Peter Dudeks und Hans-Gerd Jaschkes28, doch aktuellere Quellen sind in systematisierter Form nicht verfügbar und auch einzeln nur mit hohem Rechercheaufwand zu ermitteln – meist auf Seiten der NPD oder staatlicher Behörden im Internet.29 Auch ein Parteiarchiv existiert ebenso wenig wie eine zentral zuständige Forschungseinrichtung. Lediglich unter den Selbstzeugnissen einzelner Parteifunktionäre finden sich einige aufschlussreiche Werke, so etwa Holger Apfels NPD-Jubiläumsschrift von 199930 und einige Bücher des NPD-Funktionärs Wolfgang Frenz.31

Umso mehr sticht die massenhaft vorhandene Fachliteratur hervor, obschon die qualitativen Unterschiede beträchtlich sind und die Forschung meist anlässlich von Wahlerfolgen der NPD Konjunktur hatte: Die Durchdringung der ersten Jahrzehnte der NPD-Parteigeschichte haben in erster Linie die – allerdings aus marxistischer Sicht argumentierenden – Parteienforscher Lutz Niethammer32und Reinhard Kühnl33 sowie der Parteisoziologe Horst Schmollinger34 bewerkstelligt. Nach einer ersten Welle wissenschaftlicher Publikationen während der NPD-Hochphase in den sechziger Jahren (die meisten davon mit dem Ziel einer Warnung vor einer NS-Renaissance),35 beschränkte sich die Ergründung der Partei bis zum Beginn des ersten Verbotsverfahrens primär auf die in den neunziger Jahren unter der Ägide Uwe Backes’ und Eckhard Jesses aufgeblühte Extremismusforschung36 sowie auf einige Studien zum Verhältnis von NPD, Deutscher Volksunion (DVU) und Republikanern (REP).37

Unter den aktuellen Übersichtsdarstellungen fällt zunächst auf, dass es nach wie vor keine umfassende geschichtswissenschaftliche Studie über die NPD gibt, geschweige denn über das erste Parteiverbotsverfahren gegen sie. Die vorliegende Studie betritt insofern zeithistorisches Neuland. Es liegen jedoch einige politikwissenschaftliche Abhandlungen vor: Die Arbeit Uwe Hoffmanns38 stellt zwar eine bemerkenswert detailreiche historiographische Leistung dar und ist ein bedeutsamer Wegweiser im Dickicht der weitverstreuten Quellen zur NPD, bleibt aber bezogen auf die notwendige Analyse historischer Rahmenbedingungen „weit hinter den Erwartungen an eine moderne Parteienmonographie“39 zurück. Der Beitrag des NPD-Aussteigers Jörg Fischer,40 eine mehr persönliche denn analytische Betrachtung des Verbotsverfahrens, erweist sich im akademischen Diskurs als kaum ertragreich, wohingegen die zuletzt erschienenen Arbeiten von Henrik Steglich (2010)41, Marc Brandstetter (2013)42 und Stefan Missy (2013)43 aufgrund der unterschiedlichen Ansätze und präzisen Ergebnisse als beträchtliche wissenschaftliche Fortschritte zu bewerten sind. Noch bemerkenswerter ist Lars Flemmings sachlich und analytisch präzise Arbeit (2005)44, die erfreulicherweise nicht unter Flemmings unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten fragwürdiger Motivation „im Interesse des Ansehens, der Wert- und Wehrhaftigkeit der Demokratie“45 leidet.

Überdies gibt es zur NPD – ganz im Gegensatz zur rechtswissenschaftlich kaum erforschten SRP46 – eine ganze Reihe juristischer Studien, unter denen die von Theresia Anna Gelberg47 und Christoph Weckenbrock48 hervorstechen. Auch erlauben etliche zeitgenössische Beiträge von Historikern, Politologen und Juristen Aufschluss über die wissenschaftliche Debatte während des NPD-Verfahrens. Für die Untersuchung der politischen Diskussionen in beiden Untersuchungszeiträumen wurden zudem die im Berliner Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) archivierten Bestände des Deutschen Bundestags und des Bundesrats ausgewertet.49

Trotz des unter der schwierigen Quellenlage leidenden Forschungsstandes verfolgt diese Studie den Anspruch, mit interdisziplinärem Ansatz und zugleich dezidiert historischem Fokus die ganze Breite des behandelten Forschungsgegenstandes multiperspektivisch und diskursiv abzudecken. Denn da „die Methoden und Verfahren in Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaft in vielerlei Hinsicht deckungsgleich“50 sind, können neben der historischen Komparatistik51 auch Ansätze anderer Disziplinen implementiert werden: Die seit dem 20. Jahrhundert enger mit der Geschichtswissenschaft verknüpfte Jurisprudenz52 etwa wird vor allem in Kapitel 3.1 herangezogen, um die für das Verständnis der juristischen Abläufe in beiden fraglichen Verbotsverfahren relevanten Vorgänge und Begriffe nachvollziehen und in das historisch-politische Gesamtgeschehen einordnen zu können.

Von großer Bedeutung ist für diese Studie auch die Politikwissenschaft, namentlich die Parteien- und die Extremismusforschung. Letztere ist zur Bestimmung des umstrittenen Extremismusbegriffs53 elementar: Während dessen Befürworter beanspruchen, ihn präzise definieren und anwenden zu können,54 kann er den Kritikern zufolge mittels äquivalenter Anwendung auf Links- und Rechtsextremisten politisch missbraucht werden.55 Für diese Studie ist lediglich der Rechtsextremismus relevant, der ex positivo56 wie folgt definiert wird: Rechtsextremismus umfasst einen historisch-politischen Dogmatismus, Verschwörungstheorien, aktionistischen Fanatismus und die Annahme der Ungleichheit des Menschen aufgrund rassistischer und nationalistischer Ideen.57 Um zu vermeiden, durch Verwendung des Attributs „rechtsextremistisch“ nicht überprüfbare Wertungen des Extremismus-Grades einzelner Akteure zu suggerieren, wird in dieser Studie der Begriff „rechtsextrem“ bevorzugt – es sei denn, eine extremistische Haltung ist unbestritten.58

Die Medien- und Kommunikationswissenschaft spielt in dieser Studie nur eine untergeordnete Rolle, da etwa die Medienwirkungsforschung aufgrund der geschichtswissenschaftlich fundierten Analyse der Diskurse nicht berücksichtigt wird. Überdies sind die – bezogen auf die SRP relevanten – fünfziger Jahre noch immer in großen Teilen für die deutsche Kommunikationswissenschaft „eine weitgehend unentdeckte und somit unbekannte Zeitspanne“.59 Die medial transportierten Diskurse werden daher nah am Material untersucht, theoriegeleitete Vorannahmen können so ausgeschlossen werden. Vor allem aber soll der enge Fokus auf vier maßgebliche Presseorgane eine konzise Bewertung und Einordnung der Ergebnisse sicherstellen, um die Operationalisierung der Fragestellung in einem klaren Rahmen zu gewährleisten. Dafür soll die Ausgewogenheit und Repräsentativität des Materials durch die Untersuchung jeweils zweier Tages- und Wochenperiodika sichergestellt sein: Die Wahl fiel daher auf Die Welt, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, den Spiegel und die Zeit.60 Um die gesamte Debatte vor und während der Verbotsverfahren abzudecken, ist jeweils das Jahr vor Bekanntgabe des Entschlusses zu einem Verbotsantrag in die Studie einbezogen. Es werden daher die Zeiträume zwischen 1950 und 1952 sowie zwischen 2000 und 2003 untersucht.

Die vorliegende Studie durchleuchtet folglich mehrere in sich zeitlich voneinander distanzierte Gegenstände, nämlich: zwei Parteien, zwei Verbotsverfahren, zwei Diskurssysteme. Ihr Aufbau entspricht dementsprechend einem komparatistisch-analytischen Dreischritt: Parteien, Verbotsverfahren und Diskurse werden voneinander getrennt – aber im permanenten Vergleich – untersucht. Dementsprechend folgen in Kapitel II einer überblickhaften Darstellung rechter Parteien in der Bundesrepublik eigene Abschnitte über Geschichte, Programmatik und Struktur von SRP und NPD. Dabei bietet sich eine historisch-phänomenologische Herangehensweise an, die aufgrund der jeweils sehr kurzen Zeiträume in weitgehend chronologische Darstellungen mündet.61 Bei der NPD wird dementsprechend deren gesamte Geschichte seit der Parteigründung überblickshalber dargestellt. Programmatik und Parteistruktur werden hingegen zeitlich eingeschränkt, um beide analytisch fundiert darstellen zu können: Bezogen auf das NPD-Programm bietet sich die Zeit der Radikalisierung seit 1990 an (Kapitel 2.3.2), die sich stetig wandelnde Parteistruktur wird hingegen mit einem engen Fokus auf den Zeitraum des Verbotsverfahrens beleuchtet (Kapitel 2.3.3). Lediglich für die nur drei Jahre lang existierende SRP kann grundsätzlich die komplette Parteigeschichte berücksichtigt werden.

In ähnlicher Weise stellt Kapitel III nach einer allgemeinen Darstellung des Parteiverbots in der Bundesrepublik die Verbotsverfahren gegen SRP und NPD gegenüber. Auch hierbei bestimmt eine chronologisch-narrative Struktur die Analyse, was sich insbesondere aufgrund der zeitlich und kausal aufeinander aufbauenden Geschehnisse anbietet. Um die für die Fragestellung dieser Studie relevanten Rahmenbedingungen und Motive einzelner Akteure in den Ereignisfluss einbetten und zugleich mit dem jeweils anderen Verfahren vergleichen zu können, sind beide Kapitel zu den Verbotsverfahren in drei Teile gegliedert: eine Phase vom Beginn der Verbotsdebatte bis zum Beginn des Gerichtsverfahrens, daran anschließend der krisenhafte Höhepunkt desselben, und schließlich der Abschluss dieser Entwicklungen in Form des SRP-Prozesses bzw. der Einstellung des Verfahrens gegen die NPD.

Im Anschluss daran widmet sich das Kapitel IV den diese Verbotsverfahren begleitenden Diskursen. Dabei werden jedoch nicht mehr die Parteien voneinander getrennt betrachtet, sondern die Diskurstypen: Drei Unterkapitel widmen sich detailliert jeweils den Debatten unter Politikern, Wissenschaftlern und in den Printmedien, um die diesbezüglichen Unterschiede und Parallelen zwischen beiden behandelten Verbotsverfahren direkt kollationieren zu können. Die Ergebnisse dieser Vergleichskapitel werden schlussendlich im Fazit eingeordnet.

Ziel der vorliegenden Studie ist die Untersuchung der konkreten historischen Vorkommnisse und Diskurse unter komparatistischen Gesichtspunkten.62 Sie verzichtet daher ebenso auf die Behandlung rechtswissenschaftlicher Probleme und eine detaillierte Rekonstruktion der juristischen Entwicklungen und Argumentationsstrategien in den behandelten Verbotsverfahren wie sie auch dezidiert politikwissenschaftliche Fragen etwa nach den Konsequenzen für das verfassungsrechtliche Grundverständnis der Bundesrepublik oder des Parteienstatus’ außen vor lässt. Stattdessen geht es um die übergeordnete Frage, ob die SRP tatsächlich „das Schreckgespenst der frühen Bundesrepublik“63 oder nicht doch eher das Opfer der „Abrechnung der deutschen Demokratie mit der nationalsozialistischen Vergangenheit“64 war – und inwieweit die NPD und das Verbotsverfahren gegen sie damit vergleichbar sind angesichts der Annahme, dass die SRP „wahlpolitisch verbrannte Erde hinterlassen hatte, auf der sich rechts von der Union keine neue politische Kraft dauerhaft etablieren konnte“.65

 

 

1 Vgl. Beschluss des Bundesrates, Drucksache des Bundesrats [künftig zitiert als BR-Drucksache] 770/12 (14. Dezember 2012). Den Antrag unterstützte eine breite Koalition aller Bundesländer mit Ausnahme Hessens.

2 Vgl. Peter Carstens: Bundesrat unternimmt zweiten Anlauf für NPD-Verbot. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung [künftig zitiert als FAZ] (29. November 2013), S. 1.

3 Im Verbotsantrag wird die NPD „als eine aggressiv ausländerfeindliche, die nationalsozialistische Ideologie verherrlichende Partei“ bewertet (Wolfgang Janisch: „Wesensverwandtschaft“. In: Süddeutsche Zeitung [künftig zitiert als SZ], 30. November 2013, S. 5). Vgl. auch ders.: Profil: Christoph Möllers. In: SZ (4. Dezember 2013), S. 4.

4 Parteien werden im Folgenden gemäß deutschem Parteiengesetz (ParteiG) aufgefasst als „Vereinigungen von Bürgern, die [...] auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen“ (ParteiG § 2 Abs. 1, Novelle vom 23. August 2011. In: BGBl. I, S. 1748).

5 Neben den Verfahren gegen SRP und NPD führte ein Verbotsantrag gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 zu deren Verbot. Vgl. Andrea Härtel: Die Entwicklung des Instituts des Parteiverbots innerhalb der bundesrepublikanischen Konzeption „streitbarer Demokratie“ vor und nach dem NPD-Verbotsverfahren. In: Martin Möllers und Robert van Ooyen (Hrsg.): Parteiverbotsverfahren (= Jahrbuch öffentliche Sicherheit, Sonderband 2). Frankfurt am Main 2010, S. 33-97, hier S. 59-72. Ende 2015 legte das Bundesverfassungsgericht den Beginn des zweiten NPD-Verbotsverfahrens auf den 1. März 2016 fest. Vgl. Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts: NPD-Verbotsverfahren: Verhandlungstermine am 1., 2. und 3. März 2016 jeweils um 10.00 Uhr. Pressemitteilung 90/2015 [7. Dezember 2015]. Online: www.bverfg.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-090.html (abgerufen am 7. Januar 2016).

6 Siehe hierzu Kapitel 3.1.

7 Vgl. Kapitel 3.2 und 3.3.

8 Frank Bösch und Anette Vowinckel: Mediengeschichte. In: Frank Bösch und Jürgen Danyel (Hrsg.): Zeitgeschichte. Konzepte und Methoden. Göttingen 2012, S. 370-390, hier S. 370. Zum damit einhergehenden Übergang von Teilen der historischen Deutungshoheit von Wissenschaftlern an Journalisten vgl. Frank Bösch: Journalisten als Historiker: Die Medialisierung der Zeitgeschichte nach 1945. In: Vadim Oswalt und Hans-Jürgen Pandel (Hrsg.): Geschichtskultur. Die Anwesenheit von Vergangenheit in der Gegenwart. Schwalbach im Taunus 2009, S. 47-62.

9 Zur geschichtswissenschaftlichen Definition und Untersuchung von Diskursen vgl. Achim Landwehr: Historische Diskursanalyse (= Historische Einführungen, Bd. 4). Frankfurt am Main 2008.

10 Freilich überlappen sich diese Typen von Öffentlichkeit allenthalben. Es würde an dieser Stelle im Übrigen jedoch zu weit führen, den Öffentlichkeitsbegriff umfassend zu erörtern, vgl. dazu Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichenGesellschaft. Frankfurt am Main 122010.

11 Steffen Kailitz definiert „Nationalsozialismus“ als „Gattungsbegriff für rechtsextremistische Parteien, deren Programmatik eine nationalistische und/oder völkische Grundausrichtung mit einer starken Betonung sozialstaatlicher Elemente und dem Streben nach einer staatlichen Kontrolle der Wirtschaft kombiniert“ (Steffen Kailitz: Das ideologische Profil der NPD. In: Manuel Becker und Stephanie Bongartz (Hrsg.): Die weltanschaulichen Grundlagen des NS-Regimes. Ursprünge, Gegenentwürfe, Nachwirkungen. Tagungsband der XXIII. Königswinterer Tagung im Februar 2010 (= Schriftenreihe der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944, Bd. 15). Münster 2011, S. 177-198, hier S. 177). Zur Genese der ideengeschichtlichen Synthese von Nationalismus und Sozialismus vgl. Christoph Werth: Sozialismus und Nation. Die deutsche Ideologiediskussion zwischen 1918 und 1945. Opladen 1996.

12 Vgl. dazu Raphael Gross: Mächtiger als die Gerichte? Geschichte und historische Gerechtigkeit. In: Norbert Frei, Dirk van Laak und Michael Stolleis (Hrsg.): Geschichte vor Gericht. Historiker, Richter und die Suche nach Gerechtigkeit. München 2000, S. 164-172, hier S. 164.

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