Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft ​ - Patrik Buchmüller - E-Book

Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft ​ E-Book

Patrik Buchmüller

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Beschreibung

Finanzinstitute müssen das neue Regulierungsgebiet "Nachhaltigkeitsrisiken" in ihre Steuerungsverfahren integrieren und bei Bedarf neue innovative Ansätze entwickeln. Das Praxisbuch gibt eine Einführung in die Anforderungen und Vorgaben zur Steuerung von ESG-Risiken wie sie sowohl von der BaFin als auch vom europäischen Gesetzgeber und den drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA gestaltet werden. In kompakter Form stellen die Autor:innen den Regelungsrahmen dieses neuen Regulierungsgebietes vor und geben konkrete Umsetzungs- und Handlungsempfehlungen für die betroffenen Institute. Dies sind, neben Banken, andere regulierte Institute wie Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fintechs.  Das Buch geht detailliert auf die Anforderungen zum Nachhaltigkeits-Risikomanagement in der MaRisk-Novelle vom Juni 2023 ein. Zudem vermittelt es die Möglichkeiten zur Umsetzung der regulatorischen ESG-Risikomanagement-Anforderungen im Finanzsektor.

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Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtmyBook+ImpressumAbbildungsverzeichnisTabellenverzeichnisGeleitworteGeleitwort von Frank PierschelGeleitwort von Thomas Dietz1Geleitwort von Eva-Maria KienesbergerVorwortAbkürzungsverzeichnis1 Einführung1.1 Was sind ESG-Risiken und was beinhaltet dieses Buch?1.1.1 Definition von ESG-Risiken1.1.2 Aufbau des Buches1.2 Erste Einführung in das Regulierungsuniversum1.2.1 Grobüberblick über bestehende Vorgaben1.2.2 Die EU-Taxonomie und sektorübergreifende Offenlegungsanforderungen in der EU1.2.3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz1.3 Ausgewählte zukünftige Vorgaben und internationale Entwicklungen1.3.1 Neue MaRisk und EBA-Bericht zur Kapitalunterlegung1.3.2 Weitere Spezifizierung der Offenlegungsvorgaben auf EU-Ebene1.3.3 Entwicklungen auf globaler Ebene2 BaFin-Vorgaben zu ESG-Risiken2.1 BaFin-Merkblatt und bisherige Aufsichtspraxis2.1.1 Das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken2.1.2 BaFin-Umfrage aus dem Jahr 20212.1.3 BaFin-Auswertung und Good Practices vom 14.12.20222.1.4 Strukturierte Bundesbank-Erhebung aus den Jahren 2022/20232.2 Integration von ESG-Risikovorgaben in die MaRisk 8.02.2.1 Einführung2.2.2 ESG-Risiken in der Risikoinventur (AT 2.2 MaRisk)2.2.3 ESG-Risiken in der Risikotragfähigkeit (AT 4.1 MaRisk)2.2.4 ESG-Risiken in den Strategien (AT 4.2 MaRisk)2.2.5 ESG-Risiken in der Risikosteuerung (AT 4.3.2 MaRisk)2.2.6 Stresstesting (AT 4.3.3 MaRisk)2.2.7 ESG-Risiken im Kreditrisikomanagement (BTO 1.2 MaRisk)2.2.8 Berichterstattung zu ESG-Risiken (BT 3 MaRisk)2.2.9 Sonstige Neuerungen zu ESG-Risiken3 Vorgaben zum ESG-Risikomanagement auf EU-Ebene3.1 Anpassung von CRR und CRD3.1.1 Neuerungen zu ESG-Risiken in der CRR3.1.2 Vorgaben zum ESG-Risikomanagement in der CRD3.2 Laufende Arbeiten der EBA zum ESG-Risikomanagement1733.2.1 Bisherige Arbeitsergebnisse der EBA im Bereich ESG-Risiken3.2.2 EBA-Berichte zu ESG-Risikomanagement und ESG-Risikoaufsicht3.2.3 EBA Roadmap on Sustainable Finance für 2023 bis 20253.3 Vorgaben der EZB-Bankenaufsicht zu Klima- und Umweltrisiken und EZB-Klimastresstest3.3.1 EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken3.3.2 EZB-Klimastresstest 20223.4 EZB-Prüfungspraxis zu Klima- und Umweltrisiken3.4.1 Aktivitäten in den Jahren 2020 bis 2022 im Überblick3.4.2 Ergebnisse des Thematic Review und kommende Aktivitäten3.4.3 EZB-Veröffentlichungen zu Good Practices4 Offenlegung in der Praxis4.1 Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken – eine historische Einordnung4.2 Ziele der Offenlegung4.2.1 Regulatorische Pflicht4.2.2 Information der Stakeholder4.2.3 Interne Kommunikation und Marketing4.2.4 Investor Relations4.3 Sektorspezifische Unterschiede in der Offenlegung4.3.1 Einführung4.3.2 Freiwillige Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken4.3.3 Unternehmen nach NFRD und CSRD4.3.4 Banken4.3.5 Versicherungen4.4 ESG-Ratings und ihre Anbieter4.4.1 Zweck, Vor- und Nachteile von ESG-Ratings4.4.2 Typischer Aufbau eines ESG-Ratings4.4.3 Beispiele konkreter Anbieter von ESG-Ratings4.5 Auswirkungen der Offenlegung5 Nachhaltigkeit in der Praxis der Finanzinstitute5.1 Einleitung und Big Picture5.2 Die ESG-Umfeld- und -Marktanalyse5.3 Definition von ESG5.4 Definition von ESG-Risiken (AT 2.2)5.5 Der Weg zu einer nachhaltig wertvollen Business Culture5.6 Das nachhaltige Mindset für eine erfolgreiche ESG-Transformation5.7 Purpose – Vision – Mission5.7.1 Der Purpose – ein starkes Warum im Sinne von ESG5.7.2 Die Vision mit ESG-Elementen5.7.3 Die Mission mit ESG-Elementen5.8 Stakeholder Centricity und ESG5.9 Die ESG-Strategie(n) nach AT 4.25.9.1 Überblick und Abgrenzung5.9.2 Die Nachhaltigkeit im Risikoappetit (AT 4.2 Strategien)5.9.3 Das ESG-Geschäftsmodell (AT 4.1)5.9.4 Risikotragfähigkeit und ESG (AT 4.1)5.9.5 Die Entwicklung der ESG-Geschäftsstrategie5.9.6 Die Entwicklung der ESG-Risikostrategie5.9.7 Die Entwicklung der Klimastrategie nach TCFD5.10 Compliance-Management-System und ESG5.10.1 Regulatorische Anforderungen zu ESG – ein Überblick5.10.2 Regulatorische Anforderungen auf europäischer Ebene5.10.2.1 Die Taxonomie-Verordnung und RTS5.10.2.2 Die Offenlegungsverordnung und RTS5.10.3 Nationale Ebene5.11 Der ESG-Struktur-Change in Finanzinstituten5.12 Vom Sustainable Business Ecosystem bis zum Auslagerungsmanagement5.12.1 The New Sustainable Business Ecosystem5.12.2 ESG im Auslagerungsmanagement (AT 9)5.13 ESG in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen5.13.1 ESG in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen (AT 4.3.2)5.13.2 ESG in der Risikoinventur (AT 2.2)5.13.3 ESG im Stresstest (AT 4.3.3)5.13.4 Die Verwendung von ESG-Modellen (AT 4.3.5)5.13.5 ESG im Risikomanagement auf Gruppenebene (AT 4.5)5.14 ESG auf Produktebene5.14.1 Nachhaltigkeit und CO2-Emissionen im Produktportfolio5.14.2 Die ESG-Produktstrategie5.14.3 Der agile Neu-Produkt-Prozess (AT 8.1)5.14.4 Ökologisch nachhaltige Finanzierungen in Banken (EBA/GL/2020/06)5.14.5 Finanzierungen im Einklang mit dem Net-Zero-Transition-Pfad der Bank5.14.6 Nachhaltige AIFs bei KVGs5.15 ESG in den operationellen Risiken (BTR 4)5.16 ESG im Reputationsrisikomanagement5.17 CO2-Accounting & Risikomanagement5.18 ESG in der internen Berichterstattung (BT 3)5.19 Weitere ausgewählte ESG-relevante regulatorische Anforderungen5.20 ESG-Datamanagement – der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht5.21 ESG-konformes Marketing und Kommunikation5.22 Die Vorteile agiler ESG-Transformation5.23 Key Take-aways und AusblickLiteraturverzeichnisAutorinnen und AutorenIhre Online-Inhalte zum Buch: Exklusiv für Buchkäuferinnen und Buchkäufer!Stichwortverzeichnis

Buchnavigation

InhaltsubersichtCoverTextanfangImpressum
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Alle Inhalte dieses eBooks sind urheberrechtlich geschützt.

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Dr. Patrik Buchmüller, Unternehmensberater und Lehrbeauftragter, DurmersheimGina Heller-Herold, beku-consult, PuchheimProf. Dr. Gregor Weiß, Professur für BWL/Nachhaltige Finanzdienstleistungen, ins. Banken, Universität Leipzig

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Print:

ISBN 978-3-7910-4999-1

Bestell-Nr. 12014-0001

ePub:

ISBN 978-3-7910-5000-3

Bestell-Nr. 12014-0100

ePDF:

ISBN 978-3-7910-5001-0

Bestell-Nr. 12014-0150

Patrik Buchmüller/Gina Heller-Herold/Gregor Weiß

Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft

1. Auflage, Oktober 2023

© 2023 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH

www.schaeffer-poeschel.de

[email protected]

Produktmanagement: Anna Pietras

Lektorat: Isolde Bacher, text_dienst, Stuttgart

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Ein Unternehmen der Haufe Group SE

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Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1.1: Übersicht über die Buchinhalte

Abb. 1.2: »Regulierungsuniversum« der Vorgaben zu Sustainable Finance für EU-Banken (eigene Darstellung in Anlehnung an Buchmüller/Hofinger (2023))

Abb. 1.3: Überblick über die Taxonomie-Verordnung (EU) 2019/2088

Abb. 3.1: Inhalte des EZB-Podcasts zu den Thematic-Review-Ergebnissen vom 02.11.2022 und Überblick über die entsprechenden Dokumente(https://www.ecb.europa.eu/press/tvservices/podcast/html/ecb.pod221102_episode44.en.html, abgerufen am 08.01.2023)

Abb. 3.2: Inhalte der Good PracticeGood Practice Reports der EZB vom 02.11.2022 und 19.12.2022 (EBC Banking Supervision (2022f), S. 4, und EBC Banking Supervision (2022i), S. 5)

Abb. 4.1: Die Offenlegungsanforderungen an EU-Finanzinstitutionen

Abb. 4.2: Die Offenlegungsanforderungen und ihre Anwendungsbereiche

Abb. 4.3: Einsatzmöglichkeiten von ESG-RatingsESG-Ratings(eigene Darstellung)

Abb. 4.4: Typischer Aufbau eines ESG-RatingsESG-Ratings(eigene Darstellung)

Abb. 4.5: Konstruktion und Ratingstufen des ESG-RatingsESG-Ratings nach MSCI (2020)

Abb. 4.6: Zusammensetzung des ESG-Score nach Refinitiv (2022b)

Abb. 4.7: Themenfelder des ESG-RatingsESG-Ratings nach FTSE Russell (2022b)

Abb. 5.1: Big Picture zur ESG-TransformationESG-Transformation in Finanzinstituten

Abb. 5.2: ESG-Umfeld- und Marktanalyse

Abb. 5.3: Definition von ESGESG

Abb. 5.4: Definition von ESG-RisikenESG-Risiken (AT 2.2 Risiken)

Abb. 5.5: Die ESG-Business-Culture-Transformation

Abb. 5.6: Das ESG-Mindset in Finanzinstituten

Abb. 5.7: Der PurposePurpose – ein starkes »Warum?« im Sinne von ESGESG in Finanzinstituten

Abb. 5.8: Die VisionVision mit ESG-Elementen

Abb. 5.9: Die MissionMission mit ESG-Elementen

Abb. 5.10: Die ESG-Stakeholder-MapESG-Stakeholder-Map

Abb. 5.11: Der ESG-fokussierte RisikoappetitRisikoappetit (AT 4.2)

Abb. 5.12: Das ESG-GeschäftsmodellESG-Geschäftsmodell in Finanzinstituten (AT 4.1 RisikotragfähigkeitRisikotragfähigkeit)

Abb. 5.13: RisikotragfähigkeitRisikotragfähigkeit und ESGESG (AT 4.1 Risikotragfähigkeit, RTF-Leitfaden)

Abb. 5.14: Die ESG-Geschäftsstrategie (AT 4.2 StrategieStrategie)

Abb. 5.15: Die ESG-RisikostrategieESG-Risiken (AT 4.2 StrategieStrategie)

Abb. 5.16: Die KlimastrategieKlimastrategie nach TCFDTCFD(Quelle: ausschnittweise Green and Sustainable Finance Cluster Germany, TCFD Thinktank)

Abb. 5.17: Die EU-Taxonomie-Verordnung und die Ableitung der Ziele

Abb. 5.18: Transparenzvorgaben aus der EU-Offenlegungsverordnung

Abb. 5.19: The New Sustainable Business Ecosystem

Abb. 5.20: ESGESG im AuslagerungsmanagementAuslagerungsmanagement

Abb. 5.21: ESG-Risikosteuerungs- und -controllingprozesseRisikosteuerungs- und -controllingprozesse (AT 4.3.2)

Abb. 5.22: ESGESG in der Risikostrategie und -inventur (AT 2.2)

Abb. 5.23: ESGESG in der RisikoinventurRisikoinventur (AT 2.2 Risiken)

Abb. 5.24: ESG-StresstestStresstest (AT 4.3.3 Stresstests und RTF-Leitfaden)

Abb. 5.25: Verwendung von ESG-ModellESG-Modellen (AT 4.3.5)

Abb. 5.26: ESG-Risikomanagement auf Gruppenebene (AT 4.5)

Abb. 5.27: Reduzierung von CO2-Emissionen imCO2 Emissionen Produktportfolio auf der Basis des Geschäftsmodells

Abb. 5.28: Customer JourneyCustomer Journey im ESG-Fokus

Abb. 5.29: Der agile Neu-Produkt-ProzessNeu-Produkt-Prozess;>;> mit Design Thinking zur Einführung nachhaltiger Produkte

Abb. 5.30: Nachhaltige AIFs

Abb. 5.31: Integration von ESGESG in den Bereich der operationellen Risiken (BTR 4)

Abb. 5.32: Reputation und Reputationsrisiken im ESG-Fokus

Abb. 5.33: CO2-AccountingCO2 Accounting

Abb. 5.34: Möglicher Ansatz zur Berechnung der finanzierten Emissionen

Abb. 5.35: Möglicher Net-Transition-Pfad

Abb. 5.36: ESGESG in der internen Berichterstattung (BT 3, AT 4.4.2, AT 7.3)

Abb. 5.37: Datenmanagement – der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht

Abb. 5.38: Aufbau ESG-konformes Marketing und Kommunikation

Tabellenverzeichnis

Tab. 1.1: Ausgewählte Vorgaben/Veröffentlichungen zu Nachhaltigkeitsrisiken in Deutschland und auf internationaler Ebene

Tab. 1.2: Aufbau der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)

Tab. 1.3: Illustrative Auswahl einzelner Messgrößen aus den ESRS-Standards auf Basis der EFRAG-Entwürfe vom November 2022

Tab. 2.1: Aufbau des BaFin-Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Tab. 2.2: Identifizierte Good PracticeGood Practices der BaFinBaFin im Bereich ESG-Risikomanagement

Tab. 2.3: Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in den EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung

Tab. 2.4: Neuerungen zu ESG-RisikenESG-Risiken in AT 4.4.1, AT 5, BTR, BTR 1, BTR 2.1, BTR 3.1 sowie BTR 4 MaRiskMaRisk

Tab. 3.1: Vorschlag der Kommission zur Definition von ESG-RisikenESG-Risiken und deren Bestandteile in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52d bis 52i CRRCRR vom 27.10.2021

Tab. 3.2: Vorschlag der EU-Kommission vom 27.10.2021 zur Berücksichtigung von ESG-RisikenESG-Risiken in der CRDCRD (Hervorhebungen durch den Autor)157

Tab. 3.3: Vorschlag des ECOFIN-Rates vom 31.10.2022 zur Einbeziehung von ESG-RisikenESG-Risiken in Art. 76 CRDCRD

Tab. 3.4: Vorschlag des Rates vom 31.10.2022 zu Art. 87a CRDCRD

Tab. 3.5: EBA-Veröffentlichungen zu Sustainable Finance 2019–2022175

Tab. 3.6: Tabellen & Meldebögen zur Offenlegung nach Art. 449a CRRCRR im Überblick

Tab. 3.7: EBA-Outputs gemäß Sustainable Finance Roadmap vom 13.12.2022 (EBA (2022j), S. 22)

Tab. 3.8: Aufbau des EZB-Leitfadens zu Klima- und UmweltrisikenKlima- und Umweltrisiken

Tab. 3.9: »Erwartungen« der EZB im Leitfaden zu Klima- und UmweltrisikenKlima- und Umweltrisiken

Tab. 3.10: Künftige EZB-Aktivitäten im Bereich Klima- und UmweltrisikenKlima- und Umweltrisiken

Tab. 4.1: Wissenschaftliche Studien zu den Effekten von Offenlegungspflichten

Tab. 5.1: Übersicht europäischer regulatorischer Anforderungen

Tab. 5.2: Taxonomie-VO und RTS

Tab. 5.3: Offenlegungsverordnung und RTS

Tab. 5.4: Übersicht ausgewählter regulatorischer Regelungen auf nationaler Ebene

Tab. 5.5: Interne ESG-StrukturESG-Struktur in Finanzinstituten

Tab. 5.6: Externe Unterstützung der Finanzinstitute

Tab. 5.7: Physische und transitorische Risikofaktoren als Treiber für andere Risikoarten

Geleitworte

Geleitwort von Frank Pierschel

Mindestens einmal im Jahr stand Kalkutta, die Stadt, in der ich aufwuchs, unter Wasser. Das durch Monsun und landeinwärts strömenden Bengalischen Golf hervorgerufene Normal, das so schon jedes Jahr die Existenz vieler Menschen bedroht, würde durch jeden weiteren Zentimeter Meeresspiegelanstieg zum länger anhaltenden bis irgendwann ständigen Extrem. Hülfen Dei­che und Wehre wie in den Niederlanden oder vor Venedig? Gebäude auf Stelzen, die unterspült, aber nicht mehr weggespült werden? Sie finden das weit weg? Dann nehmen Sie die näheren, zum Teil selbst erfahrenen Veränderungen als Maßstab Ihres Nachdenkens, vielleicht sogar Ihres Handelns. Fakt ist, dass auch die hiesige Anpassung an neue Gegebenheiten Geld kosten wird. Sei es die Klimaanlage, die wir brauchen, weil es im Sommer zu heiß wird. Sei es die Heizung, die wir wegen immenser Kosten für fossile Brennstoffe ohne Preisbremsen kaum noch betreiben können. Sei es das Wasser, das wir brauchen, um unsere Felder zu versorgen, den Wald zu erhalten oder es als trinkbare Kostbarkeit zu bewahren. Seien es Betriebe in einer Lieferkette, die mehr und mehr menschenwürdiges Arbeiten und hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards einführen. Wir leben in Zeiten eines klimatischen, umwelttechnischen, gesellschaftlichen und sozialen Wandels. Wir müssen nicht diskutieren, wie viel davon menschengemacht ist. Wir sollten darüber reden, wie wir mit ihm umgehen wollen, ohne unseren Ideenreichtum, unseren Wohlstand und letztlich unsere Würde zu verlieren. Dieser Wandel verlangt Lösungen und wartet nicht, bis Schuldfragen geklärt sind, Rahmenwerke sich in aller Kleinteiligkeit verlieren, Forderungen nach jahrzehntelangen Datenhistorien den Prozess aufhalten oder ein jeder überzeugt worden ist. Da niemand diesen Weg zuvor ging, wird es natürlich Irrungen geben. Ideen, die vielleicht so nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können, werden anderen neue Impulse geben. Diese Ideen sind der wichtigste Baustein, deren Wirkung und Machbarkeit sowie flächendeckende Einführung nach Marktreife wichtige weitere. Die Bausteine des Wandels zu finanzieren, wird eine der größten Herausforderungen für die Finanzindustrie, aber auch für die Realwirtschaft und die staatlichen, kommunalen und individuellen Haushalte. Die nötige Transformation wird natürlich nicht risikofrei vonstattengehen. Aber Risiken kann man lesen und einschätzen, man kann sie steuern und eindämmen. Und nein, verhindern kann man sie nicht. Bücher wie dieses bieten keine Blaupause für die eigene Herangehensweise. Sie enthalten aber wertvolle Sichtweisen, Ansätze und Werkzeuge, mit denen eine individuelle Risikolage bewertet und gemanagt werden kann. Dass die Nachhaltigkeitsregulatorik so sehr auf Säule 2 abstellt, rührt aus eben jener Individualität der Risiken. Dass Säule-3-Anforderungen formuliert werden, ohne ein – wie üblich – Säule-1-Pendant zu haben, belegt die Dringlichkeit des Handelns. Sich schneller als andere mit Nachhaltigkeitsrisiken auseinanderzusetzen, hilft nicht nur bei der Risikomitigierung. Die Befassung damit hilft auch, Trends zu erkennen, Märkte zu entwickeln und Chancen zu nutzen. In genau diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen nachhaltigen Fußabdruck!

Frank Pierschel

Geleitwort von Thomas Dietz1

Noch vor einigen Jahren hätten sich die Autoren des vorliegenden Buches den Vorwurf eingehandelt, man schieße bezüglich der Problematik ESG mit Gewehren auf Spatzen, allein schon ob der Abdeckung einer solchen thematischen Breite in einem Werk (europäische wie nationale Regelungen, klima- und andere umweltpolitische Faktoren, Social- und Governance-Faktoren, Nachhaltigkeitsberichterstattung und -management). Mittlerweile dürfte sich aber allgemein herumgesprochen haben, dass Nachhaltigkeit nicht einfach ein weiteres Chancen-Risiko-Thema in einem Nischenmarkt darstellt, sondern große Wachstumschancen in sich trägt, wenn auch die Komplexität der Materie ganz neue Herausforderungen mit sich bringt. Unter anderem den fundamentalen Umbruch bisheriger Wirtschaftsstrukturen und den (zumindest vorübergehenden) Bruch mit bisherigen, wahrscheinlichkeitsbasierten Risikomess- und -managementverfahren.

Unglücklich, aber angesichts der Dynamik des Themas wohl nicht zu vermeiden, ist die Tatsache, dass der Redaktionsschluss der Beiträge vor der Veröffentlichung des endgültigen Verhandlungsergebnisses der CRD VI und der CRR III lag. Insbesondere bei der CRD VI könnte sich aufsichtsrechtlich noch die eine oder andere Überraschung in Sachen Nachhaltigkeit auftun. Dies läuft jedoch nicht davon und kann in einer zweiten Auflage noch abgehandelt werden. Vielleicht wird dann seitens der Autorenschaft auch die Frage eindringlicher gestellt, ob man nicht bereits mit dem jetzigen Niveau der Regulierung das zarte Pflänzchen Transformationsfinanzierung abwürgen könnte. In diesem Zusammenhang wären wohl insbesondere – aus Verbraucherschutzgesichtspunkten durchaus nachvollziehbare – Diskussionen um das Thema Greenwashing zu nennen.

Ganz unabhängig von der Regulierungs- und Aufsichtsdimension ist Kapitel 5, welches sich der praktischen Umsetzung der Chancen und Risiken des Themas Nachhaltigkeit widmet, in diesem Umfang etwas bislang wirklich Einzigartiges und sehr Nützliches. Insgesamt den Autoren ein großes Kompliment für das Stemmen der Mammutaufgabe, die Größe des »Elefanten« Nachhaltigkeit so detailliert und akkurat dargestellt zu haben.

Prof. Dr. Thomas Dietz, Deutsche Bundesbank

1 Die nachfolgenden Ausführungen stellen die Meinung des Autors und nicht notwendigerweise die der Deutschen Bundesbank dar.

Geleitwort von Eva-Maria Kienesberger

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

ich freue mich außerordentlich, Ihnen das vorliegende Handbuch zu »Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft – ESG-Regulierung und Umsetzung« präsentieren zu dürfen. In einer Zeit, in der sich unser Verständnis von Wirtschaft und Finanzen grundlegend wandelt und die Bedeutung nachhaltigen Handelns immer stärker in den Vordergrund rückt, ist die Beachtung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft und der Finanzwirtschaft.

Die Bankenbranche ist zweifellos ein wesentlicher Akteur, wenn es darum geht, die Werte und Prinzipien der Nachhaltigkeit in der Realwirtschaft zu verankern. Gleichwohl führt die Masse an internationalen, europäischen und nationalen Gesetzes- und Aufsichtsinitiativen und die selten abgestimmte Herangehensweise zu einer komplexen und teilweise unübersichtlichen Regulierungslage. Die stetig wachsende Anzahl an Richtlinien, Verordnungen, aufsichtlichen Erwartungen und Berichtspflichten ist geeignet, nicht nur bei den Banken und Sparkassen, sondern auch bei vielen berichtspflichtigen Wirtschaftsunternehmen zu einer schwerfälligen Bürokratie zu führen. Ob der finanzielle Aufwand, der damit verbunden ist, nicht besser für die grüne Transformation selbst genutzt werden sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Das vorliegende Handbuch ist ein umfassender Leitfaden, der das komplexe Thema der ESG-Regulierung bei Banken und Sparkassen in einer zugänglichen und praxisorientierten Weise behandelt. Es bietet einen vielschichtigen Blick auf konkrete und praktische Integrations- und Umsetzungsaspekte im Umgang mit ESG-Regulierung und beleuchtet auch mögliche Stolpersteine und Potenziale für Verbesserungen. Dabei werden praxisnahe Lösungsansätze in Form von Templates aufgezeigt, mit denen Banken und Sparkassen ESG-Risiken in die verschiedenen Aspekte ihres Risikomanagements integrieren können.

Ich möchte der Autorin und den Autoren meinen aufrichtigen Dank aussprechen, dass sie sich der komplexen Herausforderung angenommen und dieses Handbuch geschaffen haben. Denn es stellt eine wertvolle Informationsquelle und Orientierungshilfe für alle Leserinnen und Leser dar, die sich für die ESG-Regulierung bei Banken und Sparkassen interessieren.

Möge dieses Handbuch Sie als Leserinnen und Leser inspirieren, die Umsetzung der ESG-Anforderungen mit einem optimistischen, aber zugleich kritischen Blick zu gestalten.

Eva-Maria Kienesberger

Vorwort

Die Banken werden die Steuerung von ESG-RisikenESG-Risiken in den nächsten Jahren intensivieren, und zwar nicht nur aufgrund der zahlreichen regulatorischen Auflagen, sondern auch im direkten Interesse der StakeholderStakeholder. Dieses Buch ist an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Banken gerichtet, um Hilfestellung in dieser Transformation des Geschäftsmodells und der Banksteuerung zu leisten.

Unser Buch soll kurz gefasst und dennoch für viele Praxisfragen hilfreich sein. Wir konzentrieren uns daher auf die zwingenden Umsetzungsanforderungen an die Banken und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Risikosteuerung, der Produktkonzeption, der Ressourcennutzung in der Bank, in den Auslagerungen und beim Fremdbezug von Leistungen sowie auf das Themenfeld Offenlegung und Einbindung der StakeholderStakeholder. Stakeholder sind dabei vor allem die Kunden und Eigentümer des jeweiligen Instituts, aber auch die Belegschaft und die Aufsichtsbehörden.

Dieses Buch folgt dem üblichen wissenschaftlichen Ansatz mit zahlreichen Verweisen auf die relevanten Rechtstexte und die Fachliteratur. Darüber hinaus versuchen wir aber auch Sie, liebe Leserinnen und Leser, für dieses spannende Thema zu motivieren, indem wir Umsetzungsbeispiele aus der Praxis aufzeigen und in zahlreichen Abbildungen und Tabellen konkrete Ansätze für die Umsetzungsprojektplanung liefern. Dabei zeigen wir auch, dass über die Umsetzung der regulatorischen Mindestanforderungen hinaus das Themenfeld Nachhaltigkeitsrisikomanagement viele Chancen zur Verbesserung der angebotenen Finanzprodukte und der eigenen Marktpositionierung bringt.

Unsere feste Überzeugung ist es, dass solche unternehmerischen Maßnahmen die Profitabilität steigern können. Ebenso können diese Maßnahmen durch eine bessere Nutzung von Ressourcen und eine effizientere Kapitalallokation auf den Finanzmärkten zur Umsetzung der klimapolitischen und sozial- bzw. gesamtpolitischen Ziele in der EU und in Deutschland beitragen.

Wir hoffen, dass wir die Erwartungen unserer Leserschaft an dieses Buch erfüllen. Sehr gerne stehen wir für Ihre fachlichen Rückmeldungen und eventuelle Verbesserungsvorschläge zur Verfügung.

Im Juli 2023

Dr. Patrik Buchmüller, Bonn; [email protected]

Gina Heller-Herold, Puchheim bei München; [email protected]

Prof. Dr. Gregor Weiß, Leipzig; [email protected]

Abkürzungsverzeichnis

ABl. EU Amtblatt der Europäischen Union

Abb. Abbildung

Abs. Absatz

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a. F. alte Fassung

AIF Alternative Investment Fonds

AIFMD Alternative Investment Fund Manager Directive

Art. Artikel

AT Allgemeiner Teil (der MaRisk)

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BAIT Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT

BCBS Basel Committee on Banking Supervision; Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

BIP Bruttoinlandsprodukt

BT Besonderer Teil (der MaRisk)

BTAR Banking Book Taxonomy Alignment Ratio

BTO Besondere Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation in den MaRisk

BTR Besondere Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in den MaRisk

BMF Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland

BMK Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der Bundesrepublik Deutschland

BSIG Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

bzgl. bezüglich

ChatGPT Chat Generative Pre-trained Transformer

CoC Certificate of Conformity; Konformitätsbescheinigung

COREP Common Reporting Framework; einheitliches bankaufsichtliches Meldewesen

CRD Capital Requirements Directive; Eigenkapitalrichtlinie, auch: Kapitaladäquanzrichtlinie

CRR Capital Requirements Regulation; Eigenkapitalverordnung, auch: Kapital­adäquanzverordnung

CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive

CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive

CSR-RUG CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

CST Climate Stress Test

d. h. das heißt

Del. RL Delegierte Richtlinie

Del. VO Delegierte Verordnung

DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex

DNSH Do no significant harm

DPM Data Point Model

DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee

EBA European Banking Authority; Europäische Bankenaufsichtsbehörde

EbAV Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

ECB European Central Bank; Europäische Zentralbank

ECOFIN Economic and Financial Affairs Council; Rat für Wirtschaft und Finanzen

EFRAG European Financial Reporting Advisory Group

EIOPA European Insurance and Occupational Pensions Authority; Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

EK Eigenkapital

Erl. Erläuterungen

ESAs European Supervisory Authorities (EBA, EIOPA und ESMA); EU-Finanzaufsichtsbehörden

ESFS European System of Financial Supervision; Europäisches System der Finanzaufsicht

ESG Environment, Social and Governance; Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

ESG-Risks Environmental, Social and Governance Risks; Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

ESMA European Securities and Markets Authority; Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

ESRB European Systemic Risk Board; Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

ESRS European Sustainability Reporting Standards

EU Europäische Union

EZB Europäische Zentralbank

FAQ Frequently Asked Questions

FCA UK Financial Conduct Authority UK; Finanzmarktaufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich

FISMA Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

FSB Financial Stability Board; Ausschuss für Finanzstabilität

FSB-TCFD FSB Task Force on Climate-related Financial Disclosures

GAR Green Asset Ratio

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

GHG Protocol Greenhouse Gas Protocol

GRI Global Reporting Initiative

i. d. R. in der Regel

i. V. m. in Verbindung mit

IAIS International Association of Insurance Supervisors; Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden

ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process

IDD Insurance Distribution Directive

IdW Institut der Wirtschaftsprüfer

IEA International Energy Agency; Internationale Energieagentur

IFD Investment Firm Directive (Richtlinie (EU) 2019/2034) zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen)

IKS Internes Kontrollsystem

ILAAP Internal Liquidity Adequacy Assessment Process; interner Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung

inkl. inklusive

insb. insbesondere

InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung

IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change

IRBA Internal Ratings-Based Approach; auf internen Beurteilungen basierender Ansatz

ITS Implementing Technical Standard; technischer Durchführungsstandard

JC Joint Committe of European Supervisory Authorities; Gemeinsamer Ausschuss der EU-Finanzaufsichtsbehörden

JST Joint Supervisory Team; Gemeinsames Aufsichtsteam

KaMaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungs­gesellschaften

KPI Key Performance Indicator; Schlüsselkennzahl

KRI Key Risk Indicator; Schlüsselrisikoindikator

KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft

KWG Kreditwesengesetz

LGD Loss Given Default

LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

LSI Less Significant Institutions; weniger bedeutende Institute (nicht unter direkter EZB-Aufsicht)

MaGo Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation

MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement

MiFID Markets in Financial Instruments Directive; Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente

MMP Minimum Marketable Product

MVP Minimum Viable Product

NACE Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne)

n. F. neue Fassung

NFRD Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie 2014/95/EU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung)

NGFS Network for Greening the Financial System

NPE Non-Performing Exposure

NPL Non-Performing Loans

NPM Neu-Markt-Prozess

NPP Neu-Produkt-Prozess

Nr. Nummer

NUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten in der EU)

OP Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Publications Office of the EU)

OpRisk Operationelles Risiko

ORSA Own Risk and Solvency Assessment

ORX Operational Risk Exchange, international tätiges Datenkonsortium zum Austausch von Verlustdaten zum operationellen Risiko

OSI Onsite Inspections; Vor-Ort-Prüfungen

P2G Pillar 2-Guidance; Säule-2-Empfehlung

P2R Pillar 2-Requirement; Säule-2-Anforderung

PACTA Paris Agreement Capital Transition Assessment

PAI Principal Adverse Impact

PCAF Partnership for Carbon Accounting Financials

PD Probability of Default

PrüfbV Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

Q&A Questions & Answers

RTF Risikotragfähigkeit

RTS Regulatory Technical Standards; technische Regulierungsstandards

RWA Risk Weighted Assets; gewichtete Risikoaktiva

SBTi Science Based Targets initiative

SDA sektoraler Dekarbonisierungsansatz

SDGs Sustainable Development Goals

SEC Securities and Exchange Commission

SFDR Sustainable Finance Disclosure Regulation; Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

SI Significant Institutions; bedeutende Institute (unter direkter EZB-Aufsicht)

SREP Supervisory Review and Evaluation Process; aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess

SSM Single Supervisory Mechanism; einheitlicher Aufsichtsmechanismus

Tab. Tabelle

TCFD Task Force on Climate-related Financial Disclosures

TEG Technical Expert Group on Sustainable Finance

THG Treibhausgasemissionen

TPI Transition Pathway Initiative

u. a. unter anderem

UK United Kingdom; Vereinigtes Königreich

UN United Nations; Vereinte Nationen

US United States; Vereinigte Staaten (von Amerika)

USP Unique Selling Proposition

v.a. vor allem

VersVermV Versicherungsvermittlungsverordnung

VO Verordnung

VU Versicherungsunternehmen

VVI vorvertragliche Vereinbarung

WpHG Wertpapierhandelsgesetz

z. B. zum Beispiel

z. T. zum Teil

ZAG Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

1 Einführung

1.1 Was sind ESG-Risiken und was beinhaltet dieses Buch?

1.1.1 Definition von ESG-Risiken

Im Vorgriff auf die spätere Vorstellung der jeweiligen Regelwerke führen wir vorneweg den Begriff »ESG-Risiken«ESG-Risiken ein, wie er im deutschen Aufsichtsrecht definiert ist: In Abschnitt 2.3 des Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken umschreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)BaFin, welche Aspekte sie als »Environmental, Social and Governance Risks« (gemeinhin als »ESG-Risiken« bezeichnet) sieht. Als amtliche Übersetzung nennt die BaFin die Schlagwörter Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und fasst Risiken in diesen drei Bereichen mit dem Begriff »Nachhaltigkeitsrisiken« zusammen. Inhaltlich stellen die Definition der klimabezogenen Risiken und der weiteren Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Erläuterungen zu ihrer Berücksichtigung in StrategieStrategie, Risikomanagement und RisikokulturRisikokultur signifikante Erweiterungen der bisherigen MaRisk-Vorgaben gemäß BaFin-Rundschreiben 10/2021 (BA) für die Institute in Deutschland dar.

Expliziter Bestandteil der klimabezogenen Risiken sind nach dem Merkblatt sowohl »physische Risiken« als auch »Transitionsrisiken«. Abschnitt 2.4 des Merkblatts definiert diese beiden Risiko-Unterarten anhand von Beispielen. Demnach können physische RisikenPhysische Risiken z. B. vermehrte Waldbrände oder Überflutungen aufgrund des Klimawandels sein. Auch mögliche Strafzahlungen der Verursacher des Klimawandels zählt die BaFinBaFin hierunter. TransitionsrisikenTransitionsrisiken entstehen hingegen mit dem Umstieg auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft und dem damit verbundenen Strukturwandel der Wirtschaft.

Nachhaltigkeitsrisiken werden zumindest im EU-Aufsichtsrecht unter dem Akronym »ESGESG« (Environment, Social, Governance) zusammengefasst und decken Risiken, die aus dem Umwelt-, dem Sozial- und dem Unternehmensführungsbereich stammen, ab. Dabei handelt es sich um Risiken, die eine nachteilige finanzielle Auswirkung auf Finanzdienstleister haben können, indem deren Geschäftspartner oder Investitionen durch aktuelle oder zukünftige Entwicklungen im ESG-Umfeld beeinträchtigt werden. Inhaltlich sind Nachhaltigkeitsrisiken sehr breit gestreut. Umweltrisiken reichen von den in den Medien intensiv diskutierten CO2-EmissionenCO2 Emissionen über Energie- und Wasserverbrauch bis zur Gefährdung der Biodiversität und zu weiteren negativen Einflüssen auf die Umwelt. Soziale Risiken betreffen u. a. gesellschaftliches Engagement, Menschenrechte, Mitarbeiter- und Kundenbeziehungen. UnternehmensführungsrisikenUnternehmensführungsrisiken (Governance-Risiken) berühren ethische Fragen der Unternehmensführung, aber auch Fragen der StrategieStrategie und des Risikomanagements sowie Inklusion, Diskriminierung, Korruption und Transparenz. Bisher waren Nachhaltigkeitsrisiken im Finanzsektor, wenn überhaupt, nur indirekt über die klassischen Risikoarten abgebildet und reguliert. Dies hat sich in den vergangenen Jahren geändert, wie dieses Buch im Folgenden erläutert.

1.1.2 Aufbau des Buches

Abbildung 1.1 stellt schematisch die Inhalte des Buches in den einzelnen Kapiteln dar. Kapitel 1.2, 1.3, 2 sowie Kapitel 3 wurden von Patrik Buchmüller erstellt, Kapitel 4 von Gregor Weiß, Kapitel 5 von Gina Heller-Herold.

In Kapitel 1.1 definiert das Autorenteam gemeinschaftlich die Begrifflichkeiten und erläutert die einzelnen Bestandteile dieses Buches. Kapitel 1.2 enthält einen ersten Kurzüberblick über die geltenden regulatorischen Vorgaben und die aus unserer Sicht sonstigen, kurzfristig sinnvollen Umsetzungsmöglichkeiten. In Kapitel 1.3 geben wir einen kurzen Abriss auf aktuell noch in der Diskussion befindliche regulatorische Vorgaben.

Kapitel 2 erläutert die Vorgaben an die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken. Hierzu setzen wir auf sektorübergreifenden Vorgaben der BaFinBaFin an die von ihr regulierten Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften mit dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit NachhaltigkeitsrisikenBaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom Dezember 2019 auf und beschreiben ausführlich die mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRiskMaRisk) spezifizierten konkreten Vorgaben zu Nachhaltigkeitsrisiken für Banken, basierend auf der MaRisk-Neufassung vom 29.06.2023MaRisk-Konsultationsentwurf vom 26.09.2022.

Kapitel 3 stellt die EU-rechtlichen Vorgaben zu Nachhaltigkeitsrisiken im Finanzsektor dar und erläutert spezifische Umsetzungsfragen. Dies betrifft einerseits die Neuerungen in der Capital Requirements Regulation (CRRCRR) und der Capital Requirements Directive (CRDCRD) und andererseits die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Bemessung der Eigenkapitalanforderungen sowie neue Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBAEBA) zum Risikomanagement und zur Offenlegung. Zudem erläutern wir die Vorgaben der EBA und der EZB-Bankenaufsicht zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und die seitens der EBA geplanten Regulierungsinitiativen sowie die Prüfungspraxis der EZB-Bankenaufsicht zu Klima- und UmweltrisikenKlima- und Umweltrisiken inkl. des EZB-Klimarisikostresstests im Jahr 2022.

In Kapitel 4 wird die Offenlegung des ESG-Engagements und der damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken in der Praxis diskutiert. Nach einem kurzen historischen Abriss über die Entwicklung der Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken durch Unternehmen wird auf die Diversität der Offenlegung in verschiedenen Industriesektoren, insb. verursacht durch die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, eingegangen. Kern ist die Umsetzung der Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2988 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sowie die neue EU-TaxonomieEU-Taxonomie zur Klassifizierung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten. Zudem wird die kommende Offenlegung von ESG-RisikenESG-Risiken nach Art. 449a CRRCRR behandelt. Anschließend werden die unterschiedlichen Erscheinungsformen der unternehmerischen Präsentation von Nachhaltigkeitsrisiken vorgestellt und kritisch hinterfragt. Dabei wird auf Anbieter externer Ratings zu ESG-Engagement, Corporate

Abb. 1.1:

Übersicht über die Buchinhalte

Social Responsibility sowie Nachhaltigkeitsrisiken eingegangen. Zum Abschluss des Kapitels werden Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu den Auswirkungen unterschiedlicher Berichterstattungen zu Nachhaltigkeitsrisiken thematisiert.

Aufbauend auf den Kapiteln 1 bis 4 gehen die Autoren in Kapitel 5 auf praktische Umsetzungsaspekte ein, die – ausgehend von einem Big Picture – beschrieben werden. Die Grundlage der Nachhaltigkeitstransformation sind eine ESG-Umfeld- und -Marktanalyse (vgl. Kap. 5.2) sowie eine nachhaltig wertvolle Business CultureBusiness Culture (vgl. Kap. 5.5) und das richtige MindsetMindset (vgl. Kap. 5.6). Ein ESG-PurposePurpose, die VisionVision und MissionMission (vgl. Kap. 5.7) sowie die StakeholderStakeholder CentricityStakeholder Centricity (vgl. Kap. 5.8) und die Entwicklung einer ESG- und KlimastrategieKlimastrategie (vgl. Kap. 5.9) mit der Bestimmung des Ambitionsniveaus sind auf strategischer Ebene von Bedeutung. Auf operativer Ebene (vgl. Kap. 5.13 ff.) ist die Integration von ESG in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesseRisikosteuerungs- und -controllingprozesse – etwa RisikoinventurRisikoinventur, StresstestStresstest, Verwendung der ESG-ModellESG-Modelle und ESG im Risikomanagement auf GruppenebeneRisikomananagement auf Gruppenebene – sowie in die interne ESG-Berichterstattung umzusetzen. Abschließend wird für die besondere Herausforderung von ESG im Datenmanagement sowie die damit verbundene KommunikationESG-konforme Kommunikation ein mögliches Umsetzungsvorgehen dargestellt. Zu allen Kern-Umsetzungsaspekten werden Templates dargestellt, die die Einführung und Weiterentwicklung von ESG in Finanzinstituten vereinfachen.

1.2 Erste Einführung in das Regulierungsuniversum

1.2.1 Grobüberblick über bestehende Vorgaben

Die Themen Nachhaltigkeit und ESG-Risikomanagement im Bankenbereich erfahren seit mehreren Jahren eine hohe Aufmerksamkeit auf EU- und internationaler Ebene. Zweifelsohne sind die Themen nicht neu, der Umweltgedanke (Rio Earth Summit, 1992; Kyoto-Protokoll, 1997) und die Grenzen des Wachstums (Club of Rome, 1972; UN-Millennium Development Goals, 2000) werden schon seit Jahrzehnten mit oft überschaubarem Erfolg diskutiert. Das Jahr 2015 brachte eine entscheidende Wendung mit der Einigung auf das Pariser Klimaabkommen (Beschränkung der Erderwärmung auf gut unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter). Im gleichen Jahr veröffentlichten die Vereinten Nationen (UN, United Nations) die 17 globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030, die Sustainable Development GoalsSustainable Development Goals (SDGs).2 Durch staatlichen Beitritt zum Abkommen bzw. durch Selbstverpflichtung entfalten besonders diese beiden Initiativen einen hohen Druck auf supranationale Organisationen und nationale Regierungen, entsprechende Aktivitäten in ihrem Wirkungsbereich zu setzen.

Die Europäische Union reagierte auf das veränderte Umfeld mit dem European Green DealEuropean Green Deal (2019)3 und dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (2018).4 Insbesondere Letzterer bildet das Fundament für die zahlreichen Regulierungsvorhaben, die seither von der EU in die Wege geleitet bzw. teilweise auch schon abgeschlossen wurden. So finden sich darin beispielsweise die Anforderungen zu einer EU-TaxonomieEU-Taxonomie, aber auch die sehr spezifischen Nachhaltigkeitsanforderungen an Finanzprodukte, Finanzberatung, Investitionen und Vermögensverwaltung sowie an Analysetätigkeiten und die Erstellung von Ratings. Für den Bankenbereich von unmittelbarer Bedeutung sind die Anforderungen zur Bankenregulierung und zum Rechnungswesen, zur Berichterstattung (Transparenz und Offenlegung) und zur Unternehmensführung (corporate governance).

Die internationalen Regulierungsvorhaben beruhen regelmäßig auf den (nicht verbindlichen) Empfehlungen von weltweit anerkannten Institutionen und Arbeitskreisen. So sind hier jedenfalls das Basel Committee on Banking SupervisionBasel Committee on Banking Supervision (BCBS) und die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFDTCFD) des Financial Stability BoardFinancial Stability Board (FSB) zu nennen, die mit ihren inhaltlichen Arbeiten großen Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben. Innerhalb der EU kommen den Arbeiten der European Banking Authority (EBA)EBA für die Weiterentwicklung der Bankenregulierung und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAGEFRAG) für die Weiterentwicklung der Rechnungslegungsvorschriften (jeweils als technische Berater für die EU-Kommission und das EU-Parlament) große Bedeutung zu.

Ein Blick über die EU-Grenzen hinaus zeigt, dass Nachhaltigkeit und ESGESG in vielen Jurisdiktionen eine große Rolle spielen. So hat beispielsweise die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) im Jahr 2022 ein sehr umfangreiches Papier zur Verbesserung und Standardisierung von klimabezogenen Offenlegungen für Investoren zur Diskussion gestellt.5 Ähnlich geht die Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich mit ihrem 2018 veröffentlichen (und seither weiterentwickelten) Diskussionspapier zu Climate Change and Green Finance vor.6 Zu erwähnen sind auch die Arbeiten des International Sustainability Standards Board (ISSB). Das Ziel der Offenlegungsstandards des ISSB und anderer Standardsetzungsorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene ist es, im Finanzreporting vergleichbare, konsistente, vollständige und verifizierbare Informationen zu klimabezogenen Risiken und Chancen zur Verfügung zu stellen.

Das Thema Green Finance steht global seit Jahren nicht nur durch die Tätigkeit des FSB auf der politischen Agenda.7 Das Thema »Klimarisiken« wird international auch stark durch das Network for Greening the Financial SystemNetwork for Greening the Financial System (NGFS) (NGFS)Network for Greening the Financial System (NGFS) vorangetrieben, in dem die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden Sorge dafür tragen möchten, dass der Finanzsektor zur Senkung des weltweiten CO2-Ausstoßes und Abfederung der Folgen des Klimawandels beiträgt (vgl. Kap. 1.3.3).

Abbildung 1.2 gibt einen vereinfachten Kurzüberblick über die Grundzüge des Regulierungsuniversums, wie es sich aus Sicht der Banken in der EU darstellt.8

Abb. 1.2:

»Regulierungsuniversum« der Vorgaben zu Sustainable Finance für EU-Banken (eigene Darstellung in Anlehnung an Buchmüller/Hofinger (2023))

In Deutschland wurden seit 2019 das Thema »Green Finance« sowie insb. die ESG-RisikenESG-Risiken sowohl von BaFinBaFin und Bundesbank als auch von EBAEBA und EZB merklich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Während auf EU-Ebene 2019 und 2020 an der einheitlichen Definition nachhaltiger Asset-Klassen (»EU-TaxonomieEU-Taxonomie«) gearbeitet wurde, stehen in Deutschland die Implikationen des Klimawandels auf die Risikosteuerung durch das von der BaFin am 20.12.2019 veröffentlichte, 34-seitige BaFin-Merkblatt zum Umgang mit NachhaltigkeitsrisikenBaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Vordergrund. Das Merkblatt ist sektorübergreifend gedacht, d. h., es ist sowohl für Institute als auch für Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und andere von der BaFin regulierte Finanzmarktakteure konzipiert. Die BaFin hat bereits mit der Veröffentlichung avisiert, dass es als Anstoß zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsunternehmen gesehen werden kann. In der Folge wurde das Thema Nachhaltigkeit nun auch in die am 29.06.2023 erschienene Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)MaRisk-Novelle 2021 integriert. In Kapitel 2 werden die daraus resultierenden Umsetzungsanforderungen erläutert. Eine ähnliche Absicht wie das BaFin-Merkblatt und die MaRisk-Anforderungen verfolgt auch der EZB-Leitfaden zu Kima- und Umweltrisiken.9

Tabelle 1.1 listet die bis 30.06.2023 vorliegenden Regulierungstexte sowie weitere wichtige aufsichtliche Veröffentlichungen mit Bezug zu ESG-RisikenESG-Risiken auf.

Datum

Veröffentlichungen der deutschen und EU-Regelsetzungsinstitutionen mit Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken

09.12.2019

Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor; Offenlegungsverordnung: Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

20.12.2019

BaFin-BaFinMerkblatt zum Umgang mit NachhaltigkeitsrisikenBaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

30.04.2020

Basel Committee on Banking Supervision:Basel Committee on Banking Supervision Climate-related Financial Risks, Survey on Current Initiatives

22.06.2020

Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung vom 18.06.2020)

27.10.2020

ECB report on institutions’ climate-related and environmental risk disclosures, Frankfurt am Main, 27. November 2020

27.11.2020

ECB Guide on climate-related and environmental risks: Supervisory expectations relating to risk management and disclosure

01.03.2021

EBAEBA Consultation Paper Draft Implementing Standard on prudential disclosures on ESGESG risks in accordance with Article 449a CRRCRR

14.04.2021

Basel Committee on Banking Supervision:Basel Committee on Banking Supervision Climate-related risk drivers and their transmission channels

14.04.2021

Basel Committee on Banking Supervision:Basel Committee on Banking Supervision Climate-related financial risks – measurement methodologies

23.06.2021

EBAEBA Report on the Management and Supervision of ESGESG Risks for Credit Institutions and Investment Firms (EBA/Rep/2021/18)

22.07.2021

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

27.08.2021

European Commission: Development of Tools and Mechanisms for the Integration of ESGESG Factors into the EU Banking Prudential Framework and into Banks’ Business Strategies and Investment Policies (Final Study Written by BlackRock Financial Markets Advisory)

22.09.2021

ECB: Economy-wide Climate Stress Test, Methodology and Results, ECB Occasional Paper No. 281

14.10.2021

BaFin:BaFin Der deutsche Finanzsektor und die Nachhaltigkeitsrisiken: Eine Sachstandserhebung durch die BaFin. Ausführlicher Bericht

18.10.2021

ECB Banking Supervision: Climate Risk Stress Test. SSM Stress Test 2022, Methodology

27.10.2021

Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Anpassung von CRRCRR und CRDCRD

16.11.2021

Basel Committee on Banking Supervision:Basel Committee on Banking Supervision Principles for the management of climate-related financial risks, Consultation Paper

09.12.2021

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zu den technischen Bewertungskriterien der Taxonomie

10.12.2021

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021 zur Nachhaltigkeitsoffenlegung

24.01.2022

EBA:EBA Draft ITS zur ESG-ESGOffenlegungESG-Offenlegung nach Art. 449a CRRCRR (Final Report)

27.01.2022

ECB Banking Supervision: Macro-financial scenarios for the 2022 climate stress test

14.03.2022

ECB Banking Supervision: Supervisory assessment of institutions’ climate-related and environmental risks disclosures

29.04.2022

Financial Stability Board:Financial Stability Board Supervisory and Regulatory Approaches to Climate-related Risks, Interim Report

02.05.2022

EBA:EBA The Role of Environmental Risks in the Prudential Framework, Discussion Paper (EBA/DP/2022/02)

15.06.2022

Basel Committee on Banking Supervision:Basel Committee on Banking Supervision Principles for the management of climate-related financial risks

21.06.2022

Politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)CSRD

08.07.2022

ECB Banking Supervision: 2022 Climate Risk Stress Test, Results Document

15.07.2022

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/218 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftsaktivitäten

25.07.2022

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 mit den Regulatory Technical Standards zur Offenlegungsverordnung (SFDR)

26.07.2022

ECB/ESRB, The Macroprudential Challenge of Climate Change, Report by ECB/ESRB Project Team on Climate Risk Monitoring

26.09.2022

Konsultationsentwurf der BaFinBaFin zur 7. MaRisk-MaRiskNovelle

02.11.2022

EZB veröffentlicht die Ergebnisse des Thematic Review zu Klima- & Umweltrisiken inkl. eines Good PracticeGood Practice Report zum Risikomanagement

15.11.2022

ESAsESAs Call for Evidence on GreenwashingGreenwashing

18.11.2022

EIOPA: Konsultationspapier zu Leitlinien bzgl. Nutzung von Nachhaltigkeitsbegriffen bei der Bezeichnung von Investmentfonds

23.11.2022

Vorlage des ersten EFRS-Pakets durch die EFRAGEFRAG an die EU-Kommission

08.12.2022

Basel Committee veröffentlicht Frequently Asked Questions on Climate-related Financial Risks

13.12.2022

EBA Roadmap on Sustainable Finance

16.12.2022

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)CSRD

19.12.2022

EZB-Bankenaufsicht veröffentlicht Good PracticeGood Practice Report zu bankinternen Klimarisikostresstests

19.12.2022

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission zur Spezifizierung der Offen­legungsanforderungen nach Art. 449a CRRCRR

27.12.2022

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 25.07.2022

15.02.2023

Plenumsbeschluss des Europäisches Parlaments zum Beginn der interinstitutionellen Verhandlungen zur Anpassung von CRRCRR und CRDCRD auf Basis der Berichte des Auschlusses für Wirtschaft und Währung zu den Kommissionsvorschlägen vom 27.10.2021

17.02.2023

Delegierte Verordnung (EU) 2023/363 zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung 2022/1288 mit zusätzlichen Offenlegungsanforderungen bezüglich Investitionen in Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie

28.02.2023

Politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament über den EU Green Bond Standard

21.04.2023

Bericht der EZB-Bankenaufsicht zur Offenlegung der Banken zu Klima- und Umweltrisiken im Jahr 2022

31.05.2023

NGFS veröffentlicht Stocktake on Transition Plans

09.06.2023

EU-Kommission veröffentlicht Konsultationsfassung der delegierten Verordnung zu den EU Sustainability Reporting Standards und die gegenüber den EFRAG-Vorschlägen angepassten ESRS-Entwürfe

13.06.2023

EU-Kommission veröffentlicht »Sustainable Finance Package« mit Legislativentwurf zur ESG-Ratingverordnung und delegierten Verordnungen zur Erweiterung der EU-Taxonomie hinsichtlich der beiden klimabezogenen Umweltziele sowie der vier übrigen Umweltziele

27.06.2023

Politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament zur neuen CRR sowie zur CRD VI

29.06.2023

7. MaRisk-Novelle: Veröffentlichung der finalen Fassung als Rundschreiben 05/2023

Tab. 1.1: Ausgewählte Vorgaben/Veröffentlichungen zu Nachhaltigkeitsrisiken in Deutschland und auf internationaler Ebene

(eigene Darstellung)

Auf internationaler Ebene hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in den Jahren 2020 und 2021 mit Veröffentlichungen zu dem Thema als Vorstufe zur Entwicklung von internationalen Anforderungen begonnen.10 Im November 2021 publizierte er einen Entwurf von Principles for the management of climate-related financial risks.11 Diese »Climate Risk Principles«, in finaler Fassung im Juni 2022 veröffentlicht,12 sind als Einstieg in die internationale Regulierung des Klimarisikomanagements zu werten. Darauf aufbauend veröffentlichte der Baseler Ausschuss am 08.12.2022 Frequently Asked Questions (FAQ),13 die erläutern, wie klimagezogene Risiken im bestehenden Baseler Regelwerk berücksichtigt werden sollen (vgl. Kap. 1.3.3).

Ebenso wie auf EU-Ebene durch entsprechende Arbeiten von Kommission, EBAEBA und EZB werden nun angesichts der besonderen Dringlichkeit weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels auch auf globaler Ebene Regulierungsschritte geprüft, einschließlich der Berücksichtigung von Klimarisiken in den Eigenkapitalanforderungen. Finanzsektorübergreifend ist hierzu auf globaler Ebene das FSB zuständig, das regelmäßig die globalen aufsichtsrechtlichen Schwerpunktthemen für politische Entscheidungen auf der Ebene der G20 aufbereitet. In Vorbereitung auf solche globalen finanzaufsichtsrechtlichen Vorgaben hat das FSB im Oktober 2022 einen ersten Sachstandsbericht zur Beaufsichtigung und Regulierung klimabezogener Risiken sowie einen Fortschrittsbericht zur klimabezogenen Offenlegung veröffentlicht.14

Die bankenaufsichtlichen Vorgaben werden gegenüber den übrigen regulierten Finanzsektoren wohl am schnellsten die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken konkret über diverse Regulierungsnormen in allen drei Säulen der Bankenregulierungdrei Säulen der Bankenregulierung umsetzen.15 Die EU-Kommission hat das Thema Sustainable Finance bereits in ihrem am 11.10.2019 veröffentlichten Konsultationspapier zur Basel-III-Umsetzung aufgegriffen und die Frage aufgeworfen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um ESG-RisikenESG-Risiken in der Bankenaufsicht besser zu berücksichtigen.16 Im Oktober 2021 veröffentlichte die EU-Kommission diesbezüglich die Legislativvorschläge zur Anpassung von CRRCRR und CRDCRD, die gut die Prioritäten zur Integration von ESG-Risiken in die Bankenregulierung in den nächsten Jahren aufzeigen und daher von den betroffenen Instituten unbedingt umfassend analysiert werden sollten (vgl. Kap. 3).

1.2.2 Die EU-Taxonomie und sektorübergreifende Offenlegungsanforderungen in der EU

Die EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) bildet ein einheitliches Klassifizierungssystem zur Einordnung von wirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß ihrem Nachhaltigkeitsgehalt bzw. ihrem »grünen« Charakter innerhalb der Europäischen Union. Vorerst fokussiert diese zentrale Verordnung auf die unterschiedlichen Anforderungen des Umweltschutzes. Erst in den kommenden Jahren soll das Gerüst um soziale Kriterien und Kriterien der guten Unternehmensführung erweitert werden. Auslöser der Verordnung ist der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Diese im Jahr 2018 verabschiedete Initiative hat das Ziel der (Um-)Lenkung und Förderung privater Investments bzw. Kapitalströme in nachhaltige Finanzierungen, um die Entwicklung zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen. Gleich die erste Maßnahme des Aktionsplans enthält die Aufforderung zur Ausarbeitung eines Klassifizierungssystems für nachhaltige Tätigkeiten, das ein gemeinsames Verständnis von »nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten« in der EU gewährleisten soll.

Lange Zeit wurde diskutiert, ob für die Entwicklung eines derartigen Klassifizierungssystems ein einzelstaatliches oder ein EU-weites Vorgehen besser geeignet wäre. Am Ende fiel die Entscheidung zugunsten der Erstellung eines EU-weiten Rahmens, da einzelstaatliche Alleingänge auch unter Annahme bester Absichten zu einer Zersplitterung der Nachhaltigkeitskriterien und daher des gemeinsamen Binnenmarkts hätten führen können. Durch die Vorgabe eines gemeinsamen EU-Standards soll auch das problematische GreenwashingGreenwashing verhindert werden. Greenwashing bezeichnet die missbräuchliche Verwendung von Nachhaltigkeitslabeln zur Erlangung ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteile, obwohl die Qualitätskriterien dieser Label vom angebotenen Produkt oder Service wissentlich nicht erfüllt werden. Die Erreichung dieses Ziels bedingt, dass der (EU-)Gesetzgeber bzw. die Regulierungsseite klare Vorgaben macht, welche Art von Geschäftstätigkeiten als nachhaltig gelten soll und welche nicht. Somit soll es den Unternehmen selbst, aber auch potenziellen Investoren ermöglicht werden, möglichst objektiv genaueren Aufschluss über die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen zu erlangen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung richtet sich gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung an alle Finanzmarktteilnehmer und Emittenten in der EU, die nachhaltige Finanzprodukte und Unternehmensfinanzierungen anbieten, sowie generell an alle Unternehmungen, die unter die Größenregelungen der Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie 2014/95/EU zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU) fallen. Die wachsende Bedeutung der EU-Taxonomie besteht darin, dass mittlerweile zahlreiche Gesetzestexte und Gesetzesvorhaben auf einzelstaatlicher und EU-Ebene auf Nachhaltigkeitskriterien Bezug nehmen können, ohne im Detail auf deren genauere Bestimmung eingehen zu müssen. Die Taxonomie übernimmt diese zentrale Aufgabe, indem sie detailliert die Umweltziele und Aktivitäten auflistet, die zu einem nachhaltigen Wirtschaften beitragen. Mit der stufenweisen Inkraftsetzung der CSRD werden auch diejenigen Unternehmen, die unter diese Nachfolgerichtlinie zur NFRD fallen, die Taxonomieanforderungen erfüllen müssen.

Bereits Ende 2019 erfolgte eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zu den Grundzügen der neuen EU-TaxonomieEU-Taxonomie, die mit der Veröffentlichung der Taxonomie-Verordnung als Verordnung (EU) 2020/852 im Amtsblatt der Europäischen Union am 20.06.2020 rechtlich verbindlich wurde. Die Nachhaltigkeitseinstufung basiert auf sechs umweltbezogenen Zielen, die in Art. 9 der Verordnung aufgelistet sind:

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Gemäß Taxonomie-Verordnung können ökonomische Aktivitäten dann als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, wenn sie gemäß Art. 3 der Taxonomie-Verordnung alle folgenden vier Anforderungen erfüllen:

Beitrag zu mindestens einem der sechs zuvor genannten Umweltziele

Kein »wesentlicher Schaden« für die übrigen Umweltziele

Übereinstimmung mit robusten und wissenschaftsbasierten »Screening-Kriterien«

Einhaltung von Mindestvorgaben zu Sozialstandards und »(guter) Unternehmensführung«

Kriterien zur Festlegung im Detail, unter welchen Umständen die Ziele erfüllt sind, werden schrittweise über delegierte Rechtsakte in Kraft gesetzt. Bisher liegen diese Rechtsakte mit den so genannten »Screening-Kriterien« (technische Bewertungskriterien) nur in Teilbereichen vor. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 hat die Europäische Kommission technische Bewertungskriterien vorgegeben zur Frage, welche Wirtschaftsaktivitäten das Klima schützen, d. h. den Klimawandel abmildern oder eine Anpassung an den Klimawandel leisten und wie gleichzeitig das Kriterium des »no significant harm« bezüglich der übrigen vier Umweltziele eingehalten werden kann. Der diesbezügliche so genannte »Climate Delegated Act« wurde am 09.12.2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und enthielt noch keine Aussagen zur besonders strittigen Einstufung von Aktivitäten in den Bereichen ErdgasErdgas und Kernenergie. In einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 01.01.2022 wurde allerdings bekannt gegeben, dass diese Bereiche unter gewissen Voraussetzungen als »Übergangstechnologien« (transitional economic activity) nach Art. 10 Abs. 2 der Taxonomie-Verordnung Eingang in die Nachhaltigkeitseinstufung der Taxonomie finden können.17 Mittlerweile hat die Kommission trotz massiver öffentlicher Kritik an dieser Einstufung die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 verabschiedet und am 15.07.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, mit der auf 45 Seiten hierzu technische Bewertungskriterien festgelegt werden. Ein zusammengefasstes Template zur Umsetzung ist in Kap. 5.10.2.1 dargestellt.

Neben der diesbezüglichen Anpassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 hat die EU-Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 gleichzeitig den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Offenlegung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 vom 06.07.2021) dahingehend anpasst, dass Investoren den Umfang der finanzierten Aktivitäten in den Bereichen Erdgas und Nukleartechnologie erkennen können.18 Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten, nachdem weder das Europäische Parlament noch der Rat mit einer qualifizierten Mehrheit gegen ein Inkrafttreten gestimmt haben. Das Europäische Parlament hatte zwar mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gegen die Delegierte Verordnung gestimmt, die qualifizierte Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments allerdings verfehlt. Jedoch waren nach entsprechenden Ankündigungen der österreichischen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und von Greenpeace schon frühzeitig Nichtigkeitsklagen gegen den Rechtsakt zu erwarten.19 Mittlerweile liegen solche Klagen vor,20 sodass nun hinsichtlich der Taxonomie-Einstufung der unter die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 fallenden Aktivitäten bis zur Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof voraussichtlich längere Zeit Rechtsunsicherheit zur Taxonomie-Einstufung von Aktivitäten in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie besteht.

Am 13.06.2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf von zwei delegierten Verordnungen vorgelegt, mit denen die bestehende EU-Taxonomie nun erweitert werden soll. Einerseits sollen dabei Kriterien aufgestellt werden, welche Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu den übrigen vier Umweltzielen leisten können. Andererseits sollen damit auch die Aktivitäten, die zu den beiden klimabezogenen Zielen beitragen, erweitert werden.21

Inhaltlich ist die EU-Taxonomie-Verordnung in zwei Teile geteilt (s. Abb. 1.3). Im ersten Teil werden die mit der Taxonomie verfolgten Umweltziele sowie die Kriterien ökologisch nachhaltiger Finanzprodukte und Geschäftsaktivitäten definiert und aufgezählt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit Transparenz- und Offenlegungsanforderungen, die bei Anlageentscheidungen der Investoren zur Information auf Produkt- und Unternehmensebene dienen sollen.

Abb. 1.3:

Überblick über die Taxonomie-Verordnung (EU) 2019/2088

Die Verordnung stellt vier Bewertungskriterien auf, ob und in welchem Ausmaß wirtschaftliche Tätigkeiten als nachhaltig gelten können: In Art. 3 wird verlangt, dass diese Tätigkeiten 1. einen wesentlichen positiven Beitrag (»significant contribution«) zur Erreichung zumindest eines der sechs Umweltziele leisten müssen (positives Selektionskriterium), aber 2. gleichzeitig auch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung (»do no significant harm«) der übrigen Ziele führen dürfen (negatives Selektionskriterium). Darüber hinaus müssen sie 3. auf eine solche Art und Weise ausgeübt werden, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte eingehalten werden (Mindestschutz). Sehr konkrete und umfangreiche Anforderungen ergeben sich aus dem vierten Bewertungskriterium, welches technische Kriterien zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten wie beispielsweise Grenzwerte und detaillierte Produktbeschreibungen umfasst. Gemäß Art. 23 der Taxonomie-Verordnung werden die technischen Kriterien durch delegierte Rechtsakte genauer bestimmt. Hierzu ist, wie bereits ausgeführt zum Stand 30.06.2023, ein delegierter Rechtsakt (»Climate-delegated Act«, (EU) 2021/2139) bisher lediglich für die ersten beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gemäß Art. 10 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 3 per Ende 2021 in Kraft getreten. Ein delegierter Rechtsakt für die übrigen vier Umweltziele (»Environmental-delegated Act«) sollte ursprünglich bereits bis Ende 2022 veröffentlicht werden. Dies ist allerdings nicht erfolgt. Stattdessen hatte die Europäische Kommission Ende 2022 lediglich als Teil eines FAQ-Dokumentes zur Umsetzung der Offenlegung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung den Hinweis veröffentlicht, dass die ursprünglich für das Jahr 2023 vorgesehene Offenlegung zu den vier nicht klimabezogenen Umweltzielen aufgrund der diesbezüglich noch fehlenden delegierten Verordnung nun doch nicht für das Jahr 2023 erwartet wird.22Die erweiterte Taxonomie soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Die sechs Umweltziele (Art. 9 der Taxonomie-Verordnung) werden bereits in Art. 10 bis 15 der Taxonomie-Verordnung detailliert und mit vielen Beispielen näher erläutert. In der Praxis erlaubt das Klassifizierungsschema in dieser Verordnung, dass wirtschaftliche Aktivitäten anhand der vier Bewertungskriterien auf ihren Beitrag zur Erreichung der sechs Umweltziele objektiv evaluiert werden können und so ein einheitlicher ESG-Rechtsrahmen in Form eines »level playing field« für alle Beteiligten auf EU-Ebene entsteht. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Vorliegen der delegierten Rechtsakte mit denen technische Bewertungskriterien (TSC, technical screening criteria) für einen wesentlichen Beitrag zu den sechs Umweltziele festgelegt werden. Ein wesentlicher Beitrag zu den sechs Umweltzielen kann auch indirekt über die gemäß Art. 16 definierten so genannten »ermöglichenden Tätigkeiten« (enabling activities) erfolgen. Hierunter fallen, z. B. Versicherungsdienstleistungen, welche die Anpassung an den Klimawandel ermöglichen können.

Aus praktischen Gründen wird derzeit in zwei Stufen der Erfüllung der Taxonomie unterschieden. Erst die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien führt zur »Taxonomie-KonformitätTaxonomie-Konformität« (taxonomy-aligned). Werden nur die ersten drei Bewertungskriterien erfüllt, so wird von »Taxonomie-FähigkeitTaxonomie-Fähigkeit« (taxonomy-eligible) gesprochen. Die Begrifflichkeiten Taxonomie-Konformität sowie Taxonomie-Fähigkeit sind definiert in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021, die erst am 10.12.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die Delegierte Verordnung 2021/2178 präzisiert die Offenlegungspflichten der NFRDNFRD hinsichtlich der Anwendung der Taxonomie auf Basis von Art. 8 der Taxonomie-Verordnung sowohl für Finanzunternehmen als auch für Nicht-Finanzunternehmen. Gemäß Art. 10 Abs. 2 der Delegierten Verordung 2021/2178 müssen Nicht-Finanzunternehmen für das Geschäftsjahr 2022 lediglich den Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an ihrem Gesamtumsatz und ihren Investitions- und Betriebsausgaben offenlegen. Gleiches gilt für Finanzunternehmen, die gemäß Art. 10 Abs. 3 der Delegierten Verordung 2021/2178 ab 01.01.2022 bis 31.12.2023 lediglich den Anteil der Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an ihren gesamten Aktiva angeben müssen. Insofern stand bisher zunächst die Offenlegung zur Taxonomiefähigkeit im Mittelpunkt, auch wenn einige Unternehmen bereits eine freiwillige Offenlegung zur Taxonomiekonformität betreiben.23

Neben der Klassifizierung und Evaluierung wirtschaftlicher Aktivitäten auf der Basis der Taxonomie-Vorgaben ist auch die Kommunikation der Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung von wesentlicher Bedeutung. Die Taxonomie-Verordnung widmet der Frage der Transparenz die Art. 5 bis 8. Für Finanzprodukte, die in wirtschaftliche Aktivitäten gemäß den Umweltzielen investiert sind, muss offenlegt werden, welche Umweltziele betroffen sind und welcher Art die nachhaltigen Aktivitäten sind. Die Offenlegung umfasst sowohl die vorvertragliche Informationsbereitstellung (ex ante) als auch die periodische Berichterstattung (ex post). Zur Spezifizierung der genauen Offenlegungsanforderungen gemäß Art. 8 hat die EBAEBA beigetragen durch die Veröffentlichung entsprechender Empfehlungen an die EU-Kommission, die in die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 eingeflossen sind.

Ähnlich wie auf der Ebene der Finanzprodukte muss auch auf Unternehmensebene die Nachhaltigkeit der Unternehmensstrategie und Geschäftspolitik kommuniziert werden (Art. 8). Betroffen sind Unternehmen, die den Non-Financial-Reporting-Anforderungen der NFRDNFRD (umgesetzt in nationales Recht in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)) unterliegen. Betroffen von den NFRD-Berichtspflichten sind »Unternehmen von öffentlichem Interesse« in der EU wie z. B. börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten im Geschäftsjahresdurchschnitt.

Durch die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRDCSRD) wird es zu starken Erweiterung der offenlegungspflichtigen Unternehmen kommen. Das Europäische Parlament hat in seiner Presseerklärung zur Annahme der CSRD am 10.11.2022 bekräftigt, dass geschätzt 50.000 Unternehmen unter die neuen EU-Berichtspflichten fallen werden, gegenüber bisher 11.700 Unternehmen, die gemäß NFRDNFRD berichtspflichtig sind.24 Die eigentlichen Berichtspflichten der Unternehmen sind dabei nicht direkt in der CSRD geregelt, sondern werden ab 2023 über nachgelagerte Rechtsakte von der EU-Kommission festgelegt. Erste Entwürfe dieser Rechtakte in Form von Rechnungslegungsstandards, sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), liegen mittlerweile vor. Diese von der EFRAGEFRAGausgearbeiteten Standards sollen von der Kommission bis Juni 2023 in Kraft gesetzt werden (vgl. Kap. 1.3.3