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Es ist nie genug! So könnte man die Dynamik in der Suchtbehandlung beschreiben. Dies gilt auch für die hundegestützte Therapie dort. Um unseren Hund vor Überforderung zu schützen ist es nötig, sich die Rahmenbedingungen klarzumachen und sich mit Bedacht für (oder gegen) seinen Einsatz zu entscheiden. Die stationäre Suchtbehandlung ist von knappen Ressourcen einerseits und einer Fülle von Anforderungen andererseits gekennzeichnet. In diesem Spannungsfeld bietet das Buch eine Orientierung, in welcher Phase der Therapie, zu welchen therapeutischen Themen, bei welchen Störungsbildern und in welchen Settings der Einsatz eines Therapiebegleithundes sinnvoll sein kann. Es wirft einen Blick auf die Anforderungen, die an den Therapiebegleithund und die Behandlerin gestellt werden und enthält, direkt verknüpft mit der jeweiligen Indikation für einen Einsatz, eine Menge praktischer Ideen für die therapeutische Intervention. Die Autorin gewährt einen Einblick in diesen komplexen Arbeitsbereich und verbindet hundegestützte therapeutische Interventionen mit dem Appell zum achtsamen Umgang mit der kostbarsten Ressource, dem Therapiebegleithund. Sie bietet damit auch eine Entscheidungshilfe für Behandlerinnen und Klinikleitung, wenn es um die hundegestützte Arbeit mit Suchtpatienten geht.
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Seitenzahl: 90
Veröffentlichungsjahr: 2026
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Barbara Wahlig
Hundgestützte Therapie in der stationären Drogenrehabilitation
© 2025 Kynos Verlag Dr. Dieter Fleig GmbH
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Grafik & Layout: Kynos Verlag
eBook (epub) Ausgabe der Printversion 2025
ISBN der gedruckten Ausgabe: 978-3-95464-346-2
eBook (epub)-ISBN: 978-3-95464-359-2
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Vorwort
Einleitung
Sucht- und einrichtungspezifische Ausgangslagen
Stationäre Drogenrehabilitation
Phasen einer Suchttherapie
Einrichtungsspezifische Ausgangslage – Fachklinik Therapiezentrum Brückle
Das Klientel
Komorbide Störungen
Wichtige Behandlungsbedingungen und Einrichtungsspezifika
Tiergestützte Therapie
Definitionen tiergestützter Therapie
Grundlagen tiergestützter Psychotherapie
Hundgestützte Therapie in der stationären Drogenrehabilitation – Settings und Anforderungen
Therapeutische Settings in der stationären Drogenrehabilitation
Bezugstherapie versus externe Therapie
Hundgestützt arbeiten als Bezugstherapeutin
Hundgestützt arbeiten als externe Fachkraft
Einzel- versus Gruppentherapie
Anforderungen
… an den Hund
Gesundheit und Gesunderhaltung
Ausbildungsstand
Wesen
… an die Suchttherapeutin
… an die Einrichtung
Hygiene, Unfallverhütung, Versicherung
Einverständnis des Teams
Kosten und Kostenerstattung
Aufnahmeplanung
… an den Patienten
Hundgestützte Therapie in der intensivtherapeutischen Phase – Interventionsansätze
Kernthemen einer Suchtbehandlung
Stress
Ambivalenz
Widerstand oder das Ringen um Mitwirkungsbereitschaft
Delinquenz
Impulsivität
Komorbide Störungen
Persönlichkeitsstörungen
Depression
Soziale Phobie
Traumafolgestörungen
AD(H)S
Relevante Phasen und Momente innerhalb der Intensivtherapie
Die Eingewöhnungsphase
Die Abschlussphase
Akute Krisen
Faktoren, die gegen einen Einsatz hundgestützter Psychotherapie sprechen
Zusammenfassung
Über die Autorin
Literaturverzeichnis
Anfang 2005 gelangte ich, zuvor als Sozialarbeiterin selbstständig in der Jugendhilfe tätig, eher zufällig in die stationäre Drogenrehabilitation. Nach Ausbildung zur Suchttherapeutin arbeitete ich als Gruppen- und Einzeltherapeutin insgesamt über acht Jahre dort. Seit 2008 wurde ich begleitet und zunehmend unterstützt durch Basso, einen sehr großen Mischlingsrüden. Bis heute bin ich im Kontakt mit dem Therapiezentrum und habe dort auch danach zeitweise ergänzend hundgestützte Therapie in ausgewählten Fällen angeboten. Später wurde ich begleitet von Andor, meinem Hovawart-Rüden. Mein Blick auf den gezielten Einsatz eines Hundes in der intensivtherapeutischen Phase einer stationären Suchtbehandlung mit drogenabhängigen Männern speist sich aus langjähriger praktischer Erfahrung, ergänzt durch entsprechende pädagogische, beraterische und psychotherapeutische Qualifikationen. Er wurde vertieft und differenziert durch die Ausbildung zur Fachkraft für tiergestützte Therapie und der Ausbildung zum Therapiebegleithundeteam mit beiden Hunden.
Die Jahre in der Drogentherapie waren dynamisch, schnell, komplex, anspruchsvoll, anstrengend und intensiv. Eines waren sie zu keinem Zeitpunkt: langweilig. Ich bin sehr dankbar für diese Zeit. In keinem anderen Berufsfeld habe ich so viel gelernt. Über Menschen und deren Behandlung, über Teamarbeit, über Führung, über mich und über das hundgestützte Arbeiten.
Inzwischen musste ich mich zuerst von meinem Herzenshund Basso und nun von meinem Lehrmeister und geliebten Gefährten Andor verabschieden. Meine praktischen Erfahrungen im Therapiezentrum Brückle sind mit den beiden fest verknüpft und das Schreiben ruft viele Bilder an sie und ihr Agieren mit den Suchtpatienten wach. Immer wieder hat die Arbeit mit diesen beiden Hundepersönlichkeiten bei sehr schwierigen Patienten, die selbst nicht mehr an Veränderung glaubten und oft genug aufgrund ihrer Verhaltensweisen von der disziplinarischen Entlassung oder dem Therapieabbruch bedroht waren, den entscheidenden Impuls geliefert. Dieses Buch ist auch eine Würdigung dieser großartigen und besonderen Hunde.
Die stationäre Drogentherapie ist, womöglich mehr als andere Rehabilitationsmaßnahmen, geprägt von knappen Ressourcen. Dies betrifft nahezu alle Dimensionen, also finanzielle und damit auch personelle, zeitliche und mitunter auch räumliche Ressourcen. Demgegenüber steht ein komplexer Auftrag, eingebettet in die Strukturvorgaben der Deutschen Rentenversicherung, die vorwiegend Kostenträger dieser medizinischen Rehabilitationsleistung ist. Auch das Klientel, im vorliegenden Fall drogenabhängige Männer ab 18 Jahren, verfügt in der Regel nur über begrenzte Ressourcen an Belastbarkeit, sozialen Fähigkeiten, Bildung und tragfähigen sozialen Beziehungen. Auch hier steht dieser Begrenzung eine Fülle an körperlichen, sozialen und psychischen Beeinträchtigungen gegenüber.
Dieses Buch unternimmt den Versuch zu reflektieren, ob, wann, wie, warum und mit wem der therapeutische Einsatz eines Hundes im Rahmen der stationären Suchtbehandlung sinnhaft und gewinnbringend sein kann. Die situative und gezielte Entscheidung zum Einsatz des Hundes trägt dabei auch dessen Begrenzung an Belastbarkeit Rechnung. Im Idealfall verbinden Quantität und Qualität der hundgestützten psychotherapeutischen Intervention maximalen Nutzen für die Behandlung des Patienten mit größtmöglicher Berücksichtigung der Bedürfnisse des Hundes. Um diesem Ideal nahe zu kommen ist es auch nötig, sich in bestimmten Fällen gegen einen Einsatz des Hundes zu entscheiden. Dies rührt allein schon daher, dass der Wunsch nach hundgestützter Therapie erfahrungsgemäß bei den Patienten weitaus größer ist, als die Möglichkeiten es zulassen. Es gilt also, Ausgangslagen, Störungsbilder und Behandlungsphasen zu identifizieren, die einen Einsatz des Hundes vielversprechend machen.
Um sich diesem Ziel anzunähern werden zunächst grundlegende sucht- und einrichtungsspezifische Ausganglagen beschrieben. Es folgt eine kurze Einführung in die tiergestützte Therapie und deren Grundlagen. Vor diesem Hintergrund werden die speziellen Anforderungen des Arbeitsfeldes herausgearbeitet und spezifische Settings und Perspektiven hundgestützten Arbeitens dargestellt. Zentrale Themen einer Suchtbehandlung werden erläutert. Signifikant häufige komorbide Störungen, die eine stationäre Behandlung in ihrem Verlauf oft ebenso bestimmen wie die Suchterkrankung selbst, werden benannt. Weiter werden relevante Behandlungsphasen beziehungsweise zeitliche Faktoren identifiziert. Die zentralen Themen, komorbiden Störungen und relevanten zeitlichen Faktoren innerhalb der intensivtherapeutischen Phase werden parallel auf Möglichkeiten klug platzierter, hundgestützter psychotherapeutischer Interventionen hin abgeklopft. Es folgen Überlegungen und Aspekte, die gegen einen Einsatz der „Ressource Hund“ sprechen.
Im Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1968 wurde Sucht erstmals als Erkrankung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie und andere Kostenträger, vornehmlich die Rentenversicherungen1, übernehmen seither die Kosten für die Behandlung von Abhängigen sowie für die Leistungen zur Rehabilitation, Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Es existieren unzählige Versuche, das komplexe Phänomen Sucht zu definieren. Noch heute findet die Definition von Klaus Wanke in Fachkreisen breite Zustimmung: „Sucht ist ein unabweisbares Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet. Es beeinträchtigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und zerstört die sozialen Bindungen und die sozialen Chancen des Individuums.“ (Wanke, 1985)
Zugang zu Behandlung oder Rehabilitation hat, wer eine Diagnose nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beziehungsweise der von dieser herausgegebenen Internationalen Klassifikation Psychischer Störungen ICD 10 Kapitel F1x.2 hat.2 Die Behandlung selbst ist eingebettet in die jeweiligen Strukturvorgaben der Kostenträger und orientiert sich am bio-psycho-sozialen Modell der ICF3. Wo die Kommunikation durch die ICD auf Krankheitsphänomene begrenzt ist, nimmt die ICF die mit ihnen einhergehenden funktionalen Probleme in den Fokus. Dazu gehören zum Beispiel Beeinträchtigungen in den Bereichen der Kommunikation, der Selbstversorgung, der Interaktionen mit anderen Menschen, des Erwerbslebens und andere. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR4 übernimmt die Koordination sämtlicher Akteure im Suchthilfesystem und beschreibt in ihren Praxisleitfäden, Arbeitshilfen und vielen anderen Publikationen Ausgestaltung und Organisation des Hilfesystems verbindlich für alle Akteure. Die Unzahl an Anforderungen, die sich aus den Strukturvorgaben der Kostenträger, medizinischen und therapeutischen Standards und den geltenden Richtlinien zur Ausgestaltung einerseits und die chronische Unterfinanzierung andererseits ergeben, bilden das stramme Korsett, innerhalb dessen sich die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker bewegen muss.
Die Zugänge und Kombinationsmöglichkeiten von Behandlungsformen und Modulen im Bereich der medizinischen Rehabilitation von Abhängigkeitskranken gestalten sich seit Jahren zunehmend vielfältig und komplex (Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe BUSS, 2016). Folgende Grafik soll einer groben Orientierung dienen. Sie beschränkt sich daher auf einen typischen Verlauf einer Suchtbehandlung, zugeschnitten auf den Bereich der illegalen Substanzen und ist exemplarisch zu betrachten.
Verlauf einer Suchtbehandlung
Hintergrund dieser Arbeit bildet die praktische suchttherapeutische Erfahrung in der Fachklinik Therapiezentrum Brückle. Dort werden Männer ab Volljährigkeit behandelt, der Altersdurchschnitt liegt etwa bei 30 Jahren. Die Benennung konkreter Zahlen bezieht sich im Folgenden auf das Behandlungsjahr 2017 und erfolgt exemplarisch. Zuweisungsindikation ist die Abhängigkeit von illegalen Substanzen. Behandlungsschwerpunkte sind Opiatabhängigkeit beziehungsweise Polytoxikomanie, die Abhängigkeit von THC und / oder Partydrogen, schädliches Glücksspiel und pathologischer PC- beziehungsweise Internetgebrauch. Besondere Schwerpunkte bilden außerdem die Arbeit mit Abhängigkeit in Verbindung mit Traumafolgestörungen sowie in Verbindung mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) im Erwachsenenalter. Das Therapiezentrum verfügt über 40 Behandlungsplätze.
In 2017 war die Hauptdiagnosesubstanz bei 55,3% der Patienten Cannabinoide, bei 23,4 % Opioide, bei 11,7 % der Patienten Kokain bzw. Amphetamine, und bei 3,2 % war die Hauptdiagnosesubstanz Alkohol. Bei einer Person lautete die Hauptdiagnose pathologisches Glückspiel. Bei 70 % der Patienten wurde aufgrund ihrer Suchtanamnese die Diagnose Polytoxikomanie gestellt. Bei 45 % der Patienten in der Intensivphase wurden psychische Erkrankungen (Depressionen, Ängste, wahnhafte Episoden, Persönlichkeitsstörungen, ADHS, PTBS) als komorbide Begleitdiagnosen gestellt.
Zusätzlich zur Behandlung der Zuweisungsdiagnose ist die gleichzeitige Behandlung komorbider psychischer Störungen zu bewältigen. Aus der Basisdokumentation5 des Fachverbandes Sucht e.V. FVS (Fachverband Sucht e.V., 2017) geht hervor, dass im Behandlungsjahr 20176 67,8 % der männlichen Patienten neben der Abhängigkeitserkrankung mindestens eine weitere Diagnose zur psychischen Komorbidität hatten. Davon hatten 17,5 % der Männer zwei, 6,1 % drei und noch 2,9 % (1,3%) vier oder mehr weitere psychische Diagnosen (Fachverband Sucht e.V., 2017). Bedauerlicherweise wird die psychische Komorbidität in der maßgeblichen Basisdokumentation nur grob in Depression mit den Diagnosen F32, F33 und F34.1, Angststörung mit den Diagnosen F40.0 und F41 und Persönlichkeitsstörung mit den Diagnosen F60 und F61 differenziert. Dabei liegt der Anteil der männlichen Patienten mit mindestens einer Diagnose bei den depressiven Erkrankungen bei 21,9 %, im Bereich der Angststörungen bei 3,9 % und bezüglich der Persönlichkeitsstörungen bei 16,7 % (Fachverband Sucht e.V., 2017)
Kontraindikationen für die Behandlung im Therapiezentrum wie in den meisten anderen Suchtkliniken sind akute psychotische Erkrankungen, schwere psychiatrische Erkrankungen mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder akute somatische Erkrankungen, die die Rehabilitationsfähigkeit grundlegend einschränken. Möglich ist eine Aufnahme und Weiterbehandlung von weitgehend symptomfreien Psychosen oder psychiatrischen Störungen.
