Pflege 360° - Gunnar Pietsch - E-Book

Pflege 360° E-Book

Gunnar Pietsch

0,0

Beschreibung

Pflege 360° Was will uns der Titel sagen? Die zunehmende Anzahl von Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft sowie die sich ständig verändernden Gesetzmäßigkeiten zeigen, dass Betroffene und ihre Angehörigen einen immer größer werdenden Beratungsbedarf haben, um sich im Dschungel der Pflege zurechtfinden zu können. Mit dem Buch Pflege 360° wollen die Autoren den Themenkomplex der Pflege von unterschiedlichen Seiten beleuchten und ihr Expertenwissen an die Leser weitergeben. Die ausgewählten Themen machen das Buch so zu einem wertvollen Nachschlagewerk. So werfen die Autoren einen Blick auf Pflegeberatung, Versicherungslösungen, barrierefreie IT, gesetzliche Regelungen und Generationenberatung, damit Sie als Leserinnen und Leser in die Lage versetzt werden, im Bedarfsfalle nicht nur Ihre Versorgung zu regeln, sondern auch Eigentum und Lebensqualität zu sichern.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 123

Veröffentlichungsjahr: 2018

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Leben ist das was passiert, während du beschäftigt bist, andere Pläne zu machen.

John Lennon

Die zunehmende Anzahl von Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft sowie die sich ständig verändernden Gesetzmäßigkeiten zeigen, dass Betroffene und ihre Angehörigen einen immer größer werdenden Beratungsbedarf haben, um sich im „Dschungel der Pflege“ zurecht finden zu können.

Mit dem Buch „Pflege 360 °“ wollen die Autoren den Themenkomplex der Pflege von unterschiedlichen Seiten beleuchten und ihr Expertenwissen an die Leser weitergeben. Die ausgewählten Themen machen das Buch so zu einem wertvollen Nachschlagewerk.

So werfen die Autoren einen Blick auf Pflegeberatung, Versicherungslösungen, barrierefreie IT, gesetzliche Regelungen und Generationenberatung, damit Sie als Leserinnen und Leser in die Lage versetzt werden, im Bedarfsfalle nicht nur Ihre Versorgung zu regeln sondern auch Eigentum und Lebensqualität zu sichern.

Inhaltsverzeichnis

Begrüßung der Leserschaft

Vorwort Martin Steinkirchner

Regionalvorstand der Johanniter in Ostbayern

Angelika Niedermaier

Plötzlich Pflegeberaterin – wie es dazu kam….

Christian Reiser

Selbstbestimmtes Leben im Alter – Es ist Ihr Leben!

Ute Oeßelmann

Ein Blick auf die Vorsorgevollmacht

Ingrid Hopf

Generationsberatung

Gunnar Pietsch

Die privaten Pflegeversicherungen

Max Stoiber

Das Digitale Erbe

Max Stoiber

Barrierefreier Umgang mit dem Computer

Impressum - Autoren-Team

Haftungsausschluss

Sehr geehrte Leserin,

sehr geehrter Leser!

Das Autoren-Team bedankt sich bei Ihnen für Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema

Pflege 360°

Wir haben versucht, Ihnen eine Darstellung aus

unterschiedlichen Blickwinkeln zu geben.

Dabei erheben wir aber keinen Anspruch,

alle Blickwinkel abzudecken.

Zwischen den Kapiteln geben wir Ihnen die

Möglichkeit, Ihre Notizen zu machen.

Betrachten Sie dieses Buch als ein Arbeitsbuch

und eine Gedächtnisstütze.

Bitte regeln Sie rechtzeitig Ihre Angelegenheiten für sich selbst und mit Ihren Lieben!

Empfehlen Sie uns bitte weiter!

Vielen Dank!

Ihr Autoren-Team

Vorwort

„Pflege 360° - Experten blicken auf die Pflege“

Martin Steinkirchner

Regionalvorstand der Johanniter in Ostbayern

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

mit dem vorliegenden Buch erscheint ein umfassender Ratgeber, dessen Aktualität und Wichtigkeit jeden Tag noch deutlicher und greifbarer wird. Wenn wir uns mit der „Pflege 360°“ beschäftigen, treffen wir auf sehr viele Anknüpfungspunkte mit den vielen Menschen, die uns Johannitern anvertraut sind. So ist unsere Organisation für alle im wahrsten Sinne des Wortes vom ersten bis zum letzten Tag des Lebens da. Denn nicht selten passiert es, dass ein Kind in einem unserer Rettungswagen das Licht der Welt erblickt, und in unserem Johannes-Hospiz in Pentling begleiten wir im Jahr gut 100 Menschen auf ihrem letzten Weg. Dazwischen sind wir mit unseren Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten sowie den unterschiedlichsten Betreuungsangeboten für die Kleinsten unserer Gesellschaft da. Und wir sorgen mit dem Menüdienst, unserem Hausnotruf oder dem Fahrdienst für diejenigen, die Unterstützung in ihrem Alltag brauchen. Wir stehen den Menschen im Bevölkerungsschutz und vielen ehrenamtlichen Engagements bei. Vor allem aber durch unsere Pflege-Teams in Amberg und Regensburg erleben wir die Herausforderungen und Ansprüche der Pflege im Wandel der Zeit. So nimmt die Zahl der Menschen, die wir ambulant, also bei ihnen zuhause, pflegen dürfen, stetig zu. Gleichermaßen wird es jedoch für alle Anbieter im Bereich der Pflege eine immer größere Herausforderung, genügend qualifizierte Fachkräfte für diese ehrenvolle Aufgabe zu finden. Außerdem verändern sich die gesetzlichen Parameter oft derart schnell, dass nicht nur die Pflegekunden, sondern vor allem ihre Angehörigen großen Beratungsbedarf haben. Genau hier setzt dieses Nachschlagewerk an. Ausgewiesene Experten liefern Ihnen Tipps und praktische Ratschläge für diesen immer wichtigeren Themenkomplex. Sie werden hier Themen von der Pflegeberatung, der Pflegeversicherung, dem digitalen Erbe sowie barrierefreier IT / EDV bis hin zu Versorgungsmöglichkeiten, auch alternative Förderungen und Finanzierungsformen notwendiger Umbauten der Wohnung oder des Hauses finden.

Diese Auswahl an Themen und der Kreis der Autoren macht dieses Buch zu einem wertvollen Nachschlagewerk. Dazu beglückwünsche ich die Herausgeber sehr und wünsche Ihnen nun viel Vergnügen und gute Informationen auf den nachfolgenden Seiten.

Ihr Martin Steinkirchner

Regionalvorstand der Johanniter in Ostbayern

© Angelika Niedermaier

Angelika Niedermaier

Mein Lebensmotto:

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Angelika Niedermaier

2016 habe ich mich als unabhängige Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI (Sozialgesetzbuch Elf) selbständig gemacht. Seit 2013 lebe ich in Regensburg und habe eine Tochter und einen Sohn.

Als Wirtschaftsfachwirtin kam ich 2002 erstmals in Berührung mit der Pflegebranche und habe dort meinen Platz gefunden.

In meinen Beratungen informiere ich meine Klienten vertrauensvoll und neutral zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Besonders meine Unabhängigkeit und Kompetenzen als ehemalige Einrichtungsleitung und Regionalleitung von stationären Pflegeheimen bayernweit sowie meine ganz persönlichen Erfahrungen als betroffene Angehörige eines an Demenz erkrankten Schwiegervaters machen meine Beratungen so wertvoll und gewinnbringend für meine Klienten

1. Plötzlich Pflegeberaterin – wie es dazu kam….

Ein Bild hat sich in meinem Kopf eingebrannt: Ich stehe im Kreis vor ungefähr 50 Menschen. Sie blicken auf mich, sind ganz ruhig, einigen laufen still Tränen über das Gesicht. Auch mir.

Ich versuche, meine Fassung zu bewahren, habe zwei Karten in der Hand und mein von den Tränen etwas verschleierter Blick fällt auf die Bilder darauf und den Spruch, der jeweils in die Bilder integriert ist:

„Loslassen, wo wir festhalten möchten.

Weitergehen, wo wir stehen bleiben möchten.

Das sind die schwierigsten Aufgaben, vor die uns das Leben stellt.“

(von Frank Hartmann)

Und…

„Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.“

Zwei Karten, zwei Bilder, zwei Sprüche, die meine Gedanken und Gefühle in diesem Moment nicht besser hätten beschreiben können.

Es war mein letzter Arbeitstag als Einrichtungsleiterin im Seniorenzentrum Buch am Erlbach und zahlreiche Mitarbeiter, Bewohner, Angehörige, Ehrenamtliche, unsere Geschäftsführerin und örtliche Kommunalpolitiker waren gekommen, um mich zu verabschieden.

Ihnen lese ich in diesem Moment die Texte auf den Karten vor und weiß, sie alle verstehen, was ich damit ausdrücken möchte.

Fast zehn Jahre war ich in diesem Pflegeheim tätig, habe es vom ersten Tag an mit aufgebaut und durch Höhen und Tiefen begleitet.

Diese Tätigkeit war meine Eintrittskarte in die Pflege-Branche.

Es war für mich wie „ein Kind, das man auf die Welt bringt, durch die Pubertät führt und irgendwann ins Erwachsenenleben los lassen kann“.

Daher fiel mir der Abschied alles andere als leicht – ich ging mit zwei weinenden Augen - und doch war die Zeit hierfür gekommen.

Dieser Tätigkeit folgte eine Anstellung als Regionalleiterin. Dabei betreute ich bayernweit zehn Einrichtungen der stationären Altenpflege auf der Leitungsebene.

Viele Erfahrungen auf allen Ebenen, Fachwissen und auch Kompetenzen habe ich mir in diesem Zeitraum meiner Berufstätigkeit als Einrichtungs- und Regionalleitung aneignen können, die eine grundlegende Basis für meine jetzige Tätigkeit als Pflegeberaterin darstellen.

Durch zielgerichtetes Abwerben kam ich im Anschluss an diese Anstellung zu meinem bisher letzten Arbeitgeber, der die Regionalleitung neu ins Unternehmen einführen wollte.

Leider kam es - aus nicht nachvollziehbaren Gründen von Seiten der Geschäftsleitung - letztendlich doch nicht dazu und so war ich 2015 in der Situation, mir zu überlegen, wie mein beruflicher Weg weitergehen könnte.

Aus heutiger Sicht bin ich jetzt dankbar und froh, dass dies alles so gekommen ist.

Ich wollte in der Pflege-Branche bleiben, dort sah und sehe ich meinen Platz.

Mich für die Pflege einzusetzen ist zwischenzeitlich mehr als Beruf, es ist Berufung für mich geworden und ich habe für mich selbst die Philosophie entwickelt: „Die Pflege braucht engagierte Menschen, denn diese Menschen brauchen (wahrscheinlich) irgendwann auch engagierte Pflege“.

Zu diesen engagierten Menschen zähle ich mich.

Ich hab es mir zu meinem persönlichen Ziel gemacht, in diesem Bereich ein klein wenig dazu beizutragen, dass der Pflege auch wieder etwas Positives abgewonnen wird, denn sie hat es verdient, nicht immer nur im negativen Licht betrachtet und dargestellt zu werden.

Wir alle müssen wieder lernen, die Pflegeberufe zu stärken, wieder die schönen und starken Seite dieser Branche zu zeigen und uns weniger leiten zu lassen von negativen, sensationslüsternen Presse- und Fernsehberichten.

Und auch dazu möchte ich meinen Anteil beitragen.

Während meiner „Findungsphase“, wie es denn beruflich weitergehen wird, hatte ich ein privates Aha-Erlebnis mit einer lieben Bekannten, die notwendig Hilfe und Beratung brauchte in einer akuten familiären Pflege-Situation.

So saß ich viele Stunden bei ihr und ihrem Ehemann und erklärte, beriet, informierte, füllte Anträge mit ihr aus und immer wieder flossen dabei Tränen der Erkenntnis, der Erleichterung und der Dankbarkeit bei ihr.

Es war ein für mich sehr berührendes Erlebnis und auf der Heimfahrt – es war tatsächlich an einer roten Ampel – beschloss ich, mich mit dem Thema Beratung bzw. Pflegeberatung intensiver auseinanderzusetzen. Das könnte eine Zukunft für mich sein.

Sofort begann ich zuhause zu recherchieren und dabei stieß ich auf die für mich entscheidenden Fakten – ein Funke war übergesprungen.

Dies war der Grundstein für meine jetzige Tätigkeit als Pflegeberaterin.

© Angelika Niedermaier

2. Pflegeversicherung und Pflegeberatung – die gesetzlichen Hintergründe

Im vergangenen Jahrhundert ist die durchschnittliche Lebenserwartung um zwei Drittel gestiegen.

Das hat zur Folge, dass die Bevölkerung in Deutschland einem raschen Alterungsprozess unterliegt, da die Zahl der älteren Menschen und ihr Bevölkerungsanteil zunehmen werden.

So wird lt. Prognosen des Statistischen Bundesamtes die Zahl der über 65-jährigen bis 2060 um mehr als 6 Millionen auf 20 Millionen Menschen anwachsen und damit auch die Zahl der Hochaltrigen prozentual zunehmen.

Demographischer Wandel ist somit längst kein Schlagwort mehr, sondern in Gesellschaft und Politik allseits bekannt.

Die abnehmende Zahl der Geburten und das Altern der gegenwärtig stark besetzten mittleren Jahrgänge ("geburtenstarke Jahrgänge" – auch ich gehöre dazu) führen zu diesen gravierenden Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Die ehemals klassische Bevölkerungspyramide gleicht heute bereits mehr einer "zerzausten Wettertanne".

Da Menschen mit steigendem Alter aber auch vermehrt pflegebedürftig werden, wächst angesichts dieser Prognosen auch die Anzahl der pflegebedürftigen Personen. So ist diese lt. Statistischem Bundesamt bereits zwischen 1999 und 2013 von zwei auf 2,6 Millionen angewachsen.

Geht man davon aus, dass die alters- und geschlechtsspezifischen Pflegedaten, sowie die Bevölkerung sich unverändert so weiterentwickeln, würde die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2060 sogar auf 4,7 Millionen steigen.

Damit wären sechs Prozent der Gesamtbevölkerung pflegebedürftig, ein doppelt so hoher Anteil wie heute.

Alarmierende Daten, die eine ganzheitliche Sozial- und Gesundheitspolitik erfordern.

2.1 Leitlinien der Sozial- und Gesundheitspolitik

Mit den nachstehend aufgeführten, im Jahre 2005 festgelegten fünf Leitlinien (damals unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt) versucht die Regierung diesen Anforderungen zu begegnen:

Die Qualität der Vorsorge und Versorgung optimieren

mit dem Ziel einer optimalen Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit der Bürger

Eine nachhaltige Finanzierung gewährleisten

mit dem Ziel, die Qualität der Vorsorge und Versorgung zu optimieren

Bürokratie abbauen und Effizienz steigern

mit dem Ziel der Orientierung an Wettbewerb, Qualität, Eigenständigkeit des Bürgers unter den Solidar- und Gesundheitszielen der Politik

Ökonomische Potenziale fördern

mit dem Ziel der individuellen sozialen Sicherheit und Finanzierung der Sozialversicherung

Ganzheitliche Verantwortung mobilisieren

mit dem Ziel einer Vernetzung der verschiedenen Politikbereiche - Wirtschafts-, Steuer-, Bildungs- und Familienpolitik - um Wissen und Informationen zu gewährleisten

Diese Leitlinien zugrunde gelegt, wurden so in den vergangenen Jahren diverse Gesundheits- und Pflegereformen ins Leben gerufen und permanent weiterentwickelt. Der unausweichliche Aspekt der Ökonomie rückte dabei allerdings immer mehr in den Vordergrund und verschob so den Schwerpunkt zunehmend in die Eigenverantwortung der Menschen für ihre Gesundheit.

Das Prinzip der Subsidiarität gilt hier als Basis allen Handelns. Darunter versteht man das gesellschaftspolitische Prinzip, nach dem der Staat als übergeordnete Einheit erst dann tätig wird, wenn die untergeordnete Einheit (= Familie) nicht mehr in der Lage dazu ist.

Übersetzt bedeutet das, erst einmal ist man für sich selbst verantwortlich und aufgefordert, seine Probleme eigenständig zu lösen. Erst wenn man das aus eigener Kraft nicht mehr schafft, kann man Unterstützung von der Gemeinschaft (= Politik und Gesellschaft) erhalten.

2.2 Welche Pflege-Reformen waren dies nun im Einzelnen?

Als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Durch sie sollen Menschen, die zum Pflegefall werden und sich nicht mehr selbst versorgen können, eine erste finanzielle Unterstützung bekommen.

Da die Leistungen der Pflegeversicherung den Ansprüchen und Erfordernissen des demographischen Wandels permanent angepasst werden mussten, waren umfangreiche Reformen nötig:

2001/2002: Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)

Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vom 14. Dezember 2001 trat als Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf erstmals am 01.01.2002 in Kraft.

Betroffen sind hier vor allem an Demenz Erkrankte, man spricht auch von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EAK).

Mit den Neuerungen soll dem, in manchen Fällen gegenüber den üblichen Pflegeleistungen erhöhten Bedarf, Rechnung getragen werden.

2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)

Dieses Gesetz wurde am 28. Mai 2008 beschlossen und trat am 1. Juli 2008 in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen waren:

Das Pflegegeld sowie die ambulanten Sachleistungen (= Leistungen für ambulante Dienste) werden erhöht und nachfolgend in den Jahren 2010 und 2012 stufenweise angepasst.

Finanziert wird dies über eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,25 % von 1,70 % auf 1,95 % (bei Kinderlosen auf 2,20 %).

Das Gesetz sieht überdies die Schaffung von Pflegestützpunkten sowie die Einführung einer Pflegezeit vor.

Die Pflegeberatung gemäß § 7 a SGB XI wird eingeführt und ab dem 01.01.2009 hat nun jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen.

Pflegedürftige und deren Angehörige sollen künftig über die Qualität von Pflegeeinrichtungen besser informiert werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) prüft nun jährlich die Einrichtungen und erstellt Qualitätsberichte („Transparenzberichte“) mit Bewertungen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“.

2012/2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Der Gesetzesentwurf wurde am 28. März 2012 vom Bundeskabinett gebilligt.

Das neue Gesetz trat zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Hiermit wurden umfangreiche Neuerungen eingeführt und vor allem Leistungsverbesserungen für an Demenz Erkrankte erzielt.

Alternative Wohnformen werden mit zusätzlichen Mitteln gefördert (Demenz-WGs, ambulant betreute Wohngruppen).

Die Wahlfreiheit der Leistungen wird gestärkt, somit kann den individuellen Bedürfnissen von Betroffenen mehr Rechnung getragen werden.

Zusätzliche rehabilitative Maßnahmen sollen eine drohende Pflegebedürftigkeit abwenden bzw. hinauszögern. Auch pflegende Angehörige haben jetzt Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation.

Die Aufklärung und Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wird durch den § 7a SGB XI (Sozialgesetzbuch Elf) umfassend erweitert und differenziert formuliert.

2014/2015: Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

Das Gesetz wurde am 17. Oktober 2014 durch den Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2015 in Kraft.

Ein weiterer Baustein der Reformen mit weitreichenden Verbesserungen:

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden weiter angehoben und ausgebaut, so z. B. auch die Möglichkeit zur zusätzlichen Tagespflege.

Stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten umfangreiche Finanzmittel, um die Anzahl der bisherigen Betreuungskräfte auszubauen.

Zusätzlich stehen allen Pflegebedürftigen monatlich zusätzliche Betreuungsleistungen zu. Bisher waren diese Leistungen nur auf Menschen mit Demenz beschränkt (dies ist eine wichtige Leistung, die in meinen Beratungen fast immer zur Sprache kommt und die kaum jemand kennt – dazu später im Buch mehr!).

Es wird ein Pflegevorsorgefond eingerichtet, in den 0,1 % aller Pflegeversicherung-Beiträge als Rücklagen eingezahlt werden. Hiermit soll den zusätzlichen, erhöhten Pflegekosten der „geburtenstarken Jahrgänge“ Rechnung getragen werden.

Dieses Reformpaket wird durch eine erneute Beitragsanpassung in Höhe von 0,3 % finanziert.

2015/2016/2017: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Das Pflegestärkungsgesetz II kann man wohl als die bedeutendste und umfangreichste Reform betrachten.

Sie wurde am 13. November 2015 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und durch den Bundesrat abgesegnet.

Umgesetzt wurde sie in zwei Stufen: