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Angebote der Tagespflege für Senioren gehören zu einer modernen Kommune. Sie sind ein wichtiges Angebot zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Die Politik sorgt für deutliche Impulse: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld erhält, kann seit Januar 2015 auch eine Tagespflege, ohne Anrechnung, in Anspruch nehmen. Wie sieht sie also aus, die „Praxis Tagespflege“? Dieses Buch bietet die Grundlage: Ein differenziertes Konzept, das die Förderung, Anerkennung und Selbstbestimmung der Gäste in den Blick nimmt. Gezeigt werden die Prinzipien einer adäquaten und wirtschaftlich erfolgreichen Tagespflege – beispielhaft erläutert am Modell der „Villa Albrecht“ in Berlin, einer Einrichtung des DRK.
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Seitenzahl: 196
Veröffentlichungsjahr: 2015
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Rebekka Gablenz, Heike Golletz, Katja Staeber
Praxis Tagespflege
Vom stimmigen Konzept zu zufriedenen Gästen
schlütersche
Heike Golletz ist Heilpädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin, Sozial- und Qualitätsmanagerin sowie Supervisorin (DGSv) und Organisationsberaterin. Als Referentin für Pflege und Altenhilfe zählt die Förderung und Weiterentwicklung selbst bestimmter Lebens- und Wohnformen im Alter zu ihren Kernaufgaben.
Rebekka Gablenz ist Gesundheits- und Krankenpflegerin, Fort- bzw. Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und zur Leitung im Gesundheitswesen. Seit 2011 ist sie stellvertretende Pflegedienstleitung der Geriatrischen Tagespflege »Villa Albrecht«.
Katja Staeber ist Gesundheits- und Krankenpflegerin, Diplom-Pflegewirtin, MScN. Sie leitet die Tagespflege »Villa Albrecht« in Berlin.
»Ich lache mit dir und mit anderen – auf diese Weise lebe ich, und je mehr ich lache, desto länger lebe ich«
HERMINIA EVANGELISTA PEREZ
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.
ISBN 978-3-89993-351-2 (Print)
ISBN 978-3-8426-8666-3 (PDF)
ISBN 978-3-8426-8667-0 (epub)
© 2015 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover
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Reihengestaltung:
Groothuis, Lohfert, Consorten | Hamburg
Titelbild:
Alexander Raths – Fotolia.com
Satz:
PER Medien+Marketing GmbH, Braunschweig
Druck und Bindung:
PHOENIX PRINT GmbH, Würzburg
Einleitung
1Tagespflege – ein Qualitätsprodukt
1.1Die »Geriatrische Tagespflege ›Villa Albrecht‹«
1.2Grundsätze unserer Arbeit
2Die Strukturqualität in der Tagespflege
2.1Die Ausrichtung: geriatrisch vs. gerontopsychiatrisch
2.2Die personellen Ressourcen
2.3Die baulichen Voraussetzungen
2.4Die materiellen Ressourcen
2.5Infrastruktur und Vernetzung in der Kommune
2.6Der Fahrdienst
2.7Die Finanzierung der Tagespflege
2.8Die Vernetzung mit der Umgebung
3Prozess- und Ergebnisqualität
3.1Kernaussagen unseres Leitbildes
3.2Unser Konzept – auf die Zufriedenheit der Gäste kommt es an
3.2.1Wir betrachten nicht die Krankheit, sondern die Bedürfnisse
3.2.2Wir betreuen individuell
3.2.3Wir reaktivieren Gelerntes und (fast) Vergessenes
3.2.4Wir fördern die Alltagskompetenz
3.2.5Wir zeigen echtes Interesse
3.2.6Wir fördern Begegnungen und sind gemeinsam aktiv
3.2.7Wir sorgen dafür, dass das Leben zu Hause möglich bleibt
4Betreuung, Pflege, Administration – Unsere Gäste und wir
4.1Betreuung in der Tagespflege
4.1.1Der Bereich Mobilität
4.1.2Der Bereich Hauswirtschaft
4.1.3Der Bereich Ernährung
4.1.4Der Bereich Musik
4.1.5Der Bereich Kreativität
4.1.6Soziale Kontakte fördern
4.1.7Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
4.1.8Mit allen Sinnen
4.2Pflegerische Tätigkeiten in der Tagespflege
4.2.1Grundpflege
4.2.2Behandlungspflege
4.3Administrative Tätigkeiten in der Tagespflege
4.3.1Allgemeine administrative Tätigkeiten der Mitarbeitenden
4.3.2Administrative Tätigkeiten der verantwortlichen Pflegefachkraft
5Unsere Mitarbeitenden finden, binden und entwickeln
5.1Die Freude am Beruf zurückbringen
5.2Bereitschaft zum Engagement
5.3Fortbildungen
5.4Unsere Mitarbeitenden
6Unsere Gäste
6.1Aufnahmeverfahren und Eingewöhnung
6.1.1Der Probetag
6.1.2Die Bezugsperson
6.1.3Das Fallgespräch
6.2Unsere Gäste
6.2.1Männer und Frauen
6.2.2Krankheiten und Konsequenzen
6.2.3Auslastung und Angebote
7Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern
7.1Zuhören
7.2Informieren
7.3Feiern
7.4Umdenken
7.5Entlasten
8Zusammenarbeit mit anderen an der Versorgung und Betreuung beteiligten Personen und Institutionen
9Kundengewinnung und Öffentlichkeitsarbeit
9.1Kundengewinnung
9.2Öffentlichkeitsarbeit
9.3Gremienarbeit
10Qualitätssicherung
10.1Pflege- und Expertenstandards
11Herausforderungen
11.1Wirtschaftlichkeit
11.2Bekanntheit und Akzeptanz des Angebotes
11.3Innovationen
12Ausblick
Anhang
Checkliste Beratung/Angehörigenarbeit
Eingewöhnungskonzept – Tagespflegegäste
Konzept für zusätzliche Betreuung
Literatur
Register
Tagesstätten existieren schon seit vielen Jahren, aber sie fristeten in der Vergangenheit eher ein Nischendasein. Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde der Anspruch auf teilstationäre Pflege festgeschrieben, »wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist« (§ 41 SGB XI). Definiert als ergänzendes Angebot zur häuslichen Pflege sollte teilstationäre Pflege die pflegenden Angehörigen entlasten und dadurch eine Heimeinweisung vermeiden.
Doch die Tagespflege hat weitaus mehr Potenzial. Sie ist ein eigenständiges Angebot in der Versorgungslandschaft. Differenzierte Konzepte, die den Gast als Einzelperson und als Teil einer Gruppe in den Fokus nehmen, zielen auf Anerkennung und Wertschätzung, auf Achtung und Förderung der Selbstbestimmtheit ab.
Dass die Tagespflege in der Vergangenheit neben den Angeboten der ambulanten und vollstationären Pflege eher wie ein »Stiefkind« wahrgenommen wurde, lag im Wesentlichen auch daran, dass die Kosten für diese Leistungen bisher lediglich im Umfang des Sachleistungsanspruchs gewährt wurden – nachrangig zu ambulanten Pflegeleistungen. Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen hatten in aller Regel also einen erheblichen finanziellen Eigenbetrag für ihre »Entlastung« durch eine Tagespflege zu tragen.
Bereits durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde die Tagespflege aber auf deutlich solidere Füße gestellt. Damit verbunden waren aber immer noch einige komplizierte und schwer nachvollziehbare Regelungen bei der Kombination von Sachleistungen und Tagespflege.
Das erste Pflegestärkungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2015 ist alles anders: Das erste Pflegestärkungsgesetz (das am 17. Oktober 2014 verabschiedete 5. Gesetz zur Änderung des SGB XI), trat in Kraft. Zum ersten Mal wurde ein eigenständiger Anspruch der Tagespflege neben ambulanten Pflegeleistungen festgeschrieben. »Bisher wurden die Inanspruchnahme von Tages-/Nachtpflege und die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen) zum Teil aufeinander angerechnet. Das ändert sich: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann künftig Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Damit steht deutlich mehr Geld für Betreuung zur Verfügung.
Beispiel: Bisher gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III bis zu 2.325 Euro. Künftig stehen hierfür bis zu 3.224 Euro monatlich zur Verfügung. Auch Demenzkranke profitieren erstmals von dieser Leistung.«1
Starken Rückenwind erhalten die Tagespflege-Einrichtungen auch von der Politik. So wurde der Pflegebevollmächtigte Karl-Josef Laumann im Dezember 2014 auf dem Online-Portal focus.de so zitiert: »Es geht um eine gesellschaftliche Wende. Sie ist vergleichbar mit dem Aufbau der flächendeckenden Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen in den alten Bundesländern.« Der CDU-Politiker wünscht sich, dass »wir in fünf Jahren jedem Dritten« einen Platz in der Tagespflege anbieten können. Es gehe um nichts weniger als eine »echte Strukturveränderung in Deutschland«.2
In Bayern will Gesundheitsministerin Melanie Huml das Tagespflege-Angebot verbessern. »Ab dem Jahr 2016 wird es ein neues Förderprogramm geben. Damit werden wir Tagespflege-Einrichtungen für Demenzkranke finanziell unterstützen.«3 1,5 Millionen Euro will man in Bayern ausgeben.
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1http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html [Zugriff am 07.04.2015]
2 Ackeren, M. van & Esser, B. (2014). Heim oder daheim. In Zukunft öfter beides. Focus online.de [Zugriff am 23.12.2014]
3http://www.bayern.de/huml-foerdert-verstaerkt-tagespflege-bayerns-gesundheits-und-pflegeministerin-neues-programm-fuer-menschen-mit-demenz-ab-dem-jahr-2016/[Zugriff am 21.052015]
Eine Tagespflegeeinrichtung hat eine Reihe von Zielen, die es zu erfüllen gilt. »Tagespflegeeinrichtungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz sollen insbesondere
• die Tagespflegegäste unterstützen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht,
• im Einzelfall fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gewährleisten,
• die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten der Tagespflegegäste erhalten, fördern oder wiedergewinnen,
• durch Information und Austausch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichen,
• eine Vertrauensbasis zwischen Tagespflegegästen und Leistungserbringern schaffen,
• flexibel auf die Notwendigkeiten des Einzelfalls reagieren,
• ein an Lebensqualität und Zufriedenheit orientiertes Leben unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und der Biografie des Pflegebedürftigen fördern,
• die pflegenden Angehörigen durch die Leistungen der Tagespflege unterstützen und entlasten,
• die Tagesstrukturierung gästeorientiert ausrichten und dabei die religiösen und kulturellen Bedürfnisse der Tagespflegegäste berücksichtigen.«4
Soweit die Grundlagen. Wir möchten Ihnen in diesem Buch die Qualitätsaspekte einer Tagespflege zeigen sowie viele praktische Beispiele, wie das tägliche Leben in einer solchen Einrichtung aussehen kann. Unsere langjährigen Erfahrungen in diesem Feld haben uns die Gewissheit gegeben, dass Tagespflege weit mehr ist als ein Angebot zur Unterstützung pflegender Angehörigen, auch wenn deren Gesundheit und Bereitschaft zur Pflege meist eine wesentliche Voraussetzung für den Verbleib der Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit ist.
Doch auch bei Menschen, denen keine Angehörigen mehr zur Seite stehen können, kann Tagespflege ein sinnvolles Angebot sein, um die Selbstständigkeit in der eigenen Häuslichkeit zu unterstützen, der Vereinsamung entgegenzuwirken und eine Heimeinweisung zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Bitte folgen Sie uns nun in unsere Einrichtung, die »Geriatrische Tagespflege ›Villa Albrecht‹«. Wir werden Ihnen unser tägliches Einsatzgebiet vorstellen – selbstverständlich in seinen fachlichen Grundzügen, vor allem aber auch aus der Perspektive unserer Gäste. Die wissen nämlich selbst am besten, warum sie so gern zu uns kommen. Vielleicht können unsere Erfahrungen eine Anregung für Sie sein, sich selbst mit dem Angebot einer Tagespflege zu beschäftigen. Vielleicht finden Sie aber auch die ein oder andere Anregung für Ihre schon bestehende Einrichtung.
Unsere Geriatrische Tagespflege »Villa Albrecht« liegt in der Albrechtstraße in Berlin-Tempelhof und hat von montags bis freitags zwischen 8 : 00 und 17 : 00 Uhr geöffnet. Es handelt sich um eine eigenständige Einrichtung mit 16 Plätzen, eingebettet in das Konzept des »Integrativen ambulanten Seniorenwohnens«. Träger ist der DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. Unter dem Motto »Lange gut zuhause leben« verfügt die »Villa Albrecht« außerdem über 29 seniorengerechte Mietwohnungen und zwei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz mit jeweils acht Bewohnern. Ebenfalls in der »Villa«: der Stützpunkt eines Anbieters für ambulante Pflege.
Das Gesamtkonzept zielt auf die Förderung und den Erhalt der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Menschen innerhalb der Villa und im nachbarschaftlichen Umfeld, dem Kiez. Wir bieten unseren Mietern und den Menschen aus dem Kiez individuelle Pflege und Betreuung. Sie müssen dafür weder ihre Wohnung noch ihren angestammten Kiez verlassen.
Der zentrale Ort in der »Villa Albrecht« ist das »WaschCafé«. Hinter dem etwas ungewöhnlichen Namen verbirgt sich ein Begegnungs- und Veranstaltungsraum, in dem es Kaffee, Getränke und Snacks gibt – aber auch einige Waschmaschinen und Trockner. Die Mieter des Hauses sitzen gemütlich zusammen, klönen, trinken ein Tässchen Kaffee und erledigen ganz nebenbei ihre Wäsche. Dieses Angebot gilt für alle Mieter des Hauses. Es wird von vielen regelmäßig genutzt, etwa zur gemeinsamen wöchentlichen Brotzeit. Mit einer geschickten Raumaufteilung ist ein Begegnungsraum entstanden, der wirklich genutzt wird. Wäsche waschen muss schließlich jeder Mieter. Warum sollte er das einsam und verloren im Untergeschoss eines Mietshauses tun?
Die Mieter der »Villa Albrecht« haben ein hohes Maß an Lebensqualität, auch wenn sie keine Pflegeunterstützung brauchen. Nur manchmal nehmen sie die geriatrische Tagespflege in Anspruch. Der überwiegende Teil unserer Tagesgäste kommt von außerhalb.
»In unserer Geriatrischen Tagespflege »Villa Albrecht« werden ältere Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Erkrankungen betreut. Dazu zählen insbesondere:
• Menschen, die allein in ihrer Wohnung leben und Hilfe im täglichen Leben, bei der Pflege und bei der Tagesstrukturierung bedürfen.
• Menschen, die vereinsamt oder altersdepressiv sind und mittels aktivierender und therapeutischer Maßnahmen wieder zur selbstständigen Lebensführung begleitet werden.
• Menschen, deren Angehörige überwiegend die Pflege und Betreuung übernehmen und Entlastung benötigen.
Unser Ziel
Unsere Tagespflege ist ein Ort der Begegnung, dessen Schwerpunkt im Bereich der rehabilitativen und sozialpflegerischen Maßnahmen liegt. Zielsetzung in der »Villa Albrecht« ist es, unseren Besuchern den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu sichern. Ein Besuch in der Tagespflege trägt dazu bei, dass stationäre Pflege oder Krankenhausaufenthalte hinausgeschoben oder verhindert werden können.«*
*https://www.drk-berlin.de/angebote/villa-albrecht/geriatrische-tagespflege.html [Zugriff am 07.04.2015]
Feste und Aktivitäten gehören zu unserem Programm, bei schönem Wetter auch im Garten. Besucher sind uns stets willkommen. Schließlich gibt es eine Reihe von Veranstaltungen, die sich an alle richten, die im Kiez wohnen. Das Wort »Kiez« bezeichnet in Berlin übrigens einen Stadtteil, also eine überschaubare Region innerhalb der großen Stadt.
Die Grundsätze unserer Arbeit leiten sich von den Grundsätzen und dem Leitbild unseres Verbandes, dem Deutschen Roten Kreuz, ab. Daraus haben wir – unter Zugrundelegung weiterer Grundsätze5 – unser Pflegeleitbild konzipiert: »Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.«
Unser oberstes Ziel ist es, dass unsere Gäste so lange wie möglich in ihrer eigenen Umgebung leben können. Zufriedenheit und Lebensqualität sollen erhalten und gefördert werden.
Wenngleich wir unsere Gäste nicht nach Krankheitsbildern unterscheiden, versuchen wir dennoch individuelle, an den jeweiligen Gesundheitszustand angepasste Angebote zu machen. Dabei stehen nicht die Einschränkungen der Person, sondern ihre Förderpotenziale im Fokus. Dies ist die Grundlage, auf der wir die Qualitätsebenen »Strukturen«, »Prozesse« und »Ergebnisse« gestalten. Die ersten beiden Ebenen sind jene, die auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft. Doch die dritte Ebene, die Ergebnisqualität, ist ebenso wichtig. Denn hier geht es um Erhalt und Förderung von Selbstständigkeit, um Unterstützung in spezifischen Bedarfslagen sowie um die Tagesgestaltung und soziale Beziehungen.6 Besonderen Wert legen wir daher auf unser Pflegeleitbild, auf dessen Kernaussagen wir im dritten Kapitel näher eingehen.
Wir betrachten Pflege als einen gleichberechtigten Prozess
Wir betrachten Pflege als einen gleichberechtigten Prozess zwischen Hilfesuchenden und Hilfegebenden. Sie geschieht auf der Grundlage des Regelkreises des Pflegeprozesses. Pflege ist ein dynamischer Vorgang, der regelmäßig ausgewertet werden muss, um eine optimale Pflege zu gewährleisten. Pflege geschieht nicht isoliert von anderen an der Pflege beteiligten Personen und Berufsgruppen, sondern in Kooperation mit ihnen.
In der Tagespflege kommt eine Besonderheit dazu: Unsere Gäste verbringen nur einen Teil des Tages bei uns. Ihr Lebensmittelpunkt liegt in der Regel woanders. Das heißt im Umkehrschluss: Wir betrachten unsere Tagesgäste ganzheitlich (Körper, Seele und Geist) innerhalb ihres jeweiligen sozialen Umfeldes. Jeder Gast ist ein Individuum mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Wünschen, Werten und Zielen. Dementsprechend bedarf es eines flexibel gestalteten Hilfe- und Unterstützungsangebotes.
Unter Beachtung der Selbstbestimmtheit eines jeden Tagespflegegastes kooperieren wir mit allen am Pflege- und Betreuungsprozess beteiligten Personen (Angehörige und sonstige Bezugspersonen, Ärzte, Institutionen usw.). Dabei verstehen wir uns als Unterstützer und Begleiter unserer Gäste. Wir verfolgen einen rehabilitativen Ansatz, d. h. unser Bestreben ist es, die konstruktiven Kräfte des Einzelnen freizusetzen, um Entwicklung zu ermöglichen und dort kompensierend einzugreifen, wo der Betreffende (noch) nicht aus eigenen Kräften dazu in der Lage ist. Dies kann sich sowohl auf den objektiven Gesundheitszustand als auch auf das subjektive Empfinden und die Entwicklung von Bewältigungsstrategien beziehen.
Neben Krankheit, körperlichen und kognitiven Einschränkungen durch altersbedingte Vorgänge ist häufig das Erleben dieser Veränderungen mit erheblichen seelischen Belastungen verbunden. Die Trauer um verlorengegangene Fähigkeiten, der Verlust wichtiger Bezugspersonen und das Bewusstwerden des eigenen bevorstehenden Todes können Einsamkeit und Resignation nach sich ziehen. Der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehungs- und Kommunikationsebene sowie empathisches Einfühlen in die Lebenssituation unserer Gäste sind unerlässlich, um zielgerichtete Interaktionen zu ermöglichen.
Unser Verständnis einer ganzheitlichen Pflege und Betreuung bezieht selbstverständlich auch die Beratung, Anleitung und Förderung des sozialen Umfeldes ein, denn häufig führen die Veränderungen des Pflegebedürftigen auch zu Überforderung, Unverständnis oder Schuldgefühlen bei Ihren Angehörigen.
Die Grundlagen
Neben einem ganzheitlichen Denkmuster und guten kommunikativen Fähigkeiten der Einzelnen und des Teams erfordert die Einführung und Umsetzung des Pflegemodells einen praktikablen Pflegeprozess sowie ein abgestimmtes Dokumentationssystem (vgl. Kapitel 6 und 7).
Dazu gehört, dass die individuellen körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse beim Erstgespräch bzw. der Aufnahme ermittelt werden und dass bei uns alle Gäste – unabhängig von Alter, Herkunft, sozialer Stellung und körperlichen oder geistigen Einschränkungen – die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Die Pflege wird zielorientiert durchgeführt, abgeleitet von den individuellen Problemen und Ressourcen. Pflegemaßnahmen werden mit den Gästen abgesprochen. Pflege- und Betreuungsmaßnahmen werden aktivierend durchgeführt: dem pflegebedürftigen Menschen werden jene Tätigkeiten, die er selber durchführen kann, auch überlassen. Außerdem wird die Pflege nachvollziehbar geplant und dokumentiert, die Maßnahmen regelmäßig durch die leitenden Pflegefachkräfte auf ihre Effizienz hin überprüft. Selbstverständlich gehört dazu, dass wir einen guten Kontakt zu Angehörigen, Ärzten und sonstigen an der Pflege beteiligten Personen und Berufsgruppen pflegen.
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4 GKV Spitzenverband (2013). Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagement nach § 113 des elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB Xi) in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 10. Dezember 2012. im internet: http://www.gkv-spitzen-verband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/richtlinien_und_grundsaetze_zur_qualitaetssicherung/2013-02-08_Pflege_Massstaebe_und_Grundsaetze_teilstationaer.pdf [Zugriff am 13.04.2015]
5 Z. B. aus der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, im internet: https://www.pflege-charta.de/de/startseite.html [Zugriff am 29.05.2015]
6 Wingenfeld, K. zit. n. Kämmer, K. (2015). Pflegemanagement in Altenpflegeeinrichtungen. Hannover: Schlütersche, S. 384
Die Voraussetzungen zum Betreiben einer Tagespflegeeinrichtung ergeben sich aus den leistungsrechtlichen Vorgaben, dem Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI sowie dem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, deren konkrete Inhalte in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich sind.
Außerdem müssen auch öffentlich-rechtliche Vorgaben der jeweiligen Bundesländer berücksichtigt werden. Tagespflege als teilstationäres Angebot unterliegt in den meisten Bundesländern den jeweiligen Landesheimgesetzen. Auch baurechtliche Vorschriften der jeweiligen Bundesländer sind zu berücksichtigen, etwa Regelungen zur Barrierefreiheit, Anforderungen an Raumgrößen, Ruhemöglichkeiten, Brandschutz etc.
In Berlin unterliegen Tagespflegeeinrichtungen als teilstationäre Einrichtungen den Regelungen des Wohnteilhabegesetzes (WTG). Daraus ergeben sich weitere spezielle Anforderungen, die in weiteren Anlagen definiert sind (Personalverordnung, Bauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung) und jährlich durch die Heimaufsicht überprüft werden.
Die Qualitätsverpflichtungen der Tagespflege ergeben sich aus den auf Bundesebene festgelegten »Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege)«, die seit dem 1. März 2013, nach langen Verhandlungen und letztlich durch Schiedsspruch, in Kraft getreten sind.7
Die MuG Teilstationär
Die als »MuG Teilstationär« bezeichnete Vereinbarung bezieht sich auf die grundsätzlichen Ziele der Tagespflege. Sie benennt die Mindestanforderungen der Qualitätsebenen (Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität). Auch die Anforderungen an unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen sowie an die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren sind in dieser Norm geregelt. Die MuG Teilstationär ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Tagespflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich (§ 113 Abs. 1 S. 3 SGB XI). Sie ist von den Vertragsparteien bei allen weiteren Vereinbarungen nach dem SGB XI zu beachten.
Die Vereinbarung geht ausdrücklich auf das Erfordernis ein, dass der Träger ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement auf Basis seiner konzeptionellen Grundlagen implementiert. Darunter sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Steuerung der vereinbarten Leistungserbringung zu verstehen. Es geht um die Sicherstellung der personellen und sachlichen Ressourcen, einschließlich aller wesentlichen Managementprozesse.
Die Verantwortung für die Umsetzung des internen Qualitätsmanagements obliegt der Leitungsebene der Tagespflegeeinrichtung. Ausdrücklich erwähnt ist auch die Sicherstellung der internen Kommunikationsprozesse.
In den Maßnahmen und Grundsätzen werden einzelne Aspekte des Qualitätsmanagements ausgeführt, wie die Erfordernis der Festlegung von Zielen und Maßnahmen unter Berücksichtigung des PDCA-Zyklus8, die Beteiligung aller Mitarbeiter und Einbeziehung der Erwartungen und Bewertungen der pflegebedürftigen Menschen.
In einer verbindlichen Anlage zu der MuG Teilstationär sind die »Anforderungen an unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen sowie an die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren« geregelt. Die Einführung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sollten die Einrichtungen, die sich entsprechenden Verfahren stellen, gewürdigt werden.
Getreu der Erfahrung, dass Qualität sich nicht von außen in eine Einrichtung hineinprüfen lassen kann und ein Qualitätsmanagement aus der Einrichtung heraus gelebt werden muss, sind die Anforderungen von den Trägern und Einrichtungen zu konkretisieren.
Bereits bei der Planung unserer Tagespflegeeinrichtung war die Qualitätsmanagerin des Trägers umfassend einbezogen, sodass sämtliche Anforderungen, wie sie später in den »MuG Teilstationär« festgelegt wurden, von Beginn an berücksichtigt wurden. Ausgehend von der Haltung, dass eine externe Qualitätsprüfung jederzeit möglich sein sollte, ohne den Tagesablauf durcheinanderzubringen (interner Leitspruch: »Sollen sie doch kommen …«) war es unser Anliegen, ein zertifizierungsfähiges Qualitätsmanagement zu implementieren.
Es finden regelmäßig interne Audits durch Qualitätsmanagementbeauftragte unseres Trägers statt. Auf die Überprüfung durch externe unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen wurde nach eingehender Kosten-Nutzen-Abwägung bislang verzichtet.
In den Grundsätzen in der »MuG Teilstationär« wird darauf eingegangen, dass Tagespflege auf die soziale Betreuung und Tagesstrukturierung abzielt. Das bezieht auch die im Rahmen des Aufenthaltes erforderlichen pflegerischen Maßnahmen sowie die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung ein. Ausdrücklich benannt wird, dass der selbstbestimmte Lebensmittelpunkt der Tagesgäste weiterhin in deren Häuslichkeit liegt. Einwirkungsmöglichkeiten und Wirksamkeit der pflegerischen Maßnahmen sind insofern eingeschränkt, als sie sich nur auf die Zeiten des Aufenthaltes beziehen können. Dies ist bei allen fachlichen Zielstellungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, kommen doch die Tagespflegegäste in der Regel nur an einem oder wenigen Tagen in der Woche in die Einrichtung.
Unterstützung, wo sie gebraucht wird
Der weitaus größere Teil des Lebens unserer Gäste spielt sich außerhalb der Tagespflege ab. Darin liegt aber auch die Chance und Stärke unseres Angebotes: Wir bieten die individuelle Unterstützung dort, wo sie benötigt wird und stärken die Selbstbestimmtheit unserer Gäste.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über unsere wesentlichen Überlegungen und Haltungen.
Als wir vor der Frage standen, ob wir das Angebot einer Tagespflege in unsere Konzeption des »integrativen ambulanten Zentrums« aufnehmen wollen, beschäftigten wir uns zunächst mit wirtschaftlichen Überlegungen und einer Analyse des Umfeldes. Nachdem die Entscheidung für eine Tagespflege gefallen war, stellte sich die Frage nach unserer Zielgruppe. Wollten wir eher geriatrisch oder gerontopsychiatrisch arbeiten? Wir haben uns sehr bewusst für eine geriatrische Ausrichtung entschieden.
Unsere Ausrichtung: geriatrisch
Für uns stehen der rehabilitative sowie der inklusive Gedanke im Vordergrund. Diese Entscheidung hat natürlich Auswirkungen auf alle weiteren konzeptionellen Überlegungen. So schließen sich daran insbesondere auch spezielle Anforderungen an die Qualifikation und Bereitschaft der Mitarbeitenden an. Schließlich müssen sie in der Lage sein, auf die vielfältigen individuellen Bedürfnisse sowie die Gruppendynamiken einzugehen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Tagesgäste anderen sehr gern behilflich sind, wenn diese etwa einmal ein Problem bei der Orientierung haben. Dazu braucht es eine behutsame Anleitung. Mancher geistig fitte Gast braucht zunächst einmal ein paar Informationen, weil er noch nicht verstanden hat, dass ein anderer kognitiv eingeschränkt ist. Auch den Ängsten und Sorgen der Gäste ohne kognitive Einschränkung gilt es zu begegnen, wenn sie im Umgang mit verwirrten Menschen überfordert sind.
Bereits in der Planungsphase war uns klar, dass wir einen Angebotsschwerpunkt in der Förderung der Mobilisation setzen wollten. Positive Erfahrungen mit dem Kraft-und Balancetraining nach dem sogenannten »Ulmer Modell«9, haben uns veranlasst, frühzeitig die entsprechenden Kontakte hinsichtlich konzeptioneller Einbindung und Umsetzung, Schulung und Begleitung, Materialbeschaffung usw. aufzunehmen. Unterstützung erhielten wir durch die AOK Nordost, die Schulungen nach diesem Modell anbot und uns beim Aufbau unseres Sturzpräventionsprogrammes (vgl. Kapitel 4.1.1.1) unterstützte. Im Rahmen dieses Präventionsprogrammes fanden Inhouse-Schulungen statt, unsere Trainerinnen wurden zu Multiplikatoren ausgebildet. Auch bei der Beschaffung der erforderlichen Materialien wurden wir durch die AOK unterstützt.
Diese konzeptionelle Überlegung hatte auch Einfluss auf die Raumplanung und -gestaltung: z. B. Mindestgröße des Raums für das Angebot an Kraft- und Balancetraining, multifunktionale Sitzmöglichkeiten usw.
Die »MuG Teilstationär« regelt auch die personellen Mindestvoraussetzungen: »Die von der Tagespflegeeinrichtung angebotenen Pflegeleistungen sind unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft durchzuführen.« Weiterhin macht die Norm Aussagen zum Verantwortungsbereich der verantwortlichen Pflegefachkraft sowie zur erforderlichen Qualifikation zur Ausübung dieser Funktion: »Die fachlichen Voraussetzungen als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes erfüllen Personen, die eine Ausbildung als
a. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder
b. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
c. Altenpflegerin oder Altenpfleger abgeschlossen haben«
Geregelt ist weiterhin, dass »zur Erfüllung der individuellen Erfordernisse der Tagespflegegäste« geeignete Kräfte bereitzustellen sind. Die Tätigkeit der Hilfskräfte und der angelernten Kräfte hat unter fachlicher Anleitung einer Fachkraft zu erfolgen. Konkrete Aussagen zum Stellenschlüssel oder zu einer Fachkraftquote finden sich in den »MuG Teilstationär« allerdings nicht. Auch im Rahmenvertrag wird nicht konkret auf ein Verhältnis von Fachkräften zu angelernten Kräften eingegangen. Hier heißt es lediglich, dass »ausreichend« Fachpersonal vorzuhalten ist.