Prostitution professionell - Sina Card - E-Book

Prostitution professionell E-Book

Sina Card

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Beschreibung

Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das "Prostitutions-Gewerbe" vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften für die in diesem Bereich tätigen "Sexdienstleister/in" verordnet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene "Gesundheits-beratung", eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.

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Seitenzahl: 72

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Inhaltsverzeichnis

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Impressum neobooks

Sina Card

Prostitution professionell

Prostituierte sind Freiberufler

Beratung für

prostitutionswillige Personen

Impressum

Text: © 2017/2018 by Sina Card

Coverfoto: © Copyright bySina Card

Covergestaltung: © Sina Card

Inhalt

Vorwort

I. Beratungsgespräche für Prostituierte zur 

Einschätzung der persönlichen Situation

II. Voraussetzungen - Bist Du geeignet für diesen Job?

A - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung

Neu - Prostituierte/prostitutionswillige Personen

B - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung

Bestand - Prostituierte

III. Die neuen Regeln für Prostituierte

Geklärte und ungeklärte Verfahrenswege

IV. Sozialtechniken von Sexdienstleisterinnen

Die Illusion der Leidenschaft

Beruf und Privatleben

Grenzen der Intimität

Sex und Gefühlswelt

Sexpraktiken

Ein zufriedener Kunde

Eine unzufriedene Sexarbeiterin

Freiwilligkeit oder Zwang

V. Hinweise und Vorschläge zur Körperpflege

Körperpflege

Düfte – Gerüche

Mundhygiene

Mani-und Pediküre

Haarpflege

Make-up/Schminken

Kleidung/Schmuck

VI. Gäste pflegen und verwöhnen!

Zimmerausstattung

Sanitärbereich

Gast ist König

Wo man verstanden wird!

Drinks und Snacks

Zimmerservice

Begrüßung und Verabschiedung

VII. Die wichtigsten Regeln für die Gäste/Kunden

VIII. Erläuterungen zum Inhalt des ProstSchG 2017

Definition Prostitution/Prostituierte

Prostituierte oder Prostitutionsgewerbe

Pflichten der Prostituierten

Pflichten der Betreiber

Kondompflicht und Werbeverbot

Verstoß; Bußgeld und Vorschriften

Sperrgebiete – Beispiel Dresden

IX. Erläuterungen zur Steuer- u. Abgabenordnung

Steuerformen

Steuer- und Abgabenordnung

Gesetzesverstöße und Ordnungswidrigkeiten

Themenkomplex - Sozialversicherungen

Zuverdienst und Freibeträge ALG l+ll/Hartz IV

Kassenbuch – Einkommenssteuer - § 19 EStG

X. Ergänzung zur Anmeldung und Einkommensteuer

Resümee

„Wegweiser für Prostituierte 2010“ ist teilweise nicht mehr aktuell:www.dresden.de/media

Pro und Kontra

2007 war

„Das oberste Gebot der Prostituierten ist:

Liebe nie, wenn Du liebst.

Während es ansonsten in der Gesellschaft als falsch oder leichtsinnig angesehen wird, miteinander zu schlafen, ohne eine starke Empfindung für die andere Person zu haben, ist es in der Prostitution falsch leichtsinnig, überhaupt irgendeine Art von positiven Gefühlen während des sexuellen Verkehrs zu haben.“

(Hogard/Finstad - Prostitutionsverbot in

Schweden "Glückliche Huren gibt es nicht")

2017 ist

diese Meinung überholt.

Natürlich darf die Prostituierte den Mann/Gast/Kunden lieben. Sie sollte sich nur im Klaren sein, wenn sie liebt, wird sie ihn aber nie wirklich besitzen. Und wenn sie die Augen schließt und den Moment der Aufmerksamkeit und Nähe genießt, dann darf sie auch Spaß dabei haben und es dürfen auch einige Emotionen im Spiel sein. Wenn sie diese Gratwanderung beherrscht, kann sie auch eine glückliche Prostituierte sein.

(Sina Card)

Vorwort

Diese umfassende Sammlung von Informationen basieren auf eigenen Erfahrungen, aus Gesetzestexten und ihren Erläuterungen, aus Auszügen und Zitaten aus der „Basisinformation für Sexworker“ zum Prostituiertenschutzgesetz 2017 von Howard Chance und einem vom mir langjährig praktizierten „Modell“.

Damit möchte ich den Bestands-Prostituierten, Neu-Prostituierten oder auch prostitutionswillige Damen und Herren Mut machen und aufzeigen, wie sie legal und entspannt diesen Job ausüben können, ohne mit dem aktuellen oder zukünftigen Gesetz in Konflikt zu geraten.

Für weitere Fragen und einer individuellen Beratung stehe ich mit meinem Wissen und meiner Erfahrung als ehemalige Betreiberin und Bestands - Prostituierte, den interessierten Frauen und Männern zur Verfügung.

Diese Informationsbroschüre kann bei einem persönlichen Beratungsgespräch bei mir oder über diverse Internetplattformen käuflich erworben werden.

I. Beratungsgespräche für Prostituierte

zur Einschätzung der persönlichen Situation.

Ich möchte mit dieser Broschüre nur prostitutionswillige Personen und „Sexdienstleister/in“ oder Escort-Dame/Herren zur neuen Gesetzeslage beraten und informieren.

In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam bereits vorab überprüfen, ob bei der anstehenden Anmeldung in 2017 Probleme zu erwarten sind, ob persönliche Lebensumstände oder die Art der Prostitutionsausübung eventuell eine zusätzliche Vorbereitung erforderlich macht.

Auch die Frage, ob man nur „einfache Prostituierte“ ist und bleibt oder ob man durch die Gesetzgebung automatisch zur „Betreiberin eines Prostitutionsgewerbes“ wird, lässt sich aufgrund einer einfachen Analyse recht eindeutig herausfinden.

Bei komplexen Rechtsfragen werde ich grundsätzlich einen Anwalt hinzuziehen, da bestimmte Themen einer erweiterten Rechtsberatung bedürfen, die in Deutschland Rechtsanwälten vorbehalten ist.

Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das „Prostitutions - Gewerbe“ vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften für die in diesem Bereich tätigen „Sexdienstleister/in“ verordnet.

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene „Gesundheitsberatung“, eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.

Der überwiegende Teil der neuen gesetzlichen Bestimmungen betrifft explizit das Betreiben von Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs, Escort - Services etc.). Dazu empfehle ich das Angebot von Howard Chance – www.prostitution2017.de.

II. Voraussetzungen

Bist Du für diesen Job geeignet?

Viele Frauen steigen in die Branche der Sexarbeit ein, ohne sich vorher zu informieren, ob sie überhaupt für diesen Beruf geeignet sind. Der Volksmund ist oft davon überzeugt, dass Frauen, die nichts anderes können, dann eben Prostituierte werden. Doch die Entscheidung kann auch ein Trugschluss sein und ganz schnell fatal enden.

Der Anspruch an dieser Tätigkeit wird meist unterschätzt. Deshalb biete ich mein Wissen und meine persönlichen Erfahrungen der interessierten oder prostitutionswilligen Frau oder auch dem Mann an, die diesen schönen Beruf ergreifen wollen.

Dazu sollte jede interessierte Person im Vorfeld sich diese Frage stellen und wahrheitsgetreu beantworten, um evtl. in einem späteren persönlichen Gespräch, die richtige Entscheidung treffen zu können.

A - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung

Neu - Prostituierte/prostitutionswillige Personen

- Person - Alter, Geschlecht

- privater Status - Ledig, verheirate, geschieden, Familie, Kinder

- allg. Kenntnisse – Schule, Ausbildung, Beruf, arbeitslos

- finanziell Absicherung - Lebens - Unterhalt

- Gesundheit – keine psychischen u. physischen Probleme 

- Beziehung zum anderen Geschlecht?

- Sexuelle Orientierung – hetero, lesbisch, bi-interessiert

- Sexuelle Erfahrungen - Vorlieben o. Fantasien

B - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung

Bestand - Prostituierte

- Person - Alter, Geschlecht

- privater Status - Ledig, verheirate, geschieden, Familie, Kinder

- allg. Kenntnisse – Schule, Ausbildung, Beruf, arbeitslos

- finanziell Absicherung - Lebens - Unterhalt

- Gesundheit – keine psychischen u. physischen Probleme 

- Beziehung zum anderen Geschlecht?

- Sexuelle Orientierung – hetero, lesbisch, bi-interessiert

- Sexuelle Erfahrungen - Vorlieben o. Fantasien

III. Die neuen Regeln für die Prostituierten

Die Politik hat sich den „Schutz“ der in der Prostitution tätigen Personen auf die große deutsche Fahne geschrieben und möchte kriminelle Machenschaften wie Zuhälterei, Menschenhandel und Ausbeutung wirksam bekämpfen. Da man bislang kaum weiß, wer sich so alles in Deutschland im weitesten Sinne prostituiert, kann man im Prinzip kaum tätig werden! Dabei gibt es willkürliche Schätzungen, die von über 400.000 Damen und Herren ausgehen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen.

Ein echtes Dilemma: wen soll oder muss man konkret vor was auch immer schützen? Dies macht nur Sinn, wenn man der Person ein Gesicht und einen Namen geben kann, wenn man diese erreichen und beraten kann, was nun durch dieAnmeldepflichtin 2017 amtlich ermöglicht werden soll.

Geklärte und ungeklärte Verfahrenswege

(Ämter und Behörden)

Evtl. Ablauf zur Anmeldung:

„Ausweis“ beantragen: Ordnungsämter der jeweiligen Stadt

              (persönlich/allein)

Gesundheitsberatung:Gesundheitsamt/Ordnungsamt, Bescheinigung (persönlich)

Steuernummer: Finanzamt, Steuernummer (selbst beantragen, wenn nicht vorhanden)

Einkommenssteuer:Formulare, Internet/Ortsämter/FA, ESt Erklärung mit Anlage S               und über die Internetplattform Elster Online.

Achtung: Mit Einführung des ProstSchG 2017 ist eine Gewerbeanmeldung nicht mehr erforderlich und möglich. Damit entfällt die Gewerbesteuer.

Hinweise:

Bei den Beratungspflichten der zuständigen Behörde, sollte es jedenfalls ein wichtiges Thema sein. Auch ein guter Steuerberater, kann zu diesen Themen meist und verbindliche Informationen und Anleitungen geben.

Der Gesetzgeber wird hier in die Pflicht genommen eine optimale Lösung für die Anmelder zu finden. Auch Experten aus den verschiedenen Bereichen sind notwendig, wobei dies bei einer Einzelfallprüfung auch an mangelnden Deutschkenntnissen oder einem sonstigen Unverständnis der Anmelder scheitern könnte.

IV. Sozialtechniken von Sexdienstleisterinnen