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Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das "Prostitutions-Gewerbe" vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften für die in diesem Bereich tätigen "Sexdienstleister/in" verordnet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene "Gesundheits-beratung", eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.
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Seitenzahl: 71
Veröffentlichungsjahr: 2017
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S I N A C A R D
Prostitution professionell
Beratung für prostitutionswillige Personen
Sachbuch
Vorwort
I. Beratungsgespräche für Prostituierte zur
Einschätzung der persönlichen Situation
II. Voraussetzungen - Bist Du geeignet für diesen Job?
A - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung
Neu - Prostituierte/prostitutionswillige Personen
B - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung
Bestand - Prostituierte
III. Die neuen Regeln für Prostituierte
Geklärte und ungeklärte Verfahrenswege
IV. Sozialtechniken von Sexdienstleisterinnen
Die Illusion der Leidenschaft
Beruf und Privatleben
Grenzen der Intimität
Sex und Gefühlswelt
Sexpraktiken
Ein zufriedener Kunde
Eine unzufriedene Sexarbeiterin
Freiwilligkeit oder Zwang
V. Hinweise und Vorschläge zur Körperpflege
Körperpflege
Düfte – Gerüche
Mundhygiene
Mani-und Pediküre
Haarpflege
Make-up/Schminken
Kleidung/Schmuck
VI. Gäste pflegen und verwöhnen!
Zimmerausstattung
Sanitärbereich
Gast ist König
Wo man verstanden wird!
Drinks und Snacks
Zimmerservice
Begrüßung und Verabschiedung
VII. Die wichtigsten Regeln für die Gäste/Kunden
VIII. Erläuterungen zum Inhalt des ProstSchG 2017
Definition Prostitution/Prostituierte
Prostituierte oder Prostitutionsgewerbe
Pflichten der Prostituierten
Pflichten der Betreiber
Verstoß; Bußgeld und Vorschriften
Sperrgebiete – Beispiel Dresden
IX. Erläuterungen zur Steuer- u. Abgabenordnung
Steuerformen
Steuer- und Abgabenordnung
Gesetzesverstöße und Ordnungswidrigkeiten
Themenkomplex - Sozialversicherungen
Zuverdienst und Freibeträge ALG l+ll/Hartz IV
Kassenbuch – Einkommenssteuer - § 19 EStG
X. Zukunftsbetrachtungen
„Wegweiser für Prostituierte in DD“ - www.dresden.de/media/
„Prostitution und Baurecht“-BauNVO - www.rechtsportal.de
„Entwurf“-Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
(ProstSchG 2017) - www.prostituiertenschutzgesetz.info
Die Dirne als Priesterin der Aphrodite verkauft nicht bloß Sexualität,
sondern sie macht sie, wenn sie klug ist, zu einer spannenden und
erregenden Angelegenheit. (Girtler)
Diese umfassende Sammlung von Informationen basieren auf eigenen Erfahrungen, aus Gesetzestexten und ihren Erläuterungen, aus Auszügen und Zitaten aus der „Basisinformation für Sexworker“ zum Prostituiertenschutzgesetz 2017 von Howard Chance und einem vom mir langjährig praktizierten „Modell“.
Damit möchte ich den Bestands-Prostituierten, Neu-Prostituierten oder auch prostitutionswillige Damen und Herren Mut machen und aufzeigen, wie sie legal und entspannt diesen Job ausüben können, ohne mit dem aktuellen oder zukünftigen Gesetz in Konflikt zu geraten.
Für weitere Fragen und einer individuellen Beratung stehe ich mit meinem Wissen und meiner Erfahrung als ehemalige Betreiberin und Bestands - Prostituierte, den interessierten Frauen und Männern zur Verfügung.
Diese Informationsbroschüre kann bei einem persönlichen Beratungsgespräch bei mir für eine kleine Aufwandsentschädigung käuflich erworben werden.
Pro und Kontra
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2007 war
„Das oberste Gebot der Prostituierten ist:
Liebe nie, wenn Du liebst.
Während es ansonsten in der Gesellschaft als falsch oder leichtsinnig angesehen wird, miteinander zu schlafen, ohne eine starke Empfindung für die andere Person zu haben, ist es in der Prostitution falsch leichtsinnig, überhaupt irgendeine Art von positiven Gefühlen während des sexuellen Verkehrs zu haben.“
(Hogard/Finstad - Prostitutionsverbot in
Schweden "Glückliche Huren gibt es nicht")
▲
2017 ist
diese Meinung überholt.
Natürlich darf die Prostituierte den Mann/Gast/Kunden lieben. Sie sollte sich nur im Klaren sein, wenn sie liebt, wird sie ihn aber nie wirklich besitzen. Und wenn sie die Augen schließt und den Moment der Aufmerksamkeit und Nähe genießt, dann darf sie auch Spaß dabei haben und es dürfen auch einige Emotionen im Spiel sein. Wenn sie diese Gratwanderung beherrscht, kann sie auch eine glückliche Prostituierte sein. (Sina Card)
Ich möchte mit dieser Broschüre nur prostitutionswillige Personen und „Sexdienstleister/in“ oder Escort-Dame/Herren zur neuen Gesetzeslage beraten und informieren.
In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam bereits vorab überprüfen, ob bei der anstehenden Anmeldung in 2017 Probleme zu erwarten sind, ob persönliche Lebensumstände oder die Art der Prostitutionsausübung eventuell eine zusätzliche Vorbereitung erforderlich macht.
Auch die Frage, ob man nur „einfache Prostituierte“ ist und bleibt oder ob man durch die Gesetzgebung automatisch zur „Betreiberin eines Prostitutionsgewerbes“ wird, lässt sich aufgrund einer einfachen Analyse recht eindeutig herausfinden.
Bei komplexen Rechtsfragen werde ich grundsätzlich einen Anwalt hinzuziehen, da bestimmte Themen einer erweiterten Rechtsberatung bedürfen, die in Deutschland Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das „Prostitutions - Gewerbe“ vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften für die in diesem Bereich tätigen „Sexdienstleister/in“ verordnet.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene „Gesundheitsberatung“, eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.
Der überwiegende Teil der neuen gesetzlichen Bestimmungen betrifft explizit das Betreiben von Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs, Escort - Services etc.). Dazu empfehle ich das Angebot von Howard Chance – www.prostitution2017.de.
Ich möchte mit dieser Broschüre nur prostitutionswillige Personen und „Sexdienstleister/in“ oder Escort-Dame/Herren zur neuen Gesetzeslage beraten und informieren.
Bist Du für diesen Job geeignet?
Viele Frauen steigen in die Branche der Sexarbeit ein, ohne sich vorher zu informieren, ob sie überhaupt für diesen Beruf geeignet sind. Der Volksmund ist oft davon überzeugt, dass Frauen, die nichts anderes können, dann eben Prostituierte werden. Doch die Entscheidung kann auch ein Trugschluss sein und ganz schnell fatal enden.
Der Anspruch an dieser Tätigkeit wird meist unterschätzt. Deshalb biete ich mein Wissen und meine persönlichen Erfahrungen der interessierten oder prostitutionswilligen Frau oder auch dem Mann an, die diesen schönen Beruf ergreifen wollen.
Dazu sollte jede interessierte Person im Vorfeld sich diese Frage stellen und wahrheitsgetreu beantworten, um evtl. in einem späteren persönlichen Gespräch, die richtige Entscheidung treffen zu können.
A - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung
Neu - Prostituierte/prostitutionswillige Personen
Person - Alter, Geschlecht
privater Status - Ledig, verheirate, geschieden, Familie, Kinder
allg. Kenntnisse – Schule, Ausbildung, Beruf, arbeitslos
finanziell Absicherung - Lebens - Unterhalt
Gesundheit – keine psychischen u. physischen Probleme
Beziehung zum anderen Geschlecht?
Sexuelle Orientierung – hetero, lesbisch, bi-interessiert
Sexuelle Erfahrungen - Vorlieben o. Fantasien
B - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung
Bestand - Prostituierte
Person - Alter, Geschlecht
privater Status - Ledig, verheirate, geschieden, Familie, Kinder
allg. Kenntnisse – Schule, Ausbildung, Beruf, arbeitslos
finanziell Absicherung - Lebens - Unterhalt
Gesundheit – keine psychischen u. physischen Probleme
Beziehung zum anderen Geschlecht?
Sexuelle Orientierung – hetero, lesbisch, bi-interessiert
Sexuelle Erfahrungen - Vorlieben o. Fantasien
Die Politik hat sich den „Schutz“ der in der Prostitution tätigen Personen auf die große deutsche Fahne geschrieben und möchte kriminelle Machenschaften wie Zuhälterei, Menschenhandel und Ausbeutung wirksam bekämpfen. Da man bislang kaum weiß, wer sich so alles in Deutschland im weitesten Sinne prostituiert, kann man im Prinzip kaum tätig werden! Dabei gibt es willkürliche Schätzungen, die von über 400.000 Damen und Herren ausgehen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen.
Ein echtes Dilemma: wen soll oder muss man konkret vor was auch immer schützen? Dies macht nur Sinn, wenn man der Person ein Gesicht und einen Namen geben kann, wenn man diese erreichen und beraten kann, was nun durch die Anmeldepflicht in 2017 amtlich ermöglicht werden soll.
Geklärte und ungeklärte Verfahrenswege
(Ämter und Behörden)
Evtl. Ablauf zur Anmeldung:
? „Ausweis“ beantragen:--- Ortsämter---Bürgeramt---Sachbearbeiter---(persönlich/allein)
? Gesundheitsberatung: ---Gesundheitsamt --- Amtsarzt --- Bescheinigung (persönlich)
! Gewerbeanmeldung: --- Gewerbeamt --- Gewerbeschein (persönlich)
! Steuernummer: --- Finanzamt --- Steuernummer 203/215/ … (automatisch)
! Einkommenssteuer/EStG: Formulare --- Internet/ Ortsämter/FA (automatisch)
Hinweise:
Bei den Beratungspflichten der zuständigen Behörde, sollte es jedenfalls ein wichtiges Thema sein. Auch ein guter Steuerberater, kann zu diesen Themen meist und verbindliche Informationen und Anleitungen geben.
Der Gesetzgeber wird hier in die Pflicht genommen eine optimale Lösung für die Anmelder zu finden. Auch Experten aus den verschiedenen Bereichen sind notwendig, wobei dies bei einer Einzelfallprüfung auch an mangelnden Deutschkenntnissen oder einem sonstigen Unverständnis der Anmelder scheitern könnte.
Ein Informationsgespräch sollte sich auf die notwendigsten Dinge beschränken und der Anmelder eine „Informationsbroschüre“ ausgehändigt bekommen, welche dann auch über eine Multi-Speaking-Plattform in anderen Sprachen erhältlich ist.
Vorschlag: So eine Beratung sollte mit einem kleinen Test überprüft werden, ob die zu beratende Person überhaupt etwas verstanden hat.