Rechnungswesen (k)ein Geheimnis - Alexandra Gruß - E-Book

Rechnungswesen (k)ein Geheimnis E-Book

Alexandra Gruß

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Beschreibung

Über den sicheren Umgang mit dem Schulkontenrahmen der Steuerberaterkammer Niedersachsen. Wer ist buchführungspflichtig? Welche Konten muss ich bebuchen? Welche Auswirkungen haben diese Konten in der Bilanz und G+V? "Rechnungswesen (k)ein Geheimnis" soll die Unsicherheiten, die sich im Umgang mit dem Schulkontenrahmen ergeben, beseitigen und verdeutlichen, welche Auswirkungen die Bebuchung der einzelnen Konten haben.

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Seitenzahl: 53

Veröffentlichungsjahr: 2023

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Vorwort:

Insbesondere bei meiner Tätigkeit im Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Niedersachsen ist mir aufgefallen, dass die Auszubildenden aufgrund des immer umfangreicher werdenden Ausbildungsinhaltes unsicher im Umgang mit einzelnen Steuergesetzen sind. Des weiteren sind gerade Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr oftmals mit den in der Schule vermittelten Inhalten überfordert, da ihnen vor allem im Bereich der Steuerlehre (Umsatzsteuer) die Praxis fehlt. Um diesen Auszubildenden den Spaß am Beruf und vor allem die Praxisnähe zu vermitteln, ist TAX TRAINER die optimale Ergänzung. Die Auszubildenden im 1. Jahr lernen den Umgang mit dem Umsatz- und Einkommensteuergesetz sowie ggf. der Abgabenordnung, erstellen, wenn gewünscht, Übungs-Steuererklärungen und können somit auch im Betrieb gezielter eingesetzt werden. Zudem werden Verständnisprobleme im Bereich der Buchführung geklärt und praxisnah erläutert.

Für die Auszubildenden im 2. und 3. Ausbildungsjahr bietet TAX TRAINER eine gezielte Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung. Besonders in der mündlichen Prüfung sind die Auszubildenden oftmals mit dem Prüfungsfach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ überfordert. TAX TRAINER bietet daher eine gründliche Vorbereitung auf dieses Fach, indem Übungsvorträge gehalten und besprochen werden können, zudem werden Übungsklausuren für die schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Steuerlehre und Rechnungswesen angeboten.

Neben diesen Prüfungsvorbereitungen werden den Auszubildenden außerdem Grundlagen in Gewerbe- und Körperschaftsteuer vermittelt, die sie in den Betrieben ebenfalls beispielsweise bei der Jahresabschlusserstellung optimal nutzen können.

TAX TRAINER wendet sich vor allem an Auszubildende, die Spaß am Beruf haben und ihr Wissen vertiefen wollen. Die Ausbildung soll gezielt unterstützt und möglichst verbessert werden. Fragen der Praxis werden praxisnah erläutert. Die vermittelte Theorie wird an praxisnahen Beispielen angewandt. Die Auszubildenden werden, wenn gewünscht, in Lerngruppen zu maximal fünf Schülern unterrichtet; grds. ist Einzelunterricht sinnvoll um eine gezielte Vorbereitung zu ermöglichen. In Schul- und Praxisfragen können die Auszubildenden mit kompetenter Unterstützung rechnen und so ihre Prüfungen erfolgreich bestehen.

Alle Angebote bestehen in Präsenz- oder Onlineform!

Warum dieses Buch?

Bei meiner Arbeit mit den Auszubildenden werden mir immer dieselben Fragen gestellt: Auf welches Konto muss ich buchen? Welche Gewinnauswirkung hat das? Muss es ins Soll oder ins Haben?

Die nachfolgenden Ausführungen sollen den Auszubildenden den sicheren Umgang mit den richtigen Konten vermitteln – dann ist Rechnungswesen auch (k)ein Geheimnis!!!

Zur Person:

Seit meiner Prüfung zur Fachangestellten in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen im Januar 1993 war ich bis Juni 2001 bei verschiedenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Braunschweig tätig. Im Juni 1997 erwarb ich nach dem Besuch der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Braunschweig den Abschluss „Diplom-Betriebswirtin (VWA)“. Es handelte sich hierbei um ein nebenberufliches Abendstudium, das ich in der Zeit von April 1994 bis zum Abschluss im Juni 1997 absolvierte.

Darüber hinaus bin ich seit 1996 aktives Mitglied im Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Niedersachsen für die Prüfungen der Auszubildenden zum Steuerfachangestellten. Seit 2003 bin ich außerdem an der Berufsschule als Dozentin für den prüfungsvorbereitenden Zusatzunterricht tätig. Seit 2018 begleite ich Studenten bei ihrem dualen BWL-Studium in der WelfenAkademie Braunschweig.

Seit 1999 biete ich den Auszubildenden individuelle Lern -und Ausbildungsmöglichkeiten in entspannter Atmosphäre.

Das vorliegende Script „Rechnungswesen (k)ein Geheimnis“ soll die Unsicherheiten, die sich im Umgang mit dem Schul-Kontenplan ergeben, beseitigen und verdeutlichen, welche Auswirkungen die Buchung der einzelnen Konten hat.

Braunschweig, im September 2023

Alexandra Gruß

Inhaltsverzeichnis:

Kapitel I: Buchführungspflichten

Kapitel II: Kontenarten

Kapitel III: Die Konten

Kontenklasse 0Kontenklasse 1Kontenklasse 2Kontenklasse 3Kontenklasse 4Kontenklasse 5Kontenklasse 6Kontenklasse 7

Kapitel IV: Die private Pkw-Nutzung

Kapitel V: Investitionsabzugsbetrag §7g EStG

Kapitel VI: Rechnungswesen und Umsatzsteuer

Nachwort

4. überarbeitete Auflage, Rechtstand 2023

Kapitel I: Buchführungspflichten

Gesetzliche Buchführungspflichten

HGB: §238 ff HGB

§41 GmbHG

§33 GenG

Für: Istkaufleute (§1 HGB), Kannkaufleute (§2 HGB, Land- und Forstwirte), Kannkaufleute (§3 HGB), Kaufmann kraft Eintragung (§5 HGB), Handelsgesellschaften und Formkaufleute (§6 HGB)

Abgeleitete bzw. originäre Buchführungspflicht: §§140 / 141 AO

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Vollständigkeit, Richtigkeit, Übersichtlichkeit, Klarheit

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) §252 HGB:

Handelsrecht: Bewertung stets vorsichtig / Gläubigerschutz

Steuerrecht: folgt der Handelsbilanz, hat strengere steuerrechtliche Vorschriften / Finanzamt

Formelle Ordnungsmäßigkeit

Übersicht durch Kontenplan

Verwendung von Abkürzungen, Ziffern, Symbolen

Fortlaufende Nummerierung

Keine leeren Zwischenräume

Geordnetes Belegwesen

Aufbewahrungspflichten

Erforderliche Bücher

Inventar- und Bilanzbuch

Grundbuch (chronologisch)

Hauptbuch (systematisch)

Nebenbücher: Kasse, Kontokorrent (Debitoren, Kreditoren), Wertpapierbuch

=> aufbewahren auf Datenträgern möglich

Materielle Ordnungsmäßigkeit

Zeitgerechte und geordnete Buchungen

Vollständige und richtige Eintragungen im Grundbuch

Jährliche Inventur

Vollständigkeit und Richtigkeit des Inventars

Nachprüfbare Ablage der Belege oder Mikrospeicherung

Richtige Bewertung

Wer ist buchführungspflichtig?

Istkaufmann (Einzelunternehmen, Personengesellschaft): Beginn der Buchführungs-Pflicht mit Beginn der Geschäftstätigkeit, Ende mit Einstellung des Gewerbebetriebs

Kannkaufleute: Beginn mit Eintragung in das Handelsregister, Ende mit

Löschung im Handelsregister

Formkaufleute: Beginn mit Gründung bzw. Beginn der Geschäftstätigkeit, Ende

nach Ende der Abwicklung der Gesellschaft

Kapitel II: Kontenarten

Aktive Bestandskonten (Kontenklasse 0 – 1) gem. §266(2) HGB

Mehren sich im Soll, mindern sich im Haben

In der Bilanz auf der Aktivseite: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, ARAP

Abschluss über Schlussbilanzkonto

Keine Gewinnwirkung!

Passive Bestandskonten (Kontenklasse 2 – 3) gem. §266(3) HGB

Mehren sich im Haben, mindern sich im Soll

In der Bilanz auf der Passivseite: Eigenkapital, Fremdkapital, PRAP

Abschluss über Schlussbilanzkonto

Keine Gewinnwirkung!

Aktive Erfolgskonten (Kontenklasse 5 – 6, 7) gem. §275(2) HGB

Mehren sich im Soll, mindern sich im Haben

Aufwendungen

Abschluss über G+V

Passive Erfolgskonten (Kontenklasse 4, 7) gem. §275(2) HGB

Mehren sich im Haben, mindern sich im Soll

Erträge

Abschluss über G+V

Rechnungsabgrenzungskonten

Sonstige Forderungen: Ertrag altes, Einnahme neues Jahr

Sonstige Verbindlichkeiten: Aufwand altes, Ausgabe neues Jahr

Aktive Rechnungsabgrenzung: Aufwand neues, Ausgabe altes Jahr

Passive Rechnungsabgrenzung: Ertrag neues, Einnahme altes Jahr

Verwendung von Konten des Kontoplans (SKR 04)

Kontenklasse 0: Konten des Anlagevermögens

Gegliedert ist diese Kontenklasse nach Liquidität, d.h. an erster Stelle stehen zB Firmenwert und Grundstücke, ganz unten zB das (Sammel-)Konto GWG

Aktiviert werden stets die Anschaffungs-/Herstellungskosten, also Kaufpreis (netto) und Anschaffungsnebenkosten nach §255(1)+(2) HGB.

Ggf. sich ergebende Minderungen, zB Skonto und nachträgliche Nachlässe, mindern stets die Anschaffungskosten und sind somit auf den jeweiligen Anlagekonten zu erfassen!

Bewertung: Anlagevermögen wird grds nach § 6 (1) Satz 1 EStG mit den (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet, nicht abnutzbares Anlagevermögen gem. § 6 (2) EStG mit den Anschaffungskosten. Ein niedriger Teilwert kann angesetzt werden wenn die Wertminderung von Dauer ist, § 6 (1) Satz 2 EStG Niederstwertprinzip).