Rechtsgedanken - Lorenz Bode - E-Book

Rechtsgedanken E-Book

Lorenz Bode

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Beschreibung

Der Titel ist Programm: Leserinnen und Leser werden dazu angeregt, sich Gedanken über das Recht zu machen.

Das E-Book Rechtsgedanken wird angeboten von Books on Demand und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:
Recht, Strafrecht

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 47

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Der Autor:

Lorenz Bode, Jahrgang 1989, ist Jurist. Er studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Osnabrück. In seiner knappen Freizeit widmet er sich verstärkt dem Schreiben.

Inhaltsverzeichnis

Empörung und Strafrecht – ein Kommentar

Die Unschuldsvermutung als Grundpfeiler des Strafrechts

Gefängnisse: Reform und Resozialisierung!

OLG Hamm: Zur erforderlichen Darlegung des Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges aufgrund Verheimlichens von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf

Böhmermann-Enthüllung: „Die Polizei ist nicht im Internet, oh nein!“ – Eine Draufsicht

Lebst du noch oder stirbst du schon? Kurze Gedanken über den Tod im Strafrecht

Sie haben das Recht zu schweigen!

Eine etwas andere Leseempfehlung: Jahresbericht zur Verhütung von Folter

Beweisverwertungsverbote und Widerspruchslösung: Kurze klausurtaktische Hinweise zu BGH, Beschl. v. 6.6.2019 – StB 14/19

Digitalisierung in der Justiz: Vergesst den Justizvollzug nicht!

Revisited: § 252 StPO und das Erfordernis der sog. qualifizierten Belehrung

Wellensittich in der Sicherungsverwahrung? Zugleich eine Anmerkung zu LG Regensburg, Beschluss vom 15.2.2022

Erst Wellensittich, jetzt E-Mail? Neues vom LG Regensburg

Der Streit um den Jura-Bachelor: Worum geht es wirklich? – ein Kommentar

Von Katzen und dem Zugang zur Justiz

Vorwort

Man muss sich Gedanken machen. Über vieles – auch und gerade über das Recht. Denn welches Recht wir Menschen brauchen, ist Verhandlungssache. Einige meiner Gedanken dazu habe ich aufgeschrieben und sie als Blogbeziehungsweise Onlineartikel zur Verhandlung gestellt. Sie haben für Resonanz gesorgt, haben Zustimmung, aber auch Ablehnung erfahren. Jedenfalls haben sie die Leserinnen und Leser zum Nachdenken angeregt, was mich freut und was ich nunmehr zum Anlass genommen habe, eine (subjektive) Auswahl der Beiträge unter dem Titel „Rechtsgedanken“ in Buchform herauszubringen. Dabei sind die ausgewählten Beiträge von ganz unterschiedlicher Art. Ihre Bandbreite reicht von Entscheidungsanmerkungen über Leseempfehlungen und Klausurtipps bis hin zu kriminalpolitischen Statements – mal kurz, mal länger, mal aktuell, mal grundsätzlich. Ich verbinde mit dieser Auswahl zugleich die Hoffnung, dass für jede und jeden etwas dabei ist – freilich ein gewisses Grundinteresse am Recht, insbesondere am Strafrecht, vorausgesetzt. Darüber hinaus war und ist es mir ein Anliegen, rechtliche Themen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und so auch Menschen außerhalb der Jura-Blase mitzunehmen, hin zu einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs. Vielleicht klappt es.

Die Beiträge wurden für die erneute Veröffentlichung leicht angepasst. Der Erstveröffentlichungsort ist jeweils am Ende des Beitrags als Link in Klammern angegeben; alle Links wurden letztmalig am 11.7.2022 abgerufen. Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen Blog- beziehungsweise Homepage-Betreiberinnen und -Betreibern, die einer Zweitveröffentlichung zugestimmt haben. Viel Vergnügen beim Lesen!

Empörung und Strafrecht – ein Kommentar

Wie schön könnte alles sein, wenn da nicht ständig Dinge wären, über die man sich aufregen muss. Anlass zur Aufregung bieten aktuell vor allem die schrecklichen Ereignisse in der Ukraine, insbesondere die von Russland ausgehenden Aggressionen. Man ist schockiert, empört, hilflos und betroffen. Aber auch wenn man nicht über die Landesgrenzen hinausblickt, bleibt genug Empörendes übrig.

Um bei alldem einen klaren Blick zu behalten, ist es wichtig, zu unterscheiden: Nicht alles, was täglich passiert, ist es wert, dass man sich darüber echauffiert. Und kritisch betrachtet ist nicht alles, was uns als empörendes Faktum präsentiert wird, auch so zu verstehen.

Juristinnen und Juristen streiten gern

Wer dafür Beispiele sucht, braucht sich nur den Juristinnen und Juristen zuwenden. Denn Juristen streiten gern. Empörung, auf wissenschaftlicher Ebene als Meinungsstreit ausgetragen, gehört quasi seit den Studientagen zum Kerngeschäft. Fortwährend und besonders erbittert und empört streiten Juristen sich im sensiblen, weil sanktionsbewährten Bereich des Strafrechts, weil dort das Strafverfolgungsverlangen des Staates und die Freiheitsrechte des Einzelnen in einem Spannungsverhältnis stehen.

In diesem Bewusstsein formulierte Max Alsberg, der berühmteste Strafverteidiger der Weimarer Republik, einst seine bis heute vielzitierten Worte:

„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers“ .

Gegen Empörung in Form von sachlicher Kritik, etwa über unhaltbare Zustände in deutschen Gefängnissen, lässt sich nichts einwenden. Vor allem wenn man Strafrechtskritik zugleich als Herrschaftskritik versteht, sollte auf Denkverbote so weit wie möglich verzichtet werden. Dabei ist es ein besonderes Phänomen unserer Zeit, dass strafrechtliche Themen – nicht zuletzt befördert durch poppige Rechtskolumnen oder das Überangebot an sogenannten True-Crime-Formaten – zunehmend auf ein gesamtgesellschaftliches Interesse stoßen. Strafrecht ist hip geworden. Jede beziehungsweise jeder hat inzwischen eine Meinung dazu, wie mit strafrechtlichen Problemen umzugehen ist, und tut diese Meinung ungebremst kund.

Das Spiel mit der Angst

Einerseits ist ein solcher Aufmerksamkeitszuwachs ein Gewinn, denn Strafrecht geht alle an. Umso wichtiger ist es daher, dass Entwicklungen in diesem Bereich auch über Fachkreise hinaus beobachtet und von der Gesellschaft insgesamt kritisch begleitet werden.

Andererseits besteht die Gefahr, dass gerade in strafrechtspolitischen Debatten – gewollt oder ungewollt – die Wahrheit durch Postfaktisches auf der Strecke bleibt, und darunter leidet der rationale Diskurs.

Ein weiteres Problem stellt das sogenannte Spiel mit der Angst dar. Mit Angst lässt sich Empörung innerhalb der Bevölkerung nämlich nicht nur erzeugen, sondern auch steuern. Verängstigten und empörten Menschen können die eigenen Narrative leicht eingeredet werden, wobei das Ganze in der Regel einem einfachen Muster folgt:

Alles wird, so muss man nur behaupten, seit Jahren immer schlimmer und schlimmer: Die Menschen werden krimineller und der Rechtsstaat wird schwächer. Eine Abwärtsspirale. Empörenswerte Vorgänge. Staatlichen Institutionen wird Versagen vorgeworfen.

Und auf dem Höhepunkt dieses populistischen Feuerwerks folgt dann – garniert mit ein paar ausgewählten Sensationsberichten über „Skandalurteile“ – meist der vermeintlich erkenntnisreiche Abspann: Für jede und jeden besteht die Gefahr, Opfer eines Verbrechens zu werden, das, so die Conclusio, vermeidbar gewesen wäre, wenn man nur rechtzeitig gehandelt hätte.

Empörung als Gefahr und Chance

Übrigens: Auf dieser Folie lässt sich nicht nur leicht für Nachschärfungen im Strafgesetzbuch plädieren, etwa für die Einführung eines „Happy Slapping-Paragraphen“ mit einem Mindestmaß von zwei Jahren Freiheitsstrafe (dazu: „Staranwalt fordert Knast für Ohrfeigen-Schläger von Oliver Pocher“, https://www.tz.de/