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Selbstbestimmt aber sicher im Alter zu Wohnen ist ein wichtiges Ziel. Bei der mittlerweile grossen Vielfalt an Wohnmöglichkeiten, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind, bieten sich Senioren vielfältige Möglichkeiten. Know-how entscheidet über die Zukunft. Wer rechtzeitig und bewusst seinen Ruhestand plant, legt sich den Grundstein für ein sorgenfreies Leben im letzten Lebensabschnitt. Dieser Ratgeber, der speziell für Süddeutschland und den Landkreis Lörrach recherchiert wurde, bereitet Senioren auf viele Eventualitäten vor, beschreibt attraktive Modelle mit den Vor- und Nachteilen und gibt Antworten auf wichtige Fragen zur Ruhestands-Thematik.
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Seitenzahl: 298
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Das Buch
Selbstbestimmt aber sicher im Alter zu Wohnen ist ein wichtiges Ziel. Bei der mittlerweile grossen Vielfalt an Wohnmöglichkeiten, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind, bieten sich Senioren vielfältige Möglichkeiten. Know-how entscheidet über die Zukunft. Wer rechtzeitig und bewusst seinen Ruhestand plant, legt sich den Grundstein für ein sorgenfreies Leben im letzten Lebensabschnitt. Dieser Ratgeber, der speziell für den Landkreis Lörrach recherchiert wurde, bereitet Senioren auf viele Eventualitäten vor, beschreibt attraktive Modelle mit den Vor- und Nachteilen und gibt Antworten auf wichtige Fragen zur Ruhestands-Thematik.
Der Autor
Rolf Klappstein hat Germanistik, Soziologie und Betriebswirtschaft studiert. Er ist Dozent, Coach, geprüfter Ausbilder und Lernbegleiter mit Erfahrung in der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung.
Besuchen Sie den Autor auch auf der Internetseite
www.klappstein.net.
Inhalt
Gender-Hinweis
Vorwort
Wo will ich alt werden?
Altersgerechter Wohnraum
Zuschüsse zur Rente
Zugekaufte Dienstleistungen
Nahrung
Körperpflege,Friseur,Fusspflege
Hauswirtschaft,Putzdienst
Nachbarschaftshilfe, Assistenz
Psychologische Betreuung
Fahrdienst
Multimedia-Support
Rent-A-Rentner
Smart Home und technische Hilfen
Zusammenleben mit den Kindern
Zuhause bei Pflege durch Angehörige
Zuhause bei ausländischer Pflege
Zuhause bei professioneller Pflege
Betreutes Wohnen
Wohngemeinschaft und Senioren WG
Mehrgenerationenwohnraum
Kommune und Genossenschaft
Senioren-Dorf
Beginenhof
Kloster
Pflege-Bauernhof
Alten- und Pflegeheim
Seniorenresidenz
Einpacken und weg
Housesitting und Granny-Aupair
Leben auf dem Campingplatz
Leben auf dem Hausboot
Leben in einer Berghütte
Leben im Ausland
Wohnprojekte bei unseren Nachbarn
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament
Prävention
Herzlicher Dank
Eigene Notizen
Die gendergerechte und diversity-freundliche Spache gewinnt als Instrument für die Gleichstellung der Geschlechter zunehmend an Bedeutung. Bei der Umsetzung treten meiner Meinung nach jedoch oft Unklarheiten auf. Sprache ist nicht perfekt und schliesslich wollen wir nicht jeden Satz mehrmals anschauen, um seinen Inhalt zu verstehen.
Deshalb habe ich, gerade auch aus Gründen der besseren Lesbarkeit, auf die gleichzeitige Verwendung der Spachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Ich verwende kein Binnen-I, Unterstrich, Sternchen oder ähnliches. Selbstverständlich sind immer Frauen, Männer, intersexuelle und transitive Geschlechter gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter – hier in der Regel das Männliche - angesprochen wird. Mein Buch ist für alle Menschen geschrieben, unabhängig von deren Geschlecht. Wo es möglich war habe ich eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt.
Mit vierzig Jahren überlegen, wie man mit sechzig wohnen will? Kaum jemand macht sich in der Mitte des Lebens Gedanken darüber. Dabei gehört es zu den wichtigsten Vorbereitungen für das Alter, sich frühzeitig Gedanken zu machen, wie und wo man später wohnen möchte. Gerade im Alter hat die Wohnqualität entscheidenden Einfluss auf Lebensfreude, Sozialkontakte und das allgemeine Wohlbefinden. Wenn die Mobilität nachlässt, kommt der Wohnung als geschützter und bekannter Raum eine grosse Bedeutung zu. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass ältere Menschen möglichst lange selbständig in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten. Mobile Maßnahmen ermöglichen heute mehr denn je, dass Ältere auch bei Hilfebedürftigkeit noch lange in ihren Wohnungen und Häusern bleiben können.
Wie lange man zu Hause bleiben kann, hängt zum Einen von der körperlichen und geistigen Verfassung ab. In der eigenen Häuslichkeit zu bleiben ist nicht mehr sinnvoll
wenn Menschen alleine leben, wenig Sozialkontakte haben und eine Vereinsamung droht,
wenn Menschen aufgrund der Wohnbedingungen in der Bewegung stark eingeschränkt sind und die Wohnung kaum mehr verlassen können,
wenn Menschen an Demenz erkranken und sich nicht mehr alleine zurecht finden,
wenn Menschen schwerer pflegebedürftig werden und rund um die Uhr betreut werden müssen
In diesen Fällen steht oft nur noch der Weg in eine stationäre Einrichtung, ein Alten- oder Pflegeheim, zur Wahl.
Zum Zweiten hängt es aber auch von der Frage ab, in wieweit der eigene Wohnraum „alterstauglich“ ist. Sicherheit und Barrierefreiheit stehen hier im Vordergrund. Deshalb sollte man sich - unabhängig davon, ob man im eigenen Haus, in einer Eigentumswohnung oder in einer Mietwohnung wohnt - mit den Rahmenbedingungen beschäftigen, die ein selbständiges und gefahrloses Leben im Alter ermöglichen.
Meistens können Wohnungen durch kleine bautechnische Veränderungen an neue Bedürfnisse angepasst werden. Hauptprobleme stellen dabei immer die Treppen zur und innerhalb der Wohnung, das Badezimmer und die Ausstattung der Küche dar.
Zum Dritten hängt es natürlich auch davon ab, wo man den Lebensabend überhaupt verbringen möchte. Viele Rentner wollen ihr Leben lieber im Ausland in vollen Zügen geniessen. Nach dem Rentenatlas 2023 der Deutschen Rentenversicherung, www.deutscherentenversicherung.de, wurden im Jahr 2023 rund 230868 Renten deutschgeborener Rentenempfänger auf ausländische Konten bezahlt.
Somit ergeben sich mehrere Fragestellungen, die zu Beginn des Ruhestandes geklärt sein sollten:
Fragestellung 1:
Wie ist mein derzeitiger Gesundheitszustand. Ist es mir möglich, wie bisher weiter zu machen oder muss ich mich verändern?
Fragestellung 2:
Möchte ich mich räumlich verändern? Möchte ich beispielsweise ins Ausland umziehen? Möchte ich mein Wohnumfeld verändern und innerhalb Deutschland umziehen? Oder möchte ich wie bisher weiter machen?
Fragestellung 3:
Bin ich bei einer Veränderung des Wohnraumes bereit, Kompromisse einzugehen? Viele alternative Wohnformen bedeuten eine Einbusse an Privatsphäre und Entscheidungsfreiheit.
Fragestellung 4:
Habe ich Angehörige, die mich im Bedarfsfall pflegerisch unterstützen oder versorgen könnten und wollten? In welchem Umfang bin ich bereit, mir Pflegedienste durch Dritte zuzukaufen? Und habe ich dazu die finanziellen und räumlichen Rahmenbedingungen?
Fragestellung 5:
Welche Rentenhöhe kann ich erwarten? Wie ist meine finanzielle Ausstattung generell? Habe ich Wohneigentum, eine eigene Firma, ein Vermögen? Was soll damit geschehen? Wenn es übertragen oder vererbt werden soll, wann ist der geeignete Zeitpunkt dafür?
Fragestellung 6:
Ist der Wohnraum, in den ich ziehe oder in dem ich bereits wohne, geeignet für das Alter? Ist es möglich, durch bauliche Veränderungen Alterstauglichkeit herzustellen?
Fragestellung 7:
Wann beginnt mein Ruhestand? Kann die Zeit bis dahin für Vorarbeiten genutzt werden? Welche Dinge sind mir wichtig? Was muss der Ruhestand auf jeden Fall bieten? Wo kann ich mich einschränken? Möchte ich meinen Ruhestand vielleicht sogar „nach hinten“ verschieben?
Fragestellung 8:
Habe ich durch eine Vorsorgevollmacht und eine Entbindungserklärung sichergestellt, dass eine Vertrauensperson über mich entscheiden kann, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Möchte ich durch ein Testament den Nachlass regeln?
Wenn diese Fragen geklärt sind kann man sich Gedanken über die angestrebte Wohnform machen.
Der größte Teil der Rentner – rund 90 Prozent – verbringt die ersten 15 bis 20 Jahre im Anschluss an das Berufsleben unabhängig von Hilfe und Pflege in der eigenen oder gemieteten Wohnung. Nur die wenigsten Menschen stellen im Ruhestand
ihr Leben noch einmal komplett auf den Kopf und beginnen in einer neuen Umgebung mit einem komplett neuen Lebenskonzept. Die Mehrheit will in vertrauter Umgebung bleiben.
Doch was passiert, wenn man langsam oder plötzlich auf Hilfe angewiesen ist? Wenn man nicht mehr selbst erledigen kann, was man möchte? Wer lange in den eigenen vier Wänden wohnen will, der sollte sich deshalb mit der Alterstauglichkeit seines Wohnraums beschäftigen.
Sollte sich herausstellen, dass der bislang bewohnte Wohnraum den Anforderungen nicht entspricht und auch nicht durch Umbaumassnahmen angepasst werden kann, sollte man frühzeitig einen Umzug ins Auge fassen. Denn je später ein Umzug vollzogen wird, umso beschwerlicher wird er. Und die demographische Entwicklung lässt vermuten, dass die Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen stetig anwachsen wird.
Das Bleiben in vertrauter Umgebung hat viele Vorteile: Der Wohnraum hat eine ausreichende Größe. Man kennt jeden Winkel, jede Schwelle und jede Stolperquelle. Man kennt die Nachbarn. Man kennt die Wege zu Geschäften und Ärzten. Und wenn es abbezahltes Eigentum ist, kann man zudem mietfrei wohnen und erhält den Wert seiner Immobilie. Dem stellen sich die Nachteile gegenüber: Ist die Wohnung wirklich altersgerecht? Gibt es Reparaturerwartungen oder Sanierungsbedarf? Fehlen Dinge die im Alter wichtig sein können, beispielsweise ein Freisitz oder ein grösseres Zimmer? Und was ist, wenn es mal wirklich nicht mehr geht in dieser Wohnung? Dann ist man plötzlich im Zugzwang, muss handeln und kann nicht mehr sorgfältig aussuchen.
Die meisten Merkmale einer altersgerechten, barrierefreien Wohnung sind übrigens auch für jüngere Menschen von Vorteil. Die folgende Liste hilft dabei, nicht nur die Wohnung, sondern auch die Umgebung, auf den Prüfstand zu stellen. Beide müssen bestimmte Kriterien erfüllen, damit man ohne gravierende Einschränkungen weiterleben kann, auch wenn die Mobilität abnimmt und die Hilfsbedürftigkeit zunimmt.
Zugang zur Wohnung:
Ist die Wohnung ohne Stufen und Schwellen erreichbar?
Wenn Treppen als Zugang überwunden werden müssen, gibt es einen Aufzug oder eine andere Lösung zur Überwindung von Höhenunterschieden?
Wenn Treppen überwunden werden müssen, wie viele Stufen sind das?
Gibt es im Treppenhaus beidseitig Handläufe?
Wenn das Haus über einen Aufzug verfügt, gibt es einen Serviceauftrag und einen Ansprechpartner bei Problemen? Was nützt ein Aufzug wenn er über Tage oder Wochen nicht funktioniert?
Ist der Balkon oder die Terrasse ohne Stufen zu erreichen?
Ist der Wohnungsflur mindestens 120 Zentimeter breit damit man sich auch mit dem Rollator bequem bewegen kann?
Ist die Klingel gut hörbar?
Gibt es eine Video-Gegensprechanlage?
Hat die Haupteingangstüre eine automatische Öffnung?
Sind die Erschliessungsflure zur Wohnung witterungsgeschützt und weitestgehend natürlich beleuchtet?
Ausstattung Badezimmer:
Verfügt das Bad über eine Badewanne oder eine Dusche?
Ist die Dusche leicht begehbar?
Ist die Dusche gross genug um auch eine Sitzmöglichkeit zu stellen?
Gibt es Haltegriffe beziehungsweise sind die Wände stabil genug dass bei Bedarf Haltegriffe montiert werden könnten?
Ist die Toilette so angebracht, dass man sie selbstständig benutzen kann, auch wenn man einen Rollator braucht?
Hat der Toilettensitz die richtige Höhe?
Gibt es vor der Toilette und vor dem Waschtisch eine Bewegungsfläche von mindestens 120 mal 120 Zentimetern?
Kann man sich vor den Waschtisch setzen?
Schlägt die Badezimmertür nach aussen auf und kann sie in Notfällen auch von aussen entriegelt werden?
Ausstattung Küche:
Sind die Arbeitsplatten und die Kochstelle unterfahrbar?
Gibt es eine Herdüberwachung mit Abschaltautomatik?
Sind die Küchenschränke und Küchengeräte gut erreichbar?
Hat die Küche eine Sitzgelegenheit?
Ausstattung Restwohnung:
Ist die Wohnung weder zu gross noch zu klein? Bietet sie einer oder zwei Personen einen abgeschlossenen Wohn- und Schlafbereich, eine geräumige Küche und ein nicht zu enges Bad mit angepassten Sanitäreinrichtungen?
Sind die Räume grosszügig geschnitten?
Ist die Wohnung einfach und bequem zu heizen, am Besten über eine Zentralheizung?
Ist die Wohnung hell und gut zu belüften?
Hat die Wohnung einen Balkon, eine Terrasse oder einen kleinen Garten?
Gibt es eine Markise die mit Körperkraft bedient werden muss?
Gibt es Schwellen oder Stufen?
Sind die Fenster so, dass man auch in Sitzhöhe den Ausblick nach draussen bekommt?
Sind alle Türen mindestens 90 Zentimeter breit?
Hat die Wohnungseingangstür einen Türspion?
Ist die Briefkastenanlage gut erreichbar?
Sind die Zimmertüren leichtgängig?
Wie kommt man in den Keller?
Gibt es Müllräume und wie sind sie erreichbar?
Gibt es einen Rollstuhlabstellplatz vor der Wohnung?
Umgebung:
Erlaubt die Wohnung auch ohne eigenes Auto die Teilnahme am Leben?
Sind alle Aussenwege (zur Einrichtung des täglichen Bedarfs) ohne Stufen und ohne gravierende Steigungen?
Wie ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr?
Welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es in der Nähe?
Gibt es Ärzte und Apotheken im näheren Umkreis?
Gibt es Treffpunkte für Senioren?
Wie steht es um die nachbarschaftlichen Kontakte?
Gibt es ein ausreichendes Angebot an sozialen und pflegerischen Hilfen vorort?
Welche kulturellen Angebote gibt es im nahen Umfeld?
Sind die Aussenbereiche beleuchtet?
Kosten:
Wie hoch ist die Kaltmiete?
Wie hoch sind die Nebenkosten und was enthalten sie alles?
Was kostet Müll, Wasser, Heizung, Strom, Internet, Telefon?
Entstehen Zusatzkosten für den Aufzug?
Entstehen Zusatzkosten für Hausmeister, Kehrwoche oder Gärtner?
Entstehen Zusatzkosten für Stellplatz oder Garage?
Muss ich noch eine Kaution einplanen?
Ausserdem:
Erlaubt mein finanzieller Rahmen den Zukauf von Dienstleistungen, die ich selbst nicht mehr erledigen kann?
Ist auch eine Mieterhöhung für mich noch tragbar?
Wer umziehen und neu mieten oder kaufen möchte, kann erfragen, ob der neue Wohnraum die DIN-Norm 18025 erfüllt. Hierin sind detaillierte Masse vorgeschrieben, wie eine barrierefreie und seniorengerechte Wohnung geplant sein soll.
Vergessen Sie bei der Suche nach einer Seniorenwohnung bitte nicht, dass die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, einer der wichtigsten Faktoren für die Lebensqualität im Alter ist. Das Angebot muss am neuen Wohnort Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Nicht immer wohnen Angehörige in der Nähe, auf deren Hilfe man zurückgreifen kann. Wer ein eigenes Haus hat kann einzelne Zimmer an jüngere oder gleichalte Personen vermieten. Wenn Ihre Wohnung zu gross für Sie alleine ist, eignet sie sich vielleicht für eine junge Familie, die beengter wohnt und Sie können die Wohnungen tauschen. Gerade Bewohner genossenschaftlicher Wohnungen können sich an die jeweilige Verwaltung wenden um in der vertrauten Umgebung eine Mietpartei zu finden, mit der der Wohnraum getauscht werden kann.
Grundsätzlich lässt sich voraussehen, dass sich der Markt für seniorengerechte Wohnungen im Landkreis Lörrach in den kommenden zehn Jahren stark entwickeln wird, bedingt durch demografische Veränderungen und steigende Bedürfnisse älterer Menschen. Bis 2040 wird die Zahl der Pflegebedürftigen im Landkreis Lörrach weiter steigen, was eine zusätzliche Nachfrage nach Langzeitpflegeplätzen zur Folge hat. Diese Entwicklung erfordert nicht nur den Ausbau stationärer Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Schaffung von barrierefreien und altersgerechten Wohnungen, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen. Die Stadt Lörrach verfolgt mit der „Wohnraumoffensive 2025“ das Ziel, jährlich etwa 250 neue Wohnungen zu schaffen. Im Rahmen dieser Offensive entstehen auch Projekte, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sind. Ein Beispiel hierfür ist die Neue Mitte Nordstadt, ein Projekt, bei dem voraussichtlich 230 neue Wohnungen entstehen sollen. Geplant ist, dass etwa 60 Prozent dieser Wohnungen nach den Standards des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet werden, was auch seniorengerechte Wohnformen umfasst. Darüber hinaus bietet die Wohnbau Lörrach bereits bestehende seniorengerechte Wohnmöglichkeiten an, wie die Wohnanlage Siegmeer in Lörrach-Hauingen mit 41 Wohnungen und das betreute Wohnen in Schärers-Au in Schopfheim mit 43 Wohnungen. Diese Einrichtungen ermöglichen es älteren Menschen, möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Obwohl die genaue Anzahl der jährlich neu entstehenden seniorengerechten Wohnungen im Rahmen der Wohnraumoffensive 2025 nicht offiziell dokumentiert ist, zeigt die Kombination aus Neubauprojekten und bestehenden Angeboten, dass die Stadt Lörrach aktiv daran arbeitet, den Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum zu decken. Trotz dieser Bemühungen gibt es laut einer Studie des Pestel-Instituts im Landkreis Lörrach aber einen deutlichen Mangel an seniorengerechten Wohnungen, der sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird. Das stellt sowohl für die betroffenen Senioren als auch für die Kommunen eine grosse Herausforderung dar.
Leben in Deutschland ist teuer. Wer nur eine schmale Rente erhält, kann unter gewissen Voraussetzungen Zuschüsse beantragen. Zu beachten ist jedoch, dass manche Leistungen nicht gemeinsam beantragt werden können. Beantragen lassen sich
neben Grundsicherung und Wohngeld auch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschlagsbefreiung und Hilfen aus Sonderfonds. In mancher Steuerklärung lassen sich steuerliche Vergünstigungen ansetzen.
Grundsicherung:
Die Grundsicherung in Deutschland ist als finanzielle Unterstützung für Menschen, die im Alter nicht genug Einkommen haben, eingeführt worden. Mit der Grundsicherung soll der notwendige Lebensunterhalt abgedeckt werden, also Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Vorsorgebeiträge. Somit sind in der Grundsicherung alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100000 Euro im Jahr.
Anspruch auf Grundsicherung hat man, wenn man die Regelaltersgrenze, also den Zeitpunkt, an dem man die reguläre Altersrente beziehen kann, erreicht hat, wenn man in Deutschland wohnt und das gesamte Einkommen unter 1062 Euro monatlich liegt. Dabei zählt zum Einkommen das Erwerbseinkommen, die Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird (seit 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro der Riesterrente anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag frei, Unterhaltszahlungen von Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100000 Euro liegt, Miet- und Pachteinnahmen, Krankengeld und Zinserträge. Nicht dazu zählen dagegen 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit, die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100000 Euro liegt, bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise Ehrenamt), Pflegegeld und Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen. Vorhandenes Vermögen, also nicht selbstgenutztes Haus- und Grundvermögen, Wertpapiere, Sparguthaben, PKW und Bargeld oberhalb von 10000 Euro Schonvermögen, müssen zuerst aufbraucht werden, bevor man Grundsicherung beanspruchen kann.
Die Grundsicherung wird beim zuständigen Sozialamt beantragt. Alternativ kann der Antrag auch bei der Rentenversicherung gestellt werden. Diese leitet ihn anschließend an das zuständige Sozialamt weiter. Wie hoch der Betrag der Grundsicherung letztendlich ist, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen des Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt. Die Leistung liegt 2025 maximal bei monatlich 563 Euro für Alleinstehende und 1012 Euro für Ehepaare.
Wer Grundsicherung erhält kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (GEZ) beantragen. Beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt man einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht und fügt den aktuellen Bescheid über die Grundsicherung bei.
SWR Beitragsservice, Neckarstrasse 221, 70190 Stuttgart, www.rundfunkbeitrag.de
Mit Vorlage des Grundsicherungsbescheids kann man in vielen Kommunen und Städten auch eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen.
Wohngeld:
Ende 2023 bezogen etwa zu 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Und zwar im Schnitt 300 Euro im Monat, wie das Statistische Bundesamt ausweist. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Man kann es sowohl als Mieter beantragen, als auch unter der Bezeichnung „Lastenzuschuss“ als Hauseigentümer. Lastenzuschuss erhalten nur rund sieben Prozent aller Wohngeldempfänger, sie erhalten damit einen Zuschuss zu den Hausnebenkosten, zur Instandhaltung oder zu den Kreditkosten einer noch laufenden Baufinanzierung.
Wohngeld ist an Bedingungen geknüpft. Um diesen Mietzuschuss zu bekommen, muss man ein eigenes Einkommen haben. Dazu zählen Renten, Arbeitslosengeld 1 oder Kurzarbeitergeld. Etwa die Hälfte aller Wohngeldempfänger sind Rentnerinnen und Rentner. Wer im Alten- oder Pflegeheim lebt, kann ebenfalls Wohngeld bekommen. Bekommst man Bürgergeld (das frühere Arbeitslosengeld 2), dann wird die Miete bereits bei dieser Sozialleistung berücksichtigt und man bekommt kein Wohngeld. Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter bekommen oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung. In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen.
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Die Wohngeldbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Die Verwaltungen der Gemeinden, die keine Wohngeldzuständigkeit haben, nehmen Ihren Antrag aber entgegen und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter. Prüfen Sie vor einer Antragstellung mit einem Wohngeldrechner, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld haben. Gut geeignet ist der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums:
www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-
wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/
wohngeldrechner-2025-artikel.html
Die Höhe des Wohngeldes ist nicht einheitlich, sondern ist vom Einzelfall abhängig. Wie viel Wohngeld man genau bekommt, berechnet sich nach einer komplizierten Formel. Einfach ausrechnen funktioniert damit nicht. Grundsätzlich hängt die Höhe des Wohngeldes aber von drei Faktoren ab: Der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben, der Höhe des Einkommens und der Höhe der Miete oder der Belastungen, wenn der Antragteller im Eigentum lebt.
Wohngeld ist einer der Zuschüsse für Rentner, bei denen die Hürden noch niedrig liegen. Man bekommt es, wenn das monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenze richtet sich nach dem Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Zu den Einkünften zählen Rente, Gehalt und Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Kindergeld und Kinderzuschlag gehören nicht zum Einkommen, ein vom Jugendamt gezahlter Unterhaltsvorschuss hingegen schon. Elterngeld muss man bei der Wohngeldbehörde angeben, ein Sockelbetrag von 300 Euro im Monat bleibt aber anrechnungsfrei. Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen. Die Einkünfte werden beim Wohngeld nicht in voller Höhe berücksichtigt. Sie dürfen von Ihrem Bruttogehalt den monatlichen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 102,50 Euro abziehen (1230 Euro/zwölf Monate). Von einer Altersrente oder Witwenrente darf man 102 Euro im Jahr abziehen, also 8,50 Euro im Monat. Kosten für die Kinderbetreuung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, aber höchstens 4800 Euro pro Kind und Kalenderjahr, darf man ebenfalls abziehen. Die Summe, die man nach den Abzügen herausbekommst, reduziert sich weiter jeweils um zehn Prozent für Steuern, zehn Prozent für Krankenversicherungsbeiträge und um weitere zehn Prozent für Rentenversicherungsabgaben, falls solche Abgaben bei Ihnen anfallen. Bei einem Minijob wird nichts abgezogen, da Minijobber keine weiteren Sozialabgaben zahlen müssen. Durchschnittlich liegt das Wohngeld bei rund 330 Euro monatlich. Wichtig zu wissen ist, dass Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, nicht rückwirkend. Man sollte mit der Antragstellung also nicht warten.
Es gibt wichtige Freibeträge beim Wohngeld, die man kennen sollte. In einigen Fällen machen sie den Unterschied und verhelfen vielleicht zu einem Anspruch auf Wohngeld, den man eigentlich nicht hätte. So darf man von seinem Einkommen einen zusätzlichen Freibetrag von 1800 Euro jährlich abziehen, wenn eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100 im Haushalt lebt. Den Freibetrag bekommen Familien ebenfalls, wenn eine Person zwar einen geringeren Grad an Schwerbehinderung hat, aber gleichzeitig pflegebedürftig ist. Ein Freibetrag in Höhe von 1320 Euro jährlich kann man anrechnen, wenn man alleinerziehend ist und mindestens eines der Kinder noch unter 18 Jahre alt ist. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten haben, erhalten beim Wohngeld ebenfalls einen Freibetrag von mindestens 1200 Euro vom jährlichen Einkommen aus der Rente. Die Grundrentenzeiten lassen sich nachweisen, indem man die Anlage „Grundrentenzeiten“ des Rentenbescheides bei der Wohngeldbehörde vorlegt. Der Freibetrag kann sich bei höherer Rente noch erhöhen auf bis zu 3.378 Euro im Jahr. Die genaue Berechnung ist aber nicht ganz einfach.
Wohnt man allein, bleiben bei der Wohngeldberechnung 60000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Für jedes weitere Haushaltsmitglied darf man weitere 30000 Euro gespart haben, ohne dass es beim Wohngeld berücksichtigt wird. Bei einer vierköpfigen Familie werden also 150000 Euro Vermögen nicht angetastet. Zum Vermögen zählen Bargeld, Schmuck, Möbel, Grundstücke und somit alles, was sich verwerten lässt.
Für die Berechnung des Wohngeldanspruchs werden alle Städte, Gemeinden und Kreise in sieben Mietstufen eingeteilt – von günstig bis teuer. Die teuersten Städte sind in Mietenstufe 7, die günstigsten in Mietenstufe 1. Lörrach (PLZ 79540) liegt in Baden-Württemberg und gehört zur Mietstufe 4 nach der Wohnraumförderungsverordnung (WoGV).
Die Wohngeldbehörde fragt nach der sogenannten Bruttokaltmiete. Das ist die Miete plus sonstige Nebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Die Bruttokaltmiete findet man am besten mit seiner Nebenkostenabrechnung heraus. Die Miete für einen Stellplatz muss man im Wohngeldantrag abziehen. Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, kann die monatlichen Raten seiner Baufinanzierung angeben. Für Instandhaltungs- und Betriebskosten ist eine Pauschale in Höhe von 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr zulässig. Die seit 2024 neu geregelte Grundsteuer erhöht die Lasten, zu denen ein Lastenzuschuss beantragt werden kann. Beim Wohngeld wird nicht unbedingt die tatsächliche Miete oder Belastung berücksichtigt. Liegt die Miete über dem für Ihren Wohnort festgelegten Höchstbetrag, wird nur dieser bei der Berechnung verwendet, auch wenn Sie tatsächlich mehr bezahlen.
Für den Jahresmietwert (Kaltmiete ohne Betriebskosten) gilt in Mietstufe 4 der Höchstbetrag von 7,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Es kann jedoch Abweichungen je nach spezifischem Förderprogramm und weiteren Faktoren geben. Für genauere Angaben oder spezifische Förderbedingungen, die auch Betriebskosten, Sonderregelungen oder Mietobergrenzen bei Neubauten betreffen, empfiehlt es sich, bei der lokalen Wohnungsbauförderstelle oder einer zuständigen Behörde nachzufragen.
Stellen Sie sich darauf ein, dass die Bearbeitung Ihres Antrags bis zu sechs Monate dauern kann. Die Behörden haben die Möglichkeit, eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Das bedeutet: Man bekommt schon Wohngeld ausgezahlt, obwohl die endgültige Entscheidung noch aussteht. Die Behörde bewilligt Wohngeld immer für zwölf Monate. Etwa zwei Monate vor Ablauf der Förderdauer sollte man eine Verlängerung beantragen, einen sogenannten „Weiterleistungsantrag“. Die Ämter können das Wohngeld auch für bis zu 24 Monate bewilligen.
Pflegegeld:
Rund fünf Millionen Pflegebedürftige leben in Deutschland. Der größte Teil von ihnen wird zu Hause von Angehörigen versorgt und gepflegt.
Die Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen, die je nach Pflegegrad (von 1 bis 5) und Bedarf gewährt werden. Zunächst wird unterschieden, wo die Pflege stattfindet. Also ob die Pflege zu Hause durch Angehörige, zu Hause durch ambulante Pflegedienste, teilstationär oder vollstationär im Heim stattfindet. Ausserdem richtet sich die Höhe nach dem ermittelten Pflegegrad.
Seit 2025 erhalten Angehörige, die die Pflegeleistung zu Hause übernehmen, auf Antrag bei
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Das Pflegegeld ist dabei eine direkte finanzielle Unterstützung, die an die pflegende Person ausgezahlt wird und nicht an Bedingungen geknüpft ist, solange die Pflege tatsächlich zu Hause erbracht wird.
Wird professionelle Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für diese Pflegeleistungen. Sie werden in Form von Pflegesachleistungen erbracht und liegen seit 2025 bei
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 796 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 1497 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 1855 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 2299 Euro pro Monat
Bei teilstationärer Pflege, also einer sogenannten Tag-Nacht-Pflege, erhält man seit 2025 bei
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 721 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 1357 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 1685 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 2085 Euro pro Monat
Wenn sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen genutzt werden, man also beispielsweise selbst pflegt und einzelne Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst abdecken lässt, kann man eine sogenannte Kombinationsleistung beantragen. Hierbei wird der Betrag aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Alle Pflegebedürftigen, die vollstationär in einem Heim betreut werden, erhalten seit 2025 bei
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 1319 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 1855 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 2096 Euro pro Monat
