Soziale Arbeit mit Geflüchteten - Annika Wisser - E-Book

Soziale Arbeit mit Geflüchteten E-Book

Annika Wisser

4,7

Beschreibung

Was verbirgt sich hinter den Begriffen Asylberechtige, Geflüchtete mit Duldungsstatus und unter subsidiärem Schutz, Kontingentflüchtlinge und irreguläre Migration? Wie ist die politische, ökonomische, rechtliche und soziale Lage von MigrantInnen und Flüchtlingen in Deutschland? Was ist die Aufgabenstellung von Sozialer Arbeit im Umgang mit Geflüchteten? Um diesen Fragen nachzugehen wird eine Situationsanalyse mit den markantesten Gesetzesänderungen und Entwicklungen im nationalen und europäischen Kontext von 1949-2015 durchgeführt, Kritikpunkte aufgrund von Ungleichheitsverhältnissen abgeleitet und abschließend sozialpädagogische Handlungskonzepte in Bezug auf die Aufgabenstellung der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten vorgeschlagen. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, der Menschenrechte und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung füreinander sind das Fundament der Sozialen Arbeit und stehen bei den Analysen dieses Buches im Fokus.

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Definitionen

2.1 MigrantInnen

2.2 Geflüchtete

2.2.1 Ursachen und Motive zur Flucht

2.2.2 AsylbewerberIn / Asylberechtigte/r

2.2.3 Subsidiärer Schutz / De-Facto Geflüchtete

2.2.4 Kontingentflüchtlinge

2.2.5 Illegalisierte / irreguläre Migration

Die politische, ökonomische, rechtliche und soziale Situation von MigrantInnen und Geflüchteten in Deutschland

3.1 Das Arbeitsmigrationsregime

3.2 Asyl- und Geflüchtetenmigrationsregime

3.2.1 Vom Asylmissbrauch zum Asylkompromiss

3.2.2 Vom Nationalstaat zur Europäischen Gemeinschaft

3.2.3 Die Verbindung des Asylkompromisses mit der EU-Politik

Die Profession der Sozialen Arbeit und ihre Aufgabenstellung in den Bereichen Politik, Ökonomie, Recht und Soziales

4.1 Soziale Arbeit als Profession

4.2 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession

4.2.1 Die Aufgabenstellung der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten: Kritik üben

4.2.1.1 Kritik auf ökonomischer Ebene

4.2.1.2 Kritik auf internationaler Ebene

4.2.1.3 Kritik auf nationalstaatlich-konstruierter Ebene

4.2.1.4 Kritik auf rechtlicher Ebene

4.2.1.5 Kritik auf politischer Ebene

4.2.1.6 Kritik auf europäischer Ebene

4.2.1.7 Kritik auf sozialer Ebene

4.2.2 Die Aufgabenstellung der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten: Förderung von sozialer Gerechtigkeit

4.2.2.1 Förderung von sozialer Gerechtigkeit durch das Advocacy-Konzept

4.2.2.2 Förderung von sozialer Gerechtigkeit durch das Autonomie-Konzept

4.2.2.3 Förderung von sozialer Gerechtigkeit durch das Akzeptanz-Konzept

Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Weltweit gibt es seit Beginn der Menschheit Migrationsströme – Menschen, die sich gezwungen sehen, aus prekären Situationen zu fliehen, um in der Hoffnung auf ein besseres Leben in einem fremden Land MigrantInnen zu werden. Auch in Deutschland kommen Geflüchtete1 an, die Zuflucht in besseren Umständen suchen. Aber welche Menschen sind denn überhaupt Geflüchtete (Kapitel 2)? Wie sieht die Lage der Geflüchteten in politischer, ökonomischer, rechtlicher und sozialer Hinsicht aus (Kapitel 3)? Die Kategorien Politik, Ökonomie, Recht und Soziales wurden transnationalen Prozessen entlehnt. Das Konzept der Transnationalität schaut nicht auf nationalstaatliche Grenzen, sondern auf die Bewegungen von Personen-, sowie Produktions- und Arbeitsströmen, die sich über Grenzen hinwegsetzen (vgl. Castles & Miller 2009, S. 44f). Grenzen haben im nationalstaatlichen System folgende Funktionen:

„Sie gelten als Schutzeinrichtungen, gleichzeitig wird an ihnen Macht und Gewalt ausgeübt, zum Teil personale Gewalt gegenüber Personen, die irregulär die Grenze passieren wollen, und strukturelle Gewalt über die Konstruktion der Grenze als Grenze an sich“ (Schwenken 2006, S. 50).

Grenzverläufe lassen auf Macht- und Gewaltverhältnisse schließen. Für Foucault ist die Souveränität des Staates und die Ausformulierung von Gesetzen die Endform von Macht (vgl. Foucault 1985, S. 113). Dieses Machtverhältnis wirkt sich unmittelbar auf die Geflüchtetenthematik aus.

Die Profession der Sozialen Arbeit stellt eine Schnittstelle zwischen der Lebenswelt von MigrantInnen und Geflüchteten und der staatlichen Politik dar. Die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession soll nach dem handlungswissenschaftlichen Ansatz von Silvia Staub-Bernasconi (2007) an Problemen ansetzen, die „Individuen im Zusammenhang mit sozialen Interaktionsprozessen sowie als Mitglieder von sozialen Systemen mit ihrer Sozialstruktur und Kultur“ (Staub-Bernasconi 2007, S. 271f) betreffen. Probleme dieser Art können vielfältiger Natur sein und haben meist in den Folgen ungleicher Machtverhältnisse ihre Ursache. Die Minimalethik auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte soll die Soziale Arbeit befähigen, Ungleichheiten zu benennen und die Entwicklung sozialer Gerechtigkeit zu fördern (vgl. ebd. 2012, S. 278). Dieser Auftrag wird in Kapitel 4 als handlungstheoretische Aufgabenstellung der Sozialen Arbeit auf die Arbeit mit Geflüchteten angewendet, findet sich aber auch im gesamten Aufbau dieser Arbeit wieder: es wird eine umfassende Situationsanalyse angestellt (Kapitel 2, 3), Kritikpunkte aufgrund von Ungleichheitsverhältnissen abgeleitet (Kapitel 4.1) und sozialpädagogische Handlungskonzepte in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten vorgeschlagen (Kapitel 4.2).

Den folgenden Ausführungen liegt ein Migrationsbegriff zugrunde, der Migration als natürliche Folge von Flucht auffasst, wobei der transnationale im Gegensatz zum geflüchtetenpolitischen Ansatz von freiwilliger anstatt erzwungener Flucht ausgeht. Die Arbeit orientiert sich an den nationalstaatlichen Grenzen der Bundesrepublik Deutschlands und dem damit einhergehenden Machtverhältnis. Viele Sozialtheoretiker argumentieren, dass Zuwanderung im Allgemeinen und das damit verbundene Konzept des Transnationalismus im Besonderen den Nationalstaat in seinen Grundsätzen herausfordert und ihn untergräbt (vgl. z.B. Sassen 2000, S. 173ff). Diese Spannung wird in der Bachelorarbeit ausgehalten und kann aufgrund der vorgegebenen Kürze nicht näher behandelt werden.

1 Da dieses Buch 2016 erschienen ist, wird der Begriff 'Geflüchteter', anstatt 'Flüchtling' benutzt, da dies dem aktuellen Diskurs entspricht.

2. Definitionen

Um einen Überblick über den Geflüchtetendiskurs zu erlangen, ist es unumgänglich, sich den komplexen Begriffen der Geflüchtetenthematik zu widmen. Es gilt hier zunächst, eine überschauende Perspektive innerhalb der vielschichtigen Diskurslandschaft einzunehmen, um darauffolgende Ausführungen in den Diskurs einordnen zu können.

Das produzierte Wissen und damit auch die Termini und Definitionen, auf die repräsentativ-statistisch zurückgegriffen wird, folgen in der vorliegenden Literatur hauptsächlich zwei Diskursen. Der erste Diskursstrang entlehnt sich politischer Strategien, die primär darauf aus-gerichtet sind, Migration zu illegalisieren und zu bekämpfen. In diesem Diskurs wird hauptsächlich sozialpolitisch argumentiert, da illegale Migration „vor allem als Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse durch Verdrängung von Normalarbeitsverhältnissen konzeptualisiert wird“ (Karakayali 2008, S. 215). Der zweite Diskurs reproduziert das Thema Migration primär mit dem Ziel, irreguläre MigrantInnen als Geflüchtete zu legitimieren. Akteure in diesem Asyldiskurs sind vor allem geflüchtetenpolitische und menschenrechtsaktivistische Organisationen mit humanitärem Bezugssystem, das auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte basiert. Die wiedergegebenen Diskurse bilden nicht die Realität ab, sondern nehmen den epistemologischen Platz der Realität selbst ein (vgl. ebd., S. 38). Zahlen und Fakten werden meist den jeweiligen Positionen entgegenkommend dargestellt und interpretiert. Es ist schwierig, bei der sich kontinuierlich ändernden Rechts- und Sachlage den Überblick zu bewahren. Dennoch wird hier ein solcher Versuch gewagt, um Aufgabenstellungen der Sozialen Arbeit ganzheitlich zu konkludieren.

2.1 MigrantInnen

„Migration als Sozialprozesse sind, von Flucht- und Zuwanderungsbewegungen abgesehen, Antworten auf mehr oder minder komplexe ökonomische und ökologische, soziale und kulturelle Existenz- und Rahmenbedingungen“ (Bade 2000, S. 11).

Migration ist ein soziologisches Phänomen, das mit staatlicher Kontrolle, wissenschaftlicher Erfassung und politischer Bearbeitung eng verknüpft ist. Das nicht leicht fassbare 'Gespenst' der Migration wirkt bedrohlich auf Staatssysteme, da es die jeweils existierenden Formen der sozialen und politischen Ordnung durch eine Verschiebung ihrer bevölkerungspolitischen Grundlagen durcheinanderbringt. Migrationsbewegungen haben viele Formen: Menschen migrieren als ArbeiterInnen, hochqualifizierte SpezialistInnen, UnternehmerInnen oder als Familienmitglieder von bereits Emigrierten. Aber auch Geflüchtete, Illegalisierte und Menschen, die dem Menschenhandel zum Opfer gefallen sind, gehören zu der Gruppe der MigrantInnen (vgl. Karayali 2008, S.11-14).

Die Vielfalt der Migrationsformen wirft eine Reihe von Fragen auf: Wann ist ein Mensch ein Geflüchteter, wann ist oder wird er ein Mensch mit Migrationshintergrund?

Politisch indiziert die Betitlung der MigrantInnen ihren Status:

„Vom Fremd- und Gastarbeiter, über den Ausländer und Asylanten, bis hin zum erst kürzlich in die Arena getretenen Migranten – all diese Namen reflektieren auch die Gestalt der Machtbeziehungen zwischen den auf diese Weise sich immer wieder neu gründenden Größen namens 'Mehrheitsgesellschaft' und MigrantInnen“ (ebd., S. 12).

Laut Destatis lebten im Jahr 2013 ca. 16,5 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland [siehe Mikrozensus, Stand: 31.12.2013]. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 20,5 % (vgl. Destatis 2014, S.1). Ein Mensch mit Migrationshintergrund ist per Definition des Statistischen Bundesamtes eine Person, die nach 1950 nach Deutschland eingewandert ist, deren Elternteil im Ausland geboren oder der eingebürgert wurde, jedoch ausländischer Herkunft ist. Von den MigrantInnen besitzen 9,7 Mio. Menschen einen deutschen Pass, während ca. 6,8 Mio. Menschen einen anderen Aufenthaltsstatus haben (vgl. ebd.).

MigrantInnen werden aufgrund ihres Aufenthaltsstatus, aber auch je nach Klassenzugehörigkeit, unterschiedlich behandelt: beliebte Zielländer werben im Wettstreit gegeneinander um die besten FachspezialistInnen, welche wiederum mit Privilegien für Regeln und Bleiberecht ausgestattet werden, während einfache ArbeiterInnen und Geflüchtete den staatlichen Umgang mit ihnen als diskriminierend und exkludierend erleben (vgl. Castles & Miller 2009, S. 4).

Ein genereller Trend, der eng mit Migration verwoben ist, ist das Konzept der Globalisierung, das von erhöhter Mobilität von ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen ausgeht. In den Jahren 2005 bis 2010 gab es nach der United Nations Population Division (UNPD) nach Abzug der emigrierten Menschen weltweit gezählte 9287,839,000 MigrantInnen, wobei geographisch zwischen Aus-, Ein- und Binnenwanderung unterschieden wird (vgl. UNPD 2012, S.1; Bade 2000, S. 12). Aktuelle Trends sind die zunehmende Illegalisierung von Migration und ihre Feminisierung. Hier setzen viele pro-migrant Organisationen an (vgl. Schwenken 2006, S. 120):

„Die Grenzen zwischen legaler und irregulärer, freiwilliger und erzwungener, formeller und informeller Migration überlappen sich zunehmend oder werden von denselben MigrantInnen hintereinander durchlaufen“ (ebd., S. 84).

2.2 Geflüchtete

Es ist schwierig die zugeschriebenen Identitäten von MigrantInnen und Geflüchteten zu differenzieren: „In gewisser Weise ist beinahe jeder Migrant zugleich auch Geflüchteter, da er aus weniger glücklichen Verhältnissen in vermeintlich bessere flüchtet“ (Tremmel 1992, S. 67). Diese sehr weit gefasste Definition eines Geflüchteten ist rechtlich nicht haltbar. Dem Verständnis des 'Geflüchteter' im Sinne der Bundesrepublik Deutschland wird sich im Folgenden angenähert.

Ein Geflüchteter ist nach der Genfer Flüchtlingskonvention jede Person, die

„[…] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose (sic!) infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will“ (UNHCR 1967, S. 2).

Die Erklärung der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Abkommen zur Rechtsstellung der Geflüchteten des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). Es garantiert menschenrechtliche Mindeststandards, die von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen akzeptiert werden müssen. Die Genfer Flüchtlingskonvention fußt auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, insbesondere Art. 14: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ (Vereinte Nationen 1948, S. 3), der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Art. 16 von 1949 bestätigt wird. Die Festlegung des Art. 16 GG ist ein struktureller Höhepunkt der Asylrechtsentwicklung nach dem 2. Weltkrieg, insofern selbiges für politisch verfolgte Menschen in Deutschland einklagbar wurde (vgl. Tremmel 1993, S. 60f). Auch die EU bezieht sich in ihrer Grundrechtscharta von 2000 explizit auf die menschenrechtliche Auffassung des Geflüchtetenbegriffs (vgl. EU 2000, S.12, Art. 18).

Das Asylverfahrensgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat die Empfehlung der Genfer Flüchtlingskonvention übernommen und definiert einen Geflüchteten nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)2, 3 als einen Menschen, der „aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG) auf der Flucht ist. Der Tatbestand der Verfolgung erfüllt sich, wenn schwerwiegende Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte festgestellt werden - darunter fallen u.a. die Anwendung physischer, psychischer oder sexueller Gewalt, sowie gesetzliche, administrative, polizeiliche oder justizielle Maßnahmen, die diskriminieren. Gültige Verfolgungsgründe umfassen also rassistische, ethnische, religiöse und nationale Motive, sowie politische Überzeugungen und die Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen. Verfolgung muss vom Staat oder herrschenden nicht-staatlichen Akteuren ausgehen. Sie sollte individuell sein und über das Maß der üblichen repressiven Mittel der Machthaber hinausgehen, andernfalls seien die Menschen nicht politisch verfolgt (vgl. Tremmel 1993, S. 104; § 3 AsylVfG).

2.2.1 Ursachen und Motive zur Flucht

Ursachen und Motive, die zur Flucht motivieren, werden 'Push-Faktoren' genannt. Unter ihnen versteht man u.a. (Bürger-)Kriege, religiöse, ethnische und politische Verfolgung, frauenspezifische Verfolgung,