Staatliche Bauverwaltung in Mecklenburg - Friedrich Preßler - E-Book

Staatliche Bauverwaltung in Mecklenburg E-Book

Friedrich Preßler

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Beschreibung

Die Chronologie des Staatlichen Hochbauwesens im herzoglichen Mecklenburg-Schwerin nimmt einen sehr zögerlichen Anfang mit der Errichtung einer Hofbaudirektion Mitte der II. Hälfte des 18. Jahrhunderts in Ludwigslust: Eine neue Residenz war im Entstehen. Zur Unterstützung der Ämter im Lande wurden 1809 Baudistrikte eingerichtet, in denen Landbaumeister bauverwaltende Aufgaben übernahmen. Erst mit dem Aufbau von Ministerien ab 1850 (1849) wird in Schwerin eine eigenständige, staatliche Baubehörde als eine Abteilung im Finanzministerium etabliert. Ziel war es, und dieses forderte auch Großherzog Friedrich Franz I. nach dem Beispiel Preußens, eine Zentralisierung und Überwachung des öffentlichen Baugeschehens durch eine Fachbehörde, um die technischen und finanziellen Erfordernisse der großherzoglichen Verwaltung in eine kalkulierbare Ordnung, die Haushaltsplanung, zu bringen. Kernaufgaben des Staatlichen Hochbaus für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesrepublik Deutschland sind vor allem die Unterbringung der Fachbehörden und Dienstellen in geeigneten Liegenschaften. Vormals, bis zur Abdankung der Monarchie, waren neben den landesbauverwaltenden Aufgaben auch die baulichen Belange des großherzoglichen Hauses und deren Familienmitglieder sowie des Oberkirchenrates für die Evang.-Luth. Kirche in Mecklenburg zu berücksichtigen. Heute gehören die Bewirtschaftung von Liegenschaften wie auch die Beratung der Fachministerien, die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie weiterer Bauaufgaben für die Universitäten, Hochschulen und Kliniken des Landes zu den kompetenten Dienstleistungen. Eine besondere Vorbildfunktion kommt der Förderung der Baukultur und der Pflege des baukulturellen Erbes zu. Mit der Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen ist eine außergewöhnliche Aufgabe übertragen worden. Mit dieser Schrift wird ein weiterer Baustein zur Geschichte der Landesverwaltung in Mecklenburg hinzugefügt.

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Seitenzahl: 72

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Inhaltsverzeichnis

Impressum

Einleitung

Übersicht und Hinweise

Historischer Abriss

Nachbetrachtung

Danksagung

Archive und Archivalien

Personenregister

Bildnachweis

Friedrich Preßler

Impressum

Friedrich Preßler

Staatliche Bauverwaltung in Mecklenburg

Vom Baudepartement zum Baumanagement

ISBN: 978-3-95655-956-3 (E-Book)

ISBN: 978-3-95655-963-1 (Buch)

© 2018 EDITION digital®Godern Pekrul & Sohn GbR Alte Dorfstraße 2 b 19065 Pinnow Tel.: 03860 505788 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.edition-digital.de

Schwerin, im Juni 2011, ergänzt und erweitert 2013/April 2014

Bauen ist ein Abenteuer, nächst der Liebe und dem Tod das wunderbarste Abenteuer,

Otto Bartning (1883–1959), Architekt, Direktor der Bauhochschule in Weimar 1925 bis 1930.

Einleitung

Als der Leiter des Staatshochbauwesens im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr.-Ing. Günther Wand, von seinen Mitarbeitern im Dezember 2000 in den Ruhestand verabschiedet wurde, war es mir Anlass und auch an der Zeit, eine Chronologie der Staatlichen Hochbauverwaltung in Mecklenburg von den Anfängen (2. Hälfte des 18. Jahrhunderts) bis in die Jetztzeit vorzustellen und zu übergeben. Eine ausführliche und zusammenhängende Schrift zu dieser Thematik lag bisher nicht vor.

Diese Ausarbeitung soll nicht nur die bekannten, leitenden Baubediensteten im Lande würdigen, wie Karl Heinrich Wünsch, Georg Adolph Demmler, Hermann Willebrand, Georg Daniel oder Paul Ehmig, unbestritten ihrer verdienstvollen und sorgfältigen Beschäftigung mit den ihnen anvertrauten Bauverwaltungsaufgaben. Es erscheint angezeigt, sie und die bisher kaum genannten Baubeamten und Mitarbeiter als zu ihrer Zeit vielseitige Architekten, Ingenieure und Baumeister in der Folge zu betrachten. Nicht alle, aber die mit ihren steinernen Hinterlassenschaften im Lande und insbesondere in den alten Residenzorten, wie Schwerin, Ludwigslust und Neustrelitz, wie aber auch nachfolgend im 20. Jahrhundert, wesentlich die Baukultur prägten.

Aber wie entstand diese Bauverwaltung im System von Regent, Regierung, Kammer und Ministerien, die heute noch in der modernen Landesverwaltung eines demokratischen Staatswesens berechtigt existent ist und wie vor über zweihundert Jahren sich den Aufgaben zu stellen hat, bauästhetische, innovativ funktionale sowie wirtschaftlich nachhaltige Lösungen zu finden?

Historischer Abriss

Die Staatshochbauverwaltung in Mecklenburg entwickelte sich ähnlich wie im Nachbarland Preußen, nur später und zögerlicher. Am 17. April 1770 unterzeichnete König Friedrich II. von Preußen (reg. 1740−1786) eine ausführliche Instruktion für ein Ober-Baudepartement für sämtliche Provinzen im Lande: Einen Summarischen Plan, wie das denen sämtlichen Provintzien negligierte Bauwesen auf einen beßem Fuß zu setzen sei […] zur Abstellung der beim Bauwesen bishero eingeschlichen gewesenen Mängel undUnordnungen. In der Dienstanweisung wird weiterfolgend erklärt, dass […] die bisherige Erfahrung gelehrt hat, dass das ganze Bauwesen teils durch die Unwissenheit und Nachlässigkeit des größten Teils der zeitigen Baubedienten, teils aus Bequemlichkeit, Vorurteilen und mancherlei unlauteren Ursachen und dem hinzukommenen Mangel einer hinreichenden und gewissenhaften Aufsicht bei den Kriegs- und Domänenkammern […] in großen Verfall geraten […] war. (Reinhart Strecke: Anfänge und Innovation der preußischen Bauverwaltung. Von David Gilly zu Karl Friedrich Schinkel. Köln/Weimar 2000; Vom Schönen und Nützlichen. David Gilly (1748‒1808), Ausstellungskatalog, hrg. von der Fachschule Potsdam und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg 1998, S. 20‒23)