Staatsrecht – leicht gemacht - Robin Melchior - E-Book

Staatsrecht – leicht gemacht E-Book

Robin Melchior

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Beschreibung

In fünfzehn didaktisch sorgfältig konzipierten Lektionen vermitteln zwei erfahrene Richter lebendig und übersichtlich das deutsche Staats- und Verfassungsrecht. Kompakt und zugleich fundiert erfahren Sie alles über die Grundlagen des Staatsrechts:

– Verfassung, Werteordnung und Gesetzgebung
– Grund-, Bürger- und Menschenrechte
– Würde, Freiheit und Selbstbestimmung
– Meinungs- und Pressefreiheit
– Kontrolle staatlichen Handelns

Zahlreiche Beispiele, Übersichten und Prüfschemata erleichtern das Lernen und fördern das Verständnis komplexer Zusammenhänge. Ob Einstieg oder Wiederholung, zum Verfassen von Hausarbeiten oder zur Prüfungsvorbereitung: Dieses Lehrbuch ist der ideale Begleiter für alle, die sich mit dem Staatsrecht befassen wollen.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Veröffentlichungsjahr: 2025

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[1] Staatsrecht – leicht gemacht

[2]

GELBE SERIE – leicht gemacht

Herausgegeben von Helwig Hassenpflug †

Die leicht gemacht-Lehrbücher führen Studierende erfolgreich in die Fächer Recht (GELBE SERIE) und Steuern / Rechnungswesen (BLAUE SERIE) ein, indem sie besonderes Augenmerk auf didaktische Erfordernisse legen und die wichtigsten Grundlagen vermitteln. Die Bände richten sich insbesondere an Anfängerinnen und Anfänger ohne Vorkenntnisse und sind daher ideal für den Einstieg und zur Prüfungsvorbereitung.

Weitere spannende Bände unter:

www.leicht-gemacht.de

[3]

Staatsrechtleicht gemacht✓

Das Staats- und Verfassungsrechtnicht nur für Studierende an Universitäten,Hochschulen und Berufsakademien

5., überarbeitete Auflage

von Robin Melchior und Peter-Helge Hauptmann

[4]

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Umschlagbild: © senorcampesino – iStock

Alle Rechte vorbehalten

©2025 Edition Wissenschaft & Praxis bei Duncker & Humblot GmbH, Berlin

Carl-Heinrich-Becker-Weg 9

12165 Berlin, Germany

E-Mail: [email protected]

Internet: https://www.duncker-humblot.de

Satz: Datagroup-Int SRL, Timişoara, România

Druck: Prime Rate Kft., Budapest, Ungarn

Gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier

leicht gemacht® ist ein eingetragenes Warenzeichen

ISBN 978-3-87440-410-5 (Print)

ISBN 978-3-87440-810-3 (E-Book)

[5]

Inhalt

I. Organisation des Staates (Der Staat und seine Organe)

Lektion 1: Staat und Verfassung

Lektion 2: Bundestag, Bundesrat, Länder

Lektion 3: Bundespräsident, Bundesregierung, Verwaltung

Lektion 4: Gesetzgebung, Steuern, Finanzen

II. Grundrechte: Menschen- und Bürgerrechte (Und wo bleibt der Mensch?)

Lektion 5: Grundrechte – Einleitung

Lektion 6: Art. 1, 2, 10 – Würde, Freiheit, Leben, Selbstbestimmung

Lektion 7: Art. 3 – Diskriminierungsverbot

Lektion 8: Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit

Lektion 9: Art. 6 – Ehe, Lebensgemeinschaften, Familie, Kinder

Lektion 10: Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit

Lektion 11: Freizügigkeit, EU-Grundfreiheiten, Berufsfreiheit

Lektion 12: Art. 14 – Eigentumsgarantie

Lektion 13: Art. 16a – Asyl und Aufenthalt

III. Gerichtliche Kontrolle staatlichen Handelns (Auch der Staat muss Regeln beachten!)

Lektion 14: Rechtsprechung, Justizgrundrechte

Lektion 15: Verfassungsgerichtsbarkeit

Abkürzungen

Sachregister

[6]

Leitsätze * Übersichten * Prüfschemata

Leitsatz 1Staat 9

Übersicht 1Verfassung 11

Übersicht 2Staatsform der Bundesrepublik Deutschland und Verfassungsgrundsätze 16

Leitsatz 2Bundestag 19

Übersicht 3Wahlgrundsätze 20

Übersicht 4Aufgaben und Befugnisse des Bundestages 23

Leitsatz 3Föderalismus 26

Übersicht 5Verhältnis zwischen Bund und Ländern 27

Übersicht 6Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten 30

Leitsatz 4Bundespräsident 30

Leitsatz 5Bundesregierung 34

Übersicht 7Ausführung von Bundesgesetzen 38

Übersicht 8Befugnisse des Bundes für die Gesetzgebung 42

Übersicht 9Bundesrat und Gesetzgebung 43

Leitsatz 6Rolle der Grundrechte 53

Übersicht 10Träger von Grundrechten 54

Prüfschema 1Eingriff in Grundrechte und Rechtfertigung 57

Übersicht 11Rechtsquellen für Grundrechte (Menschen- und Bürgerrechte) 60

Übersicht 12Würde des Menschen 62

Leitsatz 7Gleichheit vor dem Gesetz 72

Leitsatz 8Glaubensfreiheit 78

Übersicht 13Freiheitsrechte des Grundgesetzes 81

Leitsatz 9Meinungsfreiheit 82

Leitsatz 10Pressefreiheit 85

Übersicht 14Grundrechte als institutionelle Garantien 86

Übersicht 15Ehe und Familie 89

Leitsatz 11Eltern und Kinder 94

Leitsatz 12Versammlungsfreiheit 96

Leitsatz 13Öffentliche Sicherheit und Ordnung 100

Leitsatz 14Freizügigkeit 110

[7]

Übersicht 16EU-Grundfreiheiten 112

Übersicht 17Berufsfreiheit und Beschränkungen 114

Leitsatz 15Eigentumsgarantie 119

Leitsatz 16Asylrecht 127

Leitsatz 17Duldung des Aufenthalts 128

Übersicht 18Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung und der Grundrechte 131

Leitsatz 18Gewaltenteilung 132

Leitsatz 19Freiheit der Person 134

Übersicht 19Justiz-Grundrechte 137

Übersicht 20Aufbau der Justiz 141

Übersicht 21Konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG 144

Übersicht 22Verfahren vor dem BVerfG 144

Leitsatz 20Verfassungsbeschwerde 146

Prüfschema 2Verfassungsbeschwerde 148

Prüfschema 3Abstrakte Normenkontrolle 155

[8]

I. Organisation des Staates (Der Staat und seine Organe)

Lektion 1: Staat und Verfassung

Fall 1

Die 16-jährige Marion hat ihren ersten Personalausweis bekommen. In der oberen linken Ecke steht „Bundesrepublik Deutschland“, es folgen Angaben zu ihrer Person und zur Staatsangehörigkeit. Marion hat in ihrer Brieftasche noch mehr Ausweise: Mitgliedsausweis vom Schwimmverein und Schülerausweis.

Marion hat eine genaue Vorstellung davon, was ihre Familie ist und was diese Menschen zusammenhält. Dasselbe gilt für ihre Freunde im Schwimmverein und in der Schule. Sie kann aber nicht sagen, was die Mitgliedschaft in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet.

Können Sie helfen?

Marions Vergleich ihrer Staatsangehörigkeit mit der Mitgliedschaft im Schwimmverein ist gar nicht so abwegig.

Im Verein treffen sich Menschen mit gleichen Interessen, die sich organisieren, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Kennzeichnend für den Verein ist, dass die Organisation rechtlich selbstständig ist und der Vereinsbetrieb z. B. nicht davon abhängt, ob Marion regelmäßig am Schwimmtraining teilnimmt, schwänzt oder aus dem Verein austritt. Diesen Grad an Verselbstständigung einer Organisation nennt man Institutionalisierung.

Genau das haben ein Verein und ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam. Nur heißt die Mitgliedschaft hier Staatsangehörigkeitund ist nicht freiwillig.

Ergänzung: Was ist denn ein Staat?

[9]

Leitsatz 1

Staat

Staat ist eine Institution, die das Ziel hat, in einem abgegrenzten Gebiet das geordnete Zusammenleben der Bevölkerung zu gewährleisten. Das gelingt aber nur, wenn durch diese Organisation hoheitliche Gewalt (Herrschaft) ausgeübt werden kann, bezogen auf die Bevölkerung und auf das Gebiet.

Drei Dinge braucht ein Staat:

Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt.

Ergänzung: Bevor wir uns diese drei Merkmale eines Staates näher anschauen, muss geklärt werden, wie denn die Bildung eines Staates, also seine Errichtung (Konstitution) erfolgt und erkennbar wird.

Kein Staat kommt ohne ein gewisses Maß an Ordnung und Durchsetzung derselben aus. Das beginnt schon bei der Gründung und gilt erst recht nach seiner Etablierung.

Damit ein Staat sein Gemeinwesen überhaupt ordnen kann, hat er von sich aus die Befugnis und Pflicht, sich selbst eine Verfassung zu geben.

Dieses Prinzip der Selbstorganisationgibt es auch in Marions Schwimmverein. Irgendwelche Menschen haben ihn vor Jahren gegründet und aus diesem Anlass eine Satzung festgelegt, die seine rechtliche Organisationsstruktur beschreibt und die Rechte und Pflichten der Gründer und der künftigen Mitglieder einheitlich und verbindlich regelt.

Die Vereinssatzung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz (GG; bitte ab jetzt im Abkürzungsverzeichnis nachschlagen!) und bildet die Verfassungdieses Staates.

Staatsgewalt

Ergänzung: Marion geht im Augenblick nicht so gerne zur Schule. Ihre Eltern und Lehrer sagen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland eine [10] Schulpflicht gibt. Wenn Marion nicht freiwillig zur Schule gehe, kann sie gezwungen werden. Na, das wollen wir mal sehen, denkt sich Marion.

Sie fragt, wo denn das mit der Schulpflicht stehe und ob die auch speziell für sie gelte.

Die Frage, wo das mit der Schulpflicht stehe, zeigt, dass Marion eine vage Vorstellung davon hat, dass Gebote und Verbotein schriftlicher Form existieren müssen und dass sie allgemein verbindlich sind. Solche Regelungen nennt man Gesetze, Vorschriften oder Rechtsnormen. Sie sind ein typisches Kennzeichen für Staatsgewaltin einem modernen Staat. Es gab Zeiten, in denen es Herrschaft ohne Gesetz gab; die Rolle des Gesetzes nahmen Schwert und Revolver ein. Auch heute gelingt es noch nicht, weltweit die Idee des „Law rules!“ (Herrschaft des Rechts) durchzusetzen. Das macht es so schwierig, Krisenregionen dauerhaft zu befrieden.

Keine Staatsgewalt kommt ohne Instrumente zur Durchsetzung der beanspruchten Herrschaft aus. Zur Regelung des geordneten Zusammenlebens sind Gebote und Verbote, die allgemeine Gültigkeit gegenüber jedermann beanspruchen, unerlässlich. Die Verfassung bildet dabei die höchste Grundordnung.

Tatsache ist, dass es in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland Gesetze gibt, die eine Pflicht zum Schulbesuch festlegen. Tatsache ist auch, dass der Staat diese Pflicht mit Gewalt als letztem Mittel (das ist wörtlich gemeint!) durchsetzen kann, z. B. Bußgelder gegen die Eltern und der „Abhol- und Lieferservice“ durch die Polizei für Marion, wenn sie die Schule schwänzt.

Fall 2

Marion beschließt, dass die gesetzliche Schulpflicht für sie nicht gelte.

Geht das?

Nein, Kennzeichen eines Staates und seiner Herrschaft ist es auch, dass er sich eine Verfassunggeben kann, um auf Dauer handlungsfähig zu sein. Eine solche Verfassung legt z. B. fest, wie Gesetze erlassen werden [11] und welche Rechte und Pflichten der einzelne Mensch im Verhältnis zum Staat hat. Und damit sind wir wieder beim GG.

Marion hat wohl Pech, weil sie im Inland wohnt und damit sogar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit der Schulpflicht unterliegt. Das GG lässt es zu, dass ihre allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG durch Gesetze beschränkt werden darf; ein solches Gesetz ist das einschlägige Schulgesetz in ihrem Bundesland.

Ergänzung: Wie ist das GG eigentlich entstanden?

Man kann auch fragen, wie das GG auf die Welt gekommen ist. In Gesellschaften moderner und westlicher Prägung steht das Recht, einen Staat zu gründen und damit dem Gemeinwesen eine Verfassung zu geben, grundsätzlich dem Volk als verfassungsgebende Gewaltzu (Selbstbestimmungsrecht).

[12] Im Fall des GG gab es aber keine entsprechende Abstimmung in der Bevölkerung. Das lag an den historischen Umständen der ersten Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Die politische Konfrontation um die Vorherrschaft in Europa (Kalter Krieg) hatte zu Folge, dass sowohl die Sowjetunion als auch die West-Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) jeweils ihre eigenen Vorstellungen von einem Staat auf deutschem Gebiet verwirklichten: Am 23. Mai 1949 kam es zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit dem GG im westlichen Teilgebiet; am 7. Oktober 1949 wurde die Deutsche Demokratische Republik mit einer Verfassung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (und nach Ansicht der Sowjetunion auch im Ostsektor Berlins) gegründet. Das politische Risiko eines Scheiterns war auf beiden Seiten zu groß, um vorher eine Abstimmung durchzuführen. Das GG hat dennoch seine Legitimation dadurch gefunden, dass die nachfolgenden Bundestagswahlen mittelbar eine Zustimmung zum GG darstellten. Auch nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit zum 3. Oktober 1990 wurde das nicht ausdrücklich nachgeholt. Dennoch zweifelt niemand ernsthaft an der demokratischen Legitimationdes GG.

Art. 146 GG hält aber ein Hintertürchen offen: Das GG gilt nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk; das GG verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Das ist wohl eher Theorie.

Staatsgebiet

Wir haben ja schon gesehen, dass es für 41 Jahre zwei deutsche Staaten gab.

Fall 3

Marion liest in der Zeitung: „Deutschland ist Weltmeister im Frauen-Fußball!“ Marion wundert sich über den Begriff „Deutschland“, weil auf ihrem Personalausweis „Bundesrepublik Deutschland“ steht.

Was ist denn nun richtig: Deutschland, Bundesrepublik Deutschland, oder sogar die Abkürzung BRD?

[13] Der Begriff „Deutschland“ hat zwei Bedeutungen.

Er bezeichnet das Staatsgebiet in seiner geographischen Ausdehnung.

Der Begriff ist eine Kurzform für „Bundesrepublik Deutschland“ und beschreibt im politischen und gesellschaftlichen Leben damit auch die nach dem GG vorgegebene Staatsform.

Die Bezeichnung „Deutschland“ wird in der Politik und insbesondere in der Außenpolitik (vgl. Art. 32 GG) bewusst anstelle der amtlichen Bezeichnung eingesetzt, damit der deutsche Staat – wie international üblich – einen prägnanten Namen führen kann (Germany, Allemagne, Germania, Alemania, Almanya, Tyskland, Niemcy).

Zum Thema Staatsgewalt und Staatsgebiet gehört auch die Frage, wie denn der deutsche Staat sich mit seinen Nachbarn verträgt.

Jeder Staat beansprucht für sich Staatsgewalt, Gebietshoheit und Selbstbestimmung (Souveränität). Die gegenseitige Achtung der Souveränität bestimmt die Beziehungen der Staaten untereinander (völkerrechtliche Beziehungen).

Mehr dazu in der Lektion 3.

Staatsvolk

Ergänzung: Marion hat einen tunesischen Vater und eine deutsche Mutter; die Eltern sind nicht verheiratet.

Ist Marion Deutsche und was bedeutet der Begriff „Staatsangehörigkeit“ in ihrem Personalausweis?

Jeder Staat braucht ein Staatsvolk. Besteht die Bevölkerung eines Staates ausschließlich oder hauptsächlich aus Personen einer ethnischen Gruppe (Volkszugehörigkeit, Nationalität), dann spricht man von einem Nationalstaat, wie er sich in Europa seit dem 17. Jahrhundert vielfach verbreitet hat. Dieses Modell ist nicht immer ganz stimmig, weil es zu [14] allen Zeiten Migration (Einwanderung, Auswanderung) gegeben hat. Schließlich stammen z. B. die Teutonen ursprünglich ja auch nicht aus Deutschland und die Goten nicht aus Spanien.

Das GG legt in Art. 116 fest, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeitbesitzt. Ferner sind Deutsche alle Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit sowie Personen, die bedingt durch Krieg und Verfolgung zwischen 1933 und 1945 ausgebürgert worden waren.

Das GG definiert nicht selbst, wie man die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, sondern verweist auf das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Danach erlangt ein Mensch die deutsche Staatsangehörigkeit entweder durch Geburt oder Erklärung seiner Eltern und ein Ausländer durch Einbürgerung.

Nach dem sogenannten Abstammungsprinzipist Marion Deutsche, weil ein Elternteil, hier die Mutter, Deutsche ist; § 4 Abs. 1 StAG. Die ganze Sache wird etwas komplizierter, wenn Marion z. B. in England oder in den USA geboren wäre. Denn dort gilt das sogenannte Territorialprinzip; die Staatsangehörigkeit wird durch den Ort der Geburt bestimmt. Marion hätte dann ggf. zwei Staatsbürgerschaften. Das lässt sich nicht vermeiden, weil jeder Staat allein die Grundlagen seiner Staatsangehörigkeit regelt.

Abwandlung: Marions Eltern sind beide Ausländer. Welche Staatsangehörigkeit hat Marion?

Hier gilt nach § 4 Abs. 3 StAG ausnahmsweise das Territorialprinzip. Marion ist Deutsche, wenn sie in Deutschland geboren wurde und wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte und er Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes ist oder einen besonderen Aufenthaltstitel besitzt. Es kommt also auf die Staatsangehörigkeit der Eltern und ihren Aufenthaltsstatus an. Wir sehen, das Thema lässt keine pauschalen Antworten zu.

Ergänzung: Marions Vater ist Tunesier, lebt seit 20 Jahren in Deutschland und möchte nun deutscher Staatsbürger werden.

Wie geht das?

[15] Marions Vater kann als Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangen; §§ 8 bis 10 StAG. Eine wesentliche Voraussetzung ist auch hier der rechtmäßige Aufenthalt im Inland.

Aufenthaltist genauso wie Staatsangehörigkeit im Kern ein verfassungsrechtliches Thema. Denn Staatsgewalt setzt immer die Hoheit des Staates über die Bevölkerung und das Gebiet voraus. Bevölkerung sind die Personen mit der eigenen Staatsangehörigkeit und alle Ausländer. Ausländer sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also eine andere Staatsangehörigkeit haben oder gar keine (Staatenlose).

Die Politik verwendet für die Migrationvon Ausländern auch den Begriff der Zuwanderung. Der deutsche Staat behandelt die Frage des Aufenthaltes und Niederlassung für die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten (Unionsbürger) im Sinne von Freizügigkeit und für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern bisher eher restriktiv. Mehr dazu – und zu den Themen Asyl und Flucht – in den Lektionen 11 und 13.

Staatsform und Verfassungsgrundsätze

Fall 4

Marion kann mit der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland nicht viel anfangen. Auf dem Personalausweis wird nicht erklärt, was das ist.

Was kennzeichnet denn die Bundesrepublik Deutschland als Staatsform?

Ein Blick in das GG hilft weiter. Lesen Sie Art. 20 GG. Dort steht schon fast alles.

Und? Wie weit hat der Art. 20 GG geholfen? Hier dann strukturiert dieÜbersicht 2über Staatsform und Verfassungsgrundsätze.

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