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Das Ziel des vorliegenden Beitrages ist es primär zu analysieren, wie die Regelungen und Wahlrechte der Richtlinie 2014/95/EU und des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes von Unternehmen des DAX 30 und MDAX in der Praxis angewendet werden. Der Fokus wird dabei auf die Untersuchung der Berichtsthematiken und die formale Ausgestaltung der CSR-Berichte gelegt. Im Rahmen der Analyse wurden die nichtfinanziellen Konzernerklärungen und Konzernberichte des Geschäftsjahres 2020 mithilfe eines Erhebungsbogens einer standardisierten Sichtung unterzogen. Die Analyse ergab, dass die Wahlrechte der Richtlinie und des CSR-RUG teils homogen und teils heterogen ausgeübt werden. Eine Homogenität ist insbesondere bezüglich der Verwendung eines Rahmenwerkes sowie der Durchführung einer inhaltlichen Prüfung mit 'limited assurance' zu verzeichnen. Größere Unterschiede können dagegen hinsichtlich der Veröffentlichungsform, des Berichtsumfangs sowie der Anzahl wesentlicher Berichtsthematiken wie auch bezüglich der angegebenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren festgestellt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse wurden darüber hinaus Kritikpunkte an den gesetzlichen Regelungen herausgearbeitet und darauf aufbauend Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Richtlinie abgeleitet. In diesem Zusammenhang wurden zudem auch die kürzlich von der Europäischen Kommission publizierten Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie dargestellt und kritisch gewürdigt.
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Seitenzahl: 93
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Die Mannheimer Beiträge zur Betriebswirtschaftslehre werden von den Professor*innen der Fakultät Wirtschaft Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (DHBW) seit dem Jahr 2004 herausgegeben. Diese werden durch ein Editorial Board vertreten.
Die DHBW ist die erste staatliche duale Hochschule in Deutschland mit dem besonderen Merkmal der konsequenten Verzahnung des wissenschaftlichen Studiums mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt. Sie wurde am 1. März 2009 gegründet und führt das seit über 45 Jahren erfolgreiche duale Modell der früheren Berufsakademie Baden-Württemberg fort.
Zielsetzung der Mannheimer Beiträge ist, die Diskussion zwischen Hochschule, Wissenschaft und Praxis zu fördern. Das Themenspektrum erstreckt sich auf Forschungsfragen aus dem gesamten Spektrum der anwendungsbezogenen Wirtschaftswissenschaften und fokussieren insbesondere den Theorie-Praxis-Transfer.
Die jeweiligen Bände unterliegen einem internen Begutachtungsprozess, sodass der wissenschaftliche Anspruch, die Aktualität und die thematische Passung sichergestellt werden.
Weitere Informationen auch zu den bisher erschienen Bänden erhalten Sie unter: https://www.mannheim.dhbw.de/forschung-lehre/schrif-tenreihe
Das Ziel des vorliegenden Beitrages ist es primär zu analysieren, wie die Regelungen und Wahlrechte der Richtlinie 2014/95/EU und des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes von Unternehmen des DAX 30 und MDAX in der Praxis angewendet werden. Der Fokus wird dabei auf die Untersuchung der Berichtsthematiken und die formale Ausgestaltung der CSR-Berichte gelegt. Im Rahmen der Analyse wurden die nichtfinanziellen Konzernerklärungen und Konzernberichte des Geschäftsjahres 2020 mithilfe eines Erhebungsbogens einer standardisierten Sichtung unterzogen.
Die Analyse ergab, dass die Wahlrechte der Richtlinie und des CSR-RUG teils homogen und teils heterogen ausgeübt werden. Eine Homogenität ist insbesondere bezüglich der Verwendung eines Rahmenwerkes sowie der Durchführung einer inhaltlichen Prüfung mit „limited assurance“ zu verzeichnen. Größere Unterschiede können dagegen hinsichtlich der Veröffentlichungsform, des Berichtsumfangs sowie der Anzahl wesentlicher Berichtsthematiken wie auch bezüglich der angegebenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren festgestellt werden.
Auf Basis dieser Ergebnisse wurden darüber hinaus Kritikpunkte an den gesetzlichen Regelungen herausgearbeitet und darauf aufbauend Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Richtlinie abgeleitet. In diesem Zusammenhang wurden zudem auch die kürzlich von der Europäischen Kommission publizierten Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie dargestellt und kritisch gewürdigt.
Abstract
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1.
Einführung
2.
Corporate Social Responsibility
2.1 Definition
2.2 Begriffsabgrenzung zu unternehmerischer Nachhaltigkeit
2.3 Relevanz der Corporate Social Responsibility
3.
Corporate-Social-Responsibility-Berichterstattung
3.1 Hintergrund
3.2 Gesetzliche Grundlagen
3.2.1 Richtlinie 2014/95/EU
3.2.2 CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
3.3 Rahmenwerke
3.3.1 Hintergrund
3.3.2 Global-Reporting-Initiative-Standard
3.3.3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex
3.3.4 Vergleich der ausgewählten Standards
4.
Analyse der Corporate-Social-Responsibility-Berichterstattung in DAX-30- und MDAX-Unternehmen
4.1 Forschungsfeld und Ziel der Analyse
4.2 Untersuchungsgegenstand
4.3 Methodik
4.4 Ergebnisse
4.4.1 Branchenübergreifende Untersuchungsergebnisse
4.4.2 Branchenspezifische Untersuchungsergebnisse
4.5 Diskussion der Ergebnisse
5.
Weiterentwicklung der Corporate-Social-Responsibility-Berichterstattung
5.1 Kritik an den gesetzlichen Regelungen
5.2 Vorschläge zur Überarbeitung der europäischen Richtlinie
6.
Fazit
Anhang
Anhang A: Unternehmen des DAX 30 und MDAX
Anhang B: Analyse der DAX-30-Unternehmen
Anhang C: Analyse der MDAX-Unternehmen
Literaturverzeichnis
Die Autoren
Abbildung 1: Branchen der berichtspflichtigen Unternehmen
Abbildung 2: Größe der DAX-30- und MDAX-Unternehmen
Abbildung 3: Berichtspflicht
Abbildung 4: Veröffentlichungsformen
Abbildung 5: Seitenumfang
Abbildung 6: Verwendung eines Rahmenwerkes
Abbildung 7: Externe inhaltliche Prüfung
Abbildung 8: Wesentlichkeitsanalyse
Abbildung 9: Anzahl wesentlicher Themen
Abbildung 10: Berichtsthemen
Abbildung 11: Veröffentlichungsform nach Branchen
Abbildung 12: Externe inhaltliche Prüfung nach Branchen
Abbildung 13: Verwendung von Rahmenwerken nach Branchen
Abbildung 14: Wesentlichkeitsanalyse nach Branchen
Abbildung 15: Berichtsthemen nach Branchen
Abbildung 16: Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren nach Branchen
Tabelle 1: Aufbau des GRI-Standards
Tabelle 2: Inhalte des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes
Tabelle 3: Erhebungsbogen zur Analyse
ABl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMJV
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Co.
Compagnie
CSR
Corporate Social Responsibility
CSR-RL
CSR-Richtlinie
CSR-RUG
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
DAX
Deutscher Aktienindex
DNK
Deutscher Nachhaltigkeitskodex
DRS
Deutscher Rechnungslegungs Standard
EFFAS
European Federation of Financial Analysts Societies
EG
Europäische Gemeinschaft(en)
EMAS
Eco Management and Audit Scheme
EU
Europäische Union
GB
Geschäftsbericht
GRI
Global Reporting Initiative
H.
Heft
i. V. m.
in Verbindung mit
ISO
International Organization for Standardization
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
LB
Lagebericht
lim. a.
limited assurance
MDAX
Mid-Cap-DAX
N. V.
Naamloze Vennootschap (niederländische Aktiengesellschaft)
NFB
Nichtfinanzieller Bericht
NFE
Nichtfinanzielle Erklärung
NF-LI
Nichtfinanzieller Leistungsindikator
NHB
Nachhaltigkeitsbericht
o. O.
Ohne Ortsangabe
OECD
Organization for Economic Cooperation and Development
Portable Document Format
Plc
public limited company
Reas. a.
reasonable assurance
REIT
Real Estate Investment Trust
RL
Richtlinie
Rz.
Randziffer
S.
Seite
SA
Société Anonyme (französische Aktiengesellschaft)
SASB
Sustainability Accounting Standards Board
SDAX
Small-Cap-DAX
SDG
Sustainable Development Goals
SE
Societas Europaea
TCFD
Task Force on Climate-related Financial Disclosures
TecDAX
Technology-DAX
UN GC
United Nations Global Compact
wesentl.
wesentlich
Im Interesse der besseren Lesbarkeit wurde auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer die Geschlechter männlich/weiblich/divers gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Autoren mit dieser Maßnahme in keinem Fall entgegen den Grundbestrebungen einer gendergerechten Sprache wirken möchten.
Die Thematik Corporate Social Responsibility [CSR], also die Verantwortung der Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt, hat, nicht zuletzt auch durch die Fridays-for-Future-Bewegung, an Popularität gewonnen.1 Von Unternehmen wird unter anderem hinsichtlich des voranschreitenden Klimawandels zunehmend erwartet, dass sie CSR-Maßnahmen in ihre Geschäftstätigkeit implementieren und dies auch transparent kommunizieren.2 Derzeit bildet auf europäischer Ebene die Richtlinie 2014/95/EU die europaweit einheitliche Grundlage der Corporate-Social-Responsibility-Berichterstattung.3 Diese gewährt den Unternehmen durch mehrere Wahlrechte und Ausnahmeregelungen eine hohe Flexibilität in ihren Berichterstattungen über die CSR-Maßnahmen. Im Rahmen des European Green Deals hat sich die Europäische Union [EU] verpflichtet die Richtlinie zu überarbeiten, um die Vergleichbarkeit und Qualität der Berichte zu erhöhen.4 Infolgedessen stellt sich die Frage, wie die derzeitigen Regelungen in die Praxis umgesetzt werden, wo Kritikpunkte bestehen und wie diesbezüglich die Richtlinie weiterentwickelt werden könnte.Das Ziel des vorliegenden Beitrages ist es primär zu analysieren, wie die Regelungen der Richtlinie 2014/95/EU und des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes [CSR-RUG] von Unternehmen des DAX 30 und MDAX in der Praxis umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen eventuell bestehende Kritikpunkte herausgearbeitet und darauf aufbauend Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie abgeleitet werden. Die kürzlich von der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie publizierten Vorschläge werden zudem dargestellt und kritisch gewürdigt.
Die Untersuchung gliedert sich wie folgt: Zunächst werden im nachfolgenden Kapitel die Grundlagen zu Corporate Social Responsibility erläutert. Dazu werden neben den Definitionen und der Begriffsabgrenzung zur unternehmerischen Nachhaltigkeit auch die Relevanz der Corporate Social Responsibility dargestellt. Das dritte Kapitel fokussiert sich auf die CSR-Berichterstattung. Dabei werden die Regelungen der europäischen Richtlinie 2014/95/EU und deren nationale Umsetzung skizziert sowie der Aufbau zweier ausgewählter Rahmenwerke (GRI-Standard und Deutscher Nachhaltigkeitskodex) analysiert und einander gegenübergestellt. Den Kern des Beitrages bildet die empirische Analyse der Corporate-Social-Responsibility-Berichte der DAX-30-und MDAX-Unternehmen. Darauf aufbauend werden Kritikpunkte an den aktuellen gesetzlichen Regelungen herausgearbeitet und daraus potenzielle Verbesserungsvorschläge abgeleitet sowie die Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie 2014/95/EU kritisch gewürdigt.
1 Vgl. Helmold, M. et al. (2020): S. 1.
2 Vgl. Jasch, C. (2015): S. 823.
3 Vgl. Coenenberg, A./Fink, C. (2017): S. 52.
4 Vgl. Europäische Kommission (2021): COM (2021) 189 final, S. 1 ff.
In der Literatur ist keine einheitliche Definition der Corporate Social Responsibility zu finden.5 Vielmehr existieren auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene verschiedene Definitionsansätze, welche sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt haben.6 Heutzutage wird der Begriff Corporate Social Responsibility mit gesellschaftlicher Verantwortung der Unternehmen ins Deutsche übersetzt.7
Auf internationaler Ebene gibt es verschiedene Leitlinien, welche den Begriff CSR definieren und somit einen globalen Rahmen entstehen lassen.8 Die International Organization for Standardization [ISO] 26000 definiert CSR beispielsweise als „Verantwortung einer Organisation für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft und Umwelt durch transparentes und ethisches Verhalten, das zur nachhaltigen Entwicklung (…) beiträgt, die Erwartungen der Anspruchsgruppen berücksichtigt, anwendbares Recht einhält und (…) in der gesamten Organisation integriert ist (…)“9.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften definierte bereits im Jahr 2001 in ihrem Grünbuch Corporate Social Responsibility als „ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“10. Das sozial verantwortliche Handeln wurde als über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Maßnahmen bezüglich des Humankapitals und der Umwelt verstanden.11 Im Jahr 2011 überarbeitete die Europäische Kommission ihre Definition von Corporate Social Responsibility.12 CSR wurde fortan als „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ 13 definiert. Durch die Überarbeitung wurde die vorher betonte Freiwilligkeit der CSR-Strategie zurückgestellt und die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Gesellschaft in den Fokus gerückt. CSR wird somit als ein Konzept verstanden, welches soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- sowie Verbraucherbelange direkt in die operative Tätigkeit und Unternehmensstrategie integriert.14 Die europäische Definition von CSR stimmt somit in den wesentlichen Punkten mit der Definition der ISO 26000 überein.15 Das neue Verständnis von CSR auf europäischer Ebene wird aktuell auch auf nationaler Ebene verwendet, um das CSR-Konzept zu definieren.16 Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS] umfasst die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen soziale, ökologische sowie auch ökonomische Aspekte, wobei auf die internationalen Rahmenkonzepte verwiesen wird.17
Die ausgewählten Definitionen unterscheiden sich zwar geringfügig voneinander, stimmen allerdings im Hinblick auf CSR als Verantwortung einer Unternehmung gegenüber der Umwelt sowie der Gesellschaft überein. Diesem Beitrag wird die Definition der Europäischen Kommission zugrunde gelegt, da die in den folgenden Kapiteln thematisierte CSR-Berichterstattung auf dem europäischen Verständnis von CSR aufbaut.
Neben den vielen Definitionen von Corporate Social Responsibility besteht auch eine uneinheitliche Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie beispielsweise zu unternehmerischer Nachhaltigkeit respektive Corporate Sustainability.18 Dies führt unter anderem dazu, dass manche Unternehmen Corporate-Social-Responsibility-Berichte und andere Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte publizieren.19 Aus diesem Grund wird im Folgenden der Begriff Corporate Sustainability definiert und darauf aufbauend eine Abgrenzung zu Corporate Social Responsibility vorgenommen.
In der Literatur ist keine einheitliche Definition von Corporate Sustainability zu finden.20 Eine im Schrifttum oft angeführte Definition von Nachhaltigkeit entstammt dem Brundtland-Report der von den United Nations ins Leben gerufenen World Commission on Environment and Development aus dem Jahre 1983.21 Danach wird die nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung verstanden, „die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“22. Die Weiterentwicklung dieses Verständnisses brachte den Triple-Bottom-Line-Ansatz hervor.23 Danach kann eine nachhaltige Entwicklung nur erzielt werden, wenn neben den ökologischen Zielen auch ökonomische und soziale Ziele gleichermaßen Berücksichtigung in der Unternehmensstrategie finden.24
Unternehmerische Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility sind somit im Kern eng verbunden, wobei das Konzept der unternehmerischen Nachhaltigkeit im Vergleich zur Corporate Social Responsibility weiter gefasst ist.25 Nachhaltige Entwicklung bezieht sich, wie bereits dargestellt, auf mehrere Generationen der gesamten Gesellschaft, wohingegen sich die Corporate Social Responsibility lediglich auf die Stakeholder der Unternehmen fokussiert.26 Das Konzept der Corporate Social Responsibility ist also enger gefasst und stellt die Basis für eine nachhaltige Entwicklung dar.27