Steuerberaterprüfung – leicht gemacht. - Reinhard Schinkel - E-Book

Steuerberaterprüfung – leicht gemacht. E-Book

Reinhard Schinkel

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Beschreibung

So bestehen Sie Ihre Steuerberaterprüfung. Ein erfahrener Steuerberater vermittelt Ihnen das erfolgreiche Handwerkszeug. Keine Aufgabensammlung! Im Gegenteil, hier finden Sie:

– Klare Techniken zur Klausurlösung
– Prüfungsfestes Basiswissen
– Entscheidende Prüfschemata
– Ausgetestete Lernmethoden

Das Buch, um sich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Angenehm didaktisch aufgebaut. Sorgsam strukturiert mit Leitsätzen und Übersichten.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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leicht gemacht® – Fachwissen aus Taschenbüchern

Die Gelbe Serie: Recht

Die Blaue Serie: Steuer und Rechnungswesen

[1]

BLAUE SERIE leicht gemacht®

Herausgeber:Professor Dr. Hans-Dieter SchwindRichter Dr. Peter–Helge Hauptmann

Steuerberaterprüfung

leicht gemacht

Unverzichtbar:Strategien und Läsungswissen

Mit Texten aus dem Buch

Klausuren im Steuerrecht

von

Reinhard Schinkel

Steuerberater

  Ewald v. Kleist Verlag, Berlin

[2]

Besuchen Sie uns im Internet:www.leicht-gemacht.de

Autoren und Verlag freuen sich über Ihre Anregungen

Umwelthinweis: Dieses Buchwurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedrucktGestaltung: Michael Haas, Joachim Ramminger, BerlinDruck & Verarbeitung: Druckerei Siepmann GmbH, Hamburgleicht gemacht® ist ein eingetragenes Warenzeichen

© 2021 Ewald v. Kleist Verlag Berlin

[3]

Inhalt

I.Grundlagen

Lektion 1: Zur Steuerberaterprüfung

Lektion 2: Klausurenmanagement

II.Klausuren

Lektion 3: Die Klausur zum Verfahrensrecht

Lektion 4: Schwerpunkte und Beispielaufgaben Verfahrensrecht

Lektion 5: Die Umsatzsteuerklausur

Lektion 6: Schwerpunkte Umsatzsteuer

Lektion 7: Die Erbschaftsteuer-Bewertungsrechtklausur

Lektion 8: Schwerpunkte Erbschaftsteuer-Bewertungsrechtklausur

Lektion 9: Die Ertragsteuerrechtklausur (Einkommensteuer)

Lektion 10: Die Ertragsteuerrechtklausur (Körperschaftsteuer

Lektion 11: Die Ertragsteuerrechtklausur (Gewerbesteuer)

Lektion 12: Die Bilanzsteuerrechtklausur

III.Methoden

Lektion 13: Zeitmanagement, Motivation und Prokrastination

Lektion 14: Lernen nach Lerntypen

Lektion 15: Lernmethoden

Lektion 16: Lesetechniken

Lektion 17: Der Umgang mit Blockaden und Prüfungsängsten

Sachregister

[4]

Übersichten * Prüfschemata

Übersicht 1: Hilfsmittel

Übersicht 2: Fußgängerpunkte

Prüfschema 1: Verwaltungsakt

Prüfschema 2: Rechtsbehelfverfahren

Prüfschema 3: Klageverfahren

Prüfschema 4: Haftung

Prüfschema 5: Umsatzsteuer

Prüfschema 6: Erbschaftsteuer

Prüfschema 7: Ertragswertverfahren

Prüfschema 8: Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs

Prüfschema 9: Ermittlung der festzusetzenden Erbschaftsteuer

Prüfschema 10: Einkommensteuer/Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Prüfschema 11: Festzusetzende Einkommensteuer

Prüfschema 12: Abgabereihenfolge der Einkunftsarten

Übersicht 3: Arbeit mit dem Gesetz

Prüfschema 13: Mehrstufige Gewinnermittlung

Prüfschema 14: Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Prüfschema 15: Festzusetzende und verbleibende Körperschaftsteuer

Übersicht 4: Berechnung der Gewerbesteuer

Übersicht 5: Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewerbesteuer

Prüfschema 16: Entwicklung der Bilanzpositionen/Ansatz der Vermögensgegenstände

Übersicht 6: Bilanzpostenmethode

Übersicht 7: Mindmap

[5]

I.Grundlagen

Lektion 1: Zur Steuerberaterprüfungen

Warum dieses Buch?

Die Steuerberaterprüfungen sind durch hohe Durchfallquoten bzw. schlechte Prüfungsergebnisse gekennzeichnet. Es bestehen regelmäßig nur etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmer die schriftliche Steuerberaterprüfung. Aber auch die, die bestehen, gehen oft nur mit einer Vier als Vornote in die mündliche Prüfung. In einem kürzlich abgeschlossenen Prüfungsjahr zum Beispiel bestanden bundesweit nur 50,5 % der Teilnehmer die komplette Prüfung. Woran liegt das?

Das schlechte Abschneiden hängt mit dem anspruchsvollen Themengebiet, dem hohen Schwierigkeitsgrad und den Überschneidungen mehrerer Rechtsgebiete zusammen. Wer eine Steuerrechtsklausur bearbeiten will, kann sich plötzlich zusätzlich mit

•rechtswissenschaftlichen

•finanzwissenschaftlichen

•betriebswirtschaftlichen oder

•zivilrechtlichen

Fragestellungen konfrontiert sehen.

Das Ziel des Buches ist es, Sie beim erfolgreichen Bestehen der Steuer-beraterklausuren zu unterstützen.

Das eigentliche Klausuren schreiben ist jedoch nur die letzte Bergetappe einer langen Wanderung. Zu einem erfolgreichen Bestehen dieser anspruchsvollen schriftlichen Prüfungen gehört eine optimale Vorbereitung. Aus diesem Grunde ist das Buch auch breiter aufgestellt. Es ist so gegliedert, dass es neben dem eigentlichen Schwerpunktthema – die steuerrechtlichen Klausuren – auch Hinweise für das Lernen und Schreiben selber enthält:

[6]

a)Anfangs werden hier im Teil I die Grundlagen der Klausuren im Steuerrecht näher beleuchtet.

b)Der Hauptblock (Teil II) des Buches ist der systematischen Darstellung der Hauptklausuren und deren Prüfungsschwerpunkten gewidmet.

c)Als Ergänzung befasst sich das Buch in Teil III mit einer umfassenden Darstellung der Methoden zur Vorbereitung und Erstellung von Klausuren.

Es steht Ihnen frei, womit Sie beginnen. Sie können sich erst mit den Methoden des Teiles III auseinandersetzen und dann zur konkreten Vorbereitung der Klausuren in Teil II gehen, oder aber die Lernmethoden tatsächlich als Abschluss lesen. Haben Sie dann das Buch erfolgreich durchgearbeitet, haben Sie genügend Handwerkszeug erhalten, damit auch Sie sagen können:

Steuerberaterprüfung? ... leicht gemacht!

Die schriftliche Steuerberaterprüfung

Die schriftliche Steuerberaterprüfung ist dreitägig und findet jährlich Anfang Oktober statt. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren:

•Gemischte Klausur (Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung/Umsatzsteuer / Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht)

•Ertragssteuerklausur (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

•Bilanzsteuerrecht

Für die Beantwortung jeder Klausur stehen sechs Zeitstunden zur Verfügung. Die Steuerberaterprüfung ist eine sowohl terminlich als auch thematisch bundesweit einheitliche Staatsprüfung, deren Bestehen in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung zum Steuerberater ist. Wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, dann erfolgt eine offizielle Einladung zur schriftlichen Prüfung.

[7]

Um als finalen Schritt zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie in der schriftlichen Prüfung einen Zensuren-Durchschnitt von 4,5 erreichen.

Das klingt nicht schwer. Die Realität sieht allerdings anders aus. Jedes Jahr bestehen ca. 50 % der Prüflinge dieses Examen nicht. Dazu kommen die Prüflinge, die während der schriftlichen Prüfung zurücktreten. Das ist bis kurz vor Abgabe der letzten Klausur möglich. Treten die Prüflinge während der Prüfung zurück oder erst gar nicht an, gilt das als an der Prüfung nicht teilgenommen. Da nach dem dritten Versuch, diese hochkomplexe Prüfung zu bestehen, endgültig Schluss ist, nehmen diese Möglichkeit noch einmal 10 – 20 % der angemeldeten Steuerberateranwärter wahr und treten während der schriftlichen Prüfungstage zurück. In einem kürzlich abgeschlossenen Prüfungsjahr zum Beispiel 11,5 % Rücktritt während der Prüfung, 11,2 % gar nicht erst angetreten.

Die Durchführung der Steuerberaterprüfung obliegt der Hoheit der Steuerberaterkammern der Länder. Der genaue Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung, die Prüfungsaufgaben der Klausuren und die zugelassenen Hilfsmittel werden von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder gemeinsam bestimmt. Der sogenannte Prüfungsausschuss korrigiert die schriftlichen Arbeiten. Dabei wird jede Arbeit von mindestens zwei Korrektoren bewertet. Bei Unstimmigkeiten über die zu vergebene Zensur, oder über die allgemeine Bewertung der Klausuren, erfolgt am Ende der Korrekturphase eine Notenkonferenz. Nach Abschluss der Notenkonferenz werden die Prüfungsergebnisse den Teilnehmern schriftlich bekanntgegeben. Wer bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung eingeladen. Die mündlichen Prüfungen beginnen ca. zwei Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse.

Wer durchgefallen ist oder auch sonst mit der Note „nicht einverstanden ist‟, hat die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Vergabe der Note vorzugehen. Bevor der Klageweg beschritten wird, besteht natürlich die Möglichkeit sich die Klausuren unter Aufsicht, zusammen mit den Korrekturvermerken der Prüfer, anzusehen. Die Prüfung wird zwar län- derübergreifend an einem festen Termin geschrieben. Jedoch erfolgt die Bekanntgabe nicht ländereinheitlich. So kann es ganz gut passieren, dass die ersten Examensteilnehmer aus Hamburg in der mündlichen Prüfung sitzen und z.B. die Berliner immer noch auf ihre Noten warten.

[8]

Nach Aussage der Steuerberaterkammer Berlin existiert kein allgemeines Lösungsschema, das es stur abzubilden gilt. Die zu lösenden Sachverhalte sind zwar gepunktet, aber der Weg zu den zu vergebenden Punkten ist dem Prüfungsausschuss bzw. den einzelnen Mitgliedern nicht vorgegeben.

Es ergeben sich jedoch klausurtaktische Grundsätze, die nachfolgend in der Lektion 2 detailliert behandelt werden.

[9]

Lektion 2: Klausurenmanagement

Die fünf allgemeinen Klausurgrundsätze

Los geht es mit den bekannten fünf Grundsätzen für das konkrete Schreiben der Klausuren.

1.Grundsatz: Sparen Sie nicht an Ihren Arbeitsmitteln!

Bilden Sie sich zum Steuerberater weiter, haben Sie wahrscheinlich einige tausend Euro in die Vorbereitung der Prüfungen investiert. Die Prüfung sollte nicht daran scheitern, dass Sie – überspitzt formuliert – mit einem Bleistiftstummel sechs Stunden schreiben müssen oder die Umsatzsteuer im Kopf ausrechnen, weil Sie den Taschenrechner vergessen haben.

•Haben Sie immer mindestens ein Ersatzschreibgerät bei.

•Benutzen Sie ein Lineal.

•Nutzen Sie einen eingeübten Taschenrechner mit frischer Batterie.

•Verwenden Sie eine Uhr zur Zeitkontrolle.

•Denken Sie auch an ausreichende Getränke und Nahrungsmittel.

Sechs Stunden können sehr lang werden!

Notwendig sind natürlich auch die zugelassenen Textausgaben folgender Gesetze (verlagsunabhängig):

Abgabenordnung

Grunderwerbsteuergesetz

Aktiengesetz

Grundsteuergesetz

Außensteuergesetz

Handelsgesetzbuch

Bewertungsgesetz

Investitionszulagengesetz

Bürgerliches Gesetzbuch

Körperschaftsteuergesetz

[10] Einkommensteuergesetz

Steuerberatungsgesetz

Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer

Umsatzsteuergesetz

Finanzgerichtsordnung

Umwandlungsgesetz

Gewerbesteuergesetz

Umwandlungssteuergesetz

GmbH Gesetz

Verwaltungszustellungsgesetz

Achten Sie auf einen aktuellen Rechtsstand!

Sortieren Sie nicht erst zwei Tage vor Beginn der Prüfung (bei Lose-blattsammlungen) die Nachlieferungen ein, nur um festzustellen, dass die komplette Überarbeitung der Einkommensteuerrichtlinie auf dem Postwege verloren gegangen sein muss.

Halten Sie auch neben der aktuellen die vorhergehende Gesetzesfassung parat. Die Gesetze dürfen keinerlei fremden Text enthalten!

Erlaubt sind Unterstreichungen, Griffregister (mit §-Angabe oder Leitsatzangabe) zum schnellen Auffinden der Gesetze und Markierungen.

2.Grundsatz: Richtig Markieren

Markierungen und besonders farbige Markierungen sollten nur sparsam verwendet werden und das aus mehreren Gründen:

•Gerade bei Loseblattsammlungen werden die Gesetzestexte kontinuierlich aufgefrischt. Während der Ausbildung und der Vorbereitung auf die Prüfung sortieren Sie eine Menge Gesetze aus und wieder ein. Um den Sinn der Markierungen zu erhalten, müssen Sie also die Altmarkierungen neu übertragen.

•Haben Sie zu viel markiert, wirkt das ganze unleserlich und verwirrend. Der Sinn des Markierens wird verfehlt.

Beginnen Sie Ihre Markierungskarriere mit Unterstreichungen; am besten mit einem Bleistift. Im Nachhinein überflüssige Markierungen können so [11] leicht entfernt werden. Markierungen über die Sie während Ihrer Vorbereitung ständig stolpern, können farbig hervorgehoben werden.

Sagt Ihnen Ihr Dozent „markieren Sie‟, dann tun Sie es bitte auch. Diese Passagen können immer prüfungsrelevant sein.

Vorbereitungstipp:

Kaufen Sie sich ein flexibles Lineal. Das passt sich besser den gewölbten Seiten der „roten Blöcke‟ an und dadurch lassen sich die Passagen leichter unterstreichen.

Vergessen Sie nicht in der Vorbereitung einen kleinen Locher einzupacken. Oft werden ungelochte Fallsammlungen, Lösungen etc. ausgesteilt. Ohne Locher entstehen entweder neue „Loseblattsammlungen‟ oder unschöne eingerissene Unterlagen.

3.Grundsatz: Auch von der Form hängt die Note ab

Versuchen Sie sich die Arbeit eines Korrektors vorzustellen. Dieser sitzt zumeist in den Abendstunden über Ihrer Arbeit und versucht zuerst wohlwollend und dann zunehmend verärgert – wegen der Form und der Unleserlichkeit Ihrer Gedanken – die Klausur zu benoten.

•Lassen Sie diesen Ärger erst gar nicht aufkommen.

•Sicherlich ist es immens wichtig, was Sie schreiben.

Es ist aber auch sehr wichtig, wie Sie etwas schreiben.

Das gilt umso mehr, wenn es darum geht, ob es diesen halben Punkt für die Antwort noch gibt oder nicht.

Also,

•Verwenden Sie zum Durchstreichen immer ein Lineal.

•Verzichten Sie auf Korrekturmäuse.

•Versuchen Sie eine akzeptable Schreibschrift abzuliefern.

•[12] Neue Sachverhalte und Aufgabenstellungen bitte immer auf einer neuen Seite beginnen. So können Sie ohne Platzangst weitere Erkenntnisse, die Ihnen im Laufe der Bearbeitung anderer Aufgaben kommen, problemlos hinzufügen und vermeiden das Schreiben zwischen den Zeilen bzw. die Vergabe von Sternchen, Kreuzen und ähnlichen Symbolen aus dem Irrgarten.

•Der vorgegebene Korrekturrand (ca. 6 cm) ist unbedingt einzuhalten, bitte nicht darüber schreiben.

•Unterstreichen Sie wichtige Aussagen.

•Bilden Sie Absätze.

•Hauptsatz! Hauptsatz! Hauptsatz! Kurze prägnante Sätze statt Schachtelsätzen.

•Das wirkt kompetenter als das Verstecken hinter den Wortschlangen.

•Nehmen Sie jede Übungsklausur so ernst als sei es der Ernstfall, auch was das Layout betrifft. So üben Sie ständig, und die Grundvoraussetzungen gehen Ihnen in Fleisch und Blut über.

4.Grundsatz: Der Klausurbeginn