Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte - Ausgabe 2024 - Wolfgang Benzel - E-Book

Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte - Ausgabe 2024 E-Book

Wolfgang Benzel

0,0
10,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Steuerpflichtig oder nicht?

Die Antwort auf diese Frage hängt von zwei wesentlichen Punkten ab:

  • Liegen Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag?
  • Seit wann sind Sie im Ruhestand?

Schrittweise leitet Sie der Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte durch die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens und gibt Hilfestellung bei Ihrer Steuererklärung.

  • Wichtige steuerliche Änderungen
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen
  • Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Spenden)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen)
  • Steuererleichterungen in der Corona-Krise

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 225

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



1. Auflage

© WALHALLA Fachverlag, Regensburg

Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA-Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an (Tel. 0941/5684-210).

Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Eine Haftung für technische oder inhaltliche Richtigkeit wird vom Verlag aber nicht übernommen. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Rechtsanwalt ein.

Kontakt: Walhalla Fachverlag Haus an der Eisernen Brücke 93042 Regensburg Tel. (09 41) 56 84-0 Fax. (09 41) 56 84-111 E-Mail [email protected] Web

Kurzbeschreibung

Steuerpflichtig oder nicht?

Die Antwort auf diese Frage hängt von zwei wesentlichen Punkten ab:

Liegen Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag?Seit wann sind Sie im Ruhestand?

Schrittweise leitet Sie der Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte durch die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens und gibt Hilfestellung bei Ihrer Steuererklärung.

Wichtige steuerliche ÄnderungenHaushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und DienstleistungenSonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Spenden)Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen)Steuererleichterungen in der Corona-Krise

Autor

Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, Oberst der Reserve, ist Gesellschafter der Dr. Benzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, ordentlicher Professor an der Provadis-Hochschule Frankfurt/Höchst und erfolgreicher Fachautor.

Dirk Rott, Diplom-Kaufmann, ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig, Fachreferent und erfolgreicher Fachbuchautor. Auf seinem YouTube-Kanal „Steuerratgeber“ gibt er wöchentlich Steuertipps.

Schnellübersicht

Vorwort

1. Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

2. So funktioniert das Einkommensteuersystem

3. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung

4. Musterfall Horst und Irene Tausendsassa

5. Einkünfte aus Renten

6. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen

7. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit

8. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

9. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen

10. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte

11. Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte

12. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen

13. Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen

14. Tipps und Informationen

Auszüge aus referenzierten Vorschriften

Vorwort

Ein Steuerratgeber für Ruheständler, wozu?

Wichtige Änderungen 2023

Abkürzungen

Ein Steuerratgeber für Ruheständler, wozu?

Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat für die Besteuerung von Renten einen Systemwechsel eingeleitet, der für eine Vielzahl von Rentnern und Pensionären steuerliche Konsequenzen hat. Mussten für das Steuerjahr 2005 ca. 2,7 Mio. Rentnerhaushalte Steuern zahlen, so waren es für das Steuerjahr 2020 bereits ca. 6,8 Mio. von rund 21,8 Mio. Rentnerhaushalten. Aufgrund der langen Fristen für die Steuerveranlagung kann die Zahl der Rentnerhaushalte, die Steuern zahlen jedoch noch höher sein. 2023 dürften aufgrund von Rentenerhöhungen nochmals ca. 80.000 hinzukommen.

Darüber hinaus führen veränderte Lebensumstände in der Bundesrepublik Deutschland dazu, dass neben Renten und Pensionen immer öfter weitere Einkünfte erzielt werden, sei es im Rahmen einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit, eines Angestelltenverhältnisses, aus Mieten oder aus Kapitalvermögen. Somit erhält die Beschäftigung mit der eigenen Steuererklärung auch im Ruhestand wieder eine größere Bedeutung.

Ziel dieses Fachratgebers ist, Sie in die Lage zu versetzen, unter Nutzung aller legalen Möglichkeiten Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen und Ihnen die Gewissheit zu geben, an alles gedacht zu haben.

Besonderer Wert wurde auf eine verständliche Sprache ohne komplizierte Formulierungen gelegt. Auch wurde vermieden, Sie mit Paragrafen und sonstigen Fundstellen zu belasten.

Beachten Sie bitte zudem, dass es nicht möglich ist, jeden Individualfall darzustellen. Sollten in dem einen oder anderen Fall differenziertere Informationen zu einem Thema erforderlich sein, so ist entweder eine zusätzliche Literaturrecherche oder die Nachfrage beim Steuerberater nötig, um die noch offenen Fragen zu beantworten.

Wichtig:

Das „Steuerdickicht“ in Deutschland ist häufig selbst für den Fachmann nur schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher nicht scheuen, in besonders komplizierten Fallgestaltungen einen Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als „roten Faden“ mit. So kommen Sie schneller auf den Kern Ihrer Frage.

Grundlage dieses Ratgebers sind die einschlägigen Steuergesetze. Dies ist insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit den hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich. Denn nur wer die Entscheidungen der Finanzgerichte kennt, kann seine Steuererklärung optimal gestalten.

Zunächst erfahren Sie, was unter „Einkommensteuererklärung“ zu verstehen ist. Bereits anhand dieser Ausführungen können Sie feststellen, ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen oder unter welchen Umständen es für Sie sinnvoll ist, es ohne Abgabepflicht dennoch zu tun. Anschließend wird die Systematik des Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt, kann vieles besser zuordnen und so die eigene Steuererklärung Schritt für Schritt selbst erstellen.

Sollten Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, stehen hierfür die Ausführungen in den jeweiligen Kapiteln zur Verfügung. Hier wird dargestellt, wie sich die Einkünfte aus Renten, nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte als Pensionär) und weiterer relevanter Einkunftsarten, zum Beispiel aus Vermietung oder einem Nebenjob, errechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen an. Ergänzende Tipps und Informationen finden Sie am Ende des Ratgebers übersichtlich zusammengefasst.

Für Rentner oder Ruhestandsbeamte mit Bezügen nur aus einer Einkunftsart, nämlich der Rente oder der Versorgung sind die Kapitel 5 „Einkünfte aus Renten“ (für Rentner) oder Kapitel 6 „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen“ (für Ruhestandsbeamte) von besonderem Interesse. Die Ausführungen zu anderen Einkunftsarten können dann außer Acht gelassen werden, wohingegen Themen wie „Außergewöhnliche Belastung“ und „Steuerermäßigungen“ altersbedingt besonders interessant sind. Hilfreich ist hierfür das ausführliche Stichwortverzeichnis; auch spezifische Sachverhalte lassen sich so schnell nachschlagen.

Das Steuerrecht in Deutschland ist weltweit wohl eines der kompliziertesten. Das lässt sich schon daran erkennen, dass ein Großteil der Steuerliteratur weiltweit in deutscher Sprache verfasst ist. Deshalb ist es wichtig, alle Umstände zu kennen, die für die eigene Lebenssituation steuerlich relevant sind. Nur so ist es möglich, die eigene steuerliche Situation zu optimieren und nicht mehr Steuern zu zahlen als nötig. Dabei lässt sich das Steuerrecht auf drei Fragen reduzieren:

Bin ich betroffen?

Wer betroffen ist, haben wir in diesem Ratgeber in Kapitel 1 „Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?“ detailliert erläutert. In diesem Kapitel erfahren Sie nicht nur, ob Sie betroffen sind, sondern auch, bis wann Sie Ihre Steuererklärung bei welchem Finanzamt abgeben müssen. Auch wenn Sie von der Einkommensteuer betroffen sind, müssen Sie nicht zwangsweise eine Steuererklärung abgeben.

Aber:

Selbst, wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, kann es von großem Vorteil sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben: Im Durchschnitt lag die Einkommensteuererstattung in den letzten Jahren bei 1.027 Euro!

Was muss ich wissen?

Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber anschaulich, strukturiert und mit vielen Beispielen. In den einzelnen Kapiteln erhalten Sie folgende Informationen:

Kapitel 1Wer muss bis wann wo seine Einkommensteuererklärung abgeben?Kapitel 2Hier erfahren Sie, wie das deutsche Einkommensteuerrecht in seiner Systematik funktioniert.Kapitel 3Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Einkommensteuererklärung Schritt für Schritt erstellen.Kapitel 4Hier finden Sie einen Musterfall inklusive aller Berechnungen und der ausgefüllten Steuerformulare.Kapitel 5Hier erfahren Sie, was alles zu den Einkünften aus Renten zählt, wer von der Besteuerung betroffen ist und wie Renten und Rentenanpassungen besteuert werden.Kapitel 6Wie werden Versorgungsbezüge (z. B. Pensionen oder Betriebsrenten) von Pensionären, aber auch ehemaligen Arbeitnehmern steuerlich behandelt?Kapitel 7–10Hier werden die restlichen Einkunftsarten, wie z. B. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen und deren Ermittlung, erläutert.Kapitel 11–13Hier erfahren Sie, wie Sie von der Summe der Einkünfte beginnend, Ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln.

Was muss ich tun?

Sie müssen die amtlichen Vordrucke für die Steuererklärung ausfüllen und diese entweder in Papierform bei dem für Sie zuständigen Finanzamt nebst Belegen abgeben oder elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

In Kapitel 3 ist erläutert, wie Sie sich bei dem von der Finanzverwaltung zur elektronischen Abgabe zur Verfügung gestellten Onlineportal registrieren (www.elster.de).

In Kapitel 4 dieses Ratgebers finden Sie einen Musterfall, der ergänzend zu den Erläuterungen in diesem Ratgeber als Ausfüllhilfe dienen soll. Anhand dieses Musterfalls haben Sie die Möglichkeit, sich direkt über die Systematik der Formulare mit dem Thema Steuererklärung auseinanderzusetzen. In vielen Fällen kann die Bearbeitung unter Zuhilfenahme des Musterfalls bereits erfolgreich abgeschlossen werden, ohne sich mit weiteren Detailfragen beschäftigen zu müssen.

Arbeiten Sie unseren Ratgeber durch, er ist klar strukturiert und für den Laien verständlich geschrieben. Sie werden sehen, das deutsche Einkommensteuerrecht ist nicht kompliziert, es muss nur verständlich erklärt werden.

Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute Resonanz auf diesen Steuerratgeber sowie für die sachlichen Anregungen. Wo immer möglich und sinnvoll, werden diese bei einer Neuauflage berücksichtigt.

Prof. Dr. Wolfgang BenzelSteuerberater und Diplom-KaufmannDirk RottDiplom-Kaufmann

Abkürzungen

Abs.AbsatzAfAAbsetzung für AbnutzungAUVAuslandsumzugskostenverordnungAz.AktenzeichenBGBBürgerliches GesetzbuchBFHBundesfinanzhofBKGGBundeskindergeldgesetzBStBlBundessteuerblattBUKGBundesumzugskostengesetzBVGBundesversorgungsgesetzDBADoppelbesteuerungsabkommenEStDVEinkommensteuer-DurchführungsverordnungEStGEinkommensteuergesetzEÜREinnahmenüberschussrechnungFGFinanzgerichtGdBGrad der Behinderungggf.gegebenenfallsKfWKreditanstalt für WiederaufbauLStRLohnsteuerrichtlinienlt.lautOFDOberfinanzdirektiono. g.oben genanntS.SatzStkl.SteuerklasseUStGUmsatzsteuergesetzvgl.vergleichez. B.zum BeispielZfAZulagenstelle für Altersvermögenzzgl.zuzüglich

1. Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Grundsätze

Die Pflichtveranlagung

Die Antragsveranlagung

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Welches Finanzamt ist zuständig?

Pilotprojekt: „Vereinfachte Veranlagung von Rentnern“

Termine und Fristen einhalten

Grundsätze

Noch immer ist neben „Einkommensteuererklärung“ der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ im Umlauf, obwohl diese formale Trennung bereits vor einigen Jahren entfallen ist. Es gibt nämlich kein eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. „Lohnsteuer“ ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Wer als Arbeitnehmer oder als Pensionär aus dem aktiven oder ehemaligen Dienstverhältnis Bruttoarbeitslohn oder Versorgungsbezüge erhält, muss entsprechend der individuellen Merkmale Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer zahlen, die durch den Arbeitgeber bzw. die Auszahlungsstelle an das Finanzamt unmittelbar abgeführt wird.

Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das „zu versteuernde Einkommen“ zugrunde gelegt, welches entsprechend den Regeln des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird. „Zu versteuerndes Einkommen“ ist das Einkommen, auf welches die Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus dem sich die tatsächliche Steuer errechnet. Um das „zu versteuernde Einkommen“ zu ermitteln, müssen vom Jahresbruttoarbeitslohn oder den Versorgungsbezügen Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Beziehen Sie noch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einer Nebentätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus der Vermietung einer Immobilie, sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ebenfalls zu berücksichtigen.

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen „Pflichtveranlagung“ und der sogenannten freiwilligen „Antragsveranlagung“ unterschieden.

Die Antragsveranlagung

Wenn Sie nicht zum Kreis derjenigen gehören, die pflichtveranlagt werden, werden Sie nur auf Ihren Antrag hin zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antrag erfolgt mit der Einreichung der Steuererklärung. Eine grundsätzliche Frist ist hierbei nicht einzuhalten, es gelten lediglich die normalen Verjährungsfristen von maximal sieben Jahren.

Sinnvoll ist die Antragsveranlagung für den Fall, dass für Sie Lohnsteuer aus den Versorgungsbezügen oder aus einem Arbeitsverhältnis einbehalten wurde, immer dann, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben höher als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge sind. Sind beispielsweise die Werbungskosten bei Arbeitnehmern durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel höher als der Pauschbetrag von 1.200 Euro, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen. Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, müssen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer berechnen.

Praxis-Tipp:

Führt die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung nicht zu einer Erstattung, sondern wider Erwarten zu einer Steuernachzahlung, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheids schriftlich beim Finanzamt Ihren Antrag auf Steuerveranlagung zurücknehmen.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Viele Rentner müssen im Alter noch eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich gilt: Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über den Grundfreibetrag liegt. 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro.

Es kommt jedoch nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist, da Renten erst seit 2005 teilweise besteuert werden.

Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Ein Rentner kann in diesem Fall rund 19.300 Euro Rente pro Jahr beziehen, ohne dass er Steuern zahlen muss. Wer 2023 in Rente geht, muss bereits 82,5 Prozent seiner Rente versteuern. Das bedeutet, in diesem Fall kann ein Rentner nur noch rund 15.300 Euro pro Jahr beziehen, ohne dass er Steuern zahlen muss.

Kommen weitere Einnahmen, wie zum Beispiel eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung hinzu, muss neu gerechnet werden.

Nur weil Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, bedeutet das aber nicht, dass Sie in jedem Fall Steuern zahlen müssen. Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen. Einen großen Posten können hier die Gesundheitsausgaben ausmachen.

Allerdings müssen auch Rentner hier eine Eigenbelastung tragen. Sammeln Sie also sämtliche Belege für Brille, Medikamente, Kuren, Gehhilfen oder Zahnersatz.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Für die Besteuerung ist das örtliche Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten.

Bei mehrfachem Wohnsitz von verheirateten Personen, die von ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.

Bei Pensionsempfängern, die im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die für die Auszahlung der Pensionen zuständige öffentliche Kasse befindet.

Für Rentenbezieher ohne Wohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 das Finanzamt in Neubrandenburg zuständig.

Pilotprojekt: „Vereinfachte Veranlagung von Rentnern“

Die Finanzämter erhalten viele steuerrelevante Daten von Rentnern ohne deren Zutun von den jeweils zuständigen Stellen elektronisch übermittelt, zum Beispiel Angaben zu Rentenzahlungen, Pensionszahlungen und zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Um Rentnern das Ausfüllen von Steuererklärungen zu ersparen, haben die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit Unterstützung des BMF daher ein Pilotprojekt gestartet: In einfach gelagerten Fällen soll es ausreichen, wenn Pensionäre die sogenannte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ ausfüllen und abgeben. Diese auf zwei Seiten reduzierten Steuererklärungsvordrucke erhalten Sie bei den Finanzämtern der teilnehmenden Bundesländer oder auf der Internetseite des BMF.

Diesen Vordruck müssen Sie neben Ihren allgemeinen Angaben (Name, Anschrift, Bankverbindung usw.) lediglich um die Daten ergänzen, welche das Finanzamt nicht elektronisch von anderer Seite erhält. Im Wesentlichen sind dies Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherungen, etc.), Spenden und Mitgliedsbeiträgen, zu außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten), haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Ihre Einkünfte setzt das Finanzamt anschließend anhand der von den zuständigen Stellen übermittelten Daten an.

Bitte beachten Sie, dass dies derzeit nur in den oben genannten Bundesländern und in einfach gelagerten Fällen möglich ist.

Sollten Sie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, einem weiteren Job außer einem Minijob nachgehen oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z. B. bei Betrieb einer Photovoltaikanlage) haben, müssen Sie weiterhin eine vollumfängliche Steuererklärung abgeben.

Termine und Fristen einhalten

Folgende Termine sollten Sie einhalten:

02. September

Sofern Sie eine Steuererklärung abgeben müssen (Pflichtveranlagung), haben Sie für die Abgabe Ihrer Steuererklärung bis zum 02.09.2024 Zeit.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen bis einschließlich 2024 geändert.

Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 muss bis spätestens 02.09.2024 beim Finanzamt sein.

Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2024 muss bis spätestens 31.07.2025 beim Finanzamt sein.

Werden Sie von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein betreut, verlängert sich die Frist grundsätzlich

für den Besteuerungszeitraum 2022 bis zum 31.07.2024.

für den Besteuerungszeitraum 2023 bis zum 02.06.2025.

für den Besteuerungszeitraum 2024 bis zum 30.04.2026.

30. November

Dies ist der letzte Termin für den Antrag auf Änderung oder Ergänzung von Elektronischen LohnSteuerAbzugsM