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Gesundheitspolitische Veränderungen stellen Tagespflege-Einrichtungen vor neue Herausforderungen.Udo Winter analysiert die Situation, stellt Konsequenzen und Chancen aus dem Pflege-Stärkungsgesetz vor: - Wie wirkt sich das PSG II auf den Personalschlüssel aus? - Sind Gäste aller Pflegegruppen aufzunehmen? - Oder sind Tagespflege-Einrichtungen mit neuen Schwerpunkten erforderlich? Neben konzeptionellen Fragen vermittelt Udo Winter die Grundlagen für den Betrieb einer Tagespflege-Einrichtung. Von Organisation, Personalplanung, Belegungsmanagement bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Schwerpunktthemen sind: - Bedeutung und Perspektiven - Tagespflege und das Pflegestärkungsgesetz - Grundlagen - von personellen bis zu gesetzlichen Anforderungen - Wirtschaftliche Grundlagen des Betriebes einer Tagespflege - Außendarstellung
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Seitenzahl: 160
Udo Winter
Tagespflege betreiben
Neuausrichtung nach PSG 2
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Druck: Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Soltau
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ISBN 978-3-86630-121-4
eBook-Herstellung und Auslieferung: readbox publishing, Dortmundwww.readbox.net
Udo Winter
Tagespflege betreiben
Neuausrichtung nach PSG 2
Inhalt
Einleitung
Entwicklungen und Perspektiven
Stand der Tagespflege
Entwicklung der Tagespflege
Tagespflege und das Pflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz 2
Überleitung der Pflegesätze von Pflegestufen in Pflegegrade
Konzeptionelle Neuausrichtung nach dem PSG II
Aufteilung der Pflegesätze in Gruppen
Spezialisierung auf eine Zielgruppe
Aufbau von Betreuungsgruppen
Tagespflege der Zukunft
Bedürfnisorientierte Angebote
Tagespflege als integrativer Bestandteil eines Wohn- und Pflegezentrums
Dienstleistungserweiterung in der Tagespflege
Grundlagen einer Tagespflege
Personalanforderungen
Leitende Pflegefachkraft
Weitere Personalanforderungen
Gesetzliche Grundlagen für den Betrieb einer Tagespflege
Heimgesetz
Leistungs- und Qualitätsmerkmale § 84 Abs. 5 SGB XI
Tagespflegevertrag
Qualitätssicherung
Anforderungen Gesundheitsamt
Fahrdienst
Wirtschaftliche Grundlagen des Betriebes einer Tagespflege
Vergütungen
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Pflegesatzverhandlungen
Außendarstellung
Öffentlichkeitsarbeit/Angehörigenberatung
Zielsetzung/Zielgruppen
Angehörigenarbeit
Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
Werbung
Zusammenfassung
Anlagen
Anlage 1:Regelungen Landesverordnung nach § 45b, 45c SGB XI der Bundesländer (Stand Dez.2016)
Anlage 2:Personalanforderungen der Bundesländer (Stand Dez. 2016)
Anlage 3:Beispiel Stellenbeschreibung leitende Pflegefachkraft
Anlage 4:Beispiel Stellenbeschreibung stellvertretende leitende Pflegefachkraft
Anlage 5:Beispiel Stellenbeschreibung Hauswirtschaftskraft
Anlage 6:Beispiel Stellenbeschreibung Pflegefachkraft
Anlage 7:Beispiel Stellenbeschreibung Fahrer
Anlage 8:Auszug aus den Richtlinien nach § 87 Abs.3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen
Anlage 9:Beispiel Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Anlage 10:Beispiel Checkliste zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Anlage 11:Mitarbeiterinnen-Zwischengespräch
Anlage 12:Beispiel Ablauf eines Probetages
Anlage 13:Beispiel Inhaltsverzeichnis Hygienekonzept
Anlage 14:Mustertagespflegevertrag
Autor
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Einleitung
Eine Tagespflege zu planen ist eine Sache!
Eine Tagespflege zu leiten, sie erfolgreich zu betreiben, ist eine andere Sache!
Die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an eine Tagespflegeeinrichtung sind in den letzten Jahren gestiegen. Tagespflege entspricht, was die gesetzlichen Anforderungen betrifft, mehr einer vollstationären als ambulanten Einrichtungen (vergleich Heimgesetze und MuK’s1). Mit dem Bekanntheitsgrad der Tagespflege und den zusätzlichen finanziellen Entlastungen durch die Pflegekassen steigt die Auslastung der Tagespflege kontinuierlich. Das hat zur Folge, dass sich die Gästestruktur in den Einrichtungen immer wieder ändert. Leistungsempfänger des Pflegeversicherungsgesetzes mit den unterschiedlichsten Krankheitsbildern und Pflegeaufwendungen im Vergleich zu Altenpflegeheimen auf relativ geringer Fläche versorgt. Der Anteil der Gäste der Pflegestufe 3 und besonders der Anteil der Rollstuhlfahrer sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Z.B. haben größere Tagespflegeeinrichtungen (mehr als 18 Plätze) täglich bis zu fünf Rollstuhlfahrer zu versorgen. Hinzu kommt, dass die Platzzahl der Tagespflegeeinrichtungen kontinuierlich steigt. Handelte es sich vor 10 Jahren noch um Einrichtungen mit 12 Plätzen, so ist die durchschnittliche Platzzahl auf nunmehr 16 bis 18 Plätze gestiegen. Tagespflegeeinrichtungen der neuen Generation werden mit 30 Plätzen geplant und Einrichtungen mit 40 und mehr Plätzen sind keine Seltenheit.
Die Inhalte und Aufgaben einer Tagespflege vor 20 Jahren sind nicht mehr mit denen der heutigen Einrichtungen zu vergleichen. Die Leistungen einer Tagespflege aus den 90er Jahren werden heute in Betreuungsgruppen erbracht. Bei den Tagespflegeeinrichtungen der heutigen Generation handelt es sich um ganzheitliche Pflegeeinrichtungen, die sich strukturell kaum noch von vollstationären Pflegeeinrichtungen unterscheiden.
Mit den sich verändernden konzeptionellen, gesetzlichen und strukturellen Bedingungen steigt die fachliche Herausforderung und Verantwortung der leitenden Pflegefachkraft und deren Mitarbeiter. Mitarbeiter in Tagespflegeeinrichtungen müssen sich jeden Tag auf verschiedene, teilweise neue Tagespflegegäste einstellen. Nicht nur diverse Krankheitsbilder mit sehr unterschiedlichen Pflegeaufwendungen erfordern die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter. Sie müssen sich bemühen, den unterschiedlichsten Wünschen und Bedürfnissen der Gäste und Angehörigen und auch des Trägers gerecht zu werden.
Obwohl Tagespflegeeinrichtungen strukturell und gesetzlich vollstationären Pflegeeinrichtungen gleichen, unterscheiden sich die Aufgaben erheblich. Auch wenn die Kompetenzen der leitenden Pflegefachkräfte je nach Träger sehr unterschiedlich sind, so haben sie letztendlich die pflegefachliche und teilweise auch wirtschaftliche Verantwortung. Leider gibt es bisher keine spezielle Aus- oder Fortbildungen für leitende Pflegefachkräfte in Tagespflegeeinrichtungen. Pflegedienstleitungen, die die Leitung einer Tagespflege übernehmen, verfügen meistens über Erfahrungen aus dem ambulanten oder stationären Pflegebereich. Mit der Übernahme der Verantwortung einer Tagespflege besteht selten die Möglichkeit der Einweisung oder Einarbeitung. Je nachdem wann eine Pflegedienstleitung eingestellt wird, ob schon in der Planungsphase oder erst mit der Eröffnung der Einrichtung, müssen sie sich auf ihre bisherigen Erfahrungen verlassen. Gerade in der Anfangsphase ist es sehr schwierig, möglichst gleichzeitig alle Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, möglichst schnelle Optimierung der Auslastung, die Einstellung auf neue Gäste, Erfüllung der gesetzlichen qualitativen Anforderungen usw.. Aber auch leitende Pflegefachkräfte die schon lange eine Tagespflegeeinrichtung leiten, müssen sich auf immer neue fachliche und gesetzliche Änderungen einstellen.
Hinzu kommen noch die Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2). Die Einführung von fünf Pflegegraden der bisherigen drei Pflegestufen führt zu einer Differenzierung der Gästestruktur. Nach dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) werden alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüft. Das PSG 2 bringt ab 2017 die leistungsrechtliche Gleichstellung von demenzkranken und körperlich erkrankten Pflegebedürftigen: Dann werden Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die den gleichen Pflegegrad erhalten und somit ähnlich selbstständig oder unselbstständig eingeschätzt werden, Anspruch auf die gleichen Leistungen ihrer Pflegekassen haben.
Das bedeutet, dass Pflegebedürftige mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zu Pflegebedürftige mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflegerische Versorgung die Tagespflege besuchen. Die Unterschiede hinsichtlich der Betreuung und Pflege werden erheblich sein. Entsprechend werden auch die Vergütungen nach Pflegegraden sich sehr unterscheiden. Die Folge wird sein, dass Leitungskräfte hinsichtlich des wirtschaftlichen Betriebs und der fachlichen Anforderungen ein kontinuierliches Belegungsmanagement durchführen müssen.
Das hat auch konzeptionelle Auswirkungen. Es stellt sich die Frage, inwieweit Gäste aller Pflegegruppen in einer Tagespflege aufgenommen werden können. Welche Auswirkungen hat das PSG 2 auf den Personalschlüssel? Sind Tagespflegeeinrichtungen mit neuen Schwerpunkten erforderlich?
Es ist davon auszugehen dass sich die Tagespflege mit den PSG2 verändern wird. Sie wird sich konzeptionell und strukturell den neuen Gesetzmäßigkeiten anpassen müssen. Gleichzeit stehen die Mitarbeiterinnen vor neuen gesetzlichen und fachlichen Herausforderungen. Bei den folgenden Ausführungen wird versucht, mit verschiedenen Lösungsansätzen auf die Herausforderungen des PSG 2 einzugehen. Des Weiteren werden die Grundlagen für den Betrieb einer Tagespflege benannt. Es werden die wesentlichen Aspekte der Organisation, Personalplanung, Belegungsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit beschrieben.
1„Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege)“ (MuG teilstationär).
Entwicklungen und Perspektiven
Die Tagespflege als teilstationäres Pflegeangebot gibt es nunmehr seit ca. 30 Jahren. Was als Nischenprodukt und Modellprojekt begann, entwickelt sich immer mehr zu einem wichtigen Bestandteil eines ambulanten Versorgungssystems. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2) wird die Notwendigkeit einer flächendeckenden Versorgung an Tagespflegeeinrichtungen zur Sicherstellung einer ambulanten Versorgungsstruktur neu- oder wiederentdeckt. Dabei wurde schon mit Einführung der Pflegeversicherung der Nutzen des Aufbaus einer Tagespflege erkannt. Während der Anfänge der Tagespflege in den 90er Jahren als Modellprojekt war die Tagespflege mehr eine notwendige Ergänzung zur ambulanten Pflege und hatte die Funktion pflegende Angehörige zu entlasten.
Auszug aus: Die Tagespflege – Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer Vielfalt des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. (ISO) von 19992:
– Die Tagespflege ist eine notwendige Ergänzung zur ambulanten Pflege. Denn ambulante Dienste stoßen mit aufwendigeren häuslichen Betreuungen nicht selten an ihre Grenzen. Durch den flächendeckenden Ausbau von Tagespflegeeinrichtungen soll das Hilfesystem über die „klassischen“ Säulen der ambulanten und der stationären Pflege hinaus ausdifferenziert werden. Auf diese Weise können sich die Hilfestellungen stärker am individuellen Bedarf der älteren Menschen orientieren und Über- oder Unterversorgungen reduziert werden.
– Eine wichtige Funktion erfüllt die Tagespflege bei der Entlastung pflegender Angehöriger. Ihre Pflegebereitschaft soll durch regelmäßige und planbare „Verschnaufpausen“ verlängert werden. Auch die Wiederaufnahme oder Fortsetzung einer Berufstätigkeit kann ermöglicht werden. Dabei zielt das Angebot vor allem auch auf diejenigen Angehörigen, die durch die Pflege gerontopsychiatrisch Erkrankter psychisch und physisch an ihre Grenzen gelangen.
– Die Tagespflege soll auf aktivierende Pflege ausgerichtet sein und die Erhaltung oder Wiedergewinnung einer möglichst selbstständigen Lebensführung fördern (vgl. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und zur Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI). Das Angebot dient demnach nicht nur der zeitlichen Entlastung pflegender Angehöriger, sondern hat auch die individuelle Förderung des Pflegebedürftigen zum Ziel.“
Mit Zunahme ambulanter Pflegedienste war und ist das Tagespflegeangebot eine interessante Erweiterung der Angebotspalette die zu einer umfassenden Versorgung Pflegebedürftiger beiträgt und zu einem Wettbewerbsvorteil führt.
Stand der Tagespflege
Schon das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und besonders das Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG 1) haben die Entwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur erheblich vorangebracht. Das PSG 1 führt zur weiteren Stärkung besonders der Tagespflegeeinrichtungen. Die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen steigt bundesweit seit 2010 überproportional an. Das ist nicht verwunderlich, da die Tagespflege sich seit Einführung des PSG 1 wesentlich besser refinanziert.
Entwicklung der Tagespflege seit Einführung der Pflegeversicherung
Bundesland
Anzahl 19953 circa
Anzahl 20034 circa
Anzahl Mai 20165
Prozentualer Anstieg von 2003 bis 2016
Schleswig-Holstein
36
42
113
269%
Bremen
6
13
38
292%
Niedersachsen
28
135
461
342%
Mecklenburg-Vorpommern
3
32
159
497%
Brandenburg
19
32
214
668%
Berlin
25
45
88
196%
Sachsen-Anhalt
35
42
170
404%
Sachsen
22
140
300
214%
Thüringen
11
77
158
205%
Hessen
18
65
249
383%
Nordrhein-Westfalen
75
280
662
236%
Hamburg
9
16
38
238%
Rheinland-Pfalz
7
15
280
1.867%
Saarland
9
18
56
311%
Baden-Württemberg
194
260
500
192%
Bayern
119
190
773
407%
Gesamt
616
1.402
4.259
304%
Seit 2003 ist die Anzahl der Tagespflegeeinrichtungen von 1.402 auf 4.259 Einrichtungen gestiegen. Das ist bundesweit seit 2003 ein durchschnittlicher prozentualer Anstieg von 304 %. Ein überdurchschnittlicher Anstieg ist in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu verzeichnen. Der Grund, warum besonders in einigen östlichen Bundesländern die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen stieg, liegt sicher auch darin, dass besonders in den Flächenländern die wohnortnahe Versorgung Pflegebedürftiger unterdurchschnittlich ist. Schon frühzeitig haben besonders ambulante Pflegedienste erkannt, dass mit einer Tagespflege die ambulante Versorgungsstruktur verbessert werden kann.
Entwicklung der Tagespflege
Mit der Anzahl der Tagespflegeeinrichtungen ist auch die durchschnittliche Platzzahl gestiegen. In den 90er Jahren bestand eine Tagespflege aus durchschnittlich 12 Plätzen. Ab dieser Größenordnung kann eine Wirtschaftlichkeit erreicht werden. 12 Plätze sind eine optimale Gruppengröße um größtenteils dementiell Erkrankte fachgerecht zu versorgen und den Pflegebedürftigen das Gefühl der Geborgenheit und Normalität zu geben. In den letzten drei Jahren stieg die Zahl der Plätze pro Einrichtung kontinuierlich. In der Zwischenzeit sind Tagespflegeeinrichtungen mit 40 und mehr Plätzen keine Seltenheit. Selbst bei ausreichenden Räumlichkeiten ist es nur schwer möglich, bei mehr als 24 Plätzen eine bedarfsgerechte und individuelle Pflege zu gewährleisten. Die Vorstellung, dass mit der Größe der Einrichtung auch die Wirtschaftlich steigt, hat sich in der Praxis nicht bestätigt. Leider gibt es keine gesetzliche Regelung um die Platzzahl pro Tagespflegeeinrichtung zu begrenzen.
Veränderung der Platzzahl seit 1995
Bundesland
Gesamtplatzzahl 19956 circa
Durchschnittliche Platzzahl 1995 circa
Gesamtplatzzahl Mai 20167 circa
Durchschnittliche Platzzahl Mai 2016 circa
Schleswig-Holstein
400
11
1.728
15
Bremen
97
13
597
16
Niedersachsen
340
12
7.376
16
Mecklenburg-Vorpommern
36
12
2.703
17
Brandenburg
212
11
4.605
21
Berlin
330
13
1.672
19
Sachsen-Anhalt
385
11
2.380
14
Sachsen
260
12
4.500
15
Thüringen
140
13
2.528
16
Hessen
83
5
3.237
13
Nordrhein-Westfalen
1.050
14
9.930
15
Hamburg
108
12
722
19
Rheinland-Pfalz
56
8
2.520
9
Saarland
113
12
659
12
Baden-Württemberg
1.880
10
7.000
14
Bayern
1.160
10
10.049
13
Gesamt
6.650
62.206
Die derzeit absolute Anzahl an Tagespflegeeinrichtungen sagt wenig darüber aus, inwieweit der Bedarf an Tagespflegeplätzen gedeckt ist und wie viele Einrichtungen in den nächsten Jahren noch benötigt werden.
Setzt man die Platzzahl der jeweiligen Bundesländer ins Verhältnis zu der Anzahl der Pflegebedürftigen die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, so gibt es in den Bundesländern sehr große Unterschiede. Bezogen auf die in häuslicher Umgebung lebenden Pflegebedürftigen gibt es im Bundesdurchschnitt ca. 33,4 Tagespflegeplätze pro 1.000 Pflegebedürftige. Diese Werte sind nicht ganz genau, da die statistischen Zahlen der Pflegebedürftigen sich auf das Jahr 2013 beziehen und es sich bei der Platzzahl um Annäherungswerte des Jahres 2016 handelt. Trotzdem geben die Zahlen einen gewissen Trend hinsichtlich der unterschiedlichen Versorgungsstruktur in den einzelnen Bundesländern wieder.
Versorgungsstruktur: Anzahl der Tagespflegeplätze je 1.000 je Bundesland
Bundesland
Absolute Zahl Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung 20138
Gesamtplatzzahl circa
Platzzahl pro 1.000 Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung circa
Schleswig-Holstein
49.209
1.728
35,1
Bremen
16.283
597
36,7
Niedersachsen
199.405
7.376
37,0
Mecklenburg-Vorpommern
53.848
2.703
50,2
Brandenburg
79.427
4.605
58,0
Berlin
84.981
1.672
19,7
Sachsen-Anhalt
64.133
2.380
37,1
Sachsen
102.952
4.500
43,7
Thüringen
63.503
2.528
39,8
Hessen
154.310
3.237
21,0
NRW
421.168
9.930
23,6
Hamburg
33.971
722
21,3
Rheinland-Pfalz
83.821
2.520
30,1
Saarland
23.809
659
27,7
Baden-Württemberg
207.924
7.000
33,7
Bayern
223.031
10.049
45,1
Gesamt
1.861.775
62.206
33,4
Tendenziell ist die Versorgungsquote in den östlichen Bundesländern einschließlich Niedersachsen und Bremen besser, als in den anderen Ländern. Besonders in Brandenburg (58,0), Mecklenburg-Vorpommern (50,2), Sachsen (43,7), Thüringen (39,8) und Sachsen-Anhalt (37,1) kommen auf je 1.000 Pflegebedürftige die in häuslicher Umgebung leben überdurchschnittlich viele Tagespflegeplätze. Auch Niedersachen (37,0) und Bremen (36,7) schneiden überdurchschnittlich ab. Auf eine ähnliche Schlussfolgerung hinsichtlich der Versorgungsquote in den östlichen Bundesländern kommen Dr. Birgit Decker und Martin Hölscher der BFS Immobilien-Service GmbH, die die bundesweite Versorgungslandschaft und das Nachfragepotential der Tagespflege9 untersucht haben. Demgegenüber sind die Bundesländer Berlin mit 19,7, Hessen 21,0 und Hamburg mit 21,3 Plätzen unterdurchschnittlich versorgt. Besonders die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben sicherlich aufgrund des angespannten Immobilienmarktes Schwierigkeiten finanzierbare Räumlichkeiten zu finden. Hinzu kommt das im Gegensatz zum ländlichen Bereich im städtischen Bereich vielfältige Versorgungsangebote für Pflegebedürftige vorhanden sind. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben zwar eine hohe Anzahl von Tagespflegeeinrichtungen, ein Großteil der Einrichtungen ist aber mit herkömmlichen Tagespflegeeinrichtungen nicht zu vergleichen. Beispielsweise gibt es in Bayern 419 eingestreuten Tagespflegeeinrichtungen. D.h. stationäre Altenpflegeheime verfügen über zusätzlich vier bis fünf Tagespflegeplätze10. Außer in den drei genannten Bundesländern ist es in den anderen Bundesländern ausdrücklich untersagt eingestreute Tagespflegeplätze anzubieten.
Konkrete statistische Bedarfszahlen über die tatsächliche Nachfrage an Tagespflegeplätzen gibt es nicht. Trotzdem kann davon ausgegangen werden das, wenn von einer Versorgungsquote von ca. 50 Plätzen pro 1.000 Pflegebedürftige je Bundesland ausgegangen wird, noch ca. 30.000 Tagespflegeplätze fehlen. Selbstverständlich muss bei der Planung berücksichtigt werden, dass die Versorgungsstruktur innerhalb der Bundesländer regional sehr unterschiedlich ist. Besonders in Städten mit ca. 40.000 Einwohnern ist die Versorgung an Tagespflegeplätzen überdurchschnittlich. Nach meiner bisherigen Einschätzung fehlen besonders auf dem Lande noch Tagespflegeeinrichtungen, da selten ein quantitatives Angebot an vernetzten wohnortnahen Pflegeangeboten vorhanden ist. Um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, ist im Vorfeld jeglicher Planung eine qualitative Bedarfs-, Standort- und Konkurrenzanalyse zwingend erforderlich. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mentalität der Pflegebedürftigen sich in jeder Region erheblich unterscheidet.
2Sabine Kirchen-Peters unter Mitarbeit von Dr. Jürgen Stenger: Die Tagespflege – Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer Vielfalt. Ein Handlungskonzept basierend auf der Evaluation von Tagespflegen im BMG-Modellprogramm “Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen; Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. Saarbrücken November 1999; S 11”
3Quelle: AOK Pflegeheimnavigator. Udo Winter: Tagespflege – planen – aufbauen – finanzieren, Vincentz Verlag 1996
4Quelle: Pflegelotse
5Quelle: AOK-Landesverbände
6Udo Winter: Tagespflege – planen, aufbauen, finanzieren; Vincentz Verlag 1996
7Pflegelotse und BKK-Pflegeheimfinder
8Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik, Ländervergleich – Pflegebedürftige 2013
9Dr. Birgit Decker, Martin Hölscher BFS Immobilien-Service GmbH: „Gute Aussichten“; Häusliche Pflege 9/16.
10Dr. Birgit Decker, Martin Hölscher BFS Immobilien-Service GmbH: „Gute Aussichten“; Häusliche Pflege 9/16.
Tagespflege und das Pflegestärkungsgesetz
Das seit dem 01.01.2015 bestehende PSG 1 führte zu einer wesentlichen Verbesserung der Finanzierung der Tagespflege:
Finanzielle Unterstützung für Leistungen der Tagespflege nach dem PSG 111
Sachleistungen in Euro
Verhinderungspflege in Euro
Betreuungs- bzw. Entlastungsleistungen* in Euro
Pflegestufe 0 (mit Demenz)
231
1.612 bis 2.418*
104 bis 208
Pflegestufe 1