Törnführer Ostseeküste 1 - Jan Werner - E-Book

Törnführer Ostseeküste 1 E-Book

Jan Werner

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Beschreibung

Segelurlaub an der Ostsee – die schönsten Törns zwischen Lübeck und Flensburg Aus der Lübecker Bucht hinaus bis zur Insel Fehmarn und zurück ins Segler-Mekka Kiel oder in aller Ruhe immer an der Küste entlang bis in die malerische Flensburger Förde: Ein Urlaub an der Ostsee hält vielfältige Törns für Segler und Motorbootfahrer bereit. Jan Werner nimmt Sie mit in die fünf großen Sportbootreviere an der Ostseeküste Schleswig-Holsteins. Seine abwechslungsreichen Routenvorschläge führen von Travemünde bis nach Flensburg und lassen auch den Nord-Ostsee-Kanal und den Elbe-Lübeck-Kanal nicht außer Acht. Zahlreiche Tipps zum Revier und unverzichtbare nautische Informationen machen den umfassenden Törnführer zum wichtigsten Begleiter an Bord. • Alles auf dem neuesten Stand: der bewährte Törnführer in der aktualisierten 7. Auflage • Mit allen großen Sportbootrevieren der Ostseeküste Schleswig-Holsteins: Lübecker Bucht, Fehmarn, Kieler Bucht, Schlei, Flensburger Förde, Nord-Ostsee- und Elbe-Lübeck-Kanal • Alles Wissenswerte über Land und Leute und die nautischen Gegebenheiten vor Ort, Tipps zu Versorgungsmöglichkeiten und Ausflugsziele für Landgänge • Die schönsten Liegeplätze an der Ostsee sicher erreichen mit über 100 Fotos und ca. 86 farbigen Karten und Plänen Umfangreicher Törnführer für die einfache Routenplanung mit dem Boot Welche Sehenswürdigkeiten in der Lübecker Bucht sind einen Landgang wert? Und welche Vorschriften gelten beim Segeln in der Kieler Förde? Jan Werner hat alle wichtigen Infos zusammengestellt, die Sie für eine gelungene Törnplanung benötigen. Tipps zu Ausflugszielen und interessante Infos zur Region verraten Ihnen, wo sich das Anlegen besonders lohnt; zahlreiche Fotos und detaillierte Pläne helfen bei der Ansteuerung des Zielhafens. Ob kurzes Wochenende an der Ostsee oder ausgedehnter Segeltörn – mit dem Revierführer für Schleswig-Holsteins schönste Wassersportreviere sind Sie auf alles bestens vorbereitet!

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JANWERNER

OSTSEEKÜSTE 1

TRAVEMÜNDE BIS FLENSBURG

TÖRNFÜHRER

 

 

Alle in diesem Buch enthaltenen Angaben und Daten wurden von dem Autor nach bestem Wissen erstellt und von ihm sowie vom Verlag mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Gleichwohl können wir keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die hier zur Verfügung gestellten Pläne dienen lediglich zur Orientierung und nicht zur Navigation; sie ersetzen also keine See- bzw. Sportbootkarten oder andere offizielle nautische Unterlagen, deren Mitführung in aktueller Fassung wir dringend empfehlen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieses Buch viel Freude bereitet. Falls Sie Anregungen haben sollten, was wir in Zukunft noch besser machen können, schreiben Sie uns bitte an [email protected]. Korrekturen veröffentlichen wir im Interesse aller Leser unter www.delius-klasing.de auf der jeweiligen Produktseite.

7., vollständig aktualisierte Auflage

© Delius Klasing & Co. KG, Bielefeld

Folgende Ausgaben dieses Werkes sind verfügbar:

ISBN 978-3-667-12064-9 (Print)

ISBN 978-3-667-12343-5 (Epub)

Lektorat: René Stein

Umschlagvorderseite: Mauritius Images/Imagebroker

Umschlagrückseite: Christine Jacob

Innenteilfotos: Jan Werner, mit Ausnahme von Christine Jacob: S. 33, 37, 39, 47, 58, 70, 74, 80, 83, 86, 87 oben, 90, 96, 98, 99, 101, 102, 123 unten

Übersichtskarten und Hafenpläne: Christine Jacob mit Ausnahme von Inch3, Bielefeld:

Umschlaginnenseite und -rückseite

Umschlaggestaltung: Felix Kempf, fx68.de

Layout: Christine Jacob, Schwerin

Lithografie: Mohn Media, Gütersloh

Datenkonvertierung E-Book: Bookwire - Gesellschaft zum Vertrieb digitaler Medien mbH

Alle Rechte vorbehalten! Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verlages darf das Werk weder komplett noch teilweise vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

www.delius-klasing.de

Inhalt

Die Vorbereitung

Das Revier? Die Reviere!

Boot und Crew

Abstecher nach Dänemark

Mecklenburger und Lübecker Bucht

Fahrtenstrategie

Naturverhältnisse

Vom Fehmarnsund nach Travemünde

Von Neustadt direkt nach Travemünde

Auf der Trave nach Lübeck

Fehmarn

Die Insel

Der Fehmarnsund

Die Häfen

Insel-Erkundungen

Rüber nach Dänemark

Kieler Bucht

Fahrtenstrategie

Naturverhältnisse

Vom Fehmarnsund zur Kieler Förde

Kieler Förde

Eckernförder Bucht

Die Schlei

Naturverhältnisse

Fischerei

Fahrgebote

Brücken

Fahrtenstrategie

Von Schleimünde nach Schleswig

Die Rückreise

Die Flensburger Förde

Ausweichregeln

Naturverhältnisse

Fahrtenstrategie

Die Außenförde

Abstecher nach Dänemark

Auf der Innenförde nach Flensburg

Die Rückreise

Zwischen Nord- und Ostsee

Nord-Ostsee-Kanal

Elbe-Lübeck-Kanal

Register

Am Rande notiert

Die Geschichte von Haithabu

Danewerk

18. April 1864: Der Sturm auf die Düppeler Schanzen

Die Marineschule Mürwik

Flensburg – geschichtlich

Geschichte des Nord-Ostsee-Kanals

Die Vorbereitung

Das Revier? Die Reviere!

Gewiss, alle in diesem Buch beschriebenen Reviere gehören zur deutschen Ostsee. Und sie haben sicherlich vieles gemeinsam, im Grunde aber sind sie doch sehr verschieden:

Kieler Bucht und Mecklenburger Bucht bilden recht große Seeräume. Bei der Schlei, der Kieler Förde und auch dem Innenbereich der Flensburger Förde hingegen handelt es sich um sehr geschützte, ja intime Reviere.

Wohl an keiner deutschen Küste liegen so viele Boote wie hier. Es werden an die zigtausende sein, wobei es dennoch Unterschiede gibt: Die Kieler Förde wird einem geradezu überfüllt vorkommen, die Schlei dagegen eher einsam. Im Allgemeinen wird es immer Küstenfahrt sein. Es sei denn, man wollte mal einen Abstecher hinüber nach Dänemark machen. Oder die militärischen Warngebiete Todendorf und Putlos in der Hohwachter Bucht würden einen zwingen, einen weiten Schlag seewärts zu machen. Sonst aber wird man immer in Landsicht fahren.

Mit den Durchschnittswerten von Windstärke und -richtung sowie Niederschlägen – alles und vieles mehr in einer Broschüre des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (»Naturverhältnisse Ostsee«, BSH-Nr. 20032) ausführlichst dargelegt – kann man in Wahrheit wenig anfangen. Das sind eben statistische Durchschnittswerte, die über Jahre hinweg ermittelt wurden und nur im Vergleich mit einem anderen Seeraum, etwa der Nordsee, eine gewisse Aussagekraft haben. In der Praxis helfen sie wenig, zumal unser Wetter inzwischen ja verrückt spielt. Jeder hat es gespürt: Die Windstärken haben in den letzten Jahren zugenommen. Wann gab es früher im Sommer auf der Ostsee Windstärke 8?

Einheimische bezeichnen ihr Hausrevier, die Ostsee, gerne als »überschwemmte Wiese«. Wohl wahr, was die relativ geringen Wassertiefen angeht, verglichen etwa mit der Nordsee. Dass hier die Gezeiten, wiederum anders als an der Nordsee, so gut wie keine Rolle spielen, und kaum spürbar sind, ist auch wahr. Und insofern ist die Ostsee, jedenfalls der hier beschriebene Teil, nämlich der westliche Teil der westlichen Ostsee, doch ein vergleichsweise unproblematisches Gewässer.

Das gilt natürlich nicht immer, auch hier kann man gewaltig eins auf die Mütze bekommen. Und mancher Nordseesegler hat von ganzem Herzen diese kurze, steile Welle verflucht, als er zum ersten Mal auf der Ostsee unterwegs war.

Die Anreise

Die meisten, die dieses Buch zur Hand nehmen, werden ihr Boot an der Ostsee liegen haben oder sich hier eins chartern.

Wer aus der Nordsee zur Ostsee will, wird im Allgemeinen durch den Nord-Ostsee-Kanal kommen (beschrieben ab S. 171). Das sind von Brunsbüttel an der Elbe bis Kiel-Holtenau knapp 100 km. Wer sehr zügig fährt, kann das in einem Tag schaffen.

Motorboote (oder Segelboote, die den Mast legen können) können auch den Elbe-Lübeck-Kanal nehmen (beschrieben ab S. 182): von Lauenburg bis Lübeck gute 60 km. Aber: Die derzeitige maximale Durchfahrtshöhe beträgt hier nur 4,63 m, sie soll aber in den nächsten Jahren auf 5,25 m angehoben werden. Das geht für Segelboote also nur mit gelegtem Mast. Im Nord-Ostsee-Kanal hingegen ist die Durchfahrtshöhe mit 42 m geradezu gigantisch.

Törnplanung

Man sollte in einen Urlaubstörn nicht zu viel hineinpacken. Besser immer ein paar Hafentage mehr einplanen. Wenn einen schlechtes Wetter festhält, gerät man so nicht in Zeitdruck.

Die hier beschriebene Küste hat eine Länge von 214 Seemeilen. Theoretisch kann man die Distanz in einem Urlaub »machen«, aber das wäre unsinnig. Besser weniger, dafür intensiver.

Neben der Zeit, die man zur Verfügung hat, ist das Boot das entscheidende Kriterium bei der Wahl des Reviers, daneben aber auch die Erfahrung der Crew. Die Schlei ist nun einmal ein ganz anderes Gewässer als etwa die Mecklenburger Bucht.

Seekarten und andere nautische Unterlagen

Die Frage, die über Jahre ein heißes Thema war – Sportbootkarten oder die großen amtlichen Seekarten? – stellt sich dank Internet längst nicht mehr. Denn auch Sportbootkarten können problemlos von jedem selbst berichtigt werden. Sie sind von handlichem Format A2, in einer Klarsichthülle verpackt und reichen allemal aus. Für die hier beschriebenen Reviere benutzt man am besten die

Delius-Klasing-Sportbootkarten Satz 1 »Kieler Bucht und Rund Fünen«, bestehend aus zwei Überseglern, 36 Revier- und Detailkarten, in unterschiedlichem, dem jeweiligen Revier angepasstem Maßstab. Im mitgelieferten Beiheft sind Hafenpläne, Wegpunkte und andere nautische Informationen, und mit dem beiliegenden Gutscheincode kann man die Karten auch 365 Tag lang in der App »Yacht Navigator« auf PC, Tablet oder Smartphone nutzen.

Seekartenberichtigung: Was heißt das? Auf See passieren ständig Veränderungen, mal wird eine Tonne vertrieben, dann eine andere neu ausgelegt, anderswo werden Baggerarbeiten durchgeführt. Alle diese Änderungen werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erfasst und veröffentlicht.

Die Delius-Klasing-Sportbootkarten werden über einen kostenlosen Onlineservice berichtigt: www.delius-klasing.de/sportbootkarten-berichtigungen.

Das Ostsee-Handbuch des BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) ist entbehrlich. Es ist zwar ungemein informativ, auch interessant zu lesen. Ein Bootsfahrer aber muss das alles nicht wissen. Was er in der Praxis braucht, steht ausführlich genug in diesem Buch. Wer es dennoch für die hier beschriebenen Reviere anschaffen will: Es wäre das »Ostsee-Handbuch, südwestlicher Teil – Flensburg bis S-Schweden und Kołobrzeg« (BSH-Nr. 20031).

Worauf man nicht verzichten sollte, das ist der Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt, früher »Jachtfunkdienst«, jährlich neu herausgegeben vom BSH für das Seegebiet Ostsee/östliche Nordsee. Wer mit UKW ausgerüstet ist, braucht es sowieso, vor allem: Das Büchlein enthält alle Wetter- und Warndienste.

Hinweis: Es gibt eine BSH-Broschüre »Wetterund Warnfunk«, die man sich kostenlos als PDF-Datei herunterladen kann, man findet sie unter »Publikationen« auf der Seite des BSH.

Auf das Leuchtfeuerverzeichnis kann man eigentlich verzichten, denn die Leuchttonnen sind nicht mehr drin. Deren Kennung muss man jetzt aus der Seekarte entnehmen, was ausreichend ist. Allerdings: Das Leuchtfeuerverzeichnis enthält Angaben, die man nicht aus der Seekarte entnehmen kann, etwa die Höhe, Form und Farbe der Feuerträger (Leuchttürme). Ich möchte das Leuchtfeuerverzeichnis daher nicht missen. Wer es genauso halten mag: »Leuchtfeuerverzeichnis, Südwestliche Ostsee« (BSH-Nr. 4001).

Nautischer Service: Das BSH bietet unter www.bsh.de/aktdat/bm/Baden&Meer.htm die Seite »Baden & Meer«, die man ab und zu anklicken sollte. Für ausgewählte Orte: Wassertemperatur, örtliches Wetter, Sonnen(Mond-) aufgang und -untergang, Wasserstandsvorhersage etc. Sehr interessant!

Wasserstandsveränderungen: Im Gegensatz zur Nordsee verursachen die Gezeiten keine nennenswerten Wasserstandsveränderungen. Die entstehen in der Ostsee durch den Wind. Als Faustregel gilt: Bei lang anhaltenden und starken NE-Winden können die Wasserstände extrem steigen, bei lang anhaltenden SW-Winden extrem absinken. Die aktuellen Wasserstandsveränderungen für verschiedene Ostseehäfen findet man unter der Rubrik »Daten« auf www.bsh.de in »Baden & Meer« (siehe oben). Dort auch das Wetter und die Prognosen für den nächsten Tag.

Seekartennull: Kartennull (KN) oder Seekartennull (SKN) ist die Nullfläche, auf welche die Tiefenangaben in einer Seekarte bezogen sind. An der Nordseeküste mit ihren Gezeiten wurde inzwischen das vereinheitlichte Seekartennull LAT (= Lowest Astronomical Tide) eingeführt. Das ist der niedrigstmögliche Gezeitenwasserstand.

In der Ostsee, die ja kein (ausgeprägtes) Gezeitengewässer ist, gilt LAT nicht, sondern nach wie vor als Seekartennull der Mittlere Wasserstand (MW).

Boot und Crew

Ein unerschöpfliches Thema: das Boot. Ganz einfach: Welches Boot das »richtige« ist, hängt vom Revier ab. Aber wenn man nicht gerade ein Boot chartert, hat man ja keine Auswahl. Man hat sein Boot, so wie es nun einmal ist, und muss damit zurechtkommen. Nun flüchten sich Fachautoren häufig in die Formulierung, »seetüchtig« müsse es sein. Wohl wahr! Nur, was ist das? Schon die sichersten Boote sind verloren gegangen, und mit anderen, die alles andere als seetüchtig waren, wurden weite und gefährliche Reisen über den Pazifik gemeistert, siehe die »Meuterei auf der BOUNTY« und die abenteuerliche Rettungsfahrt unter Führung von Lieutenant William Bligh. Deshalb: Genauso wichtig wie die Seetüchtigkeit des Bootes ist die Erfahrung des Schiffsführers. Er ist – wie schön in diesen Zeiten – an Bord immer noch die höchste Autorität, und er trägt letztlich die gesamte Verantwortung für Schiff und Mannschaft.

Die Ausrüstung

Zur Ausrüstung kann man schon Verbindlicheres sagen:

• genug Fender (mindestens vier) und feste, auch lange Leinen

• starkes Ankergeschirr, nach Möglichkeit mit Kettenvorlauf (eigentlich unentbehrlich, denn gerade in den Förden gibt es viele gute Ankerplätze)

• Wer einen Abstecher nach Dänemark machen will, sollte einen zweiten Anker mitführen. In Skandinavien legt man oft mit dem Bug zum Steg an und bringt einen Heckanker aus.

• Petroleum-Ankerlaterne, damit einem das elektrische Ankerlicht nicht die Batterie leerzieht

• Kompensierten Kompass (selbstverständlich)

• gutes Fernglas (da man fast immer in Landsicht segelt)

• Dingi oder anderes Beiboot, damit man an Land kommt, wenn man ankert

• Echolot, unentbehrlich in den oft flachen Gewässern der Ostsee

• Ersatzkanister für den Treibstoff, denn nicht in jedem Hafen kann man Diesel bunkern (deshalb auch immer volltanken, wenn sich die Gelegenheit bietet)

• ausreichende Sicherheitsausrüstung, zumindest ohnmachtssichere Rettungswesten (für jedes Crewmitglied eine), Rettungsboje mit 20 m langer Schwimmleine (international vorgeschrieben sind mind. 30 m), Wurfleine, wenn irgend möglich eine Rettungsinsel, Notflagge (60 x 60 cm), Signalmittel (Raketen, Knaller, Leuchtkugeln)

• UKW oder NAVTEX, um Wetterberichte empfangen zu können

• Seefunkanlage, und zwar mit DSC-Controller

• Radarreflektor, möglichst hoch im Topp in Yachtstellung. Bei schlechter Sicht vom Radargerät der Berufsschifffahrt rechtzeitig erfasst zu werden, wird dadurch wesentlich erhöht

• GPS-Empfänger

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, etwa um Feuerlöscher, Bordapotheke, Taschenlampen, Bootshaken, Werkzeug, Signalflaggen, Navigationsbesteck, Log usw. Doch das ist im Allgemeinen alles auf einem Boot vorhanden, wie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Navigationslichter.

Seewetterberichte

Wer heute alles Wetterberichte anbietet und über welches Medium, das zu wissen ist fast schon eine Wissenschaft für sich. Was man davon nutzen kann, hängt letztendlich von der eigenen Ausstattung ab. Das geht von Handy bis NAVTEX. Der schon erwähnte Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt bringt das alles in einer nicht zu verbessernden Genauigkeit. Ich rate, die Ausgabe nicht zu scheuen und sich das Buch anzuschaffen.

Nautische Warnnachrichten

Die Nautischen Warnnachrichten (NWN) enthalten Angaben über alle Gefahren, Behinderungen, Einrichtungen, Veränderungen und sonstige Umstände, die Einfluss auf die sichere Schiffsführung haben können. Sie erstrecken sich auf alle Seeschifffahrtsstraßen sowie den Bereich des Festlandssockels in der Nord- und Ostsee. Die NWN werden vom Seewarndienst Emden herausgegeben, der rund um die Uhr arbeitet. Im Funkfernschreibverfahren (NAVTEX) werden sie in deutscher Sprache auf 490 kHz verbreitet (außerdem über UKW von den Verkehrszentralen mit den Lagemeldungen, s. auch »Revierdienste«).

NAVTEX: Für die Ostsee: Sendezeit 0150, 0950, 1750. Neben den Nautischen Warnnachrichten werden auch Windwarnungen, Wettervorhersagen für 12 Stunden und Aussichten für weitere 12 Stunden gebracht.

Der Deutsche Wetterdienst sendet den Seewetterbericht täglich auf der Kurzwellenfrequenz 5905 kHz und 6180 kHz um 0600–0630, 1200–1230 und 2000–2015. Auf der Internetseite des Deutschen Wetterberichtes www.dwd.de findet man weitere Wettermeldungen wie: Küstenseewetterberichte, 3-Tage-Vorhersagen, Seegangsvorhersagekarten, Windvorhersagen usw.

Für die in diesem Törnführer beschriebenen Reviere senden nachfolgende Revierdienste ebenfalls Wetterinformationen und Warnnachrichten:

Nord-Ostsee-Kanal: von der Küstenfunkstelle KüFuSt Kiel für die NOK-Weststrecke halbstündlich h+15 und h+45 auf UKW-Kanal 02, für die NOK-Oststrecke um h+20 und h+50 auf UKW-Kanal 03

Kieler Bucht: von der KüFuSt Kiel Traffic stündlich um h+00 auf UKW-Kanal 67

Fehmarn: von der KüFuSt Fehmarnbelt Traffic stündlich um h+15 auf UKW-Kanal 68

Trave: von der Küstenfunkstelle Trave Traffic stündlich um h+30 auf UKW-Kanal 13

Der Rundfunk meldet ebenfalls Seewetterberichte (Wetterlage, Vorhersage für 12 Stunden und Aussichten für weitere 12 Stunden mit Hinweisen auf Starkwind und Sturm, Trendvorhersage für weitere 3 Tage – dies nur während der Sommerzeit – und Stationsmeldungen:

Deutschlandfunk über DAB+ und DVB-S um 0105, 0640 und 1810, auch über www.deutschlandradio.de/seewetter und Ansagedienst im Telefon: 0211-34529918.

NDR Info meldet auf folgenden Sequenzen: Flensburg auf 87,7 MHz, Kiel 99,7 MHz; Lauenburg 96,8 MHz; Lübeck 95,9 MHz, jeweils um 0005 und bei Bedarf, stündlich im Anschluss an die Nachrichten.

Internationale Wettervorhersagegebiete Ostsee

B1

Bottenvik (Bay of Bothnia)

B2

Norra Kvarken (The Quark)

B3

Bottensee (Sea of Bothnia)

B4

Åland-See und Åland-Inseln (Sea of Åland and Åland Archipelago)

B5

Finnischer Meerbusen (Gulf of Finland)

B6

Rigaischer Meerbusen (Gulf of Riga)

B7

N-liche Ostsee (Northern Baltic)

B8

Mittlere Ostsee (Central Baltic)

B9

SO-liche Ostsee (Southeastern Baltic)

B10

S-liche Ostsee (Southern Baltic)

B11

W-liche Ostsee (Western Baltic)

B12

Belte und Sund(The Belts and The Sound)B13 Kattegat

B14

Skagerrak

Seewarndienst

Jeder, der von einer bisher nicht erkannten Gefahr oder Behinderung für die Schifffahrt Kenntnis erhält, muss dies auf dem schnellsten Weg direkt oder über eine Küstenfunkstelle dem Seewarndienst mitteilen: Seewarndienst Emden, Tel. 04927-1877283 (rund um die Uhr).

NDR Info Spezial Digitalradio DAB+, DVB-S Radio, über die NDR Radio App und als Livestream im Internet um 0005, 0830 und 2205.

Revierdienste

Eckernförder Bucht Schiffsverkehrsdienst (VTS): Anruf und Sicherheit, Lagemeldungen nach Erfordernis und auf Anforderung.

UKW-Kanal 16/73, Ruf Kiel Bight Traffic

Fehmarn Schiffsverkehrsdienst (VTS): Anruf und Sicherheit, Lagemeldung stündlich um h+15 und bei Erfordernis oder auf Ersuchen.

UKW-Kanal 16/68, Ruf Fehmarnbelt Traffic

Flensburger Förde Schiffsverkehrsdienst (VTS): Anruf und Sicherheit, Lagemeldungen nach Erfordernis und auf Anforderung.

UKW-Kanal 16/73, Ruf Kiel Bight Traffic

Kieler Förde Schiffsverkehrsdienst (VTS): Anruf und Sicherheit, Lagemeldungen stündlich um h+00 und bei Erfordernis oder auf Ersuchen.

UKW-Kanal 16/67, Ruf Kiel Traffic

Schlei Schiffsverkehrsdienst (VTS): Anruf und Sicherheit, Lagemeldungen nach Erfordernis und auf Anforderung.

UKW-Kanal 16/73, Ruf Kiel Bight Traffic

Trave Schiffsverkehrsdienst (VTS): Anruf und Sicherheit, Lagemeldung stündlich um h+30 und bei Erfordernis oder auf Ersuchen.

UKW-Kanal 16/13, Ruf Trave Traffic

Bundespolizei/Küstenwache

Die Boote der deutschen Küstenwache führen die Bundesfarben sowie an der Bordwand groß die Aufschrift »KÜSTENWACHE«. Die Küstenwache ist zuständig für die Überwachung der deutschen Küstengewässer. Ihre Fahrzeuge sind auf UKW-Kanal 16 ständig empfangsbereit.

Das Küstenwachtzentrum Ostsee in Neustadt/ Holstein ist inzwischen aufgelöst. Seine Aufgaben hat das neu geschaffene Maritime Sicherheitszentrum Cuxhaven übernommen. Hier sind zusammengefasst: der Zoll, die Wasserschutzpolizei, die Bundespolizei, die Marine (und andere hier nicht interessierende Behörden). Das Gemeinsame Lagezentrum See (die Einsatzzentrale des MSZ) ist rund um die Uhr erreichbar unter 030-185420-1111, die Bundespolizei unter 030-185420-2211 oder -1200.

Grenzpolizeiliche Kontrolle

Grundsätzlich gilt: Verlässt man das Bundesgebiet über eine Schengen-Außengrenze bzw. passiert man eine solche von See her, so muss man sich einer Grenzkontrolle unterziehen. Das erfolgt an den Grenzübergangssstellen. Die Schengen-Außengrenze verläuft 12 Seemeilen vor der Küste und parallel zu ihr (12-Meilen-Zone). Quert man diese Außengrenze, werden Aus- und Einreisekontrollen durchgeführt.

Für die in diesem Törnführer beschriebenen Reviere kommt das nicht infrage. Denn wir haben ja immer Küstenfahrt und werden wohl nicht über die 12-Seemeilen-Zone (deutsches Hoheitsgebiet) hinauskommen. Und damit erübrigen sich auch alle Grenzformalitäten. Das gilt natürlich auch für einen Abstecher nach Dänemark, denn unser Nachbar ist »Vollanwender« des Schengenabkommens. Das heißt: Bewegt man sich über eine Grenze dieser Staaten, so gilt das als »Binnengrenzverkehr«. Es muss in diesem Fall keine »Grenzübergangsstelle« angelaufen werden, und es bedarf auch keiner »Grenzerlaubnis«.

Alle Fragen, die mit einem Grenzübertritt zusammenhängen, kann man im Internet nachlesen: www.bundespolizei-see.de

Passpflicht

Nach wie vor ist man verpflichtet – auch im Binnengrenzverkehr –, anerkannte und gültige »Grenzübertrittspapiere« (Personalausweis, Pass, Kinderreisepass) mitzuführen.

Ausländische Staatsangehörige sollten zusätzlich in Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.

Deutscher Zoll

Bleibt man in den deutschen Hoheitsgewässern, dann hat man mit dem Zoll selbstverständlich nichts zu tun. Anders, wenn man in ein anderes Land segelt, etwa nach Dänemark, aber auch in diesem Fall hat sich alles enorm vereinfacht:

Seit 1993 sind die Zollkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) weggefallen. Waren, die man zum persönlichen Bedarf mitbringt, sind zollfrei.

Dänemark gehört zur EU. Macht man also einen Abstecher nach Dänemark, so gilt bei der Heimfahrt die obige Regel.

Frage: Was ist persönlicher Bedarf? Was gilt als Reisemitbringsel? Folgende Mengen gelten als persönlicher Bedarf – bei einem Mindestalter von 17 Jahren:

800 Zigaretten

400 Zigarillos

200 Zigarren

1 kg Tabak

10 l Spirituosen

10 l Alkopops

20 l Likörweine

60 l Schaumwein

90 l Wein

110 l Bier

Alles Theorie. Das sind Mengen, die man kaum je erreicht, wenn man aus Dänemark zurückkommt (zumal das Meiste dort sowieso teurer ist als bei uns); und deshalb ist es im Normalfall auch unnötig, sich beim Zoll zu melden. Wenn doch, siehe den blauen Kasten hier:

Zollämter

 

• Brunsbüttel:

Tel. 04852-83000

• Flensburg:

0461-144600

• Heiligenhafen:

04362-506450

• Kiel (Wik):

0431-320986

• Lübeck:

0451-7075280

• Mölln:

04542-830310

• Rendsburg:

04331-1230960

Fischerei

Fischereifahrzeugen geht man aus dem Weg, alter Grundsatz. Denn während wir zum Vergnügen auf dem Wasser sind, verdienen Fischer damit ihr Geld, und das bei härtester Arbeit.

Sie geben Signale, die zu beachten sind und die so aussehen:

Ein fischender Trawler (Kutter, der ein Schleppnetz oder anderes Fanggerät zieht), zeigt in Fahrt seine Tätigkeit so an:

•am Tage ein Stundenglas (Signalkörper als Kegelspitze nach unten und Kegelspitze nach oben)

•nachts zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere grün, das untere weiß

• ein weißes Topplicht achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht (Pflicht nur für Schiffe länger als 50 m)

• bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht

Ein fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt (fischt mit Treibnetzen oder Ringwaden), führt in Fahrt:

•am Tage ein Stundenglas

• einen Kegel (Spitze oben) an der Seite, wo ein Fanggerät ausgebracht ist (nur wenn dieses mehr als 150 m weit waagerecht ins Wasser reicht)

•nachts zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere rot, das untere weiß

• bei ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht mehr als 150 m ins Wasser reicht, ein weißes Rundumlicht an der Seite, wo das Fanggerät ausgebracht ist

• bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht

Das klingt alles ziemlich kompliziert. Dabei hält man sich an die klare und einfache KVR-Regel 18: Fischenden Fahrzeugen muss man ausweichen!

Treibnetze bestehen aus bis zu 150 Netzteilen, die miteinander zu einer sogenannten Fleet verbunden und durchschnittlich 4 bis 5 sm lang sind. Die Netze werden durch Schwimmkörper getragen und hängen etwa 6 bis 7 m unter der Wasseroberfläche. In Abständen von 35 bis 40 Netzen sind zur Bezeichnung Bojen, manchmal mit Radarreflektor oder Leuchte angebracht. Die fischenden Fahrzeuge treiben in Lee der Netze.

Reusen und Grundstellnetze gibt es überall an der Küste. Manche reichen vom Ufer aus mehrere hundert Meter weit ins Wasser hinein. Gebiete, in denen regelmäßig gefischt wird, sind in den Seekarten markiert. Man halte sich davon gut fern! Das gilt besonders nachts.

Brücken

In den hier beschriebenen Revieren gibt es folgende Brücken:

• Egernsund

• Kiel: Hörnbrücke

• Lübeck: Eric-Warburg-Brücke

• Lübeck: Eisenbahn- und Straßenhubbrücke

• Schleibrücke Kappeln

• Schleibrücke Lindaunis

• Sønderborg

Die Öffnungszeiten werden bei den einzelnen Törnvorschlägen angegeben. Es empfiehlt sich dessen ungeachtet, in den Aushang der Hafenkontore zu schauen, für den Fall, dass sich die Zeiten geändert haben sollten.

Beim Passieren einer Brücke gelten folgende Regeln:

• Man hisst zwei Flaggen (untereinander) vor, um dem Brückenwärter zu signalisieren: Mach für mich bei der nächsten Öffnungszeit die Brücke auf! (Dies allerdings ist pure Theorie; man hat noch nie jemanden gesehen, der das täte, denn der Brückenwärter sieht ja, dass man passieren will.)

Brückensignale

Für die Schifffahrt gesperrt

Brücke gesperrt, Durchfahrt verboten

Durchfahrt verboten, Öffnung wird vorbereitet

Durchfahrt erlaubt, wenn die Durchfahrtshöhe reicht, Gegenverkehr beachten

Durchfahrt erlaubt, Gegenverkehr beachten

Durchfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt

• Muss man länger vor einer Brücke warten, darf man davor ankern, muss aber einen Mindestabstand von 100 m einhalten.

• Die Berufsschifffahrt hat Vorfahrt.

• Durchsegeln ist (eigentlich) nicht gestattet, wird aber toleriert, wenn man mit einem raumen Wind zügig passiert.

Häfen

Von (fast) jedem Hafen ist in diesem Buch ein Hafenplan enthalten, jedenfalls von jenen, die sich anzulaufen lohnen. Die Pläne sind so detailliert, dass man alles Wichtige daraus entnehmen kann. Nachdem Mecklenburg-Vorpommern (siehe Törnführer »Ostseeküste 2: Travemünde bis Stettin«) enorm in Yachthäfen investiert hat, hat nun Schleswig-Holstein nachgezogen und mächtig aufgerüstet.

Wassertiefen sind in diesen Plänen nur dann angegeben, wenn sie weniger als 3 m betragen. Die Stellen, die Wassertiefen von weniger als 2 m aufweisen, sind dunkelblau, die über 2 m tiefen hellblau gedruckt.

Ob ein Platz frei ist, kann man meist an kleinen Tafeln erkennen, die am Steg hängen. Ist es eine grüne, heißt das: Der Platz ist frei. Ist es eine rote: Der Platz ist belegt. Dessen ungeachtet sollte man sich baldmöglichst nach dem Anlegen beim Hafenmeister melden. In manchen Häfen wird das Hafengeld an Bord kassiert, in den meisten aber muss man es im Hafenkontor bezahlen (= Bringschuld).

Liegegelder sind inzwischen doch recht saftig. Deshalb (und nicht allein deshalb): ab und zu mal ankern.

Ausstattung. Die meisten Häfen sind mittlerweile sehr gut ausgestattet. Duschen, saubere Waschräume und WCs gibt es nahezu überall. Die Duschen können zumeist nur mit Münzen bedient werden, die man beim Hafenmeister kaufen kann. In einigen Häfen gibt es auch Waschmaschinen und Trockner, in manchen sogar Küchen. Die meisten Häfen verfügen über Internetanschluss.

Blaue Flagge. Manche Häfen zeigen stolz an, dass sie mit einer »blauen Flagge« ausgezeichnet sind, die dann auch fröhlich im Wind flattert. Es handelt sich hier um eine europaweite Initiative, mit der Bootshäfen nach strengen Kriterien qualifiziert werden. Ein Hafen, der sich als besonders umweltfreundlich erweist, bekommt diese Auszeichnung, die immer nur für ein Jahr vergeben wird.

Ankerplätze

Soweit bekannt und erprobt, wird auf Ankerplätze hingewiesen. Die Dänen (siehe Kapitel »Die Flensburger Förde«, S. 136 ff.) haben an besonders schönen und geeigneten Ankerplätzen gelbe Ankerbojen ausgelegt, die im Herbst wieder eingezogen werden. Sie sind mit »DS« beschriftet. Zur Nachahmung empfohlen. Als Ausländer darf man allerdings nicht an diesen Bojen festmachen, es sei denn, man wäre Mitglied eines dänischen Seglervereins (was durchaus möglich ist).

Schifffahrtsvorschriften

Die üblichen Vorschriften und Verordnungen müssen dem Inhaber des obligatorischen Sportbootführerscheins See bekannt sein, als da sind die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Kollisionsverhütungsregeln, die Verkehrstrennungsgebiete, ebenso das Betonnungssystem A. Es muss also hier nicht weiter darauf eingegangen werden.

Militärische Sperr- und Warngebiete

Solche gibt es in der Ostsee relativ viele. Der Unterschied ist der: Der Aufenthalt in Sperrgebieten ist verboten, in den Warngebieten nur, wenn militärische Übungen stattfinden (dann werden sie automatisch zu Sperrgebieten).

Warngebiete sind mit gelben Tonnen gekennzeichnet, die als Toppzeichen, wenn vorhanden, ein gelbes liegendes Kreuz tragen und mit »Warn-G.« beschriftet sind.

Sperrgebiete sind mit gelb-rot-gelben Tonnen gekennzeichnet, mit einem – von oben gesehen – rechtwinkligen roten Kreuz (Spierentonnen und Stangen mit einem breiten roten Band). Toppzeichen – wenn vorhanden – ebenfalls ein gelbes liegendes Kreuz. Spierentonnen und Stangen haben immer Toppzeichen. Beschriftung: »Sperrgebiet« oder »Sperr-G.«.

Warngebiete:

• Torpedoschießbahn Eckernförde-Süd

• Aschau

• Todendorf

• Putlos

• Möltenort

• Kolberger Heide

Sperrgebiete:

• Schönhagen

• Surendorf

• Torpedoschießstand Eckernförde-Süd

• Kranzfelder Hafen, Eckernförde-Nord

• Borgstedter See

• Marienleuchte

• Jägersberg

• Friedrichsort

Mehr dazu bei den einzelnen Revierbeschreibungen.

Schiffe der Bundesmarine

Kriegsschiffe und Hilfsschiffe der Marine haben wie sonstige Schiffe die Verordnungen zur Regelung des Seeverkehrs zu beachten. Sie genießen bei den Ausweich- und Fahrregeln keine Vorrechte. Verbände von Kriegsschiffen (auch im Geleit fahrende Handelsschiffe) gelten in ihrer Manövrierfähigkeit aber als beeinträchtigt. Ihnen ist deshalb immer auszuweichen. Niemals sollte versucht werden, einen Verband zu durchfahren.

Minenräumfahrzeuge führen bei Tage drei schwarze Bälle: einen nahe dem Vormasttopp und je einen an den Enden der vorderen Rah. Außerdem das Flaggensignal »PB« (»Halten Sie Abstand von mir, ich bin beim Minenräumen«). Bei Nacht zeigen sie anstelle der drei Bälle drei grüne Rundumlichter zu Topplicht, Seitenlichtern und Hecklicht. Diese zusätz lichen Lichter werden an den gleichen Stellen geführt wie die Tagsignale. Werden diese Signale gezeigt, bedeutet es, dass es für andere Fahrzeuge gefährlich ist, sich dem Minenräumfahrzeug auf weniger als 1000 m zu nähern.

Sicherungsfahrzeuge für Unterseeboote zeigen bei Tage unter dem Signalbuch- und Antwortwimpel das Flaggensignal »NE2«. Dies bedeutet: »Fahren Sie sehr vorsichtig! U-Boote üben in diesem Gebiet.« Bei Nacht drei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere und das untere rot, das mittlere weiß. Bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht. Macht man Schiffe aus, die diese Signale zeigen, dann nichts wie weg!

Fahrzeuge in Schießübungen zeigen unter dem Signalbuch- und Antwortwimpel das Flaggensignal »NE4« (»Fahren Sie sehr vorsichtig! Halten Sie sich aus dem Schussbereich!«).

Fahrzeuge mit Tauchereinsatz zeigen das Flaggensignal »A« unter dem Signalbuch- und Antwortwimpel.

Notfälle

Den maritimen Such- und Rettungsdienst (Search and Rescue – SAR) nimmt bei uns die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wahr. Die Koordinierung der SAR-Maßnahmen erfolgt durch die Seenotleitung (MRCC) Bremen (Bremen Rescue). Die Durchführung des SAR-Dienstes obliegt den Seenotrettungskreuzern und Seenotrettungsbooten. Im Notfall ist die Seenotleitung zu verständigen (siehe blauen Kasten auf der nächsten Seite).

Seenotsignale

Auch wenn die meisten Boote heutzutage mit UKW ausgerüstet sind (oder der Skipper wenigstens ein Handy hat), sollte man einige der Notzeichen entsprechend KVR (Anlage IV) kennen:

• Langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme

• Ball über oder unter viereckiger Flagge

• Knallsignale im Abstand von einer Minute

• Dauerton eines Signalhorns

• Rote Handfackel

• Flammensignal auf dem Fahrzeug

• Orangefarbenes Rauchsignal

• Flaggensignal NC

• Fallschirm-Leuchtrakete

Zehn Sicherheitsregeln

1. Seine Fähigkeiten als Schiffsführer richtig einschätzen!

Auch wenn man den Sportbootführerschein See hat: Sicher wird man erst durch Erfahrung. Also erste Törns auf einfachen Revieren.

2. Sich mit seinem Boot richtig vertraut machen!

Prüfen Sie, ob das Boot für das vorgesehene Revier auch wirklich tauglich ist, ob es entsprechend ausgerüstet ist und ob auch alles funktioniert.

3. Boot mit den unentbehrlichen Rettungsmitteln ausrüsten!

Welche das sind, hängt in erster Linie vom Revier ab, auf dem man segelt. Unabdingbar: eine Rettungsweste für jeden, Signalmittel, um einen Notfall anzeigen zu können, Feuerlöscher, geeignete Lenzvorrichtungen, Erste-Hilfe-Ausrüstung. Und: ein starkes Ankergeschirr mit langer Leine und Kettenvorlauf.

Stationen der Rettungsflotte

In diesen 16 Häfen sind Seenotrettungsboote stationiert. Für den Fall der Fälle: Hilfe ist immer nah.

Bremen Rescue

• Tel. 0421-536870

• SAR-Alarmruf für Mobilfunknutzer: 124 124 (in allen deutschen Mobilfunknetzen ohne Vorwahl und bei eingebuchtem Gerät). Wichtig: Das Mobilfunktelefon kann auf See nicht gepeilt und somit auch nicht geortet werden. Außerdem ist die Reichweite auf See eingeschränkt.

• UKW(DSC)-Kanal 70 oder UKW-Kanal 16 oder Grenzwelle 2187,5 kHz (DSC) über Bremen Rescue Radio, Rufzeichen »Bremen Rescue«

• MMSI 002111240

Angaben im Notfall

• Schiffsname und Rufzeichen

• Position

• Zahl der an Bord befindlichen Personen

• Art des Notfalls (Leck, Feuer etc.)

• Zustand des Bootes und der Besatzung

• Wetter im Notfallgebiet

• Info über verwendete Signalmittel

4. Sich über das ausgewählte Revier umfassend informieren!

Was die hier beschriebenen Reviere betrifft, gibt dieses Buch die umfassendsten Informationen. Man sollte sich aber auch unterwegs immer auf dem Laufenden halten und die Schwarzen Bretter an den Hafenmeistereien studieren oder durch Klönschnack auf dem Steg mit Einheimischen.

5. Regelmäßig den Wetterbericht hören und auswerten!

6. Vor Beginn des Törns die Crew einweisen!

Man stelle sich einmal vor, der Schiffsführer wird ohnmächtig, das Boot gerät in Seenot, und die Mitsegler wissen nicht einmal, wo die Rettungswesten verstaut sind, geschweige denn, wie man Notsignale gibt.

7. Sicherheitsvorkehrungen treffen!Rettungsmaßnahmen üben!

Es darf gar nicht dazu kommen, dass einer über Bord geht. Deshalb: Sicherheitsgurte anlegen sowie Rettungswesten (in Dänemark obligatorisch).

8. Bei Nebel nicht ablegen, sondern im Hafen bleiben!

Wird man unterwegs von Nebel (oder schlechter Sicht) überrascht, dann raus aus dem Fahrwasser. Anker werfen. Alle 2 Minuten kräftiges Schallsignal geben!

9. Sich von der Berufsschifffahrt fernhalten!

Bedenken Sie immer, für diese Leute ist Seefahrt Arbeit, Brot und Verdienst, für uns aber Vergnügen. Also Rücksicht! Und daran denken: Segelboote dürfen beim Kreuzen die durchgehende Schifffahrt nicht behindern!

10. Immer Ausguck halten!

Tipp: Das BSH bietet im Internet umfassende Informationen unter dem Titel Sicherheit im See- und Küstenbereich zum Herunterladen.

Abstecher nach Dänemark

Wer auf der Flensburger Förde segelt, wird wahrscheinlich auch einen Schlag hinüber nach Dänemark machen, etwa zu dem schönen Hafenstädtchen Sønderborg (siehe S. 143) oder – wenn schon, denn schon – einen kleinen Törn zu der Insel Als (das ist ausführlich beschrieben in dem Törnführer »Dänemark 1: Jütland, Anholt, Læsø«).

Wenn man nach Dänemark will, ist Folgendes zu beachten:

Vereinfachter Grenzverkehr für Sportboote

In den vergangenen Jahren wurden die Vorschriften für Personen, die mit dem Sportboot die Grenzen überschreiten, sehr vereinfacht. Die Verpflichtung, einen Hafen anzulaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist, gilt für Reisen zwischen den »Schengen-Staaten« inzwischen nicht mehr. Das bedeutet: Dieser Reiseverkehr ist grundsätzlich von der Ein- und Ausreisekontrolle befreit. Dänemark ist ebenso Schengenstaat wie die Bundesrepublik Deutschland. Kontrollen sind nur erforderlich, wenn man eine Schengen-Außengrenze überschreitet. Das wäre der Fall, wenn man etwa nach Russland segeln würde. Alle anderen Ostsee-Anrainerstaaten sind Schengenstaaten, ergo auch Dänemark. Zur Erklärung: Am 25.3.2001 haben verschiedene EU-Staaten, die sogenannten Schengenstaaten, ein Abkommen (Schengener Abkommen) über einen vereinfachten Grenzverkehr geschlossen. Daher der Name (siehe auch »Grenzpolizeiliche Kontrolle«, S. 12).

Notfälle

SAR-Einsätze in den dänischen Gewässern werden durch die Seenotkoordinierungsstelle JRCC Danmark und MRCC Århus koordiniert (Tel. 004572850450). Und entsprechend zur DGzRS gibt es seit 2004 die DSRS (Dansk SøRedningsSelskab) mit 12 Stationen.

Auf See: Die dänischen Gewässer werden ohne Unterbrechung von Lyngby Radio und seinen abgesetzten Stationen überwacht; man kann also über UKW-Funk Hilfe herbeirufen: über den Notruf- und Anrufkanal 16 und über DSC auf Kanal 70 (MMSI 002191000) oder über Grenzwelle 2182 kHz.

SAR-Einsätze in den dänischen Gewässern werden durch die Seenotkoordinierungsstelle JRCC Århus (Joint Rescue Coordination Center) koordiniert (Tel. 004589433203 oder 004572850380).

Notraketen und andere Notsignale bewirken den sofortigen Einsatz des Seenotrettungsdienstes. Signalpistolen dürfen mit nach Dänemark genommen werden, es ist allerdings verboten, sie von Bord zu bringen. Die Waffenbesitzkarte muss griffbereit sein.

An Land: Über den Notruf 112 kann man die Alarmzentrale erreichen, die dann rasche Hilfe organisiert.

Rettungswesten müssen in passender Größe für jedes Besatzungsmitglied an Bord sein. Tragepflicht besteht nicht, man sieht aber, dass dänische Segler grundsätzlich die Rettungsweste tragen.

Schifffahrtsvorschriften

Die wichtigste Vorschriften sind vorgegeben mit den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Darüber hinaus gibt es noch spezielle Vorschriften für die dänischen Hoheitsgewässer:

• Ankern in engen Fahrwassern, besonders in den Linien der Richtfeuer und Leitsektoren, ist verboten. Man muss als Ankerlieger tagsüber den Ankerball setzen und nachts ein weißes Rundumlicht zeigen. In der unmittelbaren Nähe von Kabeln darf man unter keinen Umständen ankern. Unterwasserkabel gibt es natürlich sehr viele in Dänemark. Richtbaken an den Ufern zeigen an, wo ein Kabel ins Wasser führt. Den Verlauf der Kabel erkennt man in der Seekarte an roten Schlangenlinien. An den Ufern stehen Baken, an jedem Ufer immer zwei. Sie tragen als Toppzeichen eine weiße runde Scheibe mit rotem Punkt, die hintere zusätzlich noch ein auf der Spitze stehendes weißes Viereck mit rotem Rand. Man muss beim Ankern von einer Kabelführung einen Abstand von mindestens 200 m einhalten.

• Passieren zwei Fahrzeuge einander in engen Fahrwassern, muss das in die Engstelle einlaufende warten. Als einlaufendes Fahrzeug gilt dasjenige, das die grünen Tonnen an seiner Steuerbordseite hat.

• Bei Hafeneinfahrten ist das auslaufende Fahrzeug wartepflichtig.

Die Grenzen der Sperr- und Übungsgebiete sind aus den Seekarten ersichtlich. Sie sind bezeichnet mit EK plus Buchstabe plus Nummer. Schießübungen in diesen Gebieten werden in der dänischen Presse, im dänischen Seewarndienst und über Rundfunk (Danmarks Radio einen Tag vorher um 1800 GZ) bekannt gegeben. Da man als Fahrtensegler sich wohl kaum regelmäßig aus diesen Quellen informiert, sollte man auf die entsprechenden Signale achten:

• an Land ein roter Ball an einem Mast

• auf Wachfahrzeugen bei Tag drei rote Bälle, bei Nacht drei rote Lichter senkrecht übereinander

Sperrzeiten werden auch in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) im Teil »Bekanntmachungen« veröffentlicht, doch auch die wird kaum ein Segler abonnniert haben (im Internet: www.bsh.de). Das Einfachste ist es wohl, sich vor dem Auslaufen beim Hafenmeister zu erkundigen, denn der weiß sicher Bescheid. Boote, die ein gesperrtes Gebiet trotz Fahrverbots befahren, können aufgebracht und empfindlich bestraft werden.

Dänische Kriegsschiffe. In den dänischen Hoheitsgewässern ist man verpflichtet, den Aufforderungen dänischer Kriegsschiffe unverzüglich Folge zu leisten. Das gilt besonders bei Minenräumarbeiten, bei Tauch- und Schießübungen sowie Sperrungen. Formationen von Kriegsschiffen dürfen nicht durchfahren werden.

Minenräumer führen am Tag drei schwarze Bälle und bei Nacht drei grüne Rundumlichter im Dreieck. Den Abstand von 1000 m einhalten!

Wachfahrzeuge vor Schießgebieten führen am Tag drei rote Bälle, nachts drei rote Rundumlichter, senkrecht untereinander.

Flaggengebräuche sind so wie bei uns auch: Nationale und Gastlandflagge (Danebrog) führt man tagsüber und holt sie abends ein; den Danebrog fährt man unter der Steuerbordsaling.

Häfen und Liegeplätze

Innerhalb der einzelnen Törnvorschläge sind von allen wichtigen Häfen Pläne abgedruckt. Die Wassertiefen sind nur dann angegeben, wenn sie weniger als 3 m betragen. In allen dänischen Häfen wird Liegegeld erhoben, dessen Höhe sehr unterschiedlich ist. Generell aber kann man davon ausgehen, dass die Hafengebühr – wie bei uns auch – relativ hoch ausfällt, was im Übrigen ein Grund mehr sein sollte, so oft wie möglich zur Nacht vor Anker zu liegen. Leider wird auch in den dänischen Häfen – aus Kostengründen – der Mensch wegrationalisiert. Immer mehr werden Hafenmeister durch »Bezahlautomaten« (Kort-/ Billetautomat) ersetzt. Das sind Kästen mit einem Display in Dänisch, Englisch und Deutsch, an denen man sein Hafengeld, »Havnepenge«, bezahlt und auch die Marken für Duschen etc. ziehen kann.

Ist ein Liegeplatz für längere Zeit frei, so hängt am Steg in der Regel ein grünes Schild, auf dem zumeist noch vermerkt ist, bis wann der Eigner die Box nicht braucht (»Fri til …«). Ist das Schild rot, so bedeutet dies, dass der Eigner die Box nur kurzfristig verlassen hat; hier darf man also nicht festmachen (»Optaget«). Es gibt Häfen, die für Gäste feste Plätze freihalten. Solche Plätze, auch ganze Stege, sind in den Hafenplänen grün markiert. Aufforderungen des Hafenmeisters, an einem bestimmten Platz festzumachen, ist Folge zu leisten.

Das Liegegeld berechtigt zum Benutzen der sanitären und sonstigen Einrichtungen des Hafens. In vielen Yachthäfen gibt es auch Waschmaschinen und Küchen. Die dänischen Yachthäfen sind inzwischen fast durchweg hervorragend ausgestattet. Ausnahme: Fäkalien-Entsorgung. Solche Stationen gibt es nicht überall, und wenn, dann sind sie in den Hafenplänen vermerkt: Symbol wie Dieselzapfsäule, aber nicht schwarz, sondern grün. Ist ein Hafen gesperrt, so wird dies tagsüber mit einem schwarzen Ball, nachts mit drei roten Lichtern übereinander angezeigt. Ankern ist in den Häfen verboten, ebenfalls Baden.

Ankerbojen. An ausgesuchten Stellen hat der Dänische Seglerverband (Dansk Sejlunion) Anlegebojen ausgebracht. Die Bojen sind gelb, mit der schwarzen Aufschrift »DS«. An diesen Tonnen darf man als Ausländer nicht festmachen, es sei denn, man wäre Mitglied in einem dänischen Segelclub (was man werden kann).

Bootspapiere

Man benötigt lediglich ein Dokument, mit dem nachgewiesen werden kann, dass man rechtmäßig im Besitz des Bootes ist. Das kann der Kaufvertrag sein oder das Schiffszertifikat oder der Chartervertrag oder, wenn man das Boot ausgeliehen hat, das schriftliche Einverständnis des Eigners. Am besten geeignet ist der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS); er wird ausgestellt vom DSV, DMYV und ADAC.

Bootsführerscheine werden in Dänemark nicht verlangt.

Bootsversicherung

Es besteht keine Verpflichtung, für das Befahren der dänischen Gewässer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer jedoch eine hat, sollte für den Fall der Fälle die Police bzw. eine Kopie davon mitführen.

Personalpapiere. Für einen Aufenthalt in Dänemark genügt der Personalausweis (natürlich auch der Reisepass). Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen Babys und Kinder einen Kinderausweis, Kinder ab 13 Jahre benötigen einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Seit 2012 ist die Eintragung des Kindes in den Reisepässen der Eltern nicht mehr ausreichend. Die Papiere müssen bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Es hat sich bewährt, von den Ausweispapieren Fotokopien anzufertigen und sie an sicherer Stelle an Bord zu verwahren; im Falle eines Verlustes der Originalpapiere ist es dann leichter, Ersatz zu bekommen.

Konsularischer Beistand. Unsere Auslandsvertretungen gewähren deutschen Staatsbürgern im Ausland Rat und Beistand, etwa wenn der Pass weg ist oder Geld verloren ging oder geklaut wurde. Dann kann man sich an unsere Botschaft oder an das nächstgelegene Konsulat wenden.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Tysklands Ambassade

Göteborg Plads 1

DK-2150 Kopenhagen

Tel. 004535 459900

Fax 004535 267105

E-Mail über: www.kopenhagen.diplo.de/dk-de/service/kontakt-formular

Honorarkonsulate:

Ålborg

004596-328212

Århus

004528-922398

Haderslev

004573-222900

Middelfart

004564-415401

Odense

004520-197447

Ärztliche Versorgung. Grundsätzlich hat man in Dänemark den gleichen Versicherungsschutz wie zu Hause. Man muss nur in Besitz der Europäischen Versicherungskarte sein. Diese bekommt man kostenlos ausgestellt, sie befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte.

Wenn man eine ärztliche Behandlung benötigt, wendet man sich an einen Allgemeinmediziner, der als Vertragsarzt für das dänische Krankenversicherungssystem arbeitet. Nimmt man einen anderen Arzt in Anspruch, so werden die Kosten nicht erstattet. Die Vertragsärzte erfragt man bei der jeweiligen Kommune (Gemeindeverwaltung). Sprechzeiten sind im Allgemeinen von 0800 bis 1600. Außerhalb dieser Sprechzeiten wendet man sich an den örtlichen Notfalldienst (Lægevagt). Dieser ist unter den folgenden Telefonnummern zu erreichen:

Zentrale

00457013-0041

Region Havedstaden

0045183

Region Seenland

00457015-0700

Region Süd-Dänemark

00457011-0707

Region Mitt-Jütland

00457011-3131

Region Nord-Jütland

00457015-0300

Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Krankheiten ruft man wie in Deutschland die 112.

Legt man dem behandelnden Vertragsarzt vor Behandlungsbeginn die Europäische Versicherungskarte vor, so ist die Behandlung kostenlos.

Zahnärztliche Behandlungen muss man in der Regel selbst bezahlen. Bei Medikamenten ist eine Zuzahlung üblich.

Medikamente, auch solche, die bei uns frei erhältlich sind, bekommt man in den Apotheken nur auf Rezept. Eine Zuzahlung ist üblich. Öffnungszeiten der Apotheken Montag bis Freitag 0930 bis 1730, Freitag meist auch länger, Samstag von 1000 bis 1300.

Für die Erstattung der verauslagten Kosten kann man sich an die jeweilige Kommune wenden oder, einfacher, an seine Krankenversicherung. Wichtig, dass man die – quittierten! – Rechnungen vorlegen kann. Zuständig für die Abwicklung ist in Deutschland die »Deutsche Verbindungsstelle Krankenver sicherung Ausland«. Diese Stelle gibt auch das Merkblatt »Urlaub in Dänemark« heraus, das man sich aus dem Internet herunterladen kann: www.dvka.de

Geld. Dänemark hat den Euro nicht eingeführt. Münzeinheit ist die Dänische Krone (DKK). Man findet jedoch in vielen Geschäften die Preise sowohl in dänischen Kronen als auch in Euro ausgezeichnet. Mit EC- und anderen Karten kann man an den Geldautomaten rund um die Uhr Geld abheben.

Telefon. Die letzten öffentlichen Münztelefone wurden 2017 abgeschafft. Aber heute hat jeder ein Handy, und die deutschen Mobilfunkgesellschaften haben seit 2017 in der Regel eine Roamingvereinbarung mit einem dänischen Anbieter. Am besten man erkundigt sich vor der Reise bei seiner Telefongesellschaft.

Die Vorwahl für Deutschland ist 0049, für Österreich 0043, für die Schweiz 0041; danach wählt man die Ortskennzahl, lässt aber die Null davor weg, und anschließend die Nummer des Teilnehmers.

Mobiltelefone können ohne Formalitäten eingeführt und benutzt werden.

Öffnungszeiten. Prinzipiell gilt, dass die Öffnungszeiten den Inhabern der Geschäfte überlassen bleiben und von Ort zu Ort sehr verschieden sind. Im Allgemeinen gilt (auch für Postämter): Montag bis Freitag von 0900/1000 bis 1730/1800, freitags auch bis 1900/2000. Samstag bis 1200/1400/1700. Bäcker und Smørrebrød-Läden sowie Kioske haben oft auch am Sonntag geöffnet.

Zoll.Nach Dänemark. Vorab das Wichtigste: Es bedarf keiner Formalitäten für das Boot, wenn es nicht länger als zwölf Monate in dänischen Gewässern bleibt. Erst danach benötigt man eine Zollgenehmigung, und die würde dann auch längstens für zwei Jahre ausgestellt. Aber das ist abwegig für einen normalen Urlaubstörn von ein paar Wochen, und es wird nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Was Waren angeht, so kann alles, auch Alkohol und Tabak, für den persönlichen Gebrauch während des Urlaubs aus einem EU-Land, also auch aus Deutschland, zollfrei eingeführt werden. Es gelten aber bis auf Weiteres Obergrenzen:

Jede Person ab 17 Jahren darf zoll- und abgabenfrei einführen:

• 10 l (= 14 Flaschen zu 0,7 l) Spirituosen (Alkoholgehalt über 22 Vol-%)

• 20 l (= Flaschen zu 0,7 l) Dessertwein (Alkoholgehalt über 15, aber unter 22 Vol-%)

• 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein)

• 10 l Alkopops

• 110 l Bier

• 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1000 g Tabak

•Treibstoff in festen Behältern (Rumpftank) bleibt zollfrei; in tragbaren Behältern (Kanister) nur 10 l

Zollfahrzeuge können kontrollieren. Sie führen die dänische Nationale mit der schwarzen Inschrift »Kongeligt Toldflag« im weißen Streifen. Wenn man stoppen muss, wird das am Tage mit der Flagge »L« (gelb-schwarz geviertelt) und nachts mit dem Morsesignal »L« (•–••} angezeigt.