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Zwei Studentinnen sind tot und es gibt nur eine einzige Spur: eine Teppichfaser im Wald ... Die Kriminaltechniker des LKA Bayern tragen keine Uniformen und auch keine Pistolen - ihre Waffen sind die modernsten Geräte und Erkenntnisse einer hochtechnisierten Wissenschaft. Eine rätselhafte Briefbombenserie, perfide, als Selbstmorde getarnte Kapitalverbrechen, erschütternde Vergewaltigungsserien - erstmals bietet ein Buch spektakuläre Einblicke in die geheimen Methoden und Arbeitsweisen der modernen Kriminaltechnik und zeigt auf, wie vermeintlich perfekte Verbrechen am Ende doch aufgeklärt werden konnten. Physiker, Chemiker, Sprengstoff- und Handschriftenexperten, Profiler und Akustiker jagen die unbekannten Täter. Noch nie arbeitete ein deutsches Landeskriminalamt mit Genehmigung der Generalstaatsanwaltschaft so umfangreich an einem Buchprojekt, noch nie ließen die Fahnder solch einen intimen Einblick in ihre Techniken und Strategien zu. Noch nie waren Sie der Aufklärung eines Verbrechens so nahe.
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Seitenzahl: 292
Veröffentlichungsjahr: 2017
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Für Fragen und Anregungen:
1. Auflage 2017
© 2017 by riva Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH
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D-80636 München
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Fax: 089 652096
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Redaktion: Carina Heer
Umschlaggestaltung: Kristin Hoffmann
Umschlagabbildung: © Neo Edmund/Shutterstock
E-Book-Konvertierung: Carsten Klein, München
ISBN Print 978-3-86883-164-1
ISBN E-Book (PDF) 978-3-86413-157-8
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-86413-187-5
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www.rivaverlag.de
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Bei den in diesem Buch beschriebenen Beispielen handelt es sich
um wahre Kriminalfälle aus dem Freistaat Bayern,
an deren Aufklärung das Kriminaltechnische Institut
des Bayerischen Landeskriminalamts beteiligt war.
Die Namen der beteiligten Personen, von Tätern, Opfern
und Zeugen, wurden verändert.
Impressum
Anmerkung
Die ewige Versuchung
Das Kriminaltechnische Institut: Wissenschaftler, nicht Polizisten
Der CSI-Effekt – das falsche Bild
Daktyloskopie
Der Mühltal-Mord
Physik
Die Gasexplosion von Lehrberg
Formspuren
Mord auf der Uhr
Ein geheimnisvoller Tresor
Der Automatenknacker
Der Tote in der Plastikfolie
Eine verräterische Heftklammer
Ein toter Wachmann
Waffen
Ein vermisster Zahnarzt
Der Andenmord
Chemie
Der Fall Blumenstraße
Der vorgetäuschte Mord
Handschriften
»Doktor Mord«
Falsche Alibis
Die Schulaufgabe
Urkunden
Der Waldunfall
Phonetik
Schuss oder knallende Tür?
Lebendig begraben
Der TV-Beweis
Forensische Informations- und Kommunikationstechnik
Mord in Passau
Mikrospuren
Zwei tote Anhalterinnen im Wald
Ein Serienmörder
Forensische DNA-Analytik
Der Briefbombenattentäter
Zentrale Fototechnik
Die Banalität eines Motives
Am Ende bleiben die Opfer
Wissenswertes zu ausgewählten kriminaltechnischen Fachbereichen
Daktyloskopie
Physik
Formspuren
Waffen
Chemie
Handschriften
Biologie
Urkunden
Phonetik
Forensische Informations- und Kommunikationstechnik
Zeitpunkte
Ein historischer Abriss
Das Leben ist ein ewiger Kampf ums Überleben. Von der Geburt an bis zur letzten Stunde dreht sich fast alles im Leben eines Menschen um die Befriedigung unserer einfachsten Grundbedürfnisse – um Essen und Trinken. Der menschliche Organismus braucht diesen »Treibstoff«, ansonsten stirbt er innerhalb weniger Tage gleichsam ab. So war das in der Steinzeit, und so ist es – bei allem technischen Fortschritt – auch heute noch.
Im Lauf der Jahrtausende sind weitere Bedürfnisse hinzugekommen, die zu erfüllen den Menschen vor immer weitere Probleme gestellt hat. Irgendwann wollte er einen Schutz, eine Höhle, eine Hütte, ein Dach über dem Kopf. Irgendwann wollte er nicht mehr frieren, also brauchte der Mensch Feuer, Kleidung und Schuhe – und irgendwann auch einen HD-Fernseher, ein Auto und ein Smartphone. Die Entwicklung hat den Menschen über die Jahrhunderte hinweg immer anspruchsvoller gemacht, und um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, musste der Mensch immer größere Anstrengungen unternehmen. Er musste arbeiten, handeln, kalkulieren, planen – er musste sich bilden, anpassen und sich in eine immer größer werdende Gesellschaft einfügen.
Diese Gesellschaft musste sich im Lauf der Zeit und Generationen Regeln und Normen schaffen. Nur diese Normen und Regeln machten es möglich, das Chaos zu verhindern, das die Befriedigung all dieser Begehrlichkeiten und Bedürfnisse des Menschen auszulösen drohte. Das in der Steinzeit erlegte Wildschwein gehörte dem, der es gejagt hatte. Wer von Fleisch satt werden wollte, musste selbst jagen oder denjenigen, der etwas übrig hatte, davon überzeugen, das Fleisch mit ihm zu teilen. Wer später Kartoffeln oder Mais essen wollte, musste Felder bestellen oder den Bauern, die das taten, etwas geben, was diese nicht hatten: Geld, Tauschwaren oder Arbeitsleistung.
Und das ist bis heute so geblieben. Wer einen teuren Wagen fahren möchte, muss ihn normalerweise kaufen. Für das Geld, das er für diesen Kauf braucht, muss er in der Regel arbeiten, und für diese Arbeit sollte der Mensch üblicherweise auch bezahlt werden. Ein gewaltiges wirtschaftliches System ist so über die Jahrtausende hinweg entstanden. Der Mensch hat, als Grundlage dieses Systems, Normen und Gesetze entwickelt, die ein gemeinsames Mit- und Nebeneinander möglich machten. Oder eben machen sollten …
Dass dies bis in die Gegenwart hinein nicht immer funktioniert, zeigt ein einfacher Blick in die Kriminalstatistik. Hunderttausende oder vielmehr Millionen von Gesetzesübertretungen pro Jahr allein in Deutschland (laut Kriminalstatistik im Jahr 2014 knapp 6,1 Millionen Straftaten) – von einfachsten Eigentumsdelikten wie Ladendiebstählen bis hin zu brutalsten Kapitalverbrechen sind stumme oder, wenn man es so will, gar laut schreiende Zeugen einer menschlichen Gesellschaft, die es bei aller hochtechnisierten Entwicklung bis heute nicht geschafft hat, vernünftig und im gegenseitigen Respekt miteinander und nebeneinander zu leben. Womit wir letztlich wieder bei dem simplen Grundbedürfnis des Menschen nach Wasser, Brot und in heutigen Tagen gern auch nach Kreditkarten, vollen Bankkonten oder aber auch Armbanduhren mit Touchscreen angelangt wären.
Sicher, es gibt Verbrechen aus Leidenschaft. Menschen, die eine Zurückweisung oder Trennung nicht verkraften und deshalb irgendwann zu Mördern oder Totschlägern werden. Es gibt Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen straffällig oder die aus einer nicht zu kanalisierenden sexuellen Lust gewalttätig werden. Die gibt es, und davon lebt eine gewaltige Unterhaltungsbranche, die uns in Büchern oder Filmen genau von dieser Art Mensch erzählt. Geschichten, die uns in Angst und Schrecken versetzen und unserem Alltag jenen Schauer und Thrill verschaffen sollen, den das Leben gemeinhin nicht bereithält.
Es sind Geschichten von hochintelligenten Psychopathen, die mit der Exekutive ein heimtückisches Katz-und-Maus-Spiel treiben, ihre Taten bis ins letzte Detail vorausplanen und ihrer perversen Choreografie folgend die keineswegs dummen Ermittler bisweilen hilflos und ohnmächtig aussehen lassen. Das ist das Bild, das die Filmindustrie in unsere Köpfe gepflanzt hat, obwohl eigentlich jeder heute wissen müsste, dass Verbrechen in aller Regel unfassbar banal, primitiv und häufig auch auf niedrigstem Niveau einfach nur schmutzig sind. Und dass es im Grunde doch mehrheitlich um »Wasser und Brot« geht.
Dieses Buch wird nicht dazu beitragen, dass ein Straftäter seine Taten – wie auch immer diese aussehen möchten – in Zukunft perfekter und besser ausführen kann. Es wird kein Ratgeber für Räuber, Mörder oder Sexualstraftäter werden. Kein Buch, das diese Menschen schlauer und raffinierter werden lässt, weil sie es letztlich nie schaffen werden, bewusst und gezielt einer riesigen Ermittlungsmaschinerie zu entkommen, die ihnen in ihrem schlechtesten Fall mit aller Macht gegenübersteht.
Wer heute glaubt, er könnte das perfekte Verbrechen planen, ist naiv – oder überheblich, also dumm und unwissend. Wer heute mordet, vergewaltigt oder raubt, bekommt es mit einer ganzen Heerschar von Spezialisten zu tun, die versuchen werden, jedes noch so kleine Puzzleteil mithilfe modernster wissenschaftlicher Techniken zu entdecken, zu analysieren und zu einem großen Gesamtbild zusammenzusetzen, das am Ende den Weg zum Täter weist.
Biologen, Chemiker, Physiker, Ingenieure, Mediziner, Kriminologen, hochqualifizierte Experten aller Fachrichtungen werden alles tun, jene Spuren zu finden, die Straftäter ganz zwangsläufig hinterlassen haben, ganz unabhängig davon, wie viele Folgen von CSI New York, Miami oder Las Vegas diese auch gesehen haben mögen.
Dieses Buch soll einen tiefen Einblick in das Kriminaltechnische Institut des Bayerischen Landeskriminalamts bieten und an viele verschiedenen Beispielen aufzeigen, wie es den Wissenschaftlern und Fachkräften in München wirklich gelungen ist, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Das Bayerische Landeskriminalamt im Münchner Stadtteil Maxvorstadt, das 1946 als »Landeserkennungsamt Bayern« gegründet wurde, nimmt einen ganzen Häuserblock ein. Wie eine Festung mitten in der Stadt liegt es an der Maillingerstraße. Der gewaltige, verschachtelte Bau beherbergt eine riesige Behörde mit sechs großen Abteilungen, unter anderem »Polizeilicher Staatsschutz«, »Informations- und Kommunikationstechnik« oder »Ermittlungsdienst/Operative Spezialeinheiten«, 15 Dezernate und 72 Sachgebiete.
Schon im Jahr der Gründung wurde der Name wieder geändert. Aus dem »Landeserkennungsamt« wurde das »Zentralamt für Kriminalidentifizierung, Polizeistatistik und Polizeinachrichtenwesen des Landes Bayern« und 1949 das »Zentralamt für Kriminalidentifizierung und Polizeistatistik des Landes Bayern«. Der Name, der bis heute gilt, wurde schließlich im Jahr 1952 eingeführt, und seither sind die Aufgaben des »Landeskriminalamts«, gleichsam parallel zur technischen und wissenschaftlichen Entwicklung unserer Gesellschaft, permanent angewachsen.
Wer das Gebäude heute betritt, wird sich schnell wundern, wie wenig diese Behörde im Grunde nach Polizei aussieht. Uniformen, bewaffnete Männer und Frauen, Beamten in Schutzwesten, die Handschellen am Gürtel befestigt, sind so gut wie gar nicht zu sehen. Rund 1600 Mitarbeiter gehen hier ihrer Arbeit nach, ob als Kriminalbeamte, Chemiker, IT-Experten oder Phonetiker. Und wer sich durch das riesige Gebäudelabyrinth bis zur Abteilung II des Bayerischen Landeskriminalamts, zum Kriminaltechnischen Institut durchgefragt hat, wird in einer Abteilung landen, die mehr nach einem wissenschaftlichen Institut einer Universität aussieht denn nach einer Polizeibehörde. Männer und Frauen in weißen Laborkitteln, auf den Fluren der Geruch von scharfen Reinigungsmitteln und an den Türschildern eine Vielzahl akademischer Titel, die bei den Mitarbeitern dieser Abteilung auf eine langjährige universitäre Ausbildung schließen lassen.
Was die Kriminaltechnik in diesem Haus leistet, formuliert die Selbstbeschreibung der Abteilung II folgendermaßen:
»Das Kriminaltechnische Institut des Bayerischen Landeskriminalamtes hat die Aufgabe, die im Zusammenhang mit Straftaten anfallenden Spuren auszuwerten sowie sonstige Untersuchungen oder Prüfungen an Materialien, die im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt werden, durchzuführen. Zu diesen Aufgaben gehören häufig auch Untersuchungen an Tatorten mit unmittelbarer Bewertung der Spuren und mit fachkundiger Vorauswahl des anfallenden Spurenmaterials. Mit dieser Arbeit unterstützt das Kriminaltechnische Institut ermittelnde Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften und leistet wesentliche Beiträge zur Entscheidungsfindung in Strafprozessen.«
(Quelle: Broschüre des Bayerischen Landeskriminalamtes, Seite 15)
Rund 400 Mitarbeiter sind in den unterschiedlichen Bereichen beschäftigt, die sich in Chemie, Physik, Forensische DNA-Analytik, Mikrospuren/Biologie, Handschriften, Urkunden/Papier, Waffen, Formspuren, Phonetik, Forensische Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), Zentrale Fototechnik und einer Prüfgruppe für Wirtschaftsdelikte untergliedern. Sie sichern Spuren, untersuchen diese, werten sie aus und fassen die Ergebnisse ihrer Arbeiten in Gutachten zusammen, die nicht selten vor Gericht am Ende eines Falls zu einer Verurteilung beitragen.
Deshalb legen die Mitarbeiter des Kriminaltechnischen Instituts auch den allergrößten Wert auf ihre absolute Unabhängigkeit und Neutralität. Die Tatsache, dass die Kriminaltechnik organisatorisch in das Bayerische Landeskriminalamt eingegliedert ist, heißt nicht, dass die hier erstellten Gutachten tendenziös sind und zugunsten des Staats und seiner Ermittlungsbehörden ausfallen. Die Sachverständigen des Kriminaltechnischen Instituts handeln in ihrer gutachterlichen Tätigkeit vielmehr zu 100 Prozent weisungsfrei – ganz so, wie es ein privates oder universitäres Institut auch täte.
Insgesamt werden im Kriminaltechnischen Institut des Bayerischen Landeskriminalamts pro Jahr etwa 30 000 Untersuchungsanträge mit rund 60 000 Untersuchungsgegenständen oder Spuren eingereicht, was in den unterschiedlichen Sachgebieten und Laboren zu etwa 200 000 Einzelanalysen führt. Eine Auswahl dieser Analyse- und Untersuchungsmethoden soll in diesem Buch am Beispiel einiger interessanter und zum Teil auch spektakulärer Kriminalfälle, die sich in den zurückliegenden Jahren im Freistaat Bayern ereignet haben, vorgestellt werden. Namen, Orte und Jahreszahlen wurden im Sinne der Betroffenen, Hinterbliebenen und auch der verurteilten Straftäter verändert oder anonymisiert.
Ebenso werden Mitarbeiter des Kriminaltechnischen Instituts nicht namentlich genannt. Sie legen nicht nur wenig Wert auf Öffentlichkeit, sondern wollen auch nicht Gegenstand der Berichterstattung werden. Nur so und ohne jeglichen Personenkult sind sie in der Lage, ihre wissenschaftliche Arbeit zu leisten – im Auftrag der Justiz und im Dienste der Gerechtigkeit.
Dass das Fernsehen Segen und Fluch zugleich sein kann, ist gerade im Bereich der Kriminaltechnik ganz deutlich zu spüren. Mit den überwältigenden Erfolgen großer US- Serien wie Crossing Jordan – Pathologin mit Profil und der unzähligen Ableger von CSI: Den Tätern auf der Spur hat die Kriminaltechnik auch in Deutschland eine ungeheuerliche Aufmerksamkeit in der öffentlichen Wahrnehmung erfahren. Das Berufsfeld Kriminaltechnik wurde insbesondere durch die CSI-Serien weltweit einem Millionenpublikum bekannt, und es dürfte dem Bayerischen Landeskriminalamt wie auch den 15 anderen Landeskriminalämtern der Bundesrepublik Deutschland in nächster Zukunft beileibe nicht an Bewerbern auf frei werdende Stellen mangeln.
Einem Mitarbeiter der Kriminaltechnik wird in der heutigen Zeit bei privaten Anlässen oder auf Grillpartys deutlich mehr Interesse zuteilwerden, als das noch vor zehn oder zwanzig Jahren der Fall war. Er wird aber auch zu seinem Leidwesen immer wieder in Gesprächssituationen geraten, in denen er gezwungen ist, Filmfiktion und Realität voneinander zu trennen. Der hochmoderne Bereich eines kriminaltechnischen Instituts ist eben keine Filmkulisse mit schicken Räumen und ausgefallenen Science-Fiction-Apparaturen, die DNA-Analysen in Sekundenschnelle vornehmen und mit einer weltweit aktiven Datenbank abgleichen. Das ist Hollywood beziehungsweise Las Vegas oder Miami.
Auch die Münchner Kriminaltechniker wissen von vielen Fällen zu berichten, bei denen sie bei der Verrichtung ihrer Arbeit an einem Tatort in enttäuschte Gesichter – auch von Polizeikollegen – blicken müssen, die unverhohlen einräumen, dass sie mit einer Speziallampe wie in den US-Serien gerechnet hatten – oder hinterfragen, warum ein an einem Tatort gefundenes Haar nicht eben mal vor Ort in ein Gerät gelegt werden kann, das Alter, Geschlecht und im besten Fall auch noch Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer der fraglichen Person erkennen und in Sekundenschnelle ausspucken kann.
Was viele Mitarbeiter des Bayerischen Landeskriminalamts mit einem Augenzwinkern und Schmunzeln erzählen, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika mittlerweile jedoch zu einem echten Problem geworden. In dem Land, in dem Strafprozesse vor Geschworenengerichten abgehalten werden, haben Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger in zunehmendem Maß mit Geschworenenjurys zu tun, deren Lebenswirklichkeit auf dem Halbwissen von fiktionalen Kriminalserien beruht und die aus diesem Grund dann auch verstärkt auf forensische Beweise bestehen und diese deutlich stärker gewichten als andere Sachbeweise, was in manchen Fällen zu erheblichen Fehlurteilen führen kann – sei es nun am Ende ein unrechtmäßiger Schuld- oder Freispruch. Das hat zur Folge, dass in den Vereinigten Staaten mittlerweile bei der Auswahl von Geschworenen jene Kandidaten abgelehnt werden, die sich offen als Anhänger von TV-Serien wie CSI Miami oder Crossing Jordan bekennen.
Aber auch in Deutschland ist es mitunter Opfern und deren Angehörigen nur sehr schwer zu vermitteln, dass manche kriminaltechnischen Untersuchungen mitunter einfach Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen können und viele der in den Hochglanz-Forensik-Serien dargestellten Geräte in der Wirklichkeit schlichtweg nicht existieren – und möglicherweise so auch nie existieren werden.
Die in der Realität klare Aufgabenteilung innerhalb der Ermittlungsbehörden wird im Film aus spannungstechnischen Gründen einfach ignoriert. Bei CSI und anderen Film- oder Fernsehproduktionen werden die Verdachtsschöpfung, die Ermittlungen, das Einholen von Beschlüssen für Durchsuchungen, Observation, Spurensuche, Spurensicherung, Vernehmungen, Fahndungen und und und allesamt von Forensikern erledigt. Sie sind gewissermaßen die Superermittler und schreiten vom Labor direkt zur Verbrecherjagd. Doch Forensiker sind eben keine Ermittler. Sie sitzen nicht mit der Pistole am Gürtel über dem Mikroskop, um dann beim ersten wissenschaftlichen Ergebnis direkt den möglichen Täter festzunehmen.
In Wahrheit greifen die vielen unterschiedlichen polizeilichen Abteilungen bei ihrer Arbeit wie Zahnräder ineinander – auch auf internationaler Ebene, denken wir nur an Interpol. Und anders als im Film würde ein Kriminalkommissar einen gefährlichen bewaffneten Verdächtigen nicht selber festnehmen, sondern für diesen Job ein SEK-Team anfordern, das eigens für diese Aufgabe ausgebildet wurde. Völlig ausgeschlossen werden kann auf jeden Fall, dass ein Kriminaltechniker Polizeiarbeit im klassischen Sinne verrichtet. Die Waffe des Forensikers ist – wenn man es überspitzt formulieren möchte – die Wissenschaft.
Das soll natürlich nicht heißen, dass es den Tätern im wirklichen Leben in irgendeiner Form leichter gemacht wird als im Fernsehen oder auf der Kinoleinwand. Ganz im Gegenteil! Nur geschieht die Arbeit eines echten und leibhaftigen Kriminaltechnikers eben ganz ohne Filmmusik, Spezialeffekte oder Maßanzüge und gänzlich ohne Theaterschminke. Und das ist – wie die in diesem Buch beschriebenen Fälle mit Sicherheit zeigen werden – auch gut so.
Es ist genau die Geschichte des Ehepaars Erwin und Ingeborg R., die als ein Musterbeispiel für eine philosophische Abhandlung über das im Vorwort erwähnte urmenschliche Bestreben nach Wasser und Brot dienen könnte. Natürlich ging es an diesem Juniabend im Jahr 1999 nicht genau darum, sondern vielmehr um ein paar Hundert Mark und einen gebrauchten Opel. Eine Tatsache, die den Kriminalbeamten in Fürstenfeldbruck, der mit diesem Fall betraut war, bis heute umtreibt. Es sind immer dieselben Fragen, die sich ihm stellen: Warum töten Menschen für einen fast wertlosen Gebrauchtwagen und eine Brieftasche mit ein paar Geldscheinen? Und: Warum sind den Opfern dieser Wagen und eine Brieftasche so wichtig, dass sie hierfür ihr Leben riskieren?
Das Ehepaar R. ist an diesem besagten Abend auf dem Heimweg von einem Konzert im Münchner Gasteig. Sie wohnen außerhalb der Landeshauptstadt und haben, wie so viele, ihr Auto an einer S-Bahn-Haltestelle abgestellt, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach München zu fahren. Die ewige Suche nach einem Parkplatz in der bayerischen Landeshauptstadt …
Gegen 22:58 Uhr steigen sie an der Haltestelle aus, an der sie Stunden zuvor ihr Auto abgestellt haben. Es parkt an einer Unterführung, draußen ist es bereits stockdunkel. Das alte Ehepaar ist gut gelaunt, es war ein schöner Abend in München, nun werden sie noch gemütlich nach Hause fahren und am nächsten Tag ihren Freunden und Bekannten von diesem gelungen Konzertabend erzählen. Das zumindest glauben die beiden, denn sie wissen nicht, dass sie nur wenig später auf zwei junge Männer Mitte 20 treffen werden, deren Lebensumstände dergestalt sind, dass sie mit ein wenig Geld und einem Auto deutlich besser dastehen würden, als es ihnen bis dahin beschieden war.
Leichte Beute, denken die beiden Freunde aus Osteuropa. Sie halten sich schon seit ein paar Tagen in dieser Gegend auf, ziellos, ohne Geld – und tatsächlich auch hungrig. Die zwei Männer versprechen sich wenig Gegenwehr, schließlich macht das Ehepaar R., das sich gerade seinem Auto nähert, keinen allzu robusten Eindruck. Die Situation scheint günstig: Es ist dunkel, und außer den R.s ist weit und breit kein Mensch zu sehen.
Es soll eine schnelle, unkomplizierte Aktion werden: ein paar Drohgebärden, vielleicht der eine oder andere Schlag ins Gesicht, und schon hätten die beiden Kumpel das, was ihnen in diesem Augenblick am meisten weiterhelfen würde – ein Fahrzeug und etwas Bargeld. Das zumindest glauben die beiden Männer. Aber auch sie sollen sich irren.
Die zwei dunklen Gestalten nähern sich unauffällig dem älteren Ehepaar, das gerade gänzlich arglos im Begriff ist, ins Auto zu steigen. Dann geht es auch schon ganz schnell. Der eine der beiden, Radu, reißt die Fahrertür auf und fordert in gebrochenem Deutsch die Herausgabe des Autoschlüssels. Aber Erwin R. denkt gar nicht daran. Wie käme er denn dazu? Das Auto ist schließlich sein Eigentum. Er hat dafür hart gearbeitet, Geld beiseitegelegt, ist irgendwann zum Händler gefahren, hat es sich gründlich angeschaut und dann das befriedigende Gefühl genossen, das aufkommt, wenn man mit einem neuen Wagen vom Parkplatz fährt und es zu Hause vor der Tür abstellt. Nein, Erwin R. wird dieses Auto garantiert nicht hergeben. Nicht freiwillig!
Radu muss also einen Schritt weiter gehen. Die Drohgebärden haben offensichtlich versagt, also greift er doch zu anderen Mitteln. Er schlägt dem aufgebrachten und immer schneller atmenden älteren Herrn die Faust ins Gesicht und zieht ihn mit roher Gewalt von seinem Fahrersitz, auf den Boden vor dem Fahrzeug. Bevor Erwin R. wieder aufstehen kann, wird er mit weiteren harten Faustschlägen niedergestreckt. Radus Komplize Marius hat sich derweil Erwin R.s Ehefrau Ingeborg gegriffen, die noch gar nicht eingestiegen ist. Sie tut, was in diesem Fall die meisten tun würden: Sie schreit laut und verzweifelt um Hilfe, ohne zu wissen, dass in diesem Moment niemand ihre Rufe hören wird. Und während sie sieht, dass einer der beiden Männer wütend und brutal auf ihren am Boden liegenden Ehemann Erwin einschlägt, überkommt sie Panik. Sie schreit weiter, um ihr eigenes Leben und um das ihres Mannes, und genau das will der unbekannte Räuber verhindern, der sie grob von hinten packt …
An diesem Punkt werden später bei den Vernehmungen die Beschreibungen der Ereignisse auf dem Parkplatz auseinandergehen – wie so häufig, wenn es um die genaue, möglichst lückenlose Rekonstruktion eines Tatverlaufs geht. Am Ende sind es die verschiedenen Puzzleteile, die vor Gericht zusammengebracht werden müssen, um sich ein möglichst genaues Bild von den Geschehnissen an dem Tatort machen zu können.
Die Polizei geht davon aus, dass einer der beiden Täter die um Hilfe schreiende Ingeborg R. durch massive Schläge gegen Kopf und durch Gewaltanwendungen gegen ihren Hals zum Verstummen bringen wollte. Kurz darauf sollen die beiden Täter das schwer verletzte Ehepaar in ein nahe gelegenes Gebüsch geschleift haben. Zuvor jedoch nahmen sie Erwin und Ingeborg R. noch deren Wertgegenstände ab, um dann mit dem Auto des Ehepaars zu flüchten.
Der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin in München stellt später fest, dass Ingeborg R. »an den Folgen einer zentralen Lähmung bei stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Hals« verstorben ist. Darüber hinaus können die Rechtsmediziner zahlreiche Weichteilquetschungen am Schädel bis zu den Schlüsselbeinregionen und dem Nacken erkennen.
Und ihr Ehemann Erwin, der so mutig und entschlossen um sein Eigentum gekämpft hat? Der alte Mann erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und eine massive Schwellung des linken Auges. So massiv, dass er auf diesem Auge erblindet. Nach Erkenntnissen der Gerichtsmedizin München besteht bei Erwin R. aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen sogar eine »abstrakte Lebensgefahr«. Aber – er lebt, er hat, anders als seine Ehefrau, den Angriff der beiden Täter überlebt.
Die beiden Täter indes werden später, nach ihrer Verhaftung, völlig gegenteilige Aussagen zum Tatverlauf machen. Was im Übrigen ganz normal ist. Denn wenn es um die Frage des Strafmaßes geht, hören viele Freundschaften auf. Marius wird behaupten, er habe der schreienden Frau lediglich den Mund zugehalten. Sein Kumpel Radu sei dann, nachdem er mit Erwin R. fertig gewesen war, ums Auto herumgegangen und habe dort auf die Ingeborg R. eingeschlagen, die noch immer versucht habe, um Hilfe zu schreien. Radu habe so lange auf die Frau eingeprügelt, bis sie stumm zusammengesackt sei.
Radu wiederum behauptet, dass Marius sich ganz alleine um Ingeborg R. »gekümmert« habe. Er soll ihm im Auto auf der Flucht erzählt haben, dass er die Frau so lange gewürgt habe, bis sie nur noch röchelte. Danach habe er sie in das Gebüsch gezogen. Zwei Versionen, ein toter Mensch. Aber noch sind die Ermittlungsbehörden weit davon entfernt, die beiden Täter zu überführen, denn die sind zunächst einmal spurlos verschwunden. Aber es gibt eine Zeugin, die an diesem Abend doch etwas gesehen haben will ...
Noch während sich die zwei Männer mit ihren beiden Opfern in dem nahe gelegenen Gebüsch befinden, passiert eine Frau den Tatort. Sie arbeitet in einem nahe gelegenen Wirtshaus in der Küche und ist auf dem Weg in Richtung S-Bahnhof. Im Vorbeigehen vernimmt sie aus den Sträuchern abseits des Wegs merkwürdige wimmernde Geräusche. Die Passantin bekommt es angesichts der tiefen Dunkelheit mit der Angst zu tun, hastet zur S-Bahn, sieht aber – als sie sich noch einmal umdreht –, wie zwei Männer aus dem Gebüsch heraustreten. Die Augenzeugin fährt mit der Bahn nach München-Pasing und verständigt von dort aus sofort die Polizei. Das war eben noch zu der Zeit, als nicht jeder Mensch ein Mobiltelefon besaß …
Gegen Mitternacht treffen Polizei und Rettungskräfte am Tatort ein, wo sie bei Ingeborg R., die mit dem Gesicht auf dem Waldboden liegt, nur noch den Tod feststellen können. Ihr Mann indes wird wenig später mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Großhadern geflogen.
Die Zeugin, die an dem Tatort vorbeigegangen war, kann kurz darauf nur wenig detaillierte Angaben machen. Einer der beiden Männer sei etwa 1,70 Meter groß gewesen und habe kurzes blondes Haare gehabt, erklärt sie gegenüber den Ermittlungsbehörden. Der andere sei größer gewesen, erinnert sie sich. Vielleicht 1,80 Meter, mit kurzem dunklem Haar. Die beiden Männer seien, das hat die Frau noch gesehen, mit einem Wagen vom S-Bahnhof weggefahren.
Nur einen Tag nach dem schrecklichen Verbrechen meldete eine Frau am westlichen Rand von München, dass an ihrem Fahrzeug die Kennzeichen entwendet worden seien. Nichts Besonderes eigentlich, aber der Beamte, der den Diebstahl aufgenommen hatte, meldete sich bei der Kriminalpolizei, die in dem tödlichen Überfall auf das Rentnerehepaar ermittelte, denn eine Sache war höchst merkwürdig: Die Kennzeichen an dem Ford Fiesta in Pasing waren nicht etwa nur abgeschraubt worden, sondern vielmehr durch andere Nummernschilder ersetzt worden. Und zwar durch jene, die zu dem gestohlenen Wagen des Ehepaars R. gehörten.
Die Ermittlungsmaschinerie war derweil längst angelaufen. Erwin R., der sich seit der Nacht im Krankenhaus befand, war in der Zwischenzeit von den Kriminalbeamten aus Fürstenfeldbruck, in deren Zuständigkeitsbereich das Verbrechen lag, befragt worden. Und er konnte einen wichtigen Hinweis geben: In dem Tank seines Autos sei nicht mehr viel Benzin gewesen, erinnerte sich der Mann. Die Ermittler reagierten sofort: Sämtliche Tankstellen vom Tatort in Richtung München, die mit Überwachungskameras ausgestattet waren, wurden von den Beamten angefahren und etwaige Videobänder zur Auswertung sichergestellt. Die Sichtung der Aufnahmen war jedoch enttäuschend: Der gestohlene Opel der Eheleute R. war auf den Videobändern nicht zu sehen.
In der Zwischenzeit wurden auch sämtliche Gastwirtschaften im näheren Umkreis des Tatorts überprüft. Darüber hinaus wurde das Auto der R.s bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben – inklusive der in München-Pasing entwendeten Kennzeichen, aber auch hier ergab sich zunächst nichts, was als sogenannte heiße Spur taugen könnte. Die Beamten standen noch immer vor einem großen Rätsel.
Die Tage vergingen, anonymen Hinweisen wurde nachgegangen, die allesamt ins Leere liefen, bis die Ermittler etwa eine Woche nach dem Überfall auf das Ehepaar R. erstmals einen interessanten Anruf bekamen – von der Mitarbeiterin einer Bank im Münchner Umland. Sie gab an, sie habe die EC-Karte des Erwin R. per Post zugeschickt bekommen. Der Absender: eine Bank in Krefeld.
Die Beamten aus Fürstenfeldbruck nahmen sofort Kontakt mit den Kollegen der Krefelder Mordkommission auf, und deren Ermittlungen ergaben, dass die EC-Karte des Erwin R. nur zwei Tage nach dem tödlichen Überfall in der Nähe eines Geldautomaten einer Krefelder Bankfiliale gefunden worden war. Aber erneut ein Rückschlag: Der oder die Täter hatten die Bankkarte zwar in den Geldautomaten geschoben, eine Geheimzahl war jedoch nicht eingegeben worden. Und, noch viel enttäuschender: Der besagte Bankautomat war nicht videoüberwacht worden – man hatte also noch immer keinerlei Bilder von den Tätern. Aber immerhin so etwas wie eine erste Spur, und die führte nun also nach Krefeld.
Nur wenige Tage später meldete sich ein Zeuge bei der Krefelder Polizei und gab an, das in München gestohlen gemeldete Fahrzeug in einer Wohnsiedlung gesehen zu haben – es stehe da seit Tagen schon am Straßenrand.
Die ersten Gedanken der Mordermittler aus Fürstenfeldbruck und Krefeld: Observation des Opels in der Hoffnung, dass die Täter zu dem Fahrzeug zurückkehrten, und dann ein schneller Zugriff. Aber auch dieser Plan zerschlug sich schnell: An der Windschutzscheibe des Autos hing ein Werbezettel für eine Party, die schon mehrere Tage zurücklag. Somit war klar, dass der Wagen schon seit einiger Zeit nicht mehr benutzt worden war.
Der Kilometerzähler des Opels stand auf 31 650 Kilometer, der Tageszähler auf 26,3. Auch dies ergab keine neuen Erkenntnisse, da Erwin R. verständlicherweise nicht genau sagen konnte, wie viele Kilometer sein Opel zum Zeitpunkt des Überfalls auf der Uhr hatte. Aber eines war immerhin klar: Um mit einem fast leeren Tank die etwa 650 Kilometer von München nach Krefeld zu fahren, mussten die Täter unterwegs irgendwo getankt haben. Also zurück auf Los und Tankstellen auswerten, und zwar jene, die auf den Autobahnen von München nach Krefeld liegen – der A8 in Richtung Stuttgart und der A9 in Richtung Nürnberg. Eine schwierige Mission, schließlich lag die Tat schon fast zwei Wochen zurück. Würden die von der Polizei überprüften Tankstellen ihre Videoaufzeichnungen so lange archivieren?
Leider nein. Tatsächlich ergab sich, dass die meisten Bänder bereits wieder überspielt worden waren. Bis auf eine Tankstelle an der Autobahn München in Richtung Nürnberg. Der besagte Rasthof konnte die Videoaufzeichnungen des fraglichen Zeitraums tatsächlich noch vorlegen, und auf diesen Bändern stießen die Ermittlungsbeamten tatsächlich auf interessante Bilder …
Kurz nach Mitternacht, also nur wenige Stunden nach dem Überfall in der Nähe von München, war der gestohlene Opel zu sehen, wie er eine Zapfsäule anfährt. Auf den Aufnahmen zu erkennen: die in München-Pasing entwendeten Autokennzeichen! Darüber hinaus war auf dem Filmmaterial zu erkennen, wie ein etwa 1,80 Meter großer Mann mit blonden Haaren den Opel betankte, danach den Kassenraum betrat und diesen wenig später mit Lebensmitteln und Zigaretten wieder verließ. Auch war auf dem Videoband zu erkennen, dass auf dem Beifahrersitz des gestohlenen Opels eine männliche Person saß. Klare, deutliche Aufnahmen der Gesichter der beiden Tatverdächtigen? Leider Fehlanzeige.
Die Auflösung des Filmmaterials war derart schlecht, dass kaum ein brauchbares Foto der beiden Täter herauszuziehen war. Dennoch wurde versucht, aus den vorhandenen Bilddaten ein Phantombild zu erzeugen, aber das Ergebnis war für der Mordermittler in Fürstenfeldbruck alles andere als zufriedenstellend. Ein zweites Bild wurde angefertigt und schließlich zur Veröffentlichung freigegeben. Auf dem Fahndungsplakat wurde überdies eine Belohnung in Höhe von 5000 Mark ausgelobt, sollte jemand die entscheidenden Hinweise geben, die zur Ergreifung der beiden Täter führen würden.
Die Plakate wurden aufgehängt – im Bereich der fraglichen S-Bahn-Linien, in München, im Großraum Krefeld … Mitte Juli wurde das Phantombild auch in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY … ungelöst gezeigt, aber die Ergebnisse waren wenig vielversprechend. Es gingen kaum Hinweise aus der Bevölkerung ein, und wenn, dann führten sie stets in Sackgassen. Den verantwortlichen Ermittlern wurde klar, dass auch das zweite Phantombild letztlich zu ungenau sein dürfte, um von der Öffentlichkeit vernünftige Hinweise zu bekommen. Aber was tun?
Beim Bayerischen Landeskriminalamt in München waren Ende der 90er-Jahre die technischen Möglichkeiten leider nicht gegeben, um aus den schlechten Videoaufnahmen von der Raststelle ein besseres Foto zu erstellen. Aber man wusste, dass es bei der Landespolizeidirektion Stuttgart eine erkennungsdienstliche Pilotgruppe gab, die auf die Verbesserung der digitalen Bildaufbereitung spezialisiert war, und so gingen die Videoaufnahmen zur Auswertung nach Baden-Württemberg.
Und tatsächlich, den Stuttgarter Beamten gelang es, aus dem schlechten Ausgangsmaterial ein einigermaßen klares Bild zu erstellen, welches dann sofort auf ein neues Fahndungsplakat gedruckt wurde. Die Belohnung wurde auf 10 000 Mark erhöht, und die ZDF-Erfolgssendung Aktenzeichen XY … ungelöst berichtete erneut. Nach der zweiten Ausstrahlung gingen weit mehr als 100 Hinweise auf mögliche Täter ein, aber: Kein einziger führte zu den beiden Unbekannten. Es war Zeit für den nächsten Schritt: Rasterfahndung!
Den Beamten in Bayern schien klar, dass es zwischen dem Tatort an der Münchner Peripherie, dem Ort des Kennzeichendiebstahls in Pasing und dem Fundort des gestohlenen Wagens, Krefeld, einen Zusammenhang geben musste. Daraufhin wurde in München ein richterlicher Beschluss für eine Rasterfahndung beantragt – und von den Richtern schließlich auch genehmigt.
Bei der Rasterfahndung werden mutmaßlich infrage kommende Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach bestimmten Merkmalen sucht, von denen angenommen wird, dass sie womöglich auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es hierbei, die Zahl der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung ja keine namentlich bekannte Zielperson gibt.
Dieses Fahndungsinstrument wurde bei der Einführung kritisch gesehen, weil in dieser Praxis die Aufhebung der Unschuldsvermutung verborgen scheint, weil sämtliche Personen, auf die bestimmte Merkmale zutreffen, überprüft werden. Erst in einem zweiten Schritt, durch eine polizeiliche Überprüfung, in der versucht wird, einen Anfangsverdacht zu begründen, wird am Ende festgestellt, ob weitere Ermittlungen gegen die fraglichen Personen überhaupt geführt werden können.
Den Ermittlern in Fürstenfeldbruck, die den Überfall auf Ingeborg und Erwin R. zu klären versuchten, wurde dieses Instrument mit richterlichem Beschluss als Ultima Ratio zur Verfügung gestellt. Vom Statistischen Landesamt wurden in Kooperation mit der Stadt München alle Datensätze von jenen Menschen bereitgestellt, die in den zurückliegenden Jahren aus dem Großraum München in die Gegend von Krefeld verzogen waren und umgekehrt.
Etwa 200 Datensätze kamen auf diese Art und Weise zusammen, das Ergebnis indes war eine einzige Enttäuschung. Auch die Rasterfahndung konnte keinen Hinweis auf die unbekannten Täter liefern.
Blieben als letztes Mittel die Ergebnisse der Spurensicherung. Aber die Ermittler mussten recht schnell feststellen, dass die beiden Tatverdächtigen äußerst sorgsam vorgegangen waren. Obzwar auf den Bildern der Tankstellen-Überwachungskameras erkennbar war, dass die beiden Unbekannten Zigaretten gekauft hatten, war in dem in Krefeld sichergestellten Opel kein einziger Stummel im Aschenbecher zu finden. Die beiden Männer hatten offenbar wertvolle Spuren beseitigt, bevor sie das gestohlene Auto in einer Wohnsiedlung zurückließen. Das Armaturenbrett, Lenkrad, Schalthebel und so weiter waren abgewischt, und auch von den auf dem Autobahnrasthof gekauften Lebensmitteln waren keinerlei Verpackungsmaterialien mehr zu finden.
Einzig an dem Kennzeichen des Opels, das die Täter noch in der Tatnacht gegen das Nummernschild eines in München-Pasing abgestellten Ford Fiesta ausgetauscht hatten, konnten die Spurensicherungsexperten das Fragment eines Fingerabdrucks erkennen. Außerdem zwei punktförmige Blutantragungen, aus denen tatsächlich DNA gewonnen werden konnte.
Die Desoxyribonukleinsäure, abgekürzt DNS und international als DNA bekannt, befindet sich in jeder einzelnen Zelle des menschlichen Körpers – ob es sich nun um Blutzellen, Haare oder gar feinste Hautschuppen handelt. Diese DNA ist absolut einzigartig und individuell, vergleichbar dem Fingerabdruck eines Menschen.
In kriminaltechnischen Laboren wird die DNA zur Untersuchung von anderen Bestandteilen des Bluts oder eines Haars getrennt. Wie das funktioniert, könnte man im Grunde zu Hause in der Küche am Beispiel einer Banane selbst nachvollziehen: Man verrührt in einem Glas Spülmittel mit Salz und gibt ein Stück geschälte Banane dazu, püriert das Ganze und lässt es rund zehn Minuten stehen. Danach füllt man den Brei in einen Teefilter und hängt ihn über ein leeres Glas, woraufhin langsam eine Flüssigkeit durchsickert. In diese Flüssigkeit gießt man dann etwas Brennspiritus, und sofort bilden sich weiße Fäden. Diese Fäden, gleichsam durch den Brennspiritus ausgeflockt, sind die DNA einer Banane.
Die DNA, die die Ermittler aus den Blutantragungen hatten gewinnen können, war wiederum völlig identisch mit jener der Blutanhaftung, die auf der Innenseite des Sakkos von Erwin R. sichergestellt werden konnte, was zu der Annahme führte, dass der Täter, der den Rentner Erwin R. überwältigt hatte, auch am Kennzeichentausch beteiligt war.
Das Fragment des Fingerabdrucks von dem ausgetauschten Autokennzeichen wurde in einem Suchlauf mit den Daten von AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) abgeglichen, aber hier führte der Abgleich leider zu keinem Treffer.
Die sichergestellte DNA wiederum wurde mit dem damals vorhandenen deutschen Bestand abgeglichen. Auch diese Abfrage ergab keinen Treffer. Dann wurde die Formel an jene europäischen Ländern weitergegeben, die Ende der 90er-Jahre eigene DNA-Datenbanken besaßen – Österreich, die Niederlande, Großbritannien und Schweden. Auch hier: nichts. Würde der Fall zu den Akten der ungelösten Fälle kommen, nachdem man wirklich alles versucht hatte und jeder Spur nachgegangen war? Es sah ganz danach aus …
Zumindest bis Ende März 2000. Bis der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck vom Sachgebiet Daktyloskopie des Bayerischen Landeskriminalamts in München mitgeteilt wurde, dass ein neuerlicher Suchlauf der an dem Autokennzeichen gesicherten Fingerspur im AFIS nun doch einen Treffer ergeben habe. Der Teilabdruck passe zu einem 25-jährigen Mann aus Moldawien. Sein Name: Radu C. Ein Volltreffer!
Aber noch war man nicht am Ziel. Zunächst einmal wurde umgehend die Bundesgrenzschutzinspektion (BGSI) Bärnau kontaktiert, die knapp ein Jahr zuvor die Fingerabdrücke des Radu C. abgenommen hatte. Die Beamten aus Fürstenfeldbruck wollten die genaueren Umstände wissen, wie und weshalb Radu C. in das AFIS gekommen war. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Radu C. war zusammen mit seinem Freund Marius R. bei dem Versuch, über die grüne Grenze von Tschechien nach Deutschland zu gelangen, in der Nähe von Waldsassen von Beamten des Bundesgrenzschutzes aufgegriffen worden. Die beiden Männer waren, wie in solchen Fällen üblich, erkennungsdienstlich behandelt und danach zurück nach Tschechien gebracht worden. »Erkennungsdienstlich behandelt« heißt: Es wurden die Personalien aufgenommen, es wurden Fotos gemacht – und Fingerabdrücke aller zehn Finger abgenommen. Eine DNA-Probe wird in Deutschland jedoch nur auf Basis eines richterlichen Beschlusses genommen, und dieser Beschluss lag im vorliegenden Fall nicht vor, was auch verständlich ist, denn für die Beamten vom Bundesgrenzschutz hatten die beiden Männer aus Moldawien lediglich versucht, unerkannt nach Deutschland zu gelangen. Und das ist nun mal, auch wenn das in Deutschland mittlerweile viele Menschen anders sehen, kein schweres Verbrechen.
Die Grenzschutzbeamten machten aber noch etwas anderes – nämlich Fotokopien der Pässe und von einem kleinen Notizzettel, den einer der beiden in seiner Geldbörse mitführte.
