unglauliche Kurzgeschichten - Georg Acker - E-Book

unglauliche Kurzgeschichten E-Book

Georg Acker

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Beschreibung

Drei sehr ungewöhnliche Kurzgeschichten: in der ersten geht es um die Kontrolle der Überbevölkerung. in der zweiten um einen frustrierten Werbefachmann. in der dritten um einen bewohnten fernen Planeten, auf dem rätselhafte Dinge passieren. Scheinbar zusammenhanglos zieht sich dennoch ein roter Faden durch alle drei Geschichten. Es geht um ernste Probleme menschlichen und außerirdischen Daseins

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Veröffentlichungsjahr: 2017

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Inhalt Die Zulassunsstelle Murmeltiertage Die rätselhafte Bläue Impressum Deutsche Erstausgabe Für die Originalausgabe: Copyright@ 2017 by Georg Acker Lektorat/Korrektur: Das Werk einschließlich aller Inhalte ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Reproduktion (auch auszugsweise) in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder anderes Verfahren) sowie die Einspeicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung mithilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers untersagt. Alle Übersetzungsrechte vorbehalten. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, alle Rechte bleiben vorbehalten. Dies ist ein fiktives Werk. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind nicht beabsichtigt und rein zufällig.Die Zulassungsstelle 

 

 

 

 

Bergfeld klopfte an die Tür und trat, ohne auf mein „Herein“ zu warten ins Bürozimmer. „Chef, stellen Sie sich vor, es hat doch tatsächlich wieder jemand gewagt einen Antrag zu stellen.“ Ich blickte erstaunt auf. Das letzte Mal als wir einen Antrag zu bearbeiten hatten, war vor mehr als einem halben Jahr gewesen.

Wer konnte bloß so dumm sein und es erneut wagen?

Mit Grausen dachte ich an die altertümlichen Zeiten zu Beginn des 3. Jahrtausends zurück, als es noch erlaubt war, Kinder ohne vorherige Reinkarnationserlaubnis einfach so in die Welt zu setzen. Damals gab es noch reichlich Entbindungsstationen, entsprechende Kliniken und Hebammen. Nein, nicht nur, daß es damals keiner Erlaubnis bedurfte. Man förderte das „Kinder kriegen“ sogar noch durch die Zahlung sogenannter Kindergelder! Mein Gott, was hatten wir doch für wahrhaft schwachsinnige Politiker. Sehenden Auges steuerten sie die Welt in den Abgrund. Je mehr Erdbewohner, desto größer die Knappheit, desto mehr Enge, desto mehr Staus, desto mehr Konflikte usw.

Erst 2009, als die Partei Perspektive der Zukunft, die PdZ an die Regierung kam, wurde alles anders. Der neue Bundeskanzler Jörg Konz sorgte schon kurz nach seinem Amtsantritt dafür, daß unsere Behörde, die Reinkarnations-Zulassungsstelle, ins Leben gerufen wurde. 

Und mit mir, Fred Sagmeister, hatte er auch sofort die richtige Wahl zur Besetzung der Stelle zum Chef der Behörde getroffen. Natürlich war auch das Kindergeld sofort gestrichen worden.

Zusätzlich wurde das unerlaubte „Kinder kriegen“, d.h. ohne daß hierfür eine Genehmigung erteilt worden wäre, mit einem neuen Paragraphen unter Strafe gestellt. Hatte jemand ein illegales Kind zur Welt gebracht, so wurde die betreffende Person zu einer Geldbuße von mindestens 30 Tagessätzen à 100 € verurteilt. Über die weitere Unterbringung des Kindes wurde dann – je nach Fall – von unserer Behörde entschieden. Hatte jemand gar ein zweites Mal ein illegales Kind zur Welt gebracht, so war eine Haftstrafe ohne Bewährung von wenigstens 6 Monaten unvermeidlich.

Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten: die Geburtenzahlen gingen drastisch zurück. Die Zeiten überfüllter Schulen und Kindergärten gehörten der Vergangenheit an. Den Möchte-Gern-Eltern, die meist ohnedies nur aus purer Langeweile einen Kinderwunsch gehegt hatten, hatten wir endlich mit Erfolg einen Riegel vorgeschoben.

Alle Anträge gingen über meinen Schreibtisch! Und von durchschnittlich 42.000 Änträgen im Jahr, hatte ich gut 90% abgelehnt. So mancher wurde bereits durch die hohe Bearbeitungsgebühr von 2.500 € pro Antrag abgeschreckt. Heute, 2015, können wir Stolz auf eine Zwischenbilanz, einem Bevölkerungsrückgang auf 71 Millionen zurückblicken.

 

„Chef, eine gewisse Katrin Grobjahn ist die Antragstellerin.“ Mit diesem Satz hatte Bergfeld mich wieder in die Gegenwart zurückgeholt. Er reichte mir das ausgefüllte Antragsformular.

„Nun, wir werden es prüfen“, meinte ich in ernstem Ton und warf einen ersten Blick auf die gemachten Angaben der Antragstellerin. Geboren war sie am 5.2.1985, also inzwischen 30 Jahre alt. In der Spalte Begründung hatte sie angegeben, sie habe ein Recht darauf Mutter zu werden. Die Geburt sei ein natürlicher Vorgang und Kinder eine Bereicherung. Daher dürfe ihr Antrag nicht abgelehnt werden.