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Steigt ein junger Mensch in die Ausbildung, das Studium oder den Beruf ein, sollten einige Bereiche wie Berufsunfähigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit und weitere abgesichert werden. Auch wenn viele Ereignisse weit in der Zukunft liegen ist genau jetzt die richtige Zeit, über Vorsorge nachzudenken. Dazu sind einige grundlegende Überlegungen anzustellen. Diese werden hier dargestellt.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 32
Veröffentlichungsjahr: 2020
Einleitung
Pflichtversicherungen
Betriebliche Unfallversicherung
In welchen Bereichen Vorsorge getroffen werden muss
Risikokompetenz im Alltag- ein Beispiel
Krankenversicherung ist gesetzlich Pflicht
Pflegeversicherung
Berufsunfähigkeits-versicherung
Höhe der vereinbarten BU- Rente
Erwerbsunfähigkeitsrente
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Entbindung von der Schweigepflicht
Unterschiedliche Gefährdung
Handwerkerin mit hohen Monatsbeiträgen
Studentin mit niedrigen Monatsbeiträgen
Tarife mit Beitragsrückgewähr
Existenzschutzversicherung
Rentenversicherung
Warum die Rentenversicherung keine Versicherung ist
Warum der Generationenvertrag kein Vertrag ist
Private Altersvorsorge
Neues Geld von der Notenbank landet bei Aktien und Anleihen
Fondsgebundene Rentenversicherung
Ein halbes Jahrhundert ist eine lange Zeit
Argument Steuervorteile
Im Rentenalter gibt es oft Angehörige
Wo die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber der privaten im Vorteil ist
Lebensversicherung
Das Wichtigste zum Schluss
Was Sie tun sollten:
Was Sie nicht tun sollten:
Hilfe holen
Honorarberatung auch im Leistungsfall
Literaturempfehlungen
Haftungsausschluss
In diesem Buch sollen Grundüberlegungen abseits aller Tarifvergleiche und detaillierter Fragen zu den Vertragsbedingungen betrachtet werden. Für die Vertragswerke gilt:
Sorgfältig lesen. Lochen und abheften allein genügt nicht!
Wem solche Formulierungen und Formulare ungewohnt oder zuwider sind, der sollte sich gebührenpflichtige Beratung dazu holen von jemandem, der
keine
Versicherungen verkauft
Der Abschluss von Vorsorgeversicherungen wie Pflege, Rente, Berufsunfähigkeit erfordert größte Aufmerksamkeit. Anders als bei der KFZ Versicherung können sie nicht jährlich ohne Nachteile wechseln. Sie können im Prinzip überhaupt nicht wechseln. Sie können zwar kündigen und damit den gesamten oder fast den gesamten Versicherungsschutz verlieren. Meist können Sie jedoch nicht sinnvoll eine andere Versicherung beginnen, weil die Vorteile des jungen Eintrittsalters nun verloren sind.
Und sie versichern hier auch kein Auto, dass sie in 8 Jahren wieder verkaufen, sondern sich und Ihr Leben, und das manchmal für mehr als ein halbes Jahrhundert.
Wenn ein junger Mensch in den Beruf einsteigt, steht sie vor der Frage, welche Versicherungen sie über die Pflichtbeiträge hinaus abschließen sollte. In der Krankenkasse und meist auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie i.d.R. pflichtversichert.
Damit steht ihr nach dem fünften Beitragsjahr eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu, wenn sie durch Unfall oder Krankheit so stark eingeschränkt sein sollte, dass sie dauerhaft, mindestens sechs Monate, nicht länger als sechs Stunden (Teilrente) oder drei Stunden (Vollrente) in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kann. Diese Rente ist allerdings sehr gering und die Zugangsvoraussetzungen sind hoch. Da muss es einem Menschen schon wirklich extrem schlecht gehen, um diese Rente zu bekommen. Es gibt diese Fälle z.B. bei einer schweren Immunerkrankung oder Krebs. Wir wollen nicht hoffen, dass das bei unserer jungen Berufseinsteigerinn irgendwann eintritt. Tatsächlich ist das statistisch gesehen auch die Ausnahme.
Erleidet sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einen Unfall, bekommt sie von der Berufsgenossenschaft, sofern der Betrieb, in dem sie Arbeitet, in einer solchen Pflichtmitglied ist, ebenfalls eine Rente. Diese ist deutlich höher, als die Erwerbsminderungsrente und bietet tatsächlich eine gewisse Absicherung der Grundbedürfnisse. Der Leistungsfall tritt aber nur ein, wenn es ein Arbeitsunfall war. Dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung. Dieser Versicherungsschutz ist folglich nur eine Absicherung gegen sehr spezielle Gefahren.
Alle Freizeitunfälle, ob nun beim Sport oder im Autounfall oder auch die klassische Kletterei auf einem dafür ungeeigneten Stuhl, um die Deckenleuchte zu montieren oder das obere Schrankfach zu erreichen, fallen nicht darunter. Diese Fälle kann man mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Dass der Monatsbeitrag oft unter zehn Euro liegt hat seinen Grund darin, dass der Leistungsfall, also der Fall, in dem die Versicherung zahlt, nur sehr selten eintritt. Voraussetzung für eine Rente ist meist eine dauerhafte und nicht umkehrbare Behinderung von mindestens 50% um die volle Rente zu erhalten. Besteht jedoch die Gefahr, dass das Unfallopfer noch in Jahresfrist verstirbt, gibt es erstmal gar nichts.