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Das Recht der Revision gehört zu den schwierigsten Materien des Strafprozessrechts. Der Verteidiger muss über vertiefte Kenntnisse der zahlreichen möglichen Verfahrensfehler verfügen, damit er die entsprechenden Rügen korrekt formulieren kann. Das Handbuch 'Verteidigung im Revisionsverfahren' navigiert den Nutzer mittels eines fragegestützten Leitsystems durch Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil. So lässt sich rasch und systematisch erkennen, welche potentiellen Fehlerquellen in Betracht kommen. Weitere Erläuterungen unterstützen den Nutzer bei der Anfertigung der Revisionsbegründung und bei der Wahrung aller Form- und Fristerfordernisse – von der Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung durch das Revisionsgericht. Die Neuauflage berücksichtigt alle wesentlichen Änderungen der Strafprozessordnung der letzten Jahre, insbesondere - im Beweisantragsrecht - im Befangenheitsrecht - bei der Besetzungsrüge - bei den Unterbrechungsfristen - bei der DNA-Analyse und Telekommunikationsüberwachung - bei der Erweiterung der Möglichkeit der Video-Vernehmung - bei den Belehrungspflichten bei der Beschuldigtenvernehmung - und – nicht zuletzt – bei der Revisionsbegründungsfrist. Lesen Sie hier ein Interview mit Hannah Milena Piel aus unserer Reihe "Kluge Köpfe im Strafrecht".
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Veröffentlichungsjahr: 2024
Begründet von
Prof. Dr. Reinhold SchlothauerRechtsanwalt in Bremen Fachanwalt für Strafrecht
Prof. Dr. Hans-Joachim Weiderehem. Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
Bearbeitet von
Dr. Sebastian WollschlägerRechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht ab der 3. Auflage
Hannah Milena PielRechtsanwältin in Köln Fachanwältin für Strafrecht ab der 4. Auflage
4., neu bearbeitete Auflage
Praxis der Strafverteidigung Band 23
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau (bis 2022) Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber (†), Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Bielefeld Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung
Rechtsanwalt (RAK Berlin und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien
Dr. Sebastian Wollschläger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht in Köln sowie Dozent in der Ausbildung von Referendaren im Strafrecht im Bezirk des OLG Köln. Kontakt: [email protected]
Hannah Milena Piel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, ausgewiesene Spezialistin für Revisionen sowie Vorständin der WisteV und Schriftleiterin der WiJ. Kontakt: [email protected]
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-8774-1
E-Mail: [email protected]
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Obwohl das erste Erscheinen der „Verteidigung im Revisionsverfahren“ mittlerweile 16 Jahre zurückliegt, ist das Werk mit seiner Art und Weise der Präsentation des Revisionsrechts für Verteidigerinnen und Verteidiger innerhalb der Fachliteratur einzigartig geblieben – und damit unentbehrlich. Und zwar nicht nur für diejenigen, die selbst eine Revision führen wollen, sondern auch für diejenigen, die in einer Hauptverhandlung in Strafsachen tätig sind; denn es führt ihnen mit größtmöglicher Anschaulichkeit vor Augen, worauf sie im Hauptverfahren zu achten haben, damit mögliche Rechtsfehler des Gerichts später gerügt werden können. Die häufige Empfehlung eines Fachbuchs mit den Worten, es gehöre in die Hand jedes Praktikers und jeder Praktikerin, gilt für das vorliegende Buch in besonderem Maße. Jede Verteidigerin und jeder Verteidiger, die sich in eine Hauptverhandlung begeben und/oder anschließend ein Revisionsverfahren führen, werden von dem Werk profitieren.
Seine eigentümliche Nützlichkeit bezieht das Buch aus der chronologischen, dem Gang des Hauptverfahrens in Strafsachen folgenden Darstellung der zu beachtenden Vorschriften und damit verbundenen Fehlermöglichkeiten. Gerade weil das Strafverfahrensrecht einerseits immer komplexer wird, andererseits die Rechtsprechung die Anforderungen an zulässige und begründete (Verfahrens-)Rügen immer höherschraubt, bedarf es schon während der Hauptverhandlung, aber erst recht im Revisionsverfahren eines Begleiters, der die Verteidigung sicher durch den rechtlichen Dschungel führt. Das vorliegende Werk ist ein solcher idealer Pfadfinder. Die vorliegende 4. Auflage berücksichtigt außer der seit 2018 ergangenen Rechtsprechung die zahlreichen Gesetzesänderungen und -ergänzungen in dieser Zeit.
Das Werk wurde von Reinhold Schlothauer und Hans-Joachim Weider begründet und trägt weiterhin deren Handschrift. Mit der 3. Auflage hat Sebastian Wollschläger den Part von Hans-Joachim Weider übernommen, nunmehr setzt Hannah Milena Piel die bislang von Reinhold Schlothauer bearbeiteten Teile fort. Sie ist – wie ihr Co-Autor – seit vielen Jahren im Strafrecht tätig, Fachanwältin für Strafrecht, Spezialistin im Revisionsrecht und Autorin zahlreicher exzellenter Publikationen in den Bereichen des Strafrechts und Strafprozessrechts. Wir sind froh, das Werk bei dem Team Wollschläger/Piel weiterhin in den besten fachlichen Händen zu wissen. Abschließend sei noch einmal Reinhold Schlothauer für seine mit Hans-Joachim Weider geschaffene Pionierleistung und beiden für ihre Verdienste um die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ und damit für die Strafverteidigung überhaupt herzlichst gedankt.
Im Juni 2024
Berlin
Alexander Ignor
Bielefeld
Charlotte Schmitt-Leonardy
Dieses Buch ist kein Lehrbuch des Revisionsrechts und will nicht das „Wesen“ der Revision vermitteln. Dafür gibt es bereits Monographien wie bspw. diejenigen von Dahs, Die Revision im Strafprozess (9. Aufl. 2017) und Hamm/Pauly, Die Revision in Strafsachen (8. Aufl. 2020) sowie Überblicksbeiträge wie der von Dahs/Müssig in Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung (3. Aufl. 2022 § 12). Zweck dieses Buches ist es vielmehr, dem Leitbild der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ entsprechend, seinem Benutzer eine praktische Hilfestellung im Falle der Übernahme eines Revisionsmandats von der Einlegung bis zur Entscheidung über sein Rechtsmittel in einem konkreten Verfahren zu geben.
Dabei liegt sein Schwerpunkt in dem Aufspüren revisibler Verfahrensfehler und der schulmäßigen Ausarbeitung einer Verfahrensrüge. Die Überprüfung des Urteils auf sachlich-rechtliche Fehler kann zunächst zurückstehen, wenn man sich darauf beschränkt, in der ohnehin viel zu knapp bemessenen Frist von einem Monat die sog. allgemeine Sachrüge zu erheben. Ohne ergänzende Ausführungen ist das Revisionsgericht dann von Amts wegen verpflichtet, sämtliche Verfahrensvoraussetzungen und etwaige Prozesshindernisse festzustellen (siehe dazu Teil II Kap. 1) und die schriftlichen Urteilsgründe auf Rechtsfehler bei der Anwendung der Strafgesetze auf den festgestellten Sachverhalt, bei der Beweiswürdigung und bei der Strafzumessung (siehe hierzu Teil III) zu überprüfen. Deshalb kann es insoweit bei kursorischen Ausführungen sein Bewenden haben.
Bezüglich der unter Zeitdruck stehenden Suche nach etwaigen Verfahrensfehlern gibt das Buch einen Leitfaden an die Hand, mit dessen Hilfe typische Fehlerquellen im Verlauf der Hauptverhandlung aufgespürt werden sollen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf solchen Fehlern, deren Revisibilität die Anerkennung der Revisionsrechtsprechung gefunden hat oder bei denen dies als möglich erscheint.
Die praktische Arbeit an einem Revisionsfall setzt nicht die vorherige Lektüre des Buches voraus, auch wenn diese nicht schädlich wäre. Denn auf diese Weise erhält man nicht nur einen Einblick in die Denkweise der Revisionsgerichte, sondern als Verteidiger in der Tatsacheninstanz auch Hinweise auf das erforderliche Vorgehen, um Verfahrensfehler des Instanzgerichts festzuschreiben und später eine entsprechende Rüge zu erheben (siehe hierzu auch die konzise Darstellung von Norouzi in Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 3. Aufl. 2022 § 9).
Mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe und der Einsichtnahme in das Hauptverhandlungsprotokoll kann anhand des Buches der Ablauf der Hauptverhandlung chronologisch auf mögliche Verfahrensfehler durchgemustert werden. Es empfiehlt sich, zunächst entlang des Inhaltsverzeichnisses zu Teil II Kap. 2 ff. (S. XVIII ff.) zu gehen und den dortigen Fragestellungen nachzugehen. Nur bei den im konkreten Verfahren einschlägigen Punkten sind dann die näheren Ausführungen in Teil II (Rn. 178 ff.) zu den einzelnen Rügekonstellationen in ihren jeweiligen Verästelungen und Varianten zur Prüfung heranzuziehen, ob hier im eigenen Fall ein Verfahrensfehler vorliegt oder nicht. Ansonsten lassen sich anhand des Inhaltsverzeichnisses einzelne Rügen oder ganze Rügenkomplexe überspringen, was die Effizienz der Arbeit und die Wahrscheinlichkeit erhöht, nichts übersehen zu haben.
Von dieser chronologischen Prüfungscheckliste beginnend mit Fragen der Zuständigkeit und der Gerichtsbesetzung bis zur Durchsicht der schriftlichen Urteilsgründe im Hinblick auf erst dadurch ersichtliche Verfahrensfehler (Teil II Kap. 2–27) weicht das Buch nur in zwei Punkten ab: Beweisverwertungsverboten, gegen die während der gesamten Beweisaufnahme verstoßen werden kann, ist in Teil II mit Kap. 28 ein eigenständiger Abschnitt gewidmet. Besonders hier ist zu bedenken, dass Rechtsprechung und Lehre ständig im Fluss sind. Die einschlägigen Fragestellungen können weder erschöpfend noch abschließend sein. Hier, wie auch im Übrigen bedarf es der kontinuierlichen Verfolgung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der zweite eigenständige Komplex betrifft die in Teil II Kap. 29 behandelten besonderen Verfahrensarten, nämlich das Berufungs-, das Strafbefehls- und das beschleunigte Verfahren. Auch den Besonderheiten von Verfahren, in denen eine Verständigung stattgefunden hat oder zumindest angestrebt wurde, wird in diesem Kap. in einem eigenen Abschnitt unter verschiedenen Fragestellungen nachgegangen.
Findet sich bei der Durcharbeitung von Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil ein erfolgversprechender Verfahrensfehler, ist damit die Arbeit an der Revision noch nicht getan. Es kommt jetzt darauf an, den Fehler so vorzutragen, dass den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO Genüge getan wird. Die von der Revisionsrechtsprechung hierzu entwickelten Maßstäbe sind teilweise überzogen. Da aber die Revisionsbegründungsschrift nicht der Ort ist, um Kritik anzubringen, eine (bewusste) Unterschreitung der Anforderungen sogar kontraproduktiv wäre, muss der Rechtsprechung auch hier Rechnung getragen werden. Die aus Vorsichtsgründen gegebenen Empfehlungen zur anzustrebenden Vollständigkeit des Revisionsvortrags dürfen deshalb nicht als affirmative Rezeption der Revisionsrechtsprechung verstanden werden.
Soweit es sich nicht um absolute Revisionsgründe handelt, finden sich bei einzelnen Rügemöglichkeiten noch Hinweise zur Beruhensfrage.
Während die Befassung mit den in Teil II behandelten Fragestellungen im Zuge der Bearbeitung eines konkreten Revisionsmandats sozusagen in Form einer „work in progress“ erfolgt, sollte die Lektüre von Teil I vorgezogen werden, sobald sich die Notwendigkeit abzeichnet, von dem Rechtsmittel der Revision Gebrauch machen zu müssen. Denn die Nichtbeachtung der Fristen und Formalien bei Einlegung und Begründung der Revision würde jede weitere Arbeit nutzlos machen.
Die vorliegende Neuauflage verarbeitet Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich November 2023. Die für das Verfahrensrecht maßgebliche Gesetzeslage berücksichtigt die Gesetze „zur Modernisierung des Strafverfahrens“ v. 10.12.2019 (vgl. BGBl. I, 2121), am 13.12.2019 in Kraft getreten, „zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ v. 10.12.2019 (BGBl. I, 2128), am 13.12.2019 in Kraft getreten, „zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ v. 9.12.2019 (BGBl. I, 2146), am 17.12.2019 in Kraft getreten und das „Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25.6.2021 (BGBl. I, 2099), in Kraft getreten am 1.7.2021. Soweit sich daraus für die Revision relevante neue Fehlermöglichkeiten ergeben, sind diese Gegenstand zusätzlicher Verfahrensrügen, ansonsten finden sie bei den bereits vorhandenen Rügemöglichkeiten Berücksichtigung.
Zwar ist das Rechtsmittel der Revision in von Gesetz und Rechtsprechung vorgegebene feste Formen gepresst. Trotzdem ist das Revisionsrecht kein Kanon abgeschlossener Rechtssätze, sondern ständig im Fluss. Auch die vielfältigen Abläufe der tatrichterlichen Hauptverhandlung eröffnen immer neue Fehlermöglichkeiten. Diese aufzuspüren und im Rahmen der Revisionsbegründung zu problematisieren, ist eine Aufgabe, bei der jeder Benutzer des Buches auf sich gestellt ist – zum Nutzen des Beschwerdeführers und zur Fortbildung des Rechts.
Im Juni 2024
Köln
Milena Piel, Sebastian Wollschläger
Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers
Benutzerhinweise
Abkürzungsverzeichnis
Teil IAllgemeine Grundsätze des Revisionsverfahrens
I.(Pflicht-)Verteidigung im Revisionsverfahren1
II.Statthaftigkeit der Revision und Beschwer2, 3
III.Fristen4 – 17
1.Einlegungsfrist4
2.Antrags- und Begründungsfrist5 – 8
3.Handlungsmöglichkeiten bei Fristversäumung9 – 16
a)Fristversäumung9
b)Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einlegungsfrist10 – 12
c)Wiedereinsetzung bei Versäumung der Begründungsfrist13, 14
d)Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen15, 16
4.Revision bei erklärtem Rechtsmittelverzicht17
IV.Revisionseinlegung18 – 26
V.Revisionsantrag27 – 34
1.Form27
2.Umfassender Antrag28 – 30
3.Revisionsbeschränkungen31 – 34
VI.Revisionsbegründung35 – 76
1.Sachrüge36 – 38
2.Rüge der Verletzung formellen Rechts39 – 76
a)Grundlagen für die Prüfung von Verfahrensrügen39 – 43
b)„Unwahre“ Verfahrensrüge44 – 58
c)Protokollberichtigungsantrag der Verteidigung59 – 61
d)Anforderungen an die Darstellung und Begründung der Verfahrensrüge (Anforderungen an den Vortrag)62 – 76
VII.Zur „Psychologie“ des Revisionsverfahrens77 – 82
1.Vorbemerkung77
2.Aufbau der Revisionsbegründung78 – 80
3.Schrot- oder Blattschuss?81
4.Berufung oder Sprungrevision?82
VIII.Der weitere Gang des Revisionsverfahrens83 – 112
1.Verfristete Einlegung oder Antragstellung/Begründung der Revision und Verwerfung durch das Tatgericht83 – 85
2.Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft86 – 88
3.Behandlung der Revision durch die Revisionsstaatsanwaltschaft89, 90
4.Gegenerklärung zum Antrag der Revisionsstaatsanwaltschaft91 – 97
5.Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts98 – 100
6.Revisionshauptverhandlung101 – 112
a)Gründe für die Revisionshauptverhandlung102 – 106
b)Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung107, 108
aa)Verteidiger bzw. Verteidigerin107
bb)Angeklagter oder Angeklagte108
c)Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung109
d)Plädoyer110 – 112
IX.Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage113 – 121
1.Vorbemerkung113 – 117
2.Verteidigungsaktivitäten118 – 121
a)Revision der Staatsanwaltschaft118, 119
b)Revision der Nebenklage120, 121
Teil IIAusgewählte Verfahrensrügen (einschließlich Verfahrensvoraussetzungen und -hindernissen)
Kapitel 1Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse122 – 177
Vorbemerkung122 – 124
Rüge 1Verjährung125 – 134
I.Rechtsgrundlagen126 – 133
II.Anforderungen an den Vortrag134
Rüge 1aNichtanwendung deutschen Strafrechts135 – 139
I.Rechtsgrundlagen136 – 138
II.Anforderungen an den Vortrag139
Rüge 2Strafklageverbrauch140 – 155
I.Rechtsgrundlagen141 – 153
1.Innerdeutsch141 – 150
2.Innerhalb der Schengen-Staaten151 – 153
II.Anforderungen an den Vortrag154, 155
Rüge 3Anderweitige Rechtshängigkeit156 – 161
I.Rechtsgrundlagen157 – 160
II.Anforderungen an den Vortrag161
Rüge 3aVerfahrenseinstellung nach § 154 StPO162 – 164
I.Rechtsgrundlagen163
II.Anforderungen an den Vortrag164
Rüge 4Spezialitätsgrundsatz165 – 168
I.Rechtsgrundlagen166
II.Anforderungen an den Vortrag167, 168
Rüge 5Verhandlungsunfähigkeit169 – 171
I.Rechtsgrundlagen170
II.Anforderungen an den Vortrag171
Rüge 5aRechtsstaatswidrige Tatprovokation172 – 177
I.Rechtsgrundlagen173 – 176
II.Anforderungen an den Vortrag177
Kapitel 2Gerichtliche Zuständigkeit/Zuständigkeit des Spruchkörpers178 – 258
Rüge 6Sachliche Zuständigkeit179 – 191
I.Vorbemerkung180 – 188
1.Überschreitung der Strafgewalt181
2.Ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts182
3.Fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung183 – 186
a)Fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit183
b)Willkürliche Annahme der Zuständigkeit184 – 186
4.Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung infolge Verweisung187, 188
a)Mängel des Verweisungsbeschlusses187
b)Bindungswirkung188
II.Anforderungen an den Vortrag bei Erhebung der Verfahrensrüge der Verletzung des § 269 StPO, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (ggf. i.V.m. der Verletzung der §§ 270 oder 225a StPO): Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO189 – 191
Rüge 7Erwachsenen-/Jugendgericht192 – 204
I.Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende193 – 198
1.Rechtsgrundlagen193 – 197
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO198
II.Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende wegen Straftaten in verschiedenen Altersstufen199 – 204
1.Rechtsgrundlagen199 – 203
a)Zuständigkeit200 – 202
b)Rügevoraussetzungen203
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO204
Rüge 8Erwachsenen-/Jugendgericht205 – 210
I.Rechtsgrundlagen und Anforderungen an den Vortrag206 – 210
1.Folgen einer Verfahrenstrennung207, 208
a)Rügevoraussetzungen207
b)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO208
2.Vorwurf von Straftaten gem. §§ 74a, 74c GVG209, 210
a)Rügevoraussetzungen209
b)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit (§ 338 Nr. 4 StPO)210
Rüge 9Örtliche Zuständigkeit211 – 216
I.Rechtsgrundlagen212 – 215
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verhandlung vor einem örtlich unzuständigen Gericht (§ 338 Nr. 4 StPO)216
Rüge 10Geschäftsverteilungsplan217 – 248
I.Rechtsgrundlagen218 – 223
II.Fand die Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, wurde die Besetzung gerügt und hat das Tatgericht oder das Rechtsmittelgericht die Besetzung als vorschriftswidrig angesehen? (§ 338 Nr. 1a StPO)224 – 231
III.Fand die Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt und wurden die Vorschriften über die Mitteilung der Besetzung nach § 222a StPO verletzt (§ 338 Nr. 1 lit. b sublit. aa StPO) oder wurde der rechtzeitige und ordnungsgemäß geltend gemachte Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung übergangen oder zurückgewiesen (§ 338 Nr. 1 lit. b sublit. bb StPO) oder konnte die Besetzung nach § 222b Abs. 1 S. 1 StPO nicht mindestens eine Woche geprüft werden, obwohl ein Antrag nach § 222a Abs. 2 StPO gestellt wurde (§ 338 Nr. 1 lit. b sublit. cc StPO)?)232 – 235
IV.Fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt?236
V.Rügemöglichkeiten237 – 248
1.Zustandekommen des Geschäftsverteilungsplans238, 239
a)Rügevoraussetzungen238
b)Anforderungen an den Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)239
2.Inhaltliche Fehler des Geschäftsverteilungsplans240 – 243
a)Rügevoraussetzungen240 – 242
b)Anforderungen an den Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)243
3.Änderung des Geschäftsverteilungsplans244 – 246
a)Rügevoraussetzungen244, 245
b)Anforderungen an Revisionsvortrag246
4.Errichtung einer Hilfsstrafkammer247
5.Abweichungen vom gesetzmäßigen Geschäftsverteilungsplan248
Rüge 11Besondere Spruchkörper249 – 255
I.Rechtsgrundlagen250 – 253
II.Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verhandlung vor dem unzuständigen Gericht (§ 338 Nr. 4 StPO)254
III.Zuständigkeit einer kleinen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer im Berufungsverfahren255
Rüge 11aBesondere Strafkammer256 – 258
I.Rechtsgrundlagen257
II.Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verhandlung vor dem unzuständigen Gericht (§§ 338 Nr. 4, 270 Abs. 1, 6a StPO; § 74e GVG)258
Kapitel 3Gerichtsbesetzung259 – 358
Rüge 12Berufsrichter259 – 319
I.Rügevorbringen im Falle eines Besetzungseinwandes260 – 288
1.Übergehen bzw. Zurückweisung eines Besetzungseinwandes/Weiterverhandeln in festgestellter vorschriftswidriger Besetzung260
2.Insbesondere: Die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern (§ 76 Abs. 2–5 GVG, § 33b Abs. 2–6 JGG)261 – 274
3.Rügemöglichkeiten bei Einwänden gegen die Besetzung der großen Kammer mit zwei Richterinnen oder Richtern einschließlich des oder der Vorsitzenden und zwei (Jugend-)Schöffinnen oder Schöffen 275 – 284
a)Zwingende Besetzung mit drei Richterinnen oder Richtern275, 276
aa)Rügevoraussetzungen275
bb)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 33b Abs. 2 Nr. 1 JGG (§ 338 Nr. 1 StPO)276
b)Zu erwartende Unterbringung nach §§ 63, 66 oder 66a StGB277, 278
aa)Rügevoraussetzungen277
bb)Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 108 Abs. 3 JGG (§ 338 Nr. 1 lit. b sublit. bb StPO)278
c)Zuständigkeit der großen Jugendkammer nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 JGG279
d)Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer oder Verhandlungsdauer von mehr als zehn Verhandlungstagen280
e)Umfang oder Schwierigkeit der Sache281
f)Nachträgliche Besetzungsreduzierung282
g)Verbindungsentscheidung in der Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung283
h)Fehlen eines internen Geschäftsverteilungsplans284
4.Rügemöglichkeiten bei Einwänden gegen die Besetzung der großen Kammer mit drei Richterinnen oder Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei (Jugend-)Schöffinnen oder Schöffen285, 286
a)Willkürliche Überbesetzung285
b)Abweichen vom ursprünglichen Besetzungsbeschluss286
5.Rügemöglichkeiten bei Einwänden gegen die Besetzung im Hinblick auf einen fehlenden Besetzungsbeschluss287
6.Ist es nach Aussetzung der Hauptverhandlung erneut zu einer Hauptverhandlung in einer Besetzung gekommen, die von derjenigen in der zunächst begonnenen Hauptverhandlung abweicht und richtete sich dagegen der übergangene oder zurückgewiesene Besetzungseinwand?288
II.Rügevorbringen in Verfahren ohne Besetzungseinwand289
III.Rügemöglichkeiten bei vorschriftswidriger Besetzung290 – 319
1.Bestimmung der Besetzung der Spruchkörper (bzw. der einzelnen Abteilungen beim Amtsgericht) durch den Geschäftsverteilungsplan (§ 21e Abs. 1 GVG)291 – 305
a)Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans291
b)Vorsitz des Spruchkörpers292 – 297
c)Stellvertretender Vorsitz298, 299
d)Blinde Person als Vorsitzender/Vorsitzende300, 301
e)Beisitzende302, 303
f)Richter/-innen auf Probe, kraft Auftrags und abgeordnete Richter/-innen304
g)Dienstleistungsverbot305
2.Überbesetzung eines Kollegialgerichts306, 307
3.Verhandlung in Zweier-Besetzung (§ 76 Abs. 2 S. 4 GVG; § 33b Abs. 2 S. 4 JGG)308
4.Verhandlung vor einem nach dem Geschäftsverteilungsplan unzuständigen Richter309
5.Verhandlung vor dem erweiterten Schöffengericht (§ 29 Abs. 2 GVG)310
6.Verhinderung311 – 316
a)Verhinderung des oder der Vorsitzenden311
b)Verhinderung der Beisitzenden312 – 314
c)Zuziehung eines Ergänzungsrichters (§ 192 Abs. 2 GVG)315, 316
7.Änderung des Geschäftsverteilungsplanes (§ 21e Abs. 3 GVG)317
8.Besetzung einer Hilfsstrafkammer318, 319
Rüge 13Schöffen320 – 353
I.Rügevorbringen im Falle eines Besetzungseinwands321
II.Rügevorbringen bei vorschriftswidriger Besetzung322 – 353
1.Erstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl324, 325
2.Schöffenwahl326 – 328
3.Auslosung der Reihenfolge des Tätigwerdens der Schöffen und Schöffinnen (§§ 45, 77 Abs. 1 und Abs. 3 GVG)329 – 331
4.Mitwirkung disqualifizierter, unvereidigter oder mit sonstigen Mängeln behafteter Schöffen und Schöffinnen332 – 335
a)Disqualifizierte Schöffen und Schöffinnen332
b)Unvereidigte Schöffen und Schöffinnen333, 334
c)Sonstige Mängel335
5.Heranziehung der Hauptschöffen und Hauptschöffinnen336 – 340
a)„Ordentliche“, verlegte und „außerordentliche“ Sitzungstage336, 337
b)Besetzung bei Neubeginn der Hauptverhandlung338 – 340
6.Verwendung der Ersatzschöffenschöffenliste341 – 351
a)Ausfall eines Hauptschöffen oder einer Hauptschöffin341, 342
b)Unwiderruflichkeit der Entbindungsentscheidung343, 344
c)Heranziehung von Ersatzschöffen und -schöffinnen nach der Ersatzschöffenliste345, 346
d)Streichung eines Hauptschöffen oder einer Hauptschöffin aus der Schöffenliste347, 348
e)Einsatz von Ergänzungsschöffen und -schöffinnen349
f)Mitwirkung von Ersatzschöffen und -schöffinnen an „außerordentlichen“ Sitzungen350, 351
7.Besetzung einer Hilfsstrafkammer352, 353
Rüge 14Ergänzungsrichter/-schöffen354 – 358
I.Rechtsgrundlagen355, 356
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Nichteintritts einer als Ergänzungsrichter bzw. -schöffen bereitstehenden Person (§ 338 Nr. 1 StPO)357, 358
Kapitel 4Mitwirkung ausgeschlossener oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter/Schöffen bzw. Richterinnen/Schöffinnen359 – 405
Rüge 15Ausgeschlossene Richter/Schöffen359 – 369
I.Rechtsgrundlagen360
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 22, 23, 31 StPO (§ 338 Nr. 2 StPO)361 – 369
Rüge 16Befangene Richter/Schöffen370 – 401
I.Rechtsgrundlagen371 – 380
1.Weitere Mitwirkung trotz erfolgreicher Ablehnung372
2.Weitere Mitwirkung bei zu Unrecht verworfener Ablehnung373
3.Fehler im Ablehnungsverfahren374 – 379
4.Im Zusammenhang mit der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stehende Rügen380
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters oder Schöffen381 – 401
1.Generelle Rügevoraussetzung (keine Verständigung)381
2.Rüge der rechtswidrigen Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unbegründet (§ 338 Nr. 3 StPO)382 – 394
a)Ablehnungsgesuch382 – 384
b)Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs385 – 391
c)Verlauf des Ablehnungsverfahrens392
d)Verwerfungsbeschluss393
e)Mitwirkung der erfolglos abgelehnten Richterperson394
3.Rüge der rechtswidrigen Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig (§ 338 Nr. 3 StPO)395 – 397
4.Rüge der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs infolge unterlassener Unterrichtung des oder der Angeklagten über die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters/der abgelehnten Richterin 398 – 401
Rüge 17Folgenlose „Selbstablehnung“402 – 405
I.Rechtsgrundlagen403, 404
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 30 StPO (bei Schöffen und Schöffinnen i.V.m. § 31 Abs. 1 StPO)405
Kapitel 5Anwesenheit der notwendigen Verfahrensbeteiligten406 – 614
Abschnitt 1Richter und Schöffen407 – 418
Rüge 18Richter und Schöffen407 – 411
I.Rechtsgrundlagen408, 409
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO)410
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen411
Rüge 19Richter und Schöffen412 – 418
I.Anwesenheit von Ergänzungsrichtern/-richterinnen und Ergänzungsschöffen/-schöffinnen während der gesamten Hauptverhandlung413, 414
1.Rechtsgrundlagen413
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 226, 338 Nr. 1 StPO, § 192 GVG414
II.Mitwirkung eines Ergänzungsrichters/-schöffen an der Urteilsfindung ohne Verhinderungsfall415, 416
1.Rechtsgrundlagen415
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Mitwirkung einer als Ergänzungsrichter/-schöffe tätigen Person416
III.Eintritt von „gesetzlichen“ Ergänzungsrichtern/-richterinnen sowie von „gesetzlichen“ Ergänzungsschöffen/-schöffinnen417, 418
1.Rechtsgrundlagen417
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Mitwirkung von „ungesetzlichen“ Ergänzungsrichtern/-richterinnen und Ergänzungsschöffen/-schöffinnen (§ 192 GVG, § 338 Nr. 1 StPO)418
Abschnitt 2Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft419 – 430
Rüge 20Vertreter der Staatsanwaltschaft419 – 430
I.Rechtsgrundlagen420 – 426
1.Anwesenheit einer „befähigten“ Vertretung421, 422
2.Ausschluss oder Befangenheit423
3.Als Zeuge vernommener Sitzungsvertreter424 – 426
II.Anforderungen an den Vortrag427 – 430
1.Rüge der Verletzung des § 226 StPO (ggf. i.V.m. § 122 Abs. 1 DRiG bzw. § 142 GVG) wegen Abwesenheit eines befähigten Sitzungsvertreters/einer Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft (§ 338 Nr. 5 StPO)427
2.Rüge der Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder befangenen Staatsanwalts bzw. einer ausgeschlossenen oder befangenen Staatsanwältin an der Hauptverhandlung (§§ 22, 24, 337 StPO)428
3.Rüge der weiteren Mitwirkung des bzw. der als Beweisperson vernommenen sitzungsvertretenden Staatsanwalts/sitzungsvertretenden Staatsanwältin (§§ 226, 337 StPO)429
4.Rüge der Verletzung der Pflicht zur Wahrheitserforschung im Hinblick auf die Nichtentfernung des Sitzungsvertreters/der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft vor dessen/deren beabsichtigten Zeugenvernehmung und unzulässige Anwesenheit bei der Vernehmung eines Vorzeugen (§§ 58 Abs. 1, 244 Abs. 2, 337 StPO)430
Abschnitt 3Urkundsbeamte/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle431 – 436
Rüge 21Urkundsbeamter431 – 434
I.Rechtsgrundlagen432, 433
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von § 226 StPO, § 153 GVG434
Rüge 22Urkundsbeamter435, 436
Abschnitt 4Angeklagte437 – 578
Rüge 23Angeklagter438 – 450
I.Rechtsgrundlagen439 – 441
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 230 Abs. 1 StPO442 – 445
1.Abwesenheit/Verhandlungsunfähigkeit des oder der Angeklagten442
2.Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung443
3.Ausschluss von Ausnahmemöglichkeiten444
4.Keine Heilung des Verfahrensfehlers445
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen446 – 448
1.Abwesenheit446
2.Keine Heilung447
3.Protokollberichtigung448
IV.Im Zusammenhang mit diesem Verfahrensfehler stehende weitere Rügemöglichkeiten449, 450
1.Verletzung des § 261 StPO449
2.Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO450
Rüge 24Angeklagter451 – 463
A.Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung und -verurteilung452 – 459
I.Rechtsgrundlagen453
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230 Abs. 1, 232 StPO454 – 459
1.Unterbliebene bzw. nicht ordnungsgemäße Ladung454
2.Hinweis auf Möglichkeit der Abwesenheitsverhandlung455
3.Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten456
4.Keine eigenmächtige Abwesenheit457
5.Unzulässige Rechtsfolge458
6.Ausschluss von Ausnahmemöglichkeiten459
B.Rüge der Nichtverlesung des Protokolls einer früheren richterlichen Vernehmung des oder der Angeklagten460, 461
I.Rechtsgrundlagen460
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 232 Abs. 3 StPO461
C.Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht462
D.Unterlassene Anordnung des persönlichen Erscheinens463
Rüge 25Angeklagter464 – 478
I.Rechtsgrundlagen465
II.Mögliche Verfahrensfehler und Anforderungen an Vortrag466 – 477
1.Absolute Revisionsgründe (§§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO)466 – 472
a)Fehlender Entbindungsantrag467
b)Anforderungen an Vortrag der Verletzung der §§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1 StPO468
c)Fehlender Entbindungsbeschluss469
d)Anforderungen an Vortrag der Verletzung der §§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1 StPO470
e)Überschreiten der Grenzen zulässiger Rechtsfolgen471, 472
2.Relative Revisionsgründe (§ 337 StPO)473 – 477
a)Unterbliebene Vernehmung oder Belehrung durch ersuchten oder beauftragten Richter bzw. durch ersuchte oder beauftragte Richterin473
b)Nichtverlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls des oder der Angeklagten474, 475
c)Nichtladung des oder der Angeklagten zur Hauptverhandlung476
d)Verletzung der Beteiligungsrechte des oder der Angeklagten477
III.Rügemöglichkeiten von Mitangeklagten478
Rüge 26Angeklagter479 – 486
I.Rechtsgrundlagen480 – 482
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 231 Abs. 2, 230 Abs. 1 StPO483
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen484
IV.Im Zusammenhang mit diesem Verfahrensfehler stehende weitere Rügemöglichkeiten485, 486
Rüge 27Angeklagter487 – 495
I.Unzulässige Abwesenheitsverhandlung488 – 490
1.Rechtsgrundlagen488, 489
2.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230 Abs. 1, 231a Abs. 3 S. 4 StPO490
II.Unterlassene Verteidigerbestellung491, 492
1.Rechtsgrundlagen491
2.Anforderungen an den Vortrag492
III.Verletzung der Unterrichtungspflicht493, 494
1.Rechtsgrundlagen493
2.Anforderungen an den Vortrag494
IV.Überschreitung der Unterbrechungsfrist495
Rüge 28Angeklagter496 – 500
I.Rechtsgrundlagen497, 498
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 231b Abs. 1, 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO499
III.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 231b Abs. 1 S. 2, 337 bzw. der §§ 231b Abs. 2, 337 StPO500
Rüge 29Angeklagter501 – 515
I.Rechtsgrundlagen502 – 509
1.Voraussetzungen für eine zulässige Entfernung der angeklagten Person gem. § 231c StPO502 – 506
2.In Betracht kommende Verfahrensfehler507 – 509
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 230 Abs. 1 StPO infolge der unzulässigen Durchführung von Teilen der Hauptverhandlung in Abwesenheit der angeklagten Person (§§ 230 Abs. 1, 231c, 338 Nr. 5 StPO)510 – 513
III.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO, weil das Urteil Erkenntnisse aus einem in Abwesenheit des oder der Angeklagten verhandelten Verfahrensteil zu dessen bzw. deren Lasten mitverwertet (§§ 261, 337 StPO)514, 515
Rüge 30Angeklagter516 – 522
I.Rechtsgrundlagen517 – 519
1.Vorbemerkung517
2.Die möglichen Verfahrensverstöße im Einzelnen518, 519
II.Anforderungen an den Vortrag520 – 522
1.Rüge der Verletzung der §§ 261, 337 StPO infolge Verwertung von in Abwesenheit der angeklagten Person gewonnenen Erkenntnissen zu ihren Lasten bei der Urteilsfindung520
2.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anwesenheitsrechts des oder der Angeklagten (§§ 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO)521
3.Keine Heilung522
Rüge 31Angeklagter523 – 578
A.Vorbemerkung524 – 527
B.Einzelne Fehlermöglichkeiten und Anforderungen an den Revisionsvortrag528 – 578
I.Liegt der Entfernung ein Gerichtsbeschluss zugrunde?528 – 536
1.Rechtsgrundlagen528, 529
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO (ggf. § 51 Abs. 1 JGG) wegen fehlenden Gerichtsbeschlusses530 – 536
II.Ist der Beschluss mit Gründen versehen?537 – 541
1.Rechtsgrundlagen537 – 539
2.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen fehlender bzw. unvollständiger Beschlussbegründung540, 541
III.Liegen der Anordnung die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Entfernung der angeklagten Person aus dem Sitzungszimmer zugrunde?542 – 551
1.Rechtsgrundlagen542 – 550
a)Gefahr einer nicht wahrheitsgemäßen Aussage von Mitangeklagten oder Zeugen543 – 546
b)Vernehmung einer Person unter 16 Jahren als Zeuge (§ 247 S. 2, 1. Alt. StPO)547
c)Dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit eines Zeugen (§ 247 S. 2, 2. Alt. StPO)548
d)Entfernung der angeklagten Person bei Erörterungen über seinen Zustand und seine Behandlungsaussichten (§ 247 S. 3 StPO)549
e)Ausschluss einer jugendlichen angeklagten Person (§ 51 Abs. 1 JGG)550
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO551
IV.Wurde die angeklagte Person vor Anordnung ihrer Entfernung hierzu gehört?552
V.Wurde der die Entfernung der angeklagten Person anordnende Beschluss in Abwesenheit des Angeklagten verkündet?553, 554
1.Rechtsgrundlagen553
2.Anforderungen an Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247, 35 Abs. 1 StPO wegen Verkündung des die Entfernung anordnenden Beschlusses in Abwesenheit der angeklagten Person554
VI.Verblieb die in Abwesenheit der angeklagten Person durchgeführte Beweisaufnahme in den Grenzen des ihre Entfernung anordnenden Beschlusses?555 – 570
1.Rechtsgrundlagen (betr. anderweitige Beweiserhebung)555 – 557
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen nicht von dem Entfernungsbeschluss gedeckter Beweiserhebungen in Abwesenheit der angeklagten Person558 – 562
3.Rechtsgrundlagen (betr. sonstige Verfahrensvorgänge)563 – 565
4.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO im Hinblick auf in Abwesenheit der angeklagten Person stattgefundener sonstiger Verfahrensvorgänge566
5.Rechtsgrundlagen (betr. insbesondere Vereidigung und Verhandlung darüber)567
6.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen Vereidigung von Zeugen bzw. Verhandlung darüber in Abwesenheit der angeklagten Person568
7.Rechtsgrundlagen (betr. insbesondere Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen)569
8.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO durch Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen in Abwesenheit der angeklagten Person570
VII.Ist die angeklagte Person nach Rückkehr in den Sitzungssaal unverzüglich über den wesentlichen Inhalt dessen unterrichtet worden, was während ihrer Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist (§ 247 S. 4 StPO)?571 – 574
1.Rechtsgrundlagen571 – 573
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 247 S. 4 StPO574
VIII.Im Zusammenhang mit der Frage der Entfernung der angeklagten Person aus der Hauptverhandlung stehende Verfahrensrügen575 – 578
1.Abwesenheit der Verteidigung575
2.Beschränkung des Fragerechts576
3.Nichtunterrichtung über die vom Gericht gestellten Fragen577
4.Nichtausschöpfung eines Beweismittels578
Abschnitt 5Verteidigung579 – 588
Rüge 32Verteidiger579 – 588
I.Rechtsgrundlagen580 – 587
1.Anwesenheit eines „qualifizierten“ Verteidigers bzw. einer „qualifizierten“ Verteidigerin581 – 584
a)Verteidigerqualifikation581
b)Anwesenheit582
c)Verteidigung als Zeuge/Zeugin583
d)Abwesenheit der Verteidigung584
2.Es muss sich um einen Fall notwendiger Verteidigung gehandelt haben585 – 587
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 140 ggf. i.V.m. § 231a Abs. 4 StPO bzw. § 68 JGG (§ 338 Nr. 5 StPO)588
Abschnitt 6Dolmetscher/Sprachmittler589 – 614
Rüge 33Dolmetscher589 – 597
I.Rechtsgrundlagen590 – 594
1.Dolmetscher/-innen590, 591
2.Sprachmittler-/innen592
3.Rügebefugnis593
4.Hinweis: Notwendigkeit eines Sprach-Sachverständigen594
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 185, 186 GVG595 – 597
1.Abwesender Dolmetscher bzw. abwesende Dolmetscherin im Falle fehlender Verständigungsmöglichkeit595
2.Abwesender Dolmetscher/Abwesende Dolmetscherin im Falle eingeschränkter Verständigungsmöglichkeit596
3.Ungeeignete Dolmetscherinnen und Dolmetscher597
Rüge 34Dolmetscher598 – 603
I.Rechtsgrundlagen599 – 602
1.Vereidigung bzw. Berufung auf allgemein geleisteten Eid599
2.Nachweis der Verfahrenstatsachen600
3.Beruhen601
4.Rügebefugnis602
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 189 GVG603
Rüge 35Dolmetscher604, 605
Rüge 36Dolmetscher606 – 611
A.Ist ein derartiger in der Hauptverhandlung gestellter Antrag als unbegründet verworfen oder gar nicht beschieden worden?607 – 609
I.Rechtsgrundlagen607, 608
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 191 GVG609
B.Ist einem Antrag auf Ablehnung einer dolmetschenden Person stattgegeben worden?610, 611
I.Rechtsgrundlagen610
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 StPO i.V.m. § 191 GVG (§ 337 StPO)611
Rüge 37Dolmetscher612 – 614
I.Rechtsgrundlagen613
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 187 Abs. 1 GVG (ggf. i.V.m. §§ 238 Abs. 2, 338 Nr. 8 StPO)614
Kapitel 6Öffentlichkeit der Hauptverhandlung615 – 672
Rüge 38Ermöglichung der Öffentlichkeit615 – 672
Vorbemerkung617
A.War zu Beginn und nach jeder Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zu ihrer Beendigung gewährleistet, dass die Öffentlichkeit tatsächlich die Möglichkeit des Zutritts und die Gelegenheit hatte, der Hauptverhandlung beizuwohnen?618 – 641
I.Rechtsgrundlagen618 – 635
1.Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem Stattfinden einer Hauptverhandlung618 – 626
2.Hatte die Öffentlichkeit die tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur und der Teilnahme an der Hauptverhandlung?627 – 633
3.Heilung des Verfahrensfehlers634
4.Besonderheiten bei jugendlichen Angeklagten635
II.Anforderungen an Vortrag der Rüge der Verletzung des § 169 GVG (§ 338 Nr. 6 StPO) infolge faktischer Nichtwahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes636 – 641
1.Die Öffentlichkeit hatte keine Möglichkeit, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, dass und wo eine Hauptverhandlung stattgefunden hat636
2.Die Öffentlichkeit hatte ganz oder teilweise nicht die tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur und der Teilnahme an der Hauptverhandlung637
3.Verantwortung des Gerichts für Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes638
4.Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung639
5.Heilung640
6.„Beruhen“641
B.Wurde im Laufe der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen?642 – 659
I.Beruht ein Ausschluss der Öffentlichkeit auf einem ordnungsgemäßen Gerichtsbeschluss und ist dieser öffentlich verkündet worden?642 – 657
1.Rechtsgrundlagen642 – 650
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 169 GVG durch rechtsfehlerhaften Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 338 Nr. 6 StPO)651 – 657
II.Ist über den Ausschluss der Öffentlichkeit (in nicht öffentlicher Sitzung) verhandelt worden?658, 659
1.Keine Verhandlung über Öffentlichkeitsausschluss658
2.Verhandlung über Ausschluss in nicht öffentlicher Sitzung659
C.Wurde während der Hauptverhandlung einzelnen interessierten Personen der Zutritt verwehrt oder wurden einzelne oder sämtliche interessierte Personen aus dem Sitzungszimmer entfernt bzw. haben sie sich einer entsprechenden Anordnung/Anregung des oder der Vorsitzenden/des Gerichts gefügt (§§ 175, 176 GVG)?660 – 666
I.Rechtsgrundlagen660 – 662
1.Vereitelung der Anwesenheit einzelner interessierter Personen660
2.Anordnung zum Entfernen661
3.Hat ein Zuhörer oder eine Zuhörerin auf Anordnung des Vorsitzenden deshalb den Sitzungssaal verlassen, weil die Vernehmung als Zeuge bzw. als Zeugin in Betracht komme?662
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der rechtswidrigen Versagung des Zutritts zur bzw. der rechtswidrigen Entfernung einer interessierten Person aus der Hauptverhandlung (§§ 169, 175, 177 GVG; §§ 58 Abs. 1, 338 Nr. 6 StPO)663 – 666
D.Wurde die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen?667 – 669
Rüge 39Nichtausschluss der Öffentlichkeit667 – 669
E.Wurde die Öffentlichkeit entgegen einem zwingenden Öffentlichkeitsausschluss wiederhergestellt?670 – 672
I.Rechtsgrundlagen670
II.Anforderungen an den Vortrag671
III.Beruhen672
Kapitel 7Abwesenheit der nicht notwendigen Verteidigung 673 – 696
Rüge 40Abwesenheit eines beigeordneten Pflichtverteidigers673 – 675
I.Rechtsgrundlagen674
II.Anforderungen an den Vortrag675
Rüge 41Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags676 – 678
I.Rechtsgrundlagen677
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der ermessensfehlerhaften Ablehnung eines Aussetzungsantrages678
Rüge 42Nichtaussetzung trotz Verhinderung679 – 683
I.Rechtsgrundlagen680 – 682
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 265 Abs. 4 (ggf. i.V.m. § 228 bei unzulässiger Beschränkung der Verteidigung: § 338 Nr. 8) StPO683
Rüge 43Nichtbeiordnung des Vertrauensverteidigers684 – 687
I.Rechtsgrundlagen685 – 687
Rüge 44Nichtbeiordnung des Vertrauensverteidigers688 – 691
I.Rechtsgrundlagen689 – 691
Rüge 45Ausschluss oder Zurückweisung des Verteidigers692 – 696
I.Rechtsgrundlagen693 – 695
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 1, 226 (§ 338 Nr. 5) bzw. der §§ 137 Abs. 1 S. 2, 146 (§ 338 Nr. 8) StPO696
Kapitel 8Verteidigung durch unqualifizierte Verteidigung697 – 709
Rüge 46Einzelne Qualifikationsmängel697 – 699
I.Rechtsgrundlagen698
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 146a StPO (§ 337 StPO)699
Rüge 47Einzelne Qualifikationsmängel700 – 703
I.Rechtsgrundlagen701 – 703
Rüge 47aEinzelne Qualifikationsmängel704 – 706
I.Rechtsgrundlagen705
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 145 Abs. 1 S. 2 StPO706
Rüge 48Einzelne Qualifikationsmängel707 – 709
I.Rechtsgrundlagen708
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 145 Abs. 3 StPO709
Kapitel 9(Fristgerechte und mangelfreie) Ladung des Angeklagten und Verteidigers710 – 737
Rüge 49Aussetzungsantrag wegen nicht fristgerechter Ladung des Angeklagten710 – 715
I.Rechtsgrundlagen711, 712
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrages713
III.Weitere Anforderungen an den Vortrag714
IV.Nachweis der Verfahrenstatsachen715
Rüge 50Aussetzungsantrag wegen nicht fristgerechter Ladung des Angeklagten716 – 720
I.Rechtsgrundlagen717
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Nichteinhaltung der Ladungsfrist des § 217 Abs. 1 StPO bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages (§§ 217, 228 Abs. 3, 337 StPO)718
III.Rüge bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Frist zur Ladung der in der Hauptverhandlung nicht erschienenen Verteidigung (§§ 228 Abs. 3, 217 Abs. 1, 218 StPO)719
IV.Nachweis der Verfahrenstatsachen720
Rüge 51Hinweis auf Recht zur Stellung eines Aussetzungsantrags721 – 726
I.Rechtsgrundlagen722 – 724
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 218 S. 1 StPO725
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen726
Rüge 52Ablehnung oder Übergehen eines Aussetzungsantrags727 – 730
I.Rechtsgrundlagen728, 729
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags (§§ 218, 217, 338 Nr. 8 StPO)730
Rüge 53Hinweis auf Recht zur Stellung eines Aussetzungsantrags731 – 734
I.Rechtsgrundlagen732
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 218, 228 Abs. 3, 265 Abs. 4 analog, 337 StPO wegen der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages infolge Nichteinhaltung der Frist zur Ladung der Verteidigung733
III.Nachweis der Verfahrenstatsachen734
Rüge 53aNichtbelehrung über Recht zur Stellung eines Aussetzungsantrags735 – 737
I.Rechtsgrundlagen736
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 216 Abs. 2 S. 2, 217 Abs. 2 StPO wegen Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags nach unterbliebener Befragung der angeklagten Person gem. § 216 Abs. 2 S. 2 StPO bzw. bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages737
Kapitel 10Anklage/Eröffnungsbeschluss/Nachtragsanklage738 – 770
Rüge 54Ordnungsgemäße Anklage etc. und Verlesung738 – 770
A.Erfüllt der verlesene Anklagesatz, Strafbefehlsantrag etc. die erforderlichen Anforderungen?740 – 745
I.Rechtsgrundlagen740 – 744
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 243 Abs. 3 S. 1 (i.V.m. § 200 Abs. 1), 265 Abs. 1 und 4 StPO745
B.Wurde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen bzw. erging ein wirksamer Strafbefehl, Verweisungs- oder Übernahmebeschluss?746, 747
I.Rechtsgrundlagen746
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses oder Strafbefehls747
C.Verlesung des Anklagesatzes748 – 750
I.Rechtsgrundlagen748, 749
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 243 Abs. 3 S. 1, 337 StPO750
D.Verlesung des Strafbefehlsantrags bzw. eines Verweisungs- oder Übernahmebeschlusses751, 752
I.Rechtsgrundlagen751
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 243 Abs. 3 S. 1 i.V.m. §§ 411, 225a, 270, 337 StPO752
E.Verlesung des Anklagesatzes bei abweichender Eröffnung753 – 755
Rüge 55Abweichender Eröffnungsbeschluss753 – 755
I.Rechtsgrundlagen754
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 243 Abs. 3 S. 2–4, 337 StPO755
F.Übersetzung des Anklagesatzes bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten756 – 760
Rüge 56Verlesung eines übersetzten Anklagesatzes756 – 760
I.Rechtsgrundlagen757 – 759
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 3 S. 1 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK (§ 337 StPO)760
G.Nachtragsanklage761 – 770
Rüge 57Nachtragsanklage761 – 770
I.Fehlende Zustimmung der angeklagten Person762 – 765
1.Rechtsgrundlagen762
2.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 266 Abs. 1 StPO infolge fehlender Zustimmung des oder der Angeklagten763
3.Nachweis der Verfahrenstatsachen764
4.Rechtsfolgen765
II.Fehlende sachliche Zuständigkeit des Gerichts für die Einbeziehungsentscheidung766, 767
1.Rechtsgrundlagen766
2.Anforderungen an den Vortrag767
III.Verurteilung der angeklagten Person wegen einer den Gegenstand der Nachtragsanklage bildenden Tat ohne Erlass eines Einbeziehungsbeschlusses768
IV.Im sachlichen Zusammenhang stehende Rügen769, 770
Kapitel 11Mitteilung von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss771 – 794
Rüge 58Nichtaussetzung der Verhandlung bei unterbliebener Anklagemitteilung771 – 773
I.Rechtsgrundlagen772
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4, 337 StPO773
Rüge 59Nichtaussetzung der Verhandlung bei unterbliebener Anklagemitteilung774 – 776
I.Rechtsgrundlagen775
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Falle der Nichtmitteilung der Anklageschrift gem. § 201 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK (§ 337 StPO)776
Rüge 60Nichtaussetzung bei Nichtzustellung des Eröffnungsbeschlusses777 – 780
I.Rechtsgrundlagen778, 779
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1 (§ 338 Nr. 8) StPO780
Rüge 61Nichtaussetzung bei Nichtzustellung des Eröffnungsbeschlusses781 – 783
I.Rechtsgrundlagen782
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO783
Rüge 62Nichtaussetzung der Verhandlung bei unterbliebener Übersetzung784 – 791
I.Rechtsgrundlagen785 – 788
1.Rügevoraussetzungen bei verteidigten Angeklagten786
2.Rügevoraussetzungen bei unverteidigten Angeklagten787, 788
II.Anforderungen an den Vortrag789 – 791
1.Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Antrages auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung (§§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK)789
2.Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Unterbrechungs oder Aussetzungsantrages (§§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK)790
3.Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 2, 141 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK (§ 338 Nr. 5 StPO)791
Rüge 63Nichtaussetzung der Verhandlung bei unterbliebener Übersetzung792 – 794
I.Rechtsgrundlagen793
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. b EMRK794
Kapitel 12Verurteilung wegen der mit der zugelassenen Anklage/einbezogenen Nachtragsanklage vorgeworfenen Straftat/Strafvorschrift795 – 809
Rüge 64Verurteilung unter Verletzung der Hinweispflicht795 – 801
I.Rechtsgrundlagen796 – 799
II.Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 265 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StPO800
III.Im Zusammenhang stehende Rügen801
Rüge 65Verurteilung wegen vorläufig eingestellter Tatvorwürfe802 – 806
I.Rechtsgrundlagen803 – 805
II.Anforderungen an den Vortrag806
Rüge 66Verurteilung ohne Anklage/Nachtragsanklage807 – 809
Kapitel 13Erörterungen vor oder während der Hauptverhandlung mit Ziel einer Verständigung810 – 829
Rüge 67Verletzung der Mitteilungspflicht zu Beginn der Verhandlung810 – 826
I.Rechtsgrundlagen811 – 823
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO824 – 826
1.Nichtmitteilung stattgefundener Verständigungserörterungen824
2.Unzureichende Mitteilung über stattgefundene Verständigungserörterungen825
3.Unterlassene Mitteilung, dass keine Erörterungen stattgefunden haben, die eine Verständigung zum Gegenstand hatten (unterlassenes „Negativattest“)826
Rüge 67aVerletzung der Mitteilungspflicht während der Verhandlung827 – 829
I.Rechtsgrundlagen828
II.Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 2 StPO829
Kapitel 14Belehrung des oder der Angeklagten und Einlassung830 – 891
Abschnitt 1Belehrung über Aussagefreiheit831 – 834
Rüge 68Belehrung über Aussagefreiheit831 – 834
I.Rechtsgrundlagen832, 833
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 1 StPO834
Abschnitt 2Gelegenheit zur Äußerung835 – 850
Rüge 69Gelegenheit zur Äußerung835 – 850
A.Nichtgewährung jeglicher Äußerungsmöglichkeit837, 838
I.Rechtsgrundlagen837
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO838
B.Verweigerung der Möglichkeit zur umfassenden Äußerung839 – 841
I.Rechtsgrundlagen839, 840
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO durch Beschränkung der Äußerungsmöglichkeit841
C.Verwehrung einer Sacheinlassung nach Eintritt in die Beweisaufnahme842, 843
I.Rechtsgrundlagen842
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO durch Verweigerung der Möglichkeit einer Einlassung zur Sache nach Eintritt in die Beweisaufnahme843
D.Verweigerung einer im Zusammenhang erfolgenden Einlassung zur Sache844, 845
I.Rechtsgrundlagen844
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO (i.V.m. § 69 Abs. 1 StPO analog)845
E.Wurde es der angeklagten Person verwehrt, sich zur Sache durch eine Erklärung seines Verteidigers bzw. in Form einer von ihm oder seinem Verteidiger zu verlesenden schriftlichen Erklärung zur Sache zu äußern?846 – 850
I.Rechtsgrundlagen846 – 849
II.Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch Zurückweisung einer von der angeklagten Person zu verlesenden oder durch ihre Verteidigung für sie abzugebenden Sacheinlassung (§§ 243 Abs. 5 S. 2, 338 Nr. 8 StPO)850
Abschnitt 3Besonderheiten bei Nachtragsanklage851 – 857
Rüge 70Besonderheiten bei Nachtragsanklage851 – 857
I.Rechtsgrundlagen852 – 855
II.Anforderungen an den Vortrag856, 857
1.Nichtbelehrung nach § 243 Abs. 5 S. 1 StPO856
2.Nichtvernehmung der angeklagten Person nach § 243 Abs. 5 S. 2 StPO und Verweigerung der Gelegenheit, sich gegen die einbezogene Nachtragsanklage zu verteidigen (§ 266 Abs. 2 S. 4 StPO)857
Abschnitt 4Einlassung durch die und Vernehmung/Befragung der angeklagten Person858 – 876
Rüge 71Einlassung/Vernehmung des Angeklagten858 – 863
I.Rechtsgrundlagen859, 860
II.Nachweis der betreffenden Verfahrenstatsachen861 – 863
Rüge 72Einlassung/Vernehmung des Angeklagten864 – 869
I.Rechtsgrundlagen865, 866
II.Anforderungen an den Vortrag867 – 869
Rüge 73Einlassung/Vernehmung des Angeklagten870 – 873
I.Rechtsgrundlagen871
II.Anforderungen an den Vortrag im Falle der Zurückweisung einer Frage als unzulässig872
III.Anforderungen an den Revisionsvortrag im Falle einer Unterbrechung der Verteidigerbefragung der angeklagten Person oder von Mitangeklagten durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende873
